Daten
Kommune
Brühl
Größe
747 kB
Datum
22.05.2017
Erstellt
25.04.17, 15:08
Aktualisiert
25.04.17, 15:08
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Stadt Brühl
Fachbereich Abwasser und Tiefbau
6. Fortschreibung
Abwasserbeseitigungskonzept 2018
für den Zeitraum von
2018 – 2023
(ABK2018)
Aufgestellt im März - Mai 2017
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2018) der Stadt Brühl
Zeitraum 2018 bis 2023
Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS ............................................................................................ 2
1.
VORBEMERKUNGEN .......................................................................................... 3
2.
VERANLASSUNG............................................................................................... 3
3.
RÜCKBLICK AUF DAS ABK 2012 ....................................................................... 4
4.
GRUNDLAGEN .................................................................................................. 5
5.
5.1
5.2
5.2.1
5.2.2
5.2.3
5.2.4
5.2.5
5.3
5.4
GRUNDDATEN DER STADTENTWÄSSERUNG ........................................................ 6
GRÖßE UND EINWOHNER .................................................................................. 6
KANALNETZ ..................................................................................................... 7
KANALALTER UND NETZSTRUKTUR .................................................................... 7
SONDERBAUWERKE ......................................................................................... 8
BAULICHER UND BETRIEBLICHER ZUSTAND ........................................................ 9
DICHTHEITSPRÜFUNGEN VON ANSCHLUSSLEITUNGEN ....................................... 10
HYDRAULISCHER ZUSTAND ............................................................................. 11
REGENWASSERBESEITIGUNG .......................................................................... 12
KLÄRANLAGE ................................................................................................ 12
6.
6.1
6.2
6.3
AUFBAU UND INHALT DES ABK2018 ............................................................... 14
STRUKTUR ..................................................................................................... 14
PLANUNTERLAGEN ......................................................................................... 15
MAßNAHMENLISTE.......................................................................................... 15
7.
7.1
7.2
7.3
7.4
7.5
7.6
7.7
7.8
7.9
SCHWERPUNKTE DES ABK2018 ..................................................................... 16
NACHHALTIGE ERHALTUNG DER KANALISATION ............................................... 16
FREMDWASSERSANIERUNG ............................................................................. 17
MISCHWASSERBEHANDLUNG .......................................................................... 17
NIEDERSCHLAGSWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT ............................................ 17
AKTUELLE NIEDERSCHLAGSWASSERBESEITIGUNG DER STADT BRÜHL ............... 18
ZUKÜNFTIGE NIEDERSCHLAGSWASSERBESEITIGUNG NEUER BAUGEBIETE .......... 19
NIEDERSCHLAGSWASSERBEHANDLUNG ........................................................... 19
KONZEPTE UND MAßNAHMEN NACH BWK M-3 ................................................. 20
KLIMAFOLGEANPASSUNGEN ........................................................................... 21
8.
8.1
8.2
8.3
8.4
8.5
ZUSAMMENFASSUNG ...................................................................................... 22
ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2012 BIS 2017 .......................................... 24
ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT 2018 BIS 2023 .......................................... 25
DARSTELLUNG DES IST-ZUSTANDES ................................................................ 25
ZEITRAUM 2024 BIS 2029 ............................................................................... 26
ZEITRAUM 2030 UND SPÄTER .......................................................................... 26
9.
ANHANG ........................................................................................................ 26
–2–
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2018) der Stadt Brühl
Zeitraum 2018 bis 2023
1.
Vorbemerkungen
Die Abwasserentsorgung einer Stadt ist eine wesentliche Grundlage der Daseinsvorsorge für die Bevölkerung und das ansässige Gewerbe. Während die ersten Anfänge
im engeren Sinn der „Stadtentwässerung“, also der Ableitung von Niederschlagswasser, dienten, standen überall in Deutschland, so auch in Brühl, zum Ausgang des
19. und beginnenden 20. Jahrhunderts die Fragen der Seuchenhygiene im Mittelpunkt.
Die intensive Urbanisierung im 20. Jahrhundert brachte neue Herausforderungen für
die Abwasserbeseitigung. Nicht zuletzt die Bildung der Stadt Brühl in ihren heutigen
Grenzen erforderte eine Abstimmung und Bündelung der abwassertechnischen
Maßnahmen.
Die Entwicklung der Abwasserentsorgung bedurfte einer zielgerichteten und koordinierten Herangehensweise. Deshalb wurde ab 1986 ein Abwasserbeseitigungskonzept aufgestellt und in den Jahren 1991, 1996, 2001, 2006 und 2012 fortgeschrieben.
Die nunmehr anstehende sechste Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes umfasst den Zeitraum der Jahre 2018 bis 2023.
Das umfangreiche Konzept mit einer Vielzahl komplexer Aussagen muss bei Bedarf
den sich ständig wandelnden Gegebenheiten angepasst werden. Dies gilt insbesondere für sich ändernde rechtliche Grundlagen, die Weiterentwicklung des Standes
der Abwassertechnik und die jeweils fortschreitende Planungstiefe bei den Maßnahmen.
2.
Veranlassung
Zur Erfüllung der Aufgaben nach § 46 des Landeswassergesetzes (LWG) NRW haben die Gemeinden die zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung notwendigen
Abwasseranlagen in angemessenen Zeiträumen zu planen, zu errichten, zu erweitern oder den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik anzupassen. Des
Weiteren sind die Gemeinden dazu verpflichtet, mit dem Abwasserbeseitigungskonzept der zuständigen Behörde eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der
nach § 46 Abs. 1 Nr. 4 erforderlichen Maßnahmen vorzulegen. Das Abwasserbeseitigungskonzept ist fortzuschreiben und jeweils im Abstand von sechs Jahren erneut
vorzulegen.
Das derzeit gültige Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2012) wurde in der 5. Fortschreibung für den Zeitraum 2012 – 2017 erstellt. Die 6. Fortschreibung erfolgt mit
dem Abwasserbeseitigungskonzept 2018 (ABK2018) für den Zeitraum 2018 – 2023.
Wesentliche Grundlage des ABK2018 ist die vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
(MUNLV) vom 08.08.2008 eingeführte „Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung
von Abwasserbeseitigungskonzepten“.
–3–
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2018) der Stadt Brühl
Zeitraum 2018 bis 2023
Von besonderer Bedeutung sind dabei die Regelungen zum Mindestinhalt des Abwasserbeseitigungskonzeptes im Abschnitt 2. Demnach muss das Abwasserkonzept
mindestens folgende Angaben enthalten:
●
●
●
●
●
●
●
Abwassereinleitungen, Übernahme - und Übergabestellen
Angaben zu Abwasseranlagen: Abwasserbehandlung, Misch- und Niederschlagswasserbehandlung, Misch- und Niederschlagswasserrückhaltung, Regenüberläufe, Pumpwerke
Angaben zu den Entwässerungsgebieten
Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung (Niederschlagswasserbeseitigungskonzept)
Art der erfassten Maßnahmen (zur Abwasserbehandlung, zur Abwasserableitung, zur Niederschlagswasserbeseitigung)
Verbindungen, Zuleitungen und Ableitungen
Notwendige Baumaßnahmen und deren Dringlichkeit
Nach Nummer 2.2.7.3 der oben genannten Verwaltungsvorschrift sind im ABK zwei
Zeiträume zu unterscheiden. Im 1. Zeitraum (2018 – 2023) sind für jede Maßnahme
die voraussichtlich jährlich anfallenden Kosten anzugeben. Die Angaben zum Baubeginn sind dabei verbindlich. Zeitliche oder inhaltliche Änderungen sind andernfalls
der zuständigen Behörde in jährlichen Berichten jeweils bis zum 31.03. mitzuteilen
und zu begründen. Für die anschließenden 6 Jahre des 2. Zeitraums (2024 – 2029)
sind Maßnahmen anzugeben, die in diesem Zeitraum begonnen werden sollen. Dabei sind die Angaben zum voraussichtlichen Baubeginn bei jeder Fortschreibung des
ABK zu überprüfen. Die Kosten bei mehrjährigen Maßnahmen sind als Gesamtsumme anzugeben.
Hiermit wird die 6. Fortschreibung 2018 – 2023 des Abwasserbeseitigungskonzeptes
(ABK2018) entsprechend der oben genannten Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten vom 08.08.2008 vorgelegt.
3.
Rückblick auf das ABK 2012
Über die Umsetzung der Maßnahmen des ersten Zeitraumes des ABK 2012 wurde
der Bezirksregierung Köln jährlich berichtet. Die Berichterstattung erfolgt in Papierform und der Digitalform mittels Datenübermittlung auf den entsprechenden Landesserver mit entsprechenden Listen der Umsetzung. Der letzte Bericht zum ABK 2011
wurde der Bezirksregierung Köln im März 2017 übermittelt.
Der jetzige Berichtszeitraum umfasst die Jahre 2018 - 2023.
Zeitliche Verschiebungen ergaben sich in erster Linie durch Planungsänderungen /
bautechnische Abwicklung (Prioritätenänderung) und Abhängigkeit von Dritten.
Der höchste Anteil der Veränderungen trat in den letzten Jahren des beschriebenen
Zeitraumes durch Abhängigkeit von Dritter auf, zudem wurden 4 Maßnahmen zusätzlich durchgeführt. Hierbei handelte es sich eine bauliche Sanierungsmaßnahme und
zwei zusätzliche Erweiterungen des Kanalnetzes durch Erschließungen und eine
Maßnahme hervorgerufen durch eine private Baumaßnahme.
–4–
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2018) der Stadt Brühl
Zeitraum 2018 bis 2023
Tabelle 1: Zusätzlich durchgeführte Maßnahmen
Zusätzliche Maßnahmen
Markt (MWK)
Flüchtlingsunterkunft Bergerstraße (MWK)
Flüchtlingsunterkunft Willy-Brandt-Straße (MWK + SWK)
Lenterbachsweg (SWK)
Erweiterung Bachdurchlass Pingsdorfer Bach
4.
Bereich
Kanalnetz
Kanalnetz
Kanalnetz
Kanalnetz
Gewässer
Kosten / €
700.000
120.000
210.000
300.000
168.000
Grundlagen
Die Grundlagen der 6. Fortschreibung 2018 – 2023 des Abwasserbeseitigungskonzeptes sind
-
die zurzeit gültigen Flächennutzungs- und Bebauungspläne der Stadt Brühl
-
die 5. Fortschreibung 2012 – 2017 des Abwasserbeseitigungskonzeptes
(ABK2012), Juni 2011
-
der Generalentwässerungsplan (GEP1999) für das Einzugsgebiet der Kläranlage Brühl, Ing.-Büro Blasy & Ros, November 1999
der Generalentwässerungsentwurf (GEP2017) für das Einzugsgebiet der
Kläranlage Brühl, Ing.-Büro Schmidt, Bad Honnef, April 2017
-
die Kanalbestandspläne für das Einzugsgebiet der Kläranlage Brühl,
Stand Mai 2011
-
das Investitionsprogramm des Fachbereiches Abwasser und Tiefbau der Stadt
Brühl für die Planjahre 2018 – 2020.
-
nachfolgende Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Regelwerke:
„Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - Landeswassergesetz - LWG“ (vom 25.06.1995, Stand: 16.07.2016)
„Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten“ (vom 08.08.2008)
„Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren“
(vom 26.05.2004)
„Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in
Gewässer – AbwV“ (vom 21.03.1997, Stand: 31.07.2009)
DWA Arbeits- und Merkblätter, Merkblatt BWK M3
–5–
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2018) der Stadt Brühl
Zeitraum 2018 bis 2023
5.
Grunddaten der Stadtentwässerung
5.1
Größe und Einwohner
Die zum Rhein-Erft-Kreis gehörige Stadt Brühl liegt in der Kölner Bucht am nördlichen Ende des Vorgebirges und damit am Rand der Ville sowie des Kottenforsts, die
beide zum Naturpark Rheinland gehören. Die nächstgelegenen Großstädte sind Köln
und Bonn. Köln grenzt dabei direkt mit dem Stadtteil Meschenich im Brühler Nordosten an, während im Süden zwischen Brühl und Bonn die Stadt Bornheim liegt. Von
Norden im Uhrzeigersinn gesehen sind alle an Brühl angrenzenden Gemeinden
Hürth, Köln, Wesseling, Bornheim, Weilerswist und Erftstadt.
Am südlichen Ende des Rhein-Erft-Kreises gelegen umfasst die Gebietsfläche der
Stadt Brühl ca. 36,12 km². Mit einer Einwohnerzahl von 47.386 Einwohnern (1. und
2. Wohnsitz, Stand: 31.12.2016, Information: Einwohnermeldeamt) beträgt die mittlere Einwohnerdichte derzeit rd. 1317 E/km² bzw. rd. 13 E/ha.
Zur Reinigung der im Stadtgebiet anfallenden Abwässer betreibt die Stadt Brühl die
Kläranlage in Wesseling-Berzdorf. Die kanalisierte Einzugsgebietsfläche der Kläranlage beträgt rd. AE = 960 ha mit einer Länge des gesamten Kanalnetzes von rd.
230 km, welches sich aus rd. 7018 Haltungen zusammensetzt.
Abbildung 1 zeigt die Einwohnerentwicklung seit dem Jahr 2000.
Auswirkungen auf die Abwasseranlagen sind derzeit nicht erkennbar, die Entwicklung wird jedoch weiter beobachtet. Die Anzahl der nicht an die Kanalisation angeschlossenen Einwohner betrug zum Stichtag 31.12.2016 20 Einwohner, damit liegt
der aktuelle Anschlussgrad bei 99,96 %.
–6–
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2018) der Stadt Brühl
Zeitraum 2018 bis 2023
Im Einzelnen sind das folgende Grundstücke, die in den Planunterlagen gekennzeichnet sind:
o An der Schallenburg 31a („G“)
o Grubenstr. (Vereinsheim des Anglervereins am Heider Bergsee, „C“)
o Grubenstr. (Vereinsheim des Segelsportvereins am Heider Bergsee, „C“)
o Höhenweg 17 („D“)
o Höhenweg 19 („D“)
o Hüllenweg (Schützenplatz, „E“)
o Hürther Str. (Sportplatz Vochem, „A“)
o Lenterbachsweg 1 („F“)
o Vochemer Str. (Friedhof Nord, „B“)
o Wasserturmweg (Maiglerwiese; nicht im Plan, da nur Veranstaltungsort)
o Bundesbahn Wärterhäuschen („I“)
o Schwadorfer Hof (Weiherhofstr. 110, „H“)
Die Gruben und Kleinkläranlagen werden regelmäßig geleert und auf der städtischen
Kläranlage in Wesseling-Berzdorf ordnungsgemäß entsorgt und entsprechend dokumentiert.
5.2
Kanalnetz
5.2.1 Kanalalter und Netzstruktur
Die Gesamtlänge aller Kanäle beträgt ca. 230 km. Als Baustoffe werden überwiegend Steinzeug und Beton eingesetzt. In jüngster Zeit finden aber auch andere Materialien wie z.B. Polypropylen (PP) und Polyethylen (PEHD) Verwendung.
Abbildung 2 zeigt die Verteilung der Baujahre
–7–
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2018) der Stadt Brühl
Zeitraum 2018 bis 2023
Wie daraus zu erkennen ist, war bedingt durch die städtebauliche Verdichtung eine
besonders hohe Bautätigkeit in den Jahren von 1969 – 1977 zu verzeichnen. Die in
diesen Jahren verlegten Kanäle werden in den nächsten Jahren zur Sanierung bzw.
Erneuerung anstehen.
Tabelle 2: Kanallängen Stand 31.12.2016
Kanalsystem
Kanallänge
[km]
Gesamtlänge des Kanalnetzes
229,89
davon entfallen auf
das Mischwassersystem
92,80
das Trennsystem
davon Regenwasserkanal
79,64
davon Schmutzwasserkanal
57,45
Anteil
[%]
Vergleichsbezug
[%]
100
100
40,4
62,0
34,6
25,0
38,0
Das Brühler Stadtgebiet wird zu ca. 38 % im Trennsystem und zu ca. 62 % im Mischsystem entwässert. In diesen Zahlen enthalten sind auch die Längen der als Regenwasserkanäle verrohrten Brühler Bäche. Überwiegend werden die neuen Erschließungsgebiete im Trennsystem entwässert.
Ortsteile Mischsystem:
o
o
o
o
o
o
Ortsteile Trennsystem
Vochem
Teilbereich Kierberg
Stadtmitte Mitte / Nord
Brühl-Ost
Schwadorf
Teilbereich Eckdorf
o
o
o
o
o
o
o
Stadtmitte Süd
Teilbereich Kierberg
Heide
Brühl-West
Pingsdorf
Badorf
Teilbereich Eckdorf
5.2.2 Sonderbauwerke
Zusätzlich zu den Kanälen wird eine Vielzahl von Sonderbauwerken im Trenn- und Mischkanalisationsnetz betrieben.
Tabelle 3: Sonderbauwerke Stand 31.12.2016
Sonderbauwerke
Sonderbauwerke im Netz
Düker
Pumpwerke und Druckleitungen
Regenüberläufe
Regenklärbecken (Zentral)
Regenrückhaltebecken (ohne offene Bäche)
Regenrückhaltebecken offene Gewässer
Staukanäle
Regenrückhaltekanäle
RW-Einleitungsbauwerke
Regenklärbecken / Sedipipes
Einleitbauwerke (Rhein + Palmersdorfer Bach)
Anzahl
8
1
6
3
1
5
6
3
5
115
16
2
–8–
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2018) der Stadt Brühl
Zeitraum 2018 bis 2023
5.2.3 Baulicher und betrieblicher Zustand
Das öffentliche Kanalnetz der Stadt Brühl besteht aus Hauptkanälen mit Anschlussstutzen und Grundstücksanschlussleitungen zwischen Hauptkanal und privater
Grundstücksgrenze. Seit Inkrafttreten der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser
(SüwVO Abw / 17.03.2013) sind die Kanalnetzbetreiber verpflichtet, die Erstinspektion ihrer Netze innerhalb von zehn Jahren abzuschließen. Nach Abschluss der Erstuntersuchung ist die Untersuchung alle 15 Jahre zu wiederholen. Die Erstuntersuchung wurde in Brühl 1996 begonnen und 2005 abgeschlossen.
Die Ergebnisse der Untersuchungen wurden in den ersten Jahren in Akten, später
automatisiert erfasst und in einer Datenbank gespeichert. Durch die unterschiedliche
Aufbewahrung und einem Wechsel des Erfassungssystems sind bis heute nicht alle
Zustandsberichte im Kanalinfomationssystem STRAKAT enthalten.
Bis 2013 wurden die Schäden im Kanalnetz in Zustandsklassen nach IsyBau96 bewertet und entsprechend beseitigt. Im Jahr 2014 wurde auf die Klassifizierung nach
den Regeln der Technik entsprechend dem Regelwerk der DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.) umgestellt. Das seit Anfang der
neunziger Jahre von der DWA (ehemals ATV - Abwassertechnische Vereinigung)
erarbeitete und in Deutschland etablierte Klassifizierungsmodell teilt die Haltungen
im Unterschied zum bisherigen „Bonner Klassifizierungsmodell“ in 5 Zustandsklassen
ein. In diesem Modell stellt Zustandsklasse 0 den schlechtesten Zustand mit sofortigem Handlungsbedarf dar.
Im Folgenden ist das DWA- Klassifizierungsmodell dargestellt.
Tabelle 4: Klassifizierungsmodell nach DWA (M-149)
Klassen
Beschreibung
0
1
2
3
4
Kein Eintrag
Sofortiger Handlungsbedarf
Kurzfristiger Handlungsbedarf
Mittelfristiger Handlungsbedarf
Langfristiger Handlungsbedarf
Kein Handlungsbedarf
Nicht untersucht
Aus einer qualifizierten Zustandsbewertung erfolgen rechtliche Verpflichtungen für
den Netzbetreiber. Diese sind in der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser
(SüwVO Abw) verbindlich festgelegt.
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Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2018) der Stadt Brühl
Zeitraum 2018 bis 2023
Tabelle 5: Fristen nach SüwVO Abw und Runderlass des Ministeriums
Ergebnis der Prüfung nach § 2 SüwVKan
bei Beeinträchtigung der Standsicherheit:
bei Beeinträchtigung der Funktion einer
Haltung:
Durchführung nach Runderlass
Unverzüglich
innerhalb von 5 bis 10 Jahren (abhängig vom
Umfang der Beeinträchtigung)
bei Exfiltration:
Unverzüglich bis innerhalb von 10 Jahren
(abhängig von Abwasserbeschaffenheit und
wasserwirtschaftlichen Verhältnissen)
Das vorliegende Abwasserbeseitigungskonzept 2018 ff. wurde auf Grundlage der
Zustandsbewertung nach dem DWA-Modell erarbeitet.
Die registrierten Schäden sind sowohl Haltungsschäden als auch punktuelle Schäden. Punktuelle Schäden der Klasse 0 und Klasse 1 werden in der Regel sofort repariert. Werden kurzfristig Schäden der Klasse 0 und Klasse 1 beseitigt, wird i.d.R. die
gesamte Haltung bis zu Klasse 3 saniert.
Haltungsschäden der Schadenklassen Klasse 0 und Klasse 1 sind in das ABK2018
aufgenommen. Zurzeit werden ca. 15 km Kanäle pro Jahr inspiziert. Die Untersuchungsleistung wurde in den letzten Jahren sukzessive gesteigert. Zudem erfolgt
eine regelmäßige Reinigung der Kanäle.
5.2.4 Dichtheitsprüfungen von Anschlussleitungen
Nach den §§ 60 und 61 des Wasserhaushaltsgesetzes müssen Abwasseranlagen so
errichtet, betrieben und unterhalten werden, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden. Auch müssen diese Anlagen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Jeder Betreiber ist verpflichtet, den Zustand und die Funktionsfähigkeit seiner Abwasseranlage zu überwachen.
Das Landeswassergesetz verpflichtet Städte und Gemeinden die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer über diese Pflichten zu unterrichten und zu
beraten.
Private Schmutz- und Mischwasserleitungen müssen bei ihrer Errichtung oder nach
wesentlicher Änderung (insbesondere bei einer Sanierung / Erneuerung) unverzüglich geprüft werden. In Wasserschutzgebieten mussten private Schmutz- und Mischwasserleitungen, die zur Fortleitung häuslichen Abwassers dienen, wenn diese Abwasserleitungen vor dem 01.01.1965 errichtet wurden, und bestehende Abwasserleitungen, die zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen und vor
dem 01.01.1990 errichtet wurden, bis zum 31.12.2015 geprüft werden. Ansonsten gilt
in Wasserschutzgebieten die Frist zum 31.12.2020. Außerhalb von Wasserschutzgebieten sind bestehende Schmutz- und Mischwasserleitungen, die zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen, für das Anforderungen in einem
Anhang der Abwasserverordnung festgelegt sind, erstmals bis spätestens zum 31.
Dezember 2020 auf Zustand und Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen. Für die Prüfung anderer Abwasserleitungen wird keine landesweite Frist zur Erstprüfung vorgegeben.
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Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2018) der Stadt Brühl
Zeitraum 2018 bis 2023
Wenn Schmutz- und Mischwasserleitungen neu gebaut oder bestehende ausgetauscht bzw. saniert werden, müssen diese unverzüglich auf Dichtheit geprüft werden. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik zur Prüfung neu errichteter Kanäle und Abwasserleitungen finden sich in der DIN EN 1610 wieder. Bei neu errichteten Leitungen ist gemäß Normen und Regelwerken neben einer Sichtprüfung stets
eine Druckprüfung mit Luft oder Wasser durchzuführen. Sanierte Schmutz- und
Mischwasserleitungen sind je nach Verfahren nach unterschiedlichen Anforderungen
zu prüfen. Renovierte Leitungen sind nach den Kriterien der DIN EN 1610 zu prüfen.
Reparierte Schmutz- und Mischwasserleitungen sind je nach Verfahren und Ausmaß
der Reparatur entweder mit einer Sicht- und einer Dichtheitsprüfung (DIN EN 1610)
oder optisch zu prüfen (DIN 1986-30).
In Brühl werden seit 2016 alle neu gebauten Grundstücksanschlussleitungen (auch
für Niederschlagswasser) entsprechend auf Dichtheit geprüft. Investoren / Erschließungsträger müssen die Dichtheitsprüfungen bei Abnahme der Erschließungsmaßnahme vorlegen.
Im ABK2018 ist für das Jahr 2019 (Ordnungsnummer: 2.00.05) die Prüfung aller
Grundstücksanschlussleitungen, die industrielles oder gewerbliches Abwasser führen, vorgesehen.
5.2.5 Hydraulischer Zustand
Schmutzwasserkanäle
Das vorhandene Schmutzwasserkanalnetz ist nur streckenweise hydraulisch überlastet, diese Abschnitte sind im Generalentwässerungsplan dargestellt. Die schwierigsten Abschnitte wurden im ABK 2006 beseitigt. Für die folgenden Jahre des ABK
2006 wurden einige Kanäle als hydraulisch überlastet in die Liste II aufgenommen,
die vergangenen 6 Jahre haben aber gezeigt, dass es sich hier nur um rechnerische
Überlastungen handelt, ein tatsächlicher Abwasseraustritt über Schachtbauwerke
konnte nicht festgestellt werden. Diese Kanäle wurden aus der Liste II des ABK 2006
entfernt und in das ABK 2012 nicht mehr übernommen.
Im ABK2012 waren für den Zeitraum 2018-2023 einige Kanäle aufgeführt die einer
neuen Bewertung nach Vorlage des neuen Generalentwässerungsplanes 2017 unterzogen werden sollten. Nach aktuellem Stand des GEP2017 haben sich die hydraulischen Überlastungen nicht bestätigt, eine endgültige Entscheidung kann aber
erst nach Vorlage des gesamten GEP2017 im Herbst 2017 erfolgen. Sollten sich hier
neue Erkenntnisse ergeben, werden diese im Jahresbericht 2019 entsprechend fortgeschrieben. Aktuell liegen keine Erkenntnisse vor, dass (auch bei Starkregenereignissen) es im Stadtgebiet Brühl zu unkontrollierten Abwasseraustritten aus dem Kanalnetz kommt.
Ein Fremdwasserproblem liegt in Brühl nicht vor.
Misch- und Niederschlagswasserkanäle
Der Nachweis bestehender Misch- und Regenwassernetze, die früher überwiegend
mit stationären Berechnungsverfahren erbracht wurden, erfolgt seit 1999 mit dem
– 11 –
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2018) der Stadt Brühl
Zeitraum 2018 bis 2023
hydrodynamischen Berechnungsprogramm Hystem-Extran. Hiermit gelingt es, den
tatsächlichen Oberflächenabfluss sowie den Abflusstransport realitätsnah zu simulieren.
Um aber auch hier weitere Verbesserungen zu erreichen und hydraulische Probleme
besser einschätzen zu können, hat die Stadt Brühl zur Aufstellung des neuen
GEP2017 eine Befliegung des Stadtgebietes veranlasst und eine Auswertung der
abflusswirksamen befestigten Flächen vornehmen lassen. Diese Erkenntnisse fließen zur hydraulischen Bewertung des Kanalnetzes in den GEP2017 ein. Hierdurch
werden hydraulisch überlastete Abschnitte nochmals deutlich erkennbar und können
berücksichtigt werden.
5.3
Regenwasserbeseitigung
Die Regenwasserversickerung nach § 44 LWG NRW erfolgt in beiden Entwässerungssystemen, wobei das Regenwasser in den Neubaugebieten meist dezentral,
zentral versickert oder durch einen Regenwasserkanal abgeleitet wird.
Die Vorfluter für die Regenwasserkanäle sind die Brühler Bäche, die vom
Palmersdorfer Bachverband (PBV) und vom Wasserverband Dickopsbach (WDB)
betreut werden:
Palmersdorfer Bachverband:
o
o
o
o
o
o
Siegesbach
Mühlenbach
Donnerbach
Wehrbach
Pingsdorfer Bach
Palmersdorfer Bach
Wasserverband Dickopsbach:
o
o
o
o
o
Geildorfer Bach
Hennebach
Lenterbach
Rheindorfer Bach
Dickopsbach
Seit Ende 2005 liegen für sämtliche öffentlichen Kanäle des Brühler Stadtgebiets digitale TV-Videoaufnahmen vor. Die Daten werden über das Programm STRAKAT
verwaltet, in dem auch Sanierungsplanungen für Rohrinnensanierungen vorgenommen werden. Pro Jahr werden hierfür ca. 300.000 € aufgewendet.
5.4
Kläranlage
In einem alternden Bestand ist es erforderlich, die Anlagenverfügbarkeit und sicherheit durch umfassende Ersatzinvestitionen zu erhalten. Damit einhergehen
Maßnahmen zur Erhöhung der wirtschaftlichen sowie insbesondere auch der energetischen Effizienz. Neben baulichen Unterhaltungsmaßnahmen sind Maßnahmen mit
bzw. ohne Beeinflussung der Ablaufqualität vorgesehen.
Bedeutsame Maßnahmen in den nächsten Jahren sind die Erneuerung der Automatisierungstechnik einschließlich Überprüfung sämtlicher verfahrenstechnischer Funktionsbereiche, um entsprechende Optimierungspotentiale zu erkennen sowie eine
umfassende Betonsanierung an einigen Anlagenteilen, die in den Jahren 1970 –
1975 entstanden sind.
– 12 –
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2018) der Stadt Brühl
Zeitraum 2018 bis 2023
Der Standort der Brühler Kläranlage in Wesseling-Berzdorf wurde in den 50er Jahren
des letzten Jahrhunderts festgelegt und im Zuge der Gebietsreform Mitte der 70er
Jahre der Stadt Wesseling zugeordnet.
Das gesamte Abwasser der Stadt Brühl fließt über einen Sammler der Kläranlage zu.
Dieser schlägt bei Überlastung in ein an der Stadtgrenze befindliches befestigtes Becken mit Überlauf in ein Erdbecken (RHB Ost) ab. Die Vorflut für die Kläranlage ist
der über ein Großprofil („Rheinablaufkanal“) in den Rhein (bei Kilometer 670,6) ablaufende Palmersdorfer Bach auf Wesselinger Stadtgebiet.
Die Belastung der Kläranlage liegt zurzeit, entsprechend den Werten der Selbstüberwachungsverordnung - Kommunal (SüwV-kom), bei ca. 47.300 EW häusliches
und 13.100 EW gewerbliches/industrielles Abwasser. Mit einer Kapazität von rd.
70.000 EW sind noch genügend Reserven für die weitere Entwicklung Brühls vorhanden.
Die Ablaufwerte nach § 59 Abs. 2 LWG liegen bei:
o
o
o
o
o
o
CSB
BSB5
NH4-N
Nges
Pges
pH-Wert
=
60
=
20
=
10
=
18
=
2
= 6,0 – 8,5
[mg/l]
[mg(l]
[mg/l]
(Geltungsbereich: Ablauftemp. Belebung ≥ 9 °C)
[mg/l] und (Geltungsbereich: 01.05. – 31.10.)
[mg/l]
[-]
Die letzte Genehmigung (AZ 54.2-3.1-(3.3)-3-UVP-Ri vom 08.03.1995) mit 3 Änderungsanzeigen ist am 31.12.2016 abgelaufen. Die Verlängerung der abgelaufenen
Genehmigung bis 31.12.2018 wird aktuell bei der BR Köln vorbereitet und im Juni
2018 erteilt, der Entwurf der Verlängerung liegt der Stadt Brühl vor.
Bezüglich der ablaufenden Genehmigung zum 31.12.2016 hat es im November 2015
erste Gespräche mit der Bezirksregierung Köln (Dezernat 54) gegeben. Hier wurde
erstmalig die Thematik 4. Reinigungsstufe angesprochen. Mit der BR Köln wurden 2
mögliche Vorgehensweisen erörtert. Es wurde die Möglichkeit besprochen, alle 2
Jahre einen Verlängerungsantrag für die bestehende Genehmigung zu stellen, oder
die Umsetzung einer 4. Reinigungsstufe in Betracht zu ziehen und nach Errichtung
einer solchen 4. Reinigungsstufe wieder eine langfristige Genehmigung (mind. 20
Jahre) zu erhalten.
Nach entsprechender interner Diskussion und Beratung in der Politik wurde die Umsetzung einer 4. Reinigungsstufe genehmigt und mit einer Machbarkeitsstudie im
Sommer 2016 begonnen. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie liegt der BR Köln
zwischenzeitlich vor und der Förderantrag zum Bau einer 4. Reinigungsstufe ist gestellt. Die Machbarkeitsstudie und die Entwurfsplanung sehen eine Ozonbehandlung
mit nachgeschaltetem Sandfilter vor.
Die Ausführungsplanung und ein entsprechender Antrag nach § 57 Abs. 2 LWG wird
zum 30.06.2017 bei der BR Köln eingereicht.
Die Umsetzung soll 2018-2019 erfolgen und ist als Maßnahme im ABK2018 verankert.
Die Umsetzung der Errichtung eines Hochwasserpumpwerkes auf der Kläranlage ist
zwischenzeitlich abgeschlossen Da es sich hierbei um einen kontinuierlichen
– 13 –
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2018) der Stadt Brühl
Zeitraum 2018 bis 2023
Prozess handelt, werden ständig weitere Planungen vorgenommen und Maßnahmen
getroffen.
Neben der Sanierung der Schlammentwässerung wurden in den letzten 6 Jahren
neben den im ABK 2012 aufgeführten Projekten folgende Maßnahmen zusätzlich
durchgeführt:
Tabelle 6: Zusätzliche Maßnahmen Abwasserbehandlungsanlage 2012 – 2017
Art der Maßnahme gem.
VV Nr. 2.2.5
Maßnahme
Baubeginn Kosten [€]
Erneuerung Vorklärräumer (Komplette Technik)
A6
2016
90.000 €
Sanierung Faulturmmischer
A6
2016
25.000 €
Instandhaltung Rezirkulationspumpen
A7
2017
30.000 €
Machbarkeitsstudie zur 4. Reinigungsstufe
A16
2017
40.000 €
6.
Aufbau und Inhalt des ABK2018
6.1
Struktur
Das Stadtgebiet Brühl ist insgesamt in 10 Entwässerungsgebiete (Teilgebiete) geordnet, die der Kläranlage zugeordnet sind. Diese Struktur ist Grundlage für die Vergabe der Ordnungsnummern der Einzelmaßnahmen. Die erste Ziffer der Ordnungszahl der jeweiligen Maßnahme kennzeichnet die Hauptgruppe (Art) der Maßnahme,
die zweite Ziffer entspricht dem Entwässerungsgebiet. Die dritte Ziffer kennzeichnet
die laufende Nummer der Maßnahme innerhalb dieses Entwässerungsgebietes.
Tabelle 7: Hauptgruppen
Hauptgruppen
Kanalisation
Generalentwässerungsplan
Trennerlassmaßnahmen
Kläranlage
Gewässer
nicht vergeben
nicht vergeben
nicht vergeben
Erschließungsmaßnahmen
Ordnungszahl
1
2
3
4
5
6
7
8
9
– 14 –
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2018) der Stadt Brühl
Zeitraum 2018 bis 2023
6.2
Planunterlagen
Die Verwaltungsvorschrift gibt den Inhalt und die gestalterische Form des ABK in einem bestimmten Rahmen vor. Vor diesem Hintergrund erfolgt die grafische Darstellung auf Grundlage des Systems STRAKAT.
Die Darstellung aller geforderten Informationen erfolgt auf einem Übersichtsplan mit
mehreren thematischen Ebenen. Dieses ermöglicht im Hinblick auf eine bessere
Lesbarkeit das Ein- und Ausblenden der gewünschten Informationen.
6.3
Maßnahmenliste
Anhang 1 enthält eine Gesamtzusammenstellung aller vorgesehenen Maßnahmen.
Der 1. Zeitraum (2018-2023) entspricht im Wesentlichen dem Finanzplan 2017 2020 der Stadt Brühl. Der 2. Zeitraum (2024-2029) enthält bereits bekannte Maßnahmen mit untergeordneter Dringlichkeit. Für kleinere, kurzfristig umzusetzende
Maßnahmen wie umgehender baulicher/hydraulischer Sanierungsbedarf sowie Maßnahmen, die sich aus den Gewässerbetrachtungen ergeben, werden in beiden Zeiträumen jeweils zusätzlich pro Jahr pauschal ca. 150.000 € bereitgestellt. Darüber
hinaus werden für die Sanierung von Grundstücksanschlussleitungen, die in der öffentlichen Fläche liegen, ebenfalls jährlich ca. 100.000 € eingeplant.
Um die gewässerbezogenen Maßnahmen in die flächendeckenden Maßnahmenkataloge gemäß WRRL aufnehmen zu können, benötigt das Land NRW die Maßnahmen
in einer einheitlichen digitalen Form. Die Zuordnung der einzelnen Maßnahmen hat
gemäß Tabelle 6 zu erfolgen. Zudem ist jede Maßnahme dem nachfolgenden Entlastungsbauwerk bzw. der Einleitungsstelle und somit dem Gewässer zuzuordnen.
Tabelle 8: Art der Maßnahme
Rubrik
A1
A2
A3
A4
A5
A6
A7
A8
A9
A 10
A 11
A 12
A 13
A 14
A 15
A 16
Art der Maßnahme
Kanalisation - Ergänzungsmaßnahme (Erweiterung bestehender Kanalisation)
Kanalisation - Sanierungsmaßnahme aus hydraulischen Gründen
Kanalisation - Sanierungsmaßnahme aus baulichen Gründen
Schmutzwasserkanalisation - Maßnahmen zur Fremdwassersanierung
Mischwasserkanalisation - Maßnahmen zur Fremdwassersanierung
Kommunale Kläranlagen - Maßnahmen ohne Beeinflussung der Ablaufqualität
Kommunale Kläranlagen - Maßnahmen mit Beeinflussung der Ablaufqualität
Behandlung von Mischwasser (RÜB, RBF, etc.)
Behandlung von Niederschlagswasser (RKB, RBF, etc.)
Regenwasserrückhaltung vor Einleitung
Maßnahmen im Gewässer, die zur Kompensation für die negativen Auswirkungen von
Mischwasser- und Niederschlagswasser-Einleitungen dienen, soweit sie abwassergebührenrelevant sind
Versickerungsanlage
Ortsnahe Einleitung
Wegfall einer punktuellen Einleitung
Umbau offener Abwasserkanäle
Planungen, die keiner Maßnahme direkt zugeordnet werden können (z.B. BWK-M3Nachweis, Konzepterstellung, N-A-Modelle, GEP, private Gemeinschaftskanäle)
– 15 –
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2018) der Stadt Brühl
Zeitraum 2018 bis 2023
ubrik Art der Maßnahme
Zusätzlich ist für jede Maßnahme der aktuelle Umsetzungszustand gemäß Tabelle 9
anzugeben:
Tabelle 9: Umsetzungszustände
Nr.
0
1
2
3
4
Umsetzungszustand
Durchgeführt
Im Bau
Realisierung zeitlich verschoben
Gestrichen
Neue Maßnahme
7.
Schwerpunkte des ABK2018
7.1
Nachhaltige Erhaltung der Kanalisation
Das öffentliche Kanalnetz stellt ein großes Anlagevermögen dar, dessen Bestand
und Funktionsfähigkeit dauerhaft zu erhalten ist. Aufgrund äußerer Einflüsse, Alterungsprozesse und / oder hydraulischer Veränderungen sind jährlich erhebliche Aufwendungen für die Sanierung erforderlich. Bei Sanierungen unterscheidet man den
hydraulisch (durch Überlastung) und baulich (durch Schäden) bedingten Sanierungsbedarf, wobei in der Praxis häufig auch Überlagerungen beider Fälle auftreten.
Nicht erfasst in den Sanierungen sind die Reparaturen von örtlich begrenzten Schäden. Bauliche Schäden können entweder durch Erneuerung (= Herstellung neuer
Abwasserleitungen und –kanäle in der bisherigen oder einer anderen Linienführung)
oder durch Renovierung (= Maßnahmen zur Verbesserung der aktuellen Funktionsfähigkeit von Abwasserkanälen unter vollständiger oder teilweiser Einbeziehung ihrer
ursprünglichen Substanz) beseitigt werden.
Grundlage für die Sanierungsplanung ist der bauliche und hydraulische Zustand, Alter und Material der Kanäle. Bei Nutzungsdauern von ca. 70-80 Jahren und einer
Gesamtlänge von rd. 230 km sollte die jährliche Erneuerungsquote rd. 2,8 km
(= 0,8%) betragen.
Nr. Umsetzungszustand
Dieser Wert wird derzeit nicht erreicht, er liegt im Mittel der letzten drei Jahre bei ca.
0,5%. Dies ist zunächst nicht kritisch, da der bauliche Zustand in weiten Teilen aufgrund des relativ jungen Kanalnetzes als gut zu bezeichnen ist.
Die in Abbildung 2 dargestellte Altersstruktur zeigt aber auch, dass der Sanierungsaufwand in den kommenden Jahren/Jahrzehnten erheblich ansteigen kann. Im Rahmen einer ganzheitlichen Sanierungsplanung sind Zeiträume, Umfang und Art der
Sanierungsarbeiten frühzeitig festzulegen, um eine Verhältnismäßigkeit der baulichen Tätigkeiten und finanziellen Aufwendungen zu erhalten. Sofern die Kanäle hydraulisch leistungsfähig sind, erfolgt die Sanierung in der Regel mittels Inliner. Mit den
Hauptkanälen sollen gleichzeitig auch die Grundstücksanschlussleitungen ausgewechselt werden, da sie in der Regel in gleicher Weise abgenutzt sind. Hierbei können auch Maßnahmen des Straßenbaus und anderer Leitungsträger Berücksichtigung finden.
– 16 –
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2018) der Stadt Brühl
Zeitraum 2018 bis 2023
Im ABK2018 sind alle aktuell bekannten Maßnahmen enthalten. Bei den laufenden
Inspektionen des Kanalnetzes werden vermutlich zusätzliche Schäden festgestellt,
deren Beseitigung kurz- und mittelfristig, wie in den letzten Jahren, erfolgen muss
und wird. Eine entsprechende Darstellung erfolgt wie in den letzten Jahren dann über
den jährlichen Bericht zum ABK2018 zum 31.03. eines jeden Jahres.
7.2
Fremdwassersanierung
Unerwünscht hohe Fremdwasserabflüsse können zu hydraulischen und betrieblichen
Problemen bei Kanalnetz, Sonderbauwerken und Kläranlagen führen und verursachen einen erheblichen Kostenanteil bei der Behandlung auf der Kläranlage. Im
Stadtgebiet Brühl liegt kein Fremdwasserproblem vor.
7.3
Mischwasserbehandlung
Die Stadt Brühl leitet derzeit an 3 Einleitungsstellen Mischwasser über Stauraumkanäle und Regenüberläufe aus der Kanalisation in Gewässer ein.
Im ABK2018 wurden keine Maßnahmen zur Behandlung von Mischwasser aufgenommen, die sich aufgrund von städtebaulichen Entwicklungen sowie aus weitergehenden Anforderungen aus den bisher durchgeführten immissionsorientierten Gewässeruntersuchungen ergeben. Im ABK2018 ist die Ertüchtigung des RÜHennebach vorgesehen, diese wurde aus dem ABK2012 übernommen. Nach Erteilung der Genehmigung durch die BR Köln wird kurzfristig umgesetzt.
7.4
Niederschlagswasserbeseitigungskonzept
Das Abwasserbeseitigungskonzept muss Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung enthalten. Diese sollen sich auf geplante Maßnahmen in den Erweiterungsgebieten beziehen, die voraussichtlich bis zur Fortschreibung des ABK realisiert werden
und auf Maßnahmen nach Art. 11 der WRRL, die in den vorhandenen Gebieten noch
nicht umgesetzt worden sind. Hierzu gehören auch Maßnahmen im Abwasserbereich, die im Abwasserbeseitigungskonzept darzustellen sind. Die Angaben sind in
einem Niederschlagswasserbeseitigungskonzept als integraler Bestandteil des ABK
zusammenzufassen.
Seit Einführung der WRRL im Jahr 2000 wurden die Anforderungen an Einleitungen
von Misch- und Niederschlagswasser in oberirdische Fließgewässer deutlich verschärft. Die Novellierungen des Wasserhaushalts- und Landeswassergesetzes NRW
haben diese Zielsetzung übernommen.
– 17 –
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2018) der Stadt Brühl
Zeitraum 2018 bis 2023
7.5
Aktuelle Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Brühl
Sämtliche Regenwasserkanäle im Stadtgebiet leiten das auf den befestigten Flächen
und Dachflächen anfallende Niederschlagwasser entweder in einen Bach oder über
eine Versickerungsanlage in das Grundwasser ab. Für alle Einleitungen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis des Rhein-Erft-Kreises erforderlich. Zurzeit existieren 115
bekannte Einleitstellen aus der Regenwasserkanalisation. Davon entfallen auf den:
o
o
o
o
o
o
o
o
o
Geildorfer Bach / Lenterbach
Hennebach
Pingsdorfer Bach
Wehrbach
Donnerbach
Mühlenbach
Siegesbach
Gallbergweiher
In das Grundwasser
o Muldenversickerung
o Rigolenversickerung
11
4
24
6
33
20
4
1
10
2
Die Einleitung von Regenwasser aus 139 Straßeneinläufen direkt in verrohrte Bäche
wurde genehmigungsrechtlich durch insgesamt 15 wasserrechtliche Erlaubnisse erfasst. Diese Erlaubnisse sind in o. g. Einleitstellen bereits berücksichtigt.
Die hydraulischen Engpässe, die die 2013 erstellten Gewässernachweise aufgezeigt
hatten, werden weiterhin abgearbeitet.
Auch für eingeleitetes Niederschlagswasser in Gewässer ist eine Gemeinde prinzipiell abwasserabgabepflichtig. Für die Festsetzung der Abwasserabgabe 2006 wurde
erstmalig der 2004 novellierte Runderlass „Anforderungen für die Niederschlagswasserbeseitigung im Trennverfahren“ (so genannter Trennerlass) angewendet. Im Hinblick auf europäisches Wasserrecht (WRRL) sind die Anforderungen erheblich verschärft worden. Nunmehr wird eine Vorbehandlung sämtlichen Niederschlagswassers von Verkehrsflächen vor Einleitung in ein Gewässer gefordert. Es wurde eine
Abwasserabgabe für alle Einleitstellen erhoben, denen überwiegend verkehrsbelastetes Niederschlagswasser zufließt. Im Erklärungsbogen war eine Selbsteinschätzung der Belastungen nach den Vorgaben des o. g. Runderlasses vorzunehmen,
sofern nicht schon die Untere Wasserbehörde eine Einstufung im Erlaubnisbescheid
vorgenommen hatte. Den Selbsteinschätzungen ist die BR Düsseldorf als zuständige
Behörde gefolgt und so wird die Stadt Brühl wie erwartet mit ca. 23.000 € zur Regenwasserabgabe veranlagt. Derzeit wird verhandelt, inwiefern die Träger der Landes- und Kreisstraßen an den Kosten zu beteiligen sind. Maßnahmen, die der Verbesserung der Behandlung von Niederschlagswasser dienen, können ggf. mit der
Abwasserabgabe verrechnet werden.
– 18 –
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2018) der Stadt Brühl
Zeitraum 2018 bis 2023
7.6
Zukünftige Niederschlagswasserbeseitigung neuer Baugebiete
Die Ausweisung neuer Wohn- und Gewerbegebiete und deren zeitliche Umsetzung
sind stark abhängig von den bauleitplanerischen Entwicklungsabsichten der Stadt
Brühl. Die entwässerungstechnische Erschließung der Baugebiete orientiert sich daher an den Vorgaben der Stadtplanung.
Ergänzungsmaßnahmen zur Erschließung von Neubaugebieten, deren Realisierung
voraussichtlich bis zur Fortschreibung des ABK geplant ist, werden in den 1. Zeitraum aufgenommen.
Nach den geltenden Wassergesetzen ist das Niederschlagswasser ortsnah zu versickern, verrieseln oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit
Schmutzwasser in ein Gewässer einzuleiten, soweit dem weder öffentlich- rechtliche
Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen.
Die Entwässerungskonzeption neu zu erschließender Gebiete hängt stark von der
hydrogeologischen Beschaffenheit des Untergrundes, vorhandener Gewässer sowie
der vorhandenen Vorflut ab.
Im gesamten Stadtgebiet liegen i.d.R. Bodenverhältnisse vor, die keine dezentrale
Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers erlauben. Das anfallende Niederschlagswasser soll daher überwiegend ortsnah in die Gewässer eingeleitet werden. Zur Begrenzung der hydraulischen Belastung des Gewässers erfolgt die Einleitung, entsprechend den wasserrechtlichen Vorgaben, gedrosselt über Regenrückhaltebecken oder -kanäle. Der zulässige Drosselabfluss wird im Bebauungsplanverfahren mit der zuständigen Wasserbehörde abgestimmt.
In vereinzelten Abschnitten des Stadtgebietes sind die Bodenverhältnisse geeignet
das Niederschlagswasser dezentral zu versickern. Zur Prüfung der Bodenverhältnisse wird im Zuge des Bebauungsplanverfahrens ein hydrogeologisches Gutachten
erstellt. Anhand der Ergebnisse wird von der Unteren Wasserbehörde des RheinErft-Kreises entschieden, ob und in welcher Form eine Versickerung des Niederschlagswassers erfolgen soll.
Im Stadtgebiet Brühl sind, wo die hydrologischen Bodenverhältnisse dies zugelassen
haben, einige Anlagen zur Niederschlagswasserversickerung hergestellt worden. Die
Darstellung erfolgt in den Planunterlagen des Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes.
7.7
Niederschlagswasserbehandlung
Im Rahmen der Erstellung von Einleitungsanträgen erfolgt die Beurteilung der Beschaffenheit des Niederschlagswassers auf Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom
26.05.2004 „Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren“
(Trennerlass). Hierzu sind die befestigten Flächenanteile entsprechend ihrer Herkunftsbereiche zu erfassen und den Kategorien I (unbelastetes Niederschlagswasser), Kategorie IIa/IIb (schwach belastetes Niederschlagswasser) bzw. III (stark belastetes Niederschlagswasser) zuzuordnen. Das Niederschlagswasser der Katego– 19 –
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2018) der Stadt Brühl
Zeitraum 2018 bis 2023
rien IIb und III bedarf vor Einleitung in Gewässer grundsätzlich einer Behandlung
gemäß den Vorgaben des Erlasses. Von einer zentralen Behandlung kann im Einzelfall (Kategorie II a) abgesehen werden, wenn aufgrund der Flächennutzung nur mit
einer unerheblichen Belastung durch sauerstoffzehrende Substanzen und Nährstoffe
und einer geringen Belastung durch Schwermetalle und organische Schadstoffe gerechnet werden muss oder wenn eine vergleichbare dezentrale Behandlung erfolgt.
Die befestigten Flächen werden bei der Bearbeitung der jeweiligen Erlaubnisanträge
nach den Vorgaben des Trennerlasses der jeweiligen Kategorie zugeordnet. Für Einleitungsgebiete mit gültigen Erlaubnissen, die noch vor Einführung des Trennerlasses erteilt wurden, erfolgte die Kategorisierung im Rahmen einer Selbsteinschätzung.
Durch die Regelungen im neuen WHG ist davon auszugehen, dass zukünftig das
Niederschlagswasser stark befahrener, vorhandener Straßen, welches als belastet
einzustufen ist, vor Einleitung in das Gewässer einer Regenwasserbehandlung zugeführt werden muss.
Generell handelt es sich um Straßen, die in der Straßenbaulast des Landes oder des
Kreises liegen, entsprechende Verhandlungen bezügl. des Trennerlasses werden
2011 / 2012 geführt.
Grundsätzlich ist die Stadt Brühl bestrebt, kostengünstige Lösungen, z.B. durch
Nachrüstung spezieller Filtersysteme in Straßensinkkästen, bzw. je nach örtlichen
Gegebenheiten zentrale / dezentrale Behandlungsanlagen umzusetzen.
7.8
Konzepte und Maßnahmen nach BWK M-3
Im Zuge des wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens sind die sich durch die Einleitungen ergebenden Auswirkungen auf die Gewässer durch eine immissionsorientierte Gewässerbetrachtung zu untersuchen. Grundlage der Untersuchungen ist das
Merkblatt 3 „Ableitung von immissionsorientierten Anforderungen an Misch- und Niederschlagswassereinleitungen unter Berücksichtigung örtlicher Verhältnisse“ des
Bundes der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau (BWK).
Hiernach werden sowohl die hydraulischen als auch die stofflichen Auswirkungen der
Einleitungen auf die Gewässer beurteilt.
Die Festlegung der zu untersuchenden stationierten Gewässerabschnitte sowie deren zeitlichen Abfolge wurden in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden festgelegt.
Die BWK-M3 Untersuchungen sind zwischenzeitlich abgeschlossen und liegen der
Aufsichtsbehörde vor.
Die in den Gewässeruntersuchungen vorgeschlagenen Maßnahmen werden im Hinblick auf ihren Nutzen und die technische Umsetzung überprüft. Auf Grundlage eines
Bewertungsschemas erfolgt die Umsetzung stufenweise, d.h. es werden zunächst
die Maßnahmen umgesetzt, die mit dem geringsten Aufwand den größten Nutzen
erbringen. Die Auswirkung der jeweiligen Maßnahme auf das Gewässer wird zunächst beobachtet, bevor mit der Umsetzung der nachfolgenden Maßnahme begonnen wird.
Einige Maßnahmen aus den bisherigen Gewässeruntersuchungen wurden bereits
umgesetzt bzw. sind zurzeit in Planung. Im ABK2018 werden einige der derzeit bekannten und gebührenrelevanten Maßnahmen aufgenommen.
– 20 –
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2018) der Stadt Brühl
Zeitraum 2018 bis 2023
7.9
Klimafolgeanpassungen
Das aktuelle Wassergesetz des Landes Nordrhein-Westfalen hat im § 47 LWG (Abwasserbeseitigungskonzept) eine zukunftsweisende Änderung eingeführt. Im § 47
Abs. 3 heißt es:
„……(3) Das Abwasserbeseitigungskonzept hat auch Aussagen darüber zu enthalten, wie in den Entwässerungsgebieten das Niederschlagswasser unter Beachtung des § 55 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes und des § 44 und der städtebaulichen Entwicklung beseitigt werden kann und welche
Maßnahmen nach § 46 Absatz 1 Nummer 4 für die Niederschlagswasserbeseitigung noch erforderlich
sind. Dabei sind die Auswirkungen auf die bestehende Entwässerungssituation und auf das Grundwasser und auf die oberirdischen Gewässer unter Berücksichtigung von Maßnahmen, die zum Ausgleich
der Wasserführung nach § 66 geboten sind, sowie der Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung darzustellen……..“
Extremwetterlagen mit Starkregen bis zu 290 l/m² innerhalb weniger Stunden oder
wie im Juli 2014 in Münster mit 220 l/m² innerhalb von 1,5 Stunden sind leider keine
Seltenheit mehr. Diese Wetterlagen müssen zukünftig in Form von Klimafolgeanpassungen in einem Abwasserbeseitigungskonzept mit entsprechenden Maßnahmen
Berücksichtigung finden.
Im Zusammenhang mit Starkregenereignissen sind 4 mögliche Erscheinungsformen
zu betrachten:
Gewässer können bei „zu viel Wasser“ ausufern, hier spricht man dann von
„Hochwasser“.
Überlastung des Kanalnetzes und/oder Sonderbauwerken mit dem Ergebnis,
dass Abwasser aus Schächten oder Anlagen unkontrolliert austritt und umliegende Bereich überfluten.
Unkontrollierte Oberflächenabflüsse, bei denen der Niederschlag die Infiltrationsrate derart übersteigt dass das Wasser nicht schadlos über ein Gewässer
oder ein Entwässerungssystem abgeleitet werden kann.
Steigende Grundwasserspiegel infolge von Niederschlag (auch zeitversetzt
möglich)
Diese 4 möglichen Erscheinungsformen müssen mittelfristig durch Klimafolgeanpassungen berücksichtigt werden, um Überschwemmungen und die daraus resultierenden Schäden zu vermeiden.
Im aktuellen ABK2018 sind erste Maßnahmen zur Klimafolgeanpassung vorgesehen:
1.95.03
1.30.03
1.60.11
3.60.02
ohne O.-Nr.
ohne O.-Nr.
ohne O.-Nr.
Weiherhofstraße (Rückbau Brückenbauwerke - Hochwasserschutz)
RHB Brühl-Ost
Verlegung und Rückhaltung / Einleitstelle W10 Wehrbachsweg
RKB + RRK Euskirchener Str. / Am Hülderberg
Ausgleich der Wasserführung Palmersdorfer Bach
BWK-M3-Maßnahmen (Rückhaltungen)
Offenlegung Dickopsbach im Stadtteil Schwadorf (Ordnungsziffer 95)
– 21 –
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2018) der Stadt Brühl
Zeitraum 2018 bis 2023
Parallel mit der Weiherhofstraße verläuft das Gewässer „Dickopsbach“. Hier führen
einige kleinere Brückenbauwerke über das Gewässer auf die dahinter liegenden
Grundstücke.
Zwei dieser Brückenbauwerke sind durch ihre Bauart so angelegt, dass der freie Abfluss im Gewässer bei Starkregen eingeschränkt wird und es hier zu unkontrollierten
Ausuferungen kommen kann. Diese beiden Brückenbauwerke werden entfernt und
wenn notwendig durch neue Querungsstellen ohne einschränkende Wirkung des Abflusses erneuert.
Die Erweiterung des RHB Brühl-Ost ist ein Ergebnis aus dem GEP1999. An dieser
Stelle hat der GEP1999 eine Überstauung von ca. 13.000 m³ ergeben. Das Ergebnis
war für die Stadt Brühl entscheidend, dass aktuell dass RHB um ein weiteres Rückhaltebecken erweitert wird. Vor der Erweiterung stand hier ein Rückhaltevolumen von
47.300 m³ zur Verfügung, nach der Erweiterung kommen weitere 61.800 m³ hinzu,
sodass zukünftig ein Gesamt-Rückhaltevolumen von ca. 109.000 m³ zur Verfügung
steht.
Für den Dickopsbach (im Stadtteil Schwadorf – Ordnungsziffer 95) gibt es erste Planungen, das Gewässer hinter die vorhandene Bebauung als offenes Gewässer zu
verlegen. Projektverantwortlich ist hier der Dickopsbachverband.
Der Palmersdorfer Bachverband, dessen Beiträge die Stadt zu 73 % trägt, plant für
2018 die Umgestaltung des Ablaufbauwerkes des Großen Inselweihers zum
Palmersdorfer Baches. Das neue regelbare Wehr wird das Trockenfallen sowie Abflussspitzen des Baches künftig weitgehend verhindern. Der Kostenanteil der Stadt –
ohne eine eventuelle WRRL-Förderung - wird bei rund 155.000 € liegen.
Dieses Thema wird aber weiter verfolgt und in den nächsten Jahren eine starke Berücksichtigung in den folgenden Abwasserbeseitigungskonzepten finden.
8.
Zusammenfassung
Mit der vorliegenden 6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der
Stadt Brühl sollen die Maßnahmen für den Zeitraum 2018-2023 (1. Zeitstufe) konkretisiert werden. Neben der ständigen Erhaltung des Entwässerungsnetzes, sowohl
baulich als auch hydraulisch, liegen weitere Schwerpunkte auf:
Die Instandhaltung / Sanierung / Erneuerung des Kanalnetzes,
der Niederschlagswasserbeseitigung,
der Erschließung neuer Baugebiete,
die Erfassung und ordnungsgemäßen Betriebes von gemeinschaftlich genutzten Privatkanälen,
die optische Dichtheitsprüfung von Grundstücksanschlussleitungen mit gewerblichen Abwasser,
und der weiteren Erarbeitung von Maßnahmen zur Klimafolgeanpassung
– 22 –
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2018) der Stadt Brühl
Zeitraum 2018 bis 2023
In Abbildung 3 sind die in den Zeiträumen 2018-2023, 2024-2029 sowie 2030 und
später zu tätigenden Investitionen nach Art der Maßnahme dargestellt. Die Investitionen im 1. Zeitraum ergeben sich aus den summierten Kosten der in Anhang 1 enthaltenen Maßnahmen. Im 2. Zeitraum sind alle bisher bekannten Maßnahmen mit untergeordneter Dringlichkeit enthalten.
Abbildung 3:
Investitionen nach Art der Maßnahme entsprechend dem ABK 2018
Im Vergleich der Investitionen des ABK2018 mit den vorhergehenden
Abwasserbeseitiungskonzepten ist eine Kontinuität bei den Kosten für die Abwasserableitung zu erkennen. Im Laufe der Jahre haben die Investitionen leicht abgenommen. Für die Kläranlagen mussten in den Jahren 1995 - 2000 hohe Investitionen für
die dritte Reinigungsstufe aufgewendet werden, im ABK2012 war die Sanierung der
Schlammentwässerung sowie die Ertüchtigung von 2 Rückhaltebecken maßgebend
und im neuen ABK2018 ist die 4. Reinigungsstufe mit geschätzten Kosten von mind.
7 Mio. € geplant.
Die Verringerung des Investitionsvolumens in den Jahren 2020 – 2021 ist der Umsetzung der Maßnahmen aus 2018 und 2019 geschuldet. Die vergangenen Jahre
haben gezeigt, dass die geplanten Maßnahmen durch andere Rahmenbedingungen
(Dritter) in ihrer zeitlichen Abfolge automatisch einer zeitlichen Verschiebung unterliegen und somit über die 6 Jahre gesehen eine gemittelte Aufwandsverteilung stattfinden wird.
Die Erhaltung und Erweiterung des Brühler Kanalnetzes sowie der Kläranlage ist
weder in finanzieller noch in baulicher Hinsicht kurz- bis mittelfristig zu realisieren.
Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit in einem abgegrenzten Zeitraum eines ABK
auch langfristige Betrachtungen einzubinden.
Die Vermeidung des Vermögensverzehrs und damit der Erhalt des Substanzwertes
der öffentlichen Abwasseranlagen spielen eine wichtige Rolle im Hinblick auf die
Nachhaltigkeit des Handelns. Das vorliegende ABK2018 verfolgt das Ziel, mit einer
vorausschauenden Planung den Finanzmittelbedarf trotz historisch bedingter Ausbauschübe einzuschätzen und damit auch zu einer Verstetigung der Abwassergebührenentwicklung beizutragen.
– 23 –
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2018) der Stadt Brühl
Zeitraum 2018 bis 2023
8.1
Abwasserbeseitigungskonzept 2012 bis 2017
Für diesen Zeitraum waren inklusiver der Maßnahmen der Kläranlage 59 Maßnahmen vorgesehen. In der folgenden Tabelle 11 sind diejenigen aufgeführt, die innerhalb des genannten Zeitraums nicht umgesetzt werden konnten. Dabei handelt es
sich in der Hauptsache um Erschließungsmaßnahmen privater Träger, auf deren
Verwirklichung die Stadt Brühl keinen Einfluss hat.
Folgende Projekte aus dem ABK2012 sind in Planung oder Bau, werden aber erst im
Zeitraum des ABK2018 fertig gestellt:
Tabelle 10: Laufende Maßnahmen ABK2012
1.30.03 Stadt Brühl
RHB Brühl Ost
1.00.01 Stadt Brühl
Bahnseitenkanal (Kölnstr. / Gertrudenstraße)
1.00.01 Stadt Brühl
Bahnseitenkanal (Kölnstr. / Gertrudenstraße)
1.20.02 Stadt Brühl
Heinrich-Esser-Str. (MWK)
1.30.02 Stadt Brühl
Franzstraße (MWK)
1.50.03 Stadt Brühl
Am Krausen Baum (RWK)
3.60.01 Stadt Brühl / Straßen NRW
Abscheider Schnorrenberg
3.60.02 Stadt Brühl / Straßen NRW
RKB + RRK Euskirchener Str. / Am Hülderberg
3.80.02 Stadt Brühl / Straßen NRW
Abscheider RKB Alte Bonnstraße / Geildorfer Str.
Folgende Maßnahmen aus dem ABK2012 konnten im vorgesehenen Zeitfenster
nicht umgesetzt werden:
Tabelle 11: Nicht umgesetzte Maßnahmen ABK2012
1.20.03 Stadt Brühl
Am Volkspark/Güterbahnhof (Rückhaltekanal)
1.30.04 REK / Stadt Brühl
Wesselinger Str., Sammler (MWK)
1.50.01 Stadt Brühl / Straßen NRW
Römerstr. 1.BA (MWK+RW-Behandlung)
1.90.01 Stadt Brühl
RÜ-Umgestaltung, Am Hennebach
1.50.02 Stadt Brühl
Pingsdorfer Str. (SWK)
(Städtebauliche Planung steht noch aus)
Die Maßnahme „Am Volkspark/Güterbahnhof ist gekoppelt an eine private Erschließung, das Projekt „Wesselinger Straße“ ist geknüpft an die Verlegung der K7 des
Rhein-Erft-Kreises, für die Umgestaltung des RÜ „Am Hennebach“ liegt uns nach wie
vor keine Genehmigung der BR Köln vor und für die Maßnahme „Pingsdorfer Straße“
gibt es aktuell noch keine Städtebauliche Planung um die Entwässerung entsprechend anzupassen. Hauptgrund für die fehlende städtebauliche Planung ist der zur
Zeit laufende zweigleisige Ausbau der Stadtbahnlinie 18 in diesem Bereich.
– 24 –
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2018) der Stadt Brühl
Zeitraum 2018 bis 2023
Folgende Projekte aus dem ABK2012 sind Erschließungsmaßnahmen die durch private Investoren realisiert werden und seitens der Stadt Brühl kein Einfluss auf einen
möglichen Baubeginn besteht:
Tabelle 12: nicht umgesetzte Erschließungsmaßnahmen im ABK2012
9.30.01 Erschließungsmaßnahmen BP 04.07/3 Zuckerfabriksteich (MS; Gewerbefl.)
9.50.02 Erschließungsmaßnahmen BP Bonnstr./ Östl. Friedhof 2.BA (TS; RRK)
9.80.02 Erschließungsmaßnahmen BP 06.15 L 183 / K 7 (TS; RRK)
9.00.03 Erschließungsmaßnahmen BP 11.04 Nord II (MS; Gewerbeflächen)
9.50.03 Erschließungsmaßnahmen BP Neue Bohle ( TS )
9.80.03 Erschließungsmaßnahmen BP 06.11 An Hornsgarten (MS: Versickerung)
9.95.01 Erschließungsmaßnahmen BP 05.08 Am Hohlweg (MS; Versickerung)
9.95.03 Erschließungsmaßnahmen BP Südl. Weiherhofstraße (MS; Versickerung)
8.2
Abwasserbeseitigungskonzept 2018 bis 2023
Die im ABK2018 geplanten Maßnahmen sind in einer Gesamtliste (Anhang 1) nach
der zeitlichen Abfolge mit entsprechenden Ordnungszahlen dargestellt. Aus dieser
Gesamtliste sind die Maßnahmenlisten, sortiert nach Ordnungsnummer, und Träger
der Maßnahme (Anhang 2) generiert. Des Weiteren sind die Maßnahmen aus dem
ABK2012 mit dem Umsetzungszustand 2 und 3 (Anhang 3 und 4) als Maßnahmenliste hinterlegt.
Die Angaben zum Niederschlagswasserbeseitigungskonzept sind in der Gesamtliste
(Anhang 1) integriert, im Anhang 5 sind die Steckbriefe der Einleitstellen dargestellt.
8.3
Darstellung des Ist-Zustandes
Im beigefügtem Übersichtsplan (siehe Anhang 7 u. 8) sind die wichtigsten Schmutzund Mischwassersammler sowie die Regenentlastungen dargestellt. Ihre hydraulische Kapazität ist sowohl für die aktuellen Anforderungen als auch die zukünftige
Stadtentwicklung ausreichend.
Ausgehend von den BWK-M3-Nachweisen, des Generalentwässerungsplans und der
Maßgabe der Klimafolgeanpassungen werden zukünftig Maßnahmen im Bereich des
Hochwasserschutzes (Bau von Rückhaltebecken, Offenlegung von Gewässerabschnitten) bei den verrohrten Bächen erforderlich.
Für den Dickopsbach (im Stadtteil Schwadorf – Ordnungsziffer 95) gibt es erste Planungen, das Gewässer hinter die vorhandene Bebauung als offenes Gewässer zu
verlegen. Projektverantwortlich ist hier der Dickopsbachverband.
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Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2018) der Stadt Brühl
Zeitraum 2018 bis 2023
8.4
Zeitraum 2024 bis 2029
Für diesen Zeitraum sind insgesamt 22 Maßnahmen geplant. Inwieweit die Überhänge der Bebauungsgebiete im ABK 2018 realisiert werden können, kann z. Zt. nicht
abgeschätzt werden, evtl. müssen dann Erschließungsmaßnahmen aus dem
ABK2018 in das ABK2024 übernommen werden.
8.5
Zeitraum 2030 und später
Die geschätzten Investitionskosten im Kanalnetz liegen hier bei rund 2,64 Mio. €. Darin enthalten sind weder Erschließungsmaßnahmen noch Projekte für die Kläranlage.
Weitere Maßnahmen oder Verschiebungen innerhalb der zeitlichen Abfolge können
nicht ausgeschlossen werden, da sie u.a. von aktuellen Entwicklungen abhängig
sind.
9.
Anhang
Anhang 1:
Gesamtmaßnahmenliste aller Bereiche nach der zeitlichen Abfolge
Anhang 2:
Maßnahmenlisten (sortiert nach Ordnungszahlen)
Maßnahmenlisten (sortiert nach Maßnahmenträger)
Anhang 3:
Maßnahmenliste aus ABK 2018 mit dem Umsetzungszustand 2
Anhang 4:
Maßnahmenliste aus ABK 2018 mit dem Umsetzungszustand 3
Anhang 5:
Niederschlagswasserbeseitigungskonzept – Steckbriefe
Anhang 6:
Stellungnahme der Abteilung Stadtentwicklungsplanung / Bauleitplanung (FB 61/1) zur Bauflächenentwicklung
Anhang 7:
Übersichtsplan ABK
Anhang 8:
Übersichtsplan NBK
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Abwasserbeseitigungskonzept (ABK2018) der Stadt Brühl
Zeitraum 2018 bis 2023
Aufgestellt im März – Mai 2017 - Schu/Ga/Me/Hö
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Beigeordneter
Gerd Schiffer
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Fachbereichleiter
Michael Schulz
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