Daten
Kommune
Brühl
Größe
689 kB
Datum
22.05.2017
Erstellt
22.11.16, 15:03
Aktualisiert
22.11.16, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Beteiligungsprotokoll
Bebauungsplan 03.03 "Kölnstraße / nördlich Heinrich-Esser-Straße"
1. Verlauf des Beteiligungsprozesses
1.1 Bisherige Entwicklung
1.2 Meinungen und Anregungen
1.3 Vorschlag der Verwaltung zum weiteren
Verfahren
2. Beteiligungsergebnis/Beteiligungsbericht
3. Kontakt/ Impressum
Beteiligungsverfahren abgeschlossen :
Ja
Nein
<<www. bruehl.de>>
Titel / Vorhaben
Bebauungsplan 03.03 "Kölnstraße / nördlich HeinrichEsser-Straße"
Näheres zur Ausgangslage und der Rahmenbedingungen entnehmen
Sie bitte der Vorhabenliste!
<<Link>>
1. Verlauf des Beteiligungsprozesses
1.1 Bisherige
Entwicklung
20.06.16 - 04.07.16 Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans
Für Bebauungsplanverfahren hat der Gesetzgeber in § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch die öffentliche Auslegung der Planunterlagen
vorgeschrieben, damit interessierte und betroffene Bürgerinnen
und Bürger diese einsehen und sich zu den Planungen äußern
können.
Entsprechend lagen die Unterlagen in der Zeit vom 20.06.16 04.07.16 (einschließlich) bei der Stadt Brühl öffentlich aus.
[ mehr zum Thema:
http://www.bruehl.de/leben/aktuell/presseservice/2016/fruehzeitigebuergerbeteiligung-bplan-03.03-u.-08.14.php ]
2
1.2 Meinungen und
Anregungen
1.3 Vorschlag der
Verwaltung zum
weiteren
Verfahren
Bei Bebauungsplanverfahren werden die im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung und Offenlage eingehenden
Anregungen der Bürgerinnen und Bürger üblicherweise nicht
vorab veröffentlicht.
Sie fließen in die Entscheidungsprozesse ein und werden mit
der Vorlage für den Satzungsbeschluss dem zuständigen
Gremium in nicht personalisierter Form vorgelegt, welcher sich
sodann in öffentlicher Sitzung damit befasst.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 03.03 "Kölnstraße /
nördlich Heinrich-Esser-Straße" soll die Bebauung einer
seniorengerechten Wohnform im Innenbereich ermöglicht
werden und Möglichkeiten zur Ansiedlung von Einzelhandelsund Wohnungsnutzungen entlang der Kölnstraße / der HeinrichEsser-Straße nach aktuellem Planungsrecht geschaffen
werden.
Nach dem Durchlaufen des gesetzlich vorgeschriebenen
Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) soll der Rat den Bebauungsplan als
Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschließen.
Mit der anschließenden Bekanntmachung soll der
Bebauungsplan sodann in Kraft treten.
3
2. Beteiligungsergebnis/Beteiligungsbericht
<folgt>
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