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Vorlage (BetProt_BP 01.16 II)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
682 kB
Datum
22.05.2017
Erstellt
22.11.16, 15:03
Aktualisiert
22.11.16, 15:03
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Inhalt der Datei

Beteiligungsprotokoll Bebauungsplanverfahren 01.16 II Südfriedhof/ Bonnstraße/ Schulzentrum/ Linie18 1. Verlauf des Beteiligungsprozesses 1.1 Bisherige Entwicklung 1.2 Meinungen und Anregungen 1.3 Vorschlag der Verwaltung zum weiteren Verfahren 2. Beteiligungsergebnis/Beteiligungsbericht 3. Kontakt/ Impressum Beteiligungsverfahren abgeschlossen : Ja Nein <<www. bruehl.de>> Titel / Vorhaben Bebauungsplanverfahren 01.16 II Südfriedhof/ Bonnstraße/ Schulzentrum/ Linie18 Näheres zur Ausgangslage und der Rahmenbedingungen entnehmen Sie bitte der Vorhabenliste! <<Link>> 1. Verlauf des Beteiligungsprozesses 1.1 Bisherige Entwicklung 24.10. bis 23.11.2016 (einschließlich) Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Interessierte und betroffene Bürgerinnen und Bürger können im Fachbereich Bauen und Umwelt, Rathaus A, Uhlstraße 3, 50321 Brühl, die Planunterlagen einsehen und sich zu den Planungen äußern. [ mehr zum Thema: http://www.bruehl.de/rathaus/bauen/stadtplanung/bplan_01_16_II.php] 2 1.2 Meinungen und Anregungen Bei Bebauungsplanverfahren werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und Offenlage eingehenden Anregungen der Bürgerinnen und Bürger üblicherweise nicht vorab veröffentlicht. Sie fließen in die Entscheidungsprozesse ein und werden mit der Vorlage für den Satzungsbeschluss dem zuständigen Gremium in nicht personalisierter Form vorgelegt, welcher sich sodann in öffentlicher Sitzung damit befasst. 3 1.3 Vorschlag der Verwaltung zum weiteren Verfahren Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 01.16, Teilbereich II sollen für das Plangebiet die planungsrechtlichen Voraussetzungen für mehrere attraktive Wohnquartiere geschaffen werden. Es sind ca. 95 Hauseinheiten als Einzel- und Doppelhäuser und als Hausgruppen vorgesehen sowie weitere ca. 300 Wohneinheiten im Bereich der Geschoßwohnungen geplant. Das Angebot an Haus und Wohnformen ist weit gefächert und soll damit möglichst vielen Nutzergruppen gerecht werden. Bei den Wohnungsgrößen ist ebenso ein Mix von Single- und Kleinwohnungen bis hin zu Großwohnungen vorgesehen. Nach dem Durchlaufen des gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) soll der Rat den Bebauungsplan als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschließen. Mit der anschließenden Bekanntmachung soll der Bebauungsplan sodann in Kraft treten. 2. Beteiligungsergebnis/Beteiligungsbericht <folgt> 4