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Vorlage (Gewährung von Beförderungsscheinen für Schwerbehinderte)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
186 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
21.03.17, 15:12
Aktualisiert
21.03.17, 15:12
Vorlage (Gewährung von Beförderungsscheinen für Schwerbehinderte) Vorlage (Gewährung von Beförderungsscheinen für Schwerbehinderte) Vorlage (Gewährung von Beförderungsscheinen für Schwerbehinderte) Vorlage (Gewährung von Beförderungsscheinen für Schwerbehinderte)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 50 Rempe 50 20 30 15.02.2017 86/2017 Betreff Gewährung von Beförderungsscheinen für Schwerbehinderte Beratungsfolge Sozialausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen BGM Zust. Dez. Freytag Burkhardt Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Die Mitglieder des Sozialausschusses nehmen den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis und beschließen keine Änderung bei der Gewährung der Beförderungsscheine für schwerbehinderte Menschen von derzeit 2,05 € je Schein (0,41 € je Kilometer, bei maximal fünf Kilometern je Fahrt). Ferner wird das Abrechnungsverfahren dahingehend ausgeweitet, dass teilnehmende Unternehmen die Rechnung inklusive der Fahrscheine bis zum Ablauf des nächsten Monats eines jeden Quartals vorlegen können. Erläuterungen: Die Stadt Brühl gewährt bereits seit dem Jahr 1979 auf freiwilliger Basis Beförderungsscheine für Menschen mit Behinderung zur Inanspruchnahme von in Brühl ansässigen Taxiunternehmen und Fahrdiensten. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie der Stadt Brühl über die Gewährung von Beförderungsscheinen für Schwerbehinderte. Laut derzeit gültiger Richtlinie sind Menschen mit Behinderung anspruchsberechtigt, die in ihrer Bewegungsfähigkeit derart beeinträchtigt sind, dass ihnen die Benutzung anderer Verkehrsmittel nicht oder nur unter sehr großen Erschwernissen zuzumuten ist und die darüber hinaus Anspruch auf einen Brühl-Pass haben. Als Nachweis der Behinderung gilt der Bescheid vom Versorgungsamt oder ein amtlicher Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 v.H. und mindestens einem der Nachteilsausgleiche/Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“. Diese Merkmale berechtigen bereits zur kostenlosen Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs. Bewilligt werden derzeit für jeden Berechtigten 20 Beförderungsscheine pro Monat à 5 Besetztkilometer mit einem Wert von 2,05 € pro Schein. Dies ergib einen monatlichen Gesamtwert von 41,00 €. Die Scheine werden quartalsweise ausgegeben. Jeder Schein wird jedoch für einen bestimmten Monat ausgestellt um zu verhindern, dass diese in großer Anzahl gesammelt werden. Insoweit wird eine regelmäßige Nutzung forciert. Seite - 2 – Drucksache 86/2017 Werden Fahrten über den Wert der Beförderungsscheine hinaus (also mehr als 5 km) in Anspruch genommen, muss die Differenz die/der berechtigte Nutzer/in selbst übernehmen. Dieses gilt auch für die jeweils zu zahlenden Grundpreise der Taxiunternehmen und Fahrdienste in der Preisspanne von aktuell 3,20 € bis 3,40 €. Die Nutzung mehrerer Scheine für eine Fahrt ist jedoch möglich. Die Taxiunternehmen/Fahrdienste müssen eine Vereinbarung mit der Stadt Brühl treffen und die gültige Richtlinie anerkennen. Spätestens zum Ende eines jeden Quartals (31.3./30.6./30.9./31.12.) ist eine Rechnung inklusive der Beförderungsscheine vorzulegen. Die Kosten werden nach Prüfung durch die Verwaltung direkt an die entsprechenden Unternehmen erstattet. Im Jahr 2016 nutzten insgesamt elf Berechtigte das Angebot der Stadt Brühl. Von diesen verstarben im Berichtszeitraum zwei Nutzer. Eine weitere Person ist aus Brühl verzogen. Bei einem Brühler Bürger wurde die in der derzeit gültigen Richtlinie formulierte Härtefallregelung angewandt. Dieser befindet sich in einem Wachkoma, verfügt jedoch nicht über einen Brühl-Pass. Der Bürger erhält anstatt 20 Beförderungsscheine lediglich 10 Beförderungsscheine pro Monat. Im Jahr 2015 sind der Stadt Brühl für dieses freiwillige Angebot 2.300 € und im Jahr 2016 insgesamt 2.500 € an Kosten entstanden. Zu berücksichtigen ist, dass die Taxiunternehmen und Fahrdienste die real gefahrenen Kilometer der Berechtigten erstattet bekommen. Nicht immer werden die fünf Besetztkilometer pro Schein von den Berechtigten ausgenutzt. Im Haushalt 2017 wurde, wie in den Vorjahren, Behindertenfahrten ein Betrag von 2.000 € festgesetzt. für die Durchführung der Sachkundiger Bürger Stilz (CDU) hat sich in der Sitzung des Sozialausschusses vom 08.11.2016 für eine Verdreifachung des freiwilligen Zuschusses ausgesprochen und um Prüfung gebeten, wie das Abrechnungsverfahren vereinfacht werden könnte. In der Sitzung des Haupausschusses vom 14.11.2016 wurde das Thema nochmals angesprochen und durch Bürgermeister Freytag eine Vorlage für den Sozialausschuss zugesagt worden. Bei der Ausgabe der Beförderungsscheine handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung der Stadt Brühl für die in Brühl lebenden Bürgerinnen und Bürger mit erheblichen Mobilitätseinschränkungen und Anspruch auf Unterstützung. Der ursprüngliche Gedanke bei Einführung der Beförderungsscheine im Jahr 1979 war, die damaligen eingeschränkten Mobilitätsangebote (nicht vorhandener barrierefreier Zugang und Nutzung der ÖPNV-Angebote) zu kompensieren. Dieser Missstand wurde heute weitestgehend durch Initiierung und Umsetzung barrierefreier Umbaumaßnahmen im ÖPNV in den letzten Jahren behoben. Menschen, die einen sogenannten E-Scooter benutzen, sind derzeit allerdings weiterhin von der Nutzung und Beförderung vom ÖPNV im Kölner Raum ausgeschlossen. Aufgrund der insgesamt angespannten Haushaltslage und der durch den Rat ausgesprochenen jährlichen Aufforderung an die Verwaltung, Einsparungen im Haushalt vorzuschlagen (Berichtswesen), ist abzuwägen, ob die derzeitige freiwillige Leistung und ggfs. auch eine zusätzliche Erhöhung verhältnismäßig ist. Die oben genannten Berechtigten können aufgrund Ihrer persönlichen Situation den öffentlichen Nahverkehr vollständig kostenlos nutzen. Die Beförderungsscheine sind eine besondere, zusätzliche Vergünstigung, welche die Stadt Brühl im Gegensatz zu vielen kreisangehörigen Drucksache 86/2017 Seite - 3 – Kommunen des Rhein-Erft-Kreises bislang aufrecht erhalten hat. Eine aktuelle Abfrage in den kreisangehörigen Kommunen zur Ausgabe von Beförderungsscheinen oder ähnlich gestalteten Vergünstigungen hat folgendes Ergebnis gebracht: Kommune Stadt Bedburg Stadt Bergheim Stadt Elsdorf Stadt Erftstadt Stadt Frechen Stadt Hürth Stadt Kerpen Stadt Pulheim Stadt Wesseling Stadt Brühl Angebot 1 Wertmarke/Monat à 41,00 € keine Vergünstigungen keine Vergünstigungen keine Vergünstigungen keine Vergünstigungen keine Vergünstigungen 1 Gutschein pro Monat (Wert: 12,78 €) keine Vergünstigungen 2 Fahrscheine pro Monat à 5,00 € = 10 € pro Monat 20 Beförderungsscheine pro Monat à 5 Besetztkilometer (Wert von 2,05 € pro Schein). Dies ergib einen monatlichen Gesamtwert von 41,00 €. Voraussetzungen der Stadt Bedburg: Personen, die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen aG, oder G sind, können eine Wertmarke im Wert von monatlich 41,00 € beantragen. Die Abrechnung erfolgt monatlich. Derzeit nimmt eine Person dieses Angebot wahr. Voraussetzungen der Stadt Kerpen: Personen, die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen aG, H, B und/oder BL sind, können für eine monatliche Fahrt mit dem Spezialwagen des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter - Bereich Kerpen/Rhein-Erft-Kreis, Fahrgutscheine im Wert von 12,78 € beantragen. Voraussetzungen Stadt Wesseling: Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Beförderungsscheine ist, dass der Grad der Behinderung mindestens 80% beträgt. Auf dem Schwerbehindertenausweis müssen die Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ eingetragen sein. Der Antrag auf Gewährung von Beförderungsscheinen ist beim Bürgeramt der Stadt Wesseling zu stellen. Der gültige Schwerbehindertenausweis ist bei der Antragstellung vorzulegen. Die Beförderungsscheine werden quartalsmäßig ausgehändigt, d.h. jeweils für drei Monate. Monatlich werden zwei Beförderungsscheine zu je 5,00 Euro gewährt. Diese können dann bei den einzelnen Fahrten eingelöst werden. Die Beförderungsscheine sind nicht übertragbar und gelten nur für den jeweils angegebenen Monat. Pro Fahrt kann nur ein Beförderungsschein eingelöst werden. Es ist nicht möglich, bei einer längeren Fahrt mehrere Beförderungsscheine einzulösen. Sollten bei einer Fahrt höhere Kosten anfallen als durch die Beförderungsscheine bezuschusst, so müssen diese Mehrkosten selber getragen werden. Für die Fahrten können die in Wesseling ansässigen Behindertenfahrdienste sowie die ortsansässigen Taxi-Unternehmen in Anspruch genommen werden. Seite - 4 – Drucksache 86/2017 Eine Erhöhung der freiwilligen Leistung in Brühl hätte folgende finanzielle Auswirkung: Alternative aktueller Stand 1 2 3 4 5 Wert je Schein Kosten bei 10 Kosten Jahr Nutzer/innen (mit je 20 Scheinen) pro Monat 2,05 € 410 € 4.920 € 3,00 € 600 € 7.200 € 4,00 € 800 € 9.600 € 5,00 € 1.000 € 12.000 € 6,00 € 1.200 € 14.400 € keine Ausgabe von 0€ Beförderungsscheinen mehr Die Differenz der oben dargestellten Kosten von 4.920 € und der zuletzt tatsächlich angefallen Kosten (2.500 € in 2016) kommt durch nicht vollständige Nutzung der ausgegebenen Scheine zustande. Im Haushaltsplan 2017 sind 2.000 € für Behindertenfahrten enthalten. Soweit eine Erhöhung der Wertigkeit eines Beförderungsscheines beschlossen wird, wären diese Mittel überplanmäßig bereitzustellen und im Hauptausschuss zu beschließen, wobei eine entsprechende Deckungsmöglichkeit gefunden werden müsste. Das aktuelle Abrechnungssystem ist einfach und klar geregelt. Um die finanziellen Auswirkungen und Entwicklungen regelmäßig zu überprüfen, ist eine quartalsweise Abrechnung sinnvoll. Um den Fahrdiensten eine längere Bearbeitungszeit einzuräumen, könnte die Frist zur Vorlage der Rechnungen inklusive Fahrscheine um einen Monat verlängert werden (30.04./31.07./31.10./31.01.). Weitere Vereinfachungen sind aus Sicht der Verwaltung nicht möglich. In letzter Zeit reichen insbesondere zwei Brühler Taxiunternehmen die Abrechnungen teilweise sehr verspätet ein (mehrere Monate nach Ablauf der Frist). Auch wurden verfallene Fahrscheine von Vormonaten angenommen. Überprüfungen der Rechnungen haben ergeben, dass auch zu viele oder zu wenige Scheine abgerechnet wurden. Diese Fehlerquelle liegt nach Auffassung der Verwaltung eindeutig bei diesen Taxiunternehmen. Dass eine reibungslose Abrechnung möglich ist, zeigen andere Firmen, deren Rechnungen zeitnah und ohne Grund für Beanstandungen eingereicht werden. Hier kann ohne Probleme eine unmittelbare Kostenübernahme erfolgen. Anlage(n): (1) Richtlinien der Stadt Brühl über die Gewährung von Beförderungsscheinen für Schwerbehinderte (2) Beförderungsschein