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Vorlage (BetProt_BP 06.15)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
696 kB
Datum
22.05.2017
Erstellt
22.11.16, 15:03
Aktualisiert
22.11.16, 15:03
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Inhalt der Datei

Beteiligungsprotokoll Bebauungsplan 06.15 "Alte Bonnstraße/südlich Otto-Wels-Straße" 1. Verlauf des Beteiligungsprozesses 1.1 Bisherige Entwicklung 1.2 Meinungen und Anregungen 1.3 Vorschlag der Verwaltung zum weiteren Verfahren 2. Beteiligungsergebnis/Beteiligungsbericht 3. Kontakt/ Impressum Beteiligungsverfahren abgeschlossen : Ja Nein <<www. bruehl.de>> Titel / Vorhaben Bebauungsplan 06.15 "Alte Bonnstraße/südlich Otto-WelsStraße" Näheres zur Ausgangslage und der Rahmenbedingungen entnehmen Sie bitte der Vorhabenliste! <<Link>> 1. Verlauf des Beteiligungsprozesses 1.1 Bisherige Entwicklung 15.06. - 26.06.2015 Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Für Bebauungsplanverfahren hat der Gesetzgeber in § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch die öffentliche Auslegung der Planunterlagen vorgeschrieben, damit interessierte und betroffene Bürgerinnen und Bürger diese einsehen und sich zu den Planungen äußern können. Entsprechend lagen die Unterlagen in der Zeit vom 15.06. 26.06.2015 (einschließlich) bei der Stadt Brühl öffentlich aus. [ mehr zum Thema: http://www.bruehl.de/leben/aktuell/presseservice/2015/10608010000004640 8.php ] 2 1.2 Meinungen und Anregungen Bei Bebauungsplanverfahren werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und Offenlage eingehenden Anregungen der Bürgerinnen und Bürger üblicherweise nicht vorab veröffentlicht. Sie fließen in die Entscheidungsprozesse ein und werden mit der Vorlage für den Satzungsbeschluss dem zuständigen Gremium in nicht personalisierter Form vorgelegt, welcher sich sodann in öffentlicher Sitzung damit befasst. 3 1.3 Vorschlag der Verwaltung zum weiteren Verfahren Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbaulandfläche, im Norden Geschosswohnungsbau, im Süden zur Bebauung mit Einfamilienhäusern, geschaffen werden. Nach dem Durchlaufen des gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) soll der Rat den Bebauungsplan als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschließen. Der Satzungsbeschluss wird für Ende 2017 erwartet. Mit der anschließenden Bekanntmachung soll der Bebauungsplan sodann in Kraft treten. 2. Beteiligungsergebnis/Beteiligungsbericht <folgt> 4