Daten
Kommune
Brühl
Größe
104 kB
Datum
22.05.2017
Erstellt
25.04.17, 15:08
Aktualisiert
25.04.17, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
66
Schulz
66 40 02 Schu
20.04.2017
142/2017
Betreff
6. Fortschreibung Abwasserbeseitigungskonzept 2018 für den Zeitraum 2018 - 2023
(ABK2018)
Beratungsfolge
Ausschuss für Bauen und Umwelt
Rat
Finanzielle Auswirkungen
x Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Freytag
Schiffer
Schulz
Radermacher Kuhl
Team Haushalt
Jülich
zur Kenntnis
genommen
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt das nachstehende Abwasserbeseitigungskonzept 2018 der Stadt
Brühl für den Zeitraum 2018 – 2023.
Erläuterungen:
Zur Erfüllung der Aufgaben nach § 46 des Landeswassergesetzes (LWG) NRW haben die
Gemeinden
die
zur
ordnungsgemäßen
Abwasserbeseitigung
notwendigen
Abwasseranlagen in angemessenen Zeiträumen zu planen, zu errichten, zu erweitern oder
den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik anzupassen. Des Weiteren sind
die Gemeinden dazu verpflichtet, mit dem Abwasserbeseitigungskonzept der zuständigen
Behörde eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über
die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der nach § 46 Abs. 1 Nr. 4 erforderlichen
Maßnahmen vorzulegen. Das Abwasserbeseitigungskonzept ist fortzuschreiben und
jeweils im Abstand von sechs Jahren erneut vorzulegen.
Die 6. Fortschreibung erfolgt mit dem Abwasserbeseitigungskonzept 2018 - 2023
(ABK2018) auf Grundlage der mit Erlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV) vom
08.08.2008
eingeführten
„Verwaltungsvorschrift
über
die
Aufstellung
von
Abwasserbeseitigungskonzepten“.
Im ABK sind im Zeitraum (2018 - 2023) für jede Maßnahme die voraussichtlich jährlich
anfallenden Kosten anzugeben. Die Angaben zum Baubeginn sind verbindlich, andernfalls
sind in den jährlichen Berichten die Änderungen und Abweichungen mitzuteilen.
Die Gemeinde legt das Abwasserbeseitigungskonzept der Bezirksregierung Köln vor. Eine
weitere Ausfertigung erhält der Rhein – Erft – Kreis.
Seite - 2 –
Drucksache 142/2017
Die ABK – Maßnahmen werden bei den jeweiligen Haushaltsberatungen eingebracht. Im
aktuellen Haushalt 2017 sind die Maßnahmen 2018 – 2020 als Planansatz erkennbar.
Das Abwasserbeseitigungskonzept muss mindestens folgende Angaben enthalten:
a)
Abwassereinleitungen, Übernahme- und Übergabestellen,
b)
Angaben
zu
Abwasseranlagen
Abwasserbehandlung,
Mischund
Niederschlagswasserbehandlung, Misch- und Niederschlagswasserrückhaltung,
Regenüberläufe, Pumpwerke,
c)
Angaben zu den Entwässerungsgebieten,
d)
Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung (Niederschlagswasserbeseitigungskonzept),
e)
Art der erfassten Maßnahme,
f)
Verbindungen, Zuleitungen und Ableitungen,
g)
notwendige Baumaßnahmen und deren Dringlichkeit.
Im Zuge der Aufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) muss ein
Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK) aufgestellt und im ABK integriert werden.
Aufgabe des NBK ist es, Maßnahmen in den Entwässerungsgebieten gem. § 46 LWG
unter Beachtung des § 44 LWG und der städtebaulichen Entwicklung auszuweisen. Diese
beziehen sich:
a)
auf geplante Maßnahmen in den Erweiterungsgebieten, die voraussichtlich bis zur
nächsten Fortschreibung realisiert werden,
b)
auf die Maßnahmen nach Art. 11 Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die in den
bereits vorhandenen Entwässerungsgebieten noch nicht umgesetzt worden sind.
Das neue Abwasserbeseitigungskonzept mit integriertem
beseitigungskonzept ist der Vorlage beigefügt. (Auszug)
Niederschlagswasser-
Weitere Erläuterungen werden anhand von Plänen in der Sitzung gegeben.
Anlage(n):
(1) ABK2018 - Textfassung Stand_24.04.2017
(2) Anhang 1 - Gesamtliste - Zeitliche Abfolge - Stand 24.04.2017
(3) ABK-Plan 2018 final AfBU-RAT
(4) NBK-Plan 2018 final AfBU-RAT