Daten
Kommune
Aldenhoven
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Erstellt
31.07.10, 13:37
Aktualisiert
31.07.10, 13:37
Stichworte
Inhalt der Datei
SITZUNGSVORLAGE
Nr. 72/2001
30.05.2001
BESCHLUSS-VORLAGE
Federführendes
Sachgebiet: 61
Dezernat:
II
öffentliche Sitzung X
Kenntnis
genommen:
nichtöffentliche Sitzung
Kosten DM
H.H.Stelle
Mittel stehen
nicht
Mittel stehen nur mit
zur
Beratungsfolge
Bauverwaltungsausschuss
Gemeinderat
Termin
04.07.2001
Bürgermeister
DM zur Verfügung
TOP Ein Ja
Nein Ent Bemerkungen
Betreff:
Bauleitplanung;
23. Änderung des Flächennutzungsplanes - Dürboslar hier:
a)
Beschluss zu den eingegangenen Bedenken und Anregungen während
der Offenlage
b)
Feststellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Zu a):
Der Bauverwaltungsausschuss emfiehlt dem Rat die nachstehenden Stellungnahmen zu den
eingegangenen Bedenken und Anregungen.
Zu b).
Der Bauverwaltungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, die 23. Änderung des
Flächennutzungsplanes - Dürboslar - mit Erläuterungsbericht zu beschließen und die
Verwaltung zu beauftragen, diese Änderung mit Erläuterungsbericht der Bezirksregierung
gemäß § 6 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und die Genehmigung ortsüblich
bekanntzumachen.
Sachdarstellung:
Zu a):
Gemäß Beschluss des Bauverwaltungsausschusses vom 07.02.2001 hat der Entwurf der
23. Änderung des Flächennutzungsplanes - Dürboslar - mit Erläuterungsbericht in der Zeit
vom 19.03.2001 bis 20.04.2001 einschließlich offengelegen. Die beteiligten Träger
öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 07.03.2001 von der Offenlage in Kenntnis
gesetzt.
Nachfolgende Bedenken und Anregungen sind eingegangen:
1.
Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege, Bonn, vom 26. April 2001:
Innerhalb des Plangebietes der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes liegen dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege (RAB) keine konkreten Daten über Bodendenkmäler
vor, jedoch liegt das Plangebiet in einem bereits in der Vorgeschichte intensiv besiedelten
Bereich. Das RAB schlägt vor, zunächst eine Grunderfassung der Bodendenkmäler
vorzunehmen. Diese Grunderfassung erfolgt - soweit die Flächen vorbereitet sind - durch das
Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege. Ein abschließendes Ergebnis liegt jedoch nicht
vor. Es wird um Mitteilung gebeten, wann eine verbindliche Bauleitplanung vorgesehen ist,
da der Aufstellungsbeschluss und das Prospektionsergebnis in einen zeitlichen
Zusammenhang zu bringen sind.
Stellungnahme:
Den Anregungen des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege wird z. T. gefolgt. Die
Verwaltung der Gemeinde Aldenhoven unterstützt die Prospektion der Flächen. Derzeit kann
jedoch keine Mitteilung gemacht werden, wann mit der verbindlichen Bauleitplanung
begonnen wird. Um rechtzeitig auf evtl. vorhandene Fundstätten reagieren zu können, ist eine
Untersuchung der Flächen kurzfristig durchzuführen. Erfahrungsgemäß können die Belange
der
Bodendenkmalpflege weitreichende finanzielle Auswirkungen bzw. Flächenrestriktionen
bedeuten und sollten somit möglichst frühzeitig in die Abwägungen eingestellt werden.
2.
Staatliches Umweltamt, Aachen, vom 01.04.2001
Meine immissionsschutzrechtlichen Bedenken sind aufgrund Ihrer Vorlage ausgeräumt.
Meine
Hinweise zu den wasserwirtschaftlichen Belangen (Abwasserbeseitigung,
Hochwasserschutz und Beseitigung des Niederschlagswassers) bitte ich im Rahmen des
Verfahrens weiterhin zu berücksichtigen.
Stellungnahme:
Die wasserwirtschaftlichen Belange werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung
(Bebauungsplan) berücksichtigt.
3.
Landesbetrieb Straßenbau NRW, Aachen, vom 30.03.2001
Das Plangebiet der Flächennutzungsplanänderung liegt im Bereich der freien Strecke der B
56. Die Einhaltung der 20-Meter-Anbau-Verbotszone muss gewährleistet sein und es dürfen
keine unmittelbaren Erschließungen zur freien Strecke erfolgen. Beim nachfolgenden
Bebauungsplan müssen diese Restriktionen eingehalten werden und die Ausbauplanung der
planfestgestellten B 56 zwischen K 12 und Dürboslar muss berücksichtigt werden.
Stellungnahme:
Die Anregungen werden berücksichtigt. In der verbindlichen Bauleitplanung werden die
20-Meter-Anbau-Verbotszone, das direkte Anschlussverbot und die Ausbauplanung der B 56
berücksichtigt.
Sitzungsvorlage (SV-Nr. 72/2001)
4.
Seite 3
Klaus Bommers, Aldenhoven, vom 15.04.2001
Hiermit erhebe ich Einspruch gegen den geplanten Bebauungsplan in der Gemarkung
Dürboslar, Flur 3, Flurstücke 130, 134, 127 und Flur 13, Flurstücke 176 und 72.
Da meine private Hofzufahrt von ca. 200 m Länge unmittelbar durch dieses Baugebiet führt
und eine erhebliche Lärmbelästigung, die während der gesamten Erntezeit von Getreide,
Kartoffeln und Rüben (auch nachts) durch laufende Traktoren, Trocknungs- und Kühlgeräte
besteht, könnten die Anwohner sich erheblich belästigt fühlen.
Da zurzeit die landwirtschaftlichen Betriebe im Umbruch sind, kann man davon ausgehen,
dass in Zukunft wieder Vieh gehalten werden muss und somit zuzüglich auch noch mit
starken Geruchsbelästigungen gerechnet werden muss.
Da meine gesamte Hofanlage unter Denkmalschutz steht, wäre ich auch noch gezwungen,
neue Stallungen auf den besagten Parzellen vor dem Hof anzulegen.
Stellungnahme:
Die Anregungen und Bedenken werden nicht berücksichtigt. Die private Parzelle der
Hofzufahrt wird zwar durch den Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes überdeckt,
impliziert jedoch keine enteignende Wirkung.
Bezüglich möglicher Lärm- und Geruchsbelästigungen wird im verbindlichen Bauleitplanverfahren eine gutachterliche Untersuchung durchgeführt werden, die in Abstimmung mit
dem staatlichen Umweltamt Aachen ggf. notwendige Schallschutzmaßnahmen festlegen
wird. Sollten langfristige Betriebserweiterungen geplant sein, sollten diese durch den
Landwirt konkretisiert werden, um eine entsprechende Nutzung im Bauleitplanverfahren
sicherzustellen.
5.
Bezirksregierung Arnsberg, Dortmund, vom 17.04.2001
Das Plangebiet liegt über dem Steinkohlenbergwerksfeld “Norbert Metz” sowie über dem
Braunkohlenbergwerksfeld “Aldenhoven 5". Bezüglich des umgegangenen Bergbaues kann
abschließend keine Aussage getroffen werden. In diesem Zusammenhang wird auf die
Zuständigkeit des Bergamtes verwiesen.
Zur Klärung, ob zukünftige bergbauliche Maßnahmen durchgeführt werden, wird empfohlen,
die o.g. Bergwerkseigentümerinnen um Stellungnahme zu bitten.
Es ist nicht auszuschließen, dass durch Sümpfungsmaßnahmen - insbesondere im Bereich
tektonischer Unstetigkeiten - Bodenbewegungen an der Tagesoberfläche auftreten.
Stellungnahme:
Die Anregungen werden berücksichtigt. Die o.g. Stellen wurden im Bauleitplanverfahren
beteiligt und haben keine Anregungen diesbezüglich vorgetragen, so dass keine
Einschränkungen zu erwarten sind.
Sitzungsvorlage (SV-Nr. 72/2001)
6.
Seite 4
Dr. med. Angelika Kasik-Dennhardt, Aldenhoven, vom 27.04.2001
Ich erhebe Einspruch gegen die geplante Bebauung an der B 56.
Begründung:
Die Lärmbelästigung ist schon jetzt hoch, im Sommer besonders nachts bedingt durch die
landwirtschaftlichen Maschinen. Ich befürchte eine Verstärkung des Lärmpegels im bebauten
Gebiet.
Stellungnahme:
Die Anregung wird berücksichtigt. In der verbindlichen Bauleitplanung wird sowohl die
Lärmsituation der B 56 als auch die der landwirtschaftlichen Betriebe untersucht. Falls
erhöhte Schallimmissionen zu erwarten sind, werden entsprechende Schallschutzmaßnahmen
vorgesehen, um eine verträgliche Wohnnutzung sicherzustellen.
Zu b):
Zum Abschluss des Verfahrens ist es notwendig, den Feststellungsbeschluss zu fassen.