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Beschlussvorlage (Entwurf Abfallwirtschaftsplan NRW)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
7,3 MB
Datum
10.09.2014
Erstellt
01.09.14, 18:41
Aktualisiert
01.09.14, 18:41

Inhalt der Datei

Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen Teilplan Siedlungsabfälle www.umwelt.nrw.de Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen Teilplan Siedlungsabfälle Inhaltsverzeichnis 5 Inhaltsverzeichnis 1 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 Grundlagen und Aufgaben der Abfallwirtschaftsplanung Rechtliche Grundlagen Aufstellungsverfahren / Öffentlichkeitsbeteiligung Strategische Umweltprüfung (SUP) Kommunale Abfallwirtschaftskonzepte Geltungsbereich Planungszeitraum 11 11 12 12 13 13 14 2 2.1 2.2 2.3 15 15 18 2.3.2 Ziele der Abfallwirtschaftsplanung Ausgangssituation Ziele der Abfallwirtschaftsplanung Instrumente zur Umsetzung einer regionalen Entsorgungsautarkie und des Prinzips der Nähe Zuweisung von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu einzelnen Abfallentsorgungsanlagen Bildung von Entsorgungsregionen 3 3.1 3.2 3.3 3.4 Rechtlicher Rahmen der Siedlungsabfallwirtschaft EG-Abfallrahmenrichtlinie Kreislaufwirtschaftsgesetz Landesabfallgesetz Grenzüberschreitende Abfallverbringung 25 25 25 26 26 4 4.1 4.1.1 4.1.2 4.1.3 Ziele der Siedlungsabfallwirtschaft Förderung der Abfallvermeidung Rechtlicher Rahmen der Abfallvermeidung Abfallvermeidungsprogramm für Deutschland IST-Stand der Abfallvermeidungs- und Abfallberatungsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen Maßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen und Praxisbeispiele Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Abfallvermeidungsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen Entwicklung von Strategien zur Förderung der Abfallvermeidung und Wiederverwendung Stärkung einer konsequenten Kreislaufwirtschaft Optimierung und Intensivierung der getrennten Erfassung und Verwertung von Bio- und Grünabfällen Handlungsempfehlungen zur getrennten Erfassung und Verwertung von Bio- und Grünabfällen Beitrag der Siedlungsabfallwirtschaft zum Klima- und Ressourcenschutz Perspektiven einer Weiterentwicklung zu einer umfassenden Ressourcenwirtschaft 28 28 28 29 Datengrundlagen Vorstudie Siedlungsabfallbilanzen Kommunale Abfallwirtschaftskonzepte Erhebung bei den kreisfreien Städten, Kreisen sowie kreisangehörigen Städten und Gemeinden Erhebung bei Anlagenbetreibern Vorausberechnung der Bevölkerung in den kreisfreien Städten und Kreisen in Nordrhein-Westfalen 53 53 53 53 2.3.1 4.1.4 4.1.5 4.1.6 4.2 4.2.1 4.2.2 4.3 4.4 5 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 19 19 20 31 35 37 41 41 41 43 48 50 53 54 55 6 Inhaltsverzeichnis 5.7 Zensus 2011 55 6 6.1 6.2 6.3 6.4 6.4.1 6.5 Strukturdaten Nordrhein-Westfalen Verwaltungsgliederung Bevölkerung und Siedlungsstruktur Demografische Entwicklung Organisation der Siedlungsabfallwirtschaft in Nordrhein-Westfalen Kooperationen und Zweckverbände Verpackungsabfälle 56 56 56 57 60 61 62 7 7.1 7.1.1 7.1.2 7.1.3 7.2 7.3 7.3.1 7.3.2 Siedlungsabfallmengen und -entsorgung Siedlungsabfallmengen Haus- und Sperrmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle Getrennt erfasste Bio- und Grünabfälle sowie Wertstoffe Gewerbliche Abfälle Sammelsysteme Siedlungsabfallentsorgung Entsorgungswege der Siedlungsabfälle Entsorgung behandlungsbedürftiger Siedlungsabfälle 64 64 65 67 73 74 75 75 81 8 8.1 8.1.1 Prognose Siedlungsabfallmengen und -entsorgung Prognosegrundlagen und Methodik Annahmen für Haus- und Sperrmüll sowie für hausmüllähnliche Gewerbeabfälle Annahmen für getrennt erfasste Bio- und Grünabfälle sowie Wertstoffe Definition der „Behandlungsbedürftigkeit“ Ergebnisse der Prognose für Haushaltsabfälle Hausmüll Sperrmüll Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle Bio- und Grünabfälle Papier/Pappe/Kartonagen (PPK) Glas Leichtverpackungen (LVP) / stoffgleiche Nichtverpackungen (SNVP) Prognose der Gesamtmenge an Siedlungsabfällen Prognose der Mengen behandlungsbedürftiger Siedlungsabfälle Ablagerungsfähige Siedlungsabfälle 84 84 Entsorgungsinfrastruktur Biologische Abfallbehandlungsanlagen (Vergärung / Kompostierung) Mechanische Abfallbehandlungsanlagen (Aufbereitungs-, Sortieranlagen) Mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen Hausmüllverbrennungsanlagen EBS-Kraftwerke, Kraftwerke sowie Kalk- und Zementwerke Deponien Geschlossene kontaminierte Abfallbeseitigungsstandorte und Maßnahmen zu ihrer Sanierung 99 99 8.1.2 8.1.3 8.2 8.2.1 8.2.2 8.2.3 8.2.4 8.2.5 8.2.6 8.2.7 8.3 8.4 8.5 9 9.1 9.2 9.3 9.4 9.5 9.6 9.7 84 84 85 88 88 89 90 91 92 93 94 95 97 98 103 104 106 108 110 112 10 10.1 10.2 Fazit zur Entsorgungssicherheit Behandlungsbedürftige Siedlungsabfälle Ablagerungsfähige Siedlungsabfälle 113 113 113 11 Glossar 115 12 Anhang 118 Abbildungsverzeichnis 7 Abbildungsverzeichnis Abb. 2-1 Abb. 2-2 Abb. 2-3 Abb. 2-4 Abb. 4-1: Abb. 4-2: Abb. 4-3: Abb. 6-1: Abb. 6-2: Abb. 6-3: Abb. 6-4: Abb. 6-5: Abb. 7-1: Abb. 7-2: Abb. 7-3: Abb. 7-4: Abb. 7-5: Abb. 7-6: Abb. 7-7: Abb. 7-8: Abb. 7-9: Abb. 7-10: Abb. 7-11: Abb. 7-12: Abb. 7-13: Abb. 7-14: Abb. 8-1: Abb. 8-2: Abb. 8-3: Abb. 8-4: Abb. 8-5: Durchsatz der Hausmüllverbrennungsanlagen in NRW Durchsatz der mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen in NRW Vertragsbeziehungen für die Restabfallbehandlung in NRW (Stand: 11/2013) Entsorgungsregionen Rheinland, Westfalen und EKOCity IST-Stand der Abfallvermeidungsmaßnahmen in NordrheinWestfalen (Anzahl der Nennungen) Zielgruppen der Abfallvermeidungsmaßnahmen in NordrheinWestfalen (Anzahl der Nennungen) Zielgruppen der Abfallberatung in Nordrhein-Westfalen (Anzahl der Nennungen von Städten, Gemeinden und Kreisen) Verwaltungsgliederung Bevölkerungsdichte NRW in E/km² Bevölkerungsentwicklung in NRW 2010/25 Entwicklung der Haushalte in NRW 2010/2025 Zweckverbände zur Entsorgung Sperrmüllmenge in NRW 2010 in kg/E Getrennt erfasste Bioabfallmengen in NRW 2010 in kg/E Getrennt erfasste Grünabfallmengen in Nordrhein-Westfalen 2010 in kg/E Getrennt erfasste Bio- und Grünabfallmengen in NRW 2010 in kg/E Getrennt erfasste PPK-Mengen in NRW in 2010 in kg/E Getrennt erfasste LVP-Mengen in NRW 2010 in kg/E Getrennt erfasste Glasmengen in NRW 2010 in kg/E Entsorgungswege der Siedlungsabfälle in NRW 2010 in t Zusammensetzung der im Jahr 2010 auf Deponien in NRW abgelagerten Siedlungsabfälle in t Deponierung von Siedlungsabfällen in NRW im Jahr 2010 nach Deponieklassen in t Entsorgungswege der Siedlungsabfälle in NRW im Jahr 2010 nach Regierungsbezirken Entsorgungswege der Siedlungsabfälle in NRW 2010 nach kreisfreien Städten und Kreisen Entsorgungswege behandlungsbedürftiger Siedlungsabfälle in NRW 2010 Entsorgungswege der behandlungsbedürftigen Abfälle in NRW 2010 nach kreisfreien Städten und Kreisen Prognose-Methodik Veränderung der Hausmüllmenge in den kreisfreien Städten und Kreisen im Zeitraum 2010 bis 2025 Veränderung der Sperrmüllmenge in den kreisfreien Städten und Kreisen im Zeitraum 2010 bis 2025 Veränderung der Mengen hausmüllähnlicher Gewerbeabfälle im Zeitraum 2010 bis 2025 Veränderung der getrennte erfassten Mengen an Bio- und Grünabfällen im Zeitraum 2010 bis 2025 15 16 17 21 32 33 34 56 57 59 60 62 66 67 68 69 71 72 73 76 77 78 79 80 81 83 87 88 89 90 91 8 Abbildungsverzeichnis Abb. 8-6: Abb. 8-7: Abb. 8-8: Abb. 8-9: Abb. 8-10: Abb. 8-11: Abb. 9-1: Abb. 9-2: Abb. 9-3: Abb. 9-4: Abb. 9-5: Abb. 9-6: Veränderung der getrennt erfassten Mengen an Papier/Pappe/Kartonagen (PPK) im Zeitraum 2010 bis 2025 92 Veränderung der getrennt erfassten Mengen an Glas im Zeitraum 2010 bis 2025 93 Veränderung der Mengen durch eine Erweiterung der Wertstofferfassung auf stoffgleichen Nichtverpackungen im Zeitraum 2010 bis 2025 94 Siedlungsabfallmengen in NRW im Zeitraum 2006 bis 2010 und Prognose 2025 95 Menge und Entsorgungswege behandlungsbedürftiger Siedlungsabfälle im Jahr 2025 97 Prognose der im Jahr 2025 abzulagernden Siedlungsabfallmenge 98 Vergärungs- und Kompostierungsanlagen in NRW 102 Mechanische Abfallbehandlungsanlagen in NRW, in denen im Jahr 2010 Haus- und Sperrmüll sowie hausmüllähnliche Gewerbeabfälle vorbehandelt wurden 104 Mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen in NRW 105 Hausmüllverbrennungsanlagen in NRW 107 Kraft-, Kalk- und Zementwerke in NRW, in denen Abfälle aus der mechanischen Abfallbehandlung (ASN 19 12 10, 19 12 12) energetisch verwertet werden können 109 Deponien in NRW, auf denen überlassene Abfälle abgelagert werden können 112 Tabellenverzeichnis 9 Tabellenverzeichnis Tab. 2-1 Tab. 4-1: Tab. 4-2: Tab. 4-3: Tab. 5-1: Tab. 6-1: Tab. 7-1: Tab. 7-2: Tab. 8-1: Tab. 8-2: Tab. 8-3: Tab. 8-4: Tab. 8-5: Tab. 8-6: Tab. 8-7: Tab. 8-8: Tab. 8-9: Tab. 8-10: Tab. 8-11: Tab. 9-1: Tab. 9-2: Tab. 9-3: Tab. 9-4: Mengen und Kapazitäten 2010 sowie Prognose 2025 in den Entsorgungsregionen Rheinland, Westfalen und EKOCity 22 Maßnahmen zur Abfallvermeidung in den Kommunen in NRW 2010 (Anzahl Nennungen; Werte in Klammern = in 2011 geplant) 31 Abfallvermeidungsmaßnahmen des Landes NordrheinWestfalen 35 Leit- und Zielwerte für die getrennte Erfassung von Bio- und Grünabfällen 42 Inhalte der Erhebung bei den kreisfreien Städten, Kreisen sowie den kreisangehörigen Städten und Gemeinden in NordrheinWestfalen 54 Bevölkerung und Haushalte in NRW 2010/2025 58 Haushaltsabfälle und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle in NRW 2010 64 Getrennt erfasste Bio- und Grünabfallmengen in den kreisfreien Städten und Kreisen in NRW 2010 in kg/E 70 Prognose-Annahmen für Bio- und Grünabfälle, Papier/Pappe/Kartonagen (PPK) und Glas 85 Prognose-Annahmen für Leichtverpackungen (LVP) und stoffgleiche Nichtverpackungen (SNVP) 85 Prognose-Annahmen zur Mengenentwicklung und Behandlungsbedürftigkeit 86 Veränderung der Hausmüllmenge in NRW und den Regierungsbezirken im Zeitraum von 2010 bis 2025 88 Veränderung der Sperrmüllmenge in NRW und den Regierungsbezirken im Zeitraum 2010 bis 2025 89 Veränderung der Mengen hausmüllähnlicher Gewerbeabfälle in NRW und den Regierungsbezirken im Zeitraum 2010 bis 2025 90 Veränderung der getrennte erfassten Mengen an Bio- und Grünabfällen in NRW und den Regierungsbezirken im Zeitraum 2010 bis 2025 91 Veränderung der getrennt erfassten Menge an Papier/Pappe/Kartonagen (PPK) in NRW und den Regierungsbezirken im Zeitraum 2010 bis 2025 92 Veränderung der getrennt erfassten Mengen an Glas in NRW und den Regierungsbezirken im Zeitraum 2010 bis 2025 93 Veränderung der getrennt erfassten Mengen an Leichtverpackungen (LVP) und stoffgleichen Nichtverpackungen (SNVP) in NRW und den Regierungsbezirken* im Zeitraum 2010 bis 2025 94 Siedlungsabfallmenge in Nordrhein-Westfalen 2010 und Prognose 2025 96 Vergärungs- und Kompostierungsanlagen in NRW 100 Mechanische Abfallbehandlungsanlagen in NRW, in denen im Jahr 2010 Haus- und Sperrmüll sowie hausmüllähnliche Gewerbeabfälle vorbehandelt wurden 103 Mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen in NRW 104 Hausmüllverbrennungsanlagen in NRW 106 10 Tabellenverzeichnis Tab. 9-5: Tab. 9-6: Tab. 9-7: Kraft-, Kalk- und Zementwerke in NRW, in denen Abfälle aus der mechanischen Abfallbehandlung (ASN 19 12 10, 19 12 12) energetisch verwertet werden können 108 Restvolumen der Deponien in NRW, auf denen überlassene Abfälle abgelagert werden können 110 Deponien in NRW, auf denen überlassene Abfälle abgelagert werden können (Tabelle) 111 11 Grundlagen und Aufgaben der Abfallwirtschaftsplanung 1 Grundlagen und Aufgaben der Abfallwirtschaftsplanung 1.1 Rechtliche Grundlagen Nach Art. 28 Abs.1 der am 12. Dezember 2008 in Kraft getretenen Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL 2008/98/EG) haben die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten sicher zu stellen, dass ein oder mehrere Abfallbewirtschaftungspläne aufgestellt werden. Die Pläne können das gesamte geografische Gebiet des betreffenden Mitgliedstaats allein oder zusammen abdecken. Inhalte der Abfallwirtschaftspläne sind nach Art. 28 Abs. 2 AbfRRL die Analyse der aktuellen Situation der Abfallbewirtschaftung sowie die erforderlichen Maßnahmen für eine Verbesserung der umweltverträglichen Vorbereitung zur Wiederverwendung, sowie des Recyclings, der Verwertung und der Beseitigung von Abfall und eine Bewertung, wie der Plan die Erfüllung der Ziele und Bestimmungen der Abfallrahmenrichtlinie unterstützen wird. Soweit zweckmäßig und unter Berücksichtigung der geografischen Ebene und der geografischen Erfassung des Plangebiets haben Abfallbewirtschaftungspläne nach Artikel 28 Abs. 3 AbfRRL mindestens Folgendes zu enthalten:      Art, Menge und Herkunft der im Gebiet erzeugten Abfälle, die Abfälle, die wahrscheinlich aus dem oder in das Hoheitsgebiet verbracht werden, sowie eine Abschätzung der zukünftigen Entwicklung der Abfallströme; bestehende Abfallsammelsysteme und bedeutende Beseitigungs- und Verwertungsanlagen, einschließlich spezieller Vorkehrungen für Altöl, gefährliche Abfälle oder Abfallströme, für die spezielle gemeinschaftliche Rechtsvorschriften gelten; Beurteilung der Notwendigkeit neuer Sammelsysteme, die Stilllegung bestehender Abfallanlagen, zusätzliche Infrastrukturen für Abfallanlagen gemäß Art. 16 und – soweit erforderlich – die diesbezüglichen Investitionen; erforderlichenfalls ausreichende Informationen über die Ortsmerkmale für die Standortbestimmung und über die Kapazität künftiger Beseitigungsanlagen oder bedeutender Verwertungsanlagen; allgemeine Abfallbewirtschaftungsstrategien, einschließlich geplanter Abfallbewirtschaftungstechnologien und -methoden oder Strategien für Abfälle, die besondere Bewirtschaftungsprobleme aufwerfen. Unter Berücksichtigung der geografischen Ebene und des Erfassungsbereichs des Plangebietes können die Abfallwirtschaftspläne nach Art. 28 Abs. 4 AbfRRL Folgendes enthalten:  organisatorische Aspekte der Abfallbewirtschaftung, inklusive einer Beschreibung der Aufteilung der Ver-    antwortlichkeiten zwischen öffentlichen und privaten Akteuren, die die Abfallbewirtschaftung durchführen; eine Bewertung von Nutzen und Eignung des Einsatzes wirtschaftlicher und anderer Instrumente zur Bewältigung verschiedener Abfallprobleme unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes aufrecht zu erhalten; den Einsatz von Sensibilisierungskampagnen und die Bereitstellung von Informationen für die breite Öffentlichkeit oder eine bestimmte Verbrauchergruppe; geschlossene kontaminierte Abfallbeseitigungsstandorte und Maßnahmen zu ihrer Sanierung. Abfallbewirtschaftungspläne müssen mit den in Artikel 14 der Richtlinie 94/62/EG formulierten Anforderungen an die Abfallplanung und mit der in Artikel 5 der Richtlinie 1999/31/EG genannten Strategie zur Verwirklichung der Verringerung der zur Deponierung bestimmten biologisch abbaubaren Abfälle vereinbar sein (Art. 28 Abs. 5 AbfRRL). In Deutschland sind nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) die Länder für die Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen zuständig. Sie regeln das Verfahren zur Aufstellung und zur Verbindlicherklärung der Abfallwirtschaftspläne (§ 31 Abs. 4 Satz 1 KrWG). Vorschriften zur Beteiligung der Öffentlichkeit sind in § 32 KrWG enthalten. Abfallwirtschaftspläne stellen gemäß § 30 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KrWG die Ziele der Abfallvermeidung, der Abfallverwertung, insbesondere der Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recyclings, sowie der Abfallbeseitigung dar. Weiterhin stellen Sie die Abfallentsorgungsanlagen dar, die zur Sicherung der Beseitigung von Abfällen sowie der Verwertung von gemischten Abfällen aus privaten Haushaltungen einschließlich solcher, die dabei auch in anderen Herkunftsbereichen gesammelt werden, im Inland erforderlich sind (§ 30 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KrWG) (Entsorgungssicherheit). Bei der Darstellung des Bedarfs sind zukünftige, innerhalb eines Zeitraums von mindestens zehn Jahren zu erwartende, Entwicklungen zu berücksichtigen (§ 30 Abs. 2 Satz 1 KrWG). Soweit dies zur Darstellung des Bedarfs erforderlich ist, sind Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen auszuwerten (§ 30 Abs. 2 Satz 2 KrWG). Gemäß § 31 Abs. 3 KrWG haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Sinne des § 20 KrWG die von ihnen zu erstellenden und fortzuschreibenden Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen auf Verlangen der zuständigen Behörde zur Auswertung für die Abfallwirtschaftsplanung vorzulegen. Nach § 30 Abs. 1 Satz 3 KrWG weisen Abfallwirtschaftspläne zugelassene Abfallentsorgungsanlagen, die zur Sicherung der 12 Grundlagen und Aufgaben der Abfallwirtschaftsplanung Beseitigung von Abfällen sowie der Verwertung von gemischten Abfällen aus privaten Haushaltungen einschließlich solcher, die dabei auch in anderen Herkunftsbereichen gesammelt werden, erforderlich sind, sowie die Flächen, die für diese Anlagen, für Deponien und für sonstige Abfallbeseitigungsanlagen geeignet sind, aus. Ferner können Abfallwirtschaftspläne gemäß § 30 Abs. 1 Satz 4 KrWG bestimmen, welcher Entsorgungsträger vorgesehen ist und welcher Abfallentsorgungsanlage sich die Entsorgungspflichtigen zu bedienen haben. Die Ausweisungen von Flächen für Deponien, sonstige Abfallbeseitigungsanlagen sowie für Abfallentsorgungsanlagen, die zur Sicherung der Beseitigung von Abfällen sowie der Verwertung von gemischten Abfällen aus privaten Haushaltungen erforderlich sind, sowie der vorgesehenen Entsorgungsträger und der Abfallentsorgungsanlagen, derer die Entsorgungspflichtigen sich zu bedienen haben, können für diese für verbindlich erklärt werden (§ 30 Abs. 4 i. V. m. Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 und Satz 4 KrWG). Die Inhalte von Abfallwirtschaftsplänen nach Artikel 28 Abs. 3 und 4 AbfRRL sind in § 30 Abs. 6 und 7 KrWG dargestellt. In Nordrhein-Westfalen wurde durch die am 31.12.2007 in Kraft getretene Änderung des Landesabfallgesetzes (LAbfG) die Zuständigkeit für die Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen für Siedlungsabfälle von den Bezirksregierungen auf das Umweltministerium als oberste Abfallwirtschaftsbehörde verlagert. 1.2 Aufstellungsverfahren / Öffentlichkeitsbeteiligung Der Abfallwirtschaftsplan wird von der obersten Abfallwirtschaftsbehörde im Benehmen mit den fachlich betroffenen Ausschüssen des Landtages und im Einvernehmen mit den beteiligten Landesministerien aufgestellt und bekannt gegeben (§ 17 Abs. 1 LAbfG). Mit seiner Bekanntgabe wird er Richtlinie für alle behördlichen Entscheidungen, Maßnahmen und Planungen, die für die Abfallentsorgung Bedeutung haben (§ 17 Abs. 3 LAbfG). Bei der Aufstellung der Abfallwirtschaftspläne sind gemäß § 31 Abs. 2 KrWG die Gemeinden und die Landkreise sowie ihre jeweiligen Zusammenschlüsse und die öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger zu beteiligen. Nach § 31 Abs. 1 KrWG sollen die Länder ihre Abfallwirtschaftsplanungen aufeinander und untereinander abstimmen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung und Änderung von Abfallwirtschaftsplänen regelt § 32 KrWG. Danach ist die Öffentlichkeit bei der Aufstellung oder Änderung von Abfallwirtschaftsplänen, einschließlich besonderer Kapitel oder gesonderter Teilpläne, von der zuständigen Behörde zu beteiligen (§ 32 Abs. 1 KrWG). Die Aufstellung oder Änderung eines Abfallwirtschaftsplans sowie Informationen über das Beteiligungsverfahren sind nach § 32 Abs. 1 Satz 2 KrWG in einem amtlichen Veröffentlichungsblatt und auf andere geeignete Weise bekannt zu machen. Der Entwurf des neuen oder geänderten Abfallwirtschaftsplans sowie die Gründe und Erwägungen, auf denen der Entwurf beruht, sind nach § 32 Abs. 2 Satz 1 KrWG einen Monat zur Einsicht auszulegen. Bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist kann gegenüber der zuständigen Behörde schriftlich Stellung genommen werden (§ 32 Abs. 2 Satz 2 KrWG). Die Annahme des Plans ist von der zuständigen Behörde gemäß § 32 Abs. 3 Satz 1 KrWG in einem amtlichen Veröffentlichungsblatt und auf einer öffentlich zugänglichen Webseite bekannt zu machen. 1.3 Strategische Umweltprüfung (SUP) Durch das Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUPG) vom 25. Juni 2005 bzw. eine Ergänzung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist die Richtlinie 2001/42/EG vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-RL) umgesetzt worden. Ziel einer Strategischen Umweltprüfung ist es, Umweltauswirkungen bereits im Stadium der Ausarbeitung von Plänen und Programmen zu ermitteln und einzubeziehen. Abfallwirtschaftspläne sind nach § 14b Abs. 1 Nr. 2 UVPG dann einer SUP zu unterziehen, wenn sie einen Rahmen setzen für Entscheidungen über die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder Vorprüfung des Einzelfalls bedürfen. Für Abfallwirtschaftspläne besteht somit keine generelle, sondern lediglich eine konditionale Verpflichtung zur Durchführung einer SUP. Gemäß § 14b Abs. 3 UVPG setzt ein Abfallwirtschaftsplan einen Rahmen für die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben, wenn dieser Festlegungen mit Bedeutung für spätere Zulassungsentscheidungen enthält, insbesondere zum Bedarf, zur Größe, zum Standort, zur Beschaffenheit, zu Betriebsbedingungen von Vorhaben oder zur Inanspruchnahme von Ressourcen. Da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass sich im Zuge der Erarbeitung des neuen Abfallwirtschaftsplans NordrheinWestfalen, Teilplan Siedlungsabfälle, und des Aufstellungsverfahrens Sachverhalte ergeben, die das Tatbestandsmerkmal der Rahmensetzung erfüllen könnten, wurde für den Abfallwirtschaftsplan eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt. Im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung (SUP) wurden die Auswirkungen des Abfallwirtschaftsplans auf die Umwelt ermittelt, beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht zur Strategischen Umweltprüfung und der Entwurf des Abfallwirtschaftsplans wurden weitgehend parallel zueinander erarbeitet. Mögliche Umweltauswirkungen des Grundlagen und Aufgaben der Abfallwirtschaftsplanung Plans konnten dadurch frühzeitig berücksichtigt werden. Die Ergebnisse der Strategischen Umweltprüfung sind dem Umweltbericht zu entnehmen. 1.4 Kommunale Abfallwirtschaftskonzepte Nach § 21 KrWG haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Abfallwirtschaftskonzepte (AWK) und Abfallbilanzen über die Verwertung, insbesondere der Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recyclings, und die Beseitigung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle zu erstellen. Die Anforderungen an die Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen regeln die Länder. In Nordrhein-Westfalen stellen gemäß § 5a Abs. 1 Satz 1 LAbfG die Kreise und die kreisfreien Städte in ihrem Gebiet Abfallwirtschaftskonzepte unter Beachtung der Ziele des § 1 auf. „Besteht für das Gebiet des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers ein Abfallwirtschaftsplan, so sind dessen Festlegungen zu beachten“ (§ 5a Abs. 1 Satz 2 LAbfG). Nach § 5a Abs. 2 LAbfG gibt das Abfallwirtschaftskonzept eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abfallentsorgung. Es enthält mindestens Angaben über Art, Menge und Verbleib der in dem Entsorgungsgebiet anfallenden Abfälle und der dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassenden Abfälle, wobei das Aufkommen bzw. die Entsorgung von Hausmüll, Sperrmüll und Gewerbeabfällen jeweils getrennt darzustellen sind. Außerdem sind in das Abfallwirtschaftskonzept Darstellungen der getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung der dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassenden Abfälle, insbesondere für flächendeckende Angebote zur getrennten Erfassung und Verwertung von biogenen Abfällen, sowie die begründete Festlegung von Abfällen, die durch Satzung von der Entsorgungspflicht ausgeschlossen sind, aufzunehmen (§ 5 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 und Nr. 3 LAbfG). Schließlich ist der Nachweis einer zehnjährigen Entsorgungssicherheit zu erbringen (§ 5 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 LAbfG). Gemäß § 5a Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 LAbfG sind die über das eigene Gebiet hinaus notwendige Zusammenarbeit mit anderen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und die dazu notwendigen Maßnahmen sowie deren zeitliche Abfolge (Kooperationen) darzustellen. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger entscheiden dabei im Rahmen der Gesetze, insbesondere gemäß § 5 Abs. 4 KrW-/AbfG - jetzt § 7 Abs. 4 KrWG (Verwertbarkeit, Verwertung und wirtschaftliche Zumutbarkeit) über die Umsetzung. Bei der Darstellung der getroffenen und geplanten Maßnahmen für flächendeckende Angebote zur getrennten Erfassung und Verwertung von biogenen Abfällen sind die Entscheidungskriterien der Kommunen über die Bestimmung der Sammelgebiete und Sammelsysteme der Bioabfallerfassung bezogen auf die siedlungsstrukturspezifischen Gege- 13 benheiten darzustellen (§ 5a Abs. 2 Satz 4 LAbfG). Gemäß § 5a Abs. 2 Satz 5 LAbfG enthält das Abfallwirtschaftskonzept der Kreise auch die erforderlichen Festlegungen für die Maßnahmen der kreisangehörigen Gemeinden. Diese Festlegungen werden in Form einer Satzung erlassen. Vor Erlass des Abfallwirtschaftskonzeptes der Kreise sind die kreisangehörigen Gemeinden zu hören. Das Ergebnis der zur Prüfung vorgebrachten Bedenken und Anregungen ist den Gemeinden mitzuteilen (§ 5a Abs. 2 Satz 6 und Satz 7 LAbfG). Gemäß § 5a Abs. 2 Satz 8 LAbfG ist das Abfallwirtschaftskonzept fortzuschreiben und der zuständigen Behörde im Abstand von fünf Jahren und bei wesentlichen Änderungen erneut vorzulegen. Abfallwirtschaftskonzepte, die mit diesem Abfallwirtschaftsplan nicht im Einklang stehen, sind entsprechend anzupassen und kurzfristig fortzuschreiben. Das Abfallwirtschaftskonzept ist in geeigneter Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen (§ 5a Abs. 5 Satz 1 LAbfG). Jeder Bürger hat das Recht, in das Abfallwirtschaftskonzept Einsicht zu nehmen (§ 5a Abs. 5 Satz 2 LAbfG). 1.5 Geltungsbereich Räumlicher Geltungsbereich dieses Abfallwirtschaftsplans, Teilplan Siedlungsabfälle, ist das Land Nordrhein-Westfalen. Der sachliche Geltungsbereich erstreckt sich auf alle Abfälle, die den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassen werden bzw. zu überlassen sind. Soweit in diesem Abfallwirtschaftsplan der Begriff „Siedlungsabfall“ verwendet wird, dient dieser als Synonym für Abfälle, die den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassen werden bzw. zu überlassen sind. Von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern sind jährliche Bilanzen über die Abfälle, die ihnen überlassen werden, zu erstellen (siehe Kapitel 5). Somit umfasst der sachliche Geltungsbereich des Abfallwirtschaftsplans die Abfälle, die in den kommunalen Abfallbilanzen dokumentiert sind. Ausgenommen sind Verpackungsabfälle (Leichtverpackungen und Glas), für deren Rücknahme und Entsorgung nicht die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, sondern entsprechend den Vorschriften der Verpackungsverordnung die Hersteller und Vertreiber zuständig sind (siehe Kapitel 6.5). Den Schwerpunkt des Abfallwirtschaftsplans bilden die überwiegend aus privaten Haushalten stammenden Abfälle ein1 schließlich der hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle , die me_________________________________________________ 1 Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle werden ebenso wie Hausmüll unter der Abfallschlüsselnummer 20 03 01 (gemischte Siedlungsabfälle) erfasst. Eine eindeutige Unterscheidung bzw. Trennung von aus privaten Haushalten stammendem Hausmüll und hausmüllähnlichen Abfällen aus gewerblichen Herkunftsbereichen ist häufig nicht möglich. Die in den Siedlungsabfallbilanzen als Hausmüll ausgewiesenen Mengen können daher in mehr oder weniger großen Umfang aus dem Gewerbe stammende hausmüllähnliche Abfälle umfassen. 14 Grundlagen und Aufgaben der Abfallwirtschaftsplanung chanisch, mechanisch-biologisch oder thermisch zu behandeln sind. Außerdem werden Abfälle, die den kreisfreien Städten und Kreisen zur Ablagerung überlassen werden, einer näheren Betrachtung unterzogen. Darüber hinaus befasst sich der Abfallwirtschaftsplan intensiv mit der getrennten Erfassung und Verwertung von Bio- und Grünabfällen sowie Wertstoffen. 1.6 Planungszeitraum Gemäß § 31 Abs. 5 KrWG sind Abfallwirtschaftspläne mindestens alle sechs Jahre auszuwerten und bei Bedarf fortzuschreiben. Die erstmalige Aufstellung und Bekanntmachung eines landesweiten Abfallwirtschaftsplans, Teilplan Siedlungsabfälle, erfolgte im Jahr 2010. Durch den landesweiten Abfallwirtschaftsplan wurden die von den Bezirksregierungen aufgestellten bzw. fortgeschriebenen Abfallwirtschaftspläne ersetzt. Die Aussagen dieses Abfallwirtschaftsplans, Teilplan Siedlungsabfälle, beziehen sich auf den Planungszeitraum 2014 bis 2024/2025. Ziele der Abfallwirtschaftsplanung 2 2.1 15 Ziele der Abfallwirtschaftsplanung Ausgangssituation In Nordrhein-Westfalen wurde zum 1. Juni 2005 die Ablagerung biologisch abbaubarer Abfälle vollständig eingestellt. Ausgangssituation und Rahmenbedingungen für die Abfallwirtschaftsplanung haben sich dadurch grundlegend geändert. Schon deutlich vor Inkrafttreten des Verbots der Ablagerung biologisch abbaubarer Abfälle zum 1. Juni 2005 wurden große Teile des nordrhein-westfälischen Siedlungsabfalls in Hausmüllverbrennungsanlagen entsorgt. Seit der vollständigen Einstellung der Ablagerung biologisch abbaubarer Abfälle zum 1. Juni 2005 wird der gesamte behandlungsbedürftige Siedlungsabfall thermisch und/oder mechanisch biologisch behandelt. Der mengenmäßig bedeutendste Entsorgungsweg ist die thermische Behandlung (siehe auch Kapitel 7.3.2). Abb. 2-1 Mit 16 Hausmüllverbrennungsanlagen und vier mechanischbiologischen Abfallbehandlungsanlagen verfügt NordrheinWestfalen über eine leistungsfähige Infrastruktur für die Entsorgung behandlungsbedürftiger Siedlungsabfälle. In den nordrhein-westfälischen Hausmüllverbrennungsanlagen sind Behandlungskapazitäten in einer Größenordnung von rund 6,1 Mio. t/a (rund 6,4 Mio. t/a inkl. Verbrennungslinien für Gewerbeabfälle des RZR II) vorhanden (siehe Kapitel 9.4). Hinzu kommen knapp 0,5 Mio. t/a Behandlungskapazitäten in den vier mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen in Nordrhein-Westfalen (siehe Kapitel 9.3). Diese Anlagen verfügen über ausreichende Kapazitäten für die Entsorgung der in Nordrhein-Westfalen anfallenden behandlungsbedürftigen Siedlungsabfälle (siehe Kapitel 10). Durchsatz der Hausmüllverbrennungsanlagen in NRW t 7.000.000 6.000.000 5.000.000 4.000.000 Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen aus anderen Bundesländern / Staaten Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen aus NRW 3.000.000 2.000.000 1.000.000 direkt von örE angeliefert 0 2008 Im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2010 hatten Hausmüllverbrennungsanlagen einen Durchsatz von rund 5,8 Mio. t/a. Die Menge der von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern direkt an Hausmüllverbrennungsanlagen angelieferten Abfälle lag bei durchschnittlich 3,5 Mio. t/a. Diese Abfälle hatten damit einen durchschnittlichen Anteil am Durchsatz von 60 %. 2009 2010 Zu weiteren 27 % wurden die Kapazitäten durch Gewerbeabfälle aus Nordrhein-Westfalen ausgelastet, so dass der Anteil der Mengen aus Nordrhein-Westfalen am Durchsatz bei rund 87 % liegt. In dieser Menge sind auch die von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern über Umschlag- und Sortieranlagen an 16 Ziele der Abfallwirtschaftsplanung Hausmüllverbrennungsanlagen angelieferten Siedlungsabfälle enthalten (siehe Kapitel 9.3). Ihr Anteil am Durchsatz beträgt etwa 10 %. Abfälle aus anderen Bundesländern tragen mit 11 % zur Auslastung bei. Sie stammen überwiegend aus den benachbarten Bundesländern Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz sowie aus Baden-Württemberg. Aus dem Ausland, vor allem aus Belgien und den Niederlanden, stammende Abfälle haben einen Anteil am Durchsatz von 2 %. Abb. 2-2 Die vier mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen hatten im Zeitraum 2008 bis 2010 einen Durchsatz von durchschnittlich 0,41 Mio. t/a und waren damit zu etwa 90 % ausgelastet. Von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern angelieferte Abfälle machten 75 % des Durchsatzes aus. Durchsatz der mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen in NRW t 500.000 450.000 400.000 350.000 300.000 250.000 200.000 150.000 100.000 Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen 50.000 direkt von örE angeliefert 0 2008 Dies bestätigt, dass die in Hausmüllverbrennungsanlagen und mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen vorhandenen Behandlungskapazitäten für die in NordrheinWestfalen anfallenden behandlungsbedürftigen Siedlungsabfälle ausreichend bemessen sind und somit eindeutig Entsorgungssicherheit besteht (siehe Kapitel 10). Darüber hinaus tragen die vorhandenen Behandlungskapazitäten zur Entsorgung von Abfällen aus gewerblichen Herkunftsbereichen bei. Die Mitverbrennung von Siedlungsabfällen in Form von Ersatzbrennstoffen bzw. Sekundärbrennstoffen spielt in Nordrhein-Westfalen kaum eine Rolle (siehe Kapitel 9.5). Die Hausmüllverbrennungsanlagen (HMV) und mechanischbiologischen Abfallbehandlungsanlagen (MBA) in NordrheinWestfalen werden von Kommunen, kommunalen Entsor- 2009 2010 gungsgesellschaften, Stadtwerken, Energieversorgungsunternehmen oder privaten Entsorgungsunternehmen betrieben. Kommunen, die nicht über eigene Behandlungskapazitäten verfügen, haben sich über Beteiligungen, Zweckverbände, Kooperationen sowie Ausschreibungen bzw. Beauftragungen rechtzeitig entsprechende Kontingente in Anlagen Dritter gesichert. Viele öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sind durch Mitgliedschaften in Zweckverbänden (siehe Kapitel 6.4.1) oder als Mitgesellschafter mittel- bis langfristig an bestimmte Hausmüllverbrennungsanlagen und/oder mechanischbiologische Abfallbehandlungsanlagen gebunden. Hier sind in naher Zukunft im Hinblick auf die Entsorgung der überlassenen Abfälle keine grundsätzlichen Veränderungen zu erwarten. Ziele der Abfallwirtschaftsplanung 17 Im Jahr 2010 haben sich die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bis auf fünf Ausnahmen (Kreise Coesfeld, Kleve, Olpe, Siegen-Wittgenstein und Steinfurt) der jeweils nächsten Behandlungsanlage bedient. Damit wurde dem Prinzip der Nähe in Nordrhein-Westfalen überwiegend Rechnung getragen. In einigen kreisfreien Städten und Kreisen in NordrheinWestfalen laufen im Jahr 2014 und den Folgejahren Entsorgungsverträge aus. Die Ergebnisse erster Ausschreibungen machen deutlich, dass die Entsorgung der behandlungsbedürftigen Abfälle zukünftig nicht immer in einer Hausmüllverbrennungsanlage erfolgen wird, die dem Entstehungsort am nächsten gelegen ist. Die Restabfallmengen, für die sich aufgrund von Verträgen, die bis zum Jahr 2025 auslaufen, Veränderungen bezüglich der Behandlungsanlagen ergeben könnten, belaufen sich auf insgesamt rund 3 Mio. t. Abb. 2-3 Vertragsbeziehungen für die Restabfallbehandlung in NRW (Stand: 11/2013) Regierungsbezirk Münster Minden-Lübbecke MBA Pohlsche Heide Steinfurt Regierungsbezirk Detmold Herford MVA Bielefeld Bielefeld MBRA Münster MBA Gescher Borken Lippe Münster Gütersloh Coesfeld Warendorf SBS Ennigerloh Recklinghausen MVA Hamm Wesel RZR Herten GMVA Niederrhein 3 2 MVA Asdonkshof Duisburg MHKW Essen 5 Düsseldorf EnnepeRuhrKreis 6 MA Neuss Rhein-Kreis Heinsberg Hagen MVA Hagen MHKW Iserlohn MA Meschede Märkischer Mettmann MVA Düsseldorf 9 Soest Bochum Krefeld MKVA Krefeld BGA Erwitte Unna Dortmund MA Bochum Essen Viersen MA Paderborn Paderborn 1 4 Regierungsbezirk Düsseldorf Höxter Hamm Kleve Wuppertal Hochsauerlandkreis Kreis 7 MHKW Wuppertal MVA Solingen Neuss Bergischer Abfallwirtschaftsverband** 8 Olpe Regierungsbezirk Arnsberg MHKW Leverkusen Rhein-ErftKreis RMVA Köln Köln MVA Weisweiler Düren Aachen Städteregion Aachen* SiegenWittgenstein Rhein-Sieg-Kreis MA Erftstadt Bonn MVA Bonn Euskirchen Regierungsbezirk Köln 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Bottrop Gelsenkirchen Herne Oberhausen Mühlheim an der Ruhr Solingen Remscheid Leverkusen Mönchengladbach * ohne Stadt Aachen ** Oberbergischer und Rheinisch-Bergischer Kreis Kartengrundlage: GfK GeoMarketing 18 2.2 Ziele der Abfallwirtschaftsplanung Ziele der Abfallwirtschaftsplanung Angesichts einer durch Entsorgungssicherheit geprägten Ausgangssituation wird mit dem Abfallwirtschaftsplan vorrangig das Ziel einer regionalen Entsorgungsautarkie verfolgt. Siedlungsabfälle, die in Nordrhein-Westfalen anfallen, sind im Lande selbst (Grundsatz der Autarkie) und möglichst in der Nähe ihres Entstehungsortes (Grundsatz der Nähe) zu entsorgen. Diese europarechtlichen Grundsätze der Entsorgungsautarkie und Nähe beziehen sich nach Art. 16 AbfRRL sowohl auf Abfälle zur Beseitigung als auch auf gemischte Siedlungsabfälle (ASN 20 03 01) zur Verwertung. Insbesondere der Grundsatz der Nähe soll gestärkt und konkretisiert werden. Dadurch sollen die Funktionsfähigkeit der überwiegend in kommunaler Hand befindlichen Entsorgungsinfrastruktur und die Entsorgungssicherheit für behandlungsbedürftige Siedlungsabfälle langfristig gewährleistet werden. Ein geeignetes Instrument zur Umsetzung der Grundsätze der Autarkie und Nähe sind Kooperationen und Vereinbarungen auf freiwilliger Basis, denen grundsätzlich Vorrang eingeräumt wird. Interkommunale Kooperationen tragen darüber hinaus auch dem Solidaritätsgedanken Rechnung. Sie ermöglichen eine Zusammenarbeit von kreisfreien Städten und Kreise ohne eigene Restabfallbehandlungskapazitäten mit solchen, die über entsprechende Anlagen verfügen. Dadurch tragen interkommunale Kooperationen auch zur Gebührenstabilität bei. Die Siedlungsabfallwirtschaft leistet einen bedeutenden Beitrag zum Ressourcen- und Klimaschutz in NordrheinWestfalen (siehe Kapitel 4.3). Durch eine möglichst effiziente Nutzung von Abfällen als Rohstoff- und Energiequelle sowie die Minimierung bzw. Optimierung von Transporten soll dies auch für die Zukunft sichergestellt werden. Zum Ressourcen- und Klimaschutz tragen auch die Abfallvermeidung (siehe Kapitel 4.1) und die getrennte Erfassung und Verwertung von Bio- und Grünabfällen sowie Wertstoffen bei (siehe Kapitel 4.2.1). Sowohl der Ressourcen- als auch der Klimaschutz sind von den kreisfreien Städten und Kreisen bei der Aufstellung bzw. Fortschreibung kommunaler Abfallwirtschaftskonzepte zu berücksichtigen. Zur Minimierung der Transportentfernungen sowie von Transporten insgesamt sind Abfälle möglichst entstehungsortsnah zu entsorgen. Dabei ist nicht zwingend auf die geografisch am nächsten gelegene Anlage abzustellen. Vielmehr soll die unter Berücksichtigung der Grundsätze der Entsorgungsautarkie und Nähe, der Gesamtumstände, insbesondere der Anlageninfrastruktur, der Energieeffizienz sowie des Grundsatzes der Kostengünstigkeit geeignetste Anlage unter Be- achtung der Anforderungen des Vergaberechts gewählt werden. Soweit nach dem Vergaberecht eine öffentliche Ausschreibung erforderlich wird, sind die Grundsätze der Entsorgungsautarkie und -sicherheit sowie der Nähe bei der Definition des Auftragsgegenstandes einschließlich technischer Spezifikationen zu berücksichtigen. Den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern wird hiermit für die Entsorgung von Siedlungsabfällen eine Vorgabe gemacht, die ihren Spielraum im Fall der Entscheidung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens einschränkt, weil sie eine Abfallbehandlung innerhalb der Entsorgungsregionen vorschreiben müssen. Diese Einschränkung steht in einem Spannungsverhältnis zu dem in Art. 2 der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge niedergelegten Grundsatz der Gleichbehandlung aller Wirtschaftsteilnehmer, der in den bundesdeutschen Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), etwa in § 97 Abs. 1 GWB, seine Ausprägung erfahren hat. Demgegenüber stehen die im europäischen Abfallrecht zu verankerten Grundsätze der Entsorgungsautarkie und -sicherheit sowie der Nähe. Nach der Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2006/12/EG) und der dazu erfolgten Novellierung dieser Richtlinie vom 19. November 2008 (Richtlinie 2008/98/EG) „sollte das oberste Ziel jeder Abfallpolitik darin bestehen, die nachteiligen Auswirkungen der Abfallerzeugung und -bewirtschaftung auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu minimieren“ (Erwägungsgrund 6 der Richtlinie 2008/98/EG) und „jede Regelung der Abfallbewirtschaftung muss als wesentliche Zielsetzung den Schutz der menschlichen Gesundheit sowie der Umwelt gegen nachteilige Auswirkungen der Sammlung, Beförderung, Behandlung, Lagerung und Ablagerung von Abfällen haben“ (Erwägungsgrund 2 der Richtlinie 2006/12/EG). Diese Grundsätze sind im Sinne einer praktischen Konkordanz möglichst weitgehend in Einklang zu bringen. Dem nach dem Vergaberecht zunächst zu erreichenden Ziel der Öffnung des Binnenmarktes und Ermöglichung eines ungehinderten Wettbewerbs innerhalb der europäischen Union stehen die Artikel 16 und 28 der AbfRRL (Richtlinie 2008/98/EG) gegenüber, die ein Verbringen von Abfällen aus Gründen der Entsorgungsautarkie verhindern und damit den freien Warenund Dienstleistungsverkehr in der Europäischen Union begrenzen. Zudem sieht Art. 11 Abs. 1i) der EG-Abfallverbringungsverordnung (EG-AbfVerbrV) vor, dass Mitgliedstaaten gegen die Verbringung von gemischten Siedlungsabfällen Einwände erheben können, ohne dass es hierfür einer nähe- Ziele der Abfallwirtschaftsplanung 19 ren Begründung oder weiterer Voraussetzungen im Einzelnen bedarf (siehe Kapitel 3.4). können nur dann erfolgen, wenn dadurch die Entsorgungssicherheit in Nordrhein-Westfalen nicht beeinträchtigt wird. Die nordrhein-westfälische Umweltverwaltung sieht sich der Gewährleistung der langfristigen Entsorgungssicherheit und damit auch der Funktionsfähigkeit der Entsorgungsinfrastruktur sowie einer Vergleichmäßigung der Abfallgebühren mit Blick auf das Wohl und Wehe der Umwelt und der Bevölkerung verpflichtet. 2.3 Eine räumliche Beschränkung der Entsorgung von Siedlungsabfällen auf innerhalb der Entsorgungsregionen gelegene Anlagen leistet zur Umsetzung dieser Zielrichtung einen wichtigen Beitrag und eröffnet der Umweltverwaltung die Möglichkeit der Ergreifung effektiver Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Bevölkerung in ihrem Hoheitsgebiet. Innerhalb des hierdurch gezogenen Gesamtrahmens ist die Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer unter Ausschöpfung der durch das GWB, insbesondere durch § 97 Abs. 4 GWB gegebenen Möglichkeiten zu gewährleisten. Nach dieser Vorschrift können für die Auftragsausführung zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere auch umweltbezogene Aspekte betreffen und damit die ausgeschriebene Leistung (Auftragsgegenstand) eingrenzen können. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, neben dem Preis zu gewichtende, umweltbezogene Zuschlagskriterien aufzustellen, sofern diese nicht diskriminierend sind, und sich unter dem Gesichtspunkt der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots (§ 97 Abs. 5 GWB) rechtfertigen lassen. Die Vergabestellen haben grundsätzlich einen weiten Spielraum sowohl bei der Festlegung solcher Kriterien, als auch bei deren Gewichtung, sofern diese Kriterien mit dem Gegenstand des Auftrags zusammenhängen, dem Auftraggeber keine unbeschränkte Entscheidungsfreiheit einräumen, ausdrücklich im Leistungsverzeichnis oder in der Bekanntmachung des Auftrags genannt sind und alle wesentlichen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts, insbesondere das Diskriminierungsverbot, beachtet werden (siehe EuGH, Urt. v. 04.12.2003 – Rs. C 448/01). Mit dem Abfallwirtschaftsplan wird ferner folgendes Ziel verfolgt: In den Hausmüllverbrennungsanlagen und mechanischbiologischen Abfallbehandlungsanlagen in NordrheinWestfalen sollen in erster Priorität die im Land selber anfallenden Siedlungsabfälle entsorgt werden. Für die Siedlungsabfallentsorgung nicht benötigte Kapazitäten sollen möglichst für behandlungsbedürftige Gewerbeabfälle aus NordrheinWestfalen und für Siedlungsabfälle aus anderen Bundesländern genutzt werden. Dem Prinzip der Nähe entsprechende Importe von Siedlungsabfällen aus anderen europäischen Staaten oder zeitlich befristete Notentsorgungsmaßnahmen Instrumente zur Umsetzung einer regionalen Entsorgungsautarkie und des Prinzips der Nähe Die Landesregierung verfolgt mit diesem Abfallwirtschaftsplan folgende Ziele: „Umsetzung der neuen EU-Abfallrahmenrichtlinie, restriktive Bedarfsprüfung, Abfallvermeidung und Wiederverwertung, „regionale Entsorgungsautarkie“, die Unterstützung von Kooperationen, die Festsetzung des Prinzips der Nähe. Mit dem neuen Abfallwirtschaftsplan soll insbesondere die Entwicklung regionaler Kooperationen aktiv gefördert werden. Dazu gehört auch die landesweite Koordinierung einer langfristigen Anpassung der Kapazitäten bei den Abfallbehandlungsanlagen und Deponien.“ Als Instrumente zur Umsetzung einer regionalen Entsorgungsautarkie und des Prinzips der Nähe kommen verbindliche Zuweisungen von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu einzelnen Entsorgungsanlagen oder regionale Kooperationen bzw. die Bildung von Entsorgungsregionen in Betracht. 2.3.1 Zuweisung von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu einzelnen Abfallentsorgungsanlagen Nach § 30 Abs. 1 Satz 4 KrWG können Abfallwirtschaftspläne bestimmen, welcher Abfallentsorgungsanlage sich die Entsorgungspflichtigen zu bedienen haben. Die Ausweisung von Entsorgungsanlagen, derer die Entsorgungspflichtigen sich zu bedienen haben, kann nach § 30 Abs. 4 KrWG für verbindlich erklärt werden. Verbindliche Zuweisungen zu bestimmten Abfallentsorgungsanlagen können sich sowohl auf Abfälle zur Beseitigung als auch auf gemischte Siedlungsabfälle (ASN 20 03 01) zur Verwertung aus privaten Haushaltungen einschließlich solcher, die in anderen Herkunftsbereichen gesammelt werden, beziehen. Die Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln haben seinerzeit bestimmte Ausweisungen der von ihnen aufgestellten Abfallwirtschaftspläne für verbindlich erklärt. Die verbindlichen Zuweisungen der beseitigungspflichtigen Körperschaften zu bestimmten Abfallbeseitigungsanlagen bzw. Entsorgungsregionen entsprachen dabei weitgehend bereits bestehenden vertraglichen Vereinbarungen oder regionalen Kooperationen. Durch die verbindliche Zuweisung der beseitigungspflichtigen Körperschaften zu bestimmten Abfallbeseitigungsanlagen bzw. Entsorgungsregionen in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln sollte bewirkt werden, dass spätestens mit Auslaufen der Ausnahmefrist der Abfallablagerungsverordnung am 31. Mai 2005 eine Vorbehandlung behandlungsbe- 20 Ziele der Abfallwirtschaftsplanung dürftiger Siedlungsabfälle in den dort jeweils vorgehaltenen Abfallverbrennungsanlagen erfolgt. Es wurde auch das Ziel eines wirtschaftlichen Anlagenbetriebs und einer ausgeglichenen Gebührensituation verfolgt. In den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster wurde kein entsprechender Handlungsbedarf gesehen. Dort wurden Entsorgungssicherheit und -autarkie sowie die Umsetzung des Prinzips der Nähe durch vertragliche Vereinbarungen, Anlagenbeteiligungen und regionale Kooperationen erreicht. Sofern das Instrument der Zuweisung als zielführend erachtet würde, wäre es landesweit anzuwenden. Eine Simulation der Effekte einer landesweiten Zuweisung von öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern zu der jeweils nächstgelegenen Hausmüllverbrennungsanlage bzw. mechanisch2 biologischen Abfallbehandlungsanlage unter Berücksichtigung bestehender vertraglicher, verbandsrechtlicher bzw. gesellschaftsrechtlicher Bindungen an bestimmte Anlagen kommt zu folgendem Ergebnis:     Entsorgungsanlagen wie beispielsweise die MVA Hagen, die MBRA Münster oder auch die MBA Ennigerloh erhielten durch die Zuweisung mehr Mengen als an Kapazitäten zur Verfügung stehen. Bei stringenter Auslegung müssten in allen Fällen die Kapazitäten ausgebaut werden. Auf der anderen Seite verlöre eine Anlage wie die MVA Hamm rund 60 % der bisherigen von öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern angelieferten Mengen. In diesem Fall müsste ein Teil der Abfallmengen aus Dortmund auch weiterhin der MVA Hamm zugewiesen werden, obwohl es sich nicht um die nächstgelegene Anlage handelt. Die verbindliche Zuweisung an eine Entsorgungsanlage setzt voraus, dass diese auch für einen mindestens 10-jährigen Zeitraum zur Verfügung steht. Bei Anlagen, bei denen diesbezüglich Zweifel bestehen, wäre zu prüfen, ob unter Umständen noch eine alternative Zuweisung erforderlich wäre. Es müssten Regelungen bezüglich der Ermittlung bzw. Festsetzung des zu entrichtenden Entgelts getroffen werden. Sofern Ausnahmen vom Prinzip der Nähe zugelassen würden, wäre eine stringente Festlegung der Zuweisungen nicht mehr gewährleistet. Darüber hinaus ist festzustellen, dass durch verbindliche Zuweisungen weder das Ziel der Bildung regionaler Kooperationen erreicht wird noch Impulse für eine landesweite Anpassung der Behandlungskapazitäten ausgehen. Eine Zuweisung zu (einzelnen) Hausmüllverbrennungsanlagen oder mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen in Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung einer regionalen Entsorgungsautarkie und des Prinzips der Nähe erfolgt daher nicht. 2.3.2 Bildung von Entsorgungsregionen Im Vergleich zu dem eher starren Instrument der Einzelzuweisung eröffnet die Bildung von Entsorgungsregionen flexible Möglichkeiten zur Entwicklung von räumlich angepassten Strategien zur Vorbehandlung von Abfällen, regionalen Arbeitsteilungen bzw. Spezialisierungen sowie zur Anpassung von Behandlungskapazitäten. Für die Bildung von Entsorgungsregionen spricht auch, dass dadurch die Anlagenauslastung und damit letztendlich auch die Verbrennungsentgelte beeinflusst werden können. Entsorgungsregionen stellen einen Kompromiss zwischen der verbindlichen Zuweisung zu einzelnen Abfallentsorgungsanlagen und dem freien Wettbewerb dar. Durch die Festlegung von Entsorgungsregionen wird das Selbstverwaltungsrecht der kreisfreien Städte und Kreise weniger stark eingeschränkt als durch Zuweisungen zu einer bestimmten Abfallentsorgungsanlage. Zulässigkeit und Voraussetzungen von abfallrechtlichen Zuweisungen in Form einer sogenannten Pool3 Lösung sind rechtlich geprüft und bestätigt worden. Zusammenfassend ist festzustellen, dass eine landesweite und stringente Einzel-Zuweisung von kreisfreien Städten und Kreisen zu einer bestimmten Abfallentsorgungsanlage nicht durchweg zu zielführenden Ergebnissen führt. _________________________________________________ _________________________________________________ 2 3 Ausschlaggebend für die Entfernungsrechnung ist der jeweilige geografische Mittelpunkt des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt. Gaßner, Groth, Siederer & Coll.: Rechtliche Zulässigkeit und Voraussetzungen von abfallrechtlichen Zuweisungen in Form der Poollösungen im nationalen Recht. Im Auftrag der Prognos AG; Berlin 2013 Ziele der Abfallwirtschaftsplanung 21  Für die Bildung von Entsorgungsregionen sind die folgenden Planungs- und Abwägungskriterien maßgeblich:    Abb. 2-4 Die Regionen bilden im Wesentlichen die bereits heute bestehenden Verträge und Kooperationen zwischen den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) und den Hausmüllverbrennungsanlagen und mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen ab. Diese orientieren sich bis auf wenige Ausnahmen an den Grenzen der Regierungsbezirke. Zusätzlich wird die Einhaltung des „Prinzips der Nähe“ zu Grunde gelegt, das heißt, jeder öffentlichrechtliche Entsorgungsträger findet grundsätzlich die für ihn nächstgelegene Anlage innerhalb der eigenen Entsorgungsregion. In begründeten Fällen sind Ausnahmen vom Prinzip der Nähe zulässig, z. B. dann, wenn ein öffentlichrechtlicher Entsorgungsträger an einer weiter entfernten Anlage gesellschaftsrechtlich beteilig ist oder einem Zweckverband angehört, der eine weiter entfernte Anlage beliefert. Die Regionen sollten vergleichbare Größenordnungen in Bezug auf die vorhandenen überlassenen Abfälle und die Behandlungskapazitäten aufweisen, um als Grundvoraussetzung über „autarkiefähige“ Mengen- und Anlagenstrukturen zu verfügen, die gleichermaßen auch die wirtschaftliche Voraussetzung für verbindliche Formen interkommunaler Kooperationen bilden und über ausreichend große Abfallmengen und Behandlungskapazitäten zu verfügen, die es erlauben, Optimierungen im Hinblick auf die notwendige Entsorgungsinfrastruktur und Entsorgungslogistik vornehmen zu können.   Vor dem Hintergrund dieser Planungs- und Abwägungskriterien werden folgende drei Entsorgungsregionen abgegrenzt:    Rheinland, Westfalen, Gebiet des Zweckverbandes EKOCity. Entsorgungsregionen Rheinland, Westfalen und EKOCity Regierungsbezirk Münster Minden-Lübbecke MBA Pohlsche Heide Regierungsbezirk Detmold Steinfurt Herford MVA Bielefeld Bielefeld MBRA Münster MBA Gescher Borken Lippe Münster Gütersloh Coesfeld Warendorf SBS Ennigerloh Recklinghausen MVA Hamm Wesel 4 Regierungsbezirk Düsseldorf 1 Paderborn RZR Herten GMVA Niederrhein 3 2 MVA Asdonkshof Duisburg MHKW Essen 5 EnnepeRuhrKreis Krefeld MKVA Krefeld Düsseldorf 9 6 Rhein-Kreis Neuss Heinsberg Dortmund Soest Hagen MVA Hagen Mettmann MVA Düsseldorf Unna Bochum Essen Viersen Höxter Hamm RZR Herten II Kleve Wuppertal MHKW Iserlohn Märkischer Kreis Hochsauerlandkreis 7 MHKW Wuppertal MVA Solingen Bergischer Abfallwirtschaftsverband** 8 Olpe Regierungsbezirk Arnsberg MHKW Leverkusen Entsorgungsregionen Rhein-ErftKreis Region Rheinland Region Westfalen Region EKOCity kreisfreie Städte Bottrop, Essen, Gelsenkirchen, Mühlheim MVA Weisweiler Düren Aachen Städteregion Aachen* SiegenWittgenstein Köln Rhein-Sieg-Kreis Bonn MVA Bonn Entsorgungsanlagen Euskirchen Hausmüllverbrennungsanlage Mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage RMVA Köln Regierungsbezirk Köln 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Bottrop Gelsenkirchen Herne Oberhausen Mühlheim an der Ruhr Solingen Remscheid Leverkusen Mönchengladbach * ohne Stadt Aachen ** Oberbergischer und Rheinisch-Bergischer Kreis Kartengrundlage: GfK GeoMarketing 22 Ziele der Abfallwirtschaftsplanung Tab. 2-1 Mengen und Kapazitäten 2010 sowie Prognose 2025 in den Entsorgungsregionen Rheinland, Westfalen und EKOCity Region Menge behandlungsbedürftiger Siedlungsabfälle 2010 Kapazität 2010 (MVA/MBA) Prognose Menge behandlungsbedürftiger Siedlungsabfälle 2025 Prognose Kapazität 2025 (MVA/MBA) t t % t t, gerundet % Region Rheinland 3.525.000 2.326.824 66% 3.525.000 2.152.000 61% Region Westfalen 1.585.000 1.431.285 90% 1.585.000 1.209.000 82% Region EKOCity 710.000 728.368 103% 710.000 618.000 87% kreisfreie Städte Bottrop, Essen, Gelsenkirchen, Mühlheim 745.000 495.836 67% 745.000 434.000 58% 6.565.000 4.982.313 76% 6.565.000 4.413.000 67% Summe Die Kapazitäten der Hausmüllverbrennungsanlagen und mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen in Nordrhein-Westfalen wären im Jahr 2010 zu durchschnittlich 76 % mit behandlungsbedürftigen Siedlungsabfällen ausgelastet gewesen, wenn auch die Mengen berücksichtigt werden, die zunächst einer mechanischen Behandlung unterzogen werden. Durch den Bevölkerungsrückgang und die stärkere Getrennterfassung von Wertstoffen sowie Bio- und Grünabfällen ist mit einer auf 68 % sinkenden Auslastung bis zum Jahr 2025 zu rechnen. Das Rheinland, Westfalen und das Gebiet des Zweckverbandes EKOCity bilden jeweils eigenständige Entsorgungsregio4 nen. Die so genannten „Karnap-Städte“ Bottrop, Essen, Gelsenkirchen und Mülheim an der Ruhr sind gehalten, eine Zusammenarbeit mit dem Zweckverband EKOCity zu prüfen. Sollten diese sich nicht in Richtung der Region „EKOCity“ orientieren, wäre der Zuschnitt der Region Rheinland zu überprüfen. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben sich für die Behandlung der ihnen überlassenen Abfälle der innerhalb der Regionen jeweils vorhandenen Hausmüllverbrennungsanlagen und/oder mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen zu bedienen (sog. Pool-Lösung). Dies schließt nicht aus, dass zunächst eine Sortierung und/oder Aufbereitung in mechanischen Abfallbehandlungsanlagen innerhalb der Region erfolgt. Es ist sicherzustellen, dass die Entsorgung des Outputs aus der mechanischen Behandlung ebenfalls innerhalb der jeweiligen Entsorgungsregion erfolgt. Ein Austausch überlassener Abfälle zwischen den Regionen kann im Einzelfall zulässig sein, beispielsweise im Rahmen von Ausfallverbunden. Die Ausweisung der drei oben genannten Entsorgungsregionen ist verknüpft mit der Aufforderung, innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntgabe des Abfallwirtschaftsplans entsprechende Kooperationen auf freiwilliger Basis einzugehen. Es wird empfohlen, eine Beteiligung an bestehenden oder die Gründung neuer Zweckverbände zu prüfen. Bestehende Entsorgungsverträge öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bleiben für die Dauer der Vertragslaufzeit unberührt. Maßgeblich für diese Ausnahmeregelung ist ein 5 Vertragsabschluss vor dem Stichtag 17. April 2013. Nach Ablauf eines Zeitraums von zwei Jahren nach Bekanntmachung des Abfallwirtschaftsplans behält sich der Plangeber vor, die Zuweisung zu einer bestimmten Entsorgungsregion und den darin befindlichen Hausmüllverbrennungsanlagen und/oder mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen (sog. Pool-Lösung) durch Rechtsverordnung gegenüber den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und den Anlagenbetreibern für verbindlich zu erklären, sofern sich dieses als geboten erweisen sollte. _________________________________________________ _________________________________________________ 4 5 Die Stadt Gladbeck (Kreis Recklinghausen) wird zukünftig die Anlagen des Zweckverbandes EKOCity nutzen. Vgl. Erlass des MKULNV vom 17.04.2013 (Az. IV-3/IV-2-844.07 / IV-2-444.10.01.01): „Mit lnkrafttreten einer entsprechenden verbindlichen Regelung können Entsorgungsverträge, die eine Entsorgung in Entsorgungsanlagen vorsehen, zu denen sie nach der Verordnung nicht zugewiesen sind, nicht mehr erfüllt werden (§§ 275, 326 BGB).“ (…) Durch die Regelung soll sichergestellt werden, dass die Planungsabsichten des Landes nicht durch den Abschluss neuer langfristiger Entsorgungsverträge unterlaufen werden können. Ziele der Abfallwirtschaftsplanung Kooperationen auf freiwilliger Basis wird eindeutig Vorrang eingeräumt. Es wird jedoch nicht ausgeschlossen, dass auch pflichtige Zweckverbände in Betracht zu ziehen sind. Dies wäre grundsätzlich möglich und rechtlich zulässig. Das LAbfG sieht die Möglichkeit vor, die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers freiwilligen (§ 5 Abs. 7 LAbfG) oder pflichtigen (§ 6 Abs. 2 LAbfG) Zweckverbänden zu übertra6 gen . Für die Umsetzung der Ziele des Abfallwirtschaftsplans spielen die kommunalen Abfallwirtschaftskonzepte eine ausschlaggebende Rolle (siehe Kapitel 1.4). Zwischen dem Abfallwirtschaftsplan und den Abfallwirtschaftskonzepten besteht eine Wechselwirkung. Einerseits sind die kommunalen Abfallwirtschaftskonzepte und -bilanzen zur Darstellung des Bedarfs auszuwerten (siehe § 30 Abs. 2 Satz 2 KrWG) und für die Erarbeitung des Abfallwirtschaftsplans auch ausgewertet und berücksichtigt worden. Andererseits ist der Abfallwirtschaftsplan auch ohne eine Verbindlichmachung einzelner Ausweisungen von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bei der Aufstellung bzw. Fortschreibung der Abfallwirtschaftskonzepte zu beachten (siehe § 5 a Abs. 1 Satz 2 LAbfG). Zur Unterstützung der Umsetzung der Ziele des Abfallwirtschaftsplans können außerdem Maßnahmen zur Beschränkung der grenzüberschreitenden Verbringung von Siedlungsabfällen ergriffen werden (siehe Kapitel 3.4). _________________________________________________ 6 Ein Abfallentsorgungsverband kann gemäß § 6 Abs. 2 LAbfG auch gegen den Widerspruch von Beteiligten gebildet werden, wenn dies aus Gründen des öffentlichen Wohls geboten ist. 23 24 Ziele der Abfallwirtschaftsplanung Zulässigkeit der so genannten „Pool-Lösung“ Gemäß der EG-Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL) haben die Mitgliedstaaten einen Auftrag zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für ihr Territorium. Während die Abfallrahmenrichtlinie die Mitgliedstaaten hierzu in die Pflicht nimmt, ist gemäß § 30 KrWG das jeweilige Land verpflichtet, auf seinem Gebiet die Entsorgungssicherheit u. a. über das Mittel des Erlasses eines Abfallwirtschaftsplanes zu gewährleisten. Damit die Pflicht erfüllt werden kann, werden den Mitgliedsstaaten durch die Europäische Union bzw. den Ländern durch den Bund die tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten hierfür zur Seite gestellt. Wenn Art. 16 Abs. 2 und 3 AbfRRL die Mitgliedstaaten verpflichtet, ein Netz von Entsorgungsanlagen zu konzipieren und aufzubauen, das sowohl die Entsorgungsautarkie als auch das Näheprinzip garantiert, wird in Art. 16 Abs. 1 AbfRRL spiegelbildlich hierzu den Mitgliedstaaten die Möglichkeit an die Hand gegeben, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um ein solches Netz auch tatsächlich errichten und dauerhaft aufrechterhalten zu können. Ebenso verhält es sich mit § 30 KrWG. Dieser ist dem Zweck untergeordnet, das Entsorgungsnetz funktionsfähig zu halten, was wiederum nur möglich ist durch die sinnvolle Ordnung von Abfallströmen und die Beseitigung bestehender Überkapazitäten. Abfallwirtschaftspläne sind in Art. 28 AbfRRL geregelt. In Art. 28 Abs. 2 AbfRRL heißt es u. a., dass die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen für eine Verbesserung der umweltverträglichen Vorbereitung zur Wiederverwendung, sowie des Recyclings, der Verwertung und der Beseitigung von Abfall in ihren Abfallwirtschaftsplänen niederlegen. Auch diese Bestimmungen der Abfallrahmenrichtlinie spre7 chen für die nationalrechtliche Zulässigkeit der Pool-Lösung . Die Pool-Lösung kommt dem – unter anderem in Art. 16 Abs. 2 und 3 AbfRRL – niedergelegten Autarkie- und Näheprinzip zu Gute. Das von den Mitgliedsstaaten dauerhaft zu gewährleistende Netz von Abfallentsorgungsanlagen wird durch die Pool-Lösung im Vergleich zur Einzelzuweisung gestärkt, eine räumlich beschränkte Entwicklung des Wettbewerbs wird zugelassen und die Abfallströme werden ökonomisch und kostengünstig innerhalb der jeweiligen Entsorgungsregion, nahe dem Entstehungsort, behandelt. _________________________________________________ 7 Die Zuweisung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zu einem Pool von Anlagen innerhalb der eigenen Entsorgungsregion Für eine Zulässigkeit der Pool-Zuweisung im Abfallwirtschaftsplan sprechen auch die einschlägigen Vorschriften des Landesabfallgesetzes, insbesondere die in § 1 LAbfG niedergelegten Grundsätze. Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 LAbfG sind nicht verwertbare Abfälle in geeigneten Anlagen im Inland möglichst in der Nähe ihres Entstehungsortes zu beseitigen. Dies hat vorrangig im Land selbst zu geschehen gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 LAbfG. Außerdem soll die Entsorgung gem. § 1 Abs. 3 Satz 2 LAbfG möglichst kostengünstig ausfallen. Zwar sind diese landesrechtlichen Autarkie- und Nähebestimmungen nicht als zwingende Planungsvorgaben zu verstehen, sie gelten aber als berücksichtigungspflichtige Planungsleitlinien. Dafür ist das grundrechtlich abgesicherte Selbstverwaltungsrecht der kommunalen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu beachten, die in ihrer Entscheidungsfreiheit und Wahlmöglichkeit, in welcher Anlage sie ihre Abfälle entsorgen wollen, eingeschränkt werden. Erfolgt eine Pool-Zuweisung, können die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in Zukunft nicht mehr den möglicherweise günstigeren, aber weiter entfernten Anbieter auswählen, sondern sind auf die Anbieter ihrer jeweiligen Entsorgungsregion beschränkt. Auf der anderen Seite ist jedoch zu bedenken, dass die Pool-Zuweisung im Vergleich zu der Einzelzuweisung den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern gegenüber das mildere und somit verhältnismäßigere Mittel darstellt. Ein weiterer wichtiger Belang, der für die Pool-Zuweisung spricht, ist die angestrebte Vergleichmäßigung der Anlagenauslastung – und damit letztendlich auch der Verbrennungsentgelte. Die Frage, ob und wie das Land eine Anlagenzuweisung vornimmt, ist eine planerische Ermessenentscheidung, die sämtliche widerstreitende Interessen gegeneinander abzuwägen hat. Wichtiges Argument für die Pool-Lösung ist das Autarkie- und Näheprinzip, sowie eine – zumindest partielle – Offenhaltung des Wettbewerbs. Im Interesse der öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger ist ihr Selbstverwaltungsrecht in die Abwägung einzustellen, das zwar von jeder Art der Zuweisung beeinträchtigt wird – durch die Pool-Zuweisung jedoch weniger stark als durch eine Einzelzuweisung. Rechtlicher Rahmen der Siedlungsabfallwirtschaft 3 25 Rechtlicher Rahmen der Siedlungsabfallwirtschaft Die rechtlichen Grundlagen für die Siedlungsabfallwirtschaft ergeben sich im Wesentlichen aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie den darauf gestützten Rechtsverordnungen. Mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz wird die EGAbfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. 3.1 EG-Abfallrahmenrichtlinie Die am 12. Dezember 2008 in Kraft getretene EG-Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL) ist wesentliche Grundlage für abfallrechtliche Regelungen in den Mitgliedstaaten. Mit der Richtlinie sollen die schädlichen Auswirkungen der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen vermieden und verringert, die Gesamtauswirkungen der Ressourcennutzung reduziert und die Effizienz der Ressourcennutzung verbessert werden (Artikel 1 AbfRRL). Vor diesem Hintergrund sollen das Wirtschaftswachstum vom Abfallaufkommen entkoppelt, die Abfallmengen deutlich reduziert sowie Recycling- und Wiederverwertungsquoten erhöht werden. In Artikel 4 der Abfallrahmenrichtlinie ist eine fünfstufige Hierarchie für den Umgang mit Abfällen definiert worden, wobei eine Differenzierung des „Verwertungsbegriffs“ aus der vorherigen Abfallhierarchie erfolgte:      Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung, z. B. energetische Verwertung, Beseitigung. Neu definiert wurden eine Abgrenzung zwischen Abfall und Nebenprodukten (Artikel 5 AbfRRL) sowie das Ende der Abfalleigenschaft (Artikel 6 AbfRRL). Um die Wiederverwendung und die Abfallvermeidung zu verbessern, werden die Mitgliedstaaten in Artikel 8 der AbfRRL ermächtigt, Maßnahmen mit und ohne Gesetzescharakter für eine erweiterte Herstellerverantwortung zu ergreifen, damit Erzeugnisse so gestaltet werden, dass bei deren Herstellung und anschließendem Gebrauch die Umweltfolgen und die Entstehung von Abfällen verringert werden. Darüber hinaus soll gewährleistet werden, dass Verwertung und Beseitigung der Erzeugnisse, die zu Abfall geworden sind, gemäß der geltenden Abfallhierarchie (Artikel 4 AbfRRL) sowie unter Berücksichtigung der Anforderungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt (Artikel 13 AbfRRL) stattfinden. Weiterhin wurden in Artikel 11 der AbfRRL verpflichtende Recyclingquoten für Papier, Metall, Kunststoff und Glas aus Haushalten und gegebenenfalls aus anderen Quellen, soweit die betreffenden Abfallströme Haushaltsabfällen ähnlich sind (mindestens 50 %) sowie für nicht gefährliche Bau- und Abbruchabfälle (mindestens 70 %) festgelegt. Nach Artikel 12 der AbfRRL sind Abfälle, die nicht verwertet werden, Verfahren der unbedenklichen Beseitigung zu unterziehen, die den Bestimmungen des Artikels 13 zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt genügen. Dabei sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um ein integriertes und angemessenes Netz von Abfallbeseitigungsanlagen und Anlagen zur Verwertung von gemischten Siedlungsabfällen, die von privaten Haushalten eingesammelt worden sind, zu errichten. Das Netz ist so zu gestalten, dass die Autarkie bei der Abfallbeseitigung und der Verwertung von gemischten Siedlungsabfällen erreicht wird und die Abfälle in einer der am nächsten gelegenen geeigneten Anlagen beseitigt bzw. verwertet werden können (Artikel 16 AbfRRL). Nach EG-Abfallrahmenrichtlinie sind die Mitgliedstaaten darüber hinaus verpflichtet, bis Ende 2013 Abfallvermeidungsprogramme zu erstellen, in denen Abfallvermeidungsziele formuliert, bestehende Abfallvermeidungsmaßnahmen zusammengestellt und evaluiert sowie darauf aufbauend neue Maßnahmen konzipiert werden. Hierdurch soll die Abfallvermeidungspolitik gestärkt und gegenüber den Bürgern transparenter gemacht werden (Artikel 29 AbfRRL). 3.2 Kreislaufwirtschaftsgesetz Ziel des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist eine nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft durch Stärkung der Abfallvermeidung und des Recyclings von Abfällen. Kern des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind die neue fünfstufige Abfallhierarchie (§ 6 KrWG) analog zu Artikel 4 der EU Abfallrahmenrichtlinie und ihre Umsetzung im bisherigen Grundpflichtenmodell (§§ 6 bis 8 KrWG), eine Verbesserung der Ressourceneffizienz sowie die Gewährleistung einer umweltverträglichen Abfallbeseitigung. Diese neue Hierarchie legt die grundsätzliche Stufenfolge aus Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Recycling und sonstiger, u. a. energetischer Verwertung von Abfällen und schließlich der Abfallbeseitigung fest. Vorrang hat die jeweils beste Option aus Sicht des Umweltschutzes, wobei neben den ökologischen Auswirkungen auch technische, wirtschaftliche und soziale Folgen zu berücksichtigen sind. Die Festlegung des Vorrangs einer Verwertungsart gegenüber den Abfallerzeugern und -besitzern wird in erster Linie durch abfallspezifische Rechtsverordnungen erfolgen. Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz behält die Regulierung der Produktverantwortung bei (vgl. §§ 23 ff. KrWG) und setzt 26 Rechtlicher Rahmen der Siedlungsabfallwirtschaft 9 ein Signal zur Fortentwicklung der Verpackungsverordnung, hin zu einer einheitlichen haushaltsnahen Wertstofferfassung. der 30. BImSchV , der Deponieverordnung (DepV) sowie den 10 sogenannten BVT-Merkblättern festgelegt. Im Kreislaufwirtschaftsgesetz wird der Bund zur Erstellung eines Abfallvermeidungsprogramms verpflichtet, an dem sich die Länder beteiligen können (§ 33 KrWG) (vgl. Kapitel 4.1.1). 3.3 Nach § 14 KrWG soll bis 2020 insgesamt eine Recyclingquote von mindestens 65 % für Siedlungsabfälle sowie von mindestens 70 % für Bau- und Abbruchabfälle erreicht werden. Diese Quoten sollen die nationalen Erfolge der Kreislaufwirtschaft sichern und Impulse zur Fortentwicklung geben. Um das hohe Ressourcenpotenzial werthaltiger Abfälle effizienter zu erschließen, sind Bioabfälle sowie Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfälle unter den Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 KrWG bzw. § 14 Abs. 1 KrWG spätestens ab dem 1. Januar 2015 getrennt zu sammeln. Zusätzlich enthält § 11 Abs. 2 KrWG weitreichende Ermächtigungsgrundlagen zum Erlass von Anforderungen an die Bewirtschaftung von Bioabfällen und Klärschlämmen. Hierdurch können künftig auch die im Kreislaufwirtschaftsgesetz normierten Forderungen nach Kaskadennutzung von Abfällen durch entsprechende rechtliche Grundlagen verpflichtend vorgegeben werden. Darüber hinaus enthält § 11 Abs. 2 Satz 3 KrWG eine Neuabgrenzung zum Düngemittelrecht, die u. a. die Vereinheitlichung von Schadstoffgrenzwerten für alle Düngemittel materialunabhängig festlegt. Diese vereinheitlichten Grenzwerte des Düngemittelrechtes erlangen zum 01.01.2015 Gültigkeit. Umfassende Rahmenanforderungen zur Festlegung von Qualitätssicherungsanforderungen bei Bioabfällen und Klärschlämmen sind in § 12 KrWG festgelegt. Damit sind die von der Privatwirtschaft organisierten freiwilligen Qualitätssysteme für Bioabfall- und Klärschlammverwertung zukünftig gesetzlich abgesichert, wodurch Ressourcenerschließung weiter unterstützt wird. Die rechtlichen Grundlagen der Abfallbeseitigung (§§ 15 und 16 KrWG) und insbesondere des Deponierechts (§§ 28 ff. KrWG) sind im Rahmen der Novelle weitgehend unverändert geblieben. Abfälle zum Zweck der Beseitigung dürfen nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen behandelt werden (§ 28 Abs. 1 KrWG). Die Anforderungen an die Entsorgung von Siedlungsabfällen 8 nach dem Stand der Technik sind u. a. in der 17. BImSchV , Mit dem Landesabfallgesetz (LAbfG) soll eine möglichst abfallarme Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und zur Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen im Einklang mit den Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gefördert werden (§ 1 LAbfG). Hierzu erstellt die oberste Abfallwirtschaftsbehörde im Benehmen mit den fachlich betroffenen Ausschüssen des Landtages und im Einvernehmen mit den beteiligten Landesministerien einen Abfallwirtschaftsplan (§ 17 LAbfG), der nach § 16 LAbfG in räumlichen oder in sachlichen Teilabschnitten aufgestellt werden kann. Vorliegender Abfallwirtschaftsplan ist für den sachlichen Teilabschnitt „Siedlungsabfälle“ aufgestellt. In den Abfallwirtschaftsplan ist entsprechend Artikel 14 der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle ein gesondertes Kapitel über Verpackungen und die Bewirtschaftung der daraus entstehenden Abfälle sowie über vorgesehene Maßnahmen der Abfallvermeidung und der Wiederverwendung (§ 16 LAbfG) aufgenommen worden. Im Landesabfallgesetz sind darüber hinaus die Anforderungen an kommunale Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen sowie die Verpflichtung der kreisfreien Städte und Kreise zur Abfallberatung geregelt. Eine Anpassung des Landesabfallgesetzes an das novellierte Kreislaufwirtschaftsgesetz steht noch aus. 3.4 Grenzüberschreitende Abfallverbringung In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird die grenzüberschreitende Abfallverbringung durch die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) geregelt, die auf dem Basler Übereinkommen sowie dem Beschluss C(2001)107/Endgültig des OECD-Rates über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von zur Verwertung bestimmten Abfällen aufbaut und diese in unmittelbar geltendes Gemeinschaftsrecht umsetzt. Ergänzende Bestimmungen für Deutschland sind im Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) geregelt, das in novellierter Form am 28. Juli 2007 in Kraft trat. Grenzüberschreitende Verbringungen von Abfällen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig (notifizierungspflichtig). Für Abfälle zur Beseitigung, die im Geltungsbereich des _________________________________________________ 9 8 10 Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen Landesabfallgesetz Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen Beste Verfügbare Technik (BVT)-Merkblätter (BREF’s Best Available Techniques Reverence Documents) unter www.bvt.umweltbundesamt.de Rechtlicher Rahmen der Siedlungsabfallwirtschaft AbfVerbrG anfallen, gilt das Prinzip der Inlandsentsorgung (Grundsatz der Autarkie). Den Behörden stehen weitreichende Einwandmöglichkeiten gegen eine Verbringung von Abfällen zur Beseitigung zur Verfügung. Die Verbringung von Abfällen zur Verwertung unterliegt grundsätzlich der Warenverkehrsfreiheit. Für diese Abfälle sieht die EG-AbfVerbrV weniger weitreichende Einwandmöglichkeiten vor. Für zur Beseitigung bestimmte gemischte Siedlungsabfälle aus privaten Haushaltungen (Abfallschlüssel 20 03 01) kann der Einwand des Artikel 11 Abs. 1i VVA in Anspruch genommen werden, ohne dass es hierfür einer näheren Begründung oder weiterer Voraussetzungen im Einzelnen bedarf. Das gilt auch für die Verbringung von gemischten Siedlungsabfällen zur Verwertung, die nach Artikel 3 Abs. 5 VVA den gleichen Bestimmungen wie die Verbringung von zur Beseitigung bestimmten Abfällen unterliegt. Zur Unterstützung der Umsetzung der Ziele der Abfallwirtschaftsplanung können somit auch Maßnahmen zur Beschränkung der grenzüberschreitenden Verbringung sowohl von zur Beseitigung als auch zur Verwertung bestimmten gemischten Siedlungsabfällen ergriffen werden. 27 28 Ziele der Siedlungsabfallwirtschaft 4 Ziele der Siedlungsabfallwirtschaft 4.1 Förderung der Abfallvermeidung Das Land Nordrhein-Westfalen verfolgt das Ziel einer ökologischen Abfallwirtschaft, das auch die Förderung der Abfallvermeidung und Wiederverwendung umfasst. NordrheinWestfalen hat sich aktiv am Abfallvermeidungsprogramm für Deutschland beteiligt. In Nordrhein-Westfalen werden bereits seit vielen Jahren Projekte und Aktivitäten auf dem Gebiet der Abfallvermeidung und Wiederverwendung erfolgreich praktiziert. Diese sollen intensiviert und weiterentwickelt werden. Darüber hinaus sollen neue zukunftsorientierte Strategien zur Förderung der Abfallvermeidung und Wiederverwendung entwickelt werden. Konkrete Handlungsempfehlungen und Projektvorschläge zur Förderung der Abfallvermeidung im kommunalen Bereich werden in Kapitel 4.1.5 dargestellt. 4.1.1 Rechtlicher Rahmen der Abfallvermeidung Nach Art. 4 Abs. 1 AbfRRL ist eine erweiterte fünfstufige Abfallhierarchie zu Grunde zu legen (vgl. Kapitel 3.1). Die in das Kreislaufwirtschaftsgesetz übernommene erweiterte Prioritätenfolge macht deutlich, dass der Nutzung von Abfällen als Ressource zukünftig ein noch größerer Stellenwert beigemessen wird und die Abfallvermeidung nach wie vor die oberste Priorität hat. Als Abfallvermeidungsmaßnahme wird nach § 3 Abs. 20 KrWG jede Maßnahme verstanden, die ergriffen wird, bevor ein Stoff, Material oder Erzeugnis zu Abfall geworden ist, und dazu dient, die Abfallmenge, die schädlichen Auswirkungen des Abfalls auf Mensch und Umwelt oder den Gehalt an schädlichen Stoffen in Materialien und Erzeugnissen zu verringern. Hierzu zählen insbesondere     die anlageninterne Kreislaufführung von Stoffen, die abfallarme Produktgestaltung, die Wiederverwendung von Erzeugnissen oder die Verlängerung ihrer Lebensdauer sowie ein Konsumverhalten, das auf den Erwerb von abfallund schadstoffarmen Produkten sowie die Nutzung von Mehrwegverpackungen gerichtet ist. Die Übergänge zwischen Abfallvermeidung und Wiederverwendung sind fließend. Zur Umsetzung der Prioritätenfolge wurden die Instrumente zur Abfallvermeidung in der Abfallrahmenrichtlinie ausgebaut, indem die Mitgliedstaaten zur Erstellung von Abfallvermeidungsprogrammen verpflichtet werden (Art. 29 AbfRRL). In den Programmen sind Abfallvermeidungsziele festzulegen, bestehende Vermeidungsmaßnahmen darzustellen und die Zweckmäßigkeit der in Anhang IV der AbfRRL angegebenen Beispielmaßnahmen sowie anderer geeigneter Vermeidungsmaßnahmen zu bewerten. Zweck solcher Ziele und Maßnahmen ist es, das Wirtschaftswachstum und die mit der Abfallerzeugung verbundenen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu entkoppeln. Des Weiteren sollen zweckmäßige, spezifische qualitative oder quantitative Maßstäbe vorgegeben werden, die eine Überwachung und Bewertung der bei den Abfallvermeidungsmaßnahmen erzielten Fortschritte ermöglichen. Die Abfallvermeidungsprogramme sind spätestens bis zum 12. Dezember 2013 durch die Mitgliedsstaaten zu erstellen, mindestens alle sechs Jahre auszuwerten und bei Bedarf fortzuschreiben (Art. 29 und 30 AbfRRL). Die Grundlagen der Abfallvermeidung sind im Kreislaufwirtschaftsgesetz und in stoffstromspezifischen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Mit der Anlage 4 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes werden die Beispiele für Abfallvermeidungsmaßnahmen der EG-Abfallrahmenrichtlinie übernommen, so z. B.: 1. Maßnahmen, die sich auf die Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Abfallerzeugung auswirken können, wie Planungsmaßnahmen oder sonstige wirtschaftliche Instrumente zur Förderung der Ressourceneffizienz. 2. Maßnahmen, die sich auf die Konzeptions-, Produktionsund Vertriebsphase auswirken können, wie z. B. die Förderung von Ökodesign, Bereitstellung von Informationen über Techniken zur Abfallvermeidung in der Industrie oder Sensibilisierungsmaßnahmen bei Unternehmen. 3. Maßnahmen, die sich auf die Verbrauchs- und Nutzungsphase auswirken können, wie wirtschaftliche Instrumente (z. B. Anreize für umweltfreundlichen Einkauf) oder Sensibilisierungsmaßnahmen und Informationen für die breite Öffentlichkeit oder eine bestimmte Verbrauchergruppe. Im Kreislaufwirtschaftsgesetz sind weiterhin Vorgaben zur Abfallvermeidung, z. B. im Bereich der öffentlichen Beschaffung (§ 45 KrWG) und die Pflicht zur Abfallberatung durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sowie weitere Institutionen wie die Industrie- und Handelskammern (§ 46 KrWG) enthalten. Zuständig für die Erarbeitung eines Abfallvermeidungsprogramms für Deutschland ist entsprechend § 33 Abs. 5 Satz 3 KrWG das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Dieses hat ein Abfallvermeidungspro- Ziele der Siedlungsabfallwirtschaft 29  gramm unter Beteiligung der Länder erarbeitet, das am 31. Juli 2013 vom Bundeskabinett beschlossen worden ist (siehe Kapitel 4.1.2). Im Landesabfallgesetz (LAbfG) sind die Förderung einer möglichst abfallarmen Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung einer umweltverträglichen Abfallbeseitigung als Ziele festgelegt. Diesen Zielen dienen nach § 1 Abs. 1 LAbfG unter anderem      Darüber hinaus sind die kreisfreien Städte und Kreise nach § 3 LAbfG zur ortsnahen Informationen und Beratung über die Möglichkeiten der Vermeidung und Verwertung von Abfällen verpflichtet, wobei die Kreise die Aufgabe der Abfallberatung auch auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit deren Einvernehmen übertragen können. 4.1.2        möglichst weitgehende Reduktion der Abfallmengen in Relation zur Wirtschaftsleistung oder zur Beschäftigten- und Bevölkerungszahl, Verbesserung des Informationsstandes und dadurch Sensibilisierung der Bevölkerung, der beteiligten Akteure aus Industrie, Gewerbe, Handel und Entsorgungswirtschaft, anlageninterne Kreislaufführung von Stoffen, Förderung eines Konsumverhaltens, das auf den Erwerb abfall- und schadstoffarmer Produkte gerichtet ist, abfallarme Produktgestaltung, Steigerung der Lebensdauer und der Nutzungsintensität sowie Förderung der Wiederverwendung von Produkten. Das Abfallvermeidungsprogramm befasst sich ausschließlich mit Abfallvermeidungsmaßnahmen der öffentlichen Hand, wobei die einzelne Maßnahme, je nach Maßnahmenart unmittelbar oder mittelbar verschiedene Akteure betreffen kann. Es baut im Wesentlichen auf den Ergebnissen und Schlussfolgerungen von zwei Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes (UBA) auf. 1. Im Rahmen des Vorhabens „Erarbeitung eines bundesweiten Abfallvermeidungsprogramms“ wurde eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Daten und Informationen zu staatlichen und kommunalen Maßnahmen gemäß Anhang IV der AbfRRL (Beispiele für Abfallvermeidungsmaßnahmen) durchgeführt. 2. Zielsetzung des Vorhabens „Konzeptionelle/inhaltliche Umsetzung von Artikel 29 der Richtlinie 2008/98/EG“ war es, geeignete Maßstäbe und Indikatoren zu identifizieren bzw. zu entwickeln, anhand derer die Erfolge von Abfallvermeidungsmaßnahmen bzw. -programmen bewertet werden können. Ausgehend von den Ergebnissen der Bestandsaufnahme wurden Maßnahmen ausgewählt und bewertet, die für das Abfallvermeidungsprogramm in Frage kommen. Abfallvermeidungsprogramm für Deutschland Das Abfallvermeidungsprogramm bildet neben der Kreislaufwirtschaft und der Ressourceneffizienz die dritte Säule eines Ressourcen sparenden Umgangs mit Rohstoffen, wobei die Entkopplung der Ressourcennutzung vom Wirtschaftswachstum ein zentrales umweltpolitisches Ziel ist. Da Abfälle stets aus ehemaligen Ressourcen entstehen, leistet die Abfallvermeidung einen wesentlichen Beitrag zu dieser Zielsetzung. Das Hauptziel der Abfallvermeidung ist eine Entkopplung des Wirtschaftswachstums von den mit der Abfallerzeugung verbundenen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. Es wird unterstützt durch operative Ziele, die ansetzen, bevor ein Stoff, Material oder Erzeugnis zu Abfall geworden ist, im Einzelnen:   Zur Erreichung dieser operativen Ziele wurden verschiedene Unterziele definiert: die abfallarme Produktion und Produktgestaltung, die anlageninterne Kreislaufführung von Stoffen, die schadstoffarme Produktion und schadstoffarme Produkte, die möglichst weitgehende Vermeidung oder Verringerung von Schadstoffen in Abfällen sowie eine ordnungsgemäße schadlose und möglichst hochwertige Verwertung nicht vermeidbarer Abfälle. Zur Erreichung dieser Ziele wird das Land nach § 1 Abs. 2 LAbfG insbesondere das schadstoff- und abfallarme Herstellen, Be- und Verarbeiten und in Verkehr bringen von Erzeugnissen, die Erhöhung der Gebrauchsdauer, Haltbarkeit und Reparaturfreundlichkeit, die Steigerung der Wiederverwendung oder Mehrfachverwendung von Erzeugnissen, die Entwicklung und Anwendung von Verfahren zur umweltverträglichen Verwertung von Abfällen sowie die Verminderung des Schadstoffgehaltes in Erzeugnissen und Abfällen unterstützen. die Reduktion der Schadstoffe in Materialien und Erzeugnissen bis hin zur Substitution umwelt- und gesundheitsschädlicher Stoffe. die Reduktion der Abfallmenge, die Reduktion schädlicher Auswirkungen des Abfalls, Direkt können Abfälle durch die Umstellung von Produktionsprozessen und durch Änderungen im Verhalten, vor allem beim Konsumenten, vermieden werden. Direkte Abfallvermeidungsmaßnahmen sind z. B. die dauerhafte Verwendung von Einkaufsbeuteln aus Textil, die den Einsatz von Plastiktüten verringern. Akteure der Abfall- und Kreislaufwirtschaft können direkte Abfallvermeidung i. d. R. durch Aufklärungskampag- 30 nen unterstützen. Darüber hinaus gibt es auch Formen der indirekten Abfallvermeidung wie z. B. den Einsatz von Mehr11 wegsystemen aller Art. Die vielfach der Abfallvermeidung zugeordnete Eigenkompostierung ist keine direkte Abfallvermeidung, sondern eine Eigenverwertung. Zur Überwachung und Bewertung der durch konkrete Abfallvermeidungsmaßnahmen erzielten Fortschritte soll das Abfallvermeidungsprogramm zweckmäßige, spezifische, qualitative oder quantitative Maßstäbe vorgeben. Im Abfallvermeidungsprogramm wurden maßnahmenspezifische Indikatoren formuliert, die die Häufigkeit der Anwendung (Durchdringungsgrad) und im Einzelfall auch die Wirksamkeit der Maßnahme belegen können. Hinsichtlich von Indikatoren und Maßstäben, anhand derer die Fortschritte bzw. Erfolge von Abfallvermeidungsmaßnahmen belegt werden können, besteht noch weiterer Forschungs- und Prüfungsbedarf. Ziele der Siedlungsabfallwirtschaft ggf. die administrativen Belastungen und die juristische Umsetzbarkeit beurteilt. Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Bewertung werden verschiedene Maßnahmen zur Förderung der Abfallvermeidung empfohlen, im Einzelnen:    Spezifische Indikatoren für direkte Abfallvermeidungsmaßnahmen sind zum Beispiel der Anteil wiederverwendeter Elektro-Altgeräte im Verhältnis zu den erfassten Altgerätemengen pro Gerätekategorie oder die Entwicklung der Mehrwegquote für die verschiedenen Typen von Verpackungen. Diese Indikatoren können somit Aussagekraft für die Häufigkeit, mit der eine erfolgversprechende Maßnahme angewandt wird, und für den Erfolg von Abfallvermeidungsmaßnahmen besitzen. Indikatoren zur Bewertung von indirekten Abfallvermeidungsmaßnahmen, die für die Abfallvermeidung als wesentlich erachtet werden, sind z. B. die Anzahl von Schulungsmaßnahmen zur Abfallvermeidung in einer Region, aufgewandte Forschungsmittel für die spezifische Problematik „Abfallvermeidung“ oder die Zahl der Bürger in Gebieten mit „verursachergerechter Abfallgebühr“. Diese Indikatoren sagen etwas zur Frequenz und dem Durchdringungsgrad einer mit Blick auf die Abfallvermeidung für sinnvoll erachteten Maßnahme aus. Weitere spezifische Indikatoren sind die Abfallintensität, d. h. das Aufkommen an Abfällen in einzelnen Sektoren im Verhältnis zur Wertschöpfung und Beschäftigtenzahl in den jeweiligen Branchen, oder die Entwicklung der Rohstoffproduktivität. Das Abfallvermeidungsprogramm für Deutschland berücksichtigt Beispiele für die Abfallvermeidungsmaßnahmen, die in Anlage 4 des KrWG aufgeführt sind. Insgesamt umfasst das Programm 34 konkrete Maßnahmen auf Bundes-, Länderund Gemeindeebene. Diese Maßnahmen werden in Bezug auf das jeweilige Abfallvermeidungspotenzial, die Umweltwirkungen, die ökonomischen und sozialen Auswirkungen sowie _________________________________________________ 11 Gehring, M. (2012): Abfallvermeidung ist ein wichtiges Handlungsfeld kommunaler Unternehmen. In: VKS News, 168- Ausgabe, September 2012, S. 8 f.     Allgemeine (horizontale) Maßnahmen, wie Forschung und Entwicklung mit Schwerpunkt „Abfallvermeidung“ sowie Information und Sensibilisierung in den unterschiedlichen Bereichen (Produzenten, Verbraucher, Unternehmen). Produktgestaltung, z. B. Beteiligung an wissenschaftlichen Arbeiten auf europäischer Ebene zur Entwicklung von messbaren Kriterien für den Ressourceneinsatz bei der Produktgestaltung (Ökodesign). Förderung der Wiederverwendung von Produkten sowohl durch Werbung und Aufklärung zur Bedeutung der Nutzung von Gebrauchtgütern für eine nachhaltige Bewirtschaftung als auch durch die Entwicklung von Qualitätsstandards oder Gütesiegeln für gebrauchte Güter. Auf lokaler Ebene sind die Einrichtung von Strukturen zur Wiederverwendung oder Mehrfachnutzung von Produkten durch öffentlichrechtliche Institutionen oder Private, von Reparaturnetzen sowie von Abfall vermeidenden Nutzungsund Dienstleistungsformen („Nutzen statt Besitzen“) von Bedeutung. Verbesserung der Abfallvermeidung beim Betrieb industrieller Anlagen durch Identifikation des Abfallvermeidungspotenzials sowie der Kommunikation der Möglichkeiten zu dessen Umsetzung für unterschiedliche Anlagenarten auf dem Stand der Technik. Abfallvermeidungsmaßnahmen in Unternehmen wie die Förderung von Umweltmanagementsystemen, die Unterstützung und Bekanntmachung der regionalen und lokalen Schulungs- und Beratungsprogramme für Unternehmen zur Verbesserung des Ressourcenschutzes und der Abfallvermeidung sowie konzertierte Aktionen und Vereinbarungen zwischen öffentlichen Einrichtungen und Industrie/Handel im Bereich der Lebensmittelabfälle. Abfallvermeidungsmaßnahmen beim Konsumenten durch größere Verbreitung und intensive Nutzung von Produktdienstleistungssystemen. Diese sollen durch geeignete rechtliche und politische Rahmenbedingungen unterstützt und von der öffentlichen Hand als konkrete Art der Abfallvermeidung beworben werden. Unterstützung der Abfallvermeidung im Bereich des öffentlichen Auftragswesens, z. B. durch zeitnahe Bereitstellung von Arbeitshilfen oder konkrete Ausschreibungsempfehlungen. Ziele der Siedlungsabfallwirtschaft   31 Abfallvermeidung durch verursachergerechte Entsorgungsgebühren, d. h. eine zumindest anteilige Gestaltung der Entsorgungspreise für Restabfall in variabler Form auf Grundlage der Menge. Umweltzeichen, d. h. die Auszeichnung von Abfall vermeidend hergestellten Produkten durch geeignete Kennzeichnungen (z. B. „Blauer Engel“). Da nicht alle der genannten Maßnahmen von Kommunen umgesetzt werden können und somit für diese nicht relevant sind, werden im Folgenden die in Frage kommenden Einzelmaßnahmen, die im Abfallvermeidungsprogramm empfohlen werden, dargestellt:            Entwicklung von Abfallvermeidungskonzepten und -plänen durch Kommunen, Beratung von Betrieben mit Blick auf Potenziale zur Abfallvermeidung durch öffentliche Einrichtungen, Erweiterung bestehender Umweltmanagementsysteme um Aspekte der Abfallvermeidung, Förderung Abfall vermeidender Produktdienstleistungssysteme („Nutzen statt Besitzen“), Förderung von Abfallentsorgungsstrukturen und -systemen, die Abfallvermeidung fördern; inkl. verursachergerechter Entsorgungsgebühren, Stärkung des Aspekts Abfallvermeidung bei Einkaufsempfehlungen, Bildungsmaßnahmen und Öffentlichkeitsbeteiligung zur Abfallvermeidung, Praktische Einführung und Umsetzung von nachhaltigen, Ressourcen schonenden Abfallkonzepten an Schulen, Entwicklung von Abfallvermeidungskampagnen, Beteiligung an konzertierten Aktionen zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen, Berücksichtigung Abfall vermeidender Aspekte bei der öffentlichen Beschaffung, Tab. 4-1:    Förderung der Wiederverwendung oder Mehrfachnutzung von Produkten (Gebrauchtwaren), Unterstützung von Reparaturnetzwerken, Abfallvermeidende Gestaltung von Veranstaltungen in öffentlichen Einrichtungen (Mehrweg statt Einweg“). Die hier dargestellten Abfallvermeidungsmaßnahmen werden in den Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Abfallvermeidungsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen (vgl. Kapitel 4.1.5) im Einzelnen aufgegriffen. 4.1.3 IST-Stand der Abfallvermeidungs- und Abfallberatungsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen Von den Kommunen in Nordrhein-Westfalen werden verschiedene Maßnahmen zur Abfallvermeidung und -beratung durchgeführt. Im Rahmen der Vorstudie zum Abfallwirtschaftsplan erfolgte eine Erhebung bei den kreisfreien Städten, Kreisen sowie den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, die u. a. der Ermittlung von Informationen zu den Themen Abfallvermeidung und Abfallberatung diente. Die Ergebnisse werden im Folgenden dargestellt. Circa 85 % der Kommunen führen Abfallvermeidungsmaßnahmen in unterschiedlichem Umfang und in unterschiedlichen Bereichen durch. Von ca. 15 % der Befragten wurde angegeben, dass keine Maßnahmen zur Abfallvermeidung durchgeführt werden. Dabei ist die Anzahl der Maßnahmen zur Abfallvermeidung in den kreisfreien Städten in der Regel größer als in den Kreisen sowie den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Einen Überblick über die von den Kommunen genannten Abfallvermeidungsmaßnahmen gibt nachfolgende Tabelle. Maßnahmen zur Abfallvermeidung in den Kommunen in NRW 2010 (Anzahl Nennungen; Werte in Klammern = in 2011 geplant) kreisangeh. Städte und Gemeinden kreisfreie Städte Kreise Nordrhein-Westfalen Broschüren 19 142 (+ 4) 16 (+ 2) 177 (+ 6) Pressearbeit 19 256 (+ 1) 24 299 (+ 1) Veranstaltungen 18 167 (+ 3) 20 205 (+ 3) vor Ort-Beratungen 20 245 (+ 1) 23 288 (+ 1) Computerrückgabe 11 63 (+ 1) 6 80 (+ 1) 5 58 5 68 6 (+ 3) 118 (+ 1) 11 135 (+ 4) 12 83 (+ 1) 8 103 (+ 1) 110 (+3) 1.132 (+ 12) 113 (+ 2) 1.355 (+ 17) Sperrmüllbörse Tauschbörse Sonstiges Anzahl Maßnahmen 32 Ziele der Siedlungsabfallwirtschaft Schwerpunkte der Abfallvermeidungsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen sind vor allem die Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung der Abfallerzeuger mit Hilfe von Broschüren, Pressearbeit, Veranstaltungen oder Vor-Ort-Beratungen. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie Kreise legen den Fokus tendenziell eher auf Pressearbeit und VorOrt-Beratungen, während die Aktivitäten der kreisfreien Städte das gesamte Spektrum von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit umfassen. Insgesamt wird der Verpflichtung zur Bereitstellung ortsnaher Informationen nach § 3 LAbfG somit bereits überwiegend nachgekommen. Dabei reichen die Fragestellungen in Bezug auf die Abfallvermeidung von der Umwelterziehung (abfallarmer Schultag, umweltfreundliche Schulmaterialien, Papierschöpfen) über die Möglichkeiten der Änderung des Konsumverhaltens (Mehrweg statt Einweg, Vermeidung von Verpackungen durch Mehrfachbehältnisse, Stofftaschen etc.) bis hin zur Wiederverwendung (Annahme Abb. 4-1: von Kleidung und Möbeln u. a. durch karitative Einrichtungen, Möbelbörsen). Maßnahmen zur Wiederverwendung waren 2010 in den Kommunen in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu den Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung weniger etabliert. Insgesamt wurden 135 regionale Tausch- und Verschenkbörsen oder -märkte für Gebrauchsgüter gemeldet, die überwiegend durch die Kommunen oder kommunale Entsorgungsbetriebe organisiert werden. Darüber hinaus wurden 68 Sperrmüllbörsen und 79 Möglichkeiten der Computerrückgabe ermittelt. Für das Jahr 2011 waren darüber hinaus vier weitere Tauschbörsen sowie eine weitere Computerrückgabemöglichkeit geplant. Einen Überblick über die einzelnen Abfallvermeidungsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen gibt nachfolgende Abbildung. IST-Stand der Abfallvermeidungsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen (Anzahl der Nennungen) Sonstiges 103 Broschüren 177 Tauschbörse 80 Sperrmüllbörse 135 Pressearbeit 299 Broschüren Computerrückgabe 68 Pressearbeit Veranstaltungen vor Ort-Beratungen Computerrückgabe Sperrmüllbörse Tauschbörse Sonstiges vor Ort-Beratungen 288 Veranstaltungen 205 Öffentlichkeits- und Sensibilisierungsmaßnahmen machen mit 971 Nennungen ca. 70 % der ermittelten Abfallvermeidungsmaßnahmen aus. Maßnahmen zur Wiederverwendung von Produkten (Sperrmüllbörse, Tausch- und Verschenkbörse, Buchtauschbörse, Aktionen zur Weiterverwendung gemeinsam mit karitativen Einrichtungen, Computerrückgabe) haben mit insgesamt 283 Nennungen einen Anteil von 21 % an den insgesamt erfassten Abfallvermeidungsmaßnahmen. Sonstige Maßnahmen wie der Einsatz von Geschirrmobilen oder Thekenwagen mit Spülmaschine inkl. Geschirr, Trinkbecherverleih oder das Verschenken von Butterbrotdosen für Erstklässler haben einen Anteil von 8 % an den für NordrheinWestfalen insgesamt ermittelten Maßnahmen. Mit den Abfallvermeidungsmaßnahmen werden vor allem Haushalte, Schulen, Vereine und Gewerbebetriebe als Zielgruppen angesprochen. Als „Sonstige Zielgruppen“ wurden Großwohnanlagen, Wohnungsgenossenschaften, Hausmeister, Hausverwaltungen, Beiräte, Kirchengemeinden, Politische Gruppen, Initiativen, Verbände oder Verwaltungen genannt. Ziele der Siedlungsabfallwirtschaft Abb. 4-2: 33 Zielgruppen der Abfallvermeidungsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen (Anzahl der Nennungen) Sonstige 34 Gewerbebetriebe 194 Haushalte 311 Haushalte Schulen Vereine 150 Vereine Gewerbebetriebe Sonstige Schulen 240 Abfallberatung wird in Nordrhein-Westfalen weitgehend flächendeckend umgesetzt, wobei die Zuständigkeit für diese Aufgabe unterschiedlich geregelt ist. So haben vier Kreise diese Aufgabe auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden übertragen. 59 kreisangehörige Städte und Gemeinden führen keine Abfallberatung durch, da diese durch den jeweiligen Kreis erfolgt. Die für die Abfallberatung eingesetzten personellen Kapazitäten variieren im Mittel zwischen 1,2 Vollzeitäquivalenten (kreisangehörige Städte und Gemeinden) und 6 Vollzeitäquivalenten (kreisfreie Städte), wobei die Spanne des eingesetzten Personals sehr unterschiedlich ist. Werden die für die Abfallberatung zur Verfügung stehenden personellen Kapazitäten auf die Einwohner bezogen, ergeben sich im Mittel 0,7 (Kreise), 1,6 (kreisfreie Städte) und 6,5 (kreisangehörige Städte und Gemeinden) Vollzeitäquivalente je 100.000 Einwohner. Zielgruppe der Abfallberatung sind Haushalte, Schulen, Vereine, Gewerbebetriebe und Sonstige. 60 % der Nennungen entfallen auf Zielgruppen, bei denen der Bürger im Fokus steht. Gewerbebetriebe als Zielgruppe von Abfallberatung haben einen Anteil von ca. 20 %. Kreisfreie Städte und Kreise sprechen tendenziell ein breiteres Spektrum an Zielgruppen an als die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. 34 Ziele der Siedlungsabfallwirtschaft Abb. 4-3: Zielgruppen der Abfallberatung in Nordrhein-Westfalen (Anzahl der Nennungen von Städten, Gemeinden und Kreisen) Sonstige 308 Haushalte 358 Gewerbebetriebe 355 Schulen 356 Haushalte Schulen Vereine Gewerbebetriebe Sonstige Vereine 353 Inhaltlich befasst sich die Abfallberatung mit allen Fragen rund um die kommunale Abfallentsorgung, die Abfalltrennung (Sammelsysteme, Sortierung) sowie die Abfallvermeidung. Im Bereich der kommunalen Abfallentsorgung reicht das Themenspektrum von der Frage der Behälterstandplätze bei Neubauten, über das richtige Befüllen der Biotonne und die Eigenkompostierung, bis hin zu der Frage der Entsorgung von Energiesparlampen. Gewerbebetriebe werden telefonisch oder vor Ort zu verschiedensten abfallspezifischen Fragestellungen bis hin zu Entsorgungskonzepten beraten. Ziele der Siedlungsabfallwirtschaft 4.1.4 35 Maßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen und Praxisbeispiele . Einen Überblick über ausgewählte Abfallvermeidungsmaßnahmen, die durch das Land Nordrhein-Westfalen initiiert oder umgesetzt wurden, gibt nachfolgende Tabelle Tab. 4-2: Abfallvermeidungsmaßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen Zuordnung nach Anlage 4 KrWG / Anhang IV AbfRRL Maßnahme Einzelmaßnahmen Nr. 1 b, Nr. 2 b / Nr. 2, Nr. 5 Branchenuntersuchungen und Branchenprogramme zur Abfallvermeidung gemäß § 5 (1) Nr. 3 BImSchV          Eisen- Stahl- und Tempergießereien Anlagen zur Roheisen- und Stahlproduktion Kaltwalzwerke Anlagen zur Herstellung von Chlor mittels Chloralkali-Elektrolyse Lösemittel-Destillationsanlagen Anlagen zur Herstellung von Papier Pappe und Wellpappe Anlagen zur Herstellung von Glas Lackieranlagen Anlagen zum Schmelzen und Gießen von NE-Metallen einschl. Aluminium-Sekundärhütten Nr. 1 a, Nr. 2 f / Nr. 1, Nr. 9 Vereinbarungen mit der Wirtschaft zu abfallrechtlichen Einstufung  Vereinbarung über die rechtliche Behandlung des Rohstoffs Altpapier im Hinblick auf die Anwendung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (2004) Vereinbarung mit Thyssen-Krupp Stahl AG über die rechtliche Behandlung von Hüttensand und Hochofenschlacke (2005) Vereinbarung mit den Hüttenwerken Mannesmann GmbH zur Produkteigenschaft von Schlacken (2006) Vereinbarung mit der Evonik Power Minerals GmbH über die rechtliche Behandlung von Steinkohlenflugasche Schmelzkammergranulat und REA-Gips (2007) Vereinbarung mit der Bau Mineral GmbH über die rechtliche Einstufung von Steinkohlenflugasche Schmelzkammergranulat und REAGips (2007)     Nr. 1 a / Nr. 1 Abfallvermeidung in den Abfallwirtschaftsplänen  Ziele / Zielvorgaben zur Abfallvermeidung für Siedlungsabfälle und gefährliche Abfälle als Leitlinien für abfallwirtschaftliche Entwicklungen und Planungen. Nr. 1 a / Nr. 1 Abfallvermeidung in Folge vereinbarter Reduzierungspläne gemäß 31. BImSchV  Unterschreitung der Mengenschwellen gemäß 31. BImSchV durch Reduzierungspläne in ca. 70 % der unter den Anwendungsbereich der Lösemittelverordnung fallenden Anlagen. Der Reduzierungserfolg wird unterstützt durch Überwachung sowie technische und beratende Begleitung durch die Vollzugsbehörden. Nr. 3 e / Nr. 15 Abfallvermeidung durch "Grüne Beschaffung" in der öffentlichen Verwaltung  Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG - NRW) (GV.NRW,S. 254) Nr. 3 e / Nr. 15 Abfallvermeidung durch kommunale Abfallwirtschaftskonzepte  Abfallwirtschaftskonzepte der Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen, die nach § 5 a LAbfG NRW u. a. getroffene und geplante Maßnahmen zur Vermeidung der dem örE zu überlassenden Abfälle darstellen. Die Fortschreibung dieser Konzepte alle 5 Jahre fördert die Weiterentwicklung der Abfallvermeidung auf kommunaler Ebene Nr. 2 e / Nr. 8 Abfallvermeidung durch die Gründung und die Aktivitäten der Effizienz-Agentur NRW     Produktionsintegrierter Umweltschutz (PIUS) Ressourcenkostenrechnung (RKR) Umweltgerechte Produktgestaltung (JUMP) Ökoeffizienz-Check 36 Ziele der Siedlungsabfallwirtschaft Im Jahr 1998 wurde die Effizienz-Agentur NRW (EFA) auf Initiative des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums gegründet. Die Effizienz-Agentur NRW berät insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auf dem Gebiet des produktionsintegrierten Umweltschutzes, der Ressourceneffizienz sowie der umweltgerechten Produktgestaltung. Mit dem sog. PIUS-Check werden z. B. die relevanten Stoffströme und der Stand der Technik in der Produktion erfasst und Verbesserungsmöglichkeiten in der Produktion im Sinne der Ressourceneffizienz aufgezeigt. Gründen und in allen Gliedern der Kette, wobei die Anforderungen der Verbraucher und des Handels den Rahmen hierfür geben. Als wesentliche Treiber für Lebensmittelabfälle wurden ein gesättigter Markt und die Forderung nach permanenter Frische, Vielfalt und Verfügbarkeit identifiziert. Gleichzeitig wird das Mindesthaltbarkeitsdatum über seine ursprüngliche Funktion als Garant für einwandfreie Produkteigenschaften bei richtiger Lagerung hinaus, von Unternehmen immer häufiger als Instrument zur Mengensteuerung und als Marketinginstrument eingesetzt. Ein weiterer Baustein zur nachhaltigen ökonomischen und ökologischen Stärkung von Unternehmen ist das Förderprogramm „ÖKOPROFIT“ des Umweltministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen. Durch ein System aufeinander abgestimmter Maßnahmen werden den Unternehmen Kostensenkungs- und Öko-Effizienzsteigerungspotenziale aufgezeigt. Zentrale Themen sind die Reduktion des Wasser- und Energieverbrauchs sowie die Abfallreduzierung und die Erhöhung der Materialeffizienz. Die Maßnahmen reichen von der Identifizierung von Einsparmöglichkeiten durch Umweltmaßnahmen über die Steigerung des Umweltbewusstseins der Mitarbeiter bis hin zur Vernetzung der teilnehmenden Betriebe und der 12 Kommune. Eine wesentliche Herausforderung besteht in der Entwicklung einer neuen Wertschätzung für Produkte und für Nahrungsmittel, um so die Lebensmittelverschwendung deutlich zu reduzieren. Ziel ist ein nachhaltiges Konsumverhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher, vom Einkauf über Auswahl der Produkte, Transport und Mobilität, Zubereitung, Lagerung im Haushalt, bis hin zu den Lebensgewohnheiten. Hier sind Tipps und Hinweise zur Umsetzung eines nachhaltigen Konsums gefragt. Am 1. Mai 2012 ist das Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG - NRW) in Kraft getreten. Die öffentlichen Auftraggeber sind nach § 17 Abs. 1 TVgG - NRW verpflichtet, bei der Vergabe von Aufträgen Kriterien des Umweltschutzes und der Energieeffizienz zu berücksichtigen. Die Anforderungen des § 17 TVgG - NRW zu Aspekten des Umweltschutzes und der Energieeffizienz werden durch die Verordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (Verordnung Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - RVO TVgG - NRW) konkretisiert. Das nordrhein-westfälische Umwelt- und Verbraucherschutzministerium hat verschiedene Maßnahmen gegen die Verschwendung von Lebensmitteln initiiert. Eine vom Ministerium beauftragte Studie „Verringerung von Lebensmittelabfällen – Identifikation von Ursachen und Handlungsoptionen in Nordrhein-Westfalen“ zeigt Handlungsfelder zur Verringerung von Lebensmittelabfällen in Nordrhein-Westfalen auf. Demnach erreichen in Nordrhein-Westfalen jährlich mindestens 16 % der angebauten Lebensmittel nicht die Verbraucher. Lebensmittelabfälle entstehen aus den verschiedensten _________________________________________________ 12 http://www.oekoprofit-nrw.de/default.asp?Menue=26 Der vom nordrhein-westfälischen Umwelt- und Verbraucherschutzministerium ins Leben gerufene Runde Tisch „Neue Wertschätzung für Lebensmittel“, an dem Vertreterinnen und Vertreter von Politik, Lebensmittelwirtschaft, Landwirtschaft, Handel sowie Verbraucherinnen und Verbraucher beteiligt waren, hat sich auf folgende Maßnahmen verständigt:    Überprüfung der gesetzlichen Vorschriften und der handelsseitigen Normen und Regeln hinsichtlich ihrer Relevanz für Lebensmittelabfälle Überprüfung des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) hinsichtlich seiner Auswirkungen auf die Lebensmittelabfälle Eintritt in einen Dialog mit dem Ziel einer schnittstellenübergreifenden Kommunikation und Aktion Das nordrhein-westfälische Umwelt- und Verbraucherschutzministerium forciert die Ernährungs- und Verbraucherbildung an Schulen und hat dazu ein Unterrichtsmodul „Wertschätzung und Verschwendung von Lebensmitteln“ entwickeln lassen. Dadurch soll die Behandlung der Themen „Verschwendung und Wertschätzung von Lebensmitteln“ im Unterricht unterstützt werden. Eine inzwischen etablierte Maßnahme sind so genannte Tausch- und Verschenkbörsen. Hier unterstützt das Umweltund Verbraucherschutzministerium des Landes NordrheinWestfalen die Internetplattform www.foodsharing.de, die es Privatpersonen, Händlern und Produzenten ermöglicht, überschüssige Lebensmittel kostenlos anzubieten oder abzuholen. Die Grundidee, die hinter der Initiative des Foodsharing e. V. steckt ist, dass Menschen Essen teilen, ohne dass Geld dabei fließt. Ziele der Siedlungsabfallwirtschaft In den Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen existieren darüber hinaus diverse regionale Tausch- und Verschenkmärkte sowie Sperrmüllbörsen und Computerrückgabemöglichkeiten (vgl. Kapitel 4.1.3). Des Weiteren finden in Nordrhein-Westfalen verschiedene Aktivitäten zur Vorbereitung zur Wiederverwendung statt. So wird zum Beispiel in dem vom Arbeitskreis Recycling e. V. getragenen Modellprojekt „Lokale Nachhaltige Kreislaufwirtschaft“ (LoNaK), welches gemeinsam mit kommunalen Partnern durchgeführt und von der Stiftung „Umwelt und Entwicklung des Landes Nordrhein-Westfalen“ gefördert wurde, eine Steigerung der Wiederverwendung für die Bereiche Sperrmüll 13 und Elektroaltgeräte angestrebt . Zentrale Projektidee ist die beispielhafte Etablierung von Kooperationen zwischen Einrichtungen oder Zentren der Wiederverwendung und Reparatur mit kommunalen Wertstoffhöfen oder den von Kommunen beauftragten gewerblichen Entsorgern. Der Arbeitskreis Recycling e. V. unterhält in Bielefeld zwei RecyclingBörsen, die als Secondhand-Einrichtungen mit einer Werkstatt für Fahrräder, einer Testung von Elektrogeräten für die Wiederverwendung sowie einer Abteilung für Datenlöschung zur Wiederverwendung von Computern ausgestattet 14 sind . Darüber hinaus betreibt der Verein fünf RecyclingBörsen zur Weiter- und Wiederverwendung als SecondhandEinrichtungen im Kreis Herford. In den RecyclingBörsen finden (Langzeit-) Arbeitslose Qualifizierung und Beschäftigung. Der Projektpartner „Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld“ hat mit seinem Wertstoffhof für die Erfassung wiederverwendungsfähiger Geräte und sonstiger Gebrauchsgüter eine zentrale Funktion, da mit der Ausgestaltung des Annahmebereiches ein Steuerungselement zur Vermeidung von Beschädigungen potenziell wieder verwertbarer Gegenstände etabliert wurde, welches wiederum das Wiederverwendungspotenzial erhöht. Im Rahmen des Projektes wurden zudem Tipps und Schulungsunterlagen zum Aufbau lokaler Kooperationen von Wiederverwendungseinrichtungen und Wertstoffhöfen erarbeitet. Ähnliche Ziele werden auch mit dem Projekt RECOM – Recovery Ecological Management: Wiederverwendung und Ressourcenschonung im regionalen Netzwerk des Arbeitskreises Recycling Herford und der Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit e. V. verfolgt. Ziel dieser durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderten Maßnahme ist die Vernetzung von sozialwirtschaftlichen Betrieben, gewerblichen privatwirtschaftlichen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) sowie ggf. _________________________________________________ 13 Projektflyer Modell- und Kooperationsprojekt des Umweltbetriebs der Stadt Bielefeld und der RecyclingBörse! 14 Nagel, B. (2012): Lokale nachhaltige Kreislaufwirtschaft aus der Sicht des Umweltbetriebes der Stadt Bielefeld. In: VKS-News, 165. Ausgabe, Mai 2012, S. 28 - 30 37 auch Ämtern oder Kammern im Bereich der Ressourcenschonung durch die Secondhand-Wiederverwendung von Produktgruppen wie Elektrogeräten, Möbeln, Textilien oder Hausrat, um eine deutlich verbesserte Wiederverwendung zu erreichen und gleichzeitig ein Beschäftigungspotenzial für 15 Geringqualifizierte zu erschließen . In Nordrhein-Westfalen sind weiterhin zahlreiche Sozial- oder Secondhand-Kaufhäuser verschiedener karitativer Einrichtungen vorhanden. So unterhält z. B. die DasDies Service GmbH der Arbeiterwohlfahrt mehrere Secondhand-Kaufhäuser im Raum Lünen, Bönen, Kamen, Bergkamen. In Düsseldorf werden durch die Diakonie soziale Kaufhäuser an sieben Standorten unter dem Namen „fairhaus“ betrieben, in denen Menschen mit und ohne Behinderung in Festanstellung arbeiten. Das Angebotsspektrum reicht von Kleidung über Haushaltswaren bis hin zu Möbeln. Weiterhin werden Sozialkaufhäuser in Nordrhein-Westfalen durch verschiedene Beschäftigungs- und Qualifizierungseinrichtungen betrieben. Beispiele sind hier die Beschäftigungsund Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH, die in Hagen und Iserlohn zwei Secondhand- bzw. Sozialkaufhäuser unterhält. In vielen Städten des Landes befinden sich weitere 16 Sozialkaufhäuser . 4.1.5 Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Abfallvermeidungsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen Die Bestandsaufnahme für Nordrhein-Westfalen hat gezeigt, dass Abfall vermeidende Maßnahmen und Abfallberatung bereits in der überwiegenden Anzahl der Kommunen in Nordrhein-Westfalen in unterschiedlichem Umfang stattfinden. Abfallvermeidung wird dabei vor allem durch Sensibilisierungs- und Informationsmaßnahmen im Bereich der Abfallberatung kommuniziert. Darüber hinaus sind vielfach weitergehende Angebote, wie Tausch- und Verschenkbörsen, vorhanden. Zur Intensivierung und Weiterentwicklung der Abfallvermeidung sind nachfolgend konkrete Maßnahmen aufgeführt, die auch im Abfallvermeidungsprogramm für Deutschland empfohlen werden. Entwicklung von Abfallvermeidungskonzepten und -plänen durch die Kommunen Abfallvermeidungsstrategien sollten zum Ziel haben, die Bürgerinnen und Bürger sowie die ansässigen Unternehmen mit Blick auf Abfall vermeidendes Verhalten aufzuklären und zur Abfallvermeidung anzuhalten. Sie sind Grundlage für eine _________________________________________________ 15 16 Vendramin, C. (2011): Das CSR-Projekt „RECOM“ – Recovery Ecological Management . Wiederverwendung im regionalen Netzwerk. in: Forum Arbeit 4/11 S. 11f. http://www.sozialkaufhaus.com/Nordrhein-Westfalen/ 38 Ziele der Siedlungsabfallwirtschaft Vielzahl von Einzelmaßnahmen, etwa Tipps zum Abfall vermeidenden Einkaufen oder Hinweise auf Reparaturwerkstätten oder Secondhand-Läden. Dabei können zielgruppenorientierte Maßnahmen, beispielsweise Angebote für Kindertagesstätten oder Schulen oder gemeinsame Aktionen mit der regional bedeutsamen Wirtschaft vorbereitet werden. Die Abfallvermeidungskonzepte und -strategien sollten auch in kommunale Abfallwirtschaftskonzepte gemäß § 5 a LAbfG integriert werden. (IT) optimiert werden. Durch die intensivere Nutzung von Produkten und die Ausweitung des Benutzerkreises wird die Zahl der benötigten Produkte reduziert und somit Abfall vermieden. Die Kommunen können solche Systeme durch ideelle Maßnahmen (Aufnahme in Abfallvermeidungskonzepte, Werbung) fördern. Da die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen dieser Maßnahme noch nicht abschließend beurteilbar sind, wird sie im Abfallvermeidungsprogramm für Deutschland als „grundsätzlich zu empfehlen“ eingestuft. Beratung von Betrieben durch öffentliche Einrichtungen mit Blick auf die Potenziale zur Abfallvermeidung Förderung von Abfallentsorgungsstrukturen und -systemen, die Abfallvermeidung fördern; inkl. verursachergerechter Entsorgungsgebühren Die Themen Ressourcen-, Materialeffizienz und Abfallvermeidung sollten in die Beratung von Unternehmen durch öffentliche Einrichtungen integriert werden. Dies ermöglicht eine optimierte Effizienzberatung von Unternehmen auch vor dem Hintergrund der damit verbundenen Kostensenkungspotenziale und der daraus resultierenden Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Dabei können auch Kommunen aktiv werden, indem sie z. B. auf entsprechende Angebote des Landes zum Schwerpunkt „Abfallvermeidung“ hinweisen (z. B. PIUSCheck, ÖKOPROFIT) oder die Unternehmen direkt bezüglich der Abfallvermeidungspotenziale beraten und bei der Entwicklung von Abfallvermeidungskonzepten unterstützen. Erweiterung bestehender Umweltmanagementsysteme um Aspekte der Abfallvermeidung Die Vermeidung von Produktions- und Gewerbeabfällen ist in vielen Bereichen aus wirtschaftlicher sowie umweltpolitischer Sicht sinnvoll. Viele Betriebe weisen noch Abfallvermeidungspotenziale auf, die mit Umweltmanagementsystemen gezielt erschlossen werden können. Umweltmanagementsysteme helfen bei der Erkennung der Entstehungszusammenhänge der Abfälle, der Kostenermittlung für die Abfallentsorgung und der Identifizierung von technischen Möglichkeiten der Abfallvermeidung. Darüber hinaus können Umweltmanagementsysteme über eine regelmäßige Ermittlung der Massen angefallener Abfälle ein Instrument der Erfolgskontrolle von Abfallvermeidungsmaßnahmen darstellen. Sowohl Länder als auch Kommunen können die Einführung von Umweltmanagementsystemen in Betrieben, z. B. durch Erleichterungen im Vollzug, unterstützen. Die Einflussmöglichkeiten von Kommunen sind dabei als eher gering einzustufen. Förderung Abfall vermeidender Produktdienstleistungssysteme („Nutzen statt Besitzen“) Produktdienstleistungssysteme, die den Gedanken „Nutzen statt Besitzen“ befördern, wie z. B. Car-Sharing, liefern einen wichtigen Ansatz für einen sparsamen Verbrauch von Ressourcen und Gütern. Mit ihnen können Nutzungsintervalle langlebiger Gebrauchsgegenstände, z. B. aus den Bereichen Mobilität, Haushaltsgeräte, Sport oder Informationstechnik Verursachergerechte Entsorgungsgebühren dienen vor allem der Sensibilisierung der Bürger mit Blick auf die von ihnen bereit gestellten Abfallmengen und können vor allem zur besseren Trennung von Wertstoffen und Abfällen, ggf. aber auch zum Abfall vermeidenden Verhalten anregen. Im Landesabfallgesetz ist festgelegt, dass bei der Gebührenbemessung wirksame Anreize zur Vermeidung, Getrennthaltung und Verwertung geschaffen werden sollen (§ 9 Abs. 2 Satz 3 LAbfG). Über die Gestaltung der Satzungsregelungen und das Gebührenmodell können die Kommunen somit Einfluss auf das abfallwirtschaftliche Verhalten nehmen. Auch im Abfallvermeidungsprogramm des Bundes wird die verstärkte Verbreitung und Nutzung von verursachergerechten Abfallentsorgungsgebühren befürwortet. Die Gestaltung der Abfallgebühren für den Hausmüll bzw. Restabfall sollte danach zumindest bis zu einem bestimmten Prozentsatz in variabler Form auf Grundlage der Menge der tatsächlich überlassenen Abfälle erfolgen. Neben der in der Praxis bereits weitgehend etablierten Möglichkeit der Einflussnahme über die Wahl der Behältergröße oder ggf. auch des Abfuhrintervalls werden teilweise zur Gebührenbemessung Identifikationssysteme oder (in selteneren Fällen) Verwiegesysteme eingesetzt. Bei der Identifikation kann ein gewisser Anteil der Gebühr über die durch den Nutzer in Anspruch genommene Leerungshäufigkeit beeinflusst werden. Bei der Verwiegung erfolgt die Abrechnung über die bei der Abfuhr ermittelte Masse des Abfalls. Beide letztgenannten Formen der Gebührenbemessung sind insbesondere dann verursachergerecht umsetzbar, wenn der jeweilige Behälter eindeutig einem Haushalt zugeordnet werden kann. In Großwohnanlagen werden zu diesem Zweck teilweise sogenannte Müllschleusensysteme eingesetzt. Technisierte Gebührensysteme wie die Identifikation und vor allem die Behälterverwiegung können zu erwünschten aber auch zu unerwünschten Mengenverlagerungen führen. Letztere können sich z. B. in vermehrten Fehlwürfen in den Wertstoffsystemen, Verlagerungen in frei zugängliche Großbehälter (z. B. an öffentlichen Gebäuden), Straßenpapierkörbe oder den Sperrmüll sowie einer ungeordneten Entsorgung Ziele der Siedlungsabfallwirtschaft (Littering, wilde Ablagerungen) äußern. Vor diesem Hintergrund sollten der Einsatz und die Umsetzbarkeit solcher Systeme zur Gebührenbemessung mit dem Ziel der Abfallvermeidung unter Berücksichtigung der örtlichen Randbedingungen und der Gebietsstrukturen geprüft und abgewogen werden. Stärkung des Aspekts Abfallvermeidung bei Einkaufsempfehlungen Zur Stärkung des Aspekts der Abfallvermeidung beim Einkauf können Kommunen vor allem im Bereich der Informationsvermittlung und Sensibilisierung durch Öffentlichkeitsarbeit tätig werden, indem sie Flyer oder Broschüren mit Hintergründen und Maßnahmen zum „abfallarmen Einkaufen“ bereitstellen. Zur Erarbeitung entsprechender Informationsmaterialien kann auf vorhandene Quellen, die die Abfallvermeidung bei Einkaufsentscheidungen in den Blick nehmen, zurückgegriffen werden (Flyer, Fachzeitungen etc.). Praktische Einführung und Umsetzung von nachhaltigen, Ressourcen schonenden Abfallkonzepten an Schulen Mit der Einführung und Umsetzung von nachhaltigen, Ressourcen schonenden Abfallkonzepten in Schulen können bedeutende Einsparungen etwa bei der „schulspezifischen“ Abfallfraktion Papier erreicht werden. Neben einer Einführung von Getrenntsammelsystemen sollten daher auch die spezifischen Abfallvermeidungspotenziale für die jeweilige Schule identifiziert sowie konkrete Abfallvermeidungsmaßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden. Dabei ist auch die Sensibilisierung der Schülerinnen und Schüler für das Thema „Abfallvermeidung“ zu berücksichtigen. Kommunen können diesen Prozess aktiv unterstützen. Entwicklung von Abfallvermeidungskampagnen Darüber hinaus können Kommunen ggf. in Zusammenarbeit mit Umwelt- und Verbraucherverbänden Abfallvermeidungskampagnen konzipieren, z. B. in Form von Informationsmaterialien, Theaterprojekten, gezielten Events oder Pilotprojekten. Die Kampagnen können zielgruppen- oder themenspezifisch ausgerichtet sein. Spezifische Themen wären z. B. „abfallarmes Einkaufen“ oder die „Vermeidung von Lebensmittelabfällen“. Für zielgruppenspezifische Kampagnen können z. B. Schulen, Kindergärten, Großwohnanlagen oder auch Gewerbebetriebe in den Fokus genommen werden. Ein weiteres Instrument sind öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen und Wanderausstellungen mit dem Thema „Abfallvermeidung und Wiederverwendung“. 39 Beteiligung an konzertierten Aktionen zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen Konzertierte Aktionen zwischen den für die Landwirtschaft und die Lebensmittelsicherheit zuständigen Behörden sowie der Landwirtschaft, der Lebensmittelindustrie und dem Handel können helfen, Optimierungspotenziale entlang der Wertschöpfungskette für Lebensmittel zu identifizieren. Es können Vereinbarungen getroffen werden, die entlang der Produktions- und Lieferkette entstehenden Lebensmittelabfälle zu verringern. Darüber hinaus kann auch das Konsumverhalten in den Fokus genommen werden. Hierbei kann u. a. auf die Ergebnisse der Studie „Verringerung von Lebensmittelabfällen – Identifikation von Ursachen und Handlungsfeldern in NordrheinWestfalen“ zurückgegriffen werden. Diese hat als wesentliche Treiber für Lebensmittelabfälle einen gesättigten Markt sowie die Forderung nach permanenter Frische, Vielfalt und Verfügbarkeit identifiziert. Kommunen können durch Tipps und Hinweise zur Umsetzung eines nachhaltigen Konsums, die sowohl Einkauf und Auswahl der Produkte als auch Transport, Mobilität und Zubereitung sowie die Lagerung im Haushalt berücksichtigen, darauf hinwirken, dass Konsumenten entsprechend sensibilisiert werden. Auch ist Aufklärung im Bereich des Mindesthaltbarkeitsdatums sinnvoll, da dieses Instrument, das eigentlich als Garant für einwandfreie Produkteigenschaften dient, von Unternehmen oftmals als Marketinginstrument genutzt und vom Konsumenten – irrtümlicherweise – als Verbrauchsdatum gesehen wird. Berücksichtigung Abfall vermeidender Aspekte bei der öffentlichen Beschaffung Durch eine stärkere Ausrichtung der Beschaffung auf Ressourcen sparende und Abfall vermeidende Produkte und Dienstleistungen kann die öffentliche Hand einen wesentlichen Beitrag zur Abfallvermeidung leisten und eine Vorbildfunktion einnehmen. Mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG - NRW), das am 1. Mai 2012 in Kraft getreten ist, wurden Nachhaltigkeitsaspekte in der öffentlichen Auftragsvergabe verankert. Dazu zählt auch die verbindliche Beachtung von Aspekten des Umweltschutzes und der Energieeffizienz. Die Kriterien des Umweltschutzes und der Energieeffizienz werden durch die Verordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (RVO TVgG - NRW) konkretisiert. 40 So sollen nach § 11 Abs. 2 Satz 2 RVO TVgG - NRW bei Bauaufträgen nicht nur Primärrohstoffe, sondern auch aus Abfällen hergestellte Erzeugnisse berücksichtigt werden, wenn diese für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind. Nach dem Landesabfallgesetz sind die Gemeinden und Gemeindeverbände gehalten, bei der Beschaffung von Arbeitsmaterialien, Ge- und Verbrauchsgütern, bei Bauvorhaben und sonstigen Aufträgen sowie bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen Erzeugnissen den Vorzug zu geben, die mit Rohstoff schonenden oder abfallarmen Produktionsverfahren hergestellt sind, sich durch Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit, Wiederverwendbarkeit und Wiederverwertbarkeit auszeichnen und im Vergleich zu anderen Erzeugnissen zu weniger oder schadstoffärmeren Abfällen führen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 LAbfG). Vor diesem Hintergrund ist im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens der Aspekt der Abfallvermeidung stärker in den Blick zu nehmen. Mögliche Anwendungsbereiche sind die Beschaffung von Bürobedarf, Elektro- und Elektronikgeräten sowie Möbeln. Durch die Beschaffung langlebiger Produkte oder auch durch das Leasen langlebiger Geräte können entsprechende Abfallvermeidungspotenziale genutzt werden. Für den Bereich der Bauvergaben wird auf den Leitfaden Nachhaltiges Bauen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen verwiesen. Die Kommunen sollten diese bei eigenen Bauvorhaben berücksichtigen und auch private Bauherren darauf aufmerksam machen. Förderung der Wiederverwendung oder Mehrfachnutzung von Produkten (Gebrauchtwaren) Die Wiederverwendung von Gütern und Produkten gilt als eine klassische Form der Abfallvermeidung. Durch die Lebens- und Nutzungsverlängerung von Produkten werden Abfälle vermieden und alternativ verwendete Neuprodukte ersetzt. Zur Unterstützung der Wiederverwendung können Kommunen zum einen interne Tausch- und Verschenkangebote für die Beschäftigten, z. B. Büchertauschregal, organisieren. Darüber hinaus können Tausch- und Verschenkbörsen für die Bürgerinnen und Bürger über das Internet oder auch als räumliches Angebot, z. B. am Wertstoffhof, eingerichtet werden. Alternativ können Kommunen auch private und gemeinnützige Einrichtungen für den Vertrieb oder Tausch von Gebrauchtwaren unterstützen oder Informationen zu regionalen und/oder überregionalen Angeboten bereitstellen. Ziele der Siedlungsabfallwirtschaft Unterstützung von Reparaturnetzwerken Gebrauchte Produkte und Güter (z. B. Teile des Sperrmülls, wie Möbel, oder auch Elektrogeräte) haben oft noch ein großes Nutzungspotenzial, sodass sie vor allem nach einer entsprechenden Aufbereitung sinnvoll wiederverwendet werden können. Durch Reparaturnetzwerke kann eine gewisse Qualität der aufbereiteten Gebrauchtwaren erreicht und somit die Akzeptanz für Gebrauchtwaren in der Bevölkerung gefördert werden. Diese kann darüber hinaus durch die Entwicklung einheitlicher Qualitätsstandards der Wiederverwendung für die Produkte und auch das Personal in Reparaturnetzwerken gesteigert werden. Initiativen und Netzwerke, die sich in der Aufbereitung von Möbeln, Elektrogeräten, Fahrrädern oder Kleidung engagieren, sollten unterstützt werden. Anzustreben ist auch eine Vernetzung z. B. von vorhandenen Sozial- oder SecondhandKaufhäusern, die von karitativen oder gemeinnützigen Einrichtungen betrieben werden, mit Recyclinghöfen oder auch Sperrmüllsammlungen. Recyclinghöfe können hierbei die Funktion von Sammelstellen übernehmen und dadurch die Qualität der abgegebenen Gebrauchtwaren sichern. Auch kann eine ideelle oder materielle Unterstützung der Akteure (z. B. durch Werbung, Erarbeitung von Best-PracticeBeispielen, Vernetzung der Akteure rund um die Wiederverwendung) hilfreich sein. Es ist davon auszugehen, dass durch die Wiederverwendung aufbereiteter Gebrauchtwaren die Produktion und der Absatz von Neuwaren bis zu einem gewissen Grad vermieden werden und die Nutzungsdauer der Waren sich verlängert, so dass ein Abfallvermeidungseffekt erzielt werden kann. Insgesamt hängen die ökologischen Auswirkungen der Reparaturnetzwerke aber von den jeweiligen Zielprodukten ab. So ist bei Elektrogeräten beispielsweise zu hinterfragen, ob Neugeräte durch ihr besseres Ökodesign oder einen verminderten Energieverbrauch im Einzelfall der Nutzung von Altgeräten vorzuziehen sind. Für die einzelnen Produktströme ist somit zu prüfen, ob die Wiederverwendung zu einer Umweltentlastung führt. Abfallvermeidende Gestaltung von Veranstaltungen in öffentlichen Einrichtungen („Mehrweg statt Einweg“) Kommunen können eine abfallarme Gestaltung von Veranstaltungen in öffentlichen Einrichtungen oder im öffentlichen Raum durch die Verpflichtung der Ausrichter zur Nutzung von Mehrweggeschirr unterstützen. Dieses kann z. B. durch kommunale Satzungen festgelegt werden. Außerdem können sie durch den Verleih von Geschirr- und/oder Spülmobilen abfallarme Veranstaltungen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich unterstützen. Ziele der Siedlungsabfallwirtschaft Die nordrhein-westfälischen Kommunen sollten für die einzelnen hier dargestellten Maßnahmen prüfen, in wie weit diese im Rahmen der Weiterentwicklung der Abfallvermeidung intensiver berücksichtigt werden können. 4.1.6 Entwicklung von Strategien zur Förderung der Abfallvermeidung und Wiederverwendung Die Aktivitäten zur Abfallvermeidung in den vergangenen Jahren betrafen vor allem Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierungsmaßnahmen. Zukünftig sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Nutzungsintensität oder Wiederverwendung (Re-Use) stärker in den Fokus gerückt werden. In den Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen gibt es mittlerweile zahlreiche Tausch- und Verschenkmärkte sowie Sperrmüllbörsen und Computerrückgabemöglichkeiten. Ein flächendeckendes, vernetztes Angebot an Wiederverwendungsaktivitäten existiert bisher nicht. Auch besteht Klärungsbedarf bezüglich der Qualitätssicherung. Aufbauend auf den bislang umgesetzten Maßnahmen zur Abfallvermeidung sollen zukunftsorientierte Strategien zur Abfallvermeidung und Wiederverwendung entwickelt werden. Ein möglicher Baustein dieser Strategie könnte die Gründung einer Stiftung oder Agentur für Abfallvermeidung und Wiederverwendung sein. Die Stiftung/Agentur könnte die vorhandenen Aktivitäten bündeln, vernetzen und zielgerichtet weiterentwickeln. Es könnten Impulse zur Förderung der Wiederverwendung und zur Erhöhung der Nutzungsintensität gegeben werden. Um den Gedanken der Abfallvermeidung und Wiederverwendung deutlicher in den Kommunen zu verankern, neue Ideen zu generieren sowie lokale Abfallvermeidungsstrategien im Sinne von Best Practice Beispielen hervorzuheben, könnte die Stiftung/Agentur Wettbewerbe durchführen. Beispiele für solche Wettbewerbe sind    Neue Ideen für Produktdienstleistungssysteme „Nutzen statt besitzen“ Neue Ideen für Abfallvermeidungskonzepte, z. B. Abfallvermeidende Schule Neue Ideen für abfallarme Produkte Die Durchführung von Wettbewerben kann die Kommunikation des Abfallvermeidungsgedankens auf allen gesellschaftlichen Ebenen unterstützen. 41 4.2 Stärkung einer konsequenten Kreislaufwirtschaft Die Umsetzung einer konsequenten Kreislaufwirtschaft ist für ein dicht besiedeltes und stark industriell geprägtes Land wie Nordrhein-Westfalen ökologisch und ökonomisch besonders wichtig. In privaten Haushalten sowie Industrie und Gewerbe fallen Abfälle an, die als Rohstoff- und Energielieferant dienen können. Die stoffliche und energetische Verwertung von Abfällen trägt dazu bei, dass weniger primäre Rohstoffe wie Holz, Öl oder Mineralien verbraucht werden. Auch ist der Energieverbrauch für die Herstellung neuer Produkte in der Regel geringer, wenn Recyclingmaterialien eingesetzt werden. Die Endlichkeit der natürlichen Ressourcen und steigende Rohstoffpreise werden auch zukünftig Herausforderungen sein, denen mit einer noch stärkeren Nutzung von Abfällen als Rohstoff- und Energiequelle zu begegnen sein wird. Durch die Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft zur Kreislaufwirtschaft wurde bereits eine deutliche Entlastung für die Umwelt erreicht. Es gilt jedoch, Abfälle zukünftig in einem noch stärkeren Maße als Rohstoff- und Energiequelle zu nutzen. Dazu muss eine konsequente Kreislaufwirtschaft in allen Bereichen umgesetzt werden. Gleichzeitig sind hohe ökologische Standards sicherzustellen. 4.2.1 Optimierung und Intensivierung der getrennten Erfassung und Verwertung von Bio- und Grünabfällen Gemäß der Definition im Kreislaufwirtschaftsgesetz gehören zu den Bioabfällen, die den Haushalten zuzuordnen sind, die Garten- und Parkabfälle sowie die Nahrungs- und Küchenabfälle. Darüber hinaus zählen zu den Bioabfällen die Landschaftspflegeabfälle, Nahrungs- und Küchenabfälle aus dem Gaststätten- und Cateringgewerbe, aus dem Einzelhandel und vergleichbare Abfälle aus Nahrungsmittelverarbeitungsbetrieben sowie Abfälle aus sonstigen Herkunftsbereichen, die den zuvor genannten nach Art, Beschaffenheit oder stofflichen Eigenschaften vergleichbar sind (§ 3 Abs. 7 KrWG). Gegenstand des Abfallwirtschaftsplans sind ausschließlich die Bio- und Grünabfälle, die den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassen werden. Diese stammen in der Regel überwiegend aus privaten Haushalten. Bioabfälle sind unter den Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes spätestens ab dem 1. Januar 2015 getrennt zu sammeln. Vor diesem Hintergrund sollen die Anstrengungen zur getrennten Erfassung von Bioabfällen weiter verstärkt werden. Dabei sollen Systeme zum Einsatz kommen, die flächendeckend die jeweils beste Erfassung von Bioabfällen gewährleisten. Die Organisationshoheit der öffentlich-rechtlichen 42 Ziele der Siedlungsabfallwirtschaft Entsorgungsträger bei der Art und Weise der Erfassung der Bioabfälle sowie die bundesrechtlich vorgesehene Möglichkeit der Eigenkompostierung sollen beachtet werden. Tab. 4-3: Leit- und Zielwerte für die getrennte Erfassung von Bio- und Grünabfällen Cluster Die Biogasnutzung soll als Mindeststandard bei der Bioabfallverwertung festgeschrieben werden. Im Rahmen der Vorstudie zum Abfallwirtschaftsplan wurden die bestehenden Erfassungssysteme für Bio- und Grünabfälle, deren jeweilige Potenziale im Restabfall und die zusätzlich abschöpfbaren Mengen ermittelt (vgl. Kapitel 8.1). Zur Abschätzung der zusätzlich aus dem Restabfall abschöpfbaren Mengen wurde ein „Benchmarking“ durchgeführt. Dabei wurden die in den kreisfreien Städten und Kreisen jeweils getrennt erfassten Mengen unter Berücksichtigung der Siedlungsstruktur verglichen. Im Hinblick auf eine Intensivierung der Abschöpfung der noch vorhandenen Potenziale, insbesondere bei den Nahrungsund Küchenabfällen, werden Leit- und Zielwerte für Biound Grünabfälle auf Ebene der kreisfreien Städte und Kreise definiert. Diese sollen vor allem den Kommunen, die bisher geringere Mengen erfassen, als Maßstab für die anzustrebende Steigerung dienen und sie zu intensivierenden Maßnahmen motivieren. Dabei wird davon ausgegangen, dass eine Erfassung auch von Nahrungs- und Küchenabfällen erfolgt. Die Verteilung der Mengen auf die verschiedenen Systeme, wie die Biotonne und die Systeme zur getrennten Grünabfallerfassung, bleibt den Kommunen überlassen. Die definierten Ziele orientieren sich an dem o. g. Benchmarking der in den kreisfreien Städten und Kreisen erfassten Bio- und Grünabfallmengen. Dabei wurde eine Differenzierung nach der Siedlungsstruktur über die Einwohnerdichte in vier Cluster vorgenommen. Dadurch werden die unterschiedlichen strukturellen Gegebenheiten in den Gebietskörperschaften berücksichtigt, die sich sowohl auf das Potenzial vor allem der Grünabfälle als auch auf die Umsetzung der getrennten Erfassung auswirken. Für das Erreichen der Leit- und Zielwerte ist eine zeitliche Staffelung vorgesehen (vgl. Tabelle 4-3):   Kurzfristiges Ziel (2016): Erreichen der clusterbezogenen Leitwerte Mittelfristiges Ziel (2021): Erreichen der clusterbezogenen Zielwerte Leitwert 2016 kg/E*a Zielwert 2021 kg/E*a ≤ 500 E/km² 150 180 > 500 - 1.000 E/km² 130 160 > 1.000 - 2.000 E/km² 110 140 70 90 > 2.000 E/km² Die clusterbezogenen Leitwerte (2016) bewegen sich oberhalb der Cluster-Mittelwerte 2010. Die clusterbezogenen Zielwerte (2021) orientieren sich an den jeweils Besten der einzelnen Cluster. Zur Erreichung des Ziels einer ökologischen Abfallwirtschaft wird ein Landes-Zielwert von 150 kg Bio- und Grünabfällen pro Einwohner und Jahr vorgegeben. Im Rahmen einer Evaluation können die bis dahin vorliegenden Erfahrungen zur bereits erfolgten Intensivierung der Bio- und Grünabfallsammlung ausgewertet und ggf. weitere Maßnahmen zum Erreichen des Landesziels definiert werden. Unter Berücksichtigung der Siedlungsstruktur in NordrheinWestfalen ist diese Zielsetzung sehr ambitioniert. Im Vergleich zu den anderen Bundesländern (mit Ausnahme der Stadtstaaten) hat Nordrhein-Westfalen die höchste Bevölkerungsdichte mit einem hohen Anteil der Einwohner in städtischen Strukturen (etwa 30 % der Bevölkerung leben in Städ2 ten mit mehr als 2.000 Einwohnern pro km ). Das ehrgeizige Ziel soll dazu dienen, die Anstrengungen hinsichtlich einer möglichst umfassenden getrennten Erfassung von Bio- und Grünabfällen zu verstärken und damit dem Ziel einer ökologischen Abfallwirtschaft mit verstärkter Kreislaufwirtschaft näher zu kommen. Vor diesem Hintergrund sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger daher gehalten, im Rahmen der Fortschreibung ihrer Abfallwirtschaftskonzepte, Maßnahmen zur Einführung bzw. Intensivierung der getrennten Erfassung von Bio- und Grünabfällen zu prüfen und darzustellen sowie auf deren Umsetzung durch die für das Einsammeln und Befördern zuständigen kreisangehörigen Städte und Gemeinden hinzuwirken. Für die existierenden und geplanten Maßnahmen bzw. Angebote für eine getrennte Erfassung und Verwertung von Bio- und Grünabfällen sind die Entscheidungskriterien u. a. hinsichtlich der Sammelgebiete und Sammelsysteme darzustellen. Ziele der Siedlungsabfallwirtschaft Zur Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung werden im nachfolgenden Kapitel Handlungsempfehlungen gegeben. 4.2.2 Handlungsempfehlungen zur getrennten Erfassung und Verwertung von Bio- und Grünabfällen Zur Erreichung der im vorliegenden Abfallwirtschaftsplan gesteckten Ziele müssen die Anstrengungen bei der getrennten Erfassung weiter verstärkt werden. Dies betrifft insbesondere die Bioabfälle. Nachfolgende Handlungsempfehlungen sollen den Kommunen als Unterstützung zur Erreichung einer möglichst umfassenden Erfassung von Bioabfällen dienen. Gegenstand des Abfallwirtschaftsplans sind ausschließlich die Bio- und Grünabfälle, die den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassen werden. Die folgenden Handlungsempfehlungen sind daher vor allem auf die aus Haushalten stammenden Bio- und Grünabfälle ausgerichtet. Erfassungssystem Zur Optimierung bzw. Intensivierung der getrennten Erfassung von Bioabfällen sollen Systeme zum Einsatz kommen, die flächendeckend die jeweils beste Erfassung gewährleisten. Die Bio- und Grünabfälle umfassen neben den Garten- und Parkabfällen auch die Nahrungs- und Küchenabfälle. Letztere beinhalten viele Stoffe mit hohem Biogaspotenzial, was sie für die anzustrebende Verwertung in Vergärungsanlagen mit Biogasproduktion besonders auszeichnet. Für die Abschöpfung der Potenziale an Nahrungs- und Küchenabfällen ist ein haushaltsnahes Holsystem wie die Biotonne erforderlich. Diese Abfälle sind nicht längere Zeit lager- und transportfähig. Eine Erfassung von Nahrungs- und Küchenabfällen über Bringsysteme ist nicht zu empfehlen und wird bislang auch nicht erfolgreich praktiziert. Auch für die Eigenkompostierung, die zur Befreiung von der Überlassungspflicht gemäß KrWG führen kann, sind viele Nahrungs- und Küchenabfälle nur bedingt oder gar nicht geeignet. Dies betrifft insbesondere die gekochten Speiseabfälle, verdorbene Lebensmittel sowie vor allem die tierischen Küchenabfälle und Speisereste. Auf Grund des hohen Energiegehalts dieser Abfälle muss zur Vermeidung von Geruchsentwicklungen eine ausreichende Sauerstoffversorgung gegeben sein, was im Rahmen der Eigenkompostierung häufig nicht gewährleistet ist. Darüber hinaus besteht vor allem bei offenen oder teilgeschlossenen Systemen die Gefahr des Anlockens von Schädlingen, wie z. B. Ratten. Vor allem bei den tierischen Küchenabfällen und Speiseresten ist zudem die erforderliche Hygienisierung bei der Eigenkompostierung (im Gegensatz zur Behandlung in Kompostwerken oder Vergärungsanlagen) nicht sicher gewährleistet. In der Praxis werden daher in der Regel auch nur geringe Anteile der Nahrungs- und Küchenabfälle im Rahmen der Eigenkompostie- 43 rung verwertet, die weniger geeigneten Abfälle werden über den Restabfall entsorgt. Daher ist auch bei Sortieranalysen bei Eigenkompostierern ein deutlich höherer Organikanteil im Restabfall nachweisbar als bei Nutzern von Biotonnen. Nach § 17 Abs. 1 KrWG entfällt die Überlassungspflicht, wenn die privaten Haushalte die Verwertung „auf den von ihnen im Rahmen ihrer privaten Lebensführung genutzten Grundstücken“ vornehmen. Dabei müssen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung erfüllt werden. Bei der Eigenkompostierung muss daher auch eine sinnvolle Verwertung des produzierten Kompostes gewährleistet sein. Um eine Überdüngung der Flächen und eine damit möglicherweise einhergehende Grundwassergefährdung auszuschließen, ist ein ausreichender Bedarf an Gartenfläche erforderlich. Von vielen Städten und Gemeinden werden Mindestflächen von 25 oder auch 50 m² je Einwohner vorgegeben. Dabei ist nur der für die Kompostverwertung nutzbare Teil (Nutzgarten) zu berücksichtigen, da in der Regel keine Kompostverwertung auf Ziergarten- oder Rasenflächen erfolgt. Auf Grund der eingeschränkten Eignung vieler Nahrungs- und Küchenabfälle, der abnehmenden Gartengrößen, der zunehmenden Anteile an Ziergarten- und Rasenflächen sowie des hohen Aufwandes ist eine Verwertung der in den Haushalten anfallenden Bioabfälle alleine durch die Eigenkompostierung nicht umfassend zu gewährleisten. Die Biotonne und die Eigenkompostierung sollten sich daher sinnvoll ergänzen. Empfehlung zum Erfassungssystem: Um eine möglichst umfassende getrennte Erfassung und Verwertung der Bioabfälle einschließlich der Nahrungs- und Küchenabfälle zu erreichen, sollte als haushaltsnahes Erfassungssystem die Biotonne eingesetzt werden. Die Eigenkompostierung von dafür geeigneten Bio- und vor allem Grünabfällen kann die Biotonne sinnvoll ergänzen. Die Städte und Gemeinden, die über keine getrennte Bioabfallsammlung über das System Biotonne verfügen oder bislang nur eine geringe Abschöpfquote erreichen, sollten ihre Entscheidung bezüglich der Einführung der Biotonne bzw. einer Optimierung des Systems unter Berücksichtigung der örtlichen Randbedingungen überprüfen. Eine Einflussnahme auf die Erfassung kann über die Satzungsregelungen, die Gebührengestaltung, die Art und Ausgestaltung der angebotenen Systeme sowie die begleitende Öffentlichkeitsarbeit erfolgen. Dazu werden nachfolgende Handlungsempfehlungen gegeben. 44 Satzungsregelungen Bei den Satzungsregelungen zum Stoffkatalog für die Biotonne sind derzeit in vielen Kommunen Fleisch- und Fischabfälle sowie gekochte Speisereste von der Biotonne ausgeschlossen. Diese Vorgaben wurden vor allem in den Anfangszeiten der getrennten Bioabfallerfassung wegen möglicher Geruchsentwicklung, Madenbildung, zu hohem Salzgehalt sowie erhöhten Verpackungsanteilen getroffen. Untersuchungen von Speiseresten zeigten demgegenüber, dass diese z. B. keinen überdurchschnittlichen Salzgehalt aufweisen und ihr Ausschluss von der Erfassung mit der Biotonne somit nicht gerechtfertigt ist. Auch die hygienischen Gründe sprechen nicht gegen die Erfassung über die Biotonne, da die Entsorgung über die Restmülltonne keine hygienischen Vorteile aufweist. Da gerade die Nahrungs- und Küchenabfälle ein hohes Biogaspotenzial aufweisen, sind sie für eine Vergärung besonders geeignet und sollten daher nicht ausgeschlossen werden. Auch in der Muster-Abfallsatzung des Städte- und Gemeindebunds Nordrhein-Westfalen wurde inzwischen eine Anpassung bezüglich des Stoffkatalogs für die Biotonne vorgenommen. Während bislang vorgeschlagen wurde, Speisereste bei den kompostierbaren Abfällen nicht zu berücksichtigen, wurde in der neuen Muster-Abfallsatzung 2012 die Definition erweitert: „Unter Bioabfällen sind hierbei alle im Abfall enthaltenen biologisch abbaubaren Abfallanteile zu verstehen (vgl. § 3 Abs. 7 KrWG)“. Ziele der Siedlungsabfallwirtschaft Verpflichtung zur Trennung der Bio- und Grünabfälle vom Hausmüll und zur Nutzung der angebotenen Systeme ist in der Satzung zu verankern. Ausnahmen kommen nur in Fällen in Betracht, in denen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 4 KrWG nicht vorliegen (z. B. wirtschaftliche Unzumutbarkeit, technische Unmöglichkeit). Bei einem Pflichtanschluss der Biotonne muss eine Befreiungsmöglichkeit z. B. bei nachgewiesener Eigenverwertung der Bioabfälle (Eigenkompostierung) vorgesehen werden, die auch bei der Gebührengestaltung berücksichtigt werden sollte. Die Anforderungen in den Satzungen zum Erwirken einer Befreiung von der Biotonne sind sehr verschieden und auch die tatsächliche Umsetzung wird unterschiedlich gehandhabt. Als eine Maßnahme kann gefordert werden, dass die Beantragung der Freistellung in schriftlicher Form erfolgen muss. Dabei ist vom Antragsteller darzulegen, dass eine ordnungsgemäße Kompostierung aller auf dem Grundstück anfallenden Bioabfälle sowohl aufgrund der technischen Möglichkeiten als auch aus fachlicher Sicht gewährleistet ist. Darüber hinaus kann als Voraussetzung eine Mindest-Gartenfläche zur Verwertung des produzierten Kompostes gefordert werden (s. o.) und auch die Möglichkeit der Durchführung von Kontrollen durch die Kommune kann in der Satzung verankert werden. Nach KrWG ist der Grundstückseigentümer und -besitzer zur Duldung einer entsprechenden Überwachung des Getrennthaltens und der Verwertung verpflichtet (§ 19 Abs. 1 KrWG). Empfehlung zu den Satzungsregelungen: Die Erfassung von Speiseabfällen in der Biotonne bedarf besonderer Hinweise in der Öffentlichkeitsarbeit. So sollten Fleisch/Fisch und sonstige Speisereste z. B. in Zeitungspapier eingewickelt werden. Diese Maßnahme führt nachweislich zur Verringerung der befürchteten Begleiterscheinungen (Geruchsentwicklung, Fliegenanlockung). Hinsichtlich der Satzungsregelungen zum Anschluss ist für eine umfassende Bioabfallerfassung über die Biotonne zunächst grundsätzlich die Umsetzung eines Anschluss- und Benutzungszwanges mit entsprechenden Freistellungsmöglichkeiten sinnvoll. Gegenüber einer freiwilligen Nutzung werden in der Regel höhere Anschlussquoten erreicht und auch größere Bioabfallmengen erfasst. In Nordrhein-Westfalen wird der Pflichtanschluss bereits von etwa 80 % der Städte und Gemeinden mit Biotonne vor allem in den wenig verdichteten Kreisen umgesetzt. In städtischen Strukturen und vor allem in den Großstädten wird die Biotonne auf Grund der befürchteten geringen Akzeptanz und schlechteren Trennqualität bislang teilweise auf freiwilliger Basis angeboten. Stellt die Biotonne auf freiwilliger Basis das einzige Angebot dar, ist dieses grundsätzlich als nicht ausreichend zur Umsetzung der Verwertungspflicht gemäß § 11 Abs. 1 KrWG anzusehen. Es ist zumindest ein Bringsystem anzubieten. Die Um eine möglichst umfassende Nutzung der Biotonne mit entsprechend hoher Bioabfallabschöpfung zu erreichen, sollte in der Regel in der Satzung ein Anschluss- und Benutzungszwang verankert werden. Sollten die örtlichen Randbedingungen einen Pflichtanschluss nicht ermöglichen, so ist bei freiwilligem Angebot der Biotonne durch flankierende Maßnahmen (z. B. Gebührenanreiz, Öffentlichkeitsarbeit) zu gewährleisten, dass dennoch eine möglichst umfassende Nutzung und Bioabfallabschöpfung erreicht wird. Ein Ausschluss von bestimmten Nahrungs- und Küchenabfällen aus der Biotonne sollte nicht erfolgen. Auf den Umgang mit diesen Abfällen bei der Erfassung ist im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit einzugehen. Gebührengestaltung Ein weiteres Steuerungsinstrument für die getrennte Bioabfallsammlung ist die Gebührengestaltung. Die Schaffung von wirksamen Anreizen zur Vermeidung, Getrennthaltung und Verwertung bei der Gebührenbemessung ist im Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen bereits vorgesehen Ziele der Siedlungsabfallwirtschaft (§ 9 Abs. 2 LAbfG). Danach ist es zulässig, verschiedene Abfallentsorgungsteilleistungen über die Erhebung einer einheitlichen Abfallgebühr bezogen auf den Restabfallbehälter sowie einzelne mit einer Sondergebühr belegte Abfallentsorgungsteilleistungen anteilig über eine einheitliche Abfallgebühr abzurechnen. Die Kosten der Biotonne können somit ganz, d. h. in Form einer Einheitsgebühr, oder anteilig bei getrennter Bioabfallgebühr über die Restabfallgebühr abgerechnet werden. Eine Einheitsgebühr führt in der Regel zu höheren Abschöpfmengen. Eigenkompostierern ist ein angemessener Gebührenabschlag zu gewähren (§ 9 Abs. 2 Satz 7 LAbfG). Dabei können die Fixkosten der Biotonne als Vorhaltekosten auch bei Eigenkompostierern z. B. im Rahmen einer Grundgebühr veranschlagt werden. Bei einer subventionierten Biotonnengebühr (bis hin zur Einheitsgebühr) ist zu beachten, dass das Nutzungsangebot allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen muss und nicht Teilgebiete grundsätzlich von der Nutzungsmöglichkeit ausgeschlossen werden. Empfehlung zur Gebührengestaltung: Die getrennte Erfassung der Bioabfälle sollte durch einen Gebührenanreiz unterstützt werden. Dies kann durch eine Einheitsgebühr mit Verzicht auf eine Biotonnengebühr oder über eine gegenüber dem Restabfall geringere Gebühr bei der Biotonne erfolgen. Die Entscheidung sollte unter Berücksichtigung der Siedlungsstruktur, der sonstigen Gebührenstruktur und der Gewährleistung einer hohen Qualität der Bioabfälle getroffen werden. Behälter, Abfuhr, Qualitätskontrolle Als Behälterart ist für die Bioabfallsammlung ein möglichst dicht schließender Behälter einzusetzen. Bei den seinerzeit zur Geruchsminimierung entwickelten unkontrolliert belüfteten Systemen ist die angestrebte Geruchsminimierung nicht nachweisbar und stattdessen mit einer verstärkten Fliegenanlockung und Madenbildung zu rechnen. In einigen Städten und Gemeinden werden Behälter mit einem sog. Biofilterdeckel z. B. gegen eine entsprechende Übernahme der Mehrkosten angeboten. Als Behältergrößen für die Bioabfallsammlung sollten Behälter bis maximal 240 l eingesetzt werden. Die Nachteile der Großbehälter liegen in dem im Allgemeinen erhöhten Störstoffanteil sowie dem hohen Gewicht der befüllten Behälter. Ein Angebot kleinerer Behälter kann zur Steuerung der Stoffströme im Hinblick auf das anschließende Verwertungsverfahren eingesetzt werden, wenn beispielsweise eine Vergärung 45 verfolgt wird und die holzigen Grünabfälle möglichst nicht über die Biotonne sondern über die Grünabfallsysteme erfasst werden sollen. Bezüglich der Festlegung des Leerungsintervalls ist nach derzeitigem Erkenntnisstand eine zweiwöchentliche Leerung auch aus hygienischer Sicht flächendeckend grundsätzlich möglich. Sie wird in Nordrhein-Westfalen von 79 % der Kommunen ganzjährig umgesetzt. Einige der Kommunen mit zweiwöchentlicher Abfuhr bieten in den Sommermonaten eine Verkürzung des Intervalls auf eine Woche an (19 %). Nur 2 % der Kommunen bieten zur Förderung der Akzeptanz grundsätzlich eine wöchentliche Abfuhr an. Zur Qualitätskontrolle der Biotonneninhalte können bei Bedarf stichprobenartige Kontrollen z. B. durch die Müllwerker erfolgen, wenn den Arbeitsschutzanforderungen Rechnung getragen wird, z. B. durch persönliche Schutzausrüstung und Greifwerkzeuge. Diese Kontrollen können mit Hinweisen auf eine Fehlbefüllung (gelbe / rote Karte) und auch die ggf. entfallende Entleerung bzw. die separate, kostenpflichtige Abfuhr als Restabfall sowie mit weitergehender Beratung verbunden werden. Alternativ oder ergänzend kann auch in öffentlichkeitswirksamen Kampagnen eine besonders gute Qualität (grüne Karte) mit Preisen oder Teilnahme an einer Verlosung belohnt werden. Einige Kommunen setzen zur dauerhaften Qualitätskontrolle technische Detektionssysteme ein, die bei der Einsammlung Metallverunreinigungen im Bioabfall anzeigen. Empfehlung zu Behältern, zur Abfuhr und Qualitätskontrolle: Als Biotonne ist ein möglichst dicht schließender Behälter bis zu einer Größe von maximal 240 l einzusetzen. Zur gezielten Stoffstromlenkung der Gartenabfälle in die Grünabfallsysteme kann das Angebot kleiner Biotonnen sinnvoll sein. Die Abfuhr kann zweiwöchentlich erfolgen. Zur Akzeptanzsteigerung kann bei Bedarf ein kürzeres Leerungsintervall umgesetzt werden. Auf Probleme mit erhöhten Störstoffanteilen, die vor allem in verdichteten Strukturen befürchtet werden, kann durch stichprobenartige Kontrollen der Biotonneninhalte mit entsprechenden Folgemaßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit reagiert werden. Öffentlichkeitsarbeit Eine intensive und vor allem fortgesetzte Öffentlichkeitsarbeit ist ein grundlegender Baustein, um sowohl Kenntnisse über den Umgang mit dem System zu vermitteln aber auch – was nicht weniger wichtig ist – eine Basis für eine möglichst 46 hohe Akzeptanz bei der Bevölkerung zu schaffen. Die Vermittlung des positiven Nutzens ist vor allem vor dem Hintergrund des zunehmenden Sortieraufwandes für die Bürgerinnen und Bürger sowie der häufiger mit der Biotonne verbundenen Sorge vor unangenehmen Gerüchen und Maden von Bedeutung. Die aktuelle Diskussion um Klima- und Ressourcenschutz sowie erneuerbare Energien kann dabei sowohl in den politischen Gremien als auch bei der Bevölkerung den Zugang zu dieser Thematik erleichtern. Die konkrete Öffentlichkeitsarbeit für die Haushalte muss in Ballungsräumen an die Mentalität angepasst werden. Neben den Schulen, Kindergärten und Vereinen, die als Multiplikatoren bei der Konzeption der Öffentlichkeitsarbeit dienen können, sind dies in verdichteten Strukturen auch die Hausmeister und die Hausverwaltung. Auch das Einbeziehen von ausländischen Printmedien sowie das Übersetzen in die wichtigsten Muttersprachen erhöhen die Erfolgsaussichten der flächendeckenden Bioabfallsammlung insbesondere in verdichteten Strukturen. Empfehlung zur Öffentlichkeitsarbeit: Die getrennte Erfassung der Bioabfälle ist durch eine intensive und vor allem fortgesetzte Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten. Die Art und die Gestaltung der Maßnahmen muss vor allem in Ballungsräumen an die Mentalität und die Sprachkenntnisse angepasst werden. Multiplikatoren, wie Schulen, Kindergärten und Vereine sowie in verdichteten Bebauungen die Hausmeister und die Hausverwaltung sind bei der Konzeption der Öffentlichkeitsarbeit einzubeziehen. Erfassung von Grünabfällen Zusätzlich zur Biotonne sind Systeme zur getrennten Erfassung von Grünabfällen (Garten- und Parkabfällen) sinnvoll und in Nordrhein-Westfalen auch weitgehend installiert. Auch hier ist eine Steigerung der Erfassung aus den Haushalten anzustreben, wobei dies im Wechselspiel mit dem System Biotonne erfolgt, da auch hier Gartenabfallanteile in nicht unerheblichem Maße mit erfasst werden. Weitere Abschöpfpotenziale bei den Grünabfällen sind vor allem bei den hier nicht betrachteten und außerhalb des Zugriffs der öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger anfallenden Garten- und Parkabfällen z. B. aus der Landschaftspflege gegeben. Die Sammlung von Garten- und Parkabfällen kann grundsätzlich über Bringsysteme erfolgen, wie die Annahme an Wertstoff- oder Recyclinghöfen und an Anlagenstandorten sowie an speziellen Grünabfallsammelplätzen oder Containerstandorten. Eine umfassende Nutzung dieser Systeme kann durch ein möglichst dichtes Netz an Annahmestellen, bürgerfreundliche Öffnungszeiten (außerhalb der Kernarbeitszeiten, auch Ziele der Siedlungsabfallwirtschaft an Samstagen) eine gute Erreichbarkeit und lukrative Angebote (über Gestaltung der Annahmegebühren) gefördert werden. Zusätzlich zum Bringsystem wird häufig eine jährliche Weihnachtsbaumabfuhr praktiziert. Einige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger bieten Abholungen von Gartenabfall an den Grundstücken in Form von Straßensammlungen an, die entweder auf Abruf oder an festgelegten Tagen durchgeführt werden. Neben der systemlosen Abfuhr von Strauchgut (Bündelsammlung) werden hierfür zum Teil auch Sacksysteme (z. B. Laubsäcke) eingesetzt. Eine Lenkung der holzigen Gartenabfälle aus der Biotonne in die Grünabfallsysteme kann sowohl im Hinblick auf eine Vergärung als auch eine energetische Nutzung dieser Bestandteile des Grünabfalls sinnvoll sein. Diese Stoffstromlenkung wird durch ein flächendeckendes Angebot an Grünabfallsammelsystemen (möglichst ohne separate Gebühr) in Kombination mit dem Angebot kleiner Biotonnen unterstützt. Abhängig vom konzipierten Vergärungsverfahren kann alternativ/ergänzend dazu auch eine technische Aufbereitung in Zusammenhang mit einer Teilstromvergärung umgesetzt werden. Empfehlung zur Erfassung der Grünabfälle: Zur getrennten Erfassung der Grünabfälle sind vor allem Bringsysteme mit ggf. ergänzenden Holsystemangeboten sinnvoll. Um eine möglichst umfassende Nutzung zu erreichen, sollte das Angebot im Hinblick auf die Entfernung und Erreichbarkeit sowie die Öffnungszeiten der Annahmestellen möglichst bürgerfreundlich gestaltet sein und durch einen Gebührenanreiz unterstützt werden. Dabei ist jeweils das Wechselspiel mit dem System Biotonne zu berücksichtigen. Unterstützende Maßnahmen zur Erreichung einer umfassenden Bio- und Grünabfallerfassung Als unterstützende Maßnahme für die bestmögliche Umsetzung und Ausgestaltung der Systeme wird der Austausch und Vergleich mit anderen Städten und Gemeinden im Sinne eines Benchmarking empfohlen. Unter Berücksichtigung der örtlichen Randbedingungen, wie z. B. der Siedlungsstruktur, wird über den Vergleich der Systeme und der erfassten Mengen das „Voneinander Lernen“ initiiert, Lösungsfindungen bei Problemen, z. B. in verdichteten Strukturen, werden erleichtert und damit insgesamt der Prozess der Optimierung gefördert. Neben den getrennt erfassten Mengen an Bio- und Grünabfällen kann darüber hinaus die Zusammensetzung des Restabfalls Auskunft über den Erfolg der Maßnahmen und mögliche weitere Potenziale geben. Ziele der Siedlungsabfallwirtschaft Verwertung von Bio- und Grünabfällen Bei der Verwertung der Bioabfälle soll die Biogasnutzung als Mindeststandard festgeschrieben werden. Für die kreisfreien Städte und Kreise liegt der Entscheidungsund Handlungsspielraum je nach Ausgangssituation auf unterschiedlichen Ebenen. Kreisfreie Städte und Kreise mit eigenem Kompostwerk können die Integration einer Vergärungsstufe prüfen. Kreisfreie Städte und Kreise ohne eigene Anlage können den Bau oder die Beteiligung an einer neuen Vergärungsanlage (ggf. in Kooperation mit kreisfreie Städten und Kreise) oder die Ausschreibung eines entsprechenden Dienstleistungsauftrags in Erwägung ziehen. Da nicht alle Bioabfälle in gleichem Maße in einer Vergärung sinnvoll zu behandeln sind, ist dabei zunächst das zu behandelnde Stoffspektrum zu berücksichtigen. Die Verfahrensauswahl sollte unter Einbeziehung der ggf. bereits vorhandenen Anlagentechnik sowie vor dem Hintergrund eines optimalen Umweltstandards getroffen werden. Bei einer Verstromung des Biogases ist als ein wesentlicher Aspekt die Möglichkeit der Wärmenutzung im Vorfeld zu prüfen, die positive Effekte sowohl hinsichtlich des Klimaschutzes als auch der Wirtschaftlichkeit hat. Bei einer angestrebten Einspeisung des Biogases ins Erdgasnetz, die eine effektive Nutzung des Energieträgers am Ort des Bedarfs ermöglicht, sind die durch die Netzbetreiber gesetzten Qualitätsanforderungen und die dafür erforderliche Gasaufbereitung zu beachten. Da die Wirtschaftlichkeit der Behandlung mit zunehmendem Anlagendurchsatz steigt, sollten Kooperationen geprüft und angestrebt werden. Bei Ausschreibung der Verwertung als Dienstleistungsauftrag können im Hinblick auf das Behandlungsverfahren technische Vorgaben gemacht oder als Steuerungsinstrument für die Vergabe bei den Zuschlagskriterien die Höherwertigkeit des Verfahrens bzw. ökologische Aspekte angesetzt werden. Empfehlung zur Verwertung von Bioabfällen: Bei Neuplanungen von Bioabfallbehandlungsanlagen sollte die Kaskadennutzung mit einer Vergärung angestrebt werden. Kreisfreie Städte und Kreise mit eigenem Kompostwerk sollten prüfen, inwieweit die Integration einer Vergärungsstufe umgesetzt werden kann. Im Rahmen von Ausschreibungen sollten technische Vorgaben zum Behandlungsverfahren oder ökologische Aspekte in Form von Zuschlagskriterien mit entsprechender Gewichtung Berücksichtigung finden. 47 Auch bei der Grünabfallverwertung sind Handlungsoptionen im Hinblick auf den Ressourcen- und Klimaschutz gegeben. Eine Option, die von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (im eigenen Verantwortungsbereich oder bei anstehenden Ausschreibungen) beeinflussbar ist, stellt die energetische Nutzung von Teilströmen dar, die sich förderlich auf den Klimaschutz auswirkt. Der Ersatz fossiler Energieträger trägt außerdem zur Schonung der natürlichen Ressourcen bei. Angesichts der Angebotssituation bei Kompost dürften sich hinsichtlich der Ressource Torf kaum negative Effekte durch eine Mengenverlagerung zugunsten der energetischen Verwertung ergeben. Die Höhe der zu erzielenden CO2-Äquivalent-Einsparung hängt vom Anteil der energetisch zu verwertenden Stoffströme ab, der je nach örtlichen Randbedingungen unterschiedlich ausfallen kann. Die vielfach angenommenen 30 % beziehen sich auf die Gesamtmenge an Grünabfällen, die saisonal unterschiedliche und zum Teil hohe Anteile an Rasenschnitt enthalten können, die nicht für diese Verfahren geeignet sind. Der in der Praxis einsetzbare Anteil kann daher auch deutlich darunter liegen und sollte vorab ermittelt werden. Darüber hinaus ist der Strukturmittelbedarf für eine ggf. parallel betriebene Bioabfallkompostierung oder -vergärung (für die Nachrotte) zu berücksichtigen. Empfehlung zur Verwertung von Grünabfällen: Bei der Verwertung der Grünabfälle ist eine energetische Verwertung von geeigneten Teilströmen anzustreben. 48 4.3 Ziele der Siedlungsabfallwirtschaft Beitrag der Siedlungsabfallwirtschaft zum Klimaund Ressourcenschutz Für einen wirksamen Klimaschutz und als zentrales Element einer Neuausrichtung der Klimaschutz- und Energiepolitik hat die nordrhein-westfälische Landesregierung das erste Klimaschutzgesetz Deutschlands in Kraft gesetzt. Mit dem Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen vom 29. Januar 2013 wurden die rechtlichen Grundlagen für die Erarbeitung, Umsetzung, Überprüfung, Berichterstattung und Fortschreibung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen geschaffen. Wesentliche Klimaschutzziele sind die nachhaltige Verbesserung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen, die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels sowie die Beteiligung an den nationalen und internationalen Anstrengungen zum Klimaschutz (§ 1 Satz 2 Klimaschutzgesetz NRW). Die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen soll in Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2020 um mindestens 25 % und bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 % im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990 verringert werden (§ 3 Abs. 1 Klimaschutzgesetz NRW). Hierbei kommen der Steigerung des Ressourcenschutzes, der Ressourcen- und Energieeffizienz, der Energieeinsparung und dem Ausbau Erneuerbarer Energien besondere Bedeutung zu (§ 3 Abs. 2 Klimaschutzgesetz NRW). Für die Landesregierung sind die genannten Klimaschutzziele unmittelbar verbindlich. Zur Erreichung der Klimaschutzziele sind die Handlungsmöglichkeiten zu nutzen sowie ein Klimaschutzplan zu erstellen (§ 4 Abs. 1 Klimaschutzgesetz NRW). Durch einen Klimaschutzplan sollen die im Klimaschutzgesetz verankerten Klimaschutzziele zeitlich, sektoral und regional konkretisiert werden. Im Einzelnen sind dies die Verringerung der Treibhausgasemissionen, die Steigerung des Ressourcenschutzes, der Ressourcen- und Energieeffizienz, die Energieeinsparung und der Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie die Begrenzung der negativen Folgen des Klimawandels. Der Klimaschutzplan wird in einem breit und frühzeitig angelegten Dialog- und Beteiligungsverfahren erarbeitet. Dadurch soll die Unterstützung durch alle gesellschaftlichen Gruppen gewährleistet werden. Im Grundlagenteil des Klimaschutzplans sollen die Ergebnisse der wissenschaftlichen Berechnungen (Potenzialanalysen, Business-as-usual-Szenario, Zielszenarien etc.) zusammengefasst und als Grundlage für den Maßnahmenteil aufbereitet werden. Der Maßnahmen- und Strategieteil soll die in den einzelnen Sektoren konkret umzusetzenden Maßnahmen und Vorgaben beinhalten, mit denen die Klimaschutzziele erreicht 17 werden sollen. Nach § 5 Abs. 3 des Klimaschutzgesetzes NRW haben andere öffentliche Stellen innerhalb von zwei Jahren nach dessen Inkrafttreten erstmals Klimaschutzkonzepte fertig zu stellen. Gemeinden und Gemeindeverbände haben diese erstmals zwei Jahre nach Inkrafttreten einer Rechtsverordnung nach § 5 Abs. 1 Satz 3 des Klimaschutzgesetzes NRW zu erstellen. Die Gestaltung der Energiewende und die Erreichung der Klimaschutzziele bieten vielfältige Chancen für die Energieund Umweltwirtschaft und werden damit zu einem Fortschrittsmotor, zum Beispiel durch Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Rohstoff- und Materialeffizienz. NordrheinWestfalen hat eine besondere Verantwortung für das Gelingen der Energiewende und das Erreichen der Klimaschutzziele, so dass Klimaschutz und Energiewende zentrale Themen sind. Die Siedlungsabfallwirtschaft hat einen bedeutenden Anteil am Klimaschutz und an der Reduzierung des Ressourcenverbrauchs. Vor allem der vollständige Ausstieg aus der Deponierung biologisch abbaubarer Abfälle sowie die Fassung und Nutzung des Deponiegases bestehender Deponien haben einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Dadurch werden in erheblichem Umfang Methan-Emissionen vermieden. Des Weiteren trägt die zunehmende Verwertung von Abfällen maßgeblich zur Reduzierung des Ressourcenverbrauchs bei. Etwa die Hälfte der in privaten Haushalten anfallenden Abfälle, wie z. B. Bio- und Grünabfälle, Papier, Glas, Holz und Metalle wird stofflich verwertet. Im Zeitraum 1995 bis 2010 konnte die getrennt erfasste Menge an Bio- und Grünabfällen nahezu verdoppelt werden. Durch die stoffliche Verwertung von Bio- und Grünabfällen können Ressourcen, wie z. B. 18 Rohphosphat und Torf eingespart werden. Der Beitrag der Siedlungsabfallwirtschaft zur Emissionsminderung in Deutschland beläuft sich nach einer Studie des 19 Umweltbundesamtes im Jahr 2006 auf 56 Mio. t CO2Äquivalente gegenüber dem Jahr 1990. Dabei ist der überwiegende Anteil auf die Reduzierung der Methan-Emissionen aus Deponien zurückzuführen. Die Studie geht davon aus, dass durch Maßnahmen im Bereich der Abfallwirtschaft bundesweit weitere 5 Mio. t CO2-Äquivalente eingespart werden können. Damit würden im Zeitraum von 1990 bis 2020 10 % der gesamten CO2-Einsparungen durch die Abfallwirtschaft erbracht. _________________________________________________ _________________________________________________ 17 Eckpunkte für den Klimaschutzplan Nordrhein-Westfalen. http://www.umwelt.nrw.de/klima/pdf/eckpunkte_klimaschutzplan.pdf 18 MKULNV (2010): Ressourcen- und Klimaschutz in der Siedlungsabfallwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen. Zukünftige Potenziale und Entwicklungen, 2010 19 Dehoust et al. (2010): Klimaschutzpotenziale in der Abfallwirtschaft. Am Beispiel von Siedlungsabfällen und Altholz. UBA-Texte 6/2010, http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/461/publikationen/3907.pdf Ziele der Siedlungsabfallwirtschaft In Nordrhein-Westfalen trägt die Siedlungsabfallwirtschaft derzeit mit einer jährlichen Einsparung von etwa 1,95 Mio. t CO2-Äquivalenten zum Klimaschutz bei. Weitere nennenswerte Einsparungen bei den CO2-Emissionen lassen sich durch eine Intensivierung der getrennten Erfassung von Bio- und Grünabfällen erzielen. Positive Effekte wären auch im Hinblick auf die Ressourcenschonung zu verzeichnen. Durch eine Erhöhung der Abschöpfung von Bioabfällen um 19 kg/E*a bzw. 38 kg/E*a könnten zusätzlich 20.340 bzw. 29.210 t CO2-Äquivalente pro Jahr eingespart werden. Durch eine Steigerung des Anteils der Bioabfallvergärung lassen sich weitere CO2-Einsparungen erzielen. Eine höhere Bioabfallabschöpfung in Kombination mit einer verstärkten anaeroben Behandlung (Vergärung) ergäbe eine Einsparung in Höhe von 33.500 bzw. 45.360 t CO2-Äquivalenten pro 20 Jahr . Im Vergleich zur Ist-Situation bei der Bioabfallbehandlung ließe sich dadurch eine um den Faktor 4 bis 5,5 höhere CO2-Einsparung erreichen. Außerdem könnten durch die 3 zusätzlichen Kompostmengen ca. 13.300 bzw. 26.600 m /a Torf und 1.800 bis 3.640 t/a Rohphosphat ersetzt werden. Insgesamt könnten durch eine Intensivierung der getrennten Erfassung von Bio- und Grünabfällen und das Erreichen einer Menge von 150 kg/E*a im Landesdurchschnitt sowie Steigerungen bei der Vergärung von Bioabfällen (auf 50 % der Menge) und der energetischen Nutzung von Grünabfällen (auf 30 % der Menge) weitere etwa 0,2 Mio. t CO2-Äquivalente pro Jahr eingespart werden. Die kreisfreien Städte und Kreise sind daher gehalten, im Rahmen der Fortschreibung ihrer Abfallwirtschaftskonzepte, Maßnahmen zur Einführung bzw. Intensivierung der getrennten Erfassung von Bio- und Grünabfällen zu prüfen und darzustellen sowie auf deren Umsetzung durch die für das Einsammeln und Befördern zuständigen kreisangehörigen Städte und Gemeinden hinzuwirken. Bei der Ausschreibung und Vergabe der Bio- und Grünabfallbehandlung sollten technische Vorgaben zum Behandlungsverfahren oder ökologische Aspekte durch entsprechende Zuschlagskriterien mit entsprechender Gewichtung Berücksichtigung finden. Weitere Einsparpotenziale für den Klimaschutz können durch eine Steigerung der Energieeffizienz von Hausmüllverbrennungsanlagen erschlossen werden, insbesondere durch eine verstärkte Wärmeauskopplung. _________________________________________________ 20 MKULNV (2008): Ressourcen- und Klimaschutz in der Siedlungsabfallwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen. Zukünftige Potenziale und Entwicklungen, 31.12.2008 49 Die Werte für die Energieeffizienz der nordrhein-westfälischen Hausmüllverbrennungsanlagen, die anhand der Formel gemäß Fußnote 1 Buchstabe b der Anlage 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für das Jahr 2012 ermittelt wurden, bewegen sich zwischen 0,61 und 0,89. In Hausmüllverbrennungsanlagen, die einen Wert von 0,60 erreichen und vor dem 01.01.2009 genehmigt wurden, können gemischte Siedlungsabfälle energetisch verwertet werden. Die Hausmüllverbrennungsanlagen in Nordrhein-Westfalen haben im Jahr 2010 1,73 Mio. MWh Strom und 4,61 Mio. MWh Wärme abgegeben. Davon wurden etwa 2 Mio. MWh in Form von Fernwärme abgegeben. 13 der insgesamt 16 Hausmüllverbrennungsanlagen speisen Fernwärme ein. Die von diesen Anlagen jeweils abgegebenen Mengen bewegen sich zwischen rund 8.000 MWh und knapp 700.000 MWh. Durch Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung wurden bisher rund 0,15 Mio. t CO2-Äquivalente eingespart. Bei Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Effizienzsteigerung könnten zusätzlich ca. 70.000 t CO2-Äquivalente pro Jahr eingespart werden. Dies entspricht ca. 4 % des bisherigen Beitrags der Siedlungsabfallwirtschaft zum Klimaschutz und einer Steigerung um weitere 13 % bezogen auf den bisherigen Beitrag der Hausmüllverbrennungsanlagen in Nordrhein-Westfalen. Der Ressourcenverbrauch könnte um weitere 4 % (Braunkohle) und 3 % (Steinkohle) verringert werden. Zur Förderung des Ressourcen- und Klimaschutzes sind die kreisfreien Städte und Kreise daher gehalten, neben den Grundsätzen der regionalen Entsorgungsautarkie und der Nähe auch die Energieeffizienz als Kriterium bei der Ausschreibung und Vergabe von Entsorgungsdienstleistungen zu berücksichtigten. Ziel der nordrhein-westfälischen Landesregierung ist es, den Anteil der Kraftwärmekopplung an der Stromerzeugung von heute 13 % auf mehr als 25 % bis 2020 zu steigern. Ein vom Umweltministerium beauftragtes Gutachten zur „Entwicklung von Fernwärmeperspektiven im Ruhrgebiet bis 2050“ kommt zu dem Ergebnis, dass es im Ruhrgebiet das Potenzial für den größten Fernwärmeverbund innerhalb der Europäischen Union gibt. Durch die Vernetzung bestehender Netzinseln zu einem Westverbund und durch die gemeinsame Nutzung von KWK-Anlagen und anderen Einspeisern wären Einsparungen von bis zu 3 Mio. t CO2 möglich. Außerdem könnten erhebliche Mengen fossiler Brennstoffe eingespart werden. Der Beitrag der Biomasse an der Energieversorgung in Nordrhein-Westfalen wurde im Rahmen der „Potenzialstudie Erneuerbare Energien NRW“ betrachtet. Dabei wurden die Potenziale im Bereich der Abfallwirtschaft sowie der Land- 50 Ziele der Siedlungsabfallwirtschaft und Forstwirtschaft untersucht. Die Studie macht deutlich, dass die Biomasse bereits heute einen bedeutenden Anteil an der Energieversorgung in Nordrhein-Westfalen hat und die vorhandenen Potenziale im Bereich der Abfallwirtschaft bereits in großem Umfang ausgeschöpft werden. Die Optimierungsmöglichkeiten im Bereich der Siedlungsabfallwirtschaft konzentrieren sich insbesondere auf die in privaten Haushalten anfallenden Bio- und Grünabfälle. Durch eine getrennte Erfassung mit anschließender Vergärung könnte die in diesen Abfällen enthaltene Energie in Form von Biogas genutzt werden. Dadurch könnten rund 350 GWh/a an Energie erzeugt werden. Da die Gasnutzung bestehender Deponien langfristig ausläuft, ist hier mit einem „Bioenergieverlust“ zu rechnen. Zusätzliche Potenziale bestehen darüber hinaus in der Optimierung von Bioenergieanlagen durch eine bessere Fraktionierung sowie eine bessere Stromausbeute. Eine zusätzliche Nutzung von Koppelwärme ist an einer Reihe von bestehenden Standorten kaum zu realisieren, da keine Abnehmer für die Wärme vorhanden sind. Grundsätzlich wären Synergien mit energieintensiven Gewerbe- und Industriestandorten denkbar. Durch Effizienzsteigerung bei der Stromproduktion und der Wärmebereitstellung ergäben sich zusätzliche Energiepotenziale. Auch durch die verstärkte energetische Nutzung von holzigen Grünabfällen (vor allem Garten-, Park- und Friedhofsabfälle) könnte ein weiteres Energiepotenzial erschlossen werden 4.4 Perspektiven einer Weiterentwicklung zu einer umfassenden Ressourcenwirtschaft Die Schonung der natürlichen Ressourcen einerseits und die Sicherung von Rohstoffen andererseits sind in den letzten Jahren immer stärker in den Mittelpunkt gerückt. Die EUKommission hat am 9. November 2011 einen Fahrplan für ein Ressourcen schonendes Europa vorgelegt. Wesentliches Ziel ist die Entkopplung des Wachstums von der Ressourcennutzung. Dazu soll ein Rahmen geschaffen werden, um Innovationen und Ressourceneffizienz zu belohnen und eine bessere Versorgungssicherheit u. a. durch die Neukonzeption von Produkten, die nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen sowie mehr Wiederverwendung und Recycling zu erreichen. Abfall soll spätestens bis 2020 als Ressource bewirtschaftet werden, d. h. die Rückgewinnung von Rohstoffen aus Abfällen spielt eine wichtige Rolle. tung zur Wiederverwendung, das Recycling und die sonstige stoffliche Verwertung eine Quote von 70 % angestrebt. Recycelte Abfälle ersetzen in Deutschland bereits 13 % der nicht energetischen Rohstoffe. Der Anteil des Recyclings am gesamten Rohstoffaufkommen (ca. 138 Mio. Euro) lag im Jahr 2010 bei 9 %. Neben dem Recycling spielt die Ressourceneffizienz eine wichtige Rolle für den Ressourcenschutz, da sie den Schutz der Umwelt mit langfristigen Ausgabensenkungen und Effizienzsteigerungen verbindet und somit ein strategischer Faktor für die Entwicklung wettbewerbsfähiger Produkte und Technologien ist. Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie, die im Jahr 2002 verabschiedet wurde, zielt darauf ab, Deutschlands Rohstoffpro21 duktivität bis 2020 gegenüber 1994 zu verdoppeln. Mit dem Deutschen Ressourceneffizienzprogramm („ProgRess“) wurde am 29. Februar 2012 eine umfassende Strategie zur Steigerung der Ressourceneffizienz beschlossen. Ziel ist es, die Entnahme und Nutzung natürlicher Ressourcen nachhaltiger zu gestalten sowie die damit verbundenen Umweltbelastungen so weit wie möglich zu reduzieren. Damit sollen eine möglichst weitgehende Entkopplung des Wirtschaftswachstums vom Ressourceneinsatz und die Senkung der damit verbundenen Umweltbelastungen sowie die Stärkung der Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit der deut22 schen Wirtschaft angestrebt werden. Vor dem Hintergrund zunehmender Rohstoffverknappung wird darüber hinaus ein Schwerpunkt in der Steigerung der Rohstoffeffizienz, des Recyclings und der Substitution knapper wirtschaftsstrategisch relevanter Rohstoffe wie Metalle und Industriemineralien gesehen, da diese eine signifikante Bedeutung für Schlüsseltechnologien sowie ein hohes Rohstoffversorgungsrisiko für die Industrie aufweisen. Mit der Fördermaßnahme „Innovative Technologien für Ressourceneffizienz - Strategische Metalle und Mineralien (r³)“ sollen Effizienzsprünge in der Ressourcennutzung sowie eine Rückführung wertvoller Rohstoffe aus dem Rückbau von Infrastruktur oder Altdeponien (Urban Mining) in Produkte und Güter23 produktion angestoßen werden. Das nordrhein-westfälische Umweltministerium setzt auf Nachhaltigkeit sowie Ressourcen- und Energieeffizienz. Durch eine Umweltwirtschaftsstrategie sollen Ressourcen_________________________________________________ Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz ist auf Abfallvermeidung und Recycling ausgerichtet. Bis zum Jahr 2020 sollen die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Siedlungsabfällen mindestens 65 % betragen. Bei den nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfällen wird für die Vorberei- 21 Perspektiven für Deutschland. Unsere Strategie für eine nachhaltige Entwicklung. http://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/Nachhaltigkeitwiederhergestellt/perspektiven-fuer-deutschlandlangfassung.pdf?_biob=publicationFile&v=1 22 http://www.bmu.de/themen/wirtschaft-produkte-ressourcen/ressourceneffizienz/progressdas-deutsche-ressourceneffizienzprogramm/ 23 http://www.fona.de/de/9815 Ziele der Siedlungsabfallwirtschaft wirtschaft, Abfallwirtschaft, Wasserwirtschaft und der Bereich der Erneuerbaren Energien systematisch miteinander vernetzt werden. Die Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft zur Kreislaufwirtschaft, die Gewinnung von Rohstoffen aus Abfall und eine ökologische Abfallwirtschaftsplanung sind wichtige Bausteine dieser Strategie. Die Rückgewinnung von Rohstoffen aus Abfällen spielt dabei eine zentrale Rolle. Mit der Phosphatrecyclingstrategie wird das Ziel verfolgt, die in Nordrhein-Westfalen vorhandenen Sekundärphosphatquellen zu erschließen. Dazu zählt u. a. das Recycling von Phosphat im Rahmen des Rückbaus von Deponien, auf denen Klärschlamm abgelagert wurde. 51 Darüber hinaus initiiert und unterstützt die EFA zahlreiche Unternehmensnetzwerke, z. B. zu den Themen Instandhaltung und Lösemittelvermeidung, und fördert so den Austausch über ressourceneffizientere Prozessansätze und Technologien im nordrheinwestfälischen Mittelstand. Seit 2012 unterstützt die EFA Unternehmen mit dem „EcoCockpit“-Tool bei der Quantifizierung produkt-, prozessoder standortbezogener CO2-Emissionen und bei der Identifizierung von Handlungsbedarfen und der Entwicklung konkre26 ter Maßnahmen zur Reduktion des Treibhausgasausstoßes. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt den ökonomischen und ökologischen Strukturwandel, die Verbesserung der Lebens- und Umweltqualität sowie den Ausbau des Standortes Nordrhein-Westfalen für die umwelt- und ressourceneffiziente Produktionstechnik. Die Ressourceneffizienz soll Eingang in unternehmerisches Handeln finden und Innovationsprozesse auslösen. Unternehmen soll es durch eine anteilige Finanzierung von Investitionen zur Einführung produktionsintegrierter und/oder produktbezogener Maßnahmen, anwendungsorientierter Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE) mit Bezug zur Ressourceneffizienz, Studien, Ressourceneffizienzberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Messeteilnahmen von KMU sowie Umweltmanagementsystemen ermöglicht werden, den Blick auf eine ressourceneffizi24,25 ente Wirtschaftsweise richten. Als operative Plattform für den Energiebereich in NordrheinWestfalen wurde darüber hinaus die EnergieAgentur.NRW gegründet, die vor allem in den Bereichen Energieforschung, technische Entwicklung, Demonstration und Markteinführung, Energieberatung und berufliche Weiterbildung tätig ist. Die Entwicklung von innovativen Energietechnologien in Nordrhein-Westfalen soll dadurch forciert werden. Von neutraler Seite sollen Wege aufgezeigt werden, wie Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen ökonomischer mit Energie umgehen oder erneuerbare Energien sinnvoll einsetzen können. Hierzu werden Energieberatungsleistungen in Form von Initial- und Contractingberatungen für Unternehmen und Verwaltungen sowie Informations- und Weiterbildungsangebote für Fach- und Privatleute sowie Schulungen des Nutzerverhaltens angeboten. Weiterhin managt die EnergieAgentur.NRW die Cluster „EnergieRegion.NRW“ und EnergieForschung 27 „CEF.NRW“. Auf Initiative des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums wurde 1998 die Effizienz-Agentur NRW (EFA) gegründet, die produzierenden Unternehmen in Nordrhein-Westfalen Impulse für eine ressourceneffizientere Wirtschaftsweise gibt und sie bei der Umsetzung von Maßnahmen des Produktionsintegrierten Umweltschutzes (PIUS) unterstützt. Dazu nutzt die Effizienz-Agentur NRW erprobte Instrumente zur Potenzialaufdeckung und -nutzung im Bereich der Produkte, der Produktion sowie der Kostenrechnung. Über 1.400 Projekte wurden bisher mit kleinen und mittleren Unternehmen initiiert. Alleine mit dem PIUS-Check, einer Stoffstromanalyse der EFA, konnten Maßnahmen umgesetzt werden, die jährlich 12,1 Mio. Euro einsparen. Eine zukunftsorientierte Abfallwirtschaft muss sich konsequent am Ziel der Nachhaltigkeit orientieren, d. h. sie muss ökologisch verantwortbar, ökonomisch tragbar sowie sozial akzeptabel sein. Abfallvermeidung und Abfallverwertung stehen daher an erster Stelle. Sie tragen unmittelbar zum Schutz der natürlichen Ressourcen bei. Die in Abfällen enthaltenen Wertstoffe sollen zukünftig noch konsequenter genutzt werden, wobei auch eine höhere Wertstoffqualität wichtig ist. In der Aufbereitung, der weiteren Nutzung und der Vermarktung von Wertstoffen liegt somit ein noch ausbaufähiges Potenzial für die Kreislaufwirtschaft. Hier gilt es, Aufbereitungstechniken weiterzuentwickeln und Absatzmärkte zu schaffen und zu sichern. Bei geplanten Investitionen in PIUS-Maßnahmen unterstützt die EFA die Unternehmen mit dem Dienstleistungsangebot der sogenannten PIUS-Finanzierung. Durch die Vermittlung der passenden Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene kann die EFA Investitionen in RessourceneffizienzMaßnahmen beschleunigen oder überhaupt erst ermöglichen. _________________________________________________ Damit langfristig immer mehr Abfälle als Rohstoff- oder Energiequelle genutzt werden, hat das nordrhein-westfälische Umweltministerium eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. 24 26 Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 25. Mai 2009, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 17 vom 23. Juni 2009, S. 274 25 http://www.lanuv.nrw.de/agrar/foerderprogramme/ressourcen_beratung.htm _________________________________________________ http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/wirtschaft_umwelt/nachhaltiges/effizienz_agentur/index.p hp 27 http://www.energieagentur.nrw.de/themen/ueber-uns-5272.asp 52 Ziele der Siedlungsabfallwirtschaft 28 Durch verschiedene Vereinbarungen mit der Wirtschaft wird aktiv eine auf Ressourcenschutz und Klimaschutz ausgerich29,30 tete Kreislaufwirtschaft gefördert. Mit sogenannten "Verwertererlassen" werden die Anforderungen an die Verwertung von mineralischen Stoffen, die in großen Mengen bei industriellen Prozessen und in der Bauwirtschaft anfallen und z. B. im Straßenbau eingesetzt werden können, geregelt. Dies sind im Einzelnen:      Güteüberwachung von mineralischen Stoffen im Straßen- und Erdbau, Anforderungen an die Güteüberwachung und den Einsatz von Hausmüllverbrennungsaschen im Straßen- und Erdbau, Anforderungen an den Einsatz von mineralischen Stoffen aus industriellen Prozessen im Straßen- und Erdbau, Anforderungen an den Einsatz von mineralischen Stoffen aus Bautätigkeiten (Recycling-Baustoffe) im Straßen- und Erdbau, Anforderungen an die Güteüberwachung und den Einsatz von Metallhüttenschlacken im Straßen- und 31 Erdbau. Die Berücksichtigung von Recyclingbaustoffen in der öffentlichen Auftragsvergabe ist in der Verordnung zur Regelung der Verfahrensanforderungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (RVO TVgG - NRW) im Rahmen der Anforderungen an umweltverträgliches und nachhaltiges Bauen geregelt. Nach § 11 Abs. 2 Satz 3 RVO TVgG - NRW sollen bei Bauaufträgen nicht nur Primärrohstoffe, sondern auch aus Abfällen hergestellte Erzeugnisse berücksichtigt werden, wenn diese für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind. Recyclingbaustoffe sind - ihren technischen und ökologischen Eigenschaften entsprechend - gleichberechtigt in die Planungsüberlegungen einzubeziehen. Aufbauend auf diesen Aktivitäten, arbeitet das Umweltministerium an einer Ressourcenstrategie für mineralische Rohstoffe. Bauschutt und Straßenaufbruch werden derzeit zu über 90 % - insbesondere im Tiefbau - verwertet. Verwertungswege im Hochbau sind bislang kaum erschlossen und sollen künftig _________________________________________________ 28 z. B. Vereinbarung über die rechtliche Behandlung von Hüttensand und Hochofenschlacke der Firma ThyssenKrupp Stahl AG vom 31. Januar 2006 und Vereinbarung über Produkteigenschaften von Schlacken der Hüttenwerke Krupp Mannesmann vom 18. Oktober 2008 29 www.umwelt.nrw.de/umwelt/wirtschaft_umwelt/dialog_wirtschaft_umwelt 30 MKULNV (2009): Im Abfall steckt viel drin. Kreislaufwirtschaft in Nordrhein-Westfalen. http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/kreislaufwirtschaft.pdf 31 MKULNV (2005): Erlass: Ausschreibung von mineralischen Stoffen bei öffentlichen Baumaßnahmen, http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/erlass_ausschreibungen.pdf bei der Ressourcenbewirtschaftung stärker berücksichtigt werden. Mineralische Rückstände aus der Eisen- und Stahlerzeugung werden zum Teil als Zuschlagstoff für Beton (Hüttensand), im Tiefbau oder als Düngemittel (Phosphatdünger) eingesetzt. Mineralische Rückstände aus Kraftwerken werden teilweise als Betonzuschlagstoff (Steinkohlenflugaschen) oder im Tiefbau eingesetzt. Hier sollen die aktuellen Verwertungswege gestärkt und neue Verwertungsmöglichkeiten geprüft werden. Durch eine Qualitätsoffensive für eine bessere Verwertung und Aufbereitung von mineralischen Abfällen soll gemeinsam mit den Recyclingbaustoffverbänden, den kommunalen Spitzenverbänden (der größte Teil des Straßennetzes in Nordrhein-Westfalen liegt in kommunaler Zuständigkeit) und dem Verkehrsministerium versucht werden, abgestimmte Anforderungen an qualitätsgesicherte Recyclingbaustoffe zu erarbeiten. Ziel ist ein verstärkter Einsatz von Recyclingbaustoffen durch die Straßenbauträger. Datengrundlagen 5 Datengrundlagen 5.1 Vorstudie Die Grundlagen für die Erarbeitung des Abfallwirtschaftsplans Nordrhein-Westfalen, Teilplan Siedlungsabfälle, wurden im Rahmen einer Vorstudie geschaffen. Diese umfasste folgendes Themenspektrum:          Bestandsaufnahme und Darstellung der abfallwirtschaftlichen Situation, Entwicklung der Prognose-Annahmen für Bio- und Grünabfälle sowie für Wertstoffe, Prognose der zukünftig thermisch und/oder mechanisch-biologisch zu behandelnden behandlungsbedürftigen Abfälle, Abgleich der Mengen behandlungsbedürftiger Abfälle und der Behandlungskapazitäten, Abgleich von zu deponierenden Mengen und Deponiekapazitäten für überlassene Abfälle, Entwicklung von Instrumenten zur Umsetzung einer regionalen Entsorgungsautarkie, Konkretisierung des Prinzips der Nähe, Darstellung und Bewertung von Abfallvermeidungsmaßnahmen, Handlungsempfehlungen zur Intensivierung der Getrennterfassung insbesondere von Bio- und Grünabfällen, Prüfung des Erfordernisses einer Strategischen Umweltprüfung (SUP). Die abfallwirtschaftliche Ausgangssituation in NordrheinWestfalen für das Bezugsjahr 2010 wurde auf der Basis der nachfolgend genannten Datengrundlagen analysiert und dargestellt. 5.2 Siedlungsabfallbilanzen Eine wesentliche Datengrundlage der Abfallwirtschaftsplanung ist die Abfallbilanz Nordrhein-Westfalen für Siedlungsabfälle. Gemäß § 5 c LAbfG sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verpflichtet, jährlich bis zum 31. März eine Bilanz über Art, Menge und Verbleib der entsorgten Abfälle einschließlich deren Verwertung zu erstellen. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NordrheinWestfalen (LANUV NRW) fasst die von den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern gemeldeten Daten zusammen und erstellt auf dieser Grundlage die jährlichen Siedlungsabfallbilanzen. Diese werden auf der Internetseite des 32 MKULNV veröffentlicht. _________________________________________________ 32 53 http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/abfall/siedlungsabfaelle/abfallbilanzen/index.php Im Rahmen der Vorstudie wurden die Daten der Siedlungsabfallbilanzen und in ABILA verfügbaren Daten für die Jahre 1995 bis 2010 ausgewertet, die Auskunft über die Ist-Situation und die Veränderungen in den zurückliegenden Jahren geben. Ausgehend vom Status quo wurde unter Berücksichtigung des demografischen Wandels und einer verstärkten Abschöpfung von Bio- und Grünabfällen sowie Wertstoffen eine Prognose der zukünftigen Mengen behandlungsbedürftiger Siedlungsabfälle erstellt. Daraus wurden die dafür notwendigen Behandlungskapazitäten sowie die zukünftige Auslastungssituation der Behandlungsanlagen abgeleitet. 5.3 Kommunale Abfallwirtschaftskonzepte Weitere für die Erarbeitung des Abfallwirtschaftsplans relevante Daten und Informationen sind in den kommunalen Abfallwirtschaftskonzepten enthalten, die gemäß § 21 KrWG von den Kreisen und kreisfreien Städten aufzustellen sind. Aufgrund ihres unterschiedlichen Standes sind die in den Abfallwirtschaftskonzepten enthaltenen Daten und Informationen für die Erarbeitung des Abfallwirtschaftsplans jedoch nur eingeschränkt nutzbar. Im Rahmen der Vorstudie wurden daher durch eine Erhebung bei den kreisfreien Städten, Kreisen sowie den kreisangehörigen Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, bezogen auf ein einheitliches Bezugsjahr, Daten und Informationen ermittelt, die den Inhalten kommunaler Abfallwirtschaftskonzepte entsprechen. 5.4 Erhebung bei den kreisfreien Städten, Kreisen sowie kreisangehörigen Städten und Gemeinden Die Erhebung im Rahmen der Vorstudie diente insbesondere dazu, die für eine belastbare Prognose der zukünftig thermisch und/oder mechanisch-biologisch zu behandelnden Abfallmengen erforderlichen Informationen, z. B. zu den Sammelsystemen, den aktuellen Entsorgungskonzepten und den absehbaren bzw. geplanten Veränderungen zu ermitteln. Darüber hinaus wurden in einem weiteren Themenblock Maßnahmen im Bereich Abfallvermeidung und Abfallberatung erhoben. Des Weiteren waren Angaben zu den Behandlungsund Verwertungsverfahren für Bio- und Grünabfälle zu machen. In Abhängigkeit von den jeweiligen Zuständigkeiten unterschieden sich Art und Umfang der Daten und Informationen, die bei den kreisfreien Städten, den Kreisen sowie den kreisangehörigen Städten und Gemeinden erhoben wurden (Tabelle 5-1). 54 Datengrundlagen Tab. 5-1: Inhalte der Erhebung bei den kreisfreien Städten, Kreisen sowie den kreisangehörigen Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen Inhalte der Erhebung Kreisfreie Städte, Kreise Entsorgungskonzept für behandlungsbedürftige Siedlungsabfälle ● ● kreisangehörige Städte und Gemeinden Sammelsysteme Bioabfallsammlung (Biotonne) ● ● Grünabfallsammlung ● ● Altpapiersammlung ● ● Altglassammlung ● ● LVP-Sammlung ● ● Sperrmüllsammlung ● ● Altmetallsammlung ● ● Altholzsammlung ● ● Erweiterung der Wertstoffsammlung ● ● ● Abfallmengen Maßnahmen im Bereich Abfallvermeidung / Abfallberatung ● ● Behandlungs- und Verwertungsverfahren für Bio- und Grünabfälle ● ● Bezugsjahr der Erhebung war das Jahr 2010. Darüber hinaus sollten geplante bzw. in 2011 bereits durchgeführte Veränderungen angegeben werden. Bei den geplanten Änderungen wurden nur diejenigen berücksichtigt, für die bereits entsprechende Beschlussfassungen erfolgt waren. In die Erhebung wurden 23 kreisfreien Städte, 31 Kreise sowie 373 kreisangehörigen Städte und Gemeinden eingebunden. Die Erhebung wurde im Vorfeld mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt. Die Rücklaufquote betrug 100 %. 5.5 ● Erhebung bei Anlagenbetreibern Im Rahmen der Vorstudie wurden darüber hinaus Erhebungen bei den Betreibern von Anlagen zur Behandlung bzw. Entsorgung von Siedlungsabfällen in Nordrhein-Westfalen durchgeführt, um die für die jeweiligen Anlagen vorhandenen Daten und Informationen zu aktualisieren bzw. zu ergänzen. In die Erhebung wurden Anlagen einbezogen, die im Jahr 2010 überlassene Abfälle behandelt bzw. entsorgt haben, im Einzelnen      Die Ergebnisse der Erhebung sowie der Mengenprognose wurden in Form eines Steckbriefs für jede kreisfreie Stadt und jeden Kreis aufbereitet. Die Steckbriefe wurden rückgekoppelt und als für den Abfallwirtschaftsplan zu verwendende Datenbasis mit den kreisfreien Städten und Kreisen abgestimmt. Hausmüllverbrennungsanlagen, Mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen, 33 Mechanische Abfallbehandlungsanlagen , Vergärungs- und Kompostierungsanlagen, Deponien in der Ablagerungsphase. _________________________________________________ 33 Anlagen, in denen eine Vorbehandlung von Haus- und Sperrmüll erfolgt Datengrundlagen Es wurden die folgenden Informationen abgefragt:     Allgemeine Daten zu Standort, Betreiber, Eigentümer, Technische Daten zur Art der Anlage, Inbetriebnahme und Kapazität, Informationen zu Betriebseinheiten und geplanten Änderungen, Daten zum Durchsatz bzw. zu den angenommenen Abfällen nach Art und Herkunft. Die anlagenspezifischen Erhebungsbogen waren mit den jeweiligen Verbänden, Arbeits- bzw. Interessengemeinschaften abgestimmt. 5.6 Vorausberechnung der Bevölkerung in den kreisfreien Städten und Kreisen in Nordrhein-Westfalen Im Auftrag der Landesregierung führt der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) in seiner Funktion als Statistisches Landesamt alle drei Jahre eine Vorausberechnung der Bevölkerung für Nordrhein-Westfalen durch. Die Ergebnisse dieser Vorausberechnung sind verbindliche Grundlage sämtlicher Landes- und Ressortplanungen in Nordrhein-Westfalen. Sie sind somit auch diesem Abfallwirtschaftsplan zugrunde zu legen. Die Ergebnisse der Vorausberechnung der Bevölkerung in den kreisfreien Städten und Kreisen Nordrhein-Westfalens 2010 bis 2030/2050 (siehe Kapitel 6.3) sind in die Prognose der zukünftig zu erwartenden Siedlungsabfallmengen (siehe Kapitel 8) eingeflossen. Diese auf dem Bevölkerungsstand zum 01.01.2010 basierende Vorausberechnung zeigt die zukünftige Bevölkerungsentwicklung bis zum Jahr 2030 auf. Zusätzlich werden durch weitergehende Modellrechnungen die langfristigen Entwicklungsperspektiven bis zum Jahr 2050 auf Landesebene abgebildet. Neben den Vorausberechnungen der Bevölkerung erstellt IT.NRW regelmäßig die Modellrechnungen zur Entwicklung der Privathaushalte und Erwerbspersonen in NordrheinWestfalen. Die Modellrechnung zur Veränderung der privaten Haushalte erfolgt auf Ebene der kreisfreien Städte und Kreise. Sie basiert auf der Bevölkerungsentwicklung sowie auf weiteren, durch soziale Verhaltenskomponenten wie Heirat, Scheidung und sonstige Bildungsprozesse des Zusammenlebens beeinflusste Faktoren. 55 5.7 Zensus 2011 Der Zensus 2011 ist eine Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung. Er dient u. a. der Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen von Bund, Ländern und Gemeinden. Darüber hinaus bildet er die Basis für die Fortschreibung der Bevölkerung zwischen zwei Volkszählungen. Zum Stichtag 9. Mai 2011 wurden im Rahmen des Zensus bundesweit die Einwohnerzahlen ermittelt. Als Methode wurde ein registergestützter Zensus gewählt. Dabei wurden in erster Linie die in Verwaltungsregistern vorhandenen Daten genutzt. Zusätzlich wurde eine Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis durchgeführt. Im Mai 2013 wurden die auf Basis des Zensus ermittelten Einwohnerzahlen veröffentlicht. Danach hatte NordrheinWestfalen am 9. Mai 2011, dem Zensusstichtag, rund 17.538.000 Einwohner. Das sind rund 300.000 Einwohner weniger als bisher aufgrund der Fortschreibung der Einwohnerzahlen auf Basis der Volkszählung 1987 angenommen. Die auf Grundlage des Zensus fortgeschriebenen Einwohnerzahlen sind amtlich noch nicht festgestellt. Es wird davon ausgegangen, dass diese ab dem Berichtsjahr 2012, z. B. für die Ermittlung einwohnerspezifischer Abfallmengen anzuwenden sein werden. Auswirkungen bezüglich der Datengrundlage dieses Abfallwirtschaftsplans ergeben sich dadurch nicht. 56 Strukturdaten Nordrhein-Westfalen 6 6.1 Strukturdaten Nordrhein-Westfalen Verwaltungsgliederung Nordrhein-Westfalen ist auf der Ebene der staatlichen Mittelinstanz in fünf Regierungsbezirke gegliedert. Als obere Abfallwirtschaftsbehörden sind die Bezirksregierungen u. a. zuständig für die Entgegennahme bzw. Prüfung kommunaler Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen. Ihre Zustimmung ist erforderlich, wenn Abfälle von der Entsorgung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ausgeschlossen werden sollen. Die Zuständigkeit der Bezirksregierungen umfasst auch die Kommunalaufsicht. Abb. 6-1: Verwaltungsgliederung Regierungsbezirk Münster Minden-Lübbecke Regierungsbezirk Detmold Steinfurt Herford Bielefeld Coesfeld Recklinghausen Wesel Kleve 1 Regierungsbezirk Düsseldorf 2 Bochum Gütersloh Warendorf Hamm Unna 3 4 Duisburg Lippe Münster Borken Höxter Paderborn Soest Dortmund 5 Essen EnnepeRuhr- Hagen Kreis Mettmann Hochsauerlandkreis WupperDüsselMärkischer tal dorf Kreis 7 6 Rhein-Kreis Neuss Olpe 8 OberRheinischBergischer bergischer Kreis Kreis Köln SiegenRhein-ErftWittgenstein Kreis Krefeld Viersen 9 Heinsberg Städteregion Aachen* Düren Aachen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Rhein-Sieg-Kreis Bonn Regierungsbezirk Köln Euskirchen Regierungsbezirk Arnsberg Bottrop Gelsenkirchen Herne Oberhausen Mühlheim an der Ruhr Solingen Remscheid Leverkusen Mönchengladbach * ohne Stadt Aachen Kartengrundlage: GfK GeoMarketing 6.2 Bevölkerung und Siedlungsstruktur Nordrhein-Westfalen ist mit rund 17.845.000 Einwohnern (Stand: 31.12.2010) das bevölkerungsreichste und mit einer 2 Fläche von 34.092 km das viertgrößte Land der Bundesrepublik Deutschland. Mit einer durchschnittlichen Bevölke2 rungsdichte von 523 Einwohnern pro km ist NordrheinWestfalen nach den Stadtstaaten (Berlin, Hamburg, Bremen) das am dichtesten besiedelte Land. Die Bevölkerungsdichte ist mehr als doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt 2 34 (229 Einwohner pro km ) . Die Städte des Ruhrgebietes und der Rheinschiene weisen überwiegend Bevölkerungsdichten 2 von mehr als 2.000 Einwohnern pro km auf. Vergleichsweise dünn besiedelt sind dagegen einige Kreise insbesondere in den Regierungsbezirken Arnsberg und Münster. Hier liegt die Einwohnerdichte zum Teil unter 250 Einwohnern pro km². _________________________________________________ 34 Quelle: Destatis Strukturdaten Nordrhein-Westfalen Abb. 6-2: 57 Bevölkerungsdichte NRW in E/km² Regierungsbezirk Münster Minden-Lübbecke Regierungsbezirk Detmold Steinfurt Herford Bielefeld Coesfeld Recklinghausen Wesel Kleve Viersen 9 Angaben in E/km² 500 500 1.000 2.000 - 1.000 2.000 Hamm 2 Unna Soest 3 4 Dortmund Bochum Duisburg Essen 5 EnnepeKrefeld Ruhr- Hagen Kreis Mettmann Hochsauerlandkreis WupperDüsselMärkischer tal dorf Kreis 7 6 Rhein-Kreis Neuss Olpe 8 OberRheinischBergischer bergischer Kreis Kreis Köln SiegenRhein-ErftWittgenstein Kreis Städteregion Aachen* Düren Aachen ≤ > > > Warendorf Gütersloh Höxter Paderborn 1 Regierungsbezirk Düsseldorf Heinsberg Lippe Münster Borken Rhein-Sieg-Kreis Bonn Euskirchen Regierungsbezirk Köln Regierungsbezirk Arnsberg 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Bottrop Gelsenkirchen Herne Oberhausen Mühlheim an der Ruhr Solingen Remscheid Leverkusen Mönchengladbach * ohne Stadt Aachen Kartengrundlage: GfK GeoMarketing 6.3 Demografische Entwicklung Die Tabelle 6-1 und die Abbildung 6-3 geben einen Überblick über die Einwohnerzahlen der kreisfreien Städte und Kreise im Jahr 2010 sowie die Ergebnisse der „Vorausberechnung der Bevölkerung in den kreisfreien Städten und Kreisen 35 Nordrhein-Westfalens 2011 bis 2030/2050“ . Danach wird mit einer Verringerung der Einwohnerzahl um rund 410.000 (- 2,3 %) bis zum Jahr 2025 gerechnet. Für das Jahr 2025 wird von rund 17.435.000 Einwohnern in Nordrhein-Westfalen ausgegangen. Auf Ebene der kreisfreien Städte und Kreise zeigt die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung zum Teil erhebliche Unterschiede. Entgegen dem Landestrend ist in sechs kreisfreien Städten und sechs Kreisen von einem Bevölkerungswachstum bis zum Jahr 2025 auszugehen. Ein Wachstum von mehr als 5 % weisen die Städte Düsseldorf, Köln, Bonn und Münster auf. Mit einer besonders starken Bevölkerungsabnahme von mehr als 10 % ist in den Städten Hagen und Remscheid sowie im Märkischen Kreis und im Kreis Höxter zu rechnen. _________________________________________________ 35 IT.NRW Während für die Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf, Detmold und Münster insgesamt von einem Bevölkerungsrückgang auszugehen ist, wird im Regierungsbezirk Köln ein Einwohnerzuwachs erwartet. 58 Tab. 6-1: Strukturdaten Nordrhein-Westfalen Bevölkerung und Haushalte in NRW 2010/2025 Bevölkerung Kreisfreie Stadt / Kreis Haushalte 01.01.2011 2025 Veränderung absolut 588.735 489.559 574.635 235.076 257.993 167.344 212.945 110.563 159.927 349.721 307.807 495.155 443.286 300.417 468.619 absolut 619.331 458.984 555.296 229.366 252.369 162.000 201.876 97.492 151.063 329.841 310.483 474.958 444.276 288.572 445.010 % 5,2% -6,2% -3,4% -2,4% -2,2% -3,2% -5,2% -11,8% -5,5% -5,7% 0,9% -4,1% 0,2% -3,9% -5,0% Regierungsbezirk Düsseldorf 5.161.782 5.020.917 -2,7% Aachen, Stadt Bonn, krfr. Stadt Köln, krfr. Stadt Leverkusen, krfr. Stadt Städteregion Aachen 1) Düren, Kreis Rhein-Erft-Kreis Euskirchen, Kreis Heinsberg, Kreis Oberbergischer Kreis Rheinisch-Bergischer Kreis Rhein-Sieg-Kreis 258.664 324.899 1.007.119 160.772 307.050 267.712 464.130 190.962 254.936 280.840 276.927 598.736 262.870 354.764 1.093.930 163.313 299.484 258.569 475.153 185.276 249.719 267.719 272.704 605.433 1,6% 9,2% 8,6% 1,6% -2,5% -3,4% 2,4% -3,0% -2,0% -4,7% -1,5% 1,1% Regierungsbezirk Köln 4.392.747 4.488.934 2,2% 116.771 257.981 279.803 369.633 219.784 628.817 443.357 278.145 109.825 239.775 319.986 363.255 214.296 583.938 436.786 269.199 -5,9% -7,1% 14,4% -1,7% -2,5% -7,1% -1,5% -3,2% 2.594.291 2.537.060 -2,2% 323.270 353.766 249.020 147.140 351.158 314.153 299.816 320.498 356.023 232.601 129.639 326.246 293.344 305.918 -0,9% 0,6% -6,6% -11,9% -7,1% -6,6% 2,0% 2.038.323 1.964.269 -3,6% 374.737 580.444 188.529 181.783 164.762 331.575 267.601 430.965 138.961 282.681 304.167 411.806 352.073 570.545 167.972 179.891 151.434 304.720 242.513 384.995 129.803 262.381 291.840 384.848 -6,0% -1,7% -10,9% -1,0% -8,1% -8,1% -9,4% -10,7% -6,6% -7,2% -4,1% -6,5% 3.658.011 3.423.015 -6,4% 17.845.154 17.434.195 -2,3% Düsseldorf, krfr. Stadt Duisburg, krfr. Stadt Essen, krfr. Stadt Krefeld, krfr. Stadt Mönchengladbach, krfr. Stadt Mülheim an der Ruhr, krfr. Stadt Oberhausen, krfr. Stadt Remscheid, krfr. Stadt Solingen, krfr. Stadt Wuppertal, krfr. Stadt Kleve, Kreis Mettmann, Kreis Rhein-Kreis Neuss Viersen, Kreis Wesel, Kreis Bottrop, krfr. Stadt Gelsenkirchen, krfr. Stadt Münster, krfr. Stadt Borken, Kreis Coesfeld, Kreis Recklinghausen, Kreis Steinfurt, Kreis Warendorf, Kreis Regierungsbezirk Münster Bielefeld, krfr. Stadt Gütersloh, Kreis Herford, Kreis Höxter, Kreis Lippe, Kreis Minden-Lübbecke, Kreis Paderborn, Kreis Regierungsbezirk Detmold Bochum, krfr. Stadt Dortmund, krfr. Stadt Hagen, krfr. Stadt Hamm, krfr. Stadt Herne, krfr. Stadt Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreis Hochsauerlandkreis Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein , Kreis Soest, Kreis Unna, Kreis Regierungsbezirk Arnsberg Nordrhein-Westfalen Bevölkerungsdichte 01.01.2011 2025 Veränderung absolut 321.852 242.126 298.065 117.975 128.866 81.822 102.467 54.890 75.093 180.301 135.193 243.760 211.646 146.946 222.349 absolut 342.300 228.900 291.300 122.700 124.600 83.100 99.100 49.800 73.300 173.200 145.600 240.300 227.300 147.600 222.200 % 6,4% -5,5% -2,3% 4,0% -3,3% 1,6% -3,3% -9,3% -2,4% -3,9% 7,7% -1,4% 7,4% 0,4% -0,1% 976 2.563.351 2.571.300 0,3% 1.608 2.301 2.486 2.038 562 284 659 153 406 306 633 519 141.962 174.112 544.756 76.596 140.933 121.999 211.043 86.327 109.912 124.762 132.660 275.327 149.800 191.400 593.000 81.400 143.600 126.600 220.800 87.100 117.300 118.900 139.600 294.000 5,5% 9,9% 8,9% 6,3% 1,9% 3,8% 4,6% 0,9% 6,7% -4,7% 5,2% 6,8% 596 2.140.389 2.263.500 5,8% 1.161 2.458 924 260 198 827 247 211 55.170 129.786 150.518 153.796 97.761 295.842 189.803 119.061 53.400 126.500 169.800 164.100 99.200 283.600 198.200 116.700 -3,2% -2,5% 12,8% 6,7% 1,5% -4,1% 4,4% -2,0% 375 1.191.737 1.211.500 1,7% 1.253 365 553 123 282 273 241 162.968 156.975 113.745 64.846 165.524 147.579 134.818 159.500 166.800 104.300 63.000 151.700 140.900 142.500 -2,1% 6,3% -8,3% -2,8% -8,4% -4,5% 5,7% 313 946.455 928.700 -1,9% 2.573 2.068 1.176 803 3.205 812 137 407 195 250 229 759 196.491 306.652 90.276 81.095 83.026 165.414 119.013 205.273 59.927 129.517 132.873 192.079 184.700 305.600 81.900 81.600 73.200 162.100 114.000 192.300 59.700 128.400 128.400 187.400 -6,0% -0,3% -9,3% 0,6% -11,8% -2,0% -4,2% -6,3% -0,4% -0,9% -3,4% -2,4% 457 1.761.636 1.699.300 -3,5% 523 8.603.568 8.674.300 0,8% E/km² * 2010 2.710 2.103 2.732 1.707 1.514 1.833 2.762 1.482 1.786 2.077 250 1.216 769 533 450 Strukturdaten Nordrhein-Westfalen Abb. 6-3: 59 Bevölkerungsentwicklung in NRW 2010/25 Regierungsbezirk Münster Minden-Lübbecke Regierungsbezirk Detmold Steinfurt Herford Bielefeld Coesfeld Warendorf Recklinghausen 1 Regierungsbezirk Düsseldorf 2 3 4 Duisburg 5 Essen Gütersloh Hamm Wesel Kleve Lippe Münster Borken Unna Höxter Paderborn Soest Dortmund Bochum EnnepeRuhr- Hagen Kreis Mettmann Hochsauerlandkreis WupperDüsselMärkischer tal dorf Kreis 7 6 Rhein-Kreis Neuss Olpe 8 OberRheinischBergischer bergischer Kreis Köln Kreis SiegenRhein-ErftWittgenstein Kreis Krefeld Viersen 9 Heinsberg Städteregion Aachen* Düren Aachen Rhein-Sieg-Kreis Bonn ≤ > > > > -10 % -10 % -5 % 0% 5% - -5 % - 0% - 5% Euskirchen Regierungsbezirk Köln Regierungsbezirk Arnsberg 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Bottrop Gelsenkirchen Herne Oberhausen Mühlheim an der Ruhr Solingen Remscheid Leverkusen Mönchengladbach * ohne Stadt Aachen Kartengrundlage: GfK GeoMarketing Neben dem sich abzeichnenden Einwohnerrückgang weist die Vorausberechnung auf eine erhebliche Verschiebung der Altersstruktur der Bevölkerung hin. Der bereits in den vergangenen Jahren zu beobachtende Trend, dass der Anteil der unter 65-jährigen abnimmt, während der Anteil der 65jährigen und Älteren stetig steigt, wird sich durch den Anstieg der Lebensdauer auch in Zukunft fortsetzen. Da auch der Trend zu mehr Single-Haushalten anhält, wird sich die Anzahl der Haushalte in den kreisfreien Städten und Kreisen abweichend von der Zahl der Einwohner entwickeln. In einigen Regionen Nordrhein-Westfalens wird die Anzahl der Haushalte bei gleichzeitig sinkender Bevölkerung zunehmen, wie z. B. in der Stadt Krefeld oder dem Kreis Heinsberg. Insgesamt wird mit einer Zunahme der Haushalte in Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2025 um 0,8 % auf rund 8,68 Mio. Haushalte gerechnet. Die durchschnittliche Haushaltsgröße wird von rund 2,07 Personen je Haushalt bis zum Jahr 2025 auf rund 2,01 Personen je Haushalt sinken. Die Spannbreite der durchschnittlichen Haushaltgröße liegt dabei zwischen 1,75 Personen in der Stadt Aachen bis zu 2,31 Personen im Kreis Warendorf. 60 Strukturdaten Nordrhein-Westfalen Abb. 6-4: Entwicklung der Haushalte in NRW 2010/2025 Regierungsbezirk Münster Minden-Lübbecke Regierungsbezirk Detmold Steinfurt Herford Bielefeld Coesfeld Recklinghausen Wesel Kleve 1 Regierungsbezirk Düsseldorf 2 3 4 Duisburg 5 Lippe Münster Borken Essen Warendorf Gütersloh Hamm Unna Höxter Paderborn Soest Dortmund Bochum EnnepeRuhr- Hagen Kreis Mettmann Hochsauerlandkreis WupperDüsselMärkischer tal dorf Kreis 7 6 Rhein-Kreis Neuss Olpe 8 OberRheinischBergischer bergischer Kreis Kreis Köln SiegenRhein-ErftWittgenstein Kreis Krefeld Viersen 9 Heinsberg Städteregion Aachen* Düren Aachen Rhein-Sieg-Kreis Bonn ≤ > > > > - 10 % - 10% - 5% 0% 5% -5% 0% 5% Euskirchen Regierungsbezirk Köln Regierungsbezirk Arnsberg 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Bottrop Gelsenkirchen Herne Oberhausen Mühlheim an der Ruhr Solingen Remscheid Leverkusen Mönchengladbach * ohne Stadt Aachen Kartengrundlage: GfK GeoMarketing 6.4 Organisation der Siedlungsabfallwirtschaft in Nordrhein-Westfalen Abfälle aus privaten Haushaltungen sind gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 KrWG grundsätzlich den nach Landesrecht zur Entsorgung verpflichteten juristischen Personen (öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern) zu überlassen. Diese Überlassungspflicht gilt auch für Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen, soweit sie nicht in eigenen Anlagen beseitigt werden (§ 17 Abs. 1 Satz 2 KrWG). In Nordrhein-Westfalen sind durch § 5 Abs. 1 LAbfG die kreisfreien Städte und Kreise als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) im Sinne der §§ 15 Abs. 1 Satz 1 und 13 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG - jetzt §§ 20 Abs. 1 Satz 1 und 17 Abs. 1 Satz 1 KrWG bestimmt. Die kreisfreien Städte sind sowohl für das Einsammeln als auch für die Entsorgung der in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle zuständig. Den Kreisen dagegen obliegt ausschließlich die Entsorgung der überlassenen Abfälle, während die Einsammlung in der Regel durch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden erfolgt. Die kreisfreien Städte und Kreise als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger haben gemäß § 20 Abs. 1 KrWG die in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen nach Maßgabe der §§ 6 bis 11 zu verwerten oder nach Maßgabe der §§ 15 und 16 zu beseitigen. Werden Abfälle aus den in § 7 Abs. 4 KrWG genannten Gründen (wirtschaftliche Unzumutbarkeit, technische Unmöglichkeit) zur Beseitigung überlassen, sind die öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger zur Verwertung verpflichtet soweit bei ihnen diese Gründe nicht vorliegen (Verwertungspflicht). Nach § 20 Abs. 2 KrWG können die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger mit Zustimmung der zuständigen Behörde Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen von der Entsorgung ausschließen, soweit diese nach Art, Menge oder Beschaffenheit nicht mit den in Haushaltungen anfallenden Abfällen beseitigt werden können. Die kreisfreien Städte und Kreise können die ihnen übertragenen Aufgaben in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form erfüllen. Öffentlich-rechtliche Organisationsformen sind der Regie- und Eigenbetrieb, der Zweckverband sowie die Anstalt des öffentlichen Rechts. Strukturdaten Nordrhein-Westfalen 61 Nach § 22 Satz 1 KrWG können die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Dritte mit der Erfüllung ihrer Pflichten beauftragen. Davon haben zahlreiche kreisfreie Städte und Kreise Gebrauch gemacht. Sie haben kommunale oder gemischtwirtschaftliche Gesellschaften sowie private Unternehmen mit der Erfüllung bestimmter Aufgaben beauftragt. 6.4.1 Ein Abfallentsorgungsverband kann nach § 6 Abs. 2 LAbfG auch gegen den Widerspruch von Beteiligten gebildet werden, wenn dies aus Gründen des öffentlichen Wohls geboten ist. Ein Zusammenschluss aus Gründen des öffentlichen Wohls ist insbesondere geboten, wenn dadurch die zweckmäßige Erfüllung der Entsorgungspflicht erst ermöglicht wird oder von Abfallentsorgungsanlagen ausgehende Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit vermieden werden. 36 In Nordrhein-Westfalen existieren acht Zweckverbände . Diese übernehmen von ihren Mitgliedern bestimmte, durch Satzung festgelegte Aufgaben. Fünf Zweckverbänden wurde die Aufgabe der Abfallentsorgung und zum Teil auch der Sammlung übertragen. Von drei Zweckverbänden wird im Wesentlichen die Aufgabe der Einsammlung und des Transports von Abfällen wahrgenommen.  ASTO - Abfall- Sammel- und Transportverband Oberberg (Städte Bergneustadt, Gummersbach, Waldbröhl, Wiehl, Wipperfürth und Gemeinde Marienheide im Oberbergischen Kreis), AWV - Abfallwirtschaftsverband Lippe (kreisangehörige Städte und Gemeinden des Kreises Lippe),  BAV - Bergischer Abfallwirtschaftsverband (Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis),  EKOCity Abfallwirtschaftsverband (Städte Bochum, Herne, Remscheid und Wuppertal, Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreise Mettmann und Recklinghausen), _________________________________________________ 36   Kooperationen und Zweckverbände Zur Erfüllung ihrer Aufgaben können kreisfreie Städte und Kreise sich auch der Formen kommunaler Zusammenarbeit nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) vom 1. Oktober 1979 in der jeweils geltenden Fassung bedienen (§ 5 Abs. 7 LAbfG). Gemäß § 6 Abs. 1 LAbfG können Abfallentsorgungsverbände als Körperschaften des öffentlichen Rechts nach Maßgabe des Abs. 3 und des § 5 Abs. 7 auch durch Zusammenschluss öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gebildet werden. Mit Entstehung der neuen Körperschaft ist diese zur Abfallentsorgung verpflichtet.   Stand: 10/2013  REK - Rheinische-Entsorgungs-Kooperation (Stadt Bonn, Rhein-Sieg-Kreis), ZEW - Zweckverband Entsorgungsregion West (Stadt Aachen, StädteRegion Aachen, Kreis Düren), ZRE - Entsorgungszweckverband RegioEntsorgung (Städte Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Linnich, Stolberg, Würselen und Gemeinden Inden, Langerwehe, Niederzier, Roetgen, Simmerath in der StädteRegion Aachen und im Kreis Düren), ZfA - Zweckverband für Abfallbeseitigung (Städte Altena, Balve, Iserlohn, Menden, Plettenberg, Werdohl und Gemeinde NachrodtWiblingwerde im Märkischen Kreis). 62 Abb. 6-5: Strukturdaten Nordrhein-Westfalen Zweckverbände zur Entsorgung Regierungsbezirk Münster Minden-Lübbecke Regierungsbezirk Detmold Steinfurt Herford Bielefeld Coesfeld Recklinghausen Wesel Kleve 1 Regierungsbezirk Düsseldorf 2 Bochum Gütersloh Warendorf Hamm Unna 3 4 Duisburg Lippe Münster Borken Höxter Paderborn Soest Dortmund 5 Essen EnnepeRuhr- Hagen Kreis Mettmann Hochsauerlandkreis WupperDüsselMärkischer tal dorf Kreis 7 6 Rhein-Kreis Neuss Olpe 8 OberRheinischBergischer bergischer Kreis Kreis Köln SiegenRhein-ErftWittgenstein Kreis Krefeld Viersen 9 Heinsberg Abfallwirtschaftsverband Lippe (AWV) Bergischer Abfallverband (BAV) Städteregion Aachen* Düren Aachen Abfallzweckverband RheinischeEntsorgungs-Kooperation (REK) Rhein-Sieg-Kreis Bonn EKOCity Abfallwirtschaftsverband Regierungsbezirk Köln Euskirchen Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) Regierungsbezirk Arnsberg 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Bottrop Gelsenkirchen Herne Oberhausen Mühlheim an der Ruhr Solingen Remscheid Leverkusen Mönchengladbach Kartengrundlage: GfK GeoMarketing Darüber hinaus existieren in Nordrhein-Westfalen noch weitere Formen der interkommunalen Zusammenarbeit. Beispielsweise haben der Kreis Borken und die Stadt Dortmund eine Vereinbarung getroffen, dass ab dem Jahr 2012 die Bioabfälle der Stadt Dortmund durch die Entsorgungs-Gesellschaft Westmünsterland mbH (egw) und im Gegenzug hausmüllähnliche Abfälle des Kreises Borken durch die Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) entsorgt werden. 6.5 Verpackungsabfälle Gemäß § 16 Abs. 2 LAbfG ist im Abfallwirtschaftsplan ein besonderes Kapitel über Verpackungen und die Bewirtschaftung der daraus entstehenden Abfälle, einschließlich der zur Vermeidung und Wiederverwendung getroffenen Maßnahmen, vorzusehen. Durch diese Vorgabe wird Art. 14 der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle umgesetzt. Für die Rücknahme und Entsorgung von Verpackungen sind die Hersteller und Vertreiber und nicht die öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger zuständig. Verpackungsabfälle (Leichtverpackungen und Glas) fallen damit nicht in den sachlichen Geltungsbereich des Abfallwirtschaftsplans (siehe Kapitel 1.5) Für die Verpackungsentsorgung gelten die bundesrechtlichen Vorschriften der Verpackungsverordnung (VerpackV). Danach sind Verpackungsabfälle in erster Linie zu vermeiden (§ 1 Abs. 1 Satz 2 VerpackV). Im Übrigen ist der Wiederverwendung von Verpackungen, der stofflichen Verwertung sowie den anderen Formen der Verwertung Vorrang vor der Strukturdaten Nordrhein-Westfalen 63 Beseitigung von Verpackungsabfällen einzuräumen (§ 1 Abs. 1 Satz 2 VerpackV). Hersteller und Vertreiber, die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, erstmals in Verkehr bringen, haben sich zur Gewährleistung einer flächendeckenden Rücknahme von Verkaufsverpackungen an einem oder mehreren Systemen gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 VerpackV zu beteiligen. Diese so genannten „dualen Systeme“ haben sicherzustellen, dass gebrauchte, restentleerte Verkaufsverpackungen beim privaten Endverbraucher (Holsysteme) oder in dessen Nähe (Bringsysteme) durch geeignete Sammelsysteme oder durch eine Kombination beider Systeme erfasst werden. Die zurückgenommenen Verpackungen sind einer Verwertung entsprechend den Anforderungen nach Anhang I Nr. 1 VerpackV zuzuführen. Über die erfassten und die einer stofflichen und energetischen Verwertung zugeführten Mengen sind von den Betreibern der Systeme nach § 6 Abs. 1 VerpackV Nachweise entsprechend den Anforderungen nach Anhang I Nr. 4 Satz 1 bis 4 und 8 VerpackV zu erbringen (Mengenstromnachweise). Letztvertreiber von Verkaufsverpackungen, die nicht beim privaten Endverbraucher anfallen, sind verpflichtet, vom Endverbraucher gebrauchte, restentleerte Verkaufsverpackungen am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzunehmen und einer Verwertung zuzuführen. Die zurückgenommenen Verpackungen sind erneut zu verwenden oder stofflich zu verwerten. In Nordrhein-Westfalen sind insgesamt neun duale Systeme durch die oberste Abfallwirtschaftsbehörde zugelassen worden. 37 _________________________________________________ 37 BellandVision GmbH, Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH, EKO-PUNKT GmbH, INTERSEROH Dienstleistungs GmbH, Landbell AG, Reclay Vfw GmbH, RKD Recycling Kontor Dual GmbH & Co. KG,, Veolia Umweltservice Dual GmbH, Zentek GmbH & Co. KG 64 7 Siedlungsabfallmengen und -entsorgung Siedlungsabfallmengen und -entsorgung Die jährlichen Siedlungsabfallbilanzen geben einen detaillierten und umfassenden Überblick über den jeweils aktuellen Stand der Siedlungsabfallentsorgung in Nordrhein-Westfalen und zeigen die Veränderungen gegenüber den Vorjahren auf. Im Folgenden werden ausgewählte, für den Abfallwirtschaftsplan relevante Daten und Informationen aus den Siedlungsabfallbilanzen auf Landesebene dargestellt. Hinsichtlich der Detaildaten auf Ebene der kreisfreien Städte und Kreise wird neben den im Folgenden aufgeführten Daten auf die Siedlungsabfallbilanzen und die Tabellen im Anhang des Abfallwirtschaftsplans verwiesen. 7.1 Siedlungsabfallmengen Im Jahr 2010 wurden den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in Nordrhein-Westfalen insgesamt rund 12,8 Mio. t Abfälle überlassen. Diese Menge setzt sich im Wesentlichen aus:      rund 3,96 Mio. t Haus- und Sperrmüll, rund 2,63 Mio. t Bau- und Abbruchabfällen, rund 2,36 Mio. t getrennt erfassten Wertstoffen, rund1,85 Mio. t Bio- und Grünabfällen sowie rund 0,89 Mio. t hausmüllähnlichen und sonstigen Gewerbeabfällen zusammen. Hinzu kommen rund 0,80 Mio. t Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, rund 0,23 Mio. t Infrastrukturabfälle, rund 0,05 Mio. t Abfälle aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes und rund 0,01 Mio. t schadstoffhaltige Abfälle aus der getrennten Sammlung. Den Schwerpunkt des Abfallwirtschaftsplans bilden die behandlungsbedürftigen Abfälle (siehe Kapitel 7.3.2). Dabei handelt es sich überwiegend um aus privaten Haushalten stammende Abfälle (Haushaltsabfälle), vor allem Haus- und Sperrmüll, sowie hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, die vor ihrer endgültigen Entsorgung bzw. Ablagerung einer mechanischen, mechanisch-biologischen oder thermischen Behandlung bedürfen. Tab. 7-1: Haushaltsabfälle und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle in NRW 2010 Abfallart / Abfallgruppe NordrheinWestfalen t % Regierungsbezirk Düsseldorf Regierungsbezirk Köln Regierungsbezirk Münster Regierungsbezirk Detmold Regierungsbezirk Arnsberg t t t t t % % % % % Hausmüll 3.282.497 38,5 1.114.838 43,3 798.092 37,6 456.487 34,1 242.349 27,9 670.731 41,4 Sperrmüll 683.529 8,0 223.587 8,7 214.440 10,1 79.411 5,9 37.406 4,3 128.686 8,0 Bio- und Grünabfälle 1.853.130 21,8 430.714 16,7 469.458 22,1 374.461 28,0 267.112 30,7 311.384 19,2 Getrennt erfasste Wertstoffe 2.359.223 27,7 650.756 25,3 594.050 28,0 362.909 27,1 266.610 30,7 484.898 30,0 14.163 0,2 4.160 0,2 3.784 0,2 2.678 0,2 949 0,1 2.593 0,2 326.655 3,8 147.900 5,8 41.892 2,0 61.488 4,6 55.304 6,4 20.071 1,2 8.519.197 100,0 2.571.955 100,0 2.121.716 100,0 1.337.435 100,0 869.729 100,0 1.618.362 100,0 Schadstoffhaltige Abfälle aus getrennter Sammlung Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle Summe Siedlungsabfallmengen und -entsorgung 7.1.1 65 Haus- und Sperrmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle Die Städte Köln, Oberhausen, Krefeld, Mühlheim an der Ruhr und Duisburg weisen mit jeweils mehr als 260 kg ebenfalls eine überdurchschnittliche jährliche Hausmüllmenge pro Kopf der Bevölkerung auf. Deutlich unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen liegen dagegen die Pro-Kopf-Mengen der Kreise Höxter (88 kg), Coesfeld (92 kg), Lippe (90 kg) und Steinfurt (99 kg). In Nordrhein-Westfalen fielen im Jahr 2010 insgesamt 3,28 Mio. t Hausmüll an. In den dicht besiedelten Ballungsgebieten des Ruhrgebietes und der Rheinschiene sind die höchsten Hausmüllmengen zu verzeichnen. Dies spiegelt sich in den Mengenverteilungen der Regierungsbezirke wieder. Im Regierungsbezirk Düsseldorf fielen mit 1,11 Mio. t Hausmüll die größten Mengen an, gefolgt vom Regierungsbezirk Köln mit 0,79 Mio. t und dem Regierungsbezirk Arnsberg mit 0,67 Mio. t. Auf die Regierungsbezirke Münster und Detmold entfielen zusammen 0,70 Mio. t. Die Pro-Kopf-Menge an Hausmüll liegt für NordrheinWestfalen bei durchschnittlich 184 kg für das Jahr 2010. Deutlich darüber liegen die jährlichen Hausmüllmengen im Ruhrgebiet und entlang der Rheinschiene, wobei die Städte Bottrop und Gelsenkirchen mit jeweils über 330 kg die höchste Pro-Kopf-Menge aufweisen. Abb. 7-1: Hausmüllmengen in NRW 2010 in kg/E Regierungsbezirk Münster Minden-Lübbecke Regierungsbezirk Detmold Steinfurt Herford Bielefeld Coesfeld Recklinghausen Wesel Kleve 1 Regierungsbezirk Düsseldorf 2 Bochum 5 Warendorf Gütersloh Hamm Unna 3 4 Duisburg Lippe Münster Borken Paderborn Höxter Soest Dortmund Essen EnnepeRuhr- Hagen Kreis Mettmann Hochsauerlandkreis WupperDüsselMärkischer tal dorf Kreis 7 6 Rhein-Kreis Neuss Olpe Bergischer 8 Abfallwirtschaftsverband** Köln SiegenRhein-ErftWittgenstein Kreis Krefeld Viersen 9 Heinsberg Städteregion Aachen* Düren Aachen Angaben in kg/E ≤ > > > > 100 100 150 200 250 - 150 200 250 Rhein-Sieg-Kreis Bonn Euskirchen Regierungsbezirk Köln Regierungsbezirk Arnsberg 1 2 3 4 5 6 7 8 9 * ** Bottrop Gelsenkirchen Herne Oberhausen Mühlheim an der Ruhr Solingen Remscheid Leverkusen Mönchengladbach ohne Stadt Aachen Oberbergischer und Rheinisch-Bergischer Kreis Kartengrundlage: GfK GeoMarketing 66 Siedlungsabfallmengen und -entsorgung Die Sperrmüllmenge betrug in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2010 rund 0,68 Mio. t, wobei wiederum die dichter besiedelten Regierungsbezirke die höchsten Werte aufweisen (Regierungsbezirk Düsseldorf (0,22 Mio. t), Köln (0,21 Mio. t). Im Regierungsbezirk Arnsberg fallen jährlich ca. 0,13 Mio. t Sperrmüll an. Die Regierungsbezirke Münster (0,08 Mio. t) und Detmold (0,04 Mio. t) weisen insgesamt die geringsten Sperrmüllmengen auf. Abb. 7-1: Die durchschnittliche Pro-Kopf-Menge an Sperrmüll liegt für Nordrhein-Westfalen bei 38 kg für das Jahr 2010. Eine überdurchschnittliche Pro-Kopf-Menge weisen die Städte Köln (86 kg), Leverkusen (74 kg) und Wuppertal (73 kg) auf. Deutlich unter dem Durchschnitt mit weniger als 15 kg/E liegen dagegen die Städte Bottrop, Hagen und Hamm sowie die Kreise Olpe, Mettmann, Minden-Lübbecke, Höxter und Herford. Sperrmüllmenge in NRW 2010 in kg/E Regierungsbezirk Münster Minden-Lübbecke Regierungsbezirk Detmold Steinfurt Herford Bielefeld Coesfeld Recklinghausen Wesel Kleve 1 Regierungsbezirk Düsseldorf 2 Bochum 5 Warendorf Gütersloh Hamm Unna 3 4 Duisburg Lippe Münster Borken Paderborn Höxter Soest Dortmund Essen EnnepeRuhr- Hagen Mettmann Kreis Hochsauerlandkreis WupperDüsselMärkischer tal dorf Kreis 7 6 Rhein-Kreis Neuss Olpe Bergischer 8 Abfallwirtschaftsverband** Köln SiegenRhein-ErftKrefeld Viersen 9 Heinsberg Städteregion Aachen* Düren Aachen ≤ > > > > 15 15 30 45 60 - 30 45 60 Wittgenstein Kreis Angaben in kg/E Rhein-Sieg-Kreis Bonn Euskirchen Regierungsbezirk Arnsberg Regierungsbezirk Köln 1 Bottrop 2 Gelsenkirchen 3 Herne 4 Oberhausen 5 Mühlheim an der Ruhr 6 Solingen 7 Remscheid 8 Leverkusen 9 Mönchengladbach * Oberbergischer und Rheinisch-Bergischer Kreis Kartengrundlage: GfK GeoMarketing Die Menge an hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen, die den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen wurde, betrug im Jahr 2010 rund 0,33 Mio. t. Mit 0,15 Mio. t fällt die höchste Menge an hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen (45 %) im Regierungsbezirk Düsseldorf an. Die anderen Regierungsbezirke weisen mit Mengen zwischen 0,02 Mio. t (Regierungsbezirk Arnsberg) und 0,06 Mio. t (Regierungsbezirk Münster) deutlich geringere Mengen auf. Die Stadt Essen hat mit rund 56.000 t die höchste absolute Menge an hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen, gefolgt von den Städten Düsseldorf (rund 31.000 t), Köln (rund 21.000 t) sowie den Kreisen Höxter (rund 23.000 t) und Borken (rund 21.000 t). Siedlungsabfallmengen und -entsorgung 7.1.2 67 Getrennt erfasste Bio- und Grünabfälle sowie Wertstoffe 7.1.2.1 Bio- und Grünabfälle Im Jahr 2010 wurden in Nordrhein-Westfalen rund 1,19 Mio. t Bioabfälle über eine Biotonne getrennt erfasst. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Menge von 67 kg. Im Jahr 2010 wurden insgesamt rund 4,21 Mio. t Bio- und Grünabfälle sowie Wertstoffe erfasst. Nahezu die Hälfte dieser Menge machen die Bio- und Grünabfälle (1,85 Mio. t bzw. 44 %) aus. Weitere 30 % der Menge bestehen aus Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) (1,27 Mio. t). Leichtverpackungen (LVP) (0,53 Mio. t) und Glas (0,37 Mio. t) haben Anteile von 13 % bzw. 9 %. Als weitere Wertstoffe werden vor allem Holz (0,14 Mio. t) und Metalle (0,03 Mio. t) getrennt erfasst. Abb. 7-2: Getrennt erfasste Bioabfallmengen in NRW 2010 in kg/E Regierungsbezirk Münster Minden-Lübbecke Regierungsbezirk Detmold Steinfurt Herford Bielefeld Coesfeld Recklinghausen Wesel Kleve 1 Regierungsbezirk Düsseldorf 2 Bochum 5 Warendorf Gütersloh Hamm Unna 3 4 Duisburg Lippe Münster Borken Paderborn Höxter Soest Dortmund Essen EnnepeRuhr- Hagen Kreis Mettmann Hochsauerlandkreis WupperDüsselMärkischer tal dorf Kreis 7 6 Rhein-Kreis Neuss Olpe Bergischer 8 Abfallwirtschaftsverband** Köln SiegenRhein-ErftWittgenstein Kreis Krefeld Viersen 9 Heinsberg Städteregion Aachen* Düren Aachen Angaben in kg/E ≤ > > > > 20 20 50 80 110 - 50 80 110 Rhein-Sieg-Kreis Bonn Euskirchen Regierungsbezirk Köln Regierungsbezirk Arnsberg 1 Bottrop 2 Gelsenkirchen 3 Herne 4 Oberhausen 5 Mühlheim an der Ruhr 6 Solingen 7 Remscheid 8 Leverkusen 9 Mönchengladbach * Oberbergischer und Rheinisch-Bergischer Kreis Kartengrundlage: GfK GeoMarketing Die kreisfreien Städte und Kreise mit den höchsten Pro-KopfMengen befinden sich in den eher ländlich strukturierten Gebieten im Norden, Süden und Osten von Nordrhein-Westfalen. Hier weisen die Kreise zum Teil Mengen von mehr als 110 kg/E auf. Der Kreis Coesfeld hat mit 165 kg die höchste Pro-Kopf-Menge an Bioabfall, gefolgt vom Kreis Warendorf (134 kg) sowie den Kreisen Euskirchen, Olpe und MindenLübbecke mit jeweils 128 kg sowie Soest mit 125 kg. In den Ballungsgebieten des Ruhrgebietes und der Rheinschiene liegt die Pro-Kopf-Menge an Bioabfällen dagegen zum Teil unter 20 kg. In den kreisfreien Städten Leverkusen, Hagen und Solingen sowie in 35 kreisangehörigen Städten und Gemeinden fand im Jahr 2010 keine Bioabfallerfassung über eine Biotonne statt (vgl. Tabelle 7-2). 68 Siedlungsabfallmengen und -entsorgung Im Jahr 2010 wurden in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich 37 kg Grünabfälle pro Kopf der Bevölkerung getrennt erfasst. In den Ballungsgebieten weisen die kreisfreien Städte und Kreise Mengen zwischen 20 bis 60 kg/E auf. Im Norden und Nordosten liegen die Pro-Kopf-Mengen zwischen 40 bis 80 kg/E. Der Süden und Westen von Nordrhein-Westfalen ist geprägt von sehr unterschiedlichen Mengen. Die Kreise mit den höchsten Pro-Kopf-Mengen an Grünabfall sind Heinsberg mit 89 kg, Borken mit 80 kg und der Märkische Kreis (73 kg). Bei den kreisfreien Städten weisen Leverkusen (80 kg), Münster (79 kg), Duisburg (68 kg) und Gelsenkirchen (68 kg) überdurchschnittliche spezifische Grünabfallmengen auf. Die Grünabfallmengen der kreisfreien Städte Mönchengladbach und Dortmund sowie der Kreise Kleve, Euskirchen, Düren und des Hochsauerlandkreises liegen dagegen mit 11 kg bis 13 kg pro Kopf der Bevölkerung deutlich unter dem Durchschnitt für Nordrhein-Westfalen. Abb. 7-3: Getrennt erfasste Grünabfallmengen in Nordrhein-Westfalen 2010 in kg/E Regierungsbezirk Münster Minden-Lübbecke Regierungsbezirk Detmold Steinfurt Herford Bielefeld Coesfeld Recklinghausen Wesel Kleve 1 Regierungsbezirk Düsseldorf 2 Bochum 5 Warendorf Gütersloh Hamm Unna 3 4 Duisburg Lippe Münster Borken Paderborn Höxter Soest Dortmund Essen EnnepeRuhr- Hagen Kreis Mettmann Hochsauerlandkreis WupperDüsselMärkischer tal dorf Kreis 7 6 Rhein-Kreis Neuss Olpe Bergischer 8 Abfallwirtschaftsverband** Köln SiegenRhein-ErftKrefeld Viersen 9 Heinsberg Städteregion Aachen* Düren Aachen ≤ > > > > 20 20 40 60 80 - 40 60 80 Wittgenstein Kreis Angaben in kg/E Rhein-Sieg-Kreis Bonn Euskirchen Regierungsbezirk Arnsberg Regierungsbezirk Köln 1 Bottrop 2 Gelsenkirchen 3 Herne 4 Oberhausen 5 Mühlheim an der Ruhr 6 Solingen 7 Remscheid 8 Leverkusen 9 Mönchengladbach * Oberbergischer und Rheinisch-Bergischer Kreis Kartengrundlage: GfK GeoMarketing Siedlungsabfallmengen und -entsorgung Abb. 7-4: 69 Getrennt erfasste Bio- und Grünabfallmengen in NRW 2010 in kg/E Regierungsbezirk Münster Minden-Lübbecke Regierungsbezirk Detmold Steinfurt Herford Bielefeld Coesfeld Recklinghausen Wesel Kleve 1 Regierungsbezirk Düsseldorf 2 Bochum 5 Warendorf Gütersloh Hamm Unna 3 4 Duisburg Lippe Münster Borken Paderborn Höxter Soest Dortmund Essen EnnepeRuhr- Hagen Mettmann Kreis Hochsauerlandkreis WupperDüsselMärkischer tal dorf Kreis 7 6 Rhein-Kreis Neuss Olpe 8 Bergischer Abfallwirtschaftsverband** Köln SiegenRhein-ErftWittgenstein Kreis Krefeld Viersen 9 Heinsberg Städteregion Aachen* Düren Aachen Angaben in kg/E ≤ > > > > 50 50 100 150 200 - 100 150 200 Rhein-Sieg-Kreis Bonn Euskirchen Regierungsbezirk Köln Regierungsbezirk Arnsberg 1 2 3 4 5 6 7 8 9 * ** Bottrop Gelsenkirchen Herne Oberhausen Mühlheim an der Ruhr Solingen Remscheid Leverkusen Mönchengladbach ohne Stadt Aachen Oberbergischer und Rheinisch-Bergischer Kreis Kartengrundlage: GfK GeoMarketing Nachfolgend werden die pro Kopf der Bevölkerung getrennt erfassten Bio- und Grünabfallmengen der kreisfreien Städte und Kreise angeordnet nach der Einwohnerdichte aufgeführt: 70 Siedlungsabfallmengen und -entsorgung Tab. 7-2: Getrennt erfasste Bio- und Grünabfallmengen in den kreisfreien Städten und Kreisen in NRW 2010 in kg/E Kreisfreie Stadt / Kreis Bevölkerungsdichte Bioabfälle E/km² t Summe Bio- und Grünabfälle Grünabfälle kg/E t kg/E t kg/E Cluster 1: ≤ 500 E/km² Höxter, Kreis Hochsauerlandkreis Euskirchen, Kreis Olpe, Kreis Coesfeld, Kreis Warendorf, Kreis Soest, Kreis Paderborn, Kreis Steinfurt, Kreis Kleve, Kreis Siegen-Wittgenstein , Kreis Borken, Kreis Minden-Lübbecke, Kreis Lippe, Kreis Düren, Kreis Gütersloh, Kreis Heinsberg, Kreis Märkischer Kreis, Kreis Bergischer Abfallwirtschaftsverband 2) Wesel, Kreis 123 137 153 195 198 211 229 241 247 250 250 260 273 282 284 365 406 407 411 450 18.307 25.281 24.516 17.786 36.191 37.267 37.979 36.698 43.631 37.208 29.241 44.800 40.225 36.370 30.421 30.631 11.692 3.643 54.241 24.192 124 94 128 128 165 134 125 122 98 121 103 121 128 104 114 87 46 8 97 52 2.367 3.460 2.354 0 7.698 8.781 13.386 6.799 18.318 4.064 5.204 29.438 9.201 16.106 3.042 13.146 22.649 31.632 11.009 17.114 16 13 12 0 35 32 44 23 41 13 18 80 29 46 11 37 89 73 20 37 20.674 28.741 26.870 17.786 43.889 46.048 51.365 43.497 61.949 41.272 34.444 74.238 49.425 52.477 33.463 43.777 34.341 35.275 65.250 41.306 141 107 141 128 200 166 169 145 140 134 122 201 157 149 125 124 135 82 117 88 519 533 553 562 659 759 769 803 812 827 924 74.763 33.550 20.018 19.069 46.682 27.330 40.206 1.376 24.697 38.552 16.585 125 112 80 62 101 66 91 8 74 61 59 18.982 9.794 7.030 19.548 11.895 19.297 15.019 9.522 0 37.023 22.168 32 33 28 64 26 47 34 52 0 59 79 93.745 43.344 27.047 38.617 58.577 46.626 55.225 10.898 24.697 75.575 38.753 157 144 109 126 126 113 125 60 74 120 139 1.161 1.176 1.216 1.253 1.482 1.514 1.608 1.707 1.786 1.833 11.052 0 31.000 19.889 2.692 30.222 16.465 11.803 0 6.898 95 0 63 62 24 117 64 50 0 41 4.665 9.058 15.649 10.326 4.167 3.343 12.558 15.370 9.770 7.308 40 48 32 32 38 13 49 65 61 44 15.716 9.058 46.649 30.215 6.859 33.565 29.023 27.174 9.770 14.205 135 48 94 93 62 130 112 116 61 85 2.038 2.068 2.077 2.103 2.301 2.458 2.486 2.573 2.710 2.732 2.762 3.205 0 19.107 6.549 201 14.959 795 29.285 622 7.696 10.048 4.831 1.462 0 33 19 0 46 3 29 2 13 17 23 9 12.811 6.960 5.600 33.419 14.402 17.497 18.115 15.783 18.813 19.584 4.604 8.561 80 12 16 68 44 68 18 42 32 34 22 52 12.811 26.067 12.149 33.620 29.361 18.292 47.401 16.405 26.509 29.632 9.435 10.023 80 45 35 69 90 71 47 44 45 52 44 61 523 1.188.720 67 664.410 37 1.853.130 104 Cluster 2: > 500 - 1.000 E/km² Rhein-Sieg-Kreis Viersen, Kreis Herford, Kreis Städteregion Aachen 1) Rhein-Erft-Kreis Unna, Kreis Rhein-Kreis Neuss Hamm, krfr. Stadt Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreis Recklinghausen, Kreis Münster, krfr. Stadt Cluster 3: > 1.000 - 2.000 E/km² Bottrop, krfr. Stadt Hagen, krfr. Stadt Mettmann, Kreis Bielefeld, krfr. Stadt Remscheid, krfr. Stadt Mönchengladbach, krfr. Stadt Aachen, Stadt Krefeld, krfr. Stadt Solingen, krfr. Stadt Mülheim an der Ruhr, krfr. Stadt Cluster 4: > 2.000 E/km² Leverkusen, krfr. Stadt Dortmund, krfr. Stadt Wuppertal, krfr. Stadt Duisburg, krfr. Stadt Bonn, krfr. Stadt Gelsenkirchen, krfr. Stadt Köln, krfr. Stadt Bochum, krfr. Stadt Düsseldorf, krfr. Stadt Essen, krfr. Stadt Oberhausen, krfr. Stadt Herne, krfr. Stadt Nordrhein-Westfalen 1) 2) ohne Stadt Aachen Oberbergischer und Rheinisch-Bergischer Kreis Siedlungsabfallmengen und -entsorgung 71 7.1.2.2 Getrennt erfasste Wertstoffe Im Jahr 2010 wurden insgesamt 2,36 Mio. t Wertstoffe getrennt erfasst. Dabei handelt es sich zum größten Teil um Papier/Pappe/Kartonagen (PPK) (54 %), Leichtverpackungen (22 %) und Glas (16 %). Der Anteil an sonstigen Wertstoffen, wie beispielsweise Holz oder Metalle, betrug ca. 8 % (0,19 Mio. t). Im Jahr 2010 wurden 1,27 Mio. t bzw. 71 kg/E Papier/Pappe/Kartonagen (PPK) in Nordrhein-Westfalen getrennt erfasst. Den größten Anteil mit zusammen 75 % haben dabei die drei Regierungsbezirke Düsseldorf (0,35 Mio. t), Köln (0,33 Mio. t) und Arnsberg (0,27 Mio. t). Die Städte Münster und Mönchengladbach weisen mit über 90 kg die höchsten Pro-Kopf-Mengen an getrennt erfasstem Papier in Nordrhein-Westfalen auf. Die geringe für den Rhein-Kreis Neuss angegebene Menge (44 kg/E) ist darauf zurück zu führen, dass hier neben der kommunalen auch gewerbliche Sammlungen erfolgen. In der dargestellten Menge ist das gewerblich gesammelte Papier nicht enthalten. Abb. 7-5: Getrennt erfasste PPK-Mengen in NRW in 2010 in kg/E Regierungsbezirk Münster Minden-Lübbecke Regierungsbezirk Detmold Steinfurt Herford Bielefeld Coesfeld Recklinghausen Wesel Kleve 1 Regierungsbezirk Düsseldorf 2 Bochum 5 Warendorf Gütersloh Hamm Unna 3 4 Duisburg Lippe Münster Borken Paderborn Höxter Soest Dortmund Essen EnnepeRuhr- Hagen Mettmann Kreis Hochsauerlandkreis WupperDüsselMärkischer tal dorf Kreis 7 6 Rhein-Kreis Neuss Olpe 8 Bergischer Abfallwirtschaftsverband** Köln SiegenRhein-ErftKrefeld Viersen 9 Heinsberg Städteregion Aachen* Düren Aachen Angaben in kg/E ≤ > > > > 60 60 70 80 90 - 70 80 90 Wittgenstein Kreis Rhein-Sieg-Kreis Bonn Euskirchen Regierungsbezirk Köln Regierungsbezirk Arnsberg 1 2 3 4 5 6 7 8 9 * ** Bottrop Gelsenkirchen Herne Oberhausen Mühlheim an der Ruhr Solingen Remscheid Leverkusen Mönchengladbach ohne Stadt Aachen Oberbergischer und Rheinisch-Bergischer Kreis Kartengrundlage: GfK GeoMarketing 72 Siedlungsabfallmengen und -entsorgung In Nordrhein-Westfalen wurden im Jahr 2010 0,53 Mio. t bzw. 30 kg/E Leichtverpackungen (LVP) durch die dualen Systeme erfasst. Hier weisen die meisten kreisfreien Städte und Kreise eine Leichtverpackungsmenge von 25 kg bis 40 kg pro Kopf der Bevölkerung auf. Eine deutlich geringere Pro-KopfMenge wird vor allem in den Städten Krefeld mit 17 kg/E sowie Düsseldorf, Solingen und Gelsenkirchen (je 20 kg/E) erfasst. Eine überdurchschnittliche Menge liegt in den Kreisen Euskirchen (44 kg/E) und Coesfeld (46 kg/E) vor. Abb. 7-6: Getrennt erfasste LVP-Mengen in NRW 2010 in kg/E Regierungsbezirk Münster Minden-Lübbecke Regierungsbezirk Detmold Steinfurt Herford Bielefeld Coesfeld Recklinghausen Wesel Kleve 1 Regierungsbezirk Düsseldorf 2 Bochum 5 Warendorf Gütersloh Hamm Unna 3 4 Duisburg Lippe Münster Borken Paderborn Höxter Soest Dortmund Essen EnnepeRuhr- Hagen Mettmann Kreis Hochsauerlandkreis WupperDüsselMärkischer tal dorf Kreis 7 6 Rhein-Kreis Neuss Olpe Bergischer 8 Abfallwirtschaftsverband** Köln SiegenRhein-ErftWittgenstein Kreis Krefeld Viersen 9 Heinsberg Städteregion Aachen* Düren Aachen Angaben in kg/E ≤ > > > > 25 25 30 35 40 - 30 35 40 Rhein-Sieg-Kreis Bonn Euskirchen Regierungsbezirk Köln Regierungsbezirk Arnsberg 1 2 3 4 5 6 7 8 9 * ** Bottrop Gelsenkirchen Herne Oberhausen Mühlheim an der Ruhr Solingen Remscheid Leverkusen Mönchengladbach ohne Stadt Aachen Oberbergischer und Rheinisch-Bergischer Kreis Kartengrundlage: GfK GeoMarketing Siedlungsabfallmengen und -entsorgung 73 Das Glas ist mit einer Menge von 0,37 Mio. t der drittgrößte getrennt erfasste Wertstoffstrom. In weiten Teilen NordrheinWestfalens liegt die Pro-Kopf-Menge mit 20 bis 25 kg/E nah am Landesdurchschnitt von 21 kg/E. Im Ruhrgebiet ist die einwohnerspezifische Menge an Glas dagegen leicht unter dem Durchschnitt für Nordrhein-Westfalen, u. a. in den Städten Duisburg (14 kg/E), Oberhausen (14 kg/E) und Gelsenkirchen (12 kg/E). Eine etwas höhere Menge pro Kopf der Bevölkerung weisen u. a. die Kreise Minden-Lübbecke, Olpe und Lippe mit je 27 kg/E auf. Abb. 7-7: Getrennt erfasste Glasmengen in NRW 2010 in kg/E Regierungsbezirk Münster Minden-Lübbecke Regierungsbezirk Detmold Steinfurt Herford Bielefeld Coesfeld Recklinghausen Wesel Kleve 1 Regierungsbezirk Düsseldorf 2 Bochum 5 Warendorf Gütersloh Hamm Unna 3 4 Duisburg Lippe Münster Borken Paderborn Höxter Soest Dortmund Essen EnnepeRuhr- Hagen Mettmann Kreis Hochsauerlandkreis WupperDüsselMärkischer tal dorf Kreis 7 6 Rhein-Kreis Neuss Olpe Bergischer 8 Abfallwirtschaftsverband** Köln SiegenRhein-ErftWittgenstein Kreis Krefeld Viersen 9 Heinsberg Städteregion Aachen* Düren Aachen Angaben in kg/E ≤ > > > > 15 15 20 25 30 - 20 25 30 Rhein-Sieg-Kreis Bonn Euskirchen Regierungsbezirk Köln Regierungsbezirk Arnsberg 1 Bottrop 2 Gelsenkirchen 3 Herne 4 Oberhausen 5 Mühlheim an der Ruhr 6 Solingen 7 Remscheid 8 Leverkusen 9 Mönchengladbach * Oberbergischer und Rheinisch-Bergischer Kreis Kartengrundlage: GfK GeoMarketing 7.1.3 Gewerbliche Abfälle Bei den Abfällen aus gewerblichen Herkunftsbereichen, die den kreisfreien Städten und Kreisen überlassen wurden, handelt es sich überwiegend um Bau- und Abbruchabfälle (2,63 Mio. t). Ihr Anteil an der Gewerbeabfallmenge beträgt 80 %. Auf sonstige Gewerbeabfälle, entfallen rund 0,57 Mio. t. Abfälle aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes haben einen Anteil von 1 %. 74 7.2 Siedlungsabfallmengen und -entsorgung Sammelsysteme Die Sammlung der Abfälle erfolgt über Hol- und Bringsysteme. Beim Holsystem werden die Abfälle vom Grundstück des Abfallerzeugers bzw. vom Fahrbahnrand abgeholt. Beim Bringsystem liefert der Abfallerzeuger die Abfälle an einer Sammelstelle (z. B. einem Wertstoff- oder Recyclinghof) oder einem Depotcontainer an. Die nachfolgende Beschreibung der in 2010 in NordrheinWestfalen eingesetzten Sammelsysteme basiert auf einer Erhebung, die im Rahmen der Vorstudie zum Abfallwirtschaftsplan bei den kreisfreien Städten, den Kreisen sowie den kreisangehörigen Städten und Gemeinden durchgeführt wurde. Die Sammlung des Hausmülls erfolgt landesweit im Holsystem über die bereit gestellten Restabfallbehälter. Das Abfuhrintervall erstreckt sich dabei von mehrmals wöchentlich (bei stark verdichteten Gebieten) bis zu 4-wöchentlicher Abfuhr. Teilweise werden zusätzlich Restabfallsäcke für vorübergehenden Mehrbedarf gegen entsprechende Gebühr angeboten. Die Erfassung des Sperrmülls erfolgt bei über 95 % der Kommunen in separaten Sperrmülltouren. In der Regel erfolgt die Abfuhr auf Anforderung durch die Bürgerinnen und Bürger z. B. in Form eines Kartensystems oder einer online-Anforderung, nach der ein Termin für die Abholung bekannt gegeben wird. Nur in wenigen Fällen wird die Sperrmüllsammlung ohne Abruf in einem bestimmten Rhythmus (z. B. einmal im Monat) angeboten. Über die Hälfte der Kommunen bietet die Möglichkeit zur Abgabe von Sperrmüll an den Wertstoff- oder Recyclinghöfen an. Bei etwa einem Drittel der Kommunen werden bei der Sperrmüllsammlung bestimmte Fraktionen getrennt erfasst (vor allem Elektrogeräte, Metall und/oder Holz). Bei etwa 60 % der Kommunen wird der Sperrmüll in einer Sperrmüllaufbereitungsanlage sortiert. Zur Erfassung der Bioabfälle ist in den meisten Kommunen in Nordrhein-Westfalen (358 von 396) eine Biotonne eingeführt. Drei kreisfreie Städte bieten die Biotonne in Versuchs38 39 gebieten an . In drei kreisfreien Städten sowie 35 kreisan40 gehörigen Städten und Gemeinden , verteilt auf 10 Kreise, wird bisher keine Biotonne angeboten. Vier kreisangehörige Kommunen bieten ein Bringsystem auch für die Nahrungs- und Küchenabfälle an (Abgabe am Recycling- oder Bauhof bzw. Container). Die darüber erfassten Mengen sind vergleichsweise gering und es ist davon auszu_________________________________________________ 38 Städte Duisburg, Hamm, Gelsenkirchen Städte Hagen, Leverkusen, Solingen 40 Kreise Heinsberg (3), Recklinghausen (1), Wesel (6), Hochsauerlandkreis (1), Märkischer Kreis (13), Oberbergischer Kreis (3), Rheinisch-Bergischer Kreis (3), StädteRegion Aachen (3), Kreis Mettmann (1), Kreis Steinfurt (1) 39 gehen, dass diese Systeme vor allem für Grünabfälle genutzt werden. Etwa 80 % der Kommunen mit Biotonne haben diese mit Anschluss- und Benutzungszwang mit Befreiungsmöglichkeit z. B. bei nachgewiesener Eigenverwertung der Bioabfälle (Eigenkompostierung) in der Satzung verankert. Bei den übrigen 20 % wird die Biotonne auf freiwilliger Basis angeboten. Dies wird vor allem in den verdichteten Gebieten, wie den Großstädten, auf Grund der befürchteten geringen Akzeptanz, des Stellplatzmangels sowie der in der Regel schlechteren Trennqualität umgesetzt. Verlässliche Daten zum Anteil der Einwohner, die an eine Biotonne angeschlossen sind, liegen in den Kommunen oft nicht vor. Auf der Basis der im Rahmen der Erhebung ermittelten Angaben wurden die durchschnittlichen Teilnehmerquoten für die beiden Satzungsregelungen (mit und ohne Anschluss- und Benutzungszwang) ermittelt und damit der Anschlussgrad in Nordrhein-Westfalen hochgerechnet. In Nordrhein-Westfalen können etwa 15,5 Mio. Einwohner (87 %) eine Biotonne nutzen (zum Teil auf freiwilliger Basis), etwa 2,3 Mio. Einwohnern (13 %) steht kein Nutzungsangebot zur Verfügung. Insgesamt sind etwa 10,2 Mio. Einwohner an eine Biotonne angeschlossen, was 57 % der Gesamtbevölkerung entspricht. Die Leerung der Biotonne erfolgt in 79 % der Kommunen ganzjährig im 2-wöchentlichen Rhythmus. Einige Kommunen bieten in den Sommermonaten eine Verkürzung des Intervalls auf eine Woche an (19 %). Nur 2 % der Kommunen praktizieren zur Förderung der Akzeptanz grundsätzlich eine wöchentliche Abfuhr. Die Erfassung der Grünabfälle aus den privaten Haushalten erfolgt in der Regel über Bringsysteme, wie Wertstoff- bzw. Recyclinghöfe, Grünabfall-Sammelstellen oder GrünabfallContainer sowie die Annahme an den Behandlungsanlagen. Die Abgabe der Grünabfälle kann vielfach ganzjährig erfolgen, teilweise ist das Angebot zeitlich z. B. auf die mengenrelevanten Jahreszeiten Frühjahr und Herbst beschränkt. In verschiedenen Kommunen wird darüber hinaus ein Holsystem angeboten. Diese Sammlung erfolgt entweder in Form einer Bündelsammlung für Strauchgut oder als Sacksammlung für Grünabfälle bzw. nur für Laub. Darüber hinaus wird in der Regel im Januar eine Weihnachtsbaumabfuhr durchgeführt. Siedlungsabfallmengen und -entsorgung Die Abfuhr im Holsystem erfolgt – ähnlich wie beim Sperrmüll – vielfach auf Anforderung durch die Bürgerinnen und Bürger z. B. in Form eines Kartensystems oder einer onlineAnforderung, nach der ein Termin für die Abholung bekannt gegeben wird. Dieses Angebot wird in vielen Kommunen auf die vegetationsreichen Jahreszeiten beschränkt. Nur in wenigen Fällen wird die Grünabfallsammlung ohne Abruf ganzjährig in einem bestimmten Rhythmus (z. B. einmal im Monat) angeboten. Einige Kommunen bieten eine Gartenabfalltonne an. Diese kann in einigen wenigen Städten als Saisontonne zusätzlich zur Biotonne genutzt werden, teilweise steht diese als alleiniges Holsystem zur Verfügung. Die Sammlung von Altpapier erfolgt inzwischen in nahezu allen Kommunen über ein Behältersystem. Sechs Kommunen gaben an, ein Sacksystem (zum Teil ergänzend) einzusetzen. In 40 Kommunen wird darüber hinaus eine Bündelsammlung, teilweise durch karitative Einrichtungen oder Vereine, praktiziert. Die Abfuhr des Altpapiers erfolgt in 90 % der Kommunen im 4-wöchentlichen Rhythmus. Das Holsystem für Altpapier wird in etwa der Hälfte der Kommunen durch ein Bringsystem ergänzt. In 72 Kommunen sind dafür Depotcontainer im Einsatz. In allen Kommunen, die über einen Wertstoff- oder Recyclinghof verfügen, ist dort die Abgabe von Altpapier möglich. Neben der kommunalen und karitativen Sammlung wird in einigen Kommunen eine gewerbliche Altpapiersammlung praktiziert. Dies wurde für das Jahr 2010 von 17 Kommunen angegeben. Die Erfassung von Altglas erfolgt in nahezu allen Kommunen über Depotcontainer, häufig nach Farben getrennt. 29 kreisangehörige Städte und Gemeinden setzen ein Holsystem in Form von Altglas-Sammelkörben ein. Dies ist vor allem in den Kreisen Kleve und Heinsberg sowie in einzelnen Kommunen anderer Kreise der Fall. Die Erfassung der Leichtverpackungen erfolgt in der Zuständigkeit der dualen Systeme. Dazu wird landesweit ein Holsystem eingesetzt. Bei über 43 % der Kommunen erfolgt die Sammlung über ein Sacksystem, bei 15 % ausschließlich über Behälter und bei 42 % über eine Kombination aus Sackund Behältersystem. Die Abfuhr erfolgt bei 65 % der Kommunen im 2-wöchentlichen Rhythmus, bei 35 %+ im 4- wöchentlichen Rhythmus. In den Kommunen, die über einen Wertstoff- oder Recyclinghof verfügen, ist zudem häufig die Abgabe von Leichtverpackungen möglich. 75 Bei den Kunststoffen und Metallen, die keine Verpackungen sind (sogenannte stoffgleiche Nichtverpackungen, SNVP), erfolgt derzeit keine flächendeckende getrennte Erfassung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Bei den Metallen besteht aber bereits in über 80 % der Kommunen entweder die Abgabemöglichkeit beim Wertstoff- oder Recyclinghof oder es erfolgt eine getrennte Erfassung im Rahmen der Sperrmüllsammlung. Zur Erfassung von Metallen und Kunststoffen haben verschiedene Kommunen eine sogenannte Wertstofftonne eingeführt bzw. führen Modellversuche zu diesem System durch. Der flächendeckende Einsatz einer Wertstofftonne zur gemeinsamen Erfassung von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen erfolgte im Jahr 2013 in den Städten Bochum, Dortmund, Duisburg und Köln sowie im Rhein-SiegKreis. Weitere Kommunen führen räumlich begrenzte Modellversuche durch. Dabei werden unterschiedliche Systemvarianten getestet, wie z. B. die Miterfassung von Elektrokleingeräten in Säcken oder die Wertstofftonne als separates, zusätzliches System für Nichtverpackungen. Zunehmend werden auch erweiterte Angebote für die Erfassung von Elektrokleingeräten, teilweise auch für Metalle, in Form von speziellen Containern eingeführt. Die Aufstellung wurde inzwischen flächendeckend beispielsweise im Kreis Soest sowie in den Kreisen Gütersloh und Warendorf umgesetzt. Die getrennte Erfassung von Altholz erfolgt überwiegend über die Abgabemöglichkeit an Wertstoff- bzw. Recyclinghöfen. Teilweise wird eine getrennte Erfassung bei der Sperrmüllsammlung praktiziert. 7.3 7.3.1 Siedlungsabfallentsorgung Entsorgungswege der Siedlungsabfälle Ein großer Teil der Siedlungsabfallmenge wird stofflich verwertet. Vor allem die getrennt erfassten Bio- und Grünabfälle sowie Wertstoffe werden nach vorheriger Behandlung bzw. Aufbereitung nahezu vollständig in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt. Zur Verwertung von Bio- und Grünabfällen werden vor allem Kompostierungsanlagen sowie Vergärungsanlagen genutzt. Papier/Pappe/Kartonagen (PPK), Glas und Metalle werden nach entsprechender Sortierung bzw. Aufbereitung in Produktionsanlagen eingesetzt. Auch rund ein Drittel der (mineralischen) Bau- und Abbruchabfälle wird sortiert bzw. aufbereitet und anschließend stofflich verwertet. 76 Siedlungsabfallmengen und -entsorgung Abb. 7-8: Entsorgungswege der Siedlungsabfälle in NRW 2010 in t 699.585 t (5,5%) 3.641.499 t (28,4%) 2.734.729 t (21,4%) Thermische Abfallbehandlung ¹ Mechanisch-biologische Abfallbehandlung 310.826 t (2,4%) Mechanische Abfallbehandlung Kompostierung / Vergärung 1.695.487 t (13,2%) Deponierung Sonstige Abfallbehandlung ² 3.718.074 t (29,0%) 1) 2) umfasst Hausmüllverbrennungsanlagen, Kraftwerke umfasst Produktionsanlagen, Bodenbehandlungsanlagen, chemisch-physikalische Behandlungsanlagen sowie Läger und Umschlagplätze Getrennt erfasste Wertstoffe machen ungefähr die Hälfte der über Sortier- und Aufbereitungsanlagen entsorgten Siedlungsabfallmenge aus. Bau- und Abbruchabfälle haben einen Anteil von rund 16 %. Außerdem werden insgesamt knapp 0,70 Mio. t Haus- und Sperrmüll sowie hausmüllähnliche Gewerbeabfälle zunächst sortiert, bevor sie, vor allem in Hausmüllverbrennungsanlagen, thermisch behandelt werden. Knapp ein Drittel der Siedlungsabfallmenge (3,64 Mio. t) wird direkt in thermischen Abfallbehandlungsanlagen entsorgt. Die thermische Behandlung von nicht aufbereiteten Siedlungsabfällen erfolgt ausschließlich in Hausmüllverbrennungsanlagen (HMV). Haus- und Sperrmüll sowie hausmüllähnliche Gewerbeabfälle machen rund 92 % der direkt an Hausmüllverbrennungsanlagen angelieferten Mengen aus. Die Städte Essen (0,23 Mio. t), Düsseldorf (0,22 Mio. t), Duisburg (0,17 Mio. t), Gelsenkirchen (0,13 Mio. t) und Oberhausen (0,07 Mio. t) liefern mehr als 60 % und die Stadt Köln (0,30 Mio. t) sowie der Kreis Recklinghausen (0,15 Mio. t) 45 % der überlassenen Siedlungsabfälle direkt an Hausmüllverbrennungsanlagen an. 3,72 Mio. t bzw. 29 % der Siedlungsabfälle in NordrheinWestfalen werden in mechanischen Abfallbehandlungsan- lagen (MA) vorbehandelt. Hier werden überwiegend Wertstoffe (1,84 Mio. t), vor allem Papier/Pappe/Kartonagen, Glas und Leichtverpackungen sowie Bau- und Abbruchabfälle (0,63 Mio. t) behandelt. Darüber hinaus werden Haus(0,32 Mio. t) und Sperrmüll (0,34 Mio. t), Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen (0,30 Mio. t) sowie Bio- und Grünabfälle (0,13 Mio. t) in mechanischen Abfallbehandlungsanlagen vorbehandelt. Zu den kreisfreien Städten und Kreisen mit mehr als 100.000 t behandelter Menge in mechanischen Abfallbehandlungsanlagen gehören die Stadt Köln (0,29 Mio. t), der Kreis Mettmann (0,25 Mio. t), der Kreis Unna (0,24 Mio. t), der Rhein-Kreis Neuss (0,19 Mio. t), die Stadt Dortmund und der Märkische Kreis (mit je 0,12 Mio. t) sowie der Bergische und Oberbergische Kreis, der Kreis Recklinghausen und die Stadt Hagen mit 0,10 Mio. t bis 0,12 Mio. t. In mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen (MBA) wurden 0,31 Mio. t bzw. 2 % der überlassenen Abfälle behandelt. Davon sind 0,21 Mio. t Haus- und Sperrmüll, 0,06 Mio. t hausmüllähnliche Gewerbeabfälle und sonstige Gewerbeabfälle. Der Output aus der biologischen Behandlungsstufe wird auf Deponien abgelagert. Eine mechanisch- Siedlungsabfallmengen und -entsorgung 77 biologische Abfallbehandlung findet in drei Anlagen im Regierungsbezirken Münster und Detmold statt. In Kraft- oder Zementwerken werden weder Hausmüll noch hausmüllähnliche Gewerbeabfälle ohne vorherige Aufbereitung eingesetzt. Die direkt in (Biomasse-)Kraftwerken energetisch verwertete Menge ist gering (0,03 Mio. t) und setzt sich im Wesentlichen aus Sperrmüll bzw. Holz zusammen. Auf Deponien wird rund ein Fünftel der Siedlungsabfallmenge (2,73 Mio. t) entsorgt. gewerblichen Bereich haben mit einer Menge von 0,47 Mio. t bzw. 17 % den zweitgrößten Anteil an den abgelagerten Abfällen. Hierzu zählen z. B. Abfälle aus der Metallindustrie (u. a. Schlacken und Gießereiabfälle). Außerdem wurden 0,40 Mio. t Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen abgelagert, was einem Anteil von 15 % entspricht. Dabei handelt es sich überwiegend um Abfälle aus der Abfallverbrennung, wie Rostund Kesselaschen. Der Output der mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen macht nur einen kleinen Teil der auf Deponien angelagerten Menge aus. In geringem Umfang wurden darüber hinaus Infrastrukturabfälle auf Deponien abgelagert. Mit rund 1,83 Mio. t bzw. 68 % haben Bau- und Abbruchabfälle den mit Abstand größten Anteil. Sonstige Abfälle aus dem Abb. 7-9: Zusammensetzung der im Jahr 2010 auf Deponien in NRW abgelagerten Siedlungsabfälle in t 367 t (0,0%) 5.493 t (0,2%) 106 t (0,0%) 397.049 t (14,7%) Infrastrukturabfälle Getrennt erfasste Wertstoffe 471.955 t (17,4%) Schadstoffhaltige Abfälle aus getrennter Sammlung Bau- und Abbruchabfälle Sonstige Gewerbeabfälle 1.834.886 t (67,7%) Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen Die mit Abstand meisten überlassenen Abfälle wurden im Regierungsbezirk Arnsberg (1,04 Mio. t) abgelagert, gefolgt vom Regierungsbezirk Köln (0,78 Mio. t).Bezogen auf die insgesamt entsorgte Siedlungsabfallmenge (vgl. Abbildung 7-14) zeigt sich insbesondere für die Stadt Dortmund, den Kreis Siegen-Wittgenstein, den Hochsauerlandkreis sowie den Bergischen und Oberbergischen Kreis ein hoher Deponierungsanteil, jeweils zwischen 49 % und 69 %. Dabei machen Boden und Steine (ASN 170504) in der Regel den überwiegenden Anteil an den abgelagerten Mengen aus. Mehr als die Hälfte (54 % bzw. 1,47 Mio. t) der zur Deponierung überlassenen Abfälle wurden auf Deponien der Klassen 0 und I abgelagert. Auf Deponien der Klasse II wurden rund 0,81 Mio. t (30 %) überlassene Abfälle abgelagert. Rund 0,38 Mio. t (14 %) wurden auf Deponien in der Stilllegungsphase, insbesondere für Profilierungs- und Rekultivierungsmaßnahmen, eingesetzt. 78 Siedlungsabfallmengen und -entsorgung Abb. 7-10: Deponierung von Siedlungsabfällen in NRW im Jahr 2010 nach Deponieklassen in t 380.140 t (14,0%) 862.788 t (31,8%) 58.085 t (2,1%) DK 0-Deponien DK I-Deponien DK II-Deponien 800.912 t (29,6%) DK III-Deponien Deponien in der Stilllegungsphase 607.931 t (22,4%) Bei den sonstigen Behandlungsanlagen handelt es sich um chemisch-physikalische Behandlungsanlagen und Bodenbehandlungsanlagen, in denen vor allem schadstoffhaltige Abfälle entsorgt werden. Über Umschlagplätze und Läger erfolgen vor allem die Sammlung bzw. der Umschlag von zur Verwertung bestimmten Abfällen. In einigen Kreisen werden auch Teilmengen des Haus- und Sperrmülls auf Umschlagplätzen zu größeren Transporteinheiten zusammengefasst und an Hausmüllverbrennungsanlagen angeliefert. Diesen sonstigen Entsorgungswegen wurden rund 0,70 Mio. t Abfälle zugeführt. Davon waren 69 % (0,48 Mio. t) Wertstoffe, hierbei insbesondere Papier/Pappe/Kartonagen (0,30 Mio. t) und 15 % (0,10 Mio. t) Bau- und Abbruchabfälle. Siedlungsabfallmengen und -entsorgung Abb. 7-11: 79 Entsorgungswege der Siedlungsabfälle in NRW im Jahr 2010 nach Regierungsbezirken Nordrhein-Westfalen RB Arnsberg Thermische Abfallbehandlung ¹ Mechanisch-biologische Abfallbehandlung RB Detmold RB Münster Mechanische Abfallbehandlung Kompostierung / Vergärung RB Köln Deponierung RB Düsseldorf Sonstige Abfallbehandlung ² 0% 1) 2) 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% umfasst Hausmüllverbrennungsanlagen, Kraftwerke umfasst Produktionsanlagen, Bodenbehandlungsanlagen, chemisch-physikalische Behandlungsanlagen sowie Läger und Umschlagplätze Im Regierungsbezirk Düsseldorf ging der Großteil der 3,53 Mio. t Siedlungsabfälle zur Entsorgung in thermische (41 %) und mechanische (32 %) Abfallbehandlungsanlagen. Jeweils 11 % wurden auf Deponien und in Kompostierungsoder Vergärungsanlagen entsorgt. ragung bereit gestellt werden und entsprechenden Überlassungspflichten für Abfälle aus gewerblichen Herkunftsbereichen bestehen. Im Regierungsbezirk Arnsberg befinden sich knapp die Hälfte der Deponien, auf denen überlassene Abfälle entsorgt werden (Kapitel 9.6). Von den 3,20 Mio. t Abfällen im Regierungsbezirk Köln sind 28 % in mechanischen Abfallbehandlungsanlagen, 25 % in thermischen Abfallbehandlungsanlagen und 25 % auf Deponien entsorgt worden. Eine eher untergeordnete Rolle spielt hier die Entsorgung in Kompostierungs- oder Vergärungsanlagen sowie in sonstigen Entsorgungswegen. Im Regierungsbezirk Detmold haben die Entsorgungswege Deponie (24 %), mechanische Aufbereitung (21 %) und Vergärung/Kompostierung (21 %) nahezu den gleichen Anteil an der Gesamtmenge von rund 1,21 Mio. t. Die Abfallverbrennung und die mechanisch-biologische Aufbereitung liegen bei 18 % bzw. 10 %. Die Deponierung hat im Regierungsbezirk Arnsberg mit 33 % den größten Anteil an den Entsorgungswegen, gefolgt von der der mechanischen Aufbereitung (32 %) und der Abfallverbrennung (22 %). Der Anteil der anderen Entsorgungswege ist mit 13 % an der Gesamtmenge von rund 3,18 Mio. t nur gering. Der hohe Anteil der Deponierung ist darauf zurückzuführen, dass von der Stadt Dortmund und einigen Kreisen eigene Deponien vorgehalten oder im Wege der Drittbeauft- Die wesentlichen Entsorgungswege im Regierungsbezirk Münster sind bei einer Gesamtmenge von rund 1,68 Mio. t die thermische Behandlung (ca. 27 %), die Vergärung/Kompostierung (ca. 22 %) und die mechanische Abfallbehandlung (ca. 24 %). Insgesamt wurden diesen Entsorgungswegen ca. 1,23 Mio. t (73 %) der Siedlungsabfälle zugeführt. 80 Siedlungsabfallmengen und -entsorgung Abb. 7-12: Entsorgungswege der Siedlungsabfälle in NRW 2010 nach kreisfreien Städten und Kreisen Aachen, Stadt Bielefeld, krfr. Stadt Bochum, krfr. Stadt Bonn, krfr. Stadt Bottrop, krfr. Stadt Dortmund, krfr. Stadt Duisburg, krfr. Stadt Düsseldorf, krfr. Stadt Essen, krfr. Stadt Gelsenkirchen, krfr. Stadt Hagen, krfr. Stadt Hamm, krfr. Stadt Herne, krfr. Stadt Köln, krfr. Stadt Krefeld, krfr. Stadt Leverkusen, krfr. Stadt Mönchengladbach, krfr. Stadt Mülheim an der Ruhr, krfr. Stadt Münster, krfr. Stadt Oberhausen, krfr. Stadt Remscheid, krfr. Stadt Solingen, krfr. Stadt Wuppertal, krfr. Stadt Bergischer Abfallwirtschaftsverband ² Borken, Kreis Coesfeld, Kreis Düren, Kreis Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreis Euskirchen, Kreis Thermische Abfallbehandlung ³ Gütersloh, Kreis Heinsberg, Kreis Herford, Kreis Hochsauerlandkreis Mechanischbiologische Abfallbehandlung Höxter, Kreis Kleve, Kreis Lippe, Kreis Märkischer Kreis, Kreis Mettmann, Kreis Mechanische Abfallbehandlung Minden-Lübbecke, Kreis Olpe, Kreis Paderborn, Kreis Recklinghausen, Kreis Kompostierung und Vergärung Rhein-Erft-Kreis Rhein-Kreis Neuss Rhein-Sieg-Kreis Siegen-Wittgenstein , Kreis Soest, Kreis Deponierung Städteregion Aachen ¹ Steinfurt, Kreis Unna, Kreis Viersen, Kreis Sonstige Entsorgung 4 Warendorf, Kreis Wesel, Kreis 0 100 200 300 400 500 600 700 800 1.000 t 1) Ohne Stadt Aachen Oberbergischer und Rheinisch-Bergischer Kreis umfasst Hausmüllverbrennungsanlagen und Kraftwerke 4) umfasst Produktionsanlagen, Bodenbehandlungsanlagen, chemisch-physikalische Behandlungsanlagen sowie Läger und Umschlagplätze 2) 3) Siedlungsabfallmengen und -entsorgung 7.3.2 81 Entsorgung behandlungsbedürftiger Siedlungsabfälle Bei den behandlungsbedürftigen Siedlungsabfällen handelt es sich im Wesentlichen um Haus- und Sperrmüll sowie hausmüllähnliche Gewerbeabfälle (4,29 Mio. t). Der Anteil dieser Abfallarten an der insgesamt behandlungsbedürftigen Siedlungsabfallmenge von 4,98 Mio. t im Jahr 2010 beträgt 86 %. Sonstigen behandlungsbedürftige Abfälle haben einen Anteil von 14%. Diese setzen sich im Wesentlichen aus Abfällen aus gewerblichen Herkunftsbereichen mit 9%, Infrastrukturabfällen mit 1% und Abfällen aus der mechanischen Abfallbehandlung mit 3% zusammen. Als „behandlungsbedürftig“ werden im Folgenden Abfälle bezeichnet, die vor ihrer endgültigen Entsorgung bzw. Ablagerung einer mechanischen, mechanisch-biologischen oder thermischen Behandlung bedürfen. Bio- und Grünabfälle, die in Kompostierungs- oder Vergärungsanlagen behandelt und verwertet werden, Wertstoffe (z. B. Papier) oder mineralische Bau- und Abbruchabfälle, die mit dem Ziel der Verwertung sortiert und aufbereitet werden, zählen nicht zu den behandlungsbedürftigen Abfällen im Sinne des Abfallwirtschaftsplans. Abb. 7-13: Entsorgungswege behandlungsbedürftiger Siedlungsabfälle in NRW 2010 Behandlungsbedürftige Abfälle 1,02 Aufbereitungsund Sortieranlagen stoffliche Verwertung 0,04 0,07 0,62 0,36 4,98 Hausmüllverbrennungsanlagen Kraftwerke 3,61 0,03 Hausmüllverbrennung Kraftwerke Zementwerke 4,26 0,53 Deponie 0,12 0,31 Mechanischbiologische Behandlungsanlagen 0,03 0,13 0,02 Alle Angaben in Mio. t In Nordrhein-Westfalen werden rund 72 % der behandlungsbedürftigen Siedlungsabfälle direkt in Hausmüllverbrennungsanlagen thermisch behandelt. Etwa 27 % der behandlungsbedürftigen Abfälle werden in mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen oder Aufbereitungs- und Sortieranlagen vorbehandelt. Eine Reihe von kreisfreien Städten und Kreisen in NordrheinWestfalen entsorgt behandlungsbedürftige Abfälle nahezu ausschließlich direkt in Hausmüllverbrennungsanlagen. Ein großer Teil der kreisfreien Städte und Kreise führt eine mechanische Vorbehandlung von Teilmengen bzw. einzelnen Fraktionen (insbesondere von Sperrmüll) durch. In einigen Fällen wird das im Sperrmüll enthaltene Holz bereits im Rahmen der Abfuhr separat erfasst. Im Hochsauerlandkreis, im Kreis Paderborn, im Rhein-ErftKreis, im Rhein-Kreis Neuss und im Kreis Soest wird die behandlungsbedürftige Siedlungsabfallmenge zum überwiegenden Teil bzw. nahezu vollständig einer mechanischen Vorbehandlung unterzogen. Insgesamt werden in NordrheinWestfalen rund 1,02 Mio. t an behandlungsbedürftigen Siedlungsabfällen mechanisch vorbehandelt. Haus- und Sperrmüll sowie hausmüllähnliche Gewerbeabfälle machen dabei rund zwei Drittel der Menge aus. Im Rahmen 82 der mechanischen Vorbehandlung werden Wertstoffe, im Wesentlichen Metalle, zur stofflichen Verwertung ausgeschleust. Das insbesondere im Sperrmüll enthaltene Holz wird separiert und vor allem in Biomassekraftwerken energetisch verwertet. Etwa zwei Drittel der mechanisch vorbehandelten Siedlungsabfälle werden anschließend in Hausmüllverbrennungsanlagen entsorgt. Rund 6 % der behandlungsbedürftigen Siedlungsabfälle werden in den vier mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen in Nordrhein-Westfalen behandelt. Eine kreisfreie Stadt und fünf Kreise führen eine mechanisch-biologische Abfallbehandlung durch, zum Teil in Kombination mit einer thermischen Behandlung in Hausmüllverbrennungsanlagen. Durchschnittlich 39 % des Outputs aus der mechanischbiologischen Behandlung wurden im Jahr 2010 auf Deponien entsorgt. Mehr als die Hälfte des Outputs (rund 53 %) wird in Hausmüllverbrennungsanlagen sowie Kraft- und Zementwerken energetisch verwertet. Die jeweiligen Entsorgungswege der kreisfreien Städte und Kreise für behandlungsbedürftige Abfälle sind in der nachfolgenden Abbildung detailliert dargestellt. Siedlungsabfallmengen und -entsorgung Siedlungsabfallmengen und -entsorgung Abb. 7-14: 83 Entsorgungswege der behandlungsbedürftigen Abfälle in NRW 2010 nach kreisfreien Städten und Kreisen Aachen, Stadt Bielefeld, krfr. Stadt Bochum, krfr. Stadt Bonn, krfr. Stadt Bottrop, krfr. Stadt Dortmund, krfr. Stadt Duisburg, krfr. Stadt Düsseldorf, krfr. Stadt Essen, krfr. Stadt Gelsenkirchen, krfr. Stadt Hagen, krfr. Stadt Hamm, krfr. Stadt Herne, krfr. Stadt Köln, krfr. Stadt Krefeld, krfr. Stadt Leverkusen, krfr. Stadt Mönchengladbach, krfr. Stadt Mülheim an der Ruhr, krfr. Stadt Münster, krfr. Stadt Oberhausen, krfr. Stadt Remscheid, krfr. Stadt Solingen, krfr. Stadt Wuppertal, krfr. Stadt Bergischer Abfallwirtschaftsverband ² Borken, Kreis Coesfeld, Kreis Düren, Kreis Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreis Euskirchen, Kreis Gütersloh, Kreis Heinsberg, Kreis Herford, Kreis Hochsauerlandkreis Höxter, Kreis Kleve, Kreis Lippe, Kreis Märkischer Kreis, Kreis Mettmann, Kreis Thermische Abfallbehandlung ³ Minden-Lübbecke, Kreis Olpe, Kreis Paderborn, Kreis Recklinghausen, Kreis Rhein-Erft-Kreis Rhein-Kreis Neuss Mechanischbiologische Abfallbehandlung Rhein-Sieg-Kreis Siegen-Wittgenstein , Kreis Soest, Kreis Städteregion Aachen ¹ Steinfurt, Kreis Unna, Kreis Mechanische Abfallbehandlung Viersen, Kreis Warendorf, Kreis Wesel, Kreis 0 100 200 300 400 500 1.000 t 1) Ohne Stadt Aachen 2) Oberbergischer und Rheinisch-Bergischer Kreis 3) umfasst Hausmüllverbrennungsanlagen und Kraftwerke 84 Prognose Siedlungsabfallmengen und -entsorgung 8 Prognose Siedlungsabfallmengen und -entsorgung 8.1 Prognosegrundlagen und Methodik Die in diesem Abfallwirtschaftsplan zu treffenden Aussagen 41 zu den für die Entsorgung von behandlungsbedürftigen und ablagerungsfähigen Siedlungsabfällen erforderlichen Kapazitäten bzw. Anlagen haben die zukünftigen, innerhalb eines Zeitraums von mindestens zehn Jahren zu erwartenden Entwicklungen, zu berücksichtigen (§ 30 Abs. 2 KrWG). Der Planungszeitraum des Abfallwirtschaftsplans, Teilplan Siedlungsabfälle, erstreckt sich auf die Jahre 2014 bis 2024/25. Zur Abschätzung der zukünftig zu entsorgenden Siedlungsabfallmengen ist daher eine auf das Jahr 2025 ausgerichtete Prognose durchgeführt worden. Bei der Prognose wurden insbesondere folgende, die Entwicklung der Siedlungsabfallmengen und Entsorgungswege beeinflussende, Faktoren berücksichtigt:      Demografische Entwicklungen (Bevölkerung, Haushalte), Stand und Entwicklung von Bio- und Grünabfällen sowie Wertstoffen, Überlassungspflichten für gewerbliche Abfälle, Behandlungsbedürftigkeit überlassener gewerblicher Abfälle, Behandlungs- und Entsorgungskonzepte der kreisfreien Städte und Kreise. Im Folgenden werden die Vorgehensweise sowie die Annahmen, die bei der Prognose zugrunde gelegt wurden, dargestellt und erläutert. Die Prognose der zukünftig thermisch und/oder mechanisch-biologisch zu behandelnden Siedlungsabfallmengen baut auf der Bestandsaufnahme der abfallwirtschaftlichen Situation in den kreisfreien Städten und Kreisen in Nordrhein-Westfalen im Basisjahr 2010 auf. Wesentliche Datengrundlagen für die Prognose der behandlungsbedürftigen Abfälle sind:   die Abfallbilanzen für Siedlungsabfälle, die Daten der im Rahmen der Vorstudie zum Abfallwirtschaftsplan durchgeführten Erhebung bei den kreisfreien Städten, Kreisen sowie kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Aus den Angaben der kreisfreien Städte, der Kreise sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden und aus der Analyse der Siedlungsabfallbilanzen wurden Annahmen abgeleitet, die in die Prognose eingeflossen sind. 8.1.1 Die Bevölkerungsentwicklung in den kreisfreien Städten und Kreisen findet bei der Prognose dahingehend Berücksichtigung, dass die von IT.NRW vorausberechnete Einwohnerzahl für das Jahr 2025 zur Ermittlung der zukünftig zu erwartenden absoluten Menge der überwiegend aus Haushalten stammenden Siedlungsabfälle herangezogen wird. Die Vorausberechnung der Bevölkerung in den kreisfreien Städten und Kreisen Nordrhein-Westfalens ist verbindliche Grundlage sämtlicher Landes- und Ressortplanungen. Einige kreisfreie Städte und Kreise verwenden in ihren kommunalen Abfallwirtschaftskonzepten eigene Bevölkerungsprognosen, so dass die darin enthaltenen Aussagen zur Bevölkerungsentwicklung von denen des Abfallwirtschaftsplans abweichen können. Veränderungen der Altersstruktur der Bevölkerung als weiterer Aspekt des demografischen Wandels und deren Auswirkungen auf die Menge des Abfalls fließen über die Veränderung der Anzahl der Haushalte ein. Einflüsse des demografischen Wandels auf die Zusammensetzung der Siedlungsabfälle konnten im Rahmen der Prognose nicht berücksichtigt werden, da die Forschung hierzu bisher noch keine quantifizierbaren und belastbaren Ergebnisse über die Zusammenhänge vorgelegt hat. Somit basiert die Prognose bei den Abfällen aus Haushalten im Wesentlichen auf der demografischen Entwicklung und der Entwicklung der getrennten Erfassung von Bio- und Grünabfällen sowie Wertstoffen (siehe Kapitel 8.1.2). Die Mengenprognose der hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle und sonstigen überlassenen gewerblichen Abfälle basiert auf einer Fortschreibung der zurückliegenden Entwicklung unter Berücksichtigung der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung der maßgeblichen Herkunftsbranchen. Damit wird auch der bisherige Trend zur Verwertung dieser Fraktionen fortgeschrieben. 8.1.2 _________________________________________________ 41 Als „behandlungsbedürftig“ werden Abfälle bezeichnet, die vor ihrer endgültigen Entsorgung bzw. Ablagerung einer mechanischen, mechanisch-biologischen oder thermischen Behandlung bedürfen. Bio- und Grünabfälle, die in Kompostierungs- oder Vergärungsanlagen behandelt und verwertet werden, Wertstoffe (z. B. Papier) oder mineralische Bauund Abbruchabfälle, die mit dem Ziel der Verwertung sortiert und aufbereitet werden, zählen nicht zu den behandlungsbedürftigen Abfällen im Sinne des Abfallwirtschaftsplans. Annahmen für Haus- und Sperrmüll sowie für hausmüllähnliche Gewerbeabfälle Annahmen für getrennt erfasste Bio- und Grünabfälle sowie Wertstoffe Gegenstand des Abfallwirtschaftsplans sind ausschließlich die Bio- und Grünabfälle, die den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassen werden. Diese stammen in der Regel überwiegend aus privaten Haushalten. Prognose Siedlungsabfallmengen und -entsorgung 85 Zu den Bioabfällen, die den Haushalten zuzuordnen sind, gehören gemäß der Definition im Kreislaufwirtschaftsgesetz die Garten- und Parkabfälle sowie die Nahrungs- und Küchenabfälle (§ 3 Abs. 7 KrWG). Die kreisfreien Städte und Kreise melden die Mengen an Biound Grünabfällen, die ihnen überlassen bzw. von ihnen getrennt erfasst werden, für die jährlichen Siedlungsabfallbilanzen. Diese Daten werden für den Abfallwirtschaftsplan zu Grunde gelegt. Im Rahmen der Vorstudie zum Abfallwirtschaftsplan wurden die bestehenden Erfassungssysteme für Bio- und Grünabfälle, Papier/Pappe/Kartonagen (PPK), Glas und Leichtverpackungen, deren jeweilige Potenziale im Restabfall und die zusätzlich abschöpfbaren Mengen ermittelt. Zur Abschätzung der zusätzlich aus dem Restabfall abschöpfbaren Mengen an Bio- und Grünabfällen, Papier/Pappe/Kartonagen (PPK) und Glas wurde ein „Benchmarking“ durchgeführt. Dabei wurden die in den kreisfreien Städten und Kreisen jeweils getrennt erfassten Mengen unter Berücksichtigung der Siedlungsstruktur verglichen. Dazu wurden vier Cluster nach Einwohnerdichte gebildet. Aufbauend auf dieser Methodik erfolgte die Entwicklung der Prognose-Annahmen ausgehend von den bereits getrennt erfassten Mengen im Jahr 2010. Für die Prognose wurde angenommen, dass alle kreisfreien Städte und Kreise einer vergleichbaren Gruppe mindestens die im Durchschnitt in dieser Gruppe erfasste Pro-Kopf-Menge an Bio- und Grünabfällen sowie Wertstoffen erreichen. Für Bio- und Grünabfälle, Papier/Pappe/Kartonagen (PPK) und Glas wurden mittels der o. g. Vorgehensweise die nachfolgend dargestellten Prognose-Annahmen (Cluster-Mittelwerte, gewichtet nach der Einwohnerzahl) für die einzelnen Cluster ermittelt. Tab. 8-1: Prognose-Annahmen für Bio- und Grünabfälle, Papier/Pappe/Kartonagen (PPK) und Glas Cluster Bio- und Grünabfälle kg/E*a PPK kg/E*a Glas kg/E*a ≤ 500 E/km² 135 72 23 > 500 - 1.000 E/km² 122 77 22 > 1.000 - 2.000 E/km² 96 71 21 > 2.000 E/km² 53 66 17 Im Hinblick auf eine Intensivierung und Optimierung der getrennten Erfassung wurden darüber hinaus Zielwerte für Biound Grünabfälle definiert (siehe Kapitel 4.2.1), die sich abweichend von den Prognose-Annahmen nicht an den ClusterMittelwerten, sondern an den jeweils Besten eines Clusters orientieren. Diese ambitionierten Zielwerte sollen vor allem den kreisfreien Städten und Kreisen, die bisher geringe Mengen getrennt erfassen, als Maßstab für die anzustrebende Steigerung dienen und sie zu intensivierenden Maßnahmen motivieren. Bei der Prognose der zukünftig thermisch und/ oder mechanisch-biologisch zu behandelnden Siedlungsabfallmenge dagegen wurde angesichts der zu gewährleistenden Entsorgungssicherheit von weniger ambitionierten Werten ausgegangen. Bei den Leichtverpackungen (LVP) und stoffgleichen Nichtverpackungen (SNVP) sind die Mehrmengen an stoffgleichen Nichtverpackungen in die Prognose eingeflossen, die bei einer entsprechenden Erweiterung der Wertstofferfassung, z. B. durch Öffnung des LVP-Erfassungssystems, zu erwarten sind. Dabei wurden nach den bisher vorliegenden Erfahrungswerten unterschiedliche Mengenzuwächse in Abhängigkeit vom bestehenden LVP-Erfassungssystem angenommen. Tab. 8-2: Prognose-Annahmen für Leichtverpackungen (LVP) und stoffgleiche Nichtverpackungen (SNVP) LVP-Erfassungssystem Mehrmenge kg/E*a LVP-Behälter 3 LVP-Sack 7 LVP-Sack und -Behälter 5 8.1.3 Definition der „Behandlungsbedürftigkeit“ Für die Prognose der Entsorgungswege werden Haus- und Sperrmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes in vollem Umfang als behandlungsbedürftig eingestuft. Bei den Bio- und Grünabfällen sowie den Wertstoffen (z. B. PPK, LVP, Glas) wird grundsätzlich von einer vollständigen Verwertung ausgegangen. Von dieser Annahme wird abgewichen, wenn für eine kreisfreie Stadt oder einen Kreis in der Siedlungsabfallbilanz Teilmengen als thermisch oder mechanisch-biologisch behandelt ausgewiesen sind. Diese Mengen werden den für die jeweilige kreisfreie Stadt bzw. den jeweiligen Kreis als behandlungsbedürftig ausgewiesenen Mengen hinzugefügt. 86 Tab. 8-3: Prognose Siedlungsabfallmengen und -entsorgung Prognose-Annahmen zur Mengenentwicklung und Behandlungsbedürftigkeit Entsorgungswege Abfallart, -gruppe Mengenentwicklung % Hausmüll 4) 5) 6) 100% örE-spezifisch Sonstige Entsorgung / Verwertung % 2) 100% Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) 2) örE-spezifisch 100% Glas örE-spezifisch2) 100% 2) 100% 2) 100% örE-spezifisch örE-spezifisch Sonstige Wertstoffe örE-spezifisch Schadstoffhaltige Abfälle Fortschreibung3) 100% 3) Infrastruturabfälle Fortschreibung Abfälle aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes Fortschreibung3) 100% Bau- und Abbruchabfälle Teilfortschreibung4) ausgewählte ASN Sonstige Gewerbeabfälle örE-spezifisch5) ausgewählte ASN 6) Konstanz ausgewählte ASN Als behandlungsbedürftig im Sinne des Abfallwirtschaftsplans gelten Abfälle, die vor ihrer endgültigen Entsorgung bzw. Ablagerung einer mechanischen, mechanisch-biologischen und thermischen Behandlung bedürfen. Es handelt sich im Wesentlichen um Haus- und Sperrmüll sowie hausmüllähnliche Gewerbeabfälle. Bei den örE-spezifischen Prognoseannahmen wurden demografische und ökonomische Entwicklungsparameter sowie die zusätzliche Abschöpfung von Bio- und Grünabfällen sowie Wertstoffen aus dem Restabfall (siehe Kapitel 8.1.2) berücksichtigt. Fortschreibung der Pro-Kopf-Menge (Basisjahr 2010) örE-spezifische Prognose für gemischte Bau- und Abbruchabfälle; Fortschreibung der absoluten Menge (Basisjahr 2010) für sonstige Bau- und Abbruchabfälle; Fortschreibung der Zusammensetzung der Abfälle und damit des prozentualen Anteils behandlungsbedürftiger Abfälle wie 2010 Simulationsmodell auf der Grundlage der ökonomischen Entwicklung Fortschreibung der absoluten Menge (Basisjahr 2010); Fortschreibung der Zusammensetzung der Abfälle und damit des prozentualen Anteils behandlungsbedürftiger Abfälle wie 2010 Bio- und Grünabfälle, die in Vergärungs- und/oder Kompostierungsanlagen behandelt und verwertet werden, oder mineralische Bau- und Abbruchabfälle, die mit dem Ziel der Verwertung sortiert und aufbereitet werden, zählen nicht zu den behandlungsbedürftigen Abfällen im Sinne des Abfallwirtschaftsplans. Als ablagerungsfähig werden alle Abfälle eingestuft, die den Anforderungen der Deponieverordnung (DepV) entsprechend direkt auf Deponien entsorgt werden können. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Bau- und Abbruchabfälle. Die als ablagerungsfähig ausgewiesene Menge umfasst auch Bauund Abbruchabfälle, die Sortier- und Aufbereitungsanlagen 42 durchlaufen und einer Verwertung zugeführt werden . Sie entspricht somit dem maximalen Bedarf an Ablagerungskapazität für Abfälle, die den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassen werden. _________________________________________________ 42 100% 2) örE-spezifisch Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen 3) 100% 2) örE-spezifisch Sperrmüll Leichtverpackungen (LVP) (Duale Systeme) 2) % 2) Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle Bio- und Grünabfälle 1) Behandlungsbedürftig1) Mit Ausnahme von Baustellenabfällen (170201, 170202, 170203, 170204*), Straßenaufbruch (170303*) und gemischten Bau- und Abbruchabfällen (170902*, 170903*, 170904). Prognose Siedlungsabfallmengen und -entsorgung 87 Methodische Vorgehensweise Die Prognose beschreibt die Veränderungen der Siedlungsabfallmengen, die sich aufgrund der demografischen Entwicklung ergeben. Als Einflussfaktoren werden hierbei die Vorausberechnung der Bevölkerung in den kreisfreien Städten und Kreisen in Nordrhein-Westfalen für den Zeitraum 2011 bis 2025 sowie zusätzlich die Entwicklung der Anzahl der Haushalte (abgeleitet aus der Entwicklung der Bevölkerung und der Altersstruktur) in ihrer Wechselwirkung herangezogen. Zusätzlich zur demografischen Entwicklung werden mögliche Auswirkungen einer Intensivierung bzw. Optimierung der getrennten Erfassung von Bio- und Grünabfällen sowie Wertstoffen bei der Prognose berücksichtigt. Die Berücksichtigung des Einflusses dieser Faktoren erfolgt in Form von Annahmen (siehe Kapitel 8.1.2). Als Zeitrahmen für die Umsetzung der Maßnahmen wird das Jahr 2015 zugrunde gelegt. Aktivitäten im Bereich der Abfallvermeidung und Wiederverwendung stellen eine wichtige und zu fördernde abfallwirt- Die Ergebnisse der Prognose lassen sich im Hinblick auf die gewählte Berechnungsmethodik in drei Hauptgruppen gliedern. Während für die Abfälle aus Haushalten eine Prognose unter Berücksichtigung der vorab skizzierten demografischen Faktoren und Prognoseannahmen durchgeführt wurde, erfolgte für Bau- und Abbruchabfälle (ohne gemischte Bauund Abbruchabfälle), Abfälle aus dem Gesundheitswesen sowie schadstoffhaltige Abfälle (gefährliche Abfälle) eine Fortschreibung der einwohnerspezifischen Mengen des Basisjahres 2010. Die Ermittlung der zukünftig zu erwartenden Mengen an hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen, gemischten Bau- und Abbruchabfällen sowie sonstigen Gewerbeabfällen erfolgte mittels eines, die zu erwartende ökonomische Entwicklung berücksichtigenden, Simulationsmodells. Prognose-Methodik Prognose Prognoseparameter Abb. 8-1: schaftliche Maßnahme dar. Auswirkungen auf eine mögliche Mengenreduzierung lassen sich jedoch derzeit nicht belastbar quantifizieren. Im Rahmen der Prognose wurden daher keine signifikanten Veränderungen der Abfallmengen aufgrund von Abfallvermeidung und Wiederverwendung angenommen. Fortschreibung Simulation Einwohner Haushalte Prognoseannahmen, -werte Basis: kg/E*2010 Bio-/Grünabfälle Hausmüll Schadstoffhaltige Abfälle hausmüllähnliche Gewerbeabfälle Wertstoffe Sperrmüll Abfälle aus dem Gesundheitswesen Gemischte Bauund Abbruchabfälle Infrastrukturabfälle Bau- und Abbruchabfälle* Sonstige Gewerbeabfälle * (ohne gemischte Bau- und Abbruchabfälle) 88 8.2 Prognose Siedlungsabfallmengen und -entsorgung Ergebnisse der Prognose für Haushaltsabfälle 8.2.1 Die Abnahme der Hausmüllmenge ist im Wesentlichen der zunehmenden getrennten Erfassung vor allem von Bio- und Grünabfällen sowie Wertstoffen zuzuschreiben. Deutlich wird dies am Beispiel des Regierungsbezirks Köln, in dem trotz positiver demografischer Entwicklung (+4,2 %) die Hausmüllmenge bis 2025 um 1,5 % sinkt. Würde ausschließlich die demografische Entwicklung berücksichtigt, ergäbe sich für Nordrhein-Westfalen ein Rückgang der Hausmüllmenge um 1,2 %. Hausmüll Die Hausmüllmenge in Nordrhein-Westfalen wird sich laut Prognose von 2010 bis 2025 im Durchschnitt um 10 % verringern. Im Regierungsbezirk Arnsberg ist mit einem Rückgang von rund 20 % die größte Abnahme zu erwarten. Gefolgt von den Regierungsbezirken Detmold (-13,4 %), Düsseldorf (-9,7 %), Münster (-8,3 %) und Köln (-1,5 %). Tab. 8-4: Veränderung der Hausmüllmenge in NRW und den Regierungsbezirken im Zeitraum von 2010 bis 2025 Hausmüll (absolut) Hausmüll (einwohnerspezifisch) Veränderung 2025 zu 2010 2010 2025 t % kg/E kg/E kg/E % 1.006.880 -107.958 -9,7% 216 201 -15 -7,1% 798.092 785.770 -12.322 -1,5% 182 175 -7 -3,7% Regierungsbezirk Münster 456.487 418.720 -37.767 -8,3% 176 165 -11 -6,2% Regierungsbezirk Detmold 242.349 209.980 -32.369 -13,4% 119 107 -12 -10,1% Regierungsbezirk Arnsberg 670.731 535.310 -135.421 -20,2% 183 156 -27 -14,7% 3.282.497 2.956.660 -325.837 -9,9% 184 170 -14 -7,8% Regierungsbezirk 2010 2025 t t, gerundet 1.114.838 Regierungsbezirk Köln Regierungsbezirk Düsseldorf Nordrhein-Westfalen Abb. 8-2: Veränderung 2025 zu 2010 Veränderung der Hausmüllmenge in den kreisfreien Städten und Kreisen im Zeitraum 2010 bis 2025 Regierungsbezirk Münster Minden-Lübbecke Regierungsbezirk Detmold Steinfurt Herford Bielefeld Coesfeld Recklinghausen Wesel Kleve 1 Regierungsbezirk Düsseldorf 2 Bochum 5 Warendorf Gütersloh Hamm Unna 3 4 Duisburg Lippe Münster Borken Paderborn Höxter Soest Dortmund Essen EnnepeRuhr- Hagen Kreis Mettmann Hochsauerlandkreis WupperDüsselMärkischer tal dorf Kreis 7 6 Rhein-Kreis Neuss Olpe Bergischer 8 Abfallwirtschaftsverband** Köln SiegenRhein-ErftWittgenstein Kreis Krefeld Viersen 9 Heinsberg Städteregion Aachen* Düren Aachen Angaben in % ≤ > > > > -30 % -30 % -15 % -10 % 0% - -15 % -10 % 0% Rhein-Sieg-Kreis Bonn Euskirchen Regierungsbezirk Köln Regierungsbezirk Arnsberg 1 2 3 4 5 6 7 8 9 * ** Bottrop Gelsenkirchen Herne Oberhausen Mühlheim an der Ruhr Solingen Remscheid Leverkusen Mönchengladbach ohne Stadt Aachen Oberbergischer und Rheinisch-Bergischer Kreis Kartengrundlage: GfK GeoMarketing Prognose Siedlungsabfallmengen und -entsorgung 8.2.2 89 Sperrmüll 2,6 % festzustellen. Einzig im Regierungsbezirk Köln ist mit 4,1 % eine Zunahme der Sperrmüllmenge zu erwarten. Beim Sperrmüll ist bis zum Jahr 2025 mit einem durchschnittlichen Rückgang von 1,2 % zu rechnen. Die höchste Mengenabnahme ist mit 6,7 % im Regierungsbezirk Arnsberg zu verzeichnen. In den Regierungsbezirken Düsseldorf, Münster und Detmold ist eine absolute Abnahme zwischen 2,2 und Tab. 8-5: Neben der Haushalts- und Bevölkerungsentwicklung sind die Veränderungen der Sperrmüllmengen vor allem auf einen Abfluss in andere Erfassungssysteme (insbesondere die Wertstofferfassung) zurückzuführen. Veränderung der Sperrmüllmenge in NRW und den Regierungsbezirken im Zeitraum 2010 bis 2025 Sperrmüll (absolut) Regierungsbezirk 2010 t Sperrmüll (einwohnerspezifisch) Veränderung 2025 zu 2010 2025 t, gerundet t 2010 % Veränderung 2025 zu 2010 2025 kg/E kg/E kg/E % Regierungsbezirk Düsseldorf 223.587 217.850 -5.737 -2,6% 43 43 0 0,2% Regierungsbezirk Köln 214.440 223.190 8.750 4,1% 49 50 1 1,9% Regierungsbezirk Münster 79.411 77.500 -1.911 -2,4% 31 31 0 -0,2% Regierungsbezirk Detmold 37.406 36.590 -816 -2,2% 18 19 0 1,5% Regierungsbezirk Arnsberg 128.686 120.100 -8.586 -6,7% 35 35 0 -0,3% Nordrhein-Westfalen 683.529 675.230 -8.299 -1,2% 38 39 0 1,1% Abb. 8-3: Veränderung der Sperrmüllmenge in den kreisfreien Städten und Kreisen im Zeitraum 2010 bis 2025 Regierungsbezirk Münster Minden-Lübbecke Regierungsbezirk Detmold Steinfurt Herford Bielefeld Coesfeld 1 Regierungsbezirk Düsseldorf Warendorf Recklinghausen Wesel Kleve 2 Bochum 5 Gütersloh Hamm Unna 3 4 Duisburg Lippe Münster Borken Paderborn Höxter Soest Dortmund Essen EnnepeRuhr- Hagen Mettmann Kreis Hochsauerlandkreis WupperDüsselMärkischer tal dorf Kreis 7 6 Rhein-Kreis Neuss Olpe Bergischer 8 Abfallwirtschaftsverband** Köln SiegenRhein-ErftKrefeld Viersen 9 Heinsberg Städteregion Aachen* Düren Aachen ≤ > > > > -20 % -20 % -10 % -5 % 0% - -10 % -5 % 0% Wittgenstein Kreis Angaben in % Rhein-Sieg-Kreis Bonn Euskirchen Regierungsbezirk Arnsberg Regierungsbezirk Köln 1 Bottrop 2 Gelsenkirchen 3 Herne 4 Oberhausen 5 Mühlheim an der Ruhr 6 Solingen 7 Remscheid 8 Leverkusen 9 Mönchengladbach * Oberbergischer und Rheinisch-Bergischer Kreis Kartengrundlage: GfK GeoMarketing 90 8.2.3 Prognose Siedlungsabfallmengen und -entsorgung Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle Die Menge hausmüllähnlicher Gewerbeabfälle wird sich im Zeitraum von 2010 bis 2025 um 18,1 % reduzieren. Dabei ist die Abnahme in den Regierungsbezirken Detmold (-22,9 %) und Arnsberg (-22,2 %) am höchsten, gefolgt von den Regierungsbezirken Düsseldorf (-17,5 %), Münster (-16,8 %) und Köln (- 13,1 %). Tab. 8-6: Veränderung der Mengen hausmüllähnlicher Gewerbeabfälle in NRW und den Regierungsbezirken im Zeitraum 2010 bis 2025 Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle (einwohnerspezifisch) Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle (absolut) Regierungsbezirk 2010 t Regierungsbezirk Düsseldorf Veränderung 2025 zu 2010 2025 t, gerundet 2010 t Veränderung 2025 zu 2010 2025 kg/E kg/E kg/E % 147.900 122.010 -25.890 -17,5% 29 24 -4 -15,2% Regierungsbezirk Köln 41.892 36.390 -5.502 -13,1% 10 8 -1 -15,0% Regierungsbezirk Münster 61.488 51.140 -10.348 -16,8% 24 20 -4 -15,0% Regierungsbezirk Detmold 55.303 42.660 -12.643 -22,9% 27 22 -5 -20,0% Regierungsbezirk Arnsberg 20.071 15.610 -4.461 -22,2% 5 5 -1 -16,9% 326.655 267.810 -58.845 -18,0% 18 15 -3 -16,1% Nordrhein-Westfalen Abb. 8-4: Veränderung der Mengen hausmüllähnlicher Gewerbeabfälle im Zeitraum 2010 bis 2025 Regierungsbezirk Münster Minden-Lübbecke Regierungsbezirk Detmold Steinfurt Herford Bielefeld Coesfeld Recklinghausen Wesel Kleve 1 Regierungsbezirk Düsseldorf 2 Bochum 5 Warendorf Gütersloh Hamm Unna 3 4 Duisburg Lippe Münster Borken Paderborn Höxter Soest Dortmund Essen EnnepeRuhr- Hagen Mettmann Kreis Hochsauerlandkreis WupperDüsselMärkischer tal dorf Kreis 7 6 Rhein-Kreis Neuss Olpe Bergischer 8 Abfallwirtschaftsverband** Köln SiegenRhein-ErftKrefeld Viersen 9 Heinsberg Städteregion Aachen* Düren Aachen Angaben in % ≤ -16 % > -16 % - -15 % > -15 % - -12 % > -12 % 0% kein Abfallaufkommen Wittgenstein Kreis Rhein-Sieg-Kreis Bonn Euskirchen Regierungsbezirk Köln Regierungsbezirk Arnsberg 1 2 3 4 5 6 7 8 9 * ** Bottrop Gelsenkirchen Herne Oberhausen Mühlheim an der Ruhr Solingen Remscheid Leverkusen Mönchengladbach ohne Stadt Aachen Oberbergischer und Rheinisch-Bergischer Kreis Kartengrundlage: GfK GeoMarketing Prognose Siedlungsabfallmengen und -entsorgung 8.2.4 91 Bio- und Grünabfälle den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Köln ist vor allem auf eine Intensivierung der Getrennterfassung von Bio- und Grünabfällen bzw. deren Abschöpfung aus dem Hausmüll zurückzuführen. Die Menge getrennt erfasster Bio- und Grünabfälle in Nordrhein-Westfalen wird um durchschnittlich 6,4 % zunehmen. Die größte positive Veränderung wird sich für den Regierungsbezirk Arnsberg (18,2 %) ergeben, gefolgt vom Regierungsbezirk Düsseldorf (8,5 %) und dem Regierungsbezirk Köln (5,7 %). Die Mengen der Regierungsbezirke Münster und Detmold stagnieren auf hohem Niveau. Die Zunahme in Tab. 8-7: Würde nur die demografische Entwicklung bei der Prognose berücksichtigt, ergäbe sich eine Abnahme von 1,3 % bei den getrennt erfassten Bio- und Grünabfällen in NordrheinWestfalen. Veränderung der getrennte erfassten Mengen an Bio- und Grünabfällen in NRW und den Regierungsbezirken im Zeitraum 2010 bis 2025 Bio- und Grünabfälle (einwohnerspezifisch) Bio- und Grünabfälle Veränderung 2025 zu 2010 2010 2025 t % kg/E kg/E kg/E % 467.450 36.736 8,5% 83 93 9,7 11,6% 469.458 496.050 26.592 5,7% 107 111 3,6 3,4% Regierungsbezirk Münster 374.461 373.240 -1.221 -0,3% 144 147 2,8 1,9% Regierungsbezirk Detmold 267.112 266.780 -332 -0,1% 131 136 4,8 3,6% Regierungsbezirk Arnsberg 311.384 368.110 56.726 18,2% 85 108 22,4 26,3% 1.853.130 1.971.630 118.500 6,4% 104 113 9,2 8,9% Regierungsbezirk 2010 2025 t t, gerundet Regierungsbezirk Düsseldorf 430.714 Regierungsbezirk Köln Nordrhein-Westfalen Abb. 8-5: Veränderung 2025 zu 2010 Veränderung der getrennte erfassten Mengen an Bio- und Grünabfällen im Zeitraum 2010 bis 2025 Regierungsbezirk Münster Minden-Lübbecke Regierungsbezirk Detmold Steinfurt Herford Bielefeld Coesfeld 1 Regierungsbezirk Düsseldorf Warendorf Recklinghausen Wesel Kleve 2 Bochum 5 Gütersloh Hamm Unna 3 4 Duisburg Lippe Münster Borken Paderborn Höxter Soest Dortmund Essen EnnepeRuhr- Hagen Mettmann Kreis Hochsauerlandkreis WupperDüsselMärkischer tal dorf Kreis 7 6 Rhein-Kreis Neuss Olpe Bergischer 8 Abfallwirtschaftsverband** Köln SiegenRhein-ErftKrefeld Viersen 9 Heinsberg Städteregion Aachen* Düren Aachen ≤ > > > > -5 % -5 % 0% 10 % 50 % - 0% 10 % 50 % Wittgenstein Kreis Angaben in % Rhein-Sieg-Kreis Bonn Euskirchen Regierungsbezirk Arnsberg Regierungsbezirk Köln 1 Bottrop 2 Gelsenkirchen 3 Herne 4 Oberhausen 5 Mühlheim an der Ruhr 6 Solingen 7 Remscheid 8 Leverkusen 9 Mönchengladbach * Oberbergischer und Rheinisch-Bergischer Kreis Kartengrundlage: GfK GeoMarketing 92 8.2.5 Prognose Siedlungsabfallmengen und -entsorgung Papier/Pappe/Kartonagen (PPK) eine verstärkte Getrennterfassung zurückzuführen. Im Regierungsbezirk Arnsberg dagegen ist eine Abnahme der Altpapiermengen um 2,1 % zu erwarten. Hier wird die Entwicklung durch rückläufige Bevölkerungszahlen dominiert. Die Menge an getrennt erfasstem Altpapier wird in NordrheinWestfalen zukünftig um etwa 3,2 % steigen. Die größte Steigerung der Menge an Papier/Pappe/Kartonagen ist im Regierungsbezirk Düsseldorf mit 5,1 % zu verzeichnen, gefolgt von den Regierungsbezirken Detmold (4,6 %), Köln (4,4 %) und Münster (4,1 %). Die Zunahme der Altpapiermengen ist auf Tab. 8-8: Würde nur die demografische Entwicklung in die Prognose einbezogen, so wäre mit einer Abnahme der Altpapiermenge in Nordrhein-Westfalen um 1,3 % zu rechnen. Veränderung der getrennt erfassten Menge an Papier/Pappe/Kartonagen (PPK) in NRW und den Regierungsbezirken im Zeitraum 2010 bis 2025 Altpapier (absolut) Altpapier (einwohnerspezifisch) Veränderung 2025 zu 2010 2010 2025 t % kg/E kg/E kg/E % 367.980 17.788 5,1% 68 73 5,4 8,0% 329.483 343.920 14.437 4,4% 75 77 1,6 2,1% Regierungsbezirk Münster 184.544 192.140 7.596 4,1% 71 76 4,6 6,5% Regierungsbezirk Detmold 138.981 145.340 6.359 4,6% 68 74 5,8 8,5% Regierungsbezirk Arnsberg 266.671 260.940 -5.731 -2,1% 73 76 3,3 4,6% 1.269.871 1.310.320 40.449 3,2% 71 75 4,0 5,6% Regierungsbezirk 2010 2025 t t, gerundet Regierungsbezirk Düsseldorf 350.192 Regierungsbezirk Köln Nordrhein-Westfalen Abb. 8-6: Veränderung 2025 zu 2010 Veränderung der getrennt erfassten Mengen an Papier/Pappe/Kartonagen (PPK) im Zeitraum 2010 bis 2025 Regierungsbezirk Münster Minden-Lübbecke Regierungsbezirk Detmold Steinfurt Herford Bielefeld Coesfeld Recklinghausen Wesel Kleve 1 Regierungsbezirk Düsseldorf 2 Bochum 5 Warendorf Gütersloh Hamm Unna 3 4 Duisburg Lippe Münster Borken Paderborn Höxter Soest Dortmund Essen EnnepeRuhr- Hagen Mettmann Kreis Hochsauerlandkreis WupperDüsselMärkischer tal dorf Kreis 7 6 Rhein-Kreis Neuss Bergischer Olpe 8 Abfallwirtschaftsverband** Köln SiegenRhein-ErftKrefeld Viersen 9 Heinsberg Städteregion Aachen* Düren Aachen Angaben in % ≤ > > > > -5 % -5 % 0% 5% 10 % - 0% 5% 10 % Wittgenstein Kreis Rhein-Sieg-Kreis Bonn Euskirchen Regierungsbezirk Köln Regierungsbezirk Arnsberg 1 2 3 4 5 6 7 8 9 * ** Bottrop Gelsenkirchen Herne Oberhausen Mühlheim an der Ruhr Solingen Remscheid Leverkusen Mönchengladbach ohne Stadt Aachen Oberbergischer und Rheinisch-Bergischer Kreis Kartengrundlage: GfK GeoMarketing Prognose Siedlungsabfallmengen und -entsorgung 8.2.6 93 Glas Die Zunahme der Glasmenge ist vorwiegend einer verstärkten Getrennterfassung zuzuschreiben. Die Menge an getrennt erfasstem Glas wird sich in NordrheinWestfalen bis 2025 um rund 2,8 % erhöhen. Im Regierungsbezirk Münster ist mit 7,6 % die größte Steigerung zu erwarten, gefolgt von den Regierungsbezirken Köln (4,2 %), Düsseldorf (2,8%) und Arnsberg (0,5 %). Im Regierungsbezirk Detmold ist hingegen mit einem Rückgang der Menge um 1,7 % zu rechnen. Tab. 8-9: Veränderung der getrennt erfassten Mengen an Glas in NRW und den Regierungsbezirken im Zeitraum 2010 bis 2025 Altglas (absolut) Altglas (einwohnerspezifisch) Veränderung 2025 zu 2010 2010 2025 t % kg/E kg/E kg/E % 105.590 2.888 2,8% 20 21 1,1 5,7% 95.197 99.230 4.033 4,2% 22 22 0,4 2,0% Regierungsbezirk Münster 52.568 56.570 4.002 7,6% 20 22 2,0 10,0% Regierungsbezirk Detmold 49.605 48.780 -825 -1,7% 24 25 0,5 2,0% Regierungsbezirk Arnsberg 73.917 74.290 373 0,5% 20 22 1,5 7,4% 373.988 384.460 10.472 2,8% 21 22 1,1 5,2% Regierungsbezirk 2010 2025 t t, gerundet 102.702 Regierungsbezirk Köln Regierungsbezirk Düsseldorf Nordrhein-Westfalen Abb. 8-7: Veränderung 2025 zu 2010 Veränderung der getrennt erfassten Mengen an Glas im Zeitraum 2010 bis 2025 Regierungsbezirk Münster Minden-Lübbecke Regierungsbezirk Detmold Steinfurt Herford Bielefeld Coesfeld Recklinghausen Wesel Kleve 1 Regierungsbezirk Düsseldorf 2 Bochum Warendorf Gütersloh Hamm Unna 3 4 Duisburg Lippe Münster Borken Paderborn Höxter Soest Dortmund Essen 5 EnnepeRuhr- Hagen Mettmann Kreis Hochsauerlandkreis WupperDüsselMärkischer tal dorf Kreis 7 6 Rhein-Kreis Neuss Olpe Bergischer 8 Abfallwirtschaftsverband** Köln SiegenRhein-ErftKrefeld Viersen 9 Heinsberg Städteregion Aachen* Düren Aachen ≤ > > > > -5 % -5 % 0% 5% 10 % 0% 5% 10 % Wittgenstein Kreis Angaben in % Rhein-Sieg-Kreis Bonn Euskirchen Regierungsbezirk Arnsberg Regierungsbezirk Köln 1 Bottrop 2 Gelsenkirchen 3 Herne 4 Oberhausen 5 Mühlheim an der Ruhr 6 Solingen 7 Remscheid 8 Leverkusen 9 Mönchengladbach * Oberbergischer und Rheinisch-Bergischer Kreis Kartengrundlage: GfK GeoMarketing 94 8.2.7 Prognose Siedlungsabfallmengen und -entsorgung Leichtverpackungen (LVP) / stoffgleiche Nichtverpackungen (SNVP) geringste mit 11,2 % im Regierungsbezirk Arnsberg zu verzeichnen. Die Werte der Regierungsbezirke Düsseldorf, Münster und Detmold liegen zwischen 12,9 % und 16,9 %. Bei der Prognose wurde davon ausgegangen, dass durch eine Erweiterung der Wertstofferfassung zusätzliche Mengen an stoffgleichen Nichtverpackungen (Metalle, Kunststoffe) erfasst werden können. Die bisherige Menge wird sich durch die zusätzlich getrennt erfassten stoffgleichen Nichtverpackungen bis zum Jahr 2025 um 15,2 % erhöhen. Die größte Steigerung ist im Regierungsbezirk Köln mit 20,6 % und die Tab. 8-10: Die getrennt erfasste Pro-Kopf-Menge an Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen nimmt bis zum Jahr 2025 um 17,9 % zu. Würde ausschließlich die demografische Entwicklung ohne erweiterte Wertstofferfassung berücksichtigt, wäre mit einer Verringerung der getrennt erfassten Menge um 1,7 % zu rechnen. Veränderung der getrennt erfassten Mengen an Leichtverpackungen (LVP) und stoffgleichen Nichtverpackungen (SNVP) in NRW und den Regierungsbezirken* im Zeitraum 2010 bis 2025 Leichtverpackungen / stoffgleiche Nichtverpackungen (absolut) Leichtverpackungen / stoffgleiche Nichtverpackungen (einwohnerspezifisch) Veränderung 2025 zu 2010 2010 2025 t % kg/E kg/E kg/E % 161.330 18.488 12,9% 28 32 4,5 16,1% 128.228 154.610 26.382 20,6% 29 34 5,3 18,0% Regierungsbezirk Münster 84.029 96.740 12.711 15,1% 32 38 5,7 17,7% Regierungsbezirk Detmold 60.481 70.680 10.199 16,9% 30 36 6,3 21,3% Regierungsbezirk Arnsberg 114.924 127.810 12.886 11,2% 31 37 5,9 18,8% Nordrhein-Westfalen 530.505 611.170 80.665 15,2% 30 35 5,3 17,9% Regierungsbezirk 2010 2025 t t, gerundet Regierungsbezirk Düsseldorf 142.842 Regierungsbezirk Köln Abb. 8-8: Veränderung 2025 zu 2010 Veränderung der Mengen durch eine Erweiterung der Wertstofferfassung auf stoffgleichen Nichtverpackungen im Zeitraum 2010 bis 2025 Regierungsbezirk Münster Minden-Lübbecke Regierungsbezirk Detmold Steinfurt Herford Bielefeld Coesfeld Recklinghausen Wesel Kleve 1 Regierungsbezirk Düsseldorf 2 Bochum 5 Warendorf Gütersloh Hamm Unna 3 4 Duisburg Lippe Münster Borken Paderborn Höxter Soest Dortmund Essen EnnepeRuhr- Hagen Mettmann Kreis Hochsauerlandkreis WupperDüsselMärkischer tal dorf Kreis 7 6 Rhein-Kreis Neuss Olpe Bergischer 8 Abfallwirtschaftsverband** Köln SiegenRhein-ErftWittgenstein Kreis Krefeld Viersen 9 Heinsberg Städteregion Aachen* Düren Aachen Angaben in % ≤ > > > > 0% 0% 5% 10 % 20 % - 5% 10 % 20 % Rhein-Sieg-Kreis Bonn Euskirchen Regierungsbezirk Köln Regierungsbezirk Arnsberg 1 2 3 4 5 6 7 8 9 * ** Bottrop Gelsenkirchen Herne Oberhausen Mühlheim an der Ruhr Solingen Remscheid Leverkusen Mönchengladbach ohne Stadt Aachen Oberbergischer und Rheinisch-Bergischer Kreis Kartengrundlage: GfK GeoMarketing Prognose Siedlungsabfallmengen und -entsorgung 8.3 95 Prognose der Gesamtmenge an Siedlungsabfällen Den kreisfreien Städten und Kreisen in Nordrhein-Westfalen wurden im Jahr 2010 mit 12,00 Mio. t insgesamt rund 1,42 Mio. t (-10,6 %) weniger Abfälle überlassen als im Jahr 2006. Wesentliche Ursache für die rückläufigen Mengen sind Abb. 8-9: die Bau- und Abbruchabfälle, die zwischen 2006 und 2010 um insgesamt 1,05 Mio. t. (rund 29 %) auf 2,63 Mio. t. zurückgegangen sind. Des Weiteren ist in diesem Zeitraum ein Rückgang von 0,14 Mio. t beim Hausmüll und von rund 0,26 Mio. t bei den hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen zu verzeichnen gewesen. Siedlungsabfallmengen in NRW im Zeitraum 2006 bis 2010 und Prognose 2025 t 16.000.000 14.000.000 12.000.000 10.000.000 Sekundärabfälle aus Abfallbehandlungsanlagen** 8.000.000 Bau- und Abbruchabfälle, Gewerbeabfälle Infrastrukturabfälle Sonstige, getrennt erfasste Wertstoffe* 6.000.000 4.000.000 Bio- und Grünabfälle 2.000.000 Haus-, Geschäfts- und Sperrmüll 0 2006 2007 Für den Zeitraum von 2010 bis 2025, ist auf Basis der Prognose sowie der Einschätzung der künftigen Entwicklung der Behandlungskapazitäten und Entsorgungswege von der folgenden Entwicklung der Siedlungsabfallmengen auszugehen. Bei den Abfallmengen (ohne Abfälle aus der Abfallbehandlung), die den kreisfreien Städten und Kreisen überlassen werden, ist bis zum Jahr 2025 mit einem Rückgang um rund 0,38 Mio. t (- 3 %) auf 11,7 Mio. t zu rechnen. Mit rund 325.000 t entfällt der größte Anteil des Rückgangs auf den Hausmüll (- 10 %). Dies resultiert vorrangig aus einer Intensivierung der Getrennterfassung von Bio- und Grünabfällen sowie Wertstoffen. Darüber hinaus sind zusätzliche demografische Effekte zu berücksichtigen. Nach der Prognose ergibt sich bis zum Jahr 2025 ausschließlich auf Grund der demografischen Entwicklung für Nordrhein-Westfalen insgesamt ein Rückgang der Hausmüllmenge um rund 40.000 t 2008 2009 2010 2025 (- 13 %), wobei die Spannbreite zwischen einer Zunahme um 25.000 t in der Stadt Köln und einer Abnahme um 8.500 t im Kreis Recklinghausen liegt. Die Intensivierung der getrennten Erfassung von Bio- und Grünabfällen sowie Wertstoffen, führt zu einer deutlichen Mengenzunahme bei den einzelnen Fraktionen, z.B. um rund 120.000 t (+ 6 %) bei Bio- und Grünabfällen, rund 40.000 t (+ 3 %) bei Papier/Pappe/Kartonagen, rund 80.000 t (+ 15 %) bei Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen sowie rund 10.000 t (+3 %) bei Glas. Ein deutlicher Rückgang um rund 60.000 t (- 18 %) ist für hausmüllähnliche Gewerbeabfälle zu erwarten, da zukünftig voraussichtlich weniger Abfälle aus diesem Herkunftsbereich überlassen werden. 96 Tab. 8-11: Prognose Siedlungsabfallmengen und -entsorgung Siedlungsabfallmenge in Nordrhein-Westfalen 2010 und Prognose 2025 Abfallmenge gemäß ABILA 2010 Abfallarten, Abfallgruppen Hausmüll t t, gerundet t % 3.282.497 2.956.660 -325.837 -10% 326.655 267.810 -58.845 -18% Sperrmüll 683.529 675.230 -8.299 -1% Summe Haus-, Geschäfts-, und Sperrmüll 4.292.681 3.899.700 -392.981 -9% Bio- und Grünabfälle 1.853.130 1.971.630 118.500 6% Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) 1.269.871 1.310.320 40.449 3% Glas 373.988 384.460 10.472 3% Leichtverpackungen (LVP) / Wertstofftonne 530.505 611.170 80.665 15% Sonstige Wertstoffe 184.860 178.650 -6.210 -3% Summe Wertstoffe 4.212.353 4.456.230 243.877 6% 14.163 13.950 -213 -2% 230.680 226.700 -3.980 -2% Summe Infrastrukturabfälle Abfälle aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes 52.423 52.330 -93 0% 2.628.575 2.596.640 -31.935 -1% Sonstige Gewerbeabfälle 571.225 428.140 -143.085 -25% Summe Gewerbeabfälle 3.252.223 3.077.110 -175.113 -5% 12.002.100 11.673.690 -328.410 -3% 47.352 47.350 0 0% 181.850 181.850 0 0% 557.562 557.560 0 0% 11.336 11.340 0 0% 798.101 798.100 0 0% 12.800.200 12.471.790 -328.410 -3% Bau- und Abbruchabfälle1) Summe Siedlungsabfälle (ohne Sekundärabfälle aus Abfallbehandlungsanlagen) Abfälle aus biologischer Abfallbehandlung2) Abfälle aus mechanischer Abfallbehandlung Abfälle aus thermischer Abfallbehandlung 2) 2) Deponiesickerwasser Summe Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen Summe Siedlungsabfälle 2) Veränderung 2025 zu 2010 hausmüllähnliche Gewerbeabfälle Summe Schadstoffhaltige Abfälle aus getrennter Sammlung 1) Prognose 2025 Bei Bau- und Abbruchabfällen wurde die Menge 2010 für einzelne Abfallarten, -gruppen fortgeschrieben. Bei den Abfällen aus Abfallbehandlungsanlagen wurde die Menge 2010 fortgeschrieben. Prognose Siedlungsabfallmengen und -entsorgung 8.4 97 Prognose der Mengen behandlungsbedürftiger Siedlungsabfälle Für das Jahr 2025 ist nach der Prognose mit rund 4,42 Mio. t behandlungsbedürftigen Siedlungsabfällen zu rechnen. Etwa 93 % dieser Menge machen Haus- und Sperrmüll sowie hausmüllähnliche Gewerbeabfälle aus. Gegenüber dem Jahr 2010 ist für das Jahr 2025 von einer um rund 560.000 t (rund 11 %) geringeren Menge an behandlungsbedürftigen Siedlungsabfällen auszugehen. Abb. 8-10: Menge und Entsorgungswege behandlungsbedürftiger Siedlungsabfälle im Jahr 2025 Behandlungsbedürftige Abfälle 1,04 Aufbereitungsund Sortieranlagen stoffliche Verwertung 0,09 0,13 0,61 0,34 4,42 Hausmüllverbrennungsanlagen Kraftwerke 3,11 0,03 Hausmüllverbrennung Kraftwerke Zementwerke 3,76 0,47 Deponie 0,06 0,23 Mechanischbiologische Behandlungsanlagen 0,03 0,10 0,03 Alle Angaben in Mio. t Bei der Aufteilung der behandlungsbedürftigen Abfallmenge auf mechanische, mechanisch-biologische und thermische Behandlungsverfahren wird unterstellt, dass im Prognosezeitraum keine grundsätzlichen Umstellungen bzw. Änderungen der bisherigen Behandlungs- bzw. Entsorgungskonzepte durch die kreisfreien Städte und Kreise erfolgen. Aus der mechanisch-biologischen sowie der mechanischen Behandlung von Siedlungsabfällen entstehen rund 0,64 Mio. t an Sortierresten, die in den Hausmüllverbrennungsanlagen zu verbrennen sind und rund 0,44 Mio. t an hochkalorischen Fraktionen, die in Kraft- und Zementwerken energetisch verwertet werden können. Gegenüber dem Jahr 2010 ist mit einem Rückgang der in Hausmüllverbrennungsanlagen zu entsorgenden Gesamtmenge um rund 12 % auf rund 3,76 Mio. t im Jahr zu rechnen Für die energetische Verwertung in Kraft- und Zementwerken liegt die Menge mit rund 0,47 Mio. t um rund 0,06 Mio. t (- 11 %) unter der Menge des Jahres 2010. 98 Ablagerungsfähige Siedlungsabfälle Im Jahr 2010 wurden den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern insgesamt rund 2,73 Mio. t Abfälle zur Deponierung überlassen (vgl. Kapitel 7.3.1). Zukünftig wird mit einem Anstieg der Abfallmenge, die den kreisfreien Städten und Kreisen zur Beseitigung auf Deponien überlassen wird, auf eine Größenordnung von ca. 3 Mio. t/a gerechnet. Dabei wird insbesondere davon ausgegangen, 43 dass es durch die Umsetzung der Mantelverordnung zu einer deutlichen Zunahme bei den zu deponierenden Mengen kommt. Darüber hinaus wird von einer zukünftig auf Deponien zu verwertenden Menge von ca. 0,6 Mio. t/a Schlacken aus Müllverbrennungsanlagen ausgegangen, die ebenfalls Deponievolumen in Anspruch nehmen werden. Abb. 8-11: Die als ablagerungsfähig eingestufte Siedlungsabfallmenge umfasst sowohl Abfälle, die den Anforderungen der Deponieverordnung (DepV) entsprechend direkt abgelagert werden 44 können, als auch Bau- und Abbruchabfälle , die mit dem Ziel der Verwertung sortiert und aufbereitet werden. Unter Berücksichtigung der in Aufbereitungs- und Sortieranlagen sowie sonstigen Entsorgungsanlagen behandelten und aufbereiteten Bau- und Abbruchabfälle (rund 0,4 Mio. t/a) ist von einer zukünftig maximal abzulagernden Siedlungsabfallmenge in einer Größenordnung von rund 4 Mio. t/a (inkl. MVA-Schlacken) auszugehen. Demgegenüber steht ein Restvolumen der DK 0- bis IIDeponien, auf denen überlassene Abfälle abgelagert werden können, von rund 43,7 Mio. m³ (vgl. Kapitel 8.5). Nicht berücksichtigt sind dabei die Restvolumina von Deponien in der Stilllegungsphase, auf denen zeitlich begrenzt größere Abfallmengen zur Verfüllung und Profilierung eingesetzt werden können. Prognose der im Jahr 2025 abzulagernden Siedlungsabfallmenge Als ablagerungsfähig eingestufte Siedlungsabfälle 0,4 Mio. t/a Aufbereitungs- und Sortieranlagen 0,6 Mio. t/a Deponieersatzbaustoff 3 Mio. t/a den örE zur Ablagerung überlassene Siedlungsabfallmenge 4 Mio. t/a (maximal abzulagernde Siedlungsabfallmenge) Deponieraum beanspruchende Menge (3,6 Mio. t) 8.5 Prognose Siedlungsabfallmengen und -entsorgung _________________________________________________ _________________________________________________ 43 44 Die Mantelverordnung wurde mit Stand Ende Oktober 2012 berücksichtigt.. Mit Ausnahme von Baustellenabfällen (170201, 170202, 170203, 170204*), Straßenaufbruch (170303*) und gemischten Bau- und Abbruchabfällen (170902*, 170903*, 170904). Entsorgungsinfrastruktur 9 Entsorgungsinfrastruktur Für die Behandlung und Entsorgung von Siedlungsabfällen besteht in Nordrhein-Westfalen ein leistungsfähiges und differenziertes Angebot an Anlagen. Im Folgenden werden insbesondere die Anlagen im Einzelnen dargestellt, die der thermischen, mechanischen und mechanisch-biologischen Behandlung dienen. Näher betrachtet werden außerdem biologische Abfallbehandlungsanlagen (Vergärungs- und Kompostie45 rungsanlagen) sowie Deponien, die zur Entsorgung von Siedlungsabfällen genutzt werden. Die Vielzahl an Anlagen zur Behandlung und Verwertung von getrennt erfassten Wertstoffen (z. B. Papier, Glas) sowie von Bau- und Abbruchabfällen werden in diesem Kapitel nicht dargestellt. Hierzu wird auf die Informationsplattform Abfall 46 (AIDA) des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Nordrhein-Westfalen verwiesen. _________________________________________________ 45 99 Eine jeweils aktuelle Übersicht über die von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zur Behandlung von Bio- und Grünabfällen genutzten Vergärungs- und Kompostierungsanlagen ist Bestandteil der jährlichen Abfallbilanzen für Siedlungsabfälle. 46 www.abfall-nrw.de/aida 9.1 Biologische Abfallbehandlungsanlagen (Vergärung / Kompostierung) Im Jahr 2010 wurden in Nordrhein-Westfalen 63 Anlagen zur Behandlung von Bio- und Grünabfällen von den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern genutzt. Bei 10 Anlagen handelt es sich um Vergärungsanlagen bzw. kombinierte Vergärungs- und Kompostierungsanlagen. Die Anlagen verfügen über eine Gesamtkapazität von rund 1,92 Mio. t/a. Die Vergärungskapazität beträgt rund 0,27 Mio. t/a. Der Regierungsbezirk Detmold weist mit rund 0,12 Mio. t/a die höchsten Vergärungskapazitäten auf. Weitere Vergärungskapazitäten in Höhe von 0,07 Mio. t/a bzw. 0,08 Mio. t/a befinden sich in den Regierungsbezirken Köln und Münster. 100 Entsorgungsinfrastruktur Tab. 9-1: Lfd. Nr. Vergärungs- und Kompostierungsanlagen in NRW E.-Nr. Anlagenbezeichnung Standort Gesamtkapazität Kapazität Vergärung t/a t/a 1 E111A3001 Kompostierungsanlage "Auf dem Draap" Düsseldorf 30.000 - 2 E11613V01 Kompostierungsanlage "Mönchengladbach-Wanlo" Mönchengladbach 25.000 - 3 E12213001 Kompostierungsanlage auf der Deponie "Bärenloch" Solingen 12.000 - 4 E15413106 Kompostwerk "Goch" Goch 74.000 - 5 E15813042 Kompostierungsanlage "Velbert" Velbert 10.000 - 6 E15813V04 Kompostierungsanlage "Ratingen" Ratingen 50.000 - 7 E16213001 Kompostierungsanlage "Korschenbroich" Korschenbroich 50.000 - 8 E16613001 Kompostierungsanlage "Viersen" Viersen 51.000 - 9 E17013107 Kompostwerk "Kamp-Lintfort" Kamp-Lintfort 42.000 - 10 E31333V01 Kompostplatz "Aachen-Brand" Aachen 11 E31533025 Kompostierungsanlage "Köln-Niehl" Köln 12 E35433017 Kompostierungsanlage auf der "ZD Alsdorf-Warden" Eschweiler 13 E36233011 Kompostierungsanlage "Wesseling" Wesseling 14 E36233046 Kompostierungsanlage "Erftstadt" Erftstadt 15 E36633001 Kompostwerk auf der Deponie "Mechernich Mechernich 29.950 - 16 E36635039 Kompost-Dünger-Erdenwerk "Zülpich" Zülpich 81.240 - 17 E370A3006 Pflanzenkompostierungsanlage "Geilenkirchen" Geilenkirchen 18 E37033024 Kompostierungsanlage "Heinsberg" Heinsberg 25.000 - 19 E37033V01 Grünkompostierungsanlage "Wegberg" Wegberg 7.000 - 20 E37433V01 Kleinkompostierungsanlage "Reichshof" Reichshof 400 21 E37833V01 Kompostierungsanlage "Burscheid" Burscheid 16.000 - 22 E37833V02 Kompostierungsanlage "Bergisch-Gladbach" Bergisch Gladbach 6.500 - 23 E38233000 Kompostwerk "Swisttal-Miel" Swisttal 30.000 - 24 E38233035 Kompostwerk "Sankt Augustin" Sankt Augustin 29.000 - 25 E38233V02 Kompostierungsanlage "Gut Müttinghoven" Swisttal 31.900 - 26 E51553V01 Kompostierungsanlage "ZD Münster II" Münster 29.000 - 27 E55453001 Klärschlammkompostierungsanlage "Vreden" Vreden 27.000 - 28 E55453V04 Kompostierungsanlage "Ahaus-Alstätte" Ahaus 10.000 - 29 E55453V05 Grünabfallkompostierungsanlage "Borken-Hoxfeld" Borken 10.000 - 30 E55455019 Kompostierungsanlage für Grün- und Parkabfälle "Bocholt" Bocholt 14.500 - 31 E55455876 Kompostierungsanlage "Ahaus" Ahaus 6.900 - 32 E554A4008 Grünabfallkompostierungsanlage "Gronau" Gronau 6.570 - 33 E55853005 Kompostwerk "Coesfeld" Coesfeld 68.640 - 34 E56653003 Kompostierungsanlage "Altenberge" Altenberge 18.000 - 35 E56657200 Kompostierungsanlage "Ochtrup" Ochtrup 9.500 - 36 E75873001 Kompostierungsanlage "Enger-Hiddenhausen" Enger 6.500 - 37 E76673001 Kompostierungsanlage "Augustdorf" Augustdorf 3.650 - 38 E76673003 Kompostierungsanlage "Bad Salzuflen" Bad Salzuflen 4.000 - 39 E76673V06 Kompostierungsanlage "Blomberg" Blomberg 3.000 - 40 E77473001 Kompostierungsanlage "Paderborn" Paderborn 6.500 - 41 E91393126 Kompostierungsanlage "Dortmund" Dortmund 24.000 - 6.500 - 109.000 - 10.000 - 6.500 - 99.000 - 6.570 Entsorgungsinfrastruktur Lfd. Nr. 101 E.-Nr. Anlagenbezeichnung Standort Gesamtkapazität Kapazität Vergärung t/a t/a 12.000 - 42 E91493111 Grünabfallkompostierungsanlage "Donnerkuhle" Hagen 43 E91593133 Kompostierungsanlage "Hamm" Hamm 9.999 - 44 E95893084 Kompostwerk "Brilon" Brilon 32.000 - 45 E95893090 Kompostierungsanlage "Sundern" Sundern 8.000 - 46 E95893128 Kompostwerk "Hellefelder Höhe" Sundern 26.000 - 47 E96693123 Kompostwerk "Olpe" Olpe 58.000 - 48 E97493121 Kompostierungsanlage "Werl" Werl 14.000 - 49 E97493122 Kompostierungsanlage "Soest" Soest 13.500 - 50 E97493127 Kompostierungsanlage "Anröchte" Anröchte 18.000 - 51 E97493V02 Kompostierungsanlage "Lippstadt" Lippstadt 3.000 - 52 E97893124 Kompostwerk "Lünen" Lünen 80.000 - 53 E97893129 Kompostierungsanlage "Fröndenberg" Fröndenberg 36.500 - 1.397.319 - Gesamtkapazität Kompostierungsanlagen 54 E35433V02 Kompostierungsanlage "Würselen" Würselen 30.000 18.250 55 E56253004 Integrierte Methanisierungs- und Kompostierungsanlage "Herten" Herten 30.000 18.000 56 E37433065 Kompostierungs- und Vergärungsanlage "Entsorgungszentrum Leppe" Lindlar 63.000 55.000 57 E55453003 Kompostwerk "Gescher-Estern" Gescher 58.250 18.250 58 E57053010 Kompostwerk "Warendorf" Ennigerloh 52.000 18.000 59 E75473011 Kompostwerk "Gütersloh" Gütersloh 65.000 30.000 60 E76273001 Kompostwerk "Nieheim" Nieheim 85.000 24.000 61 E76673138 Kompostwerk und Vergärungsanlage "Lemgo" Lemgo 66.000 25.000 62 E77073001 Kompostierungsanlage "Pohlsche Heide" Hille 50.000 40.000 499.250 246.500 22.000 22.000 22.000 22.000 1.918.569 268.500 Gesamtkapazität kombinierte Kompostierungsanlagen mit Teilstromvergärung 63 E51553V03 Bioabfallvergärungsanlage "Münster" Gesamtkapazität Vergärungsanlagen Gesamtkapazität Münster 102 Abb. 9-1: Entsorgungsinfrastruktur Vergärungs- und Kompostierungsanlagen in NRW Regierungsbezirk Münster 28 32 62 Regierungsbezirk Detmold 35 31 36 27 34 26 57 38 63 29 37 30 59 58 4 40 43 52 55 Regierungsbezirk Düsseldorf 61 39 33 9 49 48 41 60 51 50 53 44 42 6 5 8 45 7 19 1 3 2 21 18 17 46 12 47 56 11 22 Regierungsbezirk Arnsberg 20 54 14 10 13 16 24 23 Kompostierungsanlage 15 25 Regierungsbezirk Köln Kompostierungsanlage + (Teilstrom-) Vergärung Vergärungsanlage Kartengrundlage: GfK GeoMarketing Entsorgungsinfrastruktur 9.2 103 Mechanische Abfallbehandlungsanlagen (Aufbereitungs-, Sortieranlagen) In der nachfolgenden Übersicht sind ausschließlich die Aufbereitungs- und Sortieranlagen dargestellt, in denen – gemäß der Siedlungsabfallbilanz des Jahres 2010 – in nennenswertem Umfang Haus- und Sperrmüll sowie hausmüllähnliche Gewerbeabfälle vorbehandelt wurden. Die Aufgabe der mechanischen Vorbehandlung in Vorschalt-, Sortier- und Aufbereitungsanlagen liegt im Wesentlichen in der Ausschleusung verwertbarer Fraktionen. Es werden insbesondere Holz, Metalle sowie heizwertreiche Fraktionen aussortiert und anschließend einer stofflichen oder energetischen Verwertung zugeführt. Tab. 9-2: Mechanische Abfallbehandlungsanlagen in NRW, in denen im Jahr 2010 Haus- und Sperrmüll sowie hausmüllähnliche Gewerbeabfälle vorbehandelt wurden Lfd. Nr. 1) E.-Nr. Anlagenbezeichnung Standort 1 E11615323 Sortieranlage für Gewerbeabfälle Mönchengladbach (WASA) Mönchengladbach 2 E16215406 Wertstoffsortier- und Abfallbehandlungsanlage Neuss (WSAA) 1) Neuss 3 E17012100 Vorschaltanlage AEZ Asdonkshof Kamp-Lintfort 4 E31535037 Sortieranlage Köln-Niehl Köln 5 E36235324 Verwertungszentrum Rhein-Erft-Kreis (VZEK) 1) Erftstadt 6 E37835015 Sortieranlage Bockenberg Bergisch Gladbach 7 E38235003 Sortieranlage Hennef Hennef 8 E75874040 Sortier-/ Umschlaganlage Göhner Enger 9 E77475003 Mechanische Aufbereitungsanlage PEG Paderborn 10 E91197456 Mechanische Aufbereitungsanlage EKOCityCenter Bochum 11 E91394450 Sortier- und Aufbereitungsanlage am Wertstoffzentrum Pottgießerstraße Dortmund 12 E95897453 Aufbereitungsanlage R.A.B.E. Meschede 13 E96697206 Sortieranlage Olpe Olpe 14 E97495230 Brennstoffgewinnungsanlage Erwitte Erwitte 15 E97497220 Sortier- und Aufbereitungsanlage Soest Soest 16 E97894483 Aufbereitungs-/ Umladeanlage Fröndenberg Fröndenberg 17 E97897199 Wertstoffaufbereitungsanlage Bönen Bönen Mechanische Abfallbehandlungsanlage mit biologischer Behandlungsstufe (biologische Trocknung) 104 Entsorgungsinfrastruktur Abb. 9-2: Mechanische Abfallbehandlungsanlagen in NRW, in denen im Jahr 2010 Haus- und Sperrmüll sowie hausmüllähnliche Gewerbeabfälle vorbehandelt wurden Regierungsbezirk Münster Regierungsbezirk Detmold 8 9 17 Regierungsbezirk Düsseldorf 15 3 11 10 14 16 12 1 2 Regierungsbezirk Arnsberg 4 13 6 5 7 Kapazität in t/a Regierungsbezirk Köln Mechanische Abfallbehandlungsanlage 700.000 300.000 70.000 Kartengrundlage: GfK GeoMarketing 9.3 Mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen In Nordrhein-Westfalen werden im Jahr 2010 vier mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen (MBA) betrieben. Der Output aus der biologischen Behandlungsstufe (BA) dieser Anlagen wird auf Deponien ablagert. Die mechanischen Behandlungsstufen der vier mechanischbiologischen Abfallbehandlungsanlagen verfügen über eine nutzbare Kapazität von insgesamt 475.000 t/a. Die Kapazität für die biologischen Behandlungsstufen getragen 237.000 t/a. Tab. 9-3: Lfd. Nr. Mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen in NRW E.-Nr. Anlagenbezeichnung Standort Kapazität MA Kapazität BA 1 E51555200 Mechanisch-biologische Restabfallbehandlungsanlage (MBRA) Münster Münster 100.000 54.000 2 E55455099 Mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage Gescher Gescher 115.000 46.000 3 E57055111/ E57055190 Ersatzbrennstoffaufbereitungsanlage und Biologische Abfallbehandlungsanlage Ennigerloh Ennigerloh 160.000 80.000 4 E77075002 Mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage Pohlsche Heide Hille 100.000 57.000 475.000 237.000 Summe Entsorgungsinfrastruktur Abb. 9-3: 105 Mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen in NRW Regierungsbezirk Münster 4 Regierungsbezirk Detmold 1 2 3 Regierungsbezirk Düsseldorf Regierungsbezirk Arnsberg Kapazität in t/a Mechanische Abfallbehandlung Biologische Abfallbehandlung 400.000 Regierungsbezirk Köln 150.000 30.000 Kartengrundlage: GfK GeoMarketing Drei Anlagen, deren mechanische Behandlungsstufen eine Gesamtkapazität von 375.000 t/a haben, befinden sich im Regierungsbezirk Münster. Die biologischen Behandlungsstufen haben eine Kapazität von 180.000 t/a. Die vierte Anlage mit einer Kapazität von 100.000 t/a für die mechanische und 57.000 t/a für die biologische Behandlungsstufe befindet sich im Regierungsbezirk Detmold. Zwischen den Kreisen Warendorf (Regierungsbezirk Münster), Gütersloh (Regierungsbezirk Detmold) und Soest (Regierungsbezirk Arnsberg) besteht eine Kooperation. Die Abfallwirtschaftsgesellschaft des Kreises Warendorf mbH(AWG) und die Gesellschaft zur Entsorgung von Abfällen Kreis Gütersloh mbH(GEG) sind an der ECOWEST - Entsorgungsverbund Westfalen GmbH beteiligt. Diese ist u. a. für den Betrieb der Ersatzbrennstoffaufbereitungsanlage Ennigerloh zuständig. Eigentümer der biologischen Abfallbehandlungsanlage ist die BIOWEST – Biologische Abfallbehandlung Westfalen GmbH. An dieser ist neben der ECOWEST GmbH auch die Entsorgungswirtschaft Soest GmbH (ESG) als Gesellschafterin beteiligt. Die dem Kreis Soest überlassenen Siedlungsabfälle werden zunächst in der Brennstoffgewinnungsanlage (BRAM-Anlage) in Erwitte mechanisch aufbereitet. Anschließend erfolgt die Behandlung eines Teilstroms in der biologischen Abfallbehandlungsanlage der BIOWEST GmbH in Ennigerloh. Der Output der biologischen Abfallbehandlungsanlage der BIOWEST GmbH wird auf der Zentraldeponie Ennigerloh abgelagert. Der Kreis Borken ist Kooperationen mit der Stadt Dortmund (ab 01.01.2012) und dem Kreis Recklinghausen (ab 01.01.2014) eingegangen. Diese haben die ihnen obliegende Pflicht zur Entsorgung von Bioabfällen auf den Kreis Borken übertragen. Das hat zur Folge, dass in den biologischen Behandlungsstufe der MBA Gescher zukünftig vorwiegend Biound Grünabfälle behandelt werden. Die Restabfälle des Kreises Borken werden dann in verschiedenen Hausmüllverbrennungsanlagen thermisch behandelt. Eine Ablagerung des Outputs aus der biologischen Stufe der MBA Gescher auf der Zentraldeponie Ennigerloh wird zukünftig nicht mehr stattfinden. Die entsprechende Vereinbarung zwischen den Kreisen Borken und Warendorf wurde an das neue Entsorgungskonzept angepasst. 106 9.4 Entsorgungsinfrastruktur Hausmüllverbrennungsanlagen In Nordrhein-Westfalen gibt es 16 Hausmüllverbrennungsanlagen, in denen sowohl Abfälle, die den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassen werden (vor allem Haus- und Sperrmüll sowie hausmüllähnliche Gewerbeabfälle), als auch Abfälle aus gewerblichen Herkunftsbereichen thermisch behandelt werden. Die nordrhein-westfälischen Hausmüllverbrennungsanlagen verfügen über Behandlungskapazitäten von rund 6,1 Mio. t/a (rund 6,4 Mio. t/a inkl. Verbrennungslinien für Gewerbeabfälle des RZR II). Der Durchsatz der Hausmüllverbrennungsanlagen ist vor allem vom Heizwert der jeweils eingesetzten Abfälle und der Verfügbarkeit der Anlagen abhängig. Den Kapazitätsangaben liegt in der Regel ein Referenz- bzw. Auslegungsheizwert zu Grunde. Der tatsächliche Durchsatz der Hausmüllverbrennungsanlagen kann daher - je nach Heizwert der eingesetzten Abfälle - von den in der nachfolgenden Übersicht dargestellten Kapazitäten abweichen. Tab. 9-4: Lfd. Nr. Die Auslastung der Hausmüllverbrennungsanlagen (ohne RZR II) erfolgt zu rund 60 % mit Abfällen, die von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern direkt angeliefert werden. Davon machen Hausmüll bzw. hausmüllähnliche Gewerbeabfälle (ASN 20 03 01) und Sperrmüll (ASN 20 03 07) mehr als 95 % aus. Abfälle aus gewerblichen Herkunftsbereichen haben einen durchschnittlichen Anteil von 30 % am Durchsatz der Hausmüllverbrennungsanlagen. Darin sind auch die Mengen enthalten, die von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern über Umschlaganlagen sowie Sortier- und Aufbereitungsanlagen angeliefert werden. Hausmüllverbrennungsanlagen in NRW47 E.-Nr. Anlagenbezeichnung Standort direkt von örE angelieferte Abfälle Kapazität t/a 1 E11112015 Müllverbrennungsanlage Düsseldorf Düsseldorf 450.000 278.127 2 E11312162 Müllheizkraftwerk Essen-Karnap Essen 745.000 518.889 3 E11412175 Müll- und Klärschlammverbrennungsanlage Krefeld Krefeld 350.000 194.570 4 E11912127 Gemeinschafts-Müll-Verbrennungsanlage Niederrhein Oberhausen 700.000 374.873 5 E12212030 Müllverbrennungsanlage Solingen Solingen 140.000 44.847 6 E12412080 Müllheizkraftwerk Wuppertal Wuppertal 450.000 361.096 7 E17012100 Müllverbrennungsanlage Asdonkshof Kamp-Lintfort 270.000 78.452 8 E31432032 Müllverbrennungsanlage Bonn Bonn 250.000 150.160 9 E31532029 Restmüllverbrennungsanlage Köln Köln 780.000 320.298 10 E31632090 Müllheizkraftwerk Leverkusen Leverkusen 225.000 151.491 11 E35432002 Müllverbrennungsanlage Weisweiler Eschweiler 360.000 210.820 12 E56252039 RZR Herten Herten 260.000 211.308 13 E71172270 Müllverbrennungsanlage Bielefeld Bielefeld 400.000 148.597 14 E91492042 Müllverbrennungsanlage Hagen Hagen 120.000 112.501 15 E91592039 Müllverbrennungsanlage Hamm Hamm 295.000 214.432 16 E96292190 Müllheizkraftwerk Iserlohn Iserlohn 295.000 146.976 6.090.000 3.517.437 Summe _________________________________________________ 47 t/2010 Rund 6,4 Mio. t/a inkl. der Verbrennungslinien für Gewerbeabfälle des RZR II Entsorgungsinfrastruktur Abb. 9-4: 107 Hausmüllverbrennungsanlagen in NRW Regierungsbezirk Münster Regierungsbezirk Detmold 13 15 12 Regierungsbezirk Düsseldorf 7 4 2 14 3 1 5 16 6 10 Regierungsbezirk Arnsberg 9 11 Kapazität in t/a Hausmüllverbrennungsanlage 1.500.000 8 Regierungsbezirk Köln 600.000 150.000 Kartengrundlage: GfK GeoMarketing 39 % der Kapazitäten der Hausmüllverbrennungsanlagen in Nordrhein-Westfalen werden heute von rein öffentlichen Gesellschaften betrieben, an weiteren 49 % sind öffentliche Gesellschaften im Rahmen von PPP beteiligt. In rein privater 48 Hand liegen rund 12 % der Kapazitäten. _________________________________________________ 48 MHKW Essen-Karnap 108 Entsorgungsinfrastruktur 9.5 EBS-Kraftwerke, Kraftwerke sowie Kalk- und Zementwerke In Nordrhein-Westfalen verfügen drei ErsatzbrennstoffKraftwerke (EBS-Kraftwerke), neun (Kohle-)Kraftwerke, elf Kalk- und Zementwerke sowie vier Biomassekraftwerke über eine Genehmigung für die energetische Verwertung von Abfällen aus der mechanischen Abfallbehandlung (ASN 19 12 10 und 19 12 12). Tab. 9-5: Kraft-, Kalk- und Zementwerke in NRW, in denen Abfälle aus der mechanischen Abfallbehandlung (ASN 19 12 10, 19 12 12) energetisch verwertet werden können E.-Nr. Lfd. Nr. Anlagenname Eingesetzte Menge ASN 19 12 10, 19 12 12 t 1 E11312V06 EVA Energetische Verwertungsanlage 2 E36232090 EBS-KW Knapsack 3 E77072001 HKW Minden 1) Summe EBS-Kraftwerke 286.126 31.396 317.522 4 E12412636 HKW Elberfeld 19.978 5 E36232040 KW Berrenrath 54.551 6 E11212204 HKW I Duisburg 0 7 E36232066 KW Frechen-Wachtberg 0 8 E77072002 Gemeinschaftskraftwerk Veltheim 5.488 9 E91592247 KW Westfalen 5.370 10 E96292248 KW Werdohl-Elverlingsen 11 E97892239 Lippewerk-Kraftwerk 18.186 12 E97895476 KW Gersteinwerk, Werne 53.574 13 E15812547 Kalkwerk Wülfrath 14 E56652050 Dyckerhoff Lengerich 56.500 15 E57052580 Phoenix Beckum 28.600 16 E57057010 CEMEX Beckum 64.500 17 E57052696 HeidelbergCement AG, Ennigerloh 65.800 18 E77477005 Heidelberger Cement, Paderborn 12.775 19 E97495230 Portlandzement Wittekind, Erwitte 50.200 20 E97497114 Portlandzement Seibel, Erwitte 21 E97497158 Spenner, Erwitte 32.272 22 E97497319 Portlandzementwerk Seibel & Söhne, Erwitte 18.181 23 E97497442 Dyckerhoff, Geseke Summe Kalk- und Zementwerke 0 651 0 29.300 515.926 24 E55452050 BMKW Borchers, Borken 25 E56252888 BMHKW Ökotech, Recklinghausen 26 E76672002 BMK GHP GmbH 27 E95892245 BMK Egger, Brilon Summe Biomassekraftwerke Summe Mitverbrennungsanlagen 1) 0 In der EVA Energetische Verwertungsanlage in Essen werden seit 2011 Abfälle energetisch verwertet. 40 0 8.900 0 8.940 842.388 Entsorgungsinfrastruktur Abb. 9-5: 109 Kraft-, Kalk- und Zementwerke in NRW, in denen Abfälle aus der mechanischen Abfallbehandlung (ASN 19 12 10, 19 12 12) energetisch verwertet werden können Regierungsbezirk Münster Regierungsbezirk Detmold 3 14 26 24 17 12 25 Regierungsbezirk Düsseldorf 8 9 11 15 16 18 19 21 20 22 23 1 6 27 13 4 10 Regierungsbezirk Arnsberg 7 5 2 EBS-Kraftwerke Regierungsbezirk Köln Kraftwerke Kalk- und Zementwerke Biomassekraftwerke Kartengrundlage: GfK GeoMarketing Im Jahr 2010 wurden rund 2,3 Mio. t Abfälle in diesen Anlagen energetisch verwertet. Davon gingen 25 % in Biomassekraftwerke und 35 % in sonstige Kraftwerke. In Kalk- und Zementwerken wurden 26 % der Menge eingesetzt. 14 % wurden in zwei EBS-Kraftwerken energetisch verwertet. Ein weiteres Ersatzbrennstoff-Kraftwerk mit einer Kapazität von 26.500 t wurde im Jahr 2011 in Betrieb genommen. Etwa 40 % der Mengen entfällt auf Holz, das in Biomassekraftwerken energetisch verwertet wird. Mit rund 0,9 Mio. t haben Abfälle aus der mechanischen Abfallbehandlung (ASN 19 12 10, 19 12 12), die vor allem in EBS-Kraftwerken und Zementwerken eingesetzt werden, einen Anteil von knapp 40 %. Bei etwa 20 % der Abfälle handelt es sich um Schlämme, die vor allem in Kohlekraftwerken energetisch verwertet werden. Im Regierungsbezirk Düsseldorf wurde die geringste Menge (0,05 Mio. t) eingesetzt. Die höchste Menge (0,76 Mio. t) weist der Regierungsbezirk Arnsberg auf. Es folgt der Regierungsbezirk Köln mit einer Menge von 0,7 Mio. t. Nordrhein-Westfalen nicht statt. In geringem Umfang wird entsprechend vorsortierter Sperrmüll bzw. Holz vor allem in Biomassekraftwerken energetisch verwertet. In vier Kreisen und einer kreisfreien Stadt (vgl. Kapitel 9.3) werden die behandlungsbedürftigen Siedlungsabfälle einer mechanisch-biologischen Behandlung unterzogen. Etwa die Hälfte aller kreisfreien Städte und Kreise in NordrheinWestfalen führt eine mechanische Behandlung von Sperrmüll 49 durch. In einigen Kreisen findet eine mechanische Behandlung sowohl von Sperrmüll als auch von Hausmüll bzw. gemischten Siedlungsabfällen statt (vgl. Kapitel 9.2). Ein großer Teil der zunächst an mechanische Abfallbehandlungsanlagen angelieferten Abfälle wird in Hausmüllverbrennungsanlagen entsorgt. Die heizwertreichen Fraktionen werden in Kraft- und Zementwerken eingesetzt. Das aus der Sortierung und Aufbereitung von Sperrmüll stammende Holz wird vor allem in Biomassekraftwerken energetisch verwertet. _________________________________________________ Ein Einsatz von nicht vorbehandelten gemischten Siedlungsabfällen bzw. Hausmüll in Kraft- und Zementwerken findet in 49 Hochsauerlandkreis, Kreis Paderborn, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Rhein-SiegKreis, Kreis Soest 110 9.6 Entsorgungsinfrastruktur Deponien Tab. 9-6: Restvolumen der Deponien in NRW, auf denen überlassene Abfälle abgelagert werden können In Nordrhein-Westfalen ist die Ablagerung biologisch abbaubarer Siedlungsabfälle zum 1. Juni 2005 vollständig eingestellt worden. Die Ablagerung von Siedlungsabfällen beschränkt sich seither auf den Output der mechanischbiologischen Abfallbehandlungsanlagen und (direkt) ablagerungsfähige Abfälle, die den Anforderungen der Deponieverordnung (DepV) entsprechen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Bau- und Abbruchabfälle (Kapitel 17 des Europäischen Abfallverzeichnisses). Für die Entsorgung ablagerungsfähiger Siedlungsabfälle, soweit diese nicht verwertet werden können, stehen insbesondere die in Tab. 9-7 im Einzelnen aufgeführten Deponien der Klassen 0, I und II zur Verfügung. Zur Ablagerung ausgewählter Abfälle (z.B. Rostaschen, Dämmmaterial, asbesthaltige Baustoffe), die den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern überlassen werden, können darüber hinaus Deponien, die schwerpunktmäßig der Entsorgung gewerblicher Abfälle dienen, sowie Deponien der Depo50 nieklasse III (Sonderabfalldeponien) genutzt werden . Die auf diesen Deponien abgelagerten Mengen sind im Verhältnis zu den dort entsorgten Gewerbeabfallmengen bzw. Kraftwerksreststoffen in der Regel gering. Diese Anlagen werden daher weder im Einzelnen aufgeführt, noch ist deren Volumen in Tabelle 9-6 berücksichtigt. Zur Ablagerung des Outputs aus den mechanischbiologischen Abfallbehandlungsanlagen werden die Zentraldeponien Ennigerloh (Kreis Warendorf) und Münster II (kreisfreie Stadt Münster) sowie die Siedlungsabfalldeponien Pohlsche Heide (Kreis Minden-Lübbecke) genutzt. Darüber hinaus können dort auch direkt ablagerungsfähige Abfälle entsorgt werden. Abfälle, die die Zuordnungskriterien der Deponieverordnung (DepV) für die Deponieklassen 0, I und II nicht einhalten, können auf DK III-Deponien oder Deponien mit DK IIIAbschnitten abgelagert werden. Die Zentraldeponie Emscherbruch, die Deponie Dortmund-Nordost und die Zentrale Reststoffdeponie Hochsauerlandkreis (siehe Tabelle 9-7) verfügen neben DK I- bzw. DK II-Abschnitten auch über DK III-Abschnitte. Darüber hinaus gibt es in Nordrhein-Westfalen allgemein zugängliche Sonderabfalldeponien (DK IIIDeponien), auf denen insbesondere gefährliche Abfälle abgelagert werden können. _________________________________________________ 50 z. B. Kraftwerksreststoffdeponien II Tagebau Inden, Sonderabfalldeponie HünxeSchernbeck, Leverkusen-Bürrig und Knapsack Restvolumen (Stand 2011) Regierungsbezirk Summe davon: DK 0 DK I DK II Mio. m³ Mio. m³ Mio. m³ Mio. m³ Düsseldorf 8,7 1,3 1,2 6,1 Köln 6,8 2,5 0,0 4,3 Münster 2,5 0,0 0,0 2,5 Detmold 4,1 0,3 1,3 2,4 Arnsberg 19,7 4,2 12,4 3,1 Summe 41,7 8,3 15,0 18,4 Das Restvolumen der in Tabelle 9-7 im Einzelnen genannten Deponien belief sich im Jahr 2011 auf insgesamt 41,7 Mio. m³. Rund 44 % des Ablagerungsvolumens steht auf Deponien der Klasse II zur Verfügung. Deponien, die überwiegend oder ausschließlich der Entsorgung gewerblicher Abfälle dienen, sind nicht berücksichtigt worden. Insgesamt stehen mehr als 50 Deponien zur Ablagerung von Abfällen, die den öffentliche-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassen werden, zur Verfügung. Diese Deponien und deren Ablagerungsvolumina sind regional sehr unterschiedlich verteilt (vgl. Abbildung 9-6). Knapp die Hälfte der Deponien befindet sich im Regierungsbezirk Arnsberg. Dort werden von einigen Kreisen und der Stadt Dortmund Deponien vorgehalten bzw. im Wege der Drittbeauftragung zur Verfügung gestellt. Allein im Hochsauerlandkreis gibt es eine kommunale Deponie sowie 12 von privaten Unternehmen betriebene Boden- und Bauschuttdeponien, die vom Kreis mit der Entsorgung überlassener Abfälle beauftragt sind (Drittbeauftragung). Das hohe Restvolumen im Regierungsbezirk Arnsberg ist u. a. hierdurch zu erklären. Die Restvolumina von Deponien der Klasse II variieren zwischen 2,4 Mio. m³ (Regierungsbezirk Detmold) und 5,3 Mio. m³ (Regierungsbezirk Düsseldorf). Kreisfreie Städte und Kreise, die nicht über eigene Deponien verfügen, haben abzulagernde Abfälle zum Teil durch ihre Satzungen von der Entsorgungspflicht ausgeschlossen. Entsorgungsinfrastruktur Tab. 9-7: Lfd. Nr. 111 Deponien in NRW, auf denen überlassene Abfälle abgelagert werden können (Tabelle) E.-Nr. Anlagenbezeichnung Standort Deponieklasse Regierungsbezirk Düsseldorf 1 E11111027 Zentraldeponie Hubbelrath Düsseldorf II 2 3 4 E11719017 E15811104 E15811058 Bodendeponie Kolkerhofweg Kreisdeponie Langenfeld-Immigrath Deponie Plöger Steinbruch Mülheim an der Ruhr Langenfeld Velbert 0 II I 5 6 7 E16211224 E16611311 E16618022 Siedlungsabfalldeponie Neuss-Grefrath I Deponie Brüggen II Boden-/ Bauschuttdeponie Lüttelforst Neuss Brüggen Schwalmtal II II 0 8 E17016123 Reststoffdeponie Asdonkshof Kamp-Lintfort II Regierungsbezirk Köln 9 10 E36231027 E37431240 Siedlungsabfalldeponie Vereinigte Ville Zentraldeponie Leppe Erftstadt-Liblar Lindlar II II 11 12 13 14 15 E37438066 E37438V02 E37439044 E37838015 E38231016 Erddeponie Dümmlinghausen Erddeponie Erdingen Bodendeponie Großenscheidt Deponie Lüderich Klärschlamm- und Mineralstoffdeponie Sankt Augustin Gummersbach Reichshof Hückeswagen Overath St. Augustin 0 0 0 0 II II+III II Regierungsbezirk Münster 16 17 E51351047 E51551119 Zentraldeponie Emscherbruch Zentraldeponie Münster II Gelsenkirchen Münster 18 19 E56651227 E57051312 Zentraldeponie Altenberge (ZDA) Zentraldeponie Ennigerloh Altenberge Ennigerloh II II Regierungsbezirk Detmold 20 21 22 23 E75478001 E75871076 E76271110 E76278013 Boden- und Bauschuttdeponie Borgholzhausen Deponie Kirchlengern-Reesberg Siedlungsabfalldeponie Wehrden Boden-/ Bauschuttdeponie Borgentreich Borgholzhausen Herford Beverungen Borgentreich I I II I 24 25 26 27 E77071301 E77471253 E77478008 E77478018 Siedlungsabfalldeponie Pohlsche Heide Siedlungsabfalldeponie Alte Schanze Bodendeponie Nordhagen Boden-/Bauschuttdeponie Atlas II Hille Paderborn-Elsen Delbrück Paderborn II II 0 0 Regierungsbezirk Arnsberg 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 E91391032 E91591105 E95498198 E95891190 E95898116 E95898124 E95898150 E95898152 E95898153 E95898162 E95898163 E95898166 Deponie Dortmund Nord-Ost Zentraldeponie Hamm-Bockum-Hövel Inertstoffdeponie Jacob Zentrale Reststoffdeponie Hochsauerlandkreis Bodendeponie Meinkenbracht Bodendeponie Glindfeld Boden-/ Bauschuttdeponie Berge Boden-/ Bauschuttdeponie Hellefeld Boden-/ Bauschuttdeponie Bestwig Boden-/ Bauschuttdeponie Brilon-Wülfte Bodendeponie Hesborn Boden-/ Bauschuttdeponie Stesse Dortmund Hamm Ennepetal Meschede Sundern Medebach Meschede Sundern Bestwig Brilon Hallenberg Meschede 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 E95898167 E95898212 E95898214 E95898243 E96298190 E96691230 E97091384 E97498002 E97498216 E97898192 E97898206 Bodendeponie Wiemeringhausen Boden-/ Bauschuttdeponie Tierheim Boden-/ Bauschuttdeponie Grimmestraße Deponie Padberg Inertstoffdeponie Lösenbach Deponie Alte Scheune Erdaushubdeponie Würgendorf Bodendeponie Geseke Bodendeponie Angstfeldweg Inertstoffdeponie Kamen-Heeren-Werve Inertstoffdeponie Lünen-Brückenkamp Olsberg Brilon Arnsberg Marsberg Lüdenscheid Olpe Burbach Geseke Anröchte Kamen Lünen I+II+III I 0 II+III 0 0 0 I I 0 0 0 0 0 0 I I II 0 0+I 0 0 0 112 Entsorgungsinfrastruktur Abb. 9-6: Deponien in NRW, auf denen überlassene Abfälle abgelagert werden können Regierungsbezirk Münster 24 Regierungsbezirk Detmold 21 18 20 17 19 25 26 27 29 49 Regierungsbezirk Düsseldorf 16 22 50 28 8 2 34 4 35 6 30 1 7 42 39 48 31 41 37 43 36 40 32 44 5 23 47 33 13 3 38 Regierungsbezirk Arnsberg 45 10 11 14 9 15 12 46 DK 0 Deponien Regierungsbezirk Köln DK I Deponien DK II Deponien Kartengrundlage: GfK GeoMarketing 9.7 Geschlossene kontaminierte Abfallbeseitigungsstandorte und Maßnahmen zu ihrer Sanierung In Nordrhein-Westfalen ist die Ablagerung unvorbehandelter Siedlungsabfälle zum 1. Juni 2005 vollständig eingestellt worden. Zahlreiche Deponien haben in diesem Zusammenhang ihren Betrieb eingestellt. Im Zeitraum 2002 bis 2006 hat sich die Anzahl der Deponien in der Ablagerungsphase von 312 auf 193 verringert. Am 16. Juli 2009 trat eine neue Deponieverordnung in Kraft, durch die u. a. auch die Vorgaben der Europäischen Deponierichtlinie umgesetzt werden. Danach dürfen Altdeponien nur dann weiter betrieben werden, wenn sie die Anforderungen der EG-Deponierichtlinie erfüllen und in vollem Umfang dem Stand der Technik entsprechen. Dies hat dazu geführt, dass zum 16. Juli 2009 eine Reihe von Deponien in die Stilllegungsphase überführt wurde. Der Bestand an Deponien in der Ablagerungsphase hat sich nochmals von 193 im Jahr 2006 auf 136 am 17. Juli 2009 verringert. Im Jahr 2012 befanden sich 125 Deponien in der Ablagerungsphase, 192 Deponien in der Stilllegungsphase und 100 Deponien in der Nachsorgephase. Im Rahmen der Stilllegungsphase wird eine Rekultivierung der Deponie durchge- führt. Falls erforderlich, wird die Deponie mit einer qualifizierten Oberflächenabdichtung abgedichtet. Das Sickerwasser wird gefasst und einer Behandlungsanlage zugeführt. Vorhandenes Deponiegas wird ebenfalls gefasst und verwertet. Durch diese Maßnahmen, die vom Deponiebetreiber durchzuführen sind, wird gewährleistet, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Im Rahmen der Altlastenerfassung sind in NordrheinWestfalen circa 33.000 Altablagerungen ermittelt worden. Dazu gehören neben Halden und sonstigen Anschüttungen insbesondere ehemalige Deponien, die nicht oder nicht mehr dem Abfallrecht unterliegen. Bei circa einem Drittel dieser Standorte sind Gefährdungsabschätzungen zu den Schadstoffpotenzialen der abgelagerten Abfälle und bezüglich möglicher schädlicher Auswirkungen auf die Umwelt bei unzureichenden Basis- oder Oberflächenabdichtungen durchgeführt worden. Soweit erforderlich, werden zur Gefahrenabwehr Sicherungsmaßnahmen, insbesondere durch Oberflächenabdichtungen ergriffen. Dies betrifft bisher ca. 10 % der Altablagerungen. In Einzelfällen finden außerdem Grundwasserreinigungsmaßnahmen und pneumatische Verfahren zur Reduktion der Schadstoffausbreitung im Grundwasser statt. Fazit zur Entsorgungssicherheit 10 113 Fazit zur Entsorgungssicherheit 10.1 Behandlungsbedürftige Siedlungsabfälle Für das Jahr 2025 ist nach der Prognose mit einer Menge von rund 4,42 Mio. t an behandlungsbedürftigen Siedlungsabfällen zu rechnen. Gegenüber dem Jahr 2010 bedeutet dies einen Mengenrückgang um rund 0,56 Mio. t bzw. 11 %. Bei den Mengen an Hausmüll, Sperrmüll, hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen und sonstigen behandlungsbedürftigen Abfällen, die den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zukünftig überlassen und direkt in Hausmüllverbrennungsanlagen entsorgt werden, ist von einer Größenordnung von rund 3,11 Mio. t auszugehen. Aus der mechanisch-biologischen sowie der mechanischen Behandlung von Siedlungsabfällen sind weitere rund 0,64 Mio. t Abfälle zu erwarten, die in Hausmüllverbrennungsanlagen thermisch zu behandeln sein werden. Die vier mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen verfügten im Jahr 2010 über eine Kapazität von knapp 0,7 Mio. t. Ihr Durchsatz an behandlungsbedürftigen Abfällen betrug rund 0,3 Mio. t. Etwa 10 % des Outputs aus der mechanischen Stufe dieser Anlagen wird derzeit in Hausmüllverbrennungsanlagen entsorgt. Für die Zukunft zeichnet sich ab, dass möglicherweise ein höherer Anteil des Outputs aus diesen Anlagen in Hausmüllverbrennungsanlagen thermisch zu behandeln sein könnte. Im Kreis Borken wird gegenwärtig eine entsprechende Änderung des Behandlungskonzeptes für Restabfälle umgesetzt. Insgesamt ergibt sich damit eine Menge in einer Größenordnung von rund 3,8 Mio. t, für die zukünftig Behandlungskapazitäten in Hausmüllverbrennungsanlagen vorzuhalten sein werden. In den nordrhein-westfälischen Hausmüllverbrennungsanlagen sind Kapazitäten in Höhe von insgesamt rund 6,1 Mio. t/a vorhanden. Hinzu kommen rund 0,29 Mio. t/a, die im RZR II für die Behandlung von Gewerbeabfällen zur Verfügung stehen. Zur Entsorgung der in Nordrhein-Westfalen derzeit und in Zukunft anfallenden behandlungsbedürftigen Siedlungsabfälle sind die in Hausmüllverbrennungsanlagen und mechanischbiologischen Abfallbehandlungsanlagen zur Verfügung stehenden Kapazitäten mehr als ausreichend. Es besteht somit eindeutig Entsorgungssicherheit für die behandlungsbedürftigen Siedlungsabfälle in NordrheinWestfalen. Dem Ziel, die in Nordrhein-Westfalen anfallenden gemischten Siedlungsabfälle auch weiterhin im Land selbst zu entsorgen, stehen weder die Mengen noch die Behandlungskapazitäten entgegen, von denen gegenwärtig und für die Zukunft auszugehen ist. Kapazitäten, die für die Siedlungsabfallentsorgung nicht benötigt werden, können für behandlungsbedürftige Abfälle, die in nordrhein-westfälischen Gewerbebetrieben anfallen, genutzt werden. Ähnlich wie bei den Siedlungsabfällen muss jedoch auch bei vergleichbaren Gewerbeabfällen davon ausgegangen werden, dass sich die Mengen, die zukünftig thermisch zu behandeln sein werden, u. a. im Zuge der Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie und aufgrund der Getrennthaltungspflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes verringern werden. Vor diesem Hintergrund wird das Erfordernis gesehen, die Kapazitäten der Hausmüllverbrennungsanlagen mittel- bis langfristig an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Dies kann durch die Stilllegung von Anlagen oder einzelnen Verbrennungslinien erfolgen. Die Betreiber der Hausmüllverbrennungsanlagen in Nordrhein-Westfalen sind gehalten, entsprechende Anpassungen ihrer Kapazitäten zu prüfen und die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. Gegenwärtig machen Abfälle, die von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern direkt an Hausmüllverbrennungsanlagen angeliefert werden, etwa 60 % des Durchsatzes aus. Ziel ist es, die nordrhein-westfälischen Hausmüllverbrennungsanlagen bis zum Jahr 2020 zu etwa 75 % mit Abfällen auszulasten, die den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassen werden. Die Anlagenbetreiber sind aufgefordert, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplans entsprechende Vorschläge für ihre Anlagen zu unterbreiten. 10.2 Ablagerungsfähige Siedlungsabfälle Die Siedlungsabfallmenge, die den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zukünftig voraussichtlich zur Ablagerung überlassen wird, ist konservativ mit rund 3 Mio. t/a abgeschätzt worden. Bei den ablagerungsfähigen Siedlungsabfällen handelt es sich zum größten Teil um Bau- und Abbruchabfälle sowie um Rost- und Kesselaschen aus der Abfallverbrennung. Für die Entsorgung ablagerungsfähiger Siedlungsabfälle können zukünftig insbesondere die genannten 50 Deponien der Klassen 0, I und II (vgl. Tabelle 9-7) genutzt werden. Diese Deponien verfügen derzeit über ein Restvolumen von insgesamt rund 42 Mio. m³. Darüber hinaus stehen auf Deponien in der Stilllegungsphase Volumina in Höhe von mehr als 14 Mio. m³ zeitlich befristet u. a. für die Entsorgung von ablagerungsfähigen Siedlungsabfällen zur Verfügung. 114 Durch das auf Deponien in der Ablagerungsphase zur Verfügung stehende Restvolumen ist für den Planungszeitraum und darüber hinaus Entsorgungssicherheit für die Abfälle gewährleistet, die den kreisfreien Städten und Kreisen zur Ablagerung überlassen werden. Auch wenn von einer maximal abzulagernden Siedlungsabfallmenge in Höhe von ca. 4,4 Mio. t/a ausgegangen würde, wäre dadurch die Entsorgungssicherheit nicht gefährdet. Dabei ist berücksichtigt, dass neben Siedlungsabfällen in mehr oder weniger großem Umfang auch Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen abgelagert werden. Für die Entsorgung bestimmter Siedlungsabfälle (z. B. Rostund Kesselaschen, Dämmmaterial, asbesthaltige Baustoffe) können darüber hinaus Deponien genutzt werden, die ansonsten schwerpunktmäßig der Entsorgung gewerblicher Abfälle dienen. Siedlungsabfälle, die die Zuordnungskriterien der Deponieverordnung (DepV) für Deponien der Klassen 0, I und II nicht einhalten, sind auf DK III-Deponien bzw. Deponien mit DK III-Abschnitten abzulagern. Auch hier steht im Planungszeitraum ein ausreichendes Deponievolumen zur 51 Verfügung . Die Aussagen zur Entsorgungssicherheit für ablagerungsfähige Abfälle beziehen sich entsprechend dem sachlichen Geltungsbereich des Abfallwirtschaftsplans ausschließlich auf Abfälle, die den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassen werden. Sie stehen damit der Erweiterung, Planung und Errichtung von Deponien, die teilweise oder ausschließlich auf die Entsorgung von Abfällen aus gewerblichen Herkunftsbereichen ausgerichtet sind, und einem entsprechenden Bedarfsnachweis nicht entgegen. Ein möglicher Bedarf an Deponievolumen für derartige Abfälle wird durch den Abfallwirtschaftsplan weder bestätigt noch ausgeschlossen. _________________________________________________ 51 Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen, Teilplan Sonderabfälle (gefährliche Abfälle) Fazit zur Entsorgungssicherheit Glossar 11 115 Glossar AbfRRL Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien AbfVerbrG Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen und des Basler Übereinkommens vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung (Abfallverbringungsgesetz) vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1462), zuletzt geändert durch Artikel 4 Absatz 34 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) AbfVerbrV Abfallverbringungsverordnung (VVA); siehe EG-AbfVerbrV ABILA Abfallbilanz für Siedlungsabfälle AIDA Abfallinformations- und Datendrehscheibe ASN Abfallschlüsselnummer ASTO Abfall- Sammel- und Transportverband Oberberg AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft des Kreis Warendorf AWK Abfallwirtschaftskonzept AWV Abfallwirtschaftsverband Lippe BA Biologische Abfallbehandlungsanlage BAV Bergischer Abfallwirtschaftsverband BGB Bürgerliches Gesetzbuch 17. BImSchV Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen) vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 1021,1044, 3754) 30. BImSchV Dreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen) vom 20. Februar 2001 (BGBl. I S. 317), zuletzt geändert durch Art. 3 der Verordnung vom 27. April 2009 (BGBl. I S. 900) BIOWEST Biologische Abfallbehandlung Westfalen GmbH BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung BRAM-Anlage Ersatzbrennstoff- / Sekundärbrennstoffanlage (BRAM = Brennstoff aus Müll) BREF Best Available Techniques Reference Document BVT Beste Verfügbare Technik CO2 Kohlendioxid DepV Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung) vom 27. April 2009 (BGBl. I S. 900), zuletzt geändert durch Art. 7 der Verordnung vom 2. Mai 2013 (BGBI. I S.973) DK Deponieklasse EBS-Kraftwerk Ersatzbrennstoff-Kraftwerk 116 Glossar EFA Effizienz-Agentur NRW EG-AbfVerbrV Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (EG-Abfallverbringungsverordnung) (ABl. Nr. L 190 S. 1), zuletzt geändert durch Art. 1 ÄndVO (EG) 669/2008 vom 15. Juli 2008 (ABl. Nr. l S. 7) EKOCity Abfallwirtschaftsverband der Städte Bochum, Herne, Remscheid und Wuppertal, des Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreis Mettmann und Kreis Recklinghausen und des Regionalverband Ruhr (RVR) EuGH Europäischer Gerichtshof FuE Forschungs- und Entwicklungsvorhaben GEG Abfallwirtschaftsgesellschaft des Kreis Gütersloh GkG Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 1979 (GV.NRW. S. 621), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. Oktober 2012 (GV.NRW. S. 474) GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750,3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 78 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) IT.NRW Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen; vormals: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen (LDS NRW) KlimaschutzG NRW Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen (Klimaschutzgesetz NRW) vom 29. Januar 2013 (GV.NRW. S. 33) KMU Kleine und mittlere Unternehmen KrWG Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz) vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), zuletzt geändert durch § 44 Absatz 4 des Gesetzes vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324) KrW-/AbfG Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723), außer Kraft getreten aufgrund des Gesetzes vom 24.Februar 2012 (BGBl. I S. 212) m.W.v. 01.06.2012 LAbfG Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesabfallgesetz) vom 21. Juni 1988 (GV.NRW. S. 250), zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes vom 21. März 2013 (GV.NRW. S. 148) LANUV NRW Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW LoNaK Lokale Nachhaltige Kreislaufwirtschaft LVP Leichtverpackungen MA Mechanische Abfallbehandlungsanlage MBA Mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage MBRA Mechanisch-biologische Restabfallbehandlungsanlage MHKW Müllheizkraftwerk Glossar 117 MVA Müllverbrennungsanlage ÖKOPROFIT Ökologisches Projekt für integrierte Umwelt-Technik örE Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger PIUS Produktionsintegrierter Umweltschutz PPK Papier, Pappe, Kartonagen RECOM Recovery Ecological Management REK Zweckverband Rheinische Entsorgungs-Kooperation RVO TVgG NRW Verordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (Verordnung Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – RVO TVgG - NRW), vom 14. Mai 2013 (GV.NRW. S. 254) SNVP Stoffgleiche Nichtverpackungen SUP Strategische Umweltprüfung SUPG Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG (SUPG) vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1746) SUP-RL Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. Nr. L 197 S. 30) TVgG - NRW Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG - NRW) vom 10. Januar 2012 (GV.NRW. S. 17) UBA Umweltbundesamt UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) VerpackV Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung) vom 21. August 1998 (BGBl. I S. 2379), zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 19 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) VVA Verbringung von Abfällen ZEW Zweckverband Entsorgungsregion West ZfA Zweckverband für Abfallbeseitigung ZRE Entsorgungsverband RegioEntsorgung 118 12 Anhang Anhang