Daten
Kommune
Brühl
Größe
683 kB
Datum
22.05.2017
Erstellt
22.11.16, 15:03
Aktualisiert
22.11.16, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Beteiligungsprotokoll
Bebauungsplan 04.19 `Berzdorfer Straße´
1. Verlauf des Beteiligungsprozesses
1.1 Bisherige Entwicklung
1.2 Meinungen und Anregungen
1.3 Vorschlag der Verwaltung zum weiteren
Verfahren
2. Beteiligungsergebnis/Beteiligungsbericht
3. Kontakt/ Impressum
Beteiligungsverfahren abgeschlossen :
Ja
Nein
<<www. bruehl.de>>
Titel / Vorhaben
Bebauungsplanverfahren 04.19
`Berzdorfer Straße´
Näheres zur Ausgangslage und der Rahmenbedingungen
entnehmen Sie bitte der Vorhabenliste!
<<Link>>
1. Verlauf des Beteiligungsprozesses
1.1 Bisherige
Entwicklung
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Für Bebauungsplanverfahren hat der Gesetzgeber in § 3 Abs.
1 Baugesetzbuch die öffentliche Auslegung der
Planunterlagen vorgeschrieben, damit interessierte und
betroffene Bürgerinnen und Bürger diese einsehen und sich zu
den Planungen äußern können.
Aufstellungsbeschluss des Ausschusses für Planung und
Stadtentwicklung (PStA) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
erfolgte am 30.06.2016.
Die Offenlage der Planungsunterlagen wird rechtzeitig
angekündigt.
[ mehr zum Thema: Vorlage 583/2015 ]
2
1.2 Meinungen und
Anregungen
Bei Bebauungsplanverfahren werden die im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung und Offenlage eingehenden
Anregungen der Bürgerinnen und Bürger üblicherweise nicht
vorab veröffentlicht.
Sie fließen in die Entscheidungsprozesse ein und werden mit
der Vorlage für den Satzungsbeschluss dem zuständigen
Gremium in nicht personalisierter Form vorgelegt, welcher sich
sodann in öffentlicher Sitzung damit befasst.
3
1.3 Vorschlag der
Verwaltung zum
weiteren Verfahren
Ziel ist die Verlagerung des Einzelhandels von der Berzdorfer
Straße in Teilen an die südlich gelegene Lise-Meitner-Straße.
Dies soll zu einer wesentlichen Reduzierung der
Gesamtverkaufsfläche führen, und der Standort Lise-MeitnerStraße soll künftig den zentralen Nahversorgungsstandort in
Brühl-Ost darstellen. Im Gewerbestandort an der Berzdorfer
Straße soll Einzelhandel nur noch ausnahmsweise zugelassen
werden.
An der Berzdorfer Straße soll mit der Überplanung der
derzeitigen Sondergebietsflächen als Gewerbeflächen ein
Gewerbestandort geschaffen werden, in dem Einzelhandel nur
ausnahmsweise zugelassen werden soll.
Nach dem Durchlaufen des gesetzlich vorgeschriebenen
Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) soll der Rat den Bebauungsplan als
Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschließen.
Mit der anschließenden Bekanntmachung soll der
Bebauungsplan sodann in Kraft treten.
2. Beteiligungsergebnis/Beteiligungsbericht
<folgt>
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