Daten
Kommune
Brühl
Größe
682 kB
Datum
22.05.2017
Erstellt
22.11.16, 15:03
Aktualisiert
22.11.16, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Beteiligungsprotokoll
Bebauungsplanverfahren 01.16 II
Südfriedhof/ Bonnstraße/ Schulzentrum/ Linie18
1. Verlauf des Beteiligungsprozesses
1.1 Bisherige Entwicklung
1.2 Meinungen und Anregungen
1.3 Vorschlag der Verwaltung zum weiteren
Verfahren
2. Beteiligungsergebnis/Beteiligungsbericht
3. Kontakt/ Impressum
Beteiligungsverfahren abgeschlossen :
Ja
Nein
<<www. bruehl.de>>
Titel / Vorhaben
Bebauungsplanverfahren 01.16 II
Südfriedhof/ Bonnstraße/ Schulzentrum/ Linie18
Näheres zur Ausgangslage und der Rahmenbedingungen entnehmen Sie
bitte der Vorhabenliste!
<<Link>>
1. Verlauf des Beteiligungsprozesses
1.1 Bisherige
Entwicklung
24.10. bis 23.11.2016 (einschließlich)
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans
Interessierte und betroffene Bürgerinnen und Bürger können
im Fachbereich Bauen und Umwelt, Rathaus A, Uhlstraße 3, 50321
Brühl, die Planunterlagen einsehen und sich zu den Planungen
äußern.
[ mehr zum Thema:
http://www.bruehl.de/rathaus/bauen/stadtplanung/bplan_01_16_II.php]
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1.2 Meinungen und
Anregungen
Bei Bebauungsplanverfahren werden die im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung und Offenlage eingehenden Anregungen
der Bürgerinnen und Bürger üblicherweise nicht vorab
veröffentlicht.
Sie fließen in die Entscheidungsprozesse ein und werden mit der
Vorlage für den Satzungsbeschluss dem zuständigen Gremium in
nicht personalisierter Form vorgelegt, welcher sich sodann in
öffentlicher Sitzung damit befasst.
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1.3 Vorschlag der
Verwaltung
zum weiteren
Verfahren
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 01.16, Teilbereich II
sollen für das Plangebiet die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für mehrere attraktive Wohnquartiere geschaffen werden.
Es sind ca. 95 Hauseinheiten als Einzel- und Doppelhäuser und als
Hausgruppen vorgesehen sowie weitere ca. 300 Wohneinheiten im
Bereich der Geschoßwohnungen geplant.
Das Angebot an Haus und Wohnformen ist weit gefächert und soll
damit möglichst vielen Nutzergruppen gerecht werden. Bei den
Wohnungsgrößen ist ebenso ein Mix von Single- und
Kleinwohnungen bis hin zu Großwohnungen vorgesehen.
Nach dem Durchlaufen des gesetzlich vorgeschriebenen
Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) soll der Rat den Bebauungsplan als Satzung gem. § 10
Abs. 1 BauGB beschließen.
Mit der anschließenden Bekanntmachung soll der Bebauungsplan
sodann in Kraft treten.
2. Beteiligungsergebnis/Beteiligungsbericht
<folgt>
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