Daten
Kommune
Brühl
Größe
104 kB
Datum
07.02.2017
Erstellt
17.01.17, 13:14
Aktualisiert
17.01.17, 13:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
Der Bürgermeister
Der Bürgermeister · Rathaus · 50319 Brühl
Fachbereich
Interessensgemeinschaft Wallstraße
Herrn Heinz Schmitz
Wallstr. 11
50321 Brühl
Abteilung
Dienstgebäude/Zi.
Sachbearbeiter/in
(02232) 79Internet
E-mail
Aktenzeichen
Brühl,
BÜRGERMEISTERBÜRO
Bürgerbeteiligung
Uhlstr. 3, Zimmer-Nr. A106
Herr Spenrath
Telefax 2450
2405
http://www.bruehl.de
jspenrath@bruehl.de
70/2016; 72/2016
20.12.2016
Anträge gem. § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vom 21.11.2016 und 27.11.2016
Hier: Anbringung von abschließbaren Pollern vor Garageneinfahrten in der
Wallstraße, Einbau eines versenkbaren Pollers in der Wallstraße, sowie Entfernung
oder Verkleinerung eines Grünbeetes vor dem Haus Wallstraße 2
Sehr geehrter Herr Schmitz,
mit Ihren vorgenannten Schreiben beantragten Sie die Anbringung von je einem abschließbaren Poller vor den Garageneinfahrten der Häuser Wallstr. 4 und 8 im öffentlichen Raum,
den Einbau eines versenkbaren Pollers in der südlichen Wallstraße zwischen den Häusern
Wallstr. 30 und 33, sowie die Entfernung oder wesentliche Verkleinerung des Grünbeetes
vor dem Haus Wallstr. 2.
Die Behandlung von Anregungen und Beschwerden nach § 24 der Gemeindeordnung
(GO NRW) hat der Rat der Stadt Brühl grundsätzlich an seinen Hauptausschuss übertragen. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters
werden hierdurch nicht berührt (§ 24 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung).
Die nächste Sitzung des Hauptausschusses, in der Ihre Anträge auf der Tagesordnung
stehen, ist für den 23.01.2017 terminiert. Die Sitzung ist öffentlich, so dass Sie grundsätzlich gerne teilnehmen können. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass der Hauptausschuss Ihre Anträge nach Kenntnisnahme voraussichtlich ohne nähere Beratung an den
zuständigen Fachbereich für Ordnungsangelegenheiten verweisen und allenfalls eine Empfehlung aussprechen wird, weil es sich bei allen Anträgen um ein Geschäft der laufenden
Verwaltung handelt.
In Bezug auf Ihren Antrag auf Entfernung oder Verkleinerung eines Grünbeetes vor dem
Haus Wallstraße 2 hat mir der zuständige Fachbereich mitgeteilt, dass er sich mit diesem
Anliegen bereits im Vorfeld befasst hatte. Im Rahmen eines Ortstermins in der Wallstraße
mit den verschiedenen Vertretern der Stadtverwaltung (aus den Fachbereichen Ordnung,
Bauen und Umwelt, Abwasser und Tiefbau sowie dem Stadtservicebetrieb) wurde sodann
entschieden, dass das besagte Grünbeet abgeschrägt wird, so dass mehr Platz für Kraftfahrzeuge zur Verfügung steht.
Öffentliche Verkehrsanbindungen zum Rathaus
Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Brühl-Mitte
Buslinien 701/702/704/706/707/985/990: Haltestelle Brühl-Mitte
DB Bahnhof Brühl (aus Richtung Köln/Bonn)
DB Bahnhof Kierberg (aus Richtung EU) und Linie 702
Besuchszeiten:
Brühl-Info
Bürgerberatung
Mo – Fr 9.00-19.00 Uhr
Sa
9.00-13.00 Uhr
Vom 1.5. – 31.10
Sa
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So
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Di
Mi
Do
Fr
Sa
7.30-16.00 Uhr
7.30-16.00 Uhr
7.30-14.00 Uhr
7.30-18.00 Uhr
7.30-12.30 Uhr
10.00-12.30 Uhr
sonstige Dienststellen
nach Vereinbarung und
Mo
8.00-12.00 Uhr
Di
8.00-12.00 Uhr
Mi
Nach Vereinbarung
Do
14.00-16.00 Uhr
Fr
8.00-12.00 Uhr
FB Soziales (Sozialamt)
telefon. Terminabsprache
2
Bezüglich der Anbringung von je einem abschließbaren Poller vor den Garageneinfahrten
der Häuser Wallstr. 4 und 8 hat mir der zuständige Fachbereich mitgeteilt, dass er sich mit
diesem Anliegen ebenfalls bereits im Vorfeld aufgrund Ihrer mündlichen Anfrage befasst
hatte. Das Ergebnis war Ihnen auch per E-Mail vom 14.11.2016 bereits mitgeteilt worden,
nämlich dass Absperrpfosten seitens der Stadt Brühl nicht wie gewünscht aufgestellt werden können. Parken im verkehrsberuhigten Bereich ist nicht zulässig, daher können grundsätzlich keine zusätzlichen Verkehrszeichen oder Absperrpfosten aufgestellt werden. Eine
entsprechende Genehmigung würde zudem ein haftungsrechtliches Risiko zu Lasten der
Stadt Brühl begründen.
Der Einbau eines versenkbaren Pollers in der südlichen Wallstraße zwischen den Häusern
Wallstr. 30 und 33 wurde hingegen bisher noch nicht behandelt; es handelt sich hier um
den Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung oder Erlaubnis nach § 46 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Straßenverkehrsordnung (StVO), bei der Ihr persönliches Interesse sorgfältig mit dem allgemeinen Interesse auf eine uneingeschränkte Straßennutzung abgewogen werden muss.
Es handelt sich jedoch auch hierbei um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, für das der
Fachbereich für Ordnungsangelegenheiten zuständig ist.
In Ihrem Interesse habe ich das Verfahren daher – Ihr Einverständnis voraussetzend – verkürzt und auch diesen Antrag unmittelbar an den Fachbereich für Ordnungsangelegenheiten abgegeben. Sie erhalten von dort weitere Nachricht.
Der Hauptausschuss erhält Ihre Anträge sowie dieses Antwortschreiben zur Kenntnis. Ich
bedanke mich für Ihre Anregungen und bitte Sie, Ihre Mitpetenten entsprechend zu unterrichten.
Mit freundlichen Grüßen
2. D/ TO HA
3. D/ FB 32
4. zdA
Dieter Freytag