Daten
Kommune
Brühl
Größe
98 kB
Datum
22.05.2017
Erstellt
25.04.17, 15:08
Aktualisiert
25.04.17, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
03
Kilian
50 00 40 Ki
24.04.2017
149/2017
(273/2014)
Betreff
Wahl eines stellvertretenden beratenden Mitgliedes für den Jugendhilfeausschuss
Beratungsfolge
Integrationsrat
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Freytag
Beschlussentwurf:
1. Der Integrationsrat bestellt folgendes stellvertretendes beratendes Mitglied für den
Jugendhilfeausschuss.
als stellvertretendes beratendes Mitglied
2. Der Stadtrat bestätigt die Bestellung des vorgenannten Integrationsratsmitgliedes als
stellvertretendes beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss
Erläuterungen:
Frau Maria Blech hat ihr Mandat im Integrationsrat zum 05.07.2016 niedergelegt.
Sie war stellvertretendes beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss.
Daher ist die Neuwahl des stellvertretenden beratenden Mitgliedes für den Integrationsrat
erforderlich.
Als beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss ist Herr Ünal Aktog gewählt.
Der Stadtrat bildet gem. §§ 70 Abs. 1 und 71 des Sozialgesetzbuches Teil VIII (SGB VIII,
entspricht dem Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) i.V.m. dem Ausführungsgesetz
zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG KJHG) und der Satzung für das Jugendamt der
Stadt Brühl vom 26.09.1994 in der Fassung der Änderungssatzung vom 23.04.2012 den
Drucksache 149/2017
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Jugendhilfeausschuss, der aus 34 stimmberechtigten Mitgliedern und der gleichen Anzahl
an persönlichen stellvertretenden Mitgliedern besteht.
Weiterhin werden 14 beratende Mitglieder und deren persönliche Stellvertreter/innen vom
Rat bestätigt (§5 AG KJHG i.V.m. § 4 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt
Brühl), unter anderem:
- Ein/e Vertreter/in des Integrationsrates, der/die durch den Integrationsrat gewählt wird;
Für die beratenden Mitglieder ist gem. § 5 Abs. 2 AG KJHG jeweils eine persönliche
Stellvertretung zu bestellen.