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Vorlage (Wahl eines stellvertretenden beratenden Mitgliedes für den Jugendhilfeausschuss)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
98 kB
Datum
22.05.2017
Erstellt
25.04.17, 15:08
Aktualisiert
25.04.17, 15:08
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 03 Kilian 50 00 40 Ki 24.04.2017 149/2017 (273/2014) Betreff Wahl eines stellvertretenden beratenden Mitgliedes für den Jugendhilfeausschuss Beratungsfolge Integrationsrat Rat Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Freytag Beschlussentwurf: 1. Der Integrationsrat bestellt folgendes stellvertretendes beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss. als stellvertretendes beratendes Mitglied 2. Der Stadtrat bestätigt die Bestellung des vorgenannten Integrationsratsmitgliedes als stellvertretendes beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss Erläuterungen: Frau Maria Blech hat ihr Mandat im Integrationsrat zum 05.07.2016 niedergelegt. Sie war stellvertretendes beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss. Daher ist die Neuwahl des stellvertretenden beratenden Mitgliedes für den Integrationsrat erforderlich. Als beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss ist Herr Ünal Aktog gewählt. Der Stadtrat bildet gem. §§ 70 Abs. 1 und 71 des Sozialgesetzbuches Teil VIII (SGB VIII, entspricht dem Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) i.V.m. dem Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG KJHG) und der Satzung für das Jugendamt der Stadt Brühl vom 26.09.1994 in der Fassung der Änderungssatzung vom 23.04.2012 den Drucksache 149/2017 Seite - 2 – Jugendhilfeausschuss, der aus 34 stimmberechtigten Mitgliedern und der gleichen Anzahl an persönlichen stellvertretenden Mitgliedern besteht. Weiterhin werden 14 beratende Mitglieder und deren persönliche Stellvertreter/innen vom Rat bestätigt (§5 AG KJHG i.V.m. § 4 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Brühl), unter anderem: - Ein/e Vertreter/in des Integrationsrates, der/die durch den Integrationsrat gewählt wird; Für die beratenden Mitglieder ist gem. § 5 Abs. 2 AG KJHG jeweils eine persönliche Stellvertretung zu bestellen.