Daten
Kommune
Pulheim
Größe
352 kB
Datum
10.09.2014
Erstellt
01.09.14, 18:41
Aktualisiert
01.09.14, 18:41
Stichworte
Inhalt der Datei
umwelt.nrw
„Ökologischer Abfallwirtschaftsplan (ÖAWP)“
Die wichtigsten Fragen und Antworten
1. Die Landesregierung möchte noch in diesem Jahr einen „Ökologischen
Abfallwirtschaftsplan NRW (ÖAWP)“ in Kraft setzen. Warum?
Die Landesregierung verfolgt das Ziel einer ökologischen Abfallwirtschaft. Mit dem
ÖAWP werden dafür die Weichen gestellt und ein weiterer Punkt aus dem
Koalitionsvertrag umgesetzt.
Mit dem ÖAWP wird das Prinzip einer regionalen Entsorgung von Siedlungsabfällen
verfolgt. Siedlungsabfälle, die in NRW entstanden sind, sollen auch in NRW entsorgt
werden und zwar möglichst in der Nähe des Entstehungsortes. Dieses von der EU
geforderte „Prinzip der Nähe“ wird durch den ÖAWP für NRW konkretisiert und
umgesetzt. Im Jahr 2014 und den Folgejahren laufen verschiedene längerfristige
Verträge zur Entsorgung von Restabfällen von kreisfreien Städten und Kreisen aus.
Mit dem ÖAWP soll erreicht werden, dass auch zukünftig eine dem Prinzip der Nähe
entsprechende Entsorgung der Restabfälle innerhalb von NRW erfolgt.
Der ÖAWP soll dazu beitragen, wertvolle Rohstoffe zu sichern, Mülltourismus zu
vermeiden und Rahmenbedingungen für stabile Gebühren zu schaffen.
2. Wie ist der Stand des ÖAWP?
Grundlage des neuen Abfallwirtschaftsplans war eine umfassende Vorstudie. Erste
Ergebnisse dieser Vorstudie wurden im September 2012 in Duisburg präsentiert. Im
Oktober 2013 wurde den Kommunen, den Betreibern von Entsorgungsanlagen für
Siedlungsabfälle und den betroffenen Verbänden die Ziele und Eckpunkte des
ÖAWP vorgestellt. Dieses offene und transparente Dialog-Verfahren wird weiter
fortgesetzt.
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Am 12.März 2014 wird das förmliche Beteiligungsverfahren eingeleitetet. Die
entsprechende öffentliche Bekanntmachung ist im Ministerialblatt vom 7. März 2014
erfolgt. Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung haben Bürgerinnen
und Bürger, Kommunen, Verbände und Unternehmen bis zum 18. Juli 2014
Gelegenheit, Anmerkungen zum Entwurf des ÖAWP einzureichen.
Parallel zur Einleitung des Beteiligungsverfahrens wird auch der Landtag über den
Entwurf des Ökologischen Abfallwirtschaftsplans informiert. Nach Auswertung des
Beteiligungsverfahrens und Überarbeitung des ÖAWP wird das Benehmen mit den
Landtagsausschüssen für Umwelt, Kommunalpolitik und Wirtschaft herzustellen sein.
3. Was sind die Ziele des ÖAWP?
Wir haben uns bei der Novelle des neuen Abfallwirtschaftsplans von drei Punkten
leiten lassen: vermeiden, hochwertig verwerten und ortsnah beseitigen.
Mit dem neuen Abfallwirtschaftsplan sollen folgende Ziele erreicht werden:
* Abfalltransporte quer durch NRW vermeiden,
* Planungssicherheit für Kommunen und die Betreiber von
Siedlungsabfallentsorgungsanlagen schaffen,
* einem ungesunden Dumping-Preiskampf auf Kosten der
Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler in NRW entgegenwirken
(Gebührenstabilität) und
* eine stärkere Verwertung von Bioabfällen.
Siedlungsabfälle, die in Nordrhein-Westfalen anfallen, müssen auch im Land selbst
und möglichst in der Nähe des Ortes, wo sie entstehen, entsorgt werden. Mit dem
neuen Abfallwirtschaftsplan wird dieses sogenannte Prinzip der Nähe konkretisiert
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und zugleich die regionale Wahlmöglichkeit bei der Entsorgung durch die Kommunen
sichergestellt.
4. Wie viel Siedlungsabfälle fallen in NRW jährlich an?
In NRW fallen jährlich rund 13 Millionen Tonnen Siedlungsabfälle an, in privaten
Haushalten oder bei Unternehmen.
Allein in den privaten Haushalten in Nordrhein-Westfalen entstehend pro Jahr rund
8 Millionen Tonnen Abfall (Haushaltsabfälle). Neben diesen Haushaltsabfällen
werden den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern auch Bau- und Abbruchabfälle
sowie hausmüllähnliche Gewerbeabfälle überlassen. Diese Siedlungsabfälle, die den
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassen werden, sind Gegenstand des
ÖAWP.
Zusammensetzung der Haushaltsabfälle in NRW 2010
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Eckdaten zur Siedlungsabfallwirtschaft in NRW 2010
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5. Wie sollen die Ziele des ÖAWP erreicht werden?
Der vorliegende ökologische Abfallwirtschaftsplan trifft Aussagen für die Vermeidung,
die Vorbereitung zur Wiederverwendung, zum Recycling und zur weiteren
Entsorgung von Siedlungsabfällen.
Eines der zentralen Instrumente, um die Ziele des Abfallwirtschaftsplans zu
erreichen, ist die Bildung von Entsorgungsregionen, innerhalb derer die Kommunen
frei über die Entsorgung ihres Siedlungsabfalls entscheiden können.
Das bedeutet, dass Siedlungsabfälle, die in Nordrhein-Westfalen anfallen, auch hier
im Land und möglichst in der Nähe ihres Entstehungsortes zu entsorgen sind. Durch
diese Regelung wird ein Mülltourismus durch das Land mit all seinen negativen
Folgen vermieden.
6. Wird es Zuweisungen von Kommunen zu einer bestimmten
Hausmüllverbrennungsanlage oder mechanisch-biologischen
Abfallbehandlungsanlage geben?
Nein. Der Vorschlag des Umweltministeriums sieht drei Entsorgungsregionen vor:
das Rheinland, Westfalen und das Gebiet des Zweckverbandes EKOCity.
Die sogenannten „Karnap-Städte“ Bottrop, Essen und Gelsenkirchen sollten eine
Zusammenarbeit mit dem Zweckverband EKOCity prüfen. Für den Fall, dass diese
sich anderweitig orientieren, wäre der Zuschnitt der Region Rheinland zu überprüfen.
Der Vorschlag für den Zuschnitt der Entsorgungsregionen erfolgt unter
Berücksichtigung folgender Punkte:
Sie bilden die bestehenden Kooperationen zwischen den öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgern (kreisfreie Städte und Kreise), den
Hausmüllverbrennungsanlagen und den mechanisch-biologischen
Abfallbehandlungsanlagen ab und
halten das „Prinzip der Nähe“ ein; das heißt, jeder öffentlich-rechtliche
Entsorgungsträger findet grundsätzlich die für ihn nächstgelegene Anlage
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innerhalb der jeweiligen Entsorgungsregion.
Der Zuschnitt der Entsorgungsregionen ist ausdrücklich als Vorschlag zu verstehen.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens haben alle Beteiligten die Möglichkeit, sich
einzubringen und ihre Anregungen zu äußern. Anhand der Stellungnahmen wird
nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens der Zuschnitt der Entsorgungsregionen
überprüft.
49 von 54 Kreisen und kreisfreien Städte in NRW bedienten sich im Jahr 2010 bei
der Hausmüllentsorgung bereits der nächstgelegenen Behandlungsanlage. Für den
Großteil der Kommunen wird sich daher bei der Entsorgung ihrer Restabfälle nichts
ändern.
7. Welche Rolle spielt der Bioabfall im neuen ÖAWP?
In Bioabfällen steckt sehr viel Energie und Potenzial. Die Bundesregierung hat im
Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgeschrieben, dass Bioabfälle spätestens ab dem
1. Januar 2015 getrennt zu sammeln sind.
Im Beteiligungsverfahren soll nun insbesondere diskutiert werden, wie viel Kilogramm
Bioabfall pro Einwohner in der jeweiligen Region pro Jahr im Schnitt getrennt
gesammelt werden sollen. Wir wollen damit Zielmarken schaffen, die andere
Bundesländer, etwa Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz, bereits erreichen.
Der ÖAWP enthält dazu Handlungsempfehlungen für die Kommunen. Wie die
Zielwerte erreicht werden, kann jede Kommune selbst entscheiden. Ein bestimmtes
Erfassungs- und Verwertungssystem wird nicht vorgeben. So kann zum Beispiel die
Eigenkompostierung eine sinnvolle Ergänzung zur Biotonne sein, dies wird
ausdrücklich durch den ÖAWP empfohlen. Es soll hierdurch auch ein Wettbewerb
um die besten Ideen und Konzepte angeregt werden. In den meisten Kommunen in
Nordrhein-Westfalen wird eine Biotonne bereits angeboten. Drei kreisfreie Städte
bieten eine Biotonne in Versuchsgebieten an. In drei kreisfreien Städten sowie 35
kreisangehörigen Städten und Gemeinden, verteilt auf zehn Kreise, wird bisher keine
Biotonne angeboten.
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8. Wird der ÖAWP den Einsatz der Bio-Tonne vorschreiben?
Nein.
9. Welche Handlungsempfehlungen wird das Land den Kommunen geben?
Empfehlung zur Verwertung von getrennt erfassten Bioabfällen aus privaten
Haushalten:
Die Kaskadennutzung mit einer Vergärung soll bei der Neuplanung von
Bioabfallbehandlungsanlagen angestrebt werden.
Gebietskörperschaften mit eigenem Kompostwerk sollten prüfen, inwieweit die
Integration einer ergänzenden Vergärungsstufe umgesetzt werden kann.
Im Rahmen von Ausschreibungen sollten technische Vorgaben zum
Behandlungsverfahren oder ökologische Aspekte in Form von Zuschlagskriterien
mit entsprechender Gewichtung Berücksichtigung finden.
Empfehlung zur Verwertung der Grünabfälle:
Bei der Verwertung der Grünabfälle ist eine energetische Verwertung von
geeigneten Teilströmen anzustreben.
Die Biogasnutzung soll als Mindeststandard bei der Bioabfallverwertung
festgeschrieben werden. Wie dies umgesetzt werden kann, wird im
Zusammenhang mit der Novellierung des Landesabfallgesetzes zu prüfen sein.
10. Wird der ÖAWP zu Gebührenerhöhungen führen?
Der ÖAWP regelt nicht die Frage der Gebühren. Dies ist Sache der Kommunen. Mit
dem neuen ÖAWP sollen die Rahmenbedingungen für stabile Gebühren verbessert
werden, es soll Planungssicherheit für die Kommunen und die Betreiber von
Abfallentsorgungsanlagen geschaffen und einem ungesunden Preiskampf auf
Kosten der Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler entgegengewirkt werden.
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11. Welche Aussagen enthält der ÖAWP zum Thema Abfallvermeidung?
Das Land NRW verfolgt das Ziel einer ökologischen Abfallwirtschaft, das auch die
Förderung der Abfallvermeidung umfasst. Nordrhein-Westfalen hat sich aktiv am
Abfallvermeidungsprogramm für Deutschland beteiligt. In Nordrhein-Westfalen
werden bereits seit vielen Jahren Projekte und Aktivitäten auf dem Gebiet der
Abfallvermeidung erfolgreich praktiziert. Diese sollen intensiviert und weiterentwickelt
werden.
Ein Beispiel für ein Projekt zur Schonung der Ressourcen ist die Gründung der
Effizienz-Agentur NRW (EFA) im Jahr 1998. Die Agentur berät kleine und mittlere
Unternehmen auf dem Gebiet des produktionsintegrierten Umweltschutzes, der
Ressourceneffizienz und der umweltgerechten Produktgestaltung.
Weiterhin enthält der ÖAWP konkrete Empfehlungen zur Weiterentwicklung der
Abfallvermeidungsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen. Hierzu zählen die
Entwicklung von Abfallvermeidungskonzepten durch Kommunen, eine Beratung von
Betrieben und die Erweiterung bestehender Umweltmanagementsysteme.
12. ÖAWP als Teil der neuen Umweltwirtschaftsstrategie
Die Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft zur Kreislaufwirtschaft, die Gewinnung von
Rohstoffen aus Abfällen und die ökologische Abfallwirtschaftsplanung sind wichtige
Bausteine für die Umweltwirtschaftsstrategie des Landes.
Dazu wurde in NRW bereits eine Reihe von Themenfeldern und Projekten identifiziert
und angegangen, darunter eine Ressourcenstrategie für mineralische Rohstoffe, eine
Qualitätsoffensive für die bessere Verwertung und Aufbereitung von mineralischen
Abfällen sowie eine Phosphatrecyclingstrategie.
Stand: 11. März 2014
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