Daten
Kommune
Brühl
Größe
696 kB
Datum
22.05.2017
Erstellt
22.11.16, 15:03
Aktualisiert
22.11.16, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Beteiligungsprotokoll
Bebauungsplan 06.15 "Alte Bonnstraße/südlich Otto-Wels-Straße"
1. Verlauf des Beteiligungsprozesses
1.1 Bisherige Entwicklung
1.2 Meinungen und Anregungen
1.3 Vorschlag der Verwaltung zum weiteren
Verfahren
2. Beteiligungsergebnis/Beteiligungsbericht
3. Kontakt/ Impressum
Beteiligungsverfahren abgeschlossen :
Ja
Nein
<<www. bruehl.de>>
Titel / Vorhaben
Bebauungsplan 06.15 "Alte Bonnstraße/südlich Otto-WelsStraße"
Näheres zur Ausgangslage und der Rahmenbedingungen entnehmen Sie
bitte der Vorhabenliste!
<<Link>>
1. Verlauf des Beteiligungsprozesses
1.1 Bisherige
Entwicklung
15.06. - 26.06.2015 Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans
Für Bebauungsplanverfahren hat der Gesetzgeber in § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch die öffentliche Auslegung der Planunterlagen
vorgeschrieben, damit interessierte und betroffene Bürgerinnen und
Bürger diese einsehen und sich zu den Planungen äußern können.
Entsprechend lagen die Unterlagen in der Zeit vom 15.06. 26.06.2015 (einschließlich) bei der Stadt Brühl öffentlich aus.
[ mehr zum Thema:
http://www.bruehl.de/leben/aktuell/presseservice/2015/10608010000004640
8.php ]
2
1.2 Meinungen
und
Anregungen
Bei Bebauungsplanverfahren werden die im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung und Offenlage eingehenden Anregungen der Bürgerinnen
und Bürger üblicherweise nicht vorab veröffentlicht.
Sie fließen in die Entscheidungsprozesse ein und werden mit der
Vorlage für den Satzungsbeschluss dem zuständigen Gremium in
nicht personalisierter Form vorgelegt, welcher sich sodann in
öffentlicher Sitzung damit befasst.
3
1.3 Vorschlag der
Verwaltung
zum weiteren
Verfahren
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbaulandfläche, im
Norden Geschosswohnungsbau, im Süden zur Bebauung mit
Einfamilienhäusern, geschaffen werden.
Nach dem Durchlaufen des gesetzlich vorgeschriebenen
Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) soll der Rat den Bebauungsplan als Satzung gem. § 10
Abs. 1 BauGB beschließen.
Der Satzungsbeschluss wird für Ende 2017 erwartet.
Mit der anschließenden Bekanntmachung soll der Bebauungsplan
sodann in Kraft treten.
2. Beteiligungsergebnis/Beteiligungsbericht
<folgt>
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