Daten
Kommune
Brühl
Größe
101 kB
Datum
22.05.2017
Erstellt
09.05.17, 14:53
Aktualisiert
09.05.17, 14:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
30
Bossy
60 20 07 (Dr)
28.04.2017
161/2017
Betreff
Zustimmung zum Erschließungsvertrag im Bereich des künftigen Bebauungsplanes 06.92,
"Gallbergsiedlung" 2. , Änderung nach Wechsel der Erschließungsträgerin
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Dez. I
Abt. 61/1
Abt. 66/1
Freytag
Brandt
Dartsch
Schiffer
Lamberty
Gansen
Beschlussentwurf:
Der Rat ermächtigt den Bürgermeister zum Abschluss eines Vertrages zur Erschließung
von Flächen im Gebiet des künftigen Bebauungsplanes 06.92, „Gallbergsiedlung“, 2.
Änderung zwischen der Stadt Brühl und der Firma Yanmaz Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co.KG, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Baris Yanmaz.
Zugleich hebt der Rat seinen Beschuss vom 31.10.2016 über die Ermächtigung des
Bürgermeisters zum Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Fa. Thönissen
Straßenbau GmbH auf.
Erläuterungen:
Die Fa. Yanmaz Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG möchte anstelle der
bisherigen Interessentin, der Fa. Thönissen Straßenbau GmbH, die Erschließung des
rückwärtigen Bereichs des Bebauungsplangebietes 06.92, „Gallbergsiedlung“ 2.
Änderung, zwecks Errichtung von 4 Wohnhäusern auf künftig eigenen Flächen
übernehmen.
Eine entsprechende Zustimmung der Fa. Thönissen Straßenbau GmbH liegt vor.
Infolge der bereits am 26.09./31.10.2016 erfolgten Ermächtigung des Bürgermeisters zum
Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der bisherigen Interessentin, bedarf es nun
einer erneuten Beschlussfassung unter Aufhebung der bestehenden.
Durch den vorbereiteten Erschließungsvertrag verpflichtet sich die neue
Erschließungsträgerin, die im Vertragsgebiet festgesetzten Erschließungsanlagen auf
Drucksache 161/2017
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eigene Kosten und im eigenen Namen herzustellen und nach Fertigstellung zu übergeben.
Die erforderlichen öffentlichen Verkehrsflächen werden zuvor unentgeltlich an die Stadt
notariell übertragen.
Die Vertragserfüllungspflicht umfasst die Herstellung einer Schmutz- und Regenwasserkanalisation und deren Anschluss an die städtische Kanalisation sowie den verkehrsgerechten Ausbau der Erschließungsstraße samt Anbindung an die Straße „Unter Birken“
gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes 06.92, „Gallbergsiedlung“, 2.
Änderung.
Dabei obliegt der Erschließungsträgerin die Herstellung der erforderlichen Straßenbeleuchtung, der Straßenbenennungsschilder und der erforderlichen Straßenverkehrsbeschilderung.
Die Erschließungsträgerin trägt ebenfalls die Kosten für notwendige Verlegungen an
vorhandenen Versorgungsleitungen.
Der zum Vertragsgebiet gehörende öffentliche Fußweg ist gemäß den Festsetzungen des
Bebauungsplanes zu erhalten und an der Schnittstelle zu der ihn überlagernden
Planstraße entsprechend zu ertüchtigen.
Die Erschließungsanlagen sind der Stadt nach der Schlussabnahme unentgeltlich zu
übergeben. Die Stadt Brühl trifft keine Erstattungspflicht.
Die Erschließungsträgerin übernimmt für die erforderliche Fällung von Bäumen, die unter
den Schutz der Baumsatzung fallen, auch die insoweit anfallende Ersatzpflanzung bzw.
Ersatzgeldzahlung.
Durch die vollständige Übernahme der Erschließungskosten entfällt nach den Vorschriften
des BauGB die Verpflichtung zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen für dieses
Erschließungsgebiet. Kanalanschlussbeiträge fallen im vorliegenden Fall nicht an.
Die Verpflichtung zur unentgeltlichen und lastenfreien Übertragung von künftigen
öffentlichen Verkehrsflächen, soweit sie noch nicht in städtischem Eigentum stehen, sowie
die Vorlage einer ausreichenden Vertragserfüllungsbürgschaft sind Wirksamkeitsvoraussetzungen des Vertrages.