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Vorlage (European Energy Award® Fortführung und Folgeförderung Bezug: AfBU vom 22.11.2016, TOP 3 )

Daten

Kommune
Brühl
Größe
161 kB
Datum
20.02.2017
Erstellt
07.02.17, 11:12
Aktualisiert
07.02.17, 11:12
Vorlage (European Energy Award®
Fortführung und Folgeförderung
Bezug: AfBU vom 22.11.2016, TOP 3 
) Vorlage (European Energy Award®
Fortführung und Folgeförderung
Bezug: AfBU vom 22.11.2016, TOP 3 
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Ohlmeyer 613740 27.01.2017 42/2017 Betreff European Energy Award® Fortführung und Folgeförderung Bezug: AfBU vom 22.11.2016, TOP 3 Beratungsfolge Ausschuss für Bauen und Umwelt Rat Finanzielle Auswirkungen x x Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK 529100 / KST 56 01 02 00 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Team Haushalt Freytag Schiffer Lamberty Schaaf Radermacher Jülich Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Brühl beschließt die Fortführung der Teilnahme der Stadt Brühl am European Energy Award® (eea®) und des "eea-Zertifizierungsverfahrens" und verpflichtet sich, den kommunalen Eigenanteil in den Haushaltsjahren für 2017-2020 bereitzustellen und beauftragt den Bürgermeister einen Antrag auf Folgeförderung zu stellen. Erläuterungen: Auszeichnung Die Stadt Brühl wurde aufgrund des am 24.11.2016 durchgeführten externen Audits am 07.12.2016 mit dem European Energy Award® (eea) ausgezeichnet (vgl. Rat vom 12.12.2016, TOP 28.1). Die Übergabe der Urkunde erfolgte im Rahmen einer Feierstunde in Ostbevern auf Schloss Loburg durch NRW-Umweltminister Herrn Remmel. Die Stadt Brühl erreichte beim externen Audit eine Punktezahl von 51,2 % - vgl. hierzu auch Erläuterungen in der Vorlage-Nr. 416/2016. Energiepolitisches Arbeitsprogramm (EPAP) Auf Grundlage der Ergebnisse der Ist-Analyse wurde ein verbindlicher Maßnahmenplan für die Projektjahre 2012-2016 Jahr erarbeitet und die Umsetzung der Aktivitäten in einem energiepolitischen Arbeitsprogramm festgehalten. Das aktualisierte EPAP 2017-2020 wurde in der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt am 22.11.2016, VorlagenNr. 416/2016 und 531/2016 beschlossen. Die Förderung Städte und Gemeinden werden bei der Durchführung des eea® durch das Land NRW finanziell unterstützt. Für Kommunen, die erfolgreich am Programm teilgenommen haben, Drucksache 42/2017 Seite - 2 – wird eine Folgeförderung über vier Jahre gewährt. Diese ist spätestens 6 Monate nach Laufzeitende der 1. Projektphase zu beginnen. Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind alle Städte, Gemeinden, Kreises und Städteregionen des Landes NRW. Zuwendungsvoraussetzungen Die Kommune fasst den politischen Beschluss zur Fortführung des eea® und verpflichtet sich ■ zu der Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils ■ zu einer Programmteilnahme von weiteren 4 Projektjahren (Folgeförderung) ■ für die externe Auditierung für NRW "akkreditierte Auditoren/innen" zu beauftragen ■ personelle Ressourcen zur Fortführung der Arbeiten zur Verfügung zu stellen ■ eine Vereinbarung mit der Geschäftsstelle des eea in NRW zur Fortführung am eea über einen Zeitraum von mindestens 4 weiteren Projektjahren abzuschließen ■ einen Vertrag (Angebot und Beauftragung) mit einem für NRW akkreditierten, unabhängigen Ingenieurbüro, das den Zertifizierungsprozess fachlich betreut, abzuschließen Förderfähige Ausgaben Folge-Förderung über 4 Jahre Die Zuwendung wird als Festbetragsförderung bereitgestellt. Die Förderung entspricht 69,73 % der Ausgaben, die für die externen Leistungen des Beraters und Auditors sowie für den Programmbeitrag von der Kommune aufgebracht werden müssen. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen insgesamt 27.965 € davon 19.500 € Fördergelder. Der Eigenanteil der Stadt Brühl beläuft sich somit auf insgesamt 8.465 € in vier Jahren. Finanzielle Auswirkungen (vgl. Anlage 1): Eine mögliche Folgeförderung der Stadt Brühl stellt sich wie folgt dar: Voraussichtliche zuwendungsfähige Gesamtausgaben 5. - 8. Projektjahr = 27.965 € (= 5.950 € als Aufwand 5.-7. Projektjahr und 10.115 € Aufwand für 8. Projektjahr) Förderung 69,73 % = 19.500 € Zuwendung (Ertrag) Projektjahr 5.-7. jeweils = 4.100 € Zuwendung (Ertrag) Projektjahr 8. = 7.200 € Kosten (Aufwand) gesamt = 8.465 € Jahresaufwand 2.116 € Die Projektfinanzierung des Eigenanteils 2017 wurde im Haushalt 2017 unter der Kostenstelle 56 01 02 00, Sachkonto 529100 eingestellt. In den Haushaltsjahren 20182020 sind entsprechende Mittel einzustellen. Anlage(n): (1) Anhang zum Merkblatt eea Ausgaben und Förderung für Städte und Gemeinden