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Vorlage (Bebauungsplan 04.14 "Bergerstraße / Weißer Straße" - Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
114 kB
Datum
11.05.2017
Erstellt
02.05.17, 18:27
Aktualisiert
02.05.17, 18:27
Vorlage (Bebauungsplan 04.14 "Bergerstraße / Weißer Straße"
- Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss -) Vorlage (Bebauungsplan 04.14 "Bergerstraße / Weißer Straße"
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Müller 61 26 10 0414 20.04.2017 141/2017 Betreff Bebauungsplan 04.14 "Bergerstraße / Weißer Straße" - Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Lamberty Kämmerer RPA Beschlussentwurf: I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), die Aufstellung des Bebauungsplanes 04.14 „Bergerstraße / Weißer Straße“ Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 23 und umfasst die Flurstücke: 309, 295, 217, 249, 252, tlw. 281, 4 (beides Bergerstraße) und tlw. 310 (Weißer Straße). Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden vom südwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 5 entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 5 bis zu seinem südöstlichen Grenzpunkt, entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 308 in südliche Richtung, weiter in östlicher Richtung entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 307 bis zu seinem viertletzten Grenzpunkt, auf einer Linie über die Weißer Straße zum mittleren Grenzpunkt der nördlichen Grenze des Flurstücks 284, im Osten vom mittleren Grenzpunkt der nördlichen Grenze des Flurstücks 284 zum nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 284, entlang der östlichen Grenzen der Flurstücke 217 und 249, im Süden entlang der südlichen und westlichen Grenze des Flurstücks 249, entlang der südlichen und westlichen Grenze des Flurstücks 252, entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 9 bis zu seinem westlichsten Grenzpunkt weiter verlängert bis zum Schnittpunkt mit westlichen Bürgersteigkante des östlichen Bürgersteigs der Bergerstraße, Drucksache 141/2017 im Westen Seite - 2 – von diesem Schnittpunkt in nördlich Richtung entlang der Bürgersteigkante bis zum Bogenanfangspunkt der Einmündung der Weißer Straße, weiter in einer gedachten Geraden bis zum südwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 5. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 1,31 ha. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans 04.14 "Bergerstraße / Weißer Straße". Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Auslegungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Erläuterungen: Zu I. Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung kam der Einwand vom Rhein-Erft-Kreis, Abteilung Straßenbau, dass die Bergerstraße als Kreisstraße nicht in das Plangebiet mit aufgenommen werden darf. Die Plangebietsgrenze wurde dahingehend angepasst. Zu II: 1. Anregungen und Bedenken Die frühzeitige Bürgerbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 19.09.2016 bis zum 04.10.2016. Folgende wesentlichen Anregungen und Bedenken wurden vorgetragen: Aus der Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange sind insbesondere Anregungen und Einwände zu dem für den Bebauungsplan erstellten Verkehrskonzept eingegangen. So wurde kritisiert, dass die Verkehrszählung auf dem Jahr 2012 beruht und nicht die aktuellen Entwicklungen und Auswirkungen auf den Verkehr berücksichtigt. Weiter wurde bemängelt, dass das Verkehrsgutachten von der Umlegung der K7 ausgeht, für diese jedoch noch keine Planungssicherheit besteht. Der beauftragte Verkehrsgutachter hat daraufhin neue Untersuchungen durchgeführt, in der die Entwicklungen der letzten Jahre mit eingeflossen sind. Zudem wurde eine Variante gerechnet, in der die K7 Bergerstraße erhalten bleibt. Das Ergebnis des Gutachtens zeigt, dass zwar im Prognosefall 2020 ohne Verlagerung der K7 in der nachmittäglichen Hauptverkehrszeit Probleme auf der Bergerstraße auftreten, das vorgesehene Bebauungsplangebiet auf diese Problematik jedoch keinen negativen Einfluss hat. Es sind daher weder vom fließenden noch vom ruhenden Verkehr Störungen im Verkehrssystem oder in der Umgebung durch die Realisierung des zu erwarten. Bezüglich des ruhenden Verkehrs wurden Bedenken geäußert, dass die geplanten 18 öffentlichen Parkplätze zu einer Verschärfung der Parkplatzsituation in den umgebenden Straßen beitragen. Der Straßenquerschnitt wurde daraufhin geändert, um die Errichtung von Querparkern zu ermöglichen. Im Straßenraum Weißer Straße können somit insgesamt statt der 18 Drucksache 141/2017 Seite - 3 – öffentlichen Stellplätze 25 Parkplätze geschaffen werden. Im Straßenraum Bergerstraße ist aufgrund der Funktion als Kreisstraße aktuell die Ausweisung von öffentlichen Stellplätzen nicht möglich. Nach Umlegung der K7 können weitere Stellplätze in der Bergerstraße in Aussicht gestellt werden. Weiter wurde sich dafür ausgesprochen, auf die durchgehende öffentliche Wegeverbindung von der Weißer Straße zum Spielplatz und weiter zur Elisabethstraße zu verzichten, da so ein Schließen des Spielplatzes am Abend nicht möglich sei. Die Wegeverbindung von der Weißer Straße zum Kinderspielplatz soll ermöglichen, dass die Bewohner aus dem Plangebiet auf direktem Weg zum Spielplatz gelangen, da hier mit einem hohen Anteil an Familien gerechnet wird. Am Eingang des Spielplatzes soll ebenfalls ein Tor errichtet werden, das in den Abendstunden von dem Spielplatzpaten geschlossen werden, um den Erhalt der Sicherheit, Sauberkeit und Attraktivität des Platzes zu gewährleisten. Es wurde angeregt, die Bebauung entlang der Bergestraße von Süden nach Norden in seiner Geschossigkeit mehr abzustufen bzw. insgesamt nur eine zweigeschossige Bebauung entlang der Bergerstraße vorzusehen und im Gegenzug die Gebäude im Inneren aufzustocken. Weiter wurde befürchtet, dass die geplante Bebauung mit drei Vollgeschossen und einem zurückspringenden Geschoss zu einer Verschattung des angrenzenden Bestandsgebäudes Weißer Straße 2 führt und die Überprüfung der Auswirkungen der geplanten Bebauung auf das Bestandsgebäude gefordert. Dem Vorschlag nach mehr Abstufungen wurde entsprochen. Das Gebäude entlang der Bergerstraße stuft sich vom südl. Bestandsgebäude aus in Abständen von 10 m bzw. 5 m von zwei auf insgesamt vier Geschosse. Aus städtebaulichen Gründen und um ein Einfügen in die Nachbarbebauung zu gewährleisten beschränkt sich die viergeschossige Bebauung nur auf den nordwestlichen Teil, die Gebäude zur Elisabethstraße und zur Bergerstraße werden auf zwei bzw. drei Geschosse abgestuft. Anhand eines Besonnungsgutachtens wurden die Auswirkungen der geplanten Gebäude auf das Bestandsgebäude Weißer Straße 2 untersucht. Ergebnis des Gutachtens ist es, dass um eine ausreichende Besonnung zu erreichen, das Gebäude in nord-süd- Richtung gestaffelt werden muss. Diesem Vorschlag wurde gefolgt. Zum Themenbereich Lärm wurde darauf hingewiesen, dass die im Lärmgutachten dargestellten Immissionsrichtwertüberschreitungen durch den Planveranlasser zu beheben und im weiteren Verfahren zu beschreiben und in den Planungsunterlagen zu dokumentieren seien. Bei Messungen im Juli 2016 wurden hohe Schallemissionen durch die Ausblasöffnung der Staubsaugeranlage (Abluftführung ohne Schalldämpfer sowie eine Beschädigung des Aggregats) festgestellt. Zwischenzeitlich wurde ein wirksamer Schalldämpfer nachgerüstet sowie der Schaden behoben. Durch diese Maßnahmen werden die Immissionsrichtwerte eingehalten. Weiter wurden unter "Hinweise" in den textlichen Festsetzungen die Anregungen zum Umgang mit archäologische Bodenfunden, Kampfmittelfunden, der Entsorgung des Bodenmaterials und dem Artenschutz aufgenommen. 2. Weiteres Vorgehen Seitens der Anwohner oder der Träger öffentlicher Belange wurden Anregungen vorgetragen, die zu einer Änderung des Straßenquerschnitts und einer Veränderung der Abstufung der Geschosszahlen geführt haben. Drucksache 141/2017 Seite - 4 – Mit dem erarbeiteten Planungskonzept liegt eine Planung vor, die den Wünschen der Bürgern und Anregungen der Träger öffentlicher Belange weitestgehend berücksichtigt. Die Verwaltung empfiehlt daher das vorgelegte Planungskonzept für die öffentliche Auslegung. Anlage(n): (1) BP. 04.14-Übersichtsplan (2) BP. 04.14-Planentwurf (3) BP. 04.14-Legende (4) BP. 04.14-Textliche Festsetzungen (5) BP. 04.14-Begründung