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Vorlage (BetProt_BP 04.20)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
819 kB
Datum
22.05.2017
Erstellt
22.11.16, 15:03
Aktualisiert
22.11.16, 15:03
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Inhalt der Datei

Beteiligungsprotokoll Bebauungsplanverfahren 04.20 „Sondergebiet südlich Lise-Meitner-Straße“ 1. Verlauf des Beteiligungsprozesses 1.1 Bisherige Entwicklung 1.2 Meinungen und Anregungen 1.3 Vorschlag der Verwaltung zum weiteren Verfahren 2. Beteiligungsergebnis/Beteiligungsbericht 3. Kontakt/ Impressum Beteiligungsverfahren abgeschlossen : Ja Nein <<www. bruehl.de>> Titel / Vorhaben Bebauungsplanverfahren 04_20 „Sondergebiet südlich Lise-Meitner-Straße“ Näheres zur Ausgangslage und der Rahmenbedingungen entnehmen Sie bitte der Vorhabenliste! <<Link>> 1. Verlauf des Beteiligungsprozesses 1.1 Bisherige Entwicklung 30.06.2016 Aufstellungsbeschluss Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA) die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen. Für Bebauungsplanverfahren hat der Gesetzgeber in § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch die öffentliche Auslegung der Planunterlagen vorgeschrieben, damit interessierte und betroffene Bürgerinnen und Bürger diese einsehen und sich zu den Planungen äußern können. Bisher erfolgte noch keine öffentliche Auslegung. Der Rat der Stadt Brühl hat am 12.09.2016 gemäß den §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 + 2 und 17 Abs. 1 Baugesetzbuch i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) ), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 f der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i.d.F. der Bekanntmachung der Neufassung vom 14.07.1994 (GV NRW S.666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496), für das Plangebiet des Bebauungsplanes 04.20 „Sondergebiet südlich Lise-Meitner-Straße“ eine Veränderungssperre beschlossen. Wegen Unwirksamkeit wurde der Beschluss in der Sitzung vom 31.10.2016 bestätigt. [mehr zum Thema: http://www.bruehl.de/rathaus/stadtverwaltung/amtsblatt.php ] 2 1.2 Meinungen und Anregungen Bei Bebauungsplanverfahren werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und Offenlage eingehenden Anregungen der Bürgerinnen und Bürger üblicherweise nicht vorab veröffentlicht. Sie fließen in die Entscheidungsprozesse ein und werden mit der Vorlage für den Satzungsbeschluss dem zuständigen Gremium in nicht personalisierter Form vorgelegt, welcher sich sodann in öffentlicher Sitzung damit befasst. 3 1.3 Vorschlag der Verwaltung zum weiteren Verfahren Neben dem Erhalt von bestehenden Einrichtungen ist auf der Grundlage der Rahmenplanung Brühl-Ost die Verlagerung von Einzelhandelsunternehmen von der Berzdorfer Straße an die Lise-Meitner-Straße geplant. Ziel des Bebauungsplanes ist die inhaltliche Steuerung der Einzelhandelsnutzungen (Art und Umfang der Sortimente gem. des Einzelhandelsund Zentrenkonzepts) und die städtebauliche Neuordnung des Plangebiets. Nach dem Durchlaufen des gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) soll der Rat den Bebauungsplan als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschließen. Mit der anschließenden Bekanntmachung soll der Bebauungsplan sodann in Kraft treten. 2. Beteiligungsergebnis/Beteiligungsbericht <folgt > 4