Daten
Kommune
Brühl
Größe
98 kB
Datum
10.11.2016
Erstellt
08.02.17, 18:26
Aktualisiert
08.02.17, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
40
Winter
52
09.11.2016
501/2016
Betreff
Gewährung eines städtischen Zuschusses an die St. Hubertus Schützenbruderschaft
Brühl-Heide 1927 e.V.
hier: Antrag der Schützen vom 24.03.2016
Beratungsfolge
Sportausschuss
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK 531800 / KST 42030000
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
Team Haushalt
Freytag
Burkhardt
Weiskopf
Radermacher i.V. Biess
Beschlussentwurf:
Der Sportausschuss beschließt die Gewährung eines städtischen Zuschusses in Höhe von
1.200 € an die St. Hubertus Schützenbruderschaft Brühl-Heide 1927 e.V. zu den Kosten
für die Errichtung einer neuen Trefferanzeige.
Erläuterungen:
Mit Schreiben vom 23.02.2016 teilt die St. Hubertus Schützenbruderschaft Brühl-Heide
1927 e.V. mit, dass nach 40 Jahren nun die vorhandene 50 Meter Kleinkaliber
Schießanlage erneuert werden müsse und beantragt einen Zuschuss zur Umrüstung.
Der Verein blickt auf ein mehr als 80-jähriges Vereinsleben zurück und ist seit vielen
Jahren bei sämtlichen Aktivitäten im Brühler Stadtteil Heide, wie beispielsweise dem
Karneval, der Erstkommunion, dem St. Martin usw., vertreten. Das soziale Engagement
der Bruderschaft ist ein fester Bestandteil der Vereinsarbeit. Mit der jährlichen
Altkleidersammlung werden verschiedene karitative Organisationen unterstützt. Zudem
nehmen die Schützen mit der Seniorenmannschaft, der Damenmannschaft und der
Jugendmannschaft
an
sportlichen
Wettkämpfen
teil.
Dazu
zählen
die
Bezirksmeisterschaften, die Diözesanmeisterschaften und die Bundesmeisterschaften.
Laut Beschlusslage (Sportausschuss 15.06.1994) kann Sportvereinen für die Errichtung
vereinseigener Anlagen ein 10%iger Zuschuss der Gesamtkosten bewilligt werde, dessen
Höchstgrenze seinerzeit auf 40.000,00 DM (jetzt rd. 20.000,00 €) festgelegt wurde. Laut
Kostenkalkulation der Schützen ist die Errichtung der neuen Anlage mit einem
Gesamtkostenvolumen in Höhe von 12.000,00 € verbunden. Demnach könnte die
Maßnahme mit einem Förderbetrag in Höhe von 1.200 € bezuschusst werden.
Drucksache 501/2016
Seite - 2 –
Bis zum Jahr 2011 wurde der nach Verteilung der Sportfördermittel (Konto 531800 bei
Kostenstelle 42030000) verbleibende Restbetrag an Vereine mit regem JugendWettkampf-Betrieb aufgeteilt. Aufgrund der zu verteilenden relativ kleinen Summe
entstanden hierbei Kleinstbeträge, so dass in der Sitzung des Sportausschusses am
29.09.2011 seitens der Mitglieder der Vorschlag unterbreitet wurde, diesen Restbetrag
effizienter zu verwenden. Dieser Vorschlag wurde erstmals im Haushaltsjahr 2012
umgesetzt, indem die Mittel in die Finanzierung der Fahrt Brühler Jugendlicher zu den
Olympischen Spielen nach London flossen. Im Jahr 2013 wurde aus diesen Restmittel ein
Zuschuss an die Faltbootfreunde Brühl zu den Kosten für die Errichtung eines Stegs am
Heider Bergsee gewährt.
Nachdem aktuell bei Konto 531800 noch 6.250 € Restmittel verfügbar sind und bis zum
Jahresende keine kostenintensiven Ausgaben mehr erwartet werden, schlägt der
Bürgermeister vor, die Maßnahme des Vereins zu unterstützen.