Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag/Anfrage (Antwortschreiben IG Wallstraße vom 20.12.2016)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
104 kB
Datum
07.02.2017
Erstellt
17.01.17, 13:14
Aktualisiert
17.01.17, 13:14
Antrag/Anfrage (Antwortschreiben IG Wallstraße vom 20.12.2016) Antrag/Anfrage (Antwortschreiben IG Wallstraße vom 20.12.2016)

öffnen download melden Dateigröße: 104 kB

Inhalt der Datei

Stadt Brühl Der Bürgermeister Der Bürgermeister · Rathaus · 50319 Brühl Fachbereich Interessensgemeinschaft Wallstraße Herrn Heinz Schmitz Wallstr. 11 50321 Brühl Abteilung Dienstgebäude/Zi. Sachbearbeiter/in (02232) 79Internet E-mail Aktenzeichen Brühl, BÜRGERMEISTERBÜRO Bürgerbeteiligung Uhlstr. 3, Zimmer-Nr. A106 Herr Spenrath Telefax 2450 2405 http://www.bruehl.de jspenrath@bruehl.de 70/2016; 72/2016 20.12.2016 Anträge gem. § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vom 21.11.2016 und 27.11.2016 Hier: Anbringung von abschließbaren Pollern vor Garageneinfahrten in der Wallstraße, Einbau eines versenkbaren Pollers in der Wallstraße, sowie Entfernung oder Verkleinerung eines Grünbeetes vor dem Haus Wallstraße 2 Sehr geehrter Herr Schmitz, mit Ihren vorgenannten Schreiben beantragten Sie die Anbringung von je einem abschließbaren Poller vor den Garageneinfahrten der Häuser Wallstr. 4 und 8 im öffentlichen Raum, den Einbau eines versenkbaren Pollers in der südlichen Wallstraße zwischen den Häusern Wallstr. 30 und 33, sowie die Entfernung oder wesentliche Verkleinerung des Grünbeetes vor dem Haus Wallstr. 2. Die Behandlung von Anregungen und Beschwerden nach § 24 der Gemeindeordnung (GO NRW) hat der Rat der Stadt Brühl grundsätzlich an seinen Hauptausschuss übertragen. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt (§ 24 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung). Die nächste Sitzung des Hauptausschusses, in der Ihre Anträge auf der Tagesordnung stehen, ist für den 23.01.2017 terminiert. Die Sitzung ist öffentlich, so dass Sie grundsätzlich gerne teilnehmen können. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass der Hauptausschuss Ihre Anträge nach Kenntnisnahme voraussichtlich ohne nähere Beratung an den zuständigen Fachbereich für Ordnungsangelegenheiten verweisen und allenfalls eine Empfehlung aussprechen wird, weil es sich bei allen Anträgen um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt. In Bezug auf Ihren Antrag auf Entfernung oder Verkleinerung eines Grünbeetes vor dem Haus Wallstraße 2 hat mir der zuständige Fachbereich mitgeteilt, dass er sich mit diesem Anliegen bereits im Vorfeld befasst hatte. Im Rahmen eines Ortstermins in der Wallstraße mit den verschiedenen Vertretern der Stadtverwaltung (aus den Fachbereichen Ordnung, Bauen und Umwelt, Abwasser und Tiefbau sowie dem Stadtservicebetrieb) wurde sodann entschieden, dass das besagte Grünbeet abgeschrägt wird, so dass mehr Platz für Kraftfahrzeuge zur Verfügung steht. Öffentliche Verkehrsanbindungen zum Rathaus Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Brühl-Mitte Buslinien 701/702/704/706/707/985/990: Haltestelle Brühl-Mitte DB Bahnhof Brühl (aus Richtung Köln/Bonn) DB Bahnhof Kierberg (aus Richtung EU) und Linie 702 Besuchszeiten: Brühl-Info Bürgerberatung Mo – Fr 9.00-19.00 Uhr Sa 9.00-13.00 Uhr Vom 1.5. – 31.10 Sa 9.00-16.00 Uhr So 13.00-17.00 Uhr Mo Di Mi Do Fr Sa 7.30-16.00 Uhr 7.30-16.00 Uhr 7.30-14.00 Uhr 7.30-18.00 Uhr 7.30-12.30 Uhr 10.00-12.30 Uhr sonstige Dienststellen nach Vereinbarung und Mo 8.00-12.00 Uhr Di 8.00-12.00 Uhr Mi Nach Vereinbarung Do 14.00-16.00 Uhr Fr 8.00-12.00 Uhr FB Soziales (Sozialamt) telefon. Terminabsprache 2 Bezüglich der Anbringung von je einem abschließbaren Poller vor den Garageneinfahrten der Häuser Wallstr. 4 und 8 hat mir der zuständige Fachbereich mitgeteilt, dass er sich mit diesem Anliegen ebenfalls bereits im Vorfeld aufgrund Ihrer mündlichen Anfrage befasst hatte. Das Ergebnis war Ihnen auch per E-Mail vom 14.11.2016 bereits mitgeteilt worden, nämlich dass Absperrpfosten seitens der Stadt Brühl nicht wie gewünscht aufgestellt werden können. Parken im verkehrsberuhigten Bereich ist nicht zulässig, daher können grundsätzlich keine zusätzlichen Verkehrszeichen oder Absperrpfosten aufgestellt werden. Eine entsprechende Genehmigung würde zudem ein haftungsrechtliches Risiko zu Lasten der Stadt Brühl begründen. Der Einbau eines versenkbaren Pollers in der südlichen Wallstraße zwischen den Häusern Wallstr. 30 und 33 wurde hingegen bisher noch nicht behandelt; es handelt sich hier um den Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung oder Erlaubnis nach § 46 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO), bei der Ihr persönliches Interesse sorgfältig mit dem allgemeinen Interesse auf eine uneingeschränkte Straßennutzung abgewogen werden muss. Es handelt sich jedoch auch hierbei um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, für das der Fachbereich für Ordnungsangelegenheiten zuständig ist. In Ihrem Interesse habe ich das Verfahren daher – Ihr Einverständnis voraussetzend – verkürzt und auch diesen Antrag unmittelbar an den Fachbereich für Ordnungsangelegenheiten abgegeben. Sie erhalten von dort weitere Nachricht. Der Hauptausschuss erhält Ihre Anträge sowie dieses Antwortschreiben zur Kenntnis. Ich bedanke mich für Ihre Anregungen und bitte Sie, Ihre Mitpetenten entsprechend zu unterrichten. Mit freundlichen Grüßen 2. D/ TO HA 3. D/ FB 32 4. zdA Dieter Freytag