Daten
Kommune
Brühl
Größe
93 kB
Datum
09.05.2017
Erstellt
02.05.17, 18:27
Aktualisiert
02.05.17, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
32/2
von Dewitz
327102
13.04.2017
135/2017
Betreff
Entfernung von Halteverbotschildern in der Severinstraße Brühl-Schwadorf
Betreff: TOP 4.1, Vorlage Nr. 272/2016, vom 20.09.2016
Beratungsfolge
Ausschuss für Verkehr und Mobilität
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Brandt
Becke
Kämmerer
RPA
FB 37
Berg
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt, die bisherige Halteverbotsregelung
wieder in Kraft zu setzen.
Erläuterungen:
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hatte in seiner Sitzung am 20.09.2016
beschlossen, dass unter der Voraussetzung, dass eine Probefahrt mit der Feuerwehr in
diesem Bereich positiv verläuft, die Halteverbotsschilder testweise vorerst für ein halbes
Jahr abgeklebt werden. Danach werde eine endgültige Entscheidung getroffen.
Nachdem sich die Bewohner an die Verkehrsregelung „gewöhnt“ hatten, wurde am
15.03.17 mit der Feuerwehr eine Probefahrt in der Severinstraße durchgeführt.
Die Fahrt musste auf den letzten 20 Metern, bevor man in die Spürckstraße abbiegt,
unterbrochen werden, da die Anwohner links und rechts der Engstelle geparkt hatten.
Die Anwohner mussten „rausgeklingelt“ und aufgefordert werden, ihre Fahrzeuge zu
entfernen, um die Fahrt fortsetzen zu können.
Die Feuerwehr rät dringend zur Anordnung der Halteverbote, um im Einsatzfall die Straße
befahren zu können.
Die AöR wurde ebenfalls zur Verkehrssituation in der Severinstraße befragt. Hier wurde
von der Einsatzleitung mitgeteilt, dass es seit Abdeckung der Halteverbote immer wieder
zu erheblichen Behinderungen bei der Müllentsorgung kommt.
Der Bürgermeister schlägt daher dringend vor, diesen Verkehrsversuch abzubrechen und
die bisherige Regelung wieder in Kraft zu setzen.