Daten
Kommune
Brühl
Größe
183 kB
Datum
20.02.2017
Erstellt
24.01.17, 15:42
Aktualisiert
02.02.17, 10:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
61
Schaaf
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
24.01.2017
32/2017
Betreff
Projekt "Forum Sonderspaß" im ehemaligen Max-Ernst-Kabinett, Bahnhofstr. 21
hier: strategische Bedeutung des Grundstücks
Bezug: VgLA 23.1.2017
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Schaaf
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt den Bericht des Bürgermeisters
zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Im Rahmen der Beratung über das geplante Vorhaben, im ehemaligen Max-Ernst-Kabinett
eine Begegnungsstätte einzurichten, kam erneut die Frage nach der strategischen
Bedeutung des Grundstücks für mögliche künftige Planungen auf dem Belvedere auf.
Dazu folgende Hinweise:
Planerischer Rückblick / denkmalpflegerische Vorgaben :
Die Rahmenplanung Innenstadt von 2006 sah für den Belvedere als mögliche
Nutzungsoptionen eine Hotelnutzung oder alternativ eine Wohnbaunutzung vor.
Im Jahre 2009/2010 wurde von einem Architektenbüro eine Hotelplanung vorgestellt. Die
Planung sah zur Bahnhofstraße hin eine kleine Platzfläche anstelle des heutigen MaxErnst-Kabinetts vor und orientierte sich damit an den seinerzeitigen denkmalpflegerischen
Vorgaben des LVR, Rheinisches Amt für Denkmalpflege (Stellungnahme Dr. Kretzschmar
vom 14.09.2009).
Darin wurden für das betreffende Grundstück des Max-Ernst-Kabinetts zwei Optionen
aufgezeigt:
- Abriss des Gebäudes zugunsten einer Platzfläche,
- Neubau in vergleichbarer Maßstäblichkeit, Kubatur und Dachgestaltung an gleicher
Stelle.
Drucksache 32/2017
Seite - 2 –
Das Hotelprojekt wurde letztendlich von Seiten der Landesdenkmalpflege
(Landeskonservatorin Frau Dr. Puffke) und des für das UNESCO-Weltkulturerbe
verantwortlich zeichnenden Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und
Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV) abgelehnt. Eine Großstruktur dieser
Maßstäblichkeit ist im unmittelbaren Umfeld des Schlosses und seiner Wirtschaftsgebäude
nicht genehmigungsfähig. In zukünftigen Bebauungskonzepten ist es zwingend
erforderlich, die Kleinteiligkeit der umgebenden Bebauung aufzunehmen und angrenzende
Neubauten dem Unesco Weltkulturerbe unterzuordnen.
Denkmalpflegerische Betrachtung der aktuellen Planung „Forum Sonderspaß“:
Die nun aktuell vorliegende Planung des Forum Sonderspaß sieht den Erhalt des MaxErnst-Kabinetts sowie dessen bauliche Erweiterung und Umnutzung vor.
Das vorliegende Konzept, welches in der Sitzung durch den Projektträger vorgestellt wird,
wurde aus denkmalpflegerischer Sicht durch den LVR (Rheinisches Amt für
Denkmalpflege) und die Bezirksregierung Köln als übergeordneter Denkmalbehörde
vorab positiv bewertet.
Aus Sicht der Denkmalpflege handelt es sich hier um ein qualitätsvolles,
maßstabsprägendes Gebäude.
Das Gebäude selbst steht zwar nicht unter Denkmalschutz, ist aber Bestandteil des
Umgebungsschutzes von Schloss Augustusburg. Es liegt unmittelbar gegenüber dem
Wirtschaftsgebäude des Schlosses und prägt somit in besonderer Weise dessen
Maßstäblichkeit.
Stadtplanerisch / strategische Betrachtung:
Es ist zutreffend, dass die betreffende Grundstücksfläche nach dem Verkauf an den
Projektträger nicht mehr für ein späteres Bebauungskonzept auf dem Belvedere zur
Verfügung steht.
Mit dem vorliegenden Konzept wird aber auch vor dem Hintergrund der eng gesteckten
denkmalpflegerischen Vorgaben (siehe Punkt 2) die maximale bauliche Ausnutzbarkeit
des Grundstücks ermöglicht. Ein größeres Bauvolumen wäre demnach in unmittelbarer
Nachbarschaft zu den Wirtschaftsgebäuden des Schlosses auch in Zukunft nicht
realisierbar.
Auch aus erschließungstechnischer Sicht ist für eine zukünftige Bebauung des Belvedere
Parkplatzes ein Abriss des Gebäudes nicht zwingend erforderlich, zumal die
Haupterschließung des Platzes von der Burgstraße aus erfolgt und darüber hinaus eine
weitere Bedarfszufahrt zwischen Max-Ernst-Kabinett und Nordgarten gegeben ist.
Für alle zukünftigen Planungen sind die Belange des Umgebungsschutzes von Schloss
Augustusburg und seinen Wirtschaftsgebäuden maßgebend.
Maßstabsprägend ist hierbei die Kleinteiligkeit der umgebenden Bebauung. Schloss und
Wirtschaftsgebäude müssen in diesem städtebaulichen und denkmalpflegerischen Kontext
dominant bleiben.
Die zukünftige Entwicklung des Belvedere Geländes ist Bestandteil der bereits in
Bearbeitung befindlichen Fortschreibung der Rahmenplanung Innenstadt. Der Prozess
wird durch die politische Lenkungsgruppe und die betreffenden Fachausschüsse sowie
eine intensive Öffentlichkeitsarbeit begleitet.