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Vorlage (Bestätigung des AfVM-Beschlusses zur Umsetzung des Klimaschutzteilkonzept Mobilität)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
155 kB
Datum
20.02.2017
Erstellt
14.02.17, 18:26
Aktualisiert
14.02.17, 18:26
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 80 Kalle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 09.02.2017 78/2017 Betreff Bestätigung des AfVM-Beschlusses zur Umsetzung des Klimaschutzteilkonzept Mobilität Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Freytag Schiffer Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Rat bestätigt den Beschluss des Ausschuss für Verkehr und Mobilität vom 22.06.2016 zur Umsetzung des Klimaschutzteilkonzept Mobilität (Vorlage 250/2016). Erläuterungen: Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat in seiner Sitzung am 22.06.2016 einstimmig beschlossen: Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister, die Empfehlungen des Klimaschutzteilkonzeptes „Klimafreundliche Mobilität für die Stadt Brühl“ im Rahmen des Mobilitätsplans weiter zu bearbeiten und die entsprechenden Maßnahmen unter Berücksichtigung ihrer Realisierbarkeit und Wirkung schrittweise umzusetzen. (vgl. Vorlage 250/2016 in Anlage) Auf Grundlage der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative vom 22.06.2016“ besteht die Möglichkeit, Fördermittel des Bundes für die Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement zur fachlich-inhaltlichen Unterstützung bei der Umsetzung des Klimaschutzteilkonzeptes Mobilität zu erhalten. „Der/Die Klimaschutzmanager/in soll während seiner/ihrer Tätigkeit wesentliche Teile des Klimaschutzsteilkonzepts oder der Teilkonzepte umsetzen“, heißt es in den Förderbedingungen. Die Einzelmaßnahmen im Maßnahmenkonzept des Klimaschutzteilkonzept Mobilität sind fast alle dem Aufgabenbereich des FB 80 „ÖPNV, Mobilität und Verkehr“ zuzuordnen. Es Drucksache 78/2017 Seite - 2 – bietet sich daher an, eine entsprechende Stelle im FB 80 einzurichten. Damit kann einerseits die beschlossene Umsetzung der Maßnahmen des Klimaschutzteilkonzept Mobilität (die nicht nur dem Klimaschutz dienen, sondern auch darüber hinaus sinnvoll sind) zügig vorangebracht werden. Andererseits können bereits im FB 80 laufende Maßnahmen aus dem Klimaschutzteilkonzept Mobilität vom Klimaschutzmanager übernommen werden, was zu einer Entlastung des FB 80 beitragen kann. Gemäß Förderbestimmungen gehört zu den bei Beantragung einzureichenden Unterlagen der „Beschluss zur Umsetzung des Konzepts und zum Aufbau eines Klimaschutz-Controllings durch das oberste Entscheidungsgremium in beglaubigter Form.“ Zur Erfüllung der Förderbestimmungen bedarf es also einer Bestätigung des Beschlusses des Ausschuss für Verkehr und Mobilität durch den Rat. Dieser Beschluss schafft die formale Voraussetzung, um überhaupt die Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement beantragen zu können. Er stellt keinen Beschluss über die tatsächliche Einrichtung einer solchen Stelle dar; über diese Frage ist gesondert zu befinden. Die Förderung der Stelle beträgt für die Dauer von zwei Jahren regelmäßig 65 % und für ein mögliches Folgejahr (Anschlussvorhaben) 40 %. Eine Befristung der Stelle wird durch die Förderbedingungen nicht ausgeschlossen. Für eine eventuelle herausragende Klimaschutzmaßnahme im Rahmen der Tätigkeit des Klimaschutzmanagers besteht die Möglichkeit einer 50prozentigen Förderung bis zu einer Fördersumme von 200.000 €. Zudem ist die Weiterbildung und Vernetzung von Klimaschutzmanagern erwünscht und wird gefördert, ebenso wie die Teilnahme an Vernetzungstreffen und sonstigen Informationsveranstaltungen (Reise- und Teilnahmekosten). Hinweis: Die Anlagen wurden bereits zur Vorlage 545/2016 (Ratssitzung vom 12.12.2016) gedruckt und sind in der gedruckten Fassung nicht erneut angefügt. Anlage(n): (1) Vorlage 250/2016 (2) Merkblatt Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement