Daten
Kommune
Brühl
Größe
186 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
21.03.17, 15:12
Aktualisiert
21.03.17, 15:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
50
Rempe
50 20 30
15.02.2017
86/2017
Betreff
Gewährung von Beförderungsscheinen für Schwerbehinderte
Beratungsfolge
Sozialausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen
BGM
Zust. Dez.
Freytag
Burkhardt
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Die Mitglieder des Sozialausschusses nehmen den Bericht des Bürgermeisters zur
Kenntnis und beschließen keine Änderung bei der Gewährung der Beförderungsscheine
für schwerbehinderte Menschen von derzeit 2,05 € je Schein (0,41 € je Kilometer, bei
maximal fünf Kilometern je Fahrt). Ferner wird das Abrechnungsverfahren dahingehend
ausgeweitet, dass teilnehmende Unternehmen die Rechnung inklusive der Fahrscheine
bis zum Ablauf des nächsten Monats eines jeden Quartals vorlegen können.
Erläuterungen:
Die Stadt Brühl gewährt bereits seit dem Jahr 1979 auf freiwilliger Basis
Beförderungsscheine für Menschen mit Behinderung zur Inanspruchnahme von in Brühl
ansässigen Taxiunternehmen und Fahrdiensten. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie der
Stadt Brühl über die Gewährung von Beförderungsscheinen für Schwerbehinderte. Laut
derzeit gültiger Richtlinie sind Menschen mit Behinderung anspruchsberechtigt, die in ihrer
Bewegungsfähigkeit derart beeinträchtigt sind, dass ihnen die Benutzung anderer
Verkehrsmittel nicht oder nur unter sehr großen Erschwernissen zuzumuten ist und die
darüber hinaus Anspruch auf einen Brühl-Pass haben. Als Nachweis der Behinderung gilt
der Bescheid vom Versorgungsamt oder ein amtlicher Schwerbehindertenausweis mit
einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 v.H. und mindestens einem der
Nachteilsausgleiche/Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“. Diese Merkmale berechtigen bereits
zur kostenlosen Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs.
Bewilligt werden derzeit für jeden Berechtigten 20 Beförderungsscheine pro Monat à 5
Besetztkilometer mit einem Wert von 2,05 € pro Schein. Dies ergib einen monatlichen
Gesamtwert von 41,00 €. Die Scheine werden quartalsweise ausgegeben. Jeder Schein
wird jedoch für einen bestimmten Monat ausgestellt um zu verhindern, dass diese in
großer Anzahl gesammelt werden. Insoweit wird eine regelmäßige Nutzung forciert.
Seite - 2 –
Drucksache 86/2017
Werden Fahrten über den Wert der Beförderungsscheine hinaus (also mehr als 5 km) in
Anspruch genommen, muss die Differenz die/der berechtigte Nutzer/in selbst
übernehmen. Dieses gilt auch für die jeweils zu zahlenden Grundpreise der
Taxiunternehmen und Fahrdienste in der Preisspanne von aktuell 3,20 € bis 3,40 €. Die
Nutzung mehrerer Scheine für eine Fahrt ist jedoch möglich.
Die Taxiunternehmen/Fahrdienste müssen eine Vereinbarung mit der Stadt Brühl treffen
und die gültige Richtlinie anerkennen. Spätestens zum Ende eines jeden Quartals
(31.3./30.6./30.9./31.12.) ist eine Rechnung inklusive der Beförderungsscheine
vorzulegen. Die Kosten werden nach Prüfung durch die Verwaltung direkt an die
entsprechenden Unternehmen erstattet.
Im Jahr 2016 nutzten insgesamt elf Berechtigte das Angebot der Stadt Brühl. Von diesen
verstarben im Berichtszeitraum zwei Nutzer. Eine weitere Person ist aus Brühl verzogen.
Bei einem Brühler Bürger wurde die in der derzeit gültigen Richtlinie formulierte
Härtefallregelung angewandt. Dieser befindet sich in einem Wachkoma, verfügt jedoch
nicht über einen Brühl-Pass. Der Bürger erhält anstatt 20 Beförderungsscheine lediglich
10 Beförderungsscheine pro Monat.
Im Jahr 2015 sind der Stadt Brühl für dieses freiwillige Angebot 2.300 € und im Jahr 2016
insgesamt 2.500 € an Kosten entstanden. Zu berücksichtigen ist, dass die
Taxiunternehmen und Fahrdienste die real gefahrenen Kilometer der Berechtigten
erstattet bekommen. Nicht immer werden die fünf Besetztkilometer pro Schein von den
Berechtigten ausgenutzt.
Im Haushalt 2017 wurde, wie in den Vorjahren,
Behindertenfahrten ein Betrag von 2.000 € festgesetzt.
für
die
Durchführung
der
Sachkundiger Bürger Stilz (CDU) hat sich in der Sitzung des Sozialausschusses vom
08.11.2016 für eine Verdreifachung des freiwilligen Zuschusses ausgesprochen und um
Prüfung gebeten, wie das Abrechnungsverfahren vereinfacht werden könnte.
In der Sitzung des Haupausschusses vom 14.11.2016 wurde das Thema nochmals
angesprochen und durch Bürgermeister Freytag eine Vorlage für den Sozialausschuss
zugesagt worden.
Bei der Ausgabe der Beförderungsscheine handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung
der Stadt Brühl für die in Brühl lebenden Bürgerinnen und Bürger mit erheblichen
Mobilitätseinschränkungen und Anspruch auf Unterstützung. Der ursprüngliche Gedanke
bei Einführung der Beförderungsscheine im Jahr 1979 war, die damaligen
eingeschränkten Mobilitätsangebote (nicht vorhandener barrierefreier Zugang und
Nutzung der ÖPNV-Angebote) zu kompensieren. Dieser Missstand wurde heute
weitestgehend durch Initiierung und Umsetzung barrierefreier Umbaumaßnahmen im
ÖPNV in den letzten Jahren behoben. Menschen, die einen sogenannten E-Scooter
benutzen, sind derzeit allerdings weiterhin von der Nutzung und Beförderung vom ÖPNV
im Kölner Raum ausgeschlossen.
Aufgrund der insgesamt angespannten Haushaltslage und der durch den Rat
ausgesprochenen jährlichen Aufforderung an die Verwaltung, Einsparungen im Haushalt
vorzuschlagen (Berichtswesen), ist abzuwägen, ob die derzeitige freiwillige Leistung und
ggfs. auch eine zusätzliche
Erhöhung verhältnismäßig ist. Die oben genannten
Berechtigten können aufgrund Ihrer persönlichen Situation den öffentlichen Nahverkehr
vollständig kostenlos nutzen. Die Beförderungsscheine sind eine besondere, zusätzliche
Vergünstigung, welche die Stadt Brühl im Gegensatz zu vielen kreisangehörigen
Drucksache 86/2017
Seite - 3 –
Kommunen des Rhein-Erft-Kreises bislang aufrecht erhalten hat. Eine aktuelle Abfrage in
den kreisangehörigen Kommunen zur Ausgabe von Beförderungsscheinen oder ähnlich
gestalteten Vergünstigungen hat folgendes Ergebnis gebracht:
Kommune
Stadt Bedburg
Stadt Bergheim
Stadt Elsdorf
Stadt Erftstadt
Stadt Frechen
Stadt Hürth
Stadt Kerpen
Stadt Pulheim
Stadt Wesseling
Stadt Brühl
Angebot
1 Wertmarke/Monat à 41,00 €
keine Vergünstigungen
keine Vergünstigungen
keine Vergünstigungen
keine Vergünstigungen
keine Vergünstigungen
1 Gutschein pro Monat (Wert: 12,78 €)
keine Vergünstigungen
2 Fahrscheine pro Monat à 5,00 € = 10 €
pro Monat
20 Beförderungsscheine pro Monat à 5
Besetztkilometer (Wert von 2,05 € pro
Schein). Dies ergib einen monatlichen
Gesamtwert von 41,00 €.
Voraussetzungen der Stadt Bedburg:
Personen, die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen aG, oder
G sind, können eine Wertmarke im Wert von monatlich 41,00 € beantragen. Die
Abrechnung erfolgt monatlich. Derzeit nimmt eine Person dieses Angebot wahr.
Voraussetzungen der Stadt Kerpen:
Personen, die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen aG, H, B
und/oder BL sind, können für eine monatliche Fahrt mit dem Spezialwagen des
Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter - Bereich Kerpen/Rhein-Erft-Kreis,
Fahrgutscheine im Wert von 12,78 € beantragen.
Voraussetzungen Stadt Wesseling:
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Beförderungsscheine ist, dass der Grad der
Behinderung mindestens 80% beträgt. Auf dem Schwerbehindertenausweis müssen die
Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ eingetragen sein. Der Antrag auf Gewährung von
Beförderungsscheinen ist beim Bürgeramt der Stadt Wesseling zu stellen. Der gültige
Schwerbehindertenausweis
ist
bei
der
Antragstellung
vorzulegen.
Die
Beförderungsscheine werden quartalsmäßig ausgehändigt, d.h. jeweils für drei Monate.
Monatlich werden zwei Beförderungsscheine zu je 5,00 Euro gewährt. Diese können dann
bei den einzelnen Fahrten eingelöst werden. Die Beförderungsscheine sind nicht
übertragbar und gelten nur für den jeweils angegebenen Monat. Pro Fahrt kann nur ein
Beförderungsschein eingelöst werden. Es ist nicht möglich, bei einer längeren Fahrt
mehrere Beförderungsscheine einzulösen. Sollten bei einer Fahrt höhere Kosten anfallen
als durch die Beförderungsscheine bezuschusst, so müssen diese Mehrkosten selber
getragen werden. Für die Fahrten können die in Wesseling ansässigen
Behindertenfahrdienste sowie die ortsansässigen Taxi-Unternehmen in Anspruch
genommen werden.
Seite - 4 –
Drucksache 86/2017
Eine Erhöhung der freiwilligen Leistung in Brühl hätte folgende finanzielle Auswirkung:
Alternative
aktueller Stand
1
2
3
4
5
Wert je Schein
Kosten bei 10
Kosten Jahr
Nutzer/innen (mit je
20 Scheinen) pro
Monat
2,05 €
410 €
4.920 €
3,00 €
600 €
7.200 €
4,00 €
800 €
9.600 €
5,00 €
1.000 €
12.000 €
6,00 €
1.200 €
14.400 €
keine Ausgabe von
0€
Beförderungsscheinen mehr
Die Differenz der oben dargestellten Kosten von 4.920 € und der zuletzt tatsächlich
angefallen Kosten (2.500 € in 2016) kommt durch nicht vollständige Nutzung der
ausgegebenen Scheine zustande.
Im Haushaltsplan 2017 sind 2.000 € für Behindertenfahrten enthalten. Soweit eine
Erhöhung der Wertigkeit eines Beförderungsscheines beschlossen wird, wären diese
Mittel überplanmäßig bereitzustellen und im Hauptausschuss zu beschließen, wobei eine
entsprechende Deckungsmöglichkeit gefunden werden müsste.
Das aktuelle Abrechnungssystem ist einfach und klar geregelt. Um die finanziellen
Auswirkungen und Entwicklungen regelmäßig zu überprüfen, ist eine quartalsweise
Abrechnung sinnvoll. Um den Fahrdiensten eine längere Bearbeitungszeit einzuräumen,
könnte die Frist zur Vorlage der Rechnungen inklusive Fahrscheine um einen Monat
verlängert werden (30.04./31.07./31.10./31.01.). Weitere Vereinfachungen sind aus Sicht
der Verwaltung nicht möglich.
In letzter Zeit reichen insbesondere zwei Brühler Taxiunternehmen die Abrechnungen
teilweise sehr verspätet ein (mehrere Monate nach Ablauf der Frist). Auch wurden
verfallene Fahrscheine von Vormonaten angenommen. Überprüfungen der Rechnungen
haben ergeben, dass auch zu viele oder zu wenige Scheine abgerechnet wurden. Diese
Fehlerquelle liegt nach Auffassung der Verwaltung eindeutig bei diesen Taxiunternehmen.
Dass eine reibungslose Abrechnung möglich ist, zeigen andere Firmen, deren
Rechnungen zeitnah und ohne Grund für Beanstandungen eingereicht werden. Hier kann
ohne Probleme eine unmittelbare Kostenübernahme erfolgen.
Anlage(n):
(1) Richtlinien der Stadt Brühl über die Gewährung von Beförderungsscheinen für
Schwerbehinderte
(2) Beförderungsschein