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Vorlage (ABK2018 - Textfassung Stand_24.04.2017)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
747 kB
Datum
22.05.2017
Erstellt
25.04.17, 15:08
Aktualisiert
25.04.17, 15:08

Inhalt der Datei

Stadt Brühl Fachbereich Abwasser und Tiefbau 6. Fortschreibung Abwasserbeseitigungskonzept 2018 für den Zeitraum von 2018 – 2023 (ABK2018) Aufgestellt im März - Mai 2017 Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2018) der Stadt Brühl Zeitraum 2018 bis 2023 Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS ............................................................................................ 2 1. VORBEMERKUNGEN .......................................................................................... 3 2. VERANLASSUNG............................................................................................... 3 3. RÜCKBLICK AUF DAS ABK 2012 ....................................................................... 4 4. GRUNDLAGEN .................................................................................................. 5 5. 5.1 5.2 5.2.1 5.2.2 5.2.3 5.2.4 5.2.5 5.3 5.4 GRUNDDATEN DER STADTENTWÄSSERUNG ........................................................ 6 GRÖßE UND EINWOHNER .................................................................................. 6 KANALNETZ ..................................................................................................... 7 KANALALTER UND NETZSTRUKTUR .................................................................... 7 SONDERBAUWERKE ......................................................................................... 8 BAULICHER UND BETRIEBLICHER ZUSTAND ........................................................ 9 DICHTHEITSPRÜFUNGEN VON ANSCHLUSSLEITUNGEN ....................................... 10 HYDRAULISCHER ZUSTAND ............................................................................. 11 REGENWASSERBESEITIGUNG .......................................................................... 12 KLÄRANLAGE ................................................................................................ 12 6. 6.1 6.2 6.3 AUFBAU UND INHALT DES ABK2018 ............................................................... 14 STRUKTUR ..................................................................................................... 14 PLANUNTERLAGEN ......................................................................................... 15 MAßNAHMENLISTE.......................................................................................... 15 7. 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 7.6 7.7 7.8 7.9 SCHWERPUNKTE DES ABK2018 ..................................................................... 16 NACHHALTIGE ERHALTUNG DER KANALISATION ............................................... 16 FREMDWASSERSANIERUNG ............................................................................. 17 MISCHWASSERBEHANDLUNG .......................................................................... 17 NIEDERSCHLAGSWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT ............................................ 17 AKTUELLE NIEDERSCHLAGSWASSERBESEITIGUNG DER STADT BRÜHL ............... 18 ZUKÜNFTIGE NIEDERSCHLAGSWASSERBESEITIGUNG NEUER BAUGEBIETE .......... 19 NIEDERSCHLAGSWASSERBEHANDLUNG ........................................................... 19 KONZEPTE UND MAßNAHMEN NACH BWK M-3 ................................................. 20 KLIMAFOLGEANPASSUNGEN ........................................................................... 21 8. 8.1 8.2 8.3 8.4 8.5 ZUSAMMENFASSUNG ...................................................................................... 22 ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012 BIS 2017 .......................................... 24 ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2018 BIS 2023 .......................................... 25 DARSTELLUNG DES IST-ZUSTANDES ................................................................ 25 ZEITRAUM 2024 BIS 2029 ............................................................................... 26 ZEITRAUM 2030 UND SPÄTER .......................................................................... 26 9. ANHANG ........................................................................................................ 26 –2– Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2018) der Stadt Brühl Zeitraum 2018 bis 2023 1. Vorbemerkungen Die Abwasserentsorgung einer Stadt ist eine wesentliche Grundlage der Daseinsvorsorge für die Bevölkerung und das ansässige Gewerbe. Während die ersten Anfänge im engeren Sinn der „Stadtentwässerung“, also der Ableitung von Niederschlagswasser, dienten, standen überall in Deutschland, so auch in Brühl, zum Ausgang des 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts die Fragen der Seuchenhygiene im Mittelpunkt. Die intensive Urbanisierung im 20. Jahrhundert brachte neue Herausforderungen für die Abwasserbeseitigung. Nicht zuletzt die Bildung der Stadt Brühl in ihren heutigen Grenzen erforderte eine Abstimmung und Bündelung der abwassertechnischen Maßnahmen. Die Entwicklung der Abwasserentsorgung bedurfte einer zielgerichteten und koordinierten Herangehensweise. Deshalb wurde ab 1986 ein Abwasserbeseitigungskonzept aufgestellt und in den Jahren 1991, 1996, 2001, 2006 und 2012 fortgeschrieben. Die nunmehr anstehende sechste Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes umfasst den Zeitraum der Jahre 2018 bis 2023. Das umfangreiche Konzept mit einer Vielzahl komplexer Aussagen muss bei Bedarf den sich ständig wandelnden Gegebenheiten angepasst werden. Dies gilt insbesondere für sich ändernde rechtliche Grundlagen, die Weiterentwicklung des Standes der Abwassertechnik und die jeweils fortschreitende Planungstiefe bei den Maßnahmen. 2. Veranlassung Zur Erfüllung der Aufgaben nach § 46 des Landeswassergesetzes (LWG) NRW haben die Gemeinden die zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung notwendigen Abwasseranlagen in angemessenen Zeiträumen zu planen, zu errichten, zu erweitern oder den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik anzupassen. Des Weiteren sind die Gemeinden dazu verpflichtet, mit dem Abwasserbeseitigungskonzept der zuständigen Behörde eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der nach § 46 Abs. 1 Nr. 4 erforderlichen Maßnahmen vorzulegen. Das Abwasserbeseitigungskonzept ist fortzuschreiben und jeweils im Abstand von sechs Jahren erneut vorzulegen. Das derzeit gültige Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2012) wurde in der 5. Fortschreibung für den Zeitraum 2012 – 2017 erstellt. Die 6. Fortschreibung erfolgt mit dem Abwasserbeseitigungskonzept 2018 (ABK2018) für den Zeitraum 2018 – 2023. Wesentliche Grundlage des ABK2018 ist die vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV) vom 08.08.2008 eingeführte „Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten“. –3– Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2018) der Stadt Brühl Zeitraum 2018 bis 2023 Von besonderer Bedeutung sind dabei die Regelungen zum Mindestinhalt des Abwasserbeseitigungskonzeptes im Abschnitt 2. Demnach muss das Abwasserkonzept mindestens folgende Angaben enthalten: ● ● ● ● ● ● ● Abwassereinleitungen, Übernahme - und Übergabestellen Angaben zu Abwasseranlagen: Abwasserbehandlung, Misch- und Niederschlagswasserbehandlung, Misch- und Niederschlagswasserrückhaltung, Regenüberläufe, Pumpwerke Angaben zu den Entwässerungsgebieten Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung (Niederschlagswasserbeseitigungskonzept) Art der erfassten Maßnahmen (zur Abwasserbehandlung, zur Abwasserableitung, zur Niederschlagswasserbeseitigung) Verbindungen, Zuleitungen und Ableitungen Notwendige Baumaßnahmen und deren Dringlichkeit Nach Nummer 2.2.7.3 der oben genannten Verwaltungsvorschrift sind im ABK zwei Zeiträume zu unterscheiden. Im 1. Zeitraum (2018 – 2023) sind für jede Maßnahme die voraussichtlich jährlich anfallenden Kosten anzugeben. Die Angaben zum Baubeginn sind dabei verbindlich. Zeitliche oder inhaltliche Änderungen sind andernfalls der zuständigen Behörde in jährlichen Berichten jeweils bis zum 31.03. mitzuteilen und zu begründen. Für die anschließenden 6 Jahre des 2. Zeitraums (2024 – 2029) sind Maßnahmen anzugeben, die in diesem Zeitraum begonnen werden sollen. Dabei sind die Angaben zum voraussichtlichen Baubeginn bei jeder Fortschreibung des ABK zu überprüfen. Die Kosten bei mehrjährigen Maßnahmen sind als Gesamtsumme anzugeben. Hiermit wird die 6. Fortschreibung 2018 – 2023 des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK2018) entsprechend der oben genannten Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten vom 08.08.2008 vorgelegt. 3. Rückblick auf das ABK 2012 Über die Umsetzung der Maßnahmen des ersten Zeitraumes des ABK 2012 wurde der Bezirksregierung Köln jährlich berichtet. Die Berichterstattung erfolgt in Papierform und der Digitalform mittels Datenübermittlung auf den entsprechenden Landesserver mit entsprechenden Listen der Umsetzung. Der letzte Bericht zum ABK 2011 wurde der Bezirksregierung Köln im März 2017 übermittelt. Der jetzige Berichtszeitraum umfasst die Jahre 2018 - 2023. Zeitliche Verschiebungen ergaben sich in erster Linie durch Planungsänderungen / bautechnische Abwicklung (Prioritätenänderung) und Abhängigkeit von Dritten. Der höchste Anteil der Veränderungen trat in den letzten Jahren des beschriebenen Zeitraumes durch Abhängigkeit von Dritter auf, zudem wurden 4 Maßnahmen zusätzlich durchgeführt. Hierbei handelte es sich eine bauliche Sanierungsmaßnahme und zwei zusätzliche Erweiterungen des Kanalnetzes durch Erschließungen und eine Maßnahme hervorgerufen durch eine private Baumaßnahme. –4– Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2018) der Stadt Brühl Zeitraum 2018 bis 2023 Tabelle 1: Zusätzlich durchgeführte Maßnahmen Zusätzliche Maßnahmen Markt (MWK) Flüchtlingsunterkunft Bergerstraße (MWK) Flüchtlingsunterkunft Willy-Brandt-Straße (MWK + SWK) Lenterbachsweg (SWK) Erweiterung Bachdurchlass Pingsdorfer Bach 4. Bereich Kanalnetz Kanalnetz Kanalnetz Kanalnetz Gewässer Kosten / € 700.000 120.000 210.000 300.000 168.000 Grundlagen Die Grundlagen der 6. Fortschreibung 2018 – 2023 des Abwasserbeseitigungskonzeptes sind - die zurzeit gültigen Flächennutzungs- und Bebauungspläne der Stadt Brühl - die 5. Fortschreibung 2012 – 2017 des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK2012), Juni 2011 - der Generalentwässerungsplan (GEP1999) für das Einzugsgebiet der Kläranlage Brühl, Ing.-Büro Blasy & Ros, November 1999 der Generalentwässerungsentwurf (GEP2017) für das Einzugsgebiet der Kläranlage Brühl, Ing.-Büro Schmidt, Bad Honnef, April 2017 - die Kanalbestandspläne für das Einzugsgebiet der Kläranlage Brühl, Stand Mai 2011 - das Investitionsprogramm des Fachbereiches Abwasser und Tiefbau der Stadt Brühl für die Planjahre 2018 – 2020. - nachfolgende Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Regelwerke:  „Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - Landeswassergesetz - LWG“ (vom 25.06.1995, Stand: 16.07.2016)  „Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten“ (vom 08.08.2008)  „Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren“ (vom 26.05.2004)  „Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer – AbwV“ (vom 21.03.1997, Stand: 31.07.2009)  DWA Arbeits- und Merkblätter, Merkblatt BWK M3 –5– Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2018) der Stadt Brühl Zeitraum 2018 bis 2023 5. Grunddaten der Stadtentwässerung 5.1 Größe und Einwohner Die zum Rhein-Erft-Kreis gehörige Stadt Brühl liegt in der Kölner Bucht am nördlichen Ende des Vorgebirges und damit am Rand der Ville sowie des Kottenforsts, die beide zum Naturpark Rheinland gehören. Die nächstgelegenen Großstädte sind Köln und Bonn. Köln grenzt dabei direkt mit dem Stadtteil Meschenich im Brühler Nordosten an, während im Süden zwischen Brühl und Bonn die Stadt Bornheim liegt. Von Norden im Uhrzeigersinn gesehen sind alle an Brühl angrenzenden Gemeinden Hürth, Köln, Wesseling, Bornheim, Weilerswist und Erftstadt. Am südlichen Ende des Rhein-Erft-Kreises gelegen umfasst die Gebietsfläche der Stadt Brühl ca. 36,12 km². Mit einer Einwohnerzahl von 47.386 Einwohnern (1. und 2. Wohnsitz, Stand: 31.12.2016, Information: Einwohnermeldeamt) beträgt die mittlere Einwohnerdichte derzeit rd. 1317 E/km² bzw. rd. 13 E/ha. Zur Reinigung der im Stadtgebiet anfallenden Abwässer betreibt die Stadt Brühl die Kläranlage in Wesseling-Berzdorf. Die kanalisierte Einzugsgebietsfläche der Kläranlage beträgt rd. AE = 960 ha mit einer Länge des gesamten Kanalnetzes von rd. 230 km, welches sich aus rd. 7018 Haltungen zusammensetzt. Abbildung 1 zeigt die Einwohnerentwicklung seit dem Jahr 2000. Auswirkungen auf die Abwasseranlagen sind derzeit nicht erkennbar, die Entwicklung wird jedoch weiter beobachtet. Die Anzahl der nicht an die Kanalisation angeschlossenen Einwohner betrug zum Stichtag 31.12.2016 20 Einwohner, damit liegt der aktuelle Anschlussgrad bei 99,96 %. –6– Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2018) der Stadt Brühl Zeitraum 2018 bis 2023 Im Einzelnen sind das folgende Grundstücke, die in den Planunterlagen gekennzeichnet sind: o An der Schallenburg 31a („G“) o Grubenstr. (Vereinsheim des Anglervereins am Heider Bergsee, „C“) o Grubenstr. (Vereinsheim des Segelsportvereins am Heider Bergsee, „C“) o Höhenweg 17 („D“) o Höhenweg 19 („D“) o Hüllenweg (Schützenplatz, „E“) o Hürther Str. (Sportplatz Vochem, „A“) o Lenterbachsweg 1 („F“) o Vochemer Str. (Friedhof Nord, „B“) o Wasserturmweg (Maiglerwiese; nicht im Plan, da nur Veranstaltungsort) o Bundesbahn Wärterhäuschen („I“) o Schwadorfer Hof (Weiherhofstr. 110, „H“) Die Gruben und Kleinkläranlagen werden regelmäßig geleert und auf der städtischen Kläranlage in Wesseling-Berzdorf ordnungsgemäß entsorgt und entsprechend dokumentiert. 5.2 Kanalnetz 5.2.1 Kanalalter und Netzstruktur Die Gesamtlänge aller Kanäle beträgt ca. 230 km. Als Baustoffe werden überwiegend Steinzeug und Beton eingesetzt. In jüngster Zeit finden aber auch andere Materialien wie z.B. Polypropylen (PP) und Polyethylen (PEHD) Verwendung. Abbildung 2 zeigt die Verteilung der Baujahre –7– Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2018) der Stadt Brühl Zeitraum 2018 bis 2023 Wie daraus zu erkennen ist, war bedingt durch die städtebauliche Verdichtung eine besonders hohe Bautätigkeit in den Jahren von 1969 – 1977 zu verzeichnen. Die in diesen Jahren verlegten Kanäle werden in den nächsten Jahren zur Sanierung bzw. Erneuerung anstehen. Tabelle 2: Kanallängen Stand 31.12.2016 Kanalsystem Kanallänge [km] Gesamtlänge des Kanalnetzes 229,89 davon entfallen auf das Mischwassersystem 92,80 das Trennsystem davon Regenwasserkanal 79,64 davon Schmutzwasserkanal 57,45 Anteil [%] Vergleichsbezug [%] 100 100 40,4 62,0 34,6 25,0 38,0 Das Brühler Stadtgebiet wird zu ca. 38 % im Trennsystem und zu ca. 62 % im Mischsystem entwässert. In diesen Zahlen enthalten sind auch die Längen der als Regenwasserkanäle verrohrten Brühler Bäche. Überwiegend werden die neuen Erschließungsgebiete im Trennsystem entwässert. Ortsteile Mischsystem: o o o o o o Ortsteile Trennsystem Vochem Teilbereich Kierberg Stadtmitte Mitte / Nord Brühl-Ost Schwadorf Teilbereich Eckdorf o o o o o o o Stadtmitte Süd Teilbereich Kierberg Heide Brühl-West Pingsdorf Badorf Teilbereich Eckdorf 5.2.2 Sonderbauwerke Zusätzlich zu den Kanälen wird eine Vielzahl von Sonderbauwerken im Trenn- und Mischkanalisationsnetz betrieben. Tabelle 3: Sonderbauwerke Stand 31.12.2016 Sonderbauwerke Sonderbauwerke im Netz Düker Pumpwerke und Druckleitungen Regenüberläufe Regenklärbecken (Zentral) Regenrückhaltebecken (ohne offene Bäche) Regenrückhaltebecken offene Gewässer Staukanäle Regenrückhaltekanäle RW-Einleitungsbauwerke Regenklärbecken / Sedipipes Einleitbauwerke (Rhein + Palmersdorfer Bach) Anzahl 8 1 6 3 1 5 6 3 5 115 16 2 –8– Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2018) der Stadt Brühl Zeitraum 2018 bis 2023 5.2.3 Baulicher und betrieblicher Zustand Das öffentliche Kanalnetz der Stadt Brühl besteht aus Hauptkanälen mit Anschlussstutzen und Grundstücksanschlussleitungen zwischen Hauptkanal und privater Grundstücksgrenze. Seit Inkrafttreten der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw / 17.03.2013) sind die Kanalnetzbetreiber verpflichtet, die Erstinspektion ihrer Netze innerhalb von zehn Jahren abzuschließen. Nach Abschluss der Erstuntersuchung ist die Untersuchung alle 15 Jahre zu wiederholen. Die Erstuntersuchung wurde in Brühl 1996 begonnen und 2005 abgeschlossen. Die Ergebnisse der Untersuchungen wurden in den ersten Jahren in Akten, später automatisiert erfasst und in einer Datenbank gespeichert. Durch die unterschiedliche Aufbewahrung und einem Wechsel des Erfassungssystems sind bis heute nicht alle Zustandsberichte im Kanalinfomationssystem STRAKAT enthalten. Bis 2013 wurden die Schäden im Kanalnetz in Zustandsklassen nach IsyBau96 bewertet und entsprechend beseitigt. Im Jahr 2014 wurde auf die Klassifizierung nach den Regeln der Technik entsprechend dem Regelwerk der DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.) umgestellt. Das seit Anfang der neunziger Jahre von der DWA (ehemals ATV - Abwassertechnische Vereinigung) erarbeitete und in Deutschland etablierte Klassifizierungsmodell teilt die Haltungen im Unterschied zum bisherigen „Bonner Klassifizierungsmodell“ in 5 Zustandsklassen ein. In diesem Modell stellt Zustandsklasse 0 den schlechtesten Zustand mit sofortigem Handlungsbedarf dar. Im Folgenden ist das DWA- Klassifizierungsmodell dargestellt. Tabelle 4: Klassifizierungsmodell nach DWA (M-149) Klassen Beschreibung 0 1 2 3 4 Kein Eintrag Sofortiger Handlungsbedarf Kurzfristiger Handlungsbedarf Mittelfristiger Handlungsbedarf Langfristiger Handlungsbedarf Kein Handlungsbedarf Nicht untersucht Aus einer qualifizierten Zustandsbewertung erfolgen rechtliche Verpflichtungen für den Netzbetreiber. Diese sind in der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) verbindlich festgelegt. –9– Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2018) der Stadt Brühl Zeitraum 2018 bis 2023 Tabelle 5: Fristen nach SüwVO Abw und Runderlass des Ministeriums Ergebnis der Prüfung nach § 2 SüwVKan bei Beeinträchtigung der Standsicherheit: bei Beeinträchtigung der Funktion einer Haltung: Durchführung nach Runderlass Unverzüglich innerhalb von 5 bis 10 Jahren (abhängig vom Umfang der Beeinträchtigung) bei Exfiltration: Unverzüglich bis innerhalb von 10 Jahren (abhängig von Abwasserbeschaffenheit und wasserwirtschaftlichen Verhältnissen) Das vorliegende Abwasserbeseitigungskonzept 2018 ff. wurde auf Grundlage der Zustandsbewertung nach dem DWA-Modell erarbeitet. Die registrierten Schäden sind sowohl Haltungsschäden als auch punktuelle Schäden. Punktuelle Schäden der Klasse 0 und Klasse 1 werden in der Regel sofort repariert. Werden kurzfristig Schäden der Klasse 0 und Klasse 1 beseitigt, wird i.d.R. die gesamte Haltung bis zu Klasse 3 saniert. Haltungsschäden der Schadenklassen Klasse 0 und Klasse 1 sind in das ABK2018 aufgenommen. Zurzeit werden ca. 15 km Kanäle pro Jahr inspiziert. Die Untersuchungsleistung wurde in den letzten Jahren sukzessive gesteigert. Zudem erfolgt eine regelmäßige Reinigung der Kanäle. 5.2.4 Dichtheitsprüfungen von Anschlussleitungen Nach den §§ 60 und 61 des Wasserhaushaltsgesetzes müssen Abwasseranlagen so errichtet, betrieben und unterhalten werden, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden. Auch müssen diese Anlagen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Jeder Betreiber ist verpflichtet, den Zustand und die Funktionsfähigkeit seiner Abwasseranlage zu überwachen. Das Landeswassergesetz verpflichtet Städte und Gemeinden die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer über diese Pflichten zu unterrichten und zu beraten. Private Schmutz- und Mischwasserleitungen müssen bei ihrer Errichtung oder nach wesentlicher Änderung (insbesondere bei einer Sanierung / Erneuerung) unverzüglich geprüft werden. In Wasserschutzgebieten mussten private Schmutz- und Mischwasserleitungen, die zur Fortleitung häuslichen Abwassers dienen, wenn diese Abwasserleitungen vor dem 01.01.1965 errichtet wurden, und bestehende Abwasserleitungen, die zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen und vor dem 01.01.1990 errichtet wurden, bis zum 31.12.2015 geprüft werden. Ansonsten gilt in Wasserschutzgebieten die Frist zum 31.12.2020. Außerhalb von Wasserschutzgebieten sind bestehende Schmutz- und Mischwasserleitungen, die zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen, für das Anforderungen in einem Anhang der Abwasserverordnung festgelegt sind, erstmals bis spätestens zum 31. Dezember 2020 auf Zustand und Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen. Für die Prüfung anderer Abwasserleitungen wird keine landesweite Frist zur Erstprüfung vorgegeben. – 10 – Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2018) der Stadt Brühl Zeitraum 2018 bis 2023 Wenn Schmutz- und Mischwasserleitungen neu gebaut oder bestehende ausgetauscht bzw. saniert werden, müssen diese unverzüglich auf Dichtheit geprüft werden. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik zur Prüfung neu errichteter Kanäle und Abwasserleitungen finden sich in der DIN EN 1610 wieder. Bei neu errichteten Leitungen ist gemäß Normen und Regelwerken neben einer Sichtprüfung stets eine Druckprüfung mit Luft oder Wasser durchzuführen. Sanierte Schmutz- und Mischwasserleitungen sind je nach Verfahren nach unterschiedlichen Anforderungen zu prüfen. Renovierte Leitungen sind nach den Kriterien der DIN EN 1610 zu prüfen. Reparierte Schmutz- und Mischwasserleitungen sind je nach Verfahren und Ausmaß der Reparatur entweder mit einer Sicht- und einer Dichtheitsprüfung (DIN EN 1610) oder optisch zu prüfen (DIN 1986-30). In Brühl werden seit 2016 alle neu gebauten Grundstücksanschlussleitungen (auch für Niederschlagswasser) entsprechend auf Dichtheit geprüft. Investoren / Erschließungsträger müssen die Dichtheitsprüfungen bei Abnahme der Erschließungsmaßnahme vorlegen. Im ABK2018 ist für das Jahr 2019 (Ordnungsnummer: 2.00.05) die Prüfung aller Grundstücksanschlussleitungen, die industrielles oder gewerbliches Abwasser führen, vorgesehen. 5.2.5 Hydraulischer Zustand Schmutzwasserkanäle Das vorhandene Schmutzwasserkanalnetz ist nur streckenweise hydraulisch überlastet, diese Abschnitte sind im Generalentwässerungsplan dargestellt. Die schwierigsten Abschnitte wurden im ABK 2006 beseitigt. Für die folgenden Jahre des ABK 2006 wurden einige Kanäle als hydraulisch überlastet in die Liste II aufgenommen, die vergangenen 6 Jahre haben aber gezeigt, dass es sich hier nur um rechnerische Überlastungen handelt, ein tatsächlicher Abwasseraustritt über Schachtbauwerke konnte nicht festgestellt werden. Diese Kanäle wurden aus der Liste II des ABK 2006 entfernt und in das ABK 2012 nicht mehr übernommen. Im ABK2012 waren für den Zeitraum 2018-2023 einige Kanäle aufgeführt die einer neuen Bewertung nach Vorlage des neuen Generalentwässerungsplanes 2017 unterzogen werden sollten. Nach aktuellem Stand des GEP2017 haben sich die hydraulischen Überlastungen nicht bestätigt, eine endgültige Entscheidung kann aber erst nach Vorlage des gesamten GEP2017 im Herbst 2017 erfolgen. Sollten sich hier neue Erkenntnisse ergeben, werden diese im Jahresbericht 2019 entsprechend fortgeschrieben. Aktuell liegen keine Erkenntnisse vor, dass (auch bei Starkregenereignissen) es im Stadtgebiet Brühl zu unkontrollierten Abwasseraustritten aus dem Kanalnetz kommt. Ein Fremdwasserproblem liegt in Brühl nicht vor. Misch- und Niederschlagswasserkanäle Der Nachweis bestehender Misch- und Regenwassernetze, die früher überwiegend mit stationären Berechnungsverfahren erbracht wurden, erfolgt seit 1999 mit dem – 11 – Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2018) der Stadt Brühl Zeitraum 2018 bis 2023 hydrodynamischen Berechnungsprogramm Hystem-Extran. Hiermit gelingt es, den tatsächlichen Oberflächenabfluss sowie den Abflusstransport realitätsnah zu simulieren. Um aber auch hier weitere Verbesserungen zu erreichen und hydraulische Probleme besser einschätzen zu können, hat die Stadt Brühl zur Aufstellung des neuen GEP2017 eine Befliegung des Stadtgebietes veranlasst und eine Auswertung der abflusswirksamen befestigten Flächen vornehmen lassen. Diese Erkenntnisse fließen zur hydraulischen Bewertung des Kanalnetzes in den GEP2017 ein. Hierdurch werden hydraulisch überlastete Abschnitte nochmals deutlich erkennbar und können berücksichtigt werden. 5.3 Regenwasserbeseitigung Die Regenwasserversickerung nach § 44 LWG NRW erfolgt in beiden Entwässerungssystemen, wobei das Regenwasser in den Neubaugebieten meist dezentral, zentral versickert oder durch einen Regenwasserkanal abgeleitet wird. Die Vorfluter für die Regenwasserkanäle sind die Brühler Bäche, die vom Palmersdorfer Bachverband (PBV) und vom Wasserverband Dickopsbach (WDB) betreut werden: Palmersdorfer Bachverband: o o o o o o Siegesbach Mühlenbach Donnerbach Wehrbach Pingsdorfer Bach Palmersdorfer Bach Wasserverband Dickopsbach: o o o o o Geildorfer Bach Hennebach Lenterbach Rheindorfer Bach Dickopsbach Seit Ende 2005 liegen für sämtliche öffentlichen Kanäle des Brühler Stadtgebiets digitale TV-Videoaufnahmen vor. Die Daten werden über das Programm STRAKAT verwaltet, in dem auch Sanierungsplanungen für Rohrinnensanierungen vorgenommen werden. Pro Jahr werden hierfür ca. 300.000 € aufgewendet. 5.4 Kläranlage In einem alternden Bestand ist es erforderlich, die Anlagenverfügbarkeit und sicherheit durch umfassende Ersatzinvestitionen zu erhalten. Damit einhergehen Maßnahmen zur Erhöhung der wirtschaftlichen sowie insbesondere auch der energetischen Effizienz. Neben baulichen Unterhaltungsmaßnahmen sind Maßnahmen mit bzw. ohne Beeinflussung der Ablaufqualität vorgesehen. Bedeutsame Maßnahmen in den nächsten Jahren sind die Erneuerung der Automatisierungstechnik einschließlich Überprüfung sämtlicher verfahrenstechnischer Funktionsbereiche, um entsprechende Optimierungspotentiale zu erkennen sowie eine umfassende Betonsanierung an einigen Anlagenteilen, die in den Jahren 1970 – 1975 entstanden sind. – 12 – Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2018) der Stadt Brühl Zeitraum 2018 bis 2023 Der Standort der Brühler Kläranlage in Wesseling-Berzdorf wurde in den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts festgelegt und im Zuge der Gebietsreform Mitte der 70er Jahre der Stadt Wesseling zugeordnet. Das gesamte Abwasser der Stadt Brühl fließt über einen Sammler der Kläranlage zu. Dieser schlägt bei Überlastung in ein an der Stadtgrenze befindliches befestigtes Becken mit Überlauf in ein Erdbecken (RHB Ost) ab. Die Vorflut für die Kläranlage ist der über ein Großprofil („Rheinablaufkanal“) in den Rhein (bei Kilometer 670,6) ablaufende Palmersdorfer Bach auf Wesselinger Stadtgebiet. Die Belastung der Kläranlage liegt zurzeit, entsprechend den Werten der Selbstüberwachungsverordnung - Kommunal (SüwV-kom), bei ca. 47.300 EW häusliches und 13.100 EW gewerbliches/industrielles Abwasser. Mit einer Kapazität von rd. 70.000 EW sind noch genügend Reserven für die weitere Entwicklung Brühls vorhanden. Die Ablaufwerte nach § 59 Abs. 2 LWG liegen bei: o o o o o o CSB BSB5 NH4-N Nges Pges pH-Wert = 60 = 20 = 10 = 18 = 2 = 6,0 – 8,5 [mg/l] [mg(l] [mg/l] (Geltungsbereich: Ablauftemp. Belebung ≥ 9 °C) [mg/l] und (Geltungsbereich: 01.05. – 31.10.) [mg/l] [-] Die letzte Genehmigung (AZ 54.2-3.1-(3.3)-3-UVP-Ri vom 08.03.1995) mit 3 Änderungsanzeigen ist am 31.12.2016 abgelaufen. Die Verlängerung der abgelaufenen Genehmigung bis 31.12.2018 wird aktuell bei der BR Köln vorbereitet und im Juni 2018 erteilt, der Entwurf der Verlängerung liegt der Stadt Brühl vor. Bezüglich der ablaufenden Genehmigung zum 31.12.2016 hat es im November 2015 erste Gespräche mit der Bezirksregierung Köln (Dezernat 54) gegeben. Hier wurde erstmalig die Thematik 4. Reinigungsstufe angesprochen. Mit der BR Köln wurden 2 mögliche Vorgehensweisen erörtert. Es wurde die Möglichkeit besprochen, alle 2 Jahre einen Verlängerungsantrag für die bestehende Genehmigung zu stellen, oder die Umsetzung einer 4. Reinigungsstufe in Betracht zu ziehen und nach Errichtung einer solchen 4. Reinigungsstufe wieder eine langfristige Genehmigung (mind. 20 Jahre) zu erhalten. Nach entsprechender interner Diskussion und Beratung in der Politik wurde die Umsetzung einer 4. Reinigungsstufe genehmigt und mit einer Machbarkeitsstudie im Sommer 2016 begonnen. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie liegt der BR Köln zwischenzeitlich vor und der Förderantrag zum Bau einer 4. Reinigungsstufe ist gestellt. Die Machbarkeitsstudie und die Entwurfsplanung sehen eine Ozonbehandlung mit nachgeschaltetem Sandfilter vor. Die Ausführungsplanung und ein entsprechender Antrag nach § 57 Abs. 2 LWG wird zum 30.06.2017 bei der BR Köln eingereicht. Die Umsetzung soll 2018-2019 erfolgen und ist als Maßnahme im ABK2018 verankert. Die Umsetzung der Errichtung eines Hochwasserpumpwerkes auf der Kläranlage ist zwischenzeitlich abgeschlossen Da es sich hierbei um einen kontinuierlichen – 13 – Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2018) der Stadt Brühl Zeitraum 2018 bis 2023 Prozess handelt, werden ständig weitere Planungen vorgenommen und Maßnahmen getroffen. Neben der Sanierung der Schlammentwässerung wurden in den letzten 6 Jahren neben den im ABK 2012 aufgeführten Projekten folgende Maßnahmen zusätzlich durchgeführt: Tabelle 6: Zusätzliche Maßnahmen Abwasserbehandlungsanlage 2012 – 2017 Art der Maßnahme gem. VV Nr. 2.2.5 Maßnahme Baubeginn Kosten [€] Erneuerung Vorklärräumer (Komplette Technik) A6 2016 90.000 € Sanierung Faulturmmischer A6 2016 25.000 € Instandhaltung Rezirkulationspumpen A7 2017 30.000 € Machbarkeitsstudie zur 4. Reinigungsstufe A16 2017 40.000 € 6. Aufbau und Inhalt des ABK2018 6.1 Struktur Das Stadtgebiet Brühl ist insgesamt in 10 Entwässerungsgebiete (Teilgebiete) geordnet, die der Kläranlage zugeordnet sind. Diese Struktur ist Grundlage für die Vergabe der Ordnungsnummern der Einzelmaßnahmen. Die erste Ziffer der Ordnungszahl der jeweiligen Maßnahme kennzeichnet die Hauptgruppe (Art) der Maßnahme, die zweite Ziffer entspricht dem Entwässerungsgebiet. Die dritte Ziffer kennzeichnet die laufende Nummer der Maßnahme innerhalb dieses Entwässerungsgebietes. Tabelle 7: Hauptgruppen Hauptgruppen Kanalisation Generalentwässerungsplan Trennerlassmaßnahmen Kläranlage Gewässer nicht vergeben nicht vergeben nicht vergeben Erschließungsmaßnahmen Ordnungszahl 1 2 3 4 5 6 7 8 9 – 14 – Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2018) der Stadt Brühl Zeitraum 2018 bis 2023 6.2 Planunterlagen Die Verwaltungsvorschrift gibt den Inhalt und die gestalterische Form des ABK in einem bestimmten Rahmen vor. Vor diesem Hintergrund erfolgt die grafische Darstellung auf Grundlage des Systems STRAKAT. Die Darstellung aller geforderten Informationen erfolgt auf einem Übersichtsplan mit mehreren thematischen Ebenen. Dieses ermöglicht im Hinblick auf eine bessere Lesbarkeit das Ein- und Ausblenden der gewünschten Informationen. 6.3 Maßnahmenliste Anhang 1 enthält eine Gesamtzusammenstellung aller vorgesehenen Maßnahmen. Der 1. Zeitraum (2018-2023) entspricht im Wesentlichen dem Finanzplan 2017 2020 der Stadt Brühl. Der 2. Zeitraum (2024-2029) enthält bereits bekannte Maßnahmen mit untergeordneter Dringlichkeit. Für kleinere, kurzfristig umzusetzende Maßnahmen wie umgehender baulicher/hydraulischer Sanierungsbedarf sowie Maßnahmen, die sich aus den Gewässerbetrachtungen ergeben, werden in beiden Zeiträumen jeweils zusätzlich pro Jahr pauschal ca. 150.000 € bereitgestellt. Darüber hinaus werden für die Sanierung von Grundstücksanschlussleitungen, die in der öffentlichen Fläche liegen, ebenfalls jährlich ca. 100.000 € eingeplant. Um die gewässerbezogenen Maßnahmen in die flächendeckenden Maßnahmenkataloge gemäß WRRL aufnehmen zu können, benötigt das Land NRW die Maßnahmen in einer einheitlichen digitalen Form. Die Zuordnung der einzelnen Maßnahmen hat gemäß Tabelle 6 zu erfolgen. Zudem ist jede Maßnahme dem nachfolgenden Entlastungsbauwerk bzw. der Einleitungsstelle und somit dem Gewässer zuzuordnen. Tabelle 8: Art der Maßnahme Rubrik A1 A2 A3 A4 A5 A6 A7 A8 A9 A 10 A 11 A 12 A 13 A 14 A 15 A 16 Art der Maßnahme Kanalisation - Ergänzungsmaßnahme (Erweiterung bestehender Kanalisation) Kanalisation - Sanierungsmaßnahme aus hydraulischen Gründen Kanalisation - Sanierungsmaßnahme aus baulichen Gründen Schmutzwasserkanalisation - Maßnahmen zur Fremdwassersanierung Mischwasserkanalisation - Maßnahmen zur Fremdwassersanierung Kommunale Kläranlagen - Maßnahmen ohne Beeinflussung der Ablaufqualität Kommunale Kläranlagen - Maßnahmen mit Beeinflussung der Ablaufqualität Behandlung von Mischwasser (RÜB, RBF, etc.) Behandlung von Niederschlagswasser (RKB, RBF, etc.) Regenwasserrückhaltung vor Einleitung Maßnahmen im Gewässer, die zur Kompensation für die negativen Auswirkungen von Mischwasser- und Niederschlagswasser-Einleitungen dienen, soweit sie abwassergebührenrelevant sind Versickerungsanlage Ortsnahe Einleitung Wegfall einer punktuellen Einleitung Umbau offener Abwasserkanäle Planungen, die keiner Maßnahme direkt zugeordnet werden können (z.B. BWK-M3Nachweis, Konzepterstellung, N-A-Modelle, GEP, private Gemeinschaftskanäle) – 15 – Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2018) der Stadt Brühl Zeitraum 2018 bis 2023 ubrik Art der Maßnahme Zusätzlich ist für jede Maßnahme der aktuelle Umsetzungszustand gemäß Tabelle 9 anzugeben: Tabelle 9: Umsetzungszustände Nr. 0 1 2 3 4 Umsetzungszustand Durchgeführt Im Bau Realisierung zeitlich verschoben Gestrichen Neue Maßnahme 7. Schwerpunkte des ABK2018 7.1 Nachhaltige Erhaltung der Kanalisation Das öffentliche Kanalnetz stellt ein großes Anlagevermögen dar, dessen Bestand und Funktionsfähigkeit dauerhaft zu erhalten ist. Aufgrund äußerer Einflüsse, Alterungsprozesse und / oder hydraulischer Veränderungen sind jährlich erhebliche Aufwendungen für die Sanierung erforderlich. Bei Sanierungen unterscheidet man den hydraulisch (durch Überlastung) und baulich (durch Schäden) bedingten Sanierungsbedarf, wobei in der Praxis häufig auch Überlagerungen beider Fälle auftreten. Nicht erfasst in den Sanierungen sind die Reparaturen von örtlich begrenzten Schäden. Bauliche Schäden können entweder durch Erneuerung (= Herstellung neuer Abwasserleitungen und –kanäle in der bisherigen oder einer anderen Linienführung) oder durch Renovierung (= Maßnahmen zur Verbesserung der aktuellen Funktionsfähigkeit von Abwasserkanälen unter vollständiger oder teilweiser Einbeziehung ihrer ursprünglichen Substanz) beseitigt werden. Grundlage für die Sanierungsplanung ist der bauliche und hydraulische Zustand, Alter und Material der Kanäle. Bei Nutzungsdauern von ca. 70-80 Jahren und einer Gesamtlänge von rd. 230 km sollte die jährliche Erneuerungsquote rd. 2,8 km (= 0,8%) betragen. Nr. Umsetzungszustand Dieser Wert wird derzeit nicht erreicht, er liegt im Mittel der letzten drei Jahre bei ca. 0,5%. Dies ist zunächst nicht kritisch, da der bauliche Zustand in weiten Teilen aufgrund des relativ jungen Kanalnetzes als gut zu bezeichnen ist. Die in Abbildung 2 dargestellte Altersstruktur zeigt aber auch, dass der Sanierungsaufwand in den kommenden Jahren/Jahrzehnten erheblich ansteigen kann. Im Rahmen einer ganzheitlichen Sanierungsplanung sind Zeiträume, Umfang und Art der Sanierungsarbeiten frühzeitig festzulegen, um eine Verhältnismäßigkeit der baulichen Tätigkeiten und finanziellen Aufwendungen zu erhalten. Sofern die Kanäle hydraulisch leistungsfähig sind, erfolgt die Sanierung in der Regel mittels Inliner. Mit den Hauptkanälen sollen gleichzeitig auch die Grundstücksanschlussleitungen ausgewechselt werden, da sie in der Regel in gleicher Weise abgenutzt sind. Hierbei können auch Maßnahmen des Straßenbaus und anderer Leitungsträger Berücksichtigung finden. – 16 – Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2018) der Stadt Brühl Zeitraum 2018 bis 2023 Im ABK2018 sind alle aktuell bekannten Maßnahmen enthalten. Bei den laufenden Inspektionen des Kanalnetzes werden vermutlich zusätzliche Schäden festgestellt, deren Beseitigung kurz- und mittelfristig, wie in den letzten Jahren, erfolgen muss und wird. Eine entsprechende Darstellung erfolgt wie in den letzten Jahren dann über den jährlichen Bericht zum ABK2018 zum 31.03. eines jeden Jahres. 7.2 Fremdwassersanierung Unerwünscht hohe Fremdwasserabflüsse können zu hydraulischen und betrieblichen Problemen bei Kanalnetz, Sonderbauwerken und Kläranlagen führen und verursachen einen erheblichen Kostenanteil bei der Behandlung auf der Kläranlage. Im Stadtgebiet Brühl liegt kein Fremdwasserproblem vor. 7.3 Mischwasserbehandlung Die Stadt Brühl leitet derzeit an 3 Einleitungsstellen Mischwasser über Stauraumkanäle und Regenüberläufe aus der Kanalisation in Gewässer ein. Im ABK2018 wurden keine Maßnahmen zur Behandlung von Mischwasser aufgenommen, die sich aufgrund von städtebaulichen Entwicklungen sowie aus weitergehenden Anforderungen aus den bisher durchgeführten immissionsorientierten Gewässeruntersuchungen ergeben. Im ABK2018 ist die Ertüchtigung des RÜHennebach vorgesehen, diese wurde aus dem ABK2012 übernommen. Nach Erteilung der Genehmigung durch die BR Köln wird kurzfristig umgesetzt. 7.4 Niederschlagswasserbeseitigungskonzept Das Abwasserbeseitigungskonzept muss Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung enthalten. Diese sollen sich auf geplante Maßnahmen in den Erweiterungsgebieten beziehen, die voraussichtlich bis zur Fortschreibung des ABK realisiert werden und auf Maßnahmen nach Art. 11 der WRRL, die in den vorhandenen Gebieten noch nicht umgesetzt worden sind. Hierzu gehören auch Maßnahmen im Abwasserbereich, die im Abwasserbeseitigungskonzept darzustellen sind. Die Angaben sind in einem Niederschlagswasserbeseitigungskonzept als integraler Bestandteil des ABK zusammenzufassen. Seit Einführung der WRRL im Jahr 2000 wurden die Anforderungen an Einleitungen von Misch- und Niederschlagswasser in oberirdische Fließgewässer deutlich verschärft. Die Novellierungen des Wasserhaushalts- und Landeswassergesetzes NRW haben diese Zielsetzung übernommen. – 17 – Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2018) der Stadt Brühl Zeitraum 2018 bis 2023 7.5 Aktuelle Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Brühl Sämtliche Regenwasserkanäle im Stadtgebiet leiten das auf den befestigten Flächen und Dachflächen anfallende Niederschlagwasser entweder in einen Bach oder über eine Versickerungsanlage in das Grundwasser ab. Für alle Einleitungen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis des Rhein-Erft-Kreises erforderlich. Zurzeit existieren 115 bekannte Einleitstellen aus der Regenwasserkanalisation. Davon entfallen auf den: o o o o o o o o o Geildorfer Bach / Lenterbach Hennebach Pingsdorfer Bach Wehrbach Donnerbach Mühlenbach Siegesbach Gallbergweiher In das Grundwasser o Muldenversickerung o Rigolenversickerung 11 4 24 6 33 20 4 1 10 2 Die Einleitung von Regenwasser aus 139 Straßeneinläufen direkt in verrohrte Bäche wurde genehmigungsrechtlich durch insgesamt 15 wasserrechtliche Erlaubnisse erfasst. Diese Erlaubnisse sind in o. g. Einleitstellen bereits berücksichtigt. Die hydraulischen Engpässe, die die 2013 erstellten Gewässernachweise aufgezeigt hatten, werden weiterhin abgearbeitet. Auch für eingeleitetes Niederschlagswasser in Gewässer ist eine Gemeinde prinzipiell abwasserabgabepflichtig. Für die Festsetzung der Abwasserabgabe 2006 wurde erstmalig der 2004 novellierte Runderlass „Anforderungen für die Niederschlagswasserbeseitigung im Trennverfahren“ (so genannter Trennerlass) angewendet. Im Hinblick auf europäisches Wasserrecht (WRRL) sind die Anforderungen erheblich verschärft worden. Nunmehr wird eine Vorbehandlung sämtlichen Niederschlagswassers von Verkehrsflächen vor Einleitung in ein Gewässer gefordert. Es wurde eine Abwasserabgabe für alle Einleitstellen erhoben, denen überwiegend verkehrsbelastetes Niederschlagswasser zufließt. Im Erklärungsbogen war eine Selbsteinschätzung der Belastungen nach den Vorgaben des o. g. Runderlasses vorzunehmen, sofern nicht schon die Untere Wasserbehörde eine Einstufung im Erlaubnisbescheid vorgenommen hatte. Den Selbsteinschätzungen ist die BR Düsseldorf als zuständige Behörde gefolgt und so wird die Stadt Brühl wie erwartet mit ca. 23.000 € zur Regenwasserabgabe veranlagt. Derzeit wird verhandelt, inwiefern die Träger der Landes- und Kreisstraßen an den Kosten zu beteiligen sind. Maßnahmen, die der Verbesserung der Behandlung von Niederschlagswasser dienen, können ggf. mit der Abwasserabgabe verrechnet werden. – 18 – Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2018) der Stadt Brühl Zeitraum 2018 bis 2023 7.6 Zukünftige Niederschlagswasserbeseitigung neuer Baugebiete Die Ausweisung neuer Wohn- und Gewerbegebiete und deren zeitliche Umsetzung sind stark abhängig von den bauleitplanerischen Entwicklungsabsichten der Stadt Brühl. Die entwässerungstechnische Erschließung der Baugebiete orientiert sich daher an den Vorgaben der Stadtplanung. Ergänzungsmaßnahmen zur Erschließung von Neubaugebieten, deren Realisierung voraussichtlich bis zur Fortschreibung des ABK geplant ist, werden in den 1. Zeitraum aufgenommen. Nach den geltenden Wassergesetzen ist das Niederschlagswasser ortsnah zu versickern, verrieseln oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer einzuleiten, soweit dem weder öffentlich- rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Die Entwässerungskonzeption neu zu erschließender Gebiete hängt stark von der hydrogeologischen Beschaffenheit des Untergrundes, vorhandener Gewässer sowie der vorhandenen Vorflut ab. Im gesamten Stadtgebiet liegen i.d.R. Bodenverhältnisse vor, die keine dezentrale Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers erlauben. Das anfallende Niederschlagswasser soll daher überwiegend ortsnah in die Gewässer eingeleitet werden. Zur Begrenzung der hydraulischen Belastung des Gewässers erfolgt die Einleitung, entsprechend den wasserrechtlichen Vorgaben, gedrosselt über Regenrückhaltebecken oder -kanäle. Der zulässige Drosselabfluss wird im Bebauungsplanverfahren mit der zuständigen Wasserbehörde abgestimmt. In vereinzelten Abschnitten des Stadtgebietes sind die Bodenverhältnisse geeignet das Niederschlagswasser dezentral zu versickern. Zur Prüfung der Bodenverhältnisse wird im Zuge des Bebauungsplanverfahrens ein hydrogeologisches Gutachten erstellt. Anhand der Ergebnisse wird von der Unteren Wasserbehörde des RheinErft-Kreises entschieden, ob und in welcher Form eine Versickerung des Niederschlagswassers erfolgen soll. Im Stadtgebiet Brühl sind, wo die hydrologischen Bodenverhältnisse dies zugelassen haben, einige Anlagen zur Niederschlagswasserversickerung hergestellt worden. Die Darstellung erfolgt in den Planunterlagen des Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes. 7.7 Niederschlagswasserbehandlung Im Rahmen der Erstellung von Einleitungsanträgen erfolgt die Beurteilung der Beschaffenheit des Niederschlagswassers auf Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 26.05.2004 „Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren“ (Trennerlass). Hierzu sind die befestigten Flächenanteile entsprechend ihrer Herkunftsbereiche zu erfassen und den Kategorien I (unbelastetes Niederschlagswasser), Kategorie IIa/IIb (schwach belastetes Niederschlagswasser) bzw. III (stark belastetes Niederschlagswasser) zuzuordnen. Das Niederschlagswasser der Katego– 19 – Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2018) der Stadt Brühl Zeitraum 2018 bis 2023 rien IIb und III bedarf vor Einleitung in Gewässer grundsätzlich einer Behandlung gemäß den Vorgaben des Erlasses. Von einer zentralen Behandlung kann im Einzelfall (Kategorie II a) abgesehen werden, wenn aufgrund der Flächennutzung nur mit einer unerheblichen Belastung durch sauerstoffzehrende Substanzen und Nährstoffe und einer geringen Belastung durch Schwermetalle und organische Schadstoffe gerechnet werden muss oder wenn eine vergleichbare dezentrale Behandlung erfolgt. Die befestigten Flächen werden bei der Bearbeitung der jeweiligen Erlaubnisanträge nach den Vorgaben des Trennerlasses der jeweiligen Kategorie zugeordnet. Für Einleitungsgebiete mit gültigen Erlaubnissen, die noch vor Einführung des Trennerlasses erteilt wurden, erfolgte die Kategorisierung im Rahmen einer Selbsteinschätzung. Durch die Regelungen im neuen WHG ist davon auszugehen, dass zukünftig das Niederschlagswasser stark befahrener, vorhandener Straßen, welches als belastet einzustufen ist, vor Einleitung in das Gewässer einer Regenwasserbehandlung zugeführt werden muss. Generell handelt es sich um Straßen, die in der Straßenbaulast des Landes oder des Kreises liegen, entsprechende Verhandlungen bezügl. des Trennerlasses werden 2011 / 2012 geführt. Grundsätzlich ist die Stadt Brühl bestrebt, kostengünstige Lösungen, z.B. durch Nachrüstung spezieller Filtersysteme in Straßensinkkästen, bzw. je nach örtlichen Gegebenheiten zentrale / dezentrale Behandlungsanlagen umzusetzen. 7.8 Konzepte und Maßnahmen nach BWK M-3 Im Zuge des wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens sind die sich durch die Einleitungen ergebenden Auswirkungen auf die Gewässer durch eine immissionsorientierte Gewässerbetrachtung zu untersuchen. Grundlage der Untersuchungen ist das Merkblatt 3 „Ableitung von immissionsorientierten Anforderungen an Misch- und Niederschlagswassereinleitungen unter Berücksichtigung örtlicher Verhältnisse“ des Bundes der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau (BWK). Hiernach werden sowohl die hydraulischen als auch die stofflichen Auswirkungen der Einleitungen auf die Gewässer beurteilt. Die Festlegung der zu untersuchenden stationierten Gewässerabschnitte sowie deren zeitlichen Abfolge wurden in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden festgelegt. Die BWK-M3 Untersuchungen sind zwischenzeitlich abgeschlossen und liegen der Aufsichtsbehörde vor. Die in den Gewässeruntersuchungen vorgeschlagenen Maßnahmen werden im Hinblick auf ihren Nutzen und die technische Umsetzung überprüft. Auf Grundlage eines Bewertungsschemas erfolgt die Umsetzung stufenweise, d.h. es werden zunächst die Maßnahmen umgesetzt, die mit dem geringsten Aufwand den größten Nutzen erbringen. Die Auswirkung der jeweiligen Maßnahme auf das Gewässer wird zunächst beobachtet, bevor mit der Umsetzung der nachfolgenden Maßnahme begonnen wird. Einige Maßnahmen aus den bisherigen Gewässeruntersuchungen wurden bereits umgesetzt bzw. sind zurzeit in Planung. Im ABK2018 werden einige der derzeit bekannten und gebührenrelevanten Maßnahmen aufgenommen. – 20 – Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2018) der Stadt Brühl Zeitraum 2018 bis 2023 7.9 Klimafolgeanpassungen Das aktuelle Wassergesetz des Landes Nordrhein-Westfalen hat im § 47 LWG (Abwasserbeseitigungskonzept) eine zukunftsweisende Änderung eingeführt. Im § 47 Abs. 3 heißt es: „……(3) Das Abwasserbeseitigungskonzept hat auch Aussagen darüber zu enthalten, wie in den Entwässerungsgebieten das Niederschlagswasser unter Beachtung des § 55 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes und des § 44 und der städtebaulichen Entwicklung beseitigt werden kann und welche Maßnahmen nach § 46 Absatz 1 Nummer 4 für die Niederschlagswasserbeseitigung noch erforderlich sind. Dabei sind die Auswirkungen auf die bestehende Entwässerungssituation und auf das Grundwasser und auf die oberirdischen Gewässer unter Berücksichtigung von Maßnahmen, die zum Ausgleich der Wasserführung nach § 66 geboten sind, sowie der Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung darzustellen……..“ Extremwetterlagen mit Starkregen bis zu 290 l/m² innerhalb weniger Stunden oder wie im Juli 2014 in Münster mit 220 l/m² innerhalb von 1,5 Stunden sind leider keine Seltenheit mehr. Diese Wetterlagen müssen zukünftig in Form von Klimafolgeanpassungen in einem Abwasserbeseitigungskonzept mit entsprechenden Maßnahmen Berücksichtigung finden. Im Zusammenhang mit Starkregenereignissen sind 4 mögliche Erscheinungsformen zu betrachten:  Gewässer können bei „zu viel Wasser“ ausufern, hier spricht man dann von „Hochwasser“.  Überlastung des Kanalnetzes und/oder Sonderbauwerken mit dem Ergebnis, dass Abwasser aus Schächten oder Anlagen unkontrolliert austritt und umliegende Bereich überfluten.  Unkontrollierte Oberflächenabflüsse, bei denen der Niederschlag die Infiltrationsrate derart übersteigt dass das Wasser nicht schadlos über ein Gewässer oder ein Entwässerungssystem abgeleitet werden kann.  Steigende Grundwasserspiegel infolge von Niederschlag (auch zeitversetzt möglich) Diese 4 möglichen Erscheinungsformen müssen mittelfristig durch Klimafolgeanpassungen berücksichtigt werden, um Überschwemmungen und die daraus resultierenden Schäden zu vermeiden. Im aktuellen ABK2018 sind erste Maßnahmen zur Klimafolgeanpassung vorgesehen: 1.95.03 1.30.03 1.60.11 3.60.02 ohne O.-Nr. ohne O.-Nr. ohne O.-Nr. Weiherhofstraße (Rückbau Brückenbauwerke - Hochwasserschutz) RHB Brühl-Ost Verlegung und Rückhaltung / Einleitstelle W10 Wehrbachsweg RKB + RRK Euskirchener Str. / Am Hülderberg Ausgleich der Wasserführung Palmersdorfer Bach BWK-M3-Maßnahmen (Rückhaltungen) Offenlegung Dickopsbach im Stadtteil Schwadorf (Ordnungsziffer 95) – 21 – Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2018) der Stadt Brühl Zeitraum 2018 bis 2023 Parallel mit der Weiherhofstraße verläuft das Gewässer „Dickopsbach“. Hier führen einige kleinere Brückenbauwerke über das Gewässer auf die dahinter liegenden Grundstücke. Zwei dieser Brückenbauwerke sind durch ihre Bauart so angelegt, dass der freie Abfluss im Gewässer bei Starkregen eingeschränkt wird und es hier zu unkontrollierten Ausuferungen kommen kann. Diese beiden Brückenbauwerke werden entfernt und wenn notwendig durch neue Querungsstellen ohne einschränkende Wirkung des Abflusses erneuert. Die Erweiterung des RHB Brühl-Ost ist ein Ergebnis aus dem GEP1999. An dieser Stelle hat der GEP1999 eine Überstauung von ca. 13.000 m³ ergeben. Das Ergebnis war für die Stadt Brühl entscheidend, dass aktuell dass RHB um ein weiteres Rückhaltebecken erweitert wird. Vor der Erweiterung stand hier ein Rückhaltevolumen von 47.300 m³ zur Verfügung, nach der Erweiterung kommen weitere 61.800 m³ hinzu, sodass zukünftig ein Gesamt-Rückhaltevolumen von ca. 109.000 m³ zur Verfügung steht. Für den Dickopsbach (im Stadtteil Schwadorf – Ordnungsziffer 95) gibt es erste Planungen, das Gewässer hinter die vorhandene Bebauung als offenes Gewässer zu verlegen. Projektverantwortlich ist hier der Dickopsbachverband. Der Palmersdorfer Bachverband, dessen Beiträge die Stadt zu 73 % trägt, plant für 2018 die Umgestaltung des Ablaufbauwerkes des Großen Inselweihers zum Palmersdorfer Baches. Das neue regelbare Wehr wird das Trockenfallen sowie Abflussspitzen des Baches künftig weitgehend verhindern. Der Kostenanteil der Stadt – ohne eine eventuelle WRRL-Förderung - wird bei rund 155.000 € liegen. Dieses Thema wird aber weiter verfolgt und in den nächsten Jahren eine starke Berücksichtigung in den folgenden Abwasserbeseitigungskonzepten finden. 8. Zusammenfassung Mit der vorliegenden 6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Brühl sollen die Maßnahmen für den Zeitraum 2018-2023 (1. Zeitstufe) konkretisiert werden. Neben der ständigen Erhaltung des Entwässerungsnetzes, sowohl baulich als auch hydraulisch, liegen weitere Schwerpunkte auf:     Die Instandhaltung / Sanierung / Erneuerung des Kanalnetzes, der Niederschlagswasserbeseitigung, der Erschließung neuer Baugebiete, die Erfassung und ordnungsgemäßen Betriebes von gemeinschaftlich genutzten Privatkanälen,  die optische Dichtheitsprüfung von Grundstücksanschlussleitungen mit gewerblichen Abwasser,  und der weiteren Erarbeitung von Maßnahmen zur Klimafolgeanpassung – 22 – Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2018) der Stadt Brühl Zeitraum 2018 bis 2023 In Abbildung 3 sind die in den Zeiträumen 2018-2023, 2024-2029 sowie 2030 und später zu tätigenden Investitionen nach Art der Maßnahme dargestellt. Die Investitionen im 1. Zeitraum ergeben sich aus den summierten Kosten der in Anhang 1 enthaltenen Maßnahmen. Im 2. Zeitraum sind alle bisher bekannten Maßnahmen mit untergeordneter Dringlichkeit enthalten. Abbildung 3: Investitionen nach Art der Maßnahme entsprechend dem ABK 2018 Im Vergleich der Investitionen des ABK2018 mit den vorhergehenden Abwasserbeseitiungskonzepten ist eine Kontinuität bei den Kosten für die Abwasserableitung zu erkennen. Im Laufe der Jahre haben die Investitionen leicht abgenommen. Für die Kläranlagen mussten in den Jahren 1995 - 2000 hohe Investitionen für die dritte Reinigungsstufe aufgewendet werden, im ABK2012 war die Sanierung der Schlammentwässerung sowie die Ertüchtigung von 2 Rückhaltebecken maßgebend und im neuen ABK2018 ist die 4. Reinigungsstufe mit geschätzten Kosten von mind. 7 Mio. € geplant. Die Verringerung des Investitionsvolumens in den Jahren 2020 – 2021 ist der Umsetzung der Maßnahmen aus 2018 und 2019 geschuldet. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die geplanten Maßnahmen durch andere Rahmenbedingungen (Dritter) in ihrer zeitlichen Abfolge automatisch einer zeitlichen Verschiebung unterliegen und somit über die 6 Jahre gesehen eine gemittelte Aufwandsverteilung stattfinden wird. Die Erhaltung und Erweiterung des Brühler Kanalnetzes sowie der Kläranlage ist weder in finanzieller noch in baulicher Hinsicht kurz- bis mittelfristig zu realisieren. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit in einem abgegrenzten Zeitraum eines ABK auch langfristige Betrachtungen einzubinden. Die Vermeidung des Vermögensverzehrs und damit der Erhalt des Substanzwertes der öffentlichen Abwasseranlagen spielen eine wichtige Rolle im Hinblick auf die Nachhaltigkeit des Handelns. Das vorliegende ABK2018 verfolgt das Ziel, mit einer vorausschauenden Planung den Finanzmittelbedarf trotz historisch bedingter Ausbauschübe einzuschätzen und damit auch zu einer Verstetigung der Abwassergebührenentwicklung beizutragen. – 23 – Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2018) der Stadt Brühl Zeitraum 2018 bis 2023 8.1 Abwasserbeseitigungskonzept 2012 bis 2017 Für diesen Zeitraum waren inklusiver der Maßnahmen der Kläranlage 59 Maßnahmen vorgesehen. In der folgenden Tabelle 11 sind diejenigen aufgeführt, die innerhalb des genannten Zeitraums nicht umgesetzt werden konnten. Dabei handelt es sich in der Hauptsache um Erschließungsmaßnahmen privater Träger, auf deren Verwirklichung die Stadt Brühl keinen Einfluss hat. Folgende Projekte aus dem ABK2012 sind in Planung oder Bau, werden aber erst im Zeitraum des ABK2018 fertig gestellt: Tabelle 10: Laufende Maßnahmen ABK2012 1.30.03 Stadt Brühl RHB Brühl Ost 1.00.01 Stadt Brühl Bahnseitenkanal (Kölnstr. / Gertrudenstraße) 1.00.01 Stadt Brühl Bahnseitenkanal (Kölnstr. / Gertrudenstraße) 1.20.02 Stadt Brühl Heinrich-Esser-Str. (MWK) 1.30.02 Stadt Brühl Franzstraße (MWK) 1.50.03 Stadt Brühl Am Krausen Baum (RWK) 3.60.01 Stadt Brühl / Straßen NRW Abscheider Schnorrenberg 3.60.02 Stadt Brühl / Straßen NRW RKB + RRK Euskirchener Str. / Am Hülderberg 3.80.02 Stadt Brühl / Straßen NRW Abscheider RKB Alte Bonnstraße / Geildorfer Str. Folgende Maßnahmen aus dem ABK2012 konnten im vorgesehenen Zeitfenster nicht umgesetzt werden: Tabelle 11: Nicht umgesetzte Maßnahmen ABK2012 1.20.03 Stadt Brühl Am Volkspark/Güterbahnhof (Rückhaltekanal) 1.30.04 REK / Stadt Brühl Wesselinger Str., Sammler (MWK) 1.50.01 Stadt Brühl / Straßen NRW Römerstr. 1.BA (MWK+RW-Behandlung) 1.90.01 Stadt Brühl RÜ-Umgestaltung, Am Hennebach 1.50.02 Stadt Brühl Pingsdorfer Str. (SWK) (Städtebauliche Planung steht noch aus) Die Maßnahme „Am Volkspark/Güterbahnhof ist gekoppelt an eine private Erschließung, das Projekt „Wesselinger Straße“ ist geknüpft an die Verlegung der K7 des Rhein-Erft-Kreises, für die Umgestaltung des RÜ „Am Hennebach“ liegt uns nach wie vor keine Genehmigung der BR Köln vor und für die Maßnahme „Pingsdorfer Straße“ gibt es aktuell noch keine Städtebauliche Planung um die Entwässerung entsprechend anzupassen. Hauptgrund für die fehlende städtebauliche Planung ist der zur Zeit laufende zweigleisige Ausbau der Stadtbahnlinie 18 in diesem Bereich. – 24 – Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2018) der Stadt Brühl Zeitraum 2018 bis 2023 Folgende Projekte aus dem ABK2012 sind Erschließungsmaßnahmen die durch private Investoren realisiert werden und seitens der Stadt Brühl kein Einfluss auf einen möglichen Baubeginn besteht: Tabelle 12: nicht umgesetzte Erschließungsmaßnahmen im ABK2012 9.30.01 Erschließungsmaßnahmen BP 04.07/3 Zuckerfabriksteich (MS; Gewerbefl.) 9.50.02 Erschließungsmaßnahmen BP Bonnstr./ Östl. Friedhof 2.BA (TS; RRK) 9.80.02 Erschließungsmaßnahmen BP 06.15 L 183 / K 7 (TS; RRK) 9.00.03 Erschließungsmaßnahmen BP 11.04 Nord II (MS; Gewerbeflächen) 9.50.03 Erschließungsmaßnahmen BP Neue Bohle ( TS ) 9.80.03 Erschließungsmaßnahmen BP 06.11 An Hornsgarten (MS: Versickerung) 9.95.01 Erschließungsmaßnahmen BP 05.08 Am Hohlweg (MS; Versickerung) 9.95.03 Erschließungsmaßnahmen BP Südl. Weiherhofstraße (MS; Versickerung) 8.2 Abwasserbeseitigungskonzept 2018 bis 2023 Die im ABK2018 geplanten Maßnahmen sind in einer Gesamtliste (Anhang 1) nach der zeitlichen Abfolge mit entsprechenden Ordnungszahlen dargestellt. Aus dieser Gesamtliste sind die Maßnahmenlisten, sortiert nach Ordnungsnummer, und Träger der Maßnahme (Anhang 2) generiert. Des Weiteren sind die Maßnahmen aus dem ABK2012 mit dem Umsetzungszustand 2 und 3 (Anhang 3 und 4) als Maßnahmenliste hinterlegt. Die Angaben zum Niederschlagswasserbeseitigungskonzept sind in der Gesamtliste (Anhang 1) integriert, im Anhang 5 sind die Steckbriefe der Einleitstellen dargestellt. 8.3 Darstellung des Ist-Zustandes Im beigefügtem Übersichtsplan (siehe Anhang 7 u. 8) sind die wichtigsten Schmutzund Mischwassersammler sowie die Regenentlastungen dargestellt. Ihre hydraulische Kapazität ist sowohl für die aktuellen Anforderungen als auch die zukünftige Stadtentwicklung ausreichend. Ausgehend von den BWK-M3-Nachweisen, des Generalentwässerungsplans und der Maßgabe der Klimafolgeanpassungen werden zukünftig Maßnahmen im Bereich des Hochwasserschutzes (Bau von Rückhaltebecken, Offenlegung von Gewässerabschnitten) bei den verrohrten Bächen erforderlich. Für den Dickopsbach (im Stadtteil Schwadorf – Ordnungsziffer 95) gibt es erste Planungen, das Gewässer hinter die vorhandene Bebauung als offenes Gewässer zu verlegen. Projektverantwortlich ist hier der Dickopsbachverband. – 25 – Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2018) der Stadt Brühl Zeitraum 2018 bis 2023 8.4 Zeitraum 2024 bis 2029 Für diesen Zeitraum sind insgesamt 22 Maßnahmen geplant. Inwieweit die Überhänge der Bebauungsgebiete im ABK 2018 realisiert werden können, kann z. Zt. nicht abgeschätzt werden, evtl. müssen dann Erschließungsmaßnahmen aus dem ABK2018 in das ABK2024 übernommen werden. 8.5 Zeitraum 2030 und später Die geschätzten Investitionskosten im Kanalnetz liegen hier bei rund 2,64 Mio. €. Darin enthalten sind weder Erschließungsmaßnahmen noch Projekte für die Kläranlage. Weitere Maßnahmen oder Verschiebungen innerhalb der zeitlichen Abfolge können nicht ausgeschlossen werden, da sie u.a. von aktuellen Entwicklungen abhängig sind. 9. Anhang Anhang 1: Gesamtmaßnahmenliste aller Bereiche nach der zeitlichen Abfolge Anhang 2: Maßnahmenlisten (sortiert nach Ordnungszahlen) Maßnahmenlisten (sortiert nach Maßnahmenträger) Anhang 3: Maßnahmenliste aus ABK 2018 mit dem Umsetzungszustand 2 Anhang 4: Maßnahmenliste aus ABK 2018 mit dem Umsetzungszustand 3 Anhang 5: Niederschlagswasserbeseitigungskonzept – Steckbriefe Anhang 6: Stellungnahme der Abteilung Stadtentwicklungsplanung / Bauleitplanung (FB 61/1) zur Bauflächenentwicklung Anhang 7: Übersichtsplan ABK Anhang 8: Übersichtsplan NBK – 26 – Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2018) der Stadt Brühl Zeitraum 2018 bis 2023 Aufgestellt im März – Mai 2017 - Schu/Ga/Me/Hö _________________________ Beigeordneter Gerd Schiffer _________________________ Fachbereichleiter Michael Schulz – 27 –