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Beschlussvorlage (FAQ zum ökologischen AWP NRW)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
352 kB
Datum
10.09.2014
Erstellt
01.09.14, 18:41
Aktualisiert
01.09.14, 18:41

Inhalt der Datei

umwelt.nrw „Ökologischer Abfallwirtschaftsplan (ÖAWP)“ Die wichtigsten Fragen und Antworten 1. Die Landesregierung möchte noch in diesem Jahr einen „Ökologischen Abfallwirtschaftsplan NRW (ÖAWP)“ in Kraft setzen. Warum? Die Landesregierung verfolgt das Ziel einer ökologischen Abfallwirtschaft. Mit dem ÖAWP werden dafür die Weichen gestellt und ein weiterer Punkt aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Mit dem ÖAWP wird das Prinzip einer regionalen Entsorgung von Siedlungsabfällen verfolgt. Siedlungsabfälle, die in NRW entstanden sind, sollen auch in NRW entsorgt werden und zwar möglichst in der Nähe des Entstehungsortes. Dieses von der EU geforderte „Prinzip der Nähe“ wird durch den ÖAWP für NRW konkretisiert und umgesetzt. Im Jahr 2014 und den Folgejahren laufen verschiedene längerfristige Verträge zur Entsorgung von Restabfällen von kreisfreien Städten und Kreisen aus. Mit dem ÖAWP soll erreicht werden, dass auch zukünftig eine dem Prinzip der Nähe entsprechende Entsorgung der Restabfälle innerhalb von NRW erfolgt. Der ÖAWP soll dazu beitragen, wertvolle Rohstoffe zu sichern, Mülltourismus zu vermeiden und Rahmenbedingungen für stabile Gebühren zu schaffen. 2. Wie ist der Stand des ÖAWP? Grundlage des neuen Abfallwirtschaftsplans war eine umfassende Vorstudie. Erste Ergebnisse dieser Vorstudie wurden im September 2012 in Duisburg präsentiert. Im Oktober 2013 wurde den Kommunen, den Betreibern von Entsorgungsanlagen für Siedlungsabfälle und den betroffenen Verbänden die Ziele und Eckpunkte des ÖAWP vorgestellt. Dieses offene und transparente Dialog-Verfahren wird weiter fortgesetzt. 1 Am 12.März 2014 wird das förmliche Beteiligungsverfahren eingeleitetet. Die entsprechende öffentliche Bekanntmachung ist im Ministerialblatt vom 7. März 2014 erfolgt. Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung haben Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Verbände und Unternehmen bis zum 18. Juli 2014 Gelegenheit, Anmerkungen zum Entwurf des ÖAWP einzureichen. Parallel zur Einleitung des Beteiligungsverfahrens wird auch der Landtag über den Entwurf des Ökologischen Abfallwirtschaftsplans informiert. Nach Auswertung des Beteiligungsverfahrens und Überarbeitung des ÖAWP wird das Benehmen mit den Landtagsausschüssen für Umwelt, Kommunalpolitik und Wirtschaft herzustellen sein. 3. Was sind die Ziele des ÖAWP? Wir haben uns bei der Novelle des neuen Abfallwirtschaftsplans von drei Punkten leiten lassen: vermeiden, hochwertig verwerten und ortsnah beseitigen. Mit dem neuen Abfallwirtschaftsplan sollen folgende Ziele erreicht werden: * Abfalltransporte quer durch NRW vermeiden, * Planungssicherheit für Kommunen und die Betreiber von Siedlungsabfallentsorgungsanlagen schaffen, * einem ungesunden Dumping-Preiskampf auf Kosten der Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler in NRW entgegenwirken (Gebührenstabilität) und * eine stärkere Verwertung von Bioabfällen. Siedlungsabfälle, die in Nordrhein-Westfalen anfallen, müssen auch im Land selbst und möglichst in der Nähe des Ortes, wo sie entstehen, entsorgt werden. Mit dem neuen Abfallwirtschaftsplan wird dieses sogenannte Prinzip der Nähe konkretisiert 2 und zugleich die regionale Wahlmöglichkeit bei der Entsorgung durch die Kommunen sichergestellt. 4. Wie viel Siedlungsabfälle fallen in NRW jährlich an? In NRW fallen jährlich rund 13 Millionen Tonnen Siedlungsabfälle an, in privaten Haushalten oder bei Unternehmen. Allein in den privaten Haushalten in Nordrhein-Westfalen entstehend pro Jahr rund 8 Millionen Tonnen Abfall (Haushaltsabfälle). Neben diesen Haushaltsabfällen werden den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern auch Bau- und Abbruchabfälle sowie hausmüllähnliche Gewerbeabfälle überlassen. Diese Siedlungsabfälle, die den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassen werden, sind Gegenstand des ÖAWP. Zusammensetzung der Haushaltsabfälle in NRW 2010 3 Eckdaten zur Siedlungsabfallwirtschaft in NRW 2010 4 5. Wie sollen die Ziele des ÖAWP erreicht werden? Der vorliegende ökologische Abfallwirtschaftsplan trifft Aussagen für die Vermeidung, die Vorbereitung zur Wiederverwendung, zum Recycling und zur weiteren Entsorgung von Siedlungsabfällen. Eines der zentralen Instrumente, um die Ziele des Abfallwirtschaftsplans zu erreichen, ist die Bildung von Entsorgungsregionen, innerhalb derer die Kommunen frei über die Entsorgung ihres Siedlungsabfalls entscheiden können. Das bedeutet, dass Siedlungsabfälle, die in Nordrhein-Westfalen anfallen, auch hier im Land und möglichst in der Nähe ihres Entstehungsortes zu entsorgen sind. Durch diese Regelung wird ein Mülltourismus durch das Land mit all seinen negativen Folgen vermieden. 6. Wird es Zuweisungen von Kommunen zu einer bestimmten Hausmüllverbrennungsanlage oder mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage geben? Nein. Der Vorschlag des Umweltministeriums sieht drei Entsorgungsregionen vor: das Rheinland, Westfalen und das Gebiet des Zweckverbandes EKOCity. Die sogenannten „Karnap-Städte“ Bottrop, Essen und Gelsenkirchen sollten eine Zusammenarbeit mit dem Zweckverband EKOCity prüfen. Für den Fall, dass diese sich anderweitig orientieren, wäre der Zuschnitt der Region Rheinland zu überprüfen. Der Vorschlag für den Zuschnitt der Entsorgungsregionen erfolgt unter Berücksichtigung folgender Punkte:  Sie bilden die bestehenden Kooperationen zwischen den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (kreisfreie Städte und Kreise), den Hausmüllverbrennungsanlagen und den mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen ab und  halten das „Prinzip der Nähe“ ein; das heißt, jeder öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger findet grundsätzlich die für ihn nächstgelegene Anlage 5 innerhalb der jeweiligen Entsorgungsregion. Der Zuschnitt der Entsorgungsregionen ist ausdrücklich als Vorschlag zu verstehen. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens haben alle Beteiligten die Möglichkeit, sich einzubringen und ihre Anregungen zu äußern. Anhand der Stellungnahmen wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens der Zuschnitt der Entsorgungsregionen überprüft. 49 von 54 Kreisen und kreisfreien Städte in NRW bedienten sich im Jahr 2010 bei der Hausmüllentsorgung bereits der nächstgelegenen Behandlungsanlage. Für den Großteil der Kommunen wird sich daher bei der Entsorgung ihrer Restabfälle nichts ändern. 7. Welche Rolle spielt der Bioabfall im neuen ÖAWP? In Bioabfällen steckt sehr viel Energie und Potenzial. Die Bundesregierung hat im Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgeschrieben, dass Bioabfälle spätestens ab dem 1. Januar 2015 getrennt zu sammeln sind. Im Beteiligungsverfahren soll nun insbesondere diskutiert werden, wie viel Kilogramm Bioabfall pro Einwohner in der jeweiligen Region pro Jahr im Schnitt getrennt gesammelt werden sollen. Wir wollen damit Zielmarken schaffen, die andere Bundesländer, etwa Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz, bereits erreichen. Der ÖAWP enthält dazu Handlungsempfehlungen für die Kommunen. Wie die Zielwerte erreicht werden, kann jede Kommune selbst entscheiden. Ein bestimmtes Erfassungs- und Verwertungssystem wird nicht vorgeben. So kann zum Beispiel die Eigenkompostierung eine sinnvolle Ergänzung zur Biotonne sein, dies wird ausdrücklich durch den ÖAWP empfohlen. Es soll hierdurch auch ein Wettbewerb um die besten Ideen und Konzepte angeregt werden. In den meisten Kommunen in Nordrhein-Westfalen wird eine Biotonne bereits angeboten. Drei kreisfreie Städte bieten eine Biotonne in Versuchsgebieten an. In drei kreisfreien Städten sowie 35 kreisangehörigen Städten und Gemeinden, verteilt auf zehn Kreise, wird bisher keine Biotonne angeboten. 6 8. Wird der ÖAWP den Einsatz der Bio-Tonne vorschreiben? Nein. 9. Welche Handlungsempfehlungen wird das Land den Kommunen geben? Empfehlung zur Verwertung von getrennt erfassten Bioabfällen aus privaten Haushalten:  Die Kaskadennutzung mit einer Vergärung soll bei der Neuplanung von Bioabfallbehandlungsanlagen angestrebt werden.  Gebietskörperschaften mit eigenem Kompostwerk sollten prüfen, inwieweit die Integration einer ergänzenden Vergärungsstufe umgesetzt werden kann.  Im Rahmen von Ausschreibungen sollten technische Vorgaben zum Behandlungsverfahren oder ökologische Aspekte in Form von Zuschlagskriterien mit entsprechender Gewichtung Berücksichtigung finden. Empfehlung zur Verwertung der Grünabfälle:  Bei der Verwertung der Grünabfälle ist eine energetische Verwertung von geeigneten Teilströmen anzustreben.  Die Biogasnutzung soll als Mindeststandard bei der Bioabfallverwertung festgeschrieben werden. Wie dies umgesetzt werden kann, wird im Zusammenhang mit der Novellierung des Landesabfallgesetzes zu prüfen sein. 10. Wird der ÖAWP zu Gebührenerhöhungen führen? Der ÖAWP regelt nicht die Frage der Gebühren. Dies ist Sache der Kommunen. Mit dem neuen ÖAWP sollen die Rahmenbedingungen für stabile Gebühren verbessert werden, es soll Planungssicherheit für die Kommunen und die Betreiber von Abfallentsorgungsanlagen geschaffen und einem ungesunden Preiskampf auf Kosten der Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler entgegengewirkt werden. 7 11. Welche Aussagen enthält der ÖAWP zum Thema Abfallvermeidung? Das Land NRW verfolgt das Ziel einer ökologischen Abfallwirtschaft, das auch die Förderung der Abfallvermeidung umfasst. Nordrhein-Westfalen hat sich aktiv am Abfallvermeidungsprogramm für Deutschland beteiligt. In Nordrhein-Westfalen werden bereits seit vielen Jahren Projekte und Aktivitäten auf dem Gebiet der Abfallvermeidung erfolgreich praktiziert. Diese sollen intensiviert und weiterentwickelt werden. Ein Beispiel für ein Projekt zur Schonung der Ressourcen ist die Gründung der Effizienz-Agentur NRW (EFA) im Jahr 1998. Die Agentur berät kleine und mittlere Unternehmen auf dem Gebiet des produktionsintegrierten Umweltschutzes, der Ressourceneffizienz und der umweltgerechten Produktgestaltung. Weiterhin enthält der ÖAWP konkrete Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Abfallvermeidungsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen. Hierzu zählen die Entwicklung von Abfallvermeidungskonzepten durch Kommunen, eine Beratung von Betrieben und die Erweiterung bestehender Umweltmanagementsysteme. 12. ÖAWP als Teil der neuen Umweltwirtschaftsstrategie Die Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft zur Kreislaufwirtschaft, die Gewinnung von Rohstoffen aus Abfällen und die ökologische Abfallwirtschaftsplanung sind wichtige Bausteine für die Umweltwirtschaftsstrategie des Landes. Dazu wurde in NRW bereits eine Reihe von Themenfeldern und Projekten identifiziert und angegangen, darunter eine Ressourcenstrategie für mineralische Rohstoffe, eine Qualitätsoffensive für die bessere Verwertung und Aufbereitung von mineralischen Abfällen sowie eine Phosphatrecyclingstrategie. Stand: 11. März 2014 8