Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Projekt "Forum Sonderspaß" im ehemaligen Max-Ernst-Kabinett, Bahnhofstr. 21 hier: strategische Bedeutung des Grundstücks Bezug: VgLA 23.1.2017)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
183 kB
Datum
20.02.2017
Erstellt
24.01.17, 15:42
Aktualisiert
02.02.17, 10:13
Vorlage (Projekt "Forum Sonderspaß" im ehemaligen Max-Ernst-Kabinett, Bahnhofstr. 21
hier: strategische Bedeutung des Grundstücks
Bezug: VgLA 23.1.2017) Vorlage (Projekt "Forum Sonderspaß" im ehemaligen Max-Ernst-Kabinett, Bahnhofstr. 21
hier: strategische Bedeutung des Grundstücks
Bezug: VgLA 23.1.2017)

öffnen download melden Dateigröße: 183 kB

Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 61 Schaaf Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 24.01.2017 32/2017 Betreff Projekt "Forum Sonderspaß" im ehemaligen Max-Ernst-Kabinett, Bahnhofstr. 21 hier: strategische Bedeutung des Grundstücks Bezug: VgLA 23.1.2017 Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Schaaf Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Im Rahmen der Beratung über das geplante Vorhaben, im ehemaligen Max-Ernst-Kabinett eine Begegnungsstätte einzurichten, kam erneut die Frage nach der strategischen Bedeutung des Grundstücks für mögliche künftige Planungen auf dem Belvedere auf. Dazu folgende Hinweise: Planerischer Rückblick / denkmalpflegerische Vorgaben : Die Rahmenplanung Innenstadt von 2006 sah für den Belvedere als mögliche Nutzungsoptionen eine Hotelnutzung oder alternativ eine Wohnbaunutzung vor. Im Jahre 2009/2010 wurde von einem Architektenbüro eine Hotelplanung vorgestellt. Die Planung sah zur Bahnhofstraße hin eine kleine Platzfläche anstelle des heutigen MaxErnst-Kabinetts vor und orientierte sich damit an den seinerzeitigen denkmalpflegerischen Vorgaben des LVR, Rheinisches Amt für Denkmalpflege (Stellungnahme Dr. Kretzschmar vom 14.09.2009). Darin wurden für das betreffende Grundstück des Max-Ernst-Kabinetts zwei Optionen aufgezeigt: - Abriss des Gebäudes zugunsten einer Platzfläche, - Neubau in vergleichbarer Maßstäblichkeit, Kubatur und Dachgestaltung an gleicher Stelle. Drucksache 32/2017 Seite - 2 – Das Hotelprojekt wurde letztendlich von Seiten der Landesdenkmalpflege (Landeskonservatorin Frau Dr. Puffke) und des für das UNESCO-Weltkulturerbe verantwortlich zeichnenden Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV) abgelehnt. Eine Großstruktur dieser Maßstäblichkeit ist im unmittelbaren Umfeld des Schlosses und seiner Wirtschaftsgebäude nicht genehmigungsfähig. In zukünftigen Bebauungskonzepten ist es zwingend erforderlich, die Kleinteiligkeit der umgebenden Bebauung aufzunehmen und angrenzende Neubauten dem Unesco Weltkulturerbe unterzuordnen. Denkmalpflegerische Betrachtung der aktuellen Planung „Forum Sonderspaß“: Die nun aktuell vorliegende Planung des Forum Sonderspaß sieht den Erhalt des MaxErnst-Kabinetts sowie dessen bauliche Erweiterung und Umnutzung vor. Das vorliegende Konzept, welches in der Sitzung durch den Projektträger vorgestellt wird, wurde aus denkmalpflegerischer Sicht durch den LVR (Rheinisches Amt für Denkmalpflege) und die Bezirksregierung Köln als übergeordneter Denkmalbehörde vorab positiv bewertet. Aus Sicht der Denkmalpflege handelt es sich hier um ein qualitätsvolles, maßstabsprägendes Gebäude. Das Gebäude selbst steht zwar nicht unter Denkmalschutz, ist aber Bestandteil des Umgebungsschutzes von Schloss Augustusburg. Es liegt unmittelbar gegenüber dem Wirtschaftsgebäude des Schlosses und prägt somit in besonderer Weise dessen Maßstäblichkeit. Stadtplanerisch / strategische Betrachtung: Es ist zutreffend, dass die betreffende Grundstücksfläche nach dem Verkauf an den Projektträger nicht mehr für ein späteres Bebauungskonzept auf dem Belvedere zur Verfügung steht. Mit dem vorliegenden Konzept wird aber auch vor dem Hintergrund der eng gesteckten denkmalpflegerischen Vorgaben (siehe Punkt 2) die maximale bauliche Ausnutzbarkeit des Grundstücks ermöglicht. Ein größeres Bauvolumen wäre demnach in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Wirtschaftsgebäuden des Schlosses auch in Zukunft nicht realisierbar. Auch aus erschließungstechnischer Sicht ist für eine zukünftige Bebauung des Belvedere Parkplatzes ein Abriss des Gebäudes nicht zwingend erforderlich, zumal die Haupterschließung des Platzes von der Burgstraße aus erfolgt und darüber hinaus eine weitere Bedarfszufahrt zwischen Max-Ernst-Kabinett und Nordgarten gegeben ist. Für alle zukünftigen Planungen sind die Belange des Umgebungsschutzes von Schloss Augustusburg und seinen Wirtschaftsgebäuden maßgebend. Maßstabsprägend ist hierbei die Kleinteiligkeit der umgebenden Bebauung. Schloss und Wirtschaftsgebäude müssen in diesem städtebaulichen und denkmalpflegerischen Kontext dominant bleiben. Die zukünftige Entwicklung des Belvedere Geländes ist Bestandteil der bereits in Bearbeitung befindlichen Fortschreibung der Rahmenplanung Innenstadt. Der Prozess wird durch die politische Lenkungsgruppe und die betreffenden Fachausschüsse sowie eine intensive Öffentlichkeitsarbeit begleitet.