Daten
Kommune
Brühl
Größe
819 kB
Datum
22.05.2017
Erstellt
22.11.16, 15:03
Aktualisiert
22.11.16, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Beteiligungsprotokoll
Bebauungsplanverfahren 04.20
„Sondergebiet südlich Lise-Meitner-Straße“
1. Verlauf des Beteiligungsprozesses
1.1 Bisherige Entwicklung
1.2 Meinungen und Anregungen
1.3 Vorschlag der Verwaltung zum weiteren
Verfahren
2. Beteiligungsergebnis/Beteiligungsbericht
3. Kontakt/ Impressum
Beteiligungsverfahren abgeschlossen :
Ja
Nein
<<www. bruehl.de>>
Titel / Vorhaben
Bebauungsplanverfahren 04_20
„Sondergebiet südlich Lise-Meitner-Straße“
Näheres zur Ausgangslage und der Rahmenbedingungen
entnehmen Sie bitte der Vorhabenliste!
<<Link>>
1. Verlauf des Beteiligungsprozesses
1.1 Bisherige
Entwicklung
30.06.2016 Aufstellungsbeschluss
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA) die
Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen.
Für Bebauungsplanverfahren hat der Gesetzgeber in § 3 Abs.
1 Baugesetzbuch die öffentliche Auslegung der
Planunterlagen vorgeschrieben, damit interessierte und
betroffene Bürgerinnen und Bürger diese einsehen und sich zu
den Planungen äußern können.
Bisher erfolgte noch keine öffentliche Auslegung.
Der Rat der Stadt Brühl hat am 12.09.2016 gemäß den §§ 14 Abs. 1,
16 Abs. 1 + 2 und 17 Abs. 1 Baugesetzbuch i.d.F. der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) ), zuletzt
geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl.
I S. 1722), i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 f der
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i.d.F. der
Bekanntmachung der Neufassung vom 14.07.1994 (GV NRW S.666),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV.
NRW. S. 496), für das Plangebiet des Bebauungsplanes 04.20
„Sondergebiet südlich Lise-Meitner-Straße“ eine
Veränderungssperre beschlossen. Wegen Unwirksamkeit wurde der
Beschluss in der Sitzung vom 31.10.2016 bestätigt.
[mehr zum Thema:
http://www.bruehl.de/rathaus/stadtverwaltung/amtsblatt.php ]
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1.2 Meinungen und
Anregungen
Bei Bebauungsplanverfahren werden die im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung und Offenlage eingehenden
Anregungen der Bürgerinnen und Bürger üblicherweise nicht
vorab veröffentlicht.
Sie fließen in die Entscheidungsprozesse ein und werden mit
der Vorlage für den Satzungsbeschluss dem zuständigen
Gremium in nicht personalisierter Form vorgelegt, welcher sich
sodann in öffentlicher Sitzung damit befasst.
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1.3 Vorschlag der
Verwaltung zum
weiteren Verfahren
Neben dem Erhalt von bestehenden Einrichtungen ist auf der
Grundlage der Rahmenplanung Brühl-Ost die Verlagerung von
Einzelhandelsunternehmen von der Berzdorfer Straße an die
Lise-Meitner-Straße geplant. Ziel des Bebauungsplanes ist die
inhaltliche Steuerung der Einzelhandelsnutzungen (Art und
Umfang der Sortimente gem. des Einzelhandelsund
Zentrenkonzepts) und die städtebauliche Neuordnung des
Plangebiets.
Nach dem Durchlaufen des gesetzlich vorgeschriebenen
Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) soll der Rat den Bebauungsplan als
Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschließen.
Mit der anschließenden Bekanntmachung soll der
Bebauungsplan sodann in Kraft treten.
2. Beteiligungsergebnis/Beteiligungsbericht
<folgt >
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