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Vorlage (Geschäftsordnung für den Rat und die Ratsausschüsse der Stadt Brühl)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
100 kB
Datum
20.02.2017
Erstellt
07.02.17, 14:46
Aktualisiert
07.02.17, 14:46
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 30 Dartsch 30/ 15 24 01 26.01.2017 37/2017 Betreff Geschäftsordnung für den Rat und die Ratsausschüsse der Stadt Brühl Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Brandt Dartsch Kämmerer RPA Abt. 13/1 / FB 13 Claßen Müller Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung für den Rat und die Ratsausschüsse der Stadt Brühl Erläuterungen: Die Einführung der Möglichkeit einer Einladung und sonstiger Kommunikation in elektronischer Form macht eine Anpassung der Geschäftsordnung erforderlich. Darüber hinaus hat sich im Laufe der Zeit die Notwendigkeit weiterer Änderungen ergeben. Von daher wird vorgeschlagen, die Geschäftsordnung neu zu beschließen, die Änderungen sind durch Kursivschrift kenntlich gemacht. Zu den Änderungen im Einzelnen: § 1 Abs. 3 und 4 elektronische Einladung § 2 Abs. 3 elektronische Einladung § 3 Abs. 1 elektronische Form § 6 Abs. 1 Anpassung an aktuelle Fassung der GO § 6 Abs. 2 Buchstabe b redaktionelle Änderung (statt Liegenschaften) §10 Abs. 1 Anpassung an aktuelle Fassung der GO (vorher einer Fraktion) Seite - 2 – Drucksache 37/2017 § 10 Abs. 2 Anpassung an aktuelle Fassung der GO , Nach der Neufassung ist die Beschränkung der Teilnahmemöglichkeit „nur soweit deren Aufgabenbereich durch den Beratungsgegenstand berührt wird“ zwar nur für die Möglichkeit der Teilnahme an nichtöffentlichen Ausschusssitzungen vorgeschrieben (§ 58 Abs.1GO), es erscheint aus Gründen des Datenschutzes aber dringend angeraten, dies auch für die Teilnahme an nichtöffentlichen Ratssitzungen entsprechend zu regeln. § 15 Abs. 1 Ziffer 6 redaktionelle Ergänzung § 20 Abs. 2 Anpassung an die bereits geübte Praxis § 22 Abs. 2 Anpassung an die Rechtslage § 23 Abs. 3 Hinweis gemäß der aktuellen Rechtslage § 25 Abs. 1 redaktionelle Ergänzung aufgrund aktueller Rechtslage § 31 Abs. 6 Anpassung an aktuelle Fassung der GO § 31 Abs. 9 Anpassung an aktuelle Fassung der GO (siehe Erläuterung zu § 10 Abs.2) § 31 Abs. 10 Redaktionelle Neufassung im Sinne einer besseren Verständlichkeit § 33 Abs. 6 Anpassung an aktuelle Fassung der GO Anlage(n): (1) Geschäftsordnung neu