Daten
Kommune
Brühl
Größe
103 kB
Datum
11.05.2017
Erstellt
02.05.17, 18:27
Aktualisiert
02.05.17, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Kaiser
61 GEK
27.04.2017
160/2017
Betreff
Gewerbe- und Industrieflächenkonzept im Rhein-Erft-Kreis
- Beschluss Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Lamberty
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
1. Die Stadt Brühl stimmt dem Gewerbe- und Industrieflächenkonzept zu und bringt die in
der Anlage dargestellten Bereiche gemäß der Eignungsflächenuntersuchung des Büros
Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH, Köln, in das regionale „Industrie- und
Gewerbeflächenkonzept für die Kommunen des Rhein-Erft-Kreises“ zum Zwecke der
Anmeldung für die Regionalplanneuaufstellung ein.
2. Die Stadt Brühl wirkt darauf hin, dass durch Flächenrecycling verfügbare Brachflächen
einer geeigneten baulichen Nutzung, wo möglich für Industrie und Gewerbe, zugeführt
werden. Dies setzt insbesondere eine ausreichende Größe, die baurechtliche Zulässigkeit,
die Eignung gem. Immissionsschutz, ggf. die Sanierung von Altlasten sowie die
Verfügbarkeit der Fläche voraus.
3. Die Stadt Brühl wird zur Realisierung der Flächenneubedarfe bereits an anderer Stelle
im Stadtgebiet schon festgesetzte bzw. dargestellte siedlungsräumliche Ausweisungen,
die nicht (mehr) realisiert werden, entsprechend dem Ziel 6.1-1 (Flächensparende und
bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung) des Landesentwicklungsplans, soweit möglich
wieder dem Freiraum zuführen. Dies kann auch in interkommunaler Kooperation erfolgen.
Erläuterungen:
Die Konferenz der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Rhein-Erft-Kreis hat im
Dezember 2011 beschlossen, ein regionales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept für
den Rhein-Erft-Kreis zu erarbeiten. Zunächst wurde im ersten Teil des Konzeptes unter
Moderation der IHK Köln der Bedarf an gewerblichen Gewerbeflächen ermittelt. Zudem
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wurde der planerische Bestand an Reserveflächen erhoben und qualitativ bewertet. Das
Ergebnis wurde im Oktober 2013 öffentlich vorgestellt. Demnach fehlen im Rhein-ErftKreis ausreichend große Flächen für das Wachstum der bestehenden Unternehmen oder
für die Neuansiedlung von Betrieben.
Auf Wunsch der Konferenz der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Rhein-Erft-Kreis
hat die Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH (WFG) den Auftrag für die Erarbeitung des
zweiten Teils des Gewerbe- und Industrieflächenkonzeptes für den Rhein-Erft-Kreis
vergeben. Mit der Durchführung des Projekts wurde das Stadtplanungsbüro Dr. Jansen
GmbH, Köln, beauftragt. Die fachliche Einbindung der kreisangehörigen Kommunen, des
Rhein-Erft-Kreises und der Industrie-und Handelskammer zu Köln (Geschäftsstelle RheinErft) war über einen Lenkungskreis gewährleistet, der im Verlauf der Erarbeitung sieben
Mal zusammentraf. Alle Verfahrensschritte erfolgten in enger Abstimmung mit den
Städten.
Die regionale Abstimmung, im Hinblick auf zukünftig neu auszuweisende Gewerbe- und
Industrieflächen, ist durch die Vorgaben des Landesentwicklungsplanes und der
Bezirksregierung Köln unabdingbar geworden. Auch die in räumlicher Nähe zum RheinErft-Kreis befindlichen Kreise haben regionale Konzepte erarbeitet, die bereits fertig
gestellt oder noch in Bearbeitung sind. Das regionale Gewerbe- und
Industrieflächenkonzept schränkt dabei die kommunale Planungshoheit nicht ein.
Ziel ist es zunächst, den Gewerbe- und Industriebetrieben aus dem Rhein-Erft-Kreis und
aus der Region unter Beachtung der planerischen, umweltrechtlichen und sonstigen
Bindungen Flächenpotentiale für betriebliche Ansiedlungen bzw. Erweiterungen anbieten
zu können. Aufgrund der herausragenden Standortbedingungen ist es weiterhin das Ziel,
zur Weiterentwicklung der Wirtschaftsregion Rhein-Erft-Kreis ausreichend Flächen
planerisch zu disponieren.
Auf Basis der Bestandsaufnahme des ersten Teils wurden Suchräume für mögliche
weitere Industrie- und Gewerbeflächen identifiziert und einer Restriktionsanalyse
unterzogen. Des Weiteren wurde auch das Erfordernis zur Umplanung erörtert, sollten
sich Flächen, die bisher noch in der Planung stehen, auch perspektivisch nicht realisieren
lassen.
Das Konzept ist ein Angebot an die Städte des Rhein-Erft-Kreises, identifizierte Flächen in
einen späteren Planungsprozess in die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung zu
überführen. Die Entscheidung darüber treffen diese im Rahmen ihrer Planungshoheit.
Es empfiehlt sich jedoch zur Wahrung möglicher Optionen, bereits jetzt die identifizierten
Flächen in das bereits laufende Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalplans
einzubringen. Um dieses Anliegen auch mit dem notwendigen politischen Nachdruck zu
befördern, ist eine entsprechende Beschlussfassung erforderlich.
Anlage(n):
Drucksache 160/2017
(1) Chartgutachten_Rhein_Erft_Kreis_170328
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