Daten
Kommune
Brühl
Größe
161 kB
Datum
20.02.2017
Erstellt
07.02.17, 11:12
Aktualisiert
07.02.17, 11:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Ohlmeyer
613740
27.01.2017
42/2017
Betreff
European Energy Award®
Fortführung und Folgeförderung
Bezug: AfBU vom 22.11.2016, TOP 3
Beratungsfolge
Ausschuss für Bauen und Umwelt
Rat
Finanzielle Auswirkungen
x
x Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK 529100 / KST 56 01 02 00
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
Team Haushalt
Freytag
Schiffer
Lamberty
Schaaf
Radermacher Jülich
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Brühl beschließt die Fortführung der Teilnahme der Stadt Brühl am
European Energy Award® (eea®) und des "eea-Zertifizierungsverfahrens" und verpflichtet
sich, den kommunalen Eigenanteil in den Haushaltsjahren für 2017-2020 bereitzustellen
und beauftragt den Bürgermeister einen Antrag auf Folgeförderung zu stellen.
Erläuterungen:
Auszeichnung
Die Stadt Brühl wurde aufgrund des am 24.11.2016 durchgeführten externen Audits am
07.12.2016 mit dem European Energy Award® (eea) ausgezeichnet (vgl. Rat vom
12.12.2016, TOP 28.1). Die Übergabe der Urkunde erfolgte im Rahmen einer Feierstunde
in Ostbevern auf Schloss Loburg durch NRW-Umweltminister Herrn Remmel. Die Stadt
Brühl erreichte beim externen Audit eine Punktezahl von 51,2 % - vgl. hierzu auch
Erläuterungen in der Vorlage-Nr. 416/2016.
Energiepolitisches Arbeitsprogramm (EPAP)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Ist-Analyse wurde ein verbindlicher Maßnahmenplan
für die Projektjahre 2012-2016 Jahr erarbeitet und die Umsetzung der Aktivitäten in einem
energiepolitischen Arbeitsprogramm festgehalten. Das aktualisierte EPAP 2017-2020
wurde in der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt am 22.11.2016, VorlagenNr. 416/2016 und 531/2016 beschlossen.
Die Förderung
Städte und Gemeinden werden bei der Durchführung des eea® durch das Land NRW
finanziell unterstützt. Für Kommunen, die erfolgreich am Programm teilgenommen haben,
Drucksache 42/2017
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wird eine Folgeförderung über vier Jahre gewährt. Diese ist spätestens 6 Monate nach
Laufzeitende der 1. Projektphase zu beginnen.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind alle Städte, Gemeinden, Kreises und Städteregionen des Landes
NRW.
Zuwendungsvoraussetzungen
Die Kommune fasst den politischen Beschluss zur Fortführung des eea® und verpflichtet
sich
■ zu der Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils
■ zu einer Programmteilnahme von weiteren 4 Projektjahren (Folgeförderung)
■ für die externe Auditierung für NRW "akkreditierte Auditoren/innen" zu beauftragen
■ personelle Ressourcen zur Fortführung der Arbeiten zur Verfügung zu stellen
■ eine Vereinbarung mit der Geschäftsstelle des eea in NRW zur Fortführung am eea über
einen Zeitraum von mindestens 4 weiteren Projektjahren abzuschließen
■ einen Vertrag (Angebot und Beauftragung) mit einem für NRW akkreditierten,
unabhängigen Ingenieurbüro, das den Zertifizierungsprozess fachlich betreut,
abzuschließen
Förderfähige Ausgaben
Folge-Förderung über 4 Jahre
Die Zuwendung wird als Festbetragsförderung bereitgestellt. Die Förderung entspricht
69,73 % der Ausgaben, die für die externen Leistungen des Beraters und Auditors sowie
für den Programmbeitrag von der Kommune aufgebracht werden müssen. Die
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen insgesamt 27.965 € davon 19.500 €
Fördergelder. Der Eigenanteil der Stadt Brühl beläuft sich somit auf insgesamt 8.465 € in
vier Jahren.
Finanzielle Auswirkungen (vgl. Anlage 1):
Eine mögliche Folgeförderung der Stadt Brühl stellt sich wie folgt dar:
Voraussichtliche zuwendungsfähige Gesamtausgaben 5. - 8. Projektjahr =
27.965 €
(= 5.950 € als Aufwand 5.-7. Projektjahr und 10.115 € Aufwand für 8. Projektjahr)
Förderung 69,73 % =
19.500 €
Zuwendung (Ertrag) Projektjahr 5.-7. jeweils =
4.100 €
Zuwendung (Ertrag) Projektjahr 8. =
7.200 €
Kosten (Aufwand) gesamt =
8.465 €
Jahresaufwand
2.116 €
Die Projektfinanzierung des Eigenanteils 2017 wurde im Haushalt 2017 unter der
Kostenstelle 56 01 02 00, Sachkonto 529100 eingestellt. In den Haushaltsjahren 20182020 sind entsprechende Mittel einzustellen.
Anlage(n):
(1) Anhang zum Merkblatt eea Ausgaben und Förderung für Städte und Gemeinden