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Vorlage (Gewährung eines städtischen Zuschusses an die St. Hubertus Schützenbruderschaft Brühl-Heide 1927 e.V. hier: Antrag der Schützen vom 24.03.2016)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
98 kB
Datum
10.11.2016
Erstellt
08.02.17, 18:26
Aktualisiert
08.02.17, 18:26
Vorlage (Gewährung eines städtischen Zuschusses an die St. Hubertus Schützenbruderschaft Brühl-Heide 1927 e.V.
hier: Antrag der Schützen vom 24.03.2016) Vorlage (Gewährung eines städtischen Zuschusses an die St. Hubertus Schützenbruderschaft Brühl-Heide 1927 e.V.
hier: Antrag der Schützen vom 24.03.2016)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 40 Winter 52 09.11.2016 501/2016 Betreff Gewährung eines städtischen Zuschusses an die St. Hubertus Schützenbruderschaft Brühl-Heide 1927 e.V. hier: Antrag der Schützen vom 24.03.2016 Beratungsfolge Sportausschuss Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK 531800 / KST 42030000 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Team Haushalt Freytag Burkhardt Weiskopf Radermacher i.V. Biess Beschlussentwurf: Der Sportausschuss beschließt die Gewährung eines städtischen Zuschusses in Höhe von 1.200 € an die St. Hubertus Schützenbruderschaft Brühl-Heide 1927 e.V. zu den Kosten für die Errichtung einer neuen Trefferanzeige. Erläuterungen: Mit Schreiben vom 23.02.2016 teilt die St. Hubertus Schützenbruderschaft Brühl-Heide 1927 e.V. mit, dass nach 40 Jahren nun die vorhandene 50 Meter Kleinkaliber Schießanlage erneuert werden müsse und beantragt einen Zuschuss zur Umrüstung. Der Verein blickt auf ein mehr als 80-jähriges Vereinsleben zurück und ist seit vielen Jahren bei sämtlichen Aktivitäten im Brühler Stadtteil Heide, wie beispielsweise dem Karneval, der Erstkommunion, dem St. Martin usw., vertreten. Das soziale Engagement der Bruderschaft ist ein fester Bestandteil der Vereinsarbeit. Mit der jährlichen Altkleidersammlung werden verschiedene karitative Organisationen unterstützt. Zudem nehmen die Schützen mit der Seniorenmannschaft, der Damenmannschaft und der Jugendmannschaft an sportlichen Wettkämpfen teil. Dazu zählen die Bezirksmeisterschaften, die Diözesanmeisterschaften und die Bundesmeisterschaften. Laut Beschlusslage (Sportausschuss 15.06.1994) kann Sportvereinen für die Errichtung vereinseigener Anlagen ein 10%iger Zuschuss der Gesamtkosten bewilligt werde, dessen Höchstgrenze seinerzeit auf 40.000,00 DM (jetzt rd. 20.000,00 €) festgelegt wurde. Laut Kostenkalkulation der Schützen ist die Errichtung der neuen Anlage mit einem Gesamtkostenvolumen in Höhe von 12.000,00 € verbunden. Demnach könnte die Maßnahme mit einem Förderbetrag in Höhe von 1.200 € bezuschusst werden. Drucksache 501/2016 Seite - 2 – Bis zum Jahr 2011 wurde der nach Verteilung der Sportfördermittel (Konto 531800 bei Kostenstelle 42030000) verbleibende Restbetrag an Vereine mit regem JugendWettkampf-Betrieb aufgeteilt. Aufgrund der zu verteilenden relativ kleinen Summe entstanden hierbei Kleinstbeträge, so dass in der Sitzung des Sportausschusses am 29.09.2011 seitens der Mitglieder der Vorschlag unterbreitet wurde, diesen Restbetrag effizienter zu verwenden. Dieser Vorschlag wurde erstmals im Haushaltsjahr 2012 umgesetzt, indem die Mittel in die Finanzierung der Fahrt Brühler Jugendlicher zu den Olympischen Spielen nach London flossen. Im Jahr 2013 wurde aus diesen Restmittel ein Zuschuss an die Faltbootfreunde Brühl zu den Kosten für die Errichtung eines Stegs am Heider Bergsee gewährt. Nachdem aktuell bei Konto 531800 noch 6.250 € Restmittel verfügbar sind und bis zum Jahresende keine kostenintensiven Ausgaben mehr erwartet werden, schlägt der Bürgermeister vor, die Maßnahme des Vereins zu unterstützen.