Daten
Kommune
Brühl
Größe
186 kB
Datum
07.02.2017
Erstellt
31.01.17, 13:54
Aktualisiert
31.01.17, 13:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
80
Kalle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
24.01.2017
33/2017
Betreff
Nahverkehrsplan 2015-2020 des Rhein-Erft-Kreis: Beschwerde bei der Bezirksregierung
und Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes NRW
Beratungsfolge
Ausschuss für Verkehr und Mobilität
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Freytag
Schiffer
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur
Kenntnis.
Erläuterungen:
Bereits seit längerer Zeit bestehen zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und der Stadt Brühl
Differenzen bezüglich der Finanzierungssystematik der Regionalbuslinien. Dabei geht es
im Kern darum, dass in Kommunen ohne eigenes Stadtbussystem verschiedene
Regionalbuslinien (die zu 50 % aus der Kreisumlage finanziert werden) über den
regionalen Verbindungszweck hinaus auch kleinteilige Erschließungsaufgaben
übernehmen, die in Brühl vom eigenfinanzierten Stadtbus erledigt werden. Im Rahmen der
Beteiligung bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans 2015-2020 (NVP) des Rhein-ErftKreises hat die Stadt Brühl daher gefordert, im NVP Aussagen zu einer zukünftigen
Finanzierungssystematik zu treffen, die die Stadtbusleistungen entsprechend
berücksichtigt.
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 ÖPNVG NRW ist bei kreisangehörigen Städten, die (wie Brühl)
„Aufgabenträger gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 sind oder nach § 4 Aufgaben wahrnehmen, [...]
Einvernehmen zu den Ihr Aufgabengebiet betreffenden Inhalten des Plans erforderlich.“
Da entsprechende Aussagen zur Finanzierungssystematik nicht in den NVP
aufgenommen wurden, hat die Stadt Brühl ihr Einvernehmen nicht erteilt.
Dennoch hat der Kreistag mit Beschluss vom 10. Dezember 2015 den NVP in Kraft
gesetzt. Nach Auffassung des Kreises gehört die Finanzierungssystematik nicht zu den
Drucksache 33/2017
Seite - 2 –
das Aufgabengebiet der Stadt Brühl betreffenden Inhalten des Plans, da diese über den
Kreishaushalt geregelt wird und alle Kreiskommunen (unabhängig von der Frage eigener
Aufgabenträgerschaft) gleichermaßen betrifft, womit Einvernehmen zu dieser Frage nicht
erforderlich ist.
Hiergegen hat die Stadt Brühl mit Schreiben vom 26. Januar 2016 bei der
Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde Beschwerde eingelegt (vgl. Anlage). Mit
Schreiben vom November 2016 hat die Bezirksregierung diese Beschwerde
zurückgewiesen, wobei sie der Argumentation des Kreises gefolgt ist (vgl. Anlage).
Mit E-Mail vom 5. Januar 2017 hat die Stadt Brühl den Städte- und Gemeindebund
Nordrhein-Westfalen (NWStGB) gebeten, die Angelegenheit zu prüfen und seine
Rechtsauffassung mitzuteilen. Mit E-Mail vom 16. Januar 2017 hat der NWStGB seine
Rechtsauffassung mitgeteilt, die im Wesentlichen der Auffassung des Rhein-Erft-Kreises
und der Bezirksregierung Köln entspricht (vgl. Anlage).
Umfangreiche Informationen zum NVP 2015-2020 finden sich auf der Website des RheinErft-Kreis unter:
http://www.rhein-erft-kreis.de/Internet/Themen/wirtschaft-regionmobilitaet/mobilitaet/nahverkehrsplanung/
Anlage(n):
(1) Beschwerde wg. NVP an Bez.-Reg. vom 26.01.2016
(2) Ablehnung Beschwerde wg. NVP durch Bez.-Reg. vom November 2016
(3) Anfrage und Stellungnahme wg. NVP bei NWStGB vom 05.01.2017 und 16.01.2017