Daten
Kommune
Brühl
Größe
112 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
21.03.17, 15:12
Aktualisiert
21.03.17, 15:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
50
Zimmermann
50 Zi
01.03.2017
91/2017
Betreff
Evaluation Bildung und Teilhabe
Beratungsfolge
Sozialausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Burkhardt
Zimmermann
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Sozialausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beauftragte das Soziologische
Forschungsinstitut Göttingen an der Georg-August-Universität (SOFI) ab 2014 mit der
Evaluation der im Jahr 2011 an die Kommunen übertragenen Bildungs- und
Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche aus Familien mit niedrigem Einkommen.
Bundesweit wurden 29 Städte und Landkreise in die Evaluation einbezogen. Über den
Rhein-Erft-Kreis wurde die Stadt Brühl zur Teilnahme an der Untersuchung gebeten. Herr
Lutz Wende (Evaluationsteam SOFI) erhielt über den Fachbereich Soziales und
Demographie Kontakte zu den in der Verwaltung beteiligten Stellen und
Organisationseinheiten sowie statistische Auswertungen und Angaben über den in Brühl
festgelegten Verfahrensablauf. Auch erfolgten Interviews mit wenigen Anspruchsberechtigten. Zuletzt wurde das Jobcenter Brühl in die Untersuchung einbezogen.
Im Jahr 2016 wurde der Schlussbericht vorgestellt, der in Kurzform der Vorlage als Anlage
beigefügt ist.
Herr Wende wird dem Sozialausschuss persönlich beiwohnen und über das Ergebnis der
Evaluation, insbesondere bezogen auf die Stadt Brühl, berichten.
Die Leistungsberechtigten zur Bildung und Teilhabe ergeben sich in Zuständigkeit der
Stadt Brühl aus §§ 34 und 34a SGB XII. Soweit die dortigen Voraussetzungen erfüllt sind,
werden folgende Leistungen erbracht:
Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
Schulbedarf
Schülerbeförderungskosten
Drucksache 91/2017
Seite - 2 –
Lernförderung
Zuschuss zum Mittagessen
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
In der Regel kommt hier nur der Personenkreis nach dem 3. Kapitel SGB XII in Betracht.
Auch Anspruchsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten gemäß § 3
AsylbLG Leistungen zur Bildung und Teilhabe. Auch hier besteht die Zuständigkeit der
Kommune.
Leistungsberechtigte nach dem SGB II erhalten die Leistungen zur Bildung und Teilhabe
direkt von den zuständigen Jobcentern bzw. Integrationpoints.
Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag können ebenfalls Leistungen zur Bildung
und Teilhabe erhalten (§ 6b BKGG). Die Zuständigkeit liegt hier beim Kreissozialamt in
Bergheim.
Anlage(n):
(1) Schlussbericht Kurzfassung BuT