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Vorlage (BetProt_BP 04.19)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
683 kB
Datum
22.05.2017
Erstellt
22.11.16, 15:03
Aktualisiert
22.11.16, 15:03
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Inhalt der Datei

Beteiligungsprotokoll Bebauungsplan 04.19 `Berzdorfer Straße´ 1. Verlauf des Beteiligungsprozesses 1.1 Bisherige Entwicklung 1.2 Meinungen und Anregungen 1.3 Vorschlag der Verwaltung zum weiteren Verfahren 2. Beteiligungsergebnis/Beteiligungsbericht 3. Kontakt/ Impressum Beteiligungsverfahren abgeschlossen : Ja Nein <<www. bruehl.de>> Titel / Vorhaben Bebauungsplanverfahren 04.19 `Berzdorfer Straße´ Näheres zur Ausgangslage und der Rahmenbedingungen entnehmen Sie bitte der Vorhabenliste! <<Link>> 1. Verlauf des Beteiligungsprozesses 1.1 Bisherige Entwicklung Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Für Bebauungsplanverfahren hat der Gesetzgeber in § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch die öffentliche Auslegung der Planunterlagen vorgeschrieben, damit interessierte und betroffene Bürgerinnen und Bürger diese einsehen und sich zu den Planungen äußern können. Aufstellungsbeschluss des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung (PStA) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch erfolgte am 30.06.2016. Die Offenlage der Planungsunterlagen wird rechtzeitig angekündigt. [ mehr zum Thema: Vorlage 583/2015 ] 2 1.2 Meinungen und Anregungen Bei Bebauungsplanverfahren werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und Offenlage eingehenden Anregungen der Bürgerinnen und Bürger üblicherweise nicht vorab veröffentlicht. Sie fließen in die Entscheidungsprozesse ein und werden mit der Vorlage für den Satzungsbeschluss dem zuständigen Gremium in nicht personalisierter Form vorgelegt, welcher sich sodann in öffentlicher Sitzung damit befasst. 3 1.3 Vorschlag der Verwaltung zum weiteren Verfahren Ziel ist die Verlagerung des Einzelhandels von der Berzdorfer Straße in Teilen an die südlich gelegene Lise-Meitner-Straße. Dies soll zu einer wesentlichen Reduzierung der Gesamtverkaufsfläche führen, und der Standort Lise-MeitnerStraße soll künftig den zentralen Nahversorgungsstandort in Brühl-Ost darstellen. Im Gewerbestandort an der Berzdorfer Straße soll Einzelhandel nur noch ausnahmsweise zugelassen werden. An der Berzdorfer Straße soll mit der Überplanung der derzeitigen Sondergebietsflächen als Gewerbeflächen ein Gewerbestandort geschaffen werden, in dem Einzelhandel nur ausnahmsweise zugelassen werden soll. Nach dem Durchlaufen des gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) soll der Rat den Bebauungsplan als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschließen. Mit der anschließenden Bekanntmachung soll der Bebauungsplan sodann in Kraft treten. 2. Beteiligungsergebnis/Beteiligungsbericht <folgt> 4