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Vorlage (Evaluation Bildung und Teilhabe)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
112 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
21.03.17, 15:12
Aktualisiert
21.03.17, 15:12
Vorlage (Evaluation Bildung und Teilhabe) Vorlage (Evaluation Bildung und Teilhabe)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 50 Zimmermann 50 Zi 01.03.2017 91/2017 Betreff Evaluation Bildung und Teilhabe Beratungsfolge Sozialausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Burkhardt Zimmermann Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Sozialausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beauftragte das Soziologische Forschungsinstitut Göttingen an der Georg-August-Universität (SOFI) ab 2014 mit der Evaluation der im Jahr 2011 an die Kommunen übertragenen Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche aus Familien mit niedrigem Einkommen. Bundesweit wurden 29 Städte und Landkreise in die Evaluation einbezogen. Über den Rhein-Erft-Kreis wurde die Stadt Brühl zur Teilnahme an der Untersuchung gebeten. Herr Lutz Wende (Evaluationsteam SOFI) erhielt über den Fachbereich Soziales und Demographie Kontakte zu den in der Verwaltung beteiligten Stellen und Organisationseinheiten sowie statistische Auswertungen und Angaben über den in Brühl festgelegten Verfahrensablauf. Auch erfolgten Interviews mit wenigen Anspruchsberechtigten. Zuletzt wurde das Jobcenter Brühl in die Untersuchung einbezogen. Im Jahr 2016 wurde der Schlussbericht vorgestellt, der in Kurzform der Vorlage als Anlage beigefügt ist. Herr Wende wird dem Sozialausschuss persönlich beiwohnen und über das Ergebnis der Evaluation, insbesondere bezogen auf die Stadt Brühl, berichten. Die Leistungsberechtigten zur Bildung und Teilhabe ergeben sich in Zuständigkeit der Stadt Brühl aus §§ 34 und 34a SGB XII. Soweit die dortigen Voraussetzungen erfüllt sind, werden folgende Leistungen erbracht:  Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten  Schulbedarf  Schülerbeförderungskosten Drucksache 91/2017 Seite - 2 –  Lernförderung  Zuschuss zum Mittagessen  Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben In der Regel kommt hier nur der Personenkreis nach dem 3. Kapitel SGB XII in Betracht. Auch Anspruchsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten gemäß § 3 AsylbLG Leistungen zur Bildung und Teilhabe. Auch hier besteht die Zuständigkeit der Kommune. Leistungsberechtigte nach dem SGB II erhalten die Leistungen zur Bildung und Teilhabe direkt von den zuständigen Jobcentern bzw. Integrationpoints. Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag können ebenfalls Leistungen zur Bildung und Teilhabe erhalten (§ 6b BKGG). Die Zuständigkeit liegt hier beim Kreissozialamt in Bergheim. Anlage(n): (1) Schlussbericht Kurzfassung BuT