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Vorlage (2017_05_02_Ka_Brühl_Mehrzweckhalle_Erläuterungsbericht_final)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
819 kB
Datum
22.05.2017
Erstellt
09.05.17, 14:53
Aktualisiert
09.05.17, 14:53

Inhalt der Datei

Investitionspakt Soziale Integration im Quartier in NRW 2017 Erläuterungsbericht zum Programmantrag der Stadt Brühl Mehrzweckhalle für Sport, Bildung, Kultur und Begegnung April 2017 Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangssituation .................................................................................................................................................3 1.1 Kennziffern zur Stadt Brühl ........................................................................................................................... 3 1.2 Projekte zur sozialen Integration der Stadt Brühl .......................................................................................... 4 2 Handlungsbedarf im Quartier Innenstadt ...............................................................................................................6 2.1 Grundlegender Handlungsbedarf ..................................................................................................................6 2.2 Vertiefungsstandort Baublock Clemens-August-Straße / Liblarer Straße...................................................... 6 3 Konzept „Clemens-August- Campus“ - Mehrzweckhalle ....................................................................................... 8 3.1 Überblick Gesamtkonzept ............................................................................................................................. 8 3.2 Neubau Mehrzweckhalle ............................................................................................................................... 9 3.2.1 Bedarfsnachweis ................................................................................................................................ 9 3.2.2 Nutzungskonzept ............................................................................................................................. 10 3.2.3 Raumkonzept und bauliche Maßnahmen......................................................................................... 10 3.3 Mitnutzung und teilweiser Umbau GGS-Gebäude....................................................................................... 13 3.3.1 Erdgeschoss: Mensa / Bewirtung / Bürger-Treff / KInderschutzbund ............................................... 13 3.3.2 Obergeschoss 1: Citytreff / Schulküche ........................................................................................... 14 3.3.3 Obergeschoss 2: Schule / Sprachförderung / Berufsberatung ......................................................... 16 3.4 Eingangsfoyer ............................................................................................................................................. 17 3.5 Neugestaltung der Außenanlagen und öffentlichen Räume (zweiter Bauabschnitt) .................................... 17 3.6 Baulich-investive Maßnahmen .................................................................................................................... 17 3.6.1 Baubeschreibung / Bauweise ........................................................................................................... 18 3.6.2 Kostenberechnung | zuwendungsfähige Ausgaben ......................................................................... 19 3.7 Investitionsbegleitende Maßnahmen (Betreuungs-/ Integrationsmanagement) .......................................... 20 4 Machbarkeit und zügige Umsetzung des Projektes ............................................................................................. 21 5 Fazit: .................................................................................................................................................................... 22 6 Anlagen ............................................................................................................................................................... 24 „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ Seite 2 1 Ausgangssituation Die Stadt Brühl hat in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl unterschiedlicher Initiativen, Projekte und Maßnahmen zur Förderung der Integration unterschiedlicher, in Brühl lebender und arbeitender sozialer Bevölkerungsgruppen angestoßen und umgesetzt. Mit dem Projektaufruf „Investitionspakt Soziale Infrastruktur im Quartier in NRW 2017“ eröffnen sich Chancen, den erfolgreichen Prozess der Integrationsförderung fort zu setzen und – nach den Quartieren Brühl-Vochem und Brühl-Ost (s.u.) nun die Einrichtungen der sozialen Infrastruktur im Quartier Innenstadt anforderungsgerecht zu stärken und zu erneuern. Besonderer Handlungsdruck besteht aufgrund eines dringend erforderlichen Ersatzneubaues für eine abgängige Sporthalle. Durch eine Förderung im Rahmen des Investitionspakts würde die Stadt in die Lage versetzt, die Sporthalle schnellstmöglich wieder für den Schulund Breitensport zur Verfügung zu stellen. Aufgrund des steigenden Bedarfes an Beratungs- und Betreuungsangeboten wäre zudem eine Erweiterung/ Ergänzung des bereits vor Ort stattfindenden Angebotes zu begrüßen. Die Praxis hat in der Vergangenheit gezeigt, dass oftmals dezentrale Angebote eine große Hemmschwelle für einen Teil der Betreffenden darstellen. Durch eine räumliche Zusammenfassung und die Möglichkeit, zentral auf spezielle Beratungs- und Betreuungsangebote zugreifen zu können, erhöht sich deren Akzeptanz und ermöglichte damit einen effektiven und individuell bedarfsgerechten Integrationsprozess. 1.1 Kennziffern zur Stadt Brühl Das Mittelzentrum Brühl liegt im Süden des Rhein-Erft-Kreises, zwischen Köln und Bonn. Brühl hat rd. 45.331 Einwohner (Stand 31.12.2014, Quelle it.nrw) auf einer Fläche von 36,12 qkm, das entspricht rd. 1.255 Einwohner pro km². Gemäß Prognose der von it.nrw ist in den nächsten 10 Jahren (vom 01.01.2014 bis 01.01.2025) mit einem Bevölkerungsanstieg um 4,3 % auf rd. 45.900 EW zu rechnen, bis 2040 um gut 5 % auf knapp 46.400 EW. Die Prognosen berücksichtigen noch nicht die Zunahme der Einwohner aufgrund der Flüchtlingsthematik. Es ist davon auszugehen, dass ein Teil der Flüchtlinge nach Anerkennung ihrer Asylanträge dauerhaft in Brühl bleiben werden. Tendenziell positiv auf die Einwohnerentwicklung wird sich auch die extrem angespannte Wohnungsmarktsituation in den benachbarten Oberzentren von Köln und Bonn auswirken, die schon heute zu einer verstärkten Wohnbaulandnachfrage in der Region führt. Das beantragte Projekt liegt in der Brühler Innenstadt. Im Stadtteil Innenstadt leben rd. 23.000 Einwohner. Der Anteil der Migranten und Migrantinnen an allen Einwohnern liegt in Brühl bei 14,44%, „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ Seite 3 (EU-Ausländer und sonstige Ausländer, Daten von 12/2015). In Brühl leben zurzeit rund 555 Menschen, die aus ihrer Heimat flüchten mussten. Seit Dezember 2016 erhält die Stadt Brühl wieder Zuweisungen. Nach einer Zielvereinbarung mit der Bezirksregierung kann man vom 28.11.2016 bis zum 31.05.2017 mit circa 240 Personen rechnen. 1.2 Projekte zur sozialen Integration der Stadt Brühl Wie eingangs erwähnt, kann die Stadt Brühl auf Erfahrungen aus mehreren Integrationsprojekten aufbauen, die z.T. mit finanzieller Unterstützung des Bundes und des Landes aber auch durch privates Engagement erfolgreich umgesetzt worden sind bzw. derzeit umgesetzt werden: Soziale Stadt Brühl-Vochem Im Rahmen des städtebaulichen Förderprogramms „Soziale Stadt“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat die Stadt Brühl von Juni 2009 bis Dezember 2015 das Projekt „Soziale Stadt Brühl-Vochem“ umgesetzt. Die Gesamtausgaben für das Projekt „Soziale Stadt Brühl-Vochem“ betrugen rd. 3,36 Mio. Euro. Bund und Land trugen 60 Prozent der Kosten (rd. 2,016 Mio. Euro), die Stadt Brühl 40 Prozent (rd. 1,34 Mio. Euro.). Auf der Grundlage des integrierten Handlungskonzeptes wurde ein breiter Strauß baulich-investiver wie sozial-integrativer Projekte und Maßnahmen umgesetzt, koordiniert und gesteuert durch eine Quartiersmanagerin im Vor-Ort-Büro. Zu den Schwerpunkten der Integrationsmaßnahmen gehörte der systematische Ausbau von insbesondere niedrigschwelligen Bildungs-, Beratungs-, Aufklärungs- und Therapieangeboten unter dem Dach des Kinder- und Familienzentrums, das im Soziale-Stadt-Gebiet neu errichtet worden ist. Neubau KiTa Soziale Stadt Gebiet Brühl-Vochem Thüringer Platz nach Umgestaltung (Fotos: DSK) Die Evaluation der Fördermaßnahme führt hierzu aus: „Viele Bewohnende, insbesondere auch finanziell schwache und bildungsferne Familien und Familien mit Migrationshintergrund, konnten sensibilisiert werden, den Nutzen von Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten zu erkennen und entsprechend motiviert werden, diese gezielter und frühzeitiger als bisher in Anspruch zu nehmen, bevor Probleme z.B. kulminieren. Sie werden inzwischen vom institutionalisierten Hilfesystem besser erreicht und ihnen kann so leichter geholfen werden.“ und weiter heißt es „Als besonderer Erfolg ist zu verzeichnen, dass sich auch neue und breitere Zielgruppen, die bislang in der Form und in dem Umfang von Angeboten und Aktivitäten im Stadtteil nicht erreicht wurden, durch die Initiierung insbesondere auch interkultureller Angebote angesprochen fühlten (Bewohnende mit Migrationshintergrund, Singles, ältere Männer und Frauen ohne Anbindung z.B. an Vereine oder Pfarrei im Stadtteil)“ (Quelle Ergebnisse der Evaluation, Abschlussbericht, Dezember 2015, Verfasser: in puncto: pfaender & team GmbH, Köln, S. 29/31). „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ Seite 4 Über die parallel durchgeführten baulich-investiven Maßnahmen zur Modernisierung der Wohnungsbestände sowie zur Aufwertung der öffentlichen Räume (u.a. Thüringer Platz, Schulhof Grundschule, Spiel- und Bolzplatz) wurde nicht nur das Erscheinungsbild des Stadtteils nachhaltig verbessert sondern es wurden auch formelle und informelle Treff´s bzw. Gelegenheiten für Begegnung und Kommunikation geschaffen, die nach wie vor sehr gut angenommen werden. Soziokulturelles Zentrum Inter-Cultra Brühl-Ost Mit der erfolgreichen Aufnahme in das Sonderprogramm des Landes NRW „Hilfe im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ des Landes NRW Ende 2015 wird die Stadt Brühl in die Lage versetzt, im Stadtteil Brühl-Ost, in unmittelbarer Nachbarschaft zu einer Erstaufnahmeeinrichtung bzw. zu Unterkünften für Flüchtende Räumlichkeiten und soziale Angebote für die aktive Integrationsarbeit zu schaffen. Das Projekt „Inter-Cultra“ wird an eine etablierte Jugend-, Freizeit- und Kultureinrichtung (Jugendkulturhaus „Passwort Cultra“) angebunden. Dort halten sich bereits heute vornehmlich Kinder und Jugendliche unterschiedlichen Alters und sozialer Herkunft auf, so dass dort auch heute schon ein wichtiger Beitrag für eine nachhaltige Integration der in Brühl und speziell der in Brühl-Ost lebenden Migrantinnen und Migranten geleistet wird. Mit dem Erweiterungsanbau an das Inter-Cultra, der aus Mitteln der Städtebauförderung unterstützt wird, wurde bereits begonnen. Als investitionsbegleitende Maßnahme hat das Betreuungsmanagement bereits Mitte 2016 die Arbeit im Inter-Cultra aufgenommen. Zu den Aufgaben gehört u.a., die konzeptionelle Ausgestaltung für das Projekt „Inter-Cultra“ weiter voran zu treiben und die unterschiedlichen Nutzergruppen und Akteure hieran zu beteiligen. KOMM-MIT Das KOMM-MIT ist derzeit zentrale Anlaufstelle für Ratsuchende mit Fluchterfahrung. In den Räumlichkeiten den der Auguste-Viktoria-Str. 1-19 (Brühl-Nord) befinden sich neben den Büroräumen der Stabsstelle – 03 (Integration) zahlreiche Schulungsräume, sowie das Angebot des ‚Interimskindergartens‘. Im Sommer 2016 sind dort die durch Spenden und Angebote diverser Bildungsträger initiierten Sprachkurse angesiedelt und sukzessive erweitert, optimiert und angepasst worden. Zwischenzeitlich finden regelmäßige Beratungs- und Schulungsangebote statt (für Geflüchtete, Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe, aber auch alle Brühlerinnen und Brühler mit und ohne Migrationshintergrund, die sich interessieren, engagieren und teilhaben möchten am gesamtstädtischen Integrationsangebot). Die Möglichkeit, aktive Netzwerkarbeit zu betreiben und eine Plattform zum Informationsaustausch und für Begegnung zu schaffen, hat sich für alle in Brühl tätigen Akteure in der Integrationsarbeit zu einem unverzichtbaren Baustein ihrer Arbeit entwickelt. Aufgrund der zeitlich begrenzten Nutzungsmöglichkeiten der genannten Räumlichkeiten (bis Sommer 2018) ist geplant, einen Teil des Angebotes im ‚Inter-Cultra‘ anzusiedeln. „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ Seite 5 2 Handlungsbedarf im Quartier Innenstadt 2.1 Grundlegender Handlungsbedarf In der Innenstadt Brühl wird seit 2009 mit finanzieller Unterstützung aus dem Förderprogramm „Aktive Stadt und Ortsteilzentren“ die „Rahmenplanung Brühl-Innenstadt“ umgesetzt. Schwerpunkt der Städtebauförderungsmaßnahmen, die im Geltungsbereich eines förmlichen Sanierungsgebietes durchgeführt werden, ist die Stärkung der Innenstadtfunktionen über die Aufwertung öffentlicher Räume. Konkret wurde die sog. Ost-West-Achse der Innenstadt (Fußgängerzone zwischen Brühler Schloss und Brühl-West) neu gestaltet. Hierzu gehörte u.a. die Neugestaltung des Balthasar-Neumann-Platz, räumlicher Mittelpunkt des gleichnamigen Nebenzentrums und öffentlicher Raum für Veranstaltungen, Märkte, Gastronomie, Begegnung und Kommunikation. Im Förderzeitraum 2009-2016 wurden rd. 6,3 Mio. € zuwendungsfähiger Ausgaben investiert, die ein Mehrfaches an privaten Investitionen bewirkt haben. Gemeinbedarfseinrichtungen bzw. Einrichtungen der sozialen Infrastruktur waren bislang allerdings nicht Gegenstand der Stadterneuerung. Über die laufenden Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen hinaus wurden hier keine öffentlichen Investitionen durchgeführt. Die Fortschreibung der Rahmenplanung Innenstadt, die derzeit durchgeführt wird und unter dem Arbeitstitel „Brühl 2.0“ läuft, hat daher insbesondere die Stärkung, Sanierung und Modernisierung der kommunalen Gemeinbedarfseinrichtungen zum Ziel. Aus den bislang im Rahmen der Fortschreibung des ISEK durchgeführten Analysen und Beteiligungsverfahren wird deutlich, dass viele Gemeinbedarfseinrichtungen aufgrund der tlw. veralteten baulich-räumlichen und technischen Verhältnissen den aktuellen und zukünftigen Anforderungen an eine moderne Daseinsvorsorge nicht mehr gerecht werden. Tlw. fehlen barrierefrei Zugänge, die energetischen Standards sind veraltet, Grundrisse und Ausstattung von Beratungsräumen sind suboptimal und wenig bürgerfreundlich. Dies gilt z.B. für das Rathaus im Steinweg. Zu den geplanten Projekten und Maßnahmen von „Brühl 2.0“ gehören daher der Abriss und Neubau des 50er Jahre Anbaus an das Rathaus im Steinweg. Dort sollen mit der Stadtbibliothek und weiteren Angeboten der sozialen Infrastruktur zusätzliche Gemeinbedarfsangebote für die Brühler Bürgerschaft geschaffen werden. Der angrenzende Janshof soll neu gestaltet und zu einem attraktiven öffentlichen Raum für Gastronomie, Verweilen, Begegnung und Kommunikation umgebaut werden. Der städtebauliche Wettbewerb für Rathausanbau und Janshof wurde bereits ausgelobt, die Preisgerichtssitzung ist für Juli terminiert. Dies gilt aber auch für weitere Gemeinbedarfseinrichtungen in der Innenstadt. Hierauf wird nachfolgend näher eingegangen. 2.2 Vertiefungsstandort Baublock Clemens-August-Straße / Liblarer Straße Einen Überblick über die Gemeinbedarfseinrichtungen in der Innenstadt gibt Folie 9 in Anlage 1. Auf den ersten Blick ist die räumliche Konzentration von öffentlichen Einrichtungen zwischen der Liblarer Straße und der Clemens-August-Straße erkennbar. Dort sind im Einzelnen folgende Einrichtungen ansässig (von Süd nach Nord):  Kunst- und Musikschule (KuMa)  Gebäude „Eierburg“ mit folgenden Einrichtungen o Dt. Kinderschutzbund, Ortsverband Brühl e.V. o "Aufwind Brühl e.V." (Allzheimer-Gesellschaft Brühl) „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ Seite 6 o „Sonderspaß e.V.“ (Verein zur Gestaltung von Inklusion) o „donum vitae Rhein-Erft e.V. (Konfliktberatung für Schwangere) und o Schulsozialarbeit der Stadt Brühl  Städtische Kindertagesstätte  Turnhalle der Gemeinschaftshauptschule Clemens-August-Schule (z.Zt. geschlossen)  GGS der CAS mit Mensa, Aula und Citytreff  Schulhof Clemens-August-Schule  Clemens-August-Schule (Hauptschule) Die einzelnen Gebäude und Einrichtungen sind weder baulich-gestalterisch miteinander verbunden noch pädagogisch-konzeptionell integriert; sie bilden keine Einheit sondern grenzen sich eher gegeneinander ab; Zaunanlagen verhindern Kooperationen, Durchlässigkeit und Begegnung. Das jeweilige Umfeld ist unterschiedlich gestaltet bzw. wird unterschiedlich genutzt, mal als Parkplatz, mal als ungestaltete Grünfläche, mal als Spielplatz, mal aus Pausenhof etc.. Über die vorgenannten Mängel und Defizite hinaus ergeben sich folgende weitere Handlungsbedarfe:  Die im Quartier ansässigen Einrichtungen, insbesondere die Kunst- und Musikschule (KuMs) aber auch Sport- und Karnevalsvereine aus der Gesamtstadt haben Erweiterungs- bzw. Raumbedarfe. Vor allem mangelt es an geeigneten und ausreichend großen Probe- und Veranstaltungsräumen für die Vereinsarbeit bzw. für Kultur- und Brauchtumsveranstaltungen.  Aufgrund der leicht rückläufigen Schülerzahlen der Clemens-August-Schule (Hauptschule) ist die GGS mit Mensa und Aula bereits heute nicht mehr vollständig ausgelastet, so dass sich zusätzliche Nutzungsoptionen für eine Öffnung der Einrichtungen für andere Bedarfsträger und Nutzergruppen ergeben.  Die Aufenthalts- und Freiräume innerhalb des Baublocks sind dringend erneuerungsbedürftig. Die Flächen sind deutlich „in die Jahre“ gekommen, weisen baulich-gestalterische Mängel auf (u.a. Schäden am Oberbau, Verbuschung, fehlende Vernetzung, marodes Mobiliar etc.) und werden den heutigen Anforderungen an offene, multifunktional nutzbare und modern gestaltete Aufenthalts- und Kommunikationsräume nicht mehr gerecht. Bestandsanalyse Antragsobjekt Turnhalle Das Antragsobjekt liegt räumlich nahezu in der Mitte von Brühl, am südlichen Rand der Innenstadt und damit innerhalb der Gebietskulisse der Städtebaufördermaßnahme (AZ) „Rahmenplanung BrühlInnenstadt“, für das in diesem Jahr das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept fortgeschrieben wird. Der Standort liegt im Geltungsbereich eines rechtkräftigen Sanierungsgebietes. Nördlich schließen das Amtsgericht und der gerade fertiggestellte, mit finanzieller Unterstützung aus der Städtebauförderung neu gestaltete Balthasar-Neumann-Platz an. Südlich grenzt das Gebäude der Kunst- und Musikschule, im Westen grenzen Wohngebiete an. Östlich der heutigen Turnhalle verläuft die Linie 18 der KVB Richtung Bonn/Köln, wobei die Haltepunkte Pingsdorfer Straße und Brühl-Mitte jeweils ca. 5 Gehminuten vom Projektstandort entfernt sind. Parallel zu den Bahngleisen verläuft ein breiter Fuß- und Radweg. „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ Seite 7 Etwa in der Mitte des Baublocks liegt die städtische Turnhalle der Clemens-August-Schule. Die Einfachsporthalle, Baujahr 1959, ist aufgrund gravierender Mängel seit Dezember 2016 geschlossen und steht dem Schul- und Vereinssport seither nicht mehr zur Verfügung. Ein statisches Gutachten belegt, dass die Statik nicht mehr gesichert ist. Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der StadtServiceBetrieb Brühl (AöR) kommt zu dem Ergebnis, dass eine Sanierung ca. 81,5 % der vergleichbaren Neubaukosten verursachen würde (Sanierungskosten rd. 1,7 Mio. €, Neubaukosten rd. 2,1 Mio. €. Da die Turnhalle seit 2010 komplett abgeschrieben ist und nur noch mit einem Restwert von 1,- € im Anlagevermögen steht, ist eine Sanierung unwirtschaftlich (vgl. Anlage 4, Vergleichsberechnung). Die Turnhalle der Gemeinschaftshauptschule Clemens August (CAS) wird zur Sicherstellung des Schulsportbetriebes der Schule benötigt. Die Schulsportnutzungszeiten in der Turnhalle der CAS erstreckten sich vor der Schließung von Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr. Im Anschluss daran fand der Vereinssport in der Halle statt – in der Regel wochentäglich von 17:00 bis 22:00 Uhr. Die Belegungspläne der Jahre 2015 und 2016 sind als Anlage beigefügt (Anlage 3). Aufgrund der Hallenschließung wurden der CAS in Absprache mit dem städtischen Gymnasium gemeinsame Nutzungszeiten in den vom Gymnasium genutzten Sportstätten festgelegt, die aber den Schulsport der CAS aktuell nur teilweise sicherstellen, so dass dieses (Not-) Modell nur für einen vorübergehenden Zeitraum in Betracht kommen kann. Langfristig ist die Bereitstellung einer „eigenen“ Turnhalle zur Sicherstellung des Schulsports der CAS unverzichtbar. Aufgrund der aktuellen Hallenschließung wurde ebenso versucht, den Sportvereinen adäquate Ersatzzeiten in anderen Sportstätten zur Verfügung zu stellen, was jedoch weder im gewünschten Umfang noch zu den „Originalzeiten“ möglich war. Die betroffenen Trainingsgruppen beklagen dies sehr und teilen mit, dass manche Gruppen sogar auseinanderzubrechen drohten, da die Abweichung von den Originalzeiten in die gesamte Wochenplanung der Aktiven eingreife. Aufgrund des dringenden Handlungsbedarfs durch die Hallenschließung auf der einen und der Potenziale, die sich durch die Einrichtungen und Dienste im Baublock sowie einen Hallenneubau erschließen lassen, wurde ein Gesamtkonzept entwickelt, das die aktuellen und mittelfristigen Bedarfe der unterschiedlichen Einrichtungen und Vereine berücksichtigt und die baulichen Voraussetzungen für eine optimale Ausnutzung der Raum- und Platzverhältnisse schafft. Die räumliche Bündelung und die damit erzielbaren Synergieeffekte erinnern an den „CampusGedanken“, so dass für das Projekt der Arbeitstitel „Clemens-August-Campus“ gewählt worden ist. Nachfolgend wird das Konzept im Einzelnen vorgestellt. 3 Konzept „Clemens-August- Campus“ - Mehrzweckhalle 3.1 Überblick Gesamtkonzept Ziel der Stadt Brühl ist es - ähnlich wie in Brühl-Vochem und Brühl-Ost - zusätzliche Gelegenheiten für Begegnung und Kommunikation unter den verschiedenen in Brühl lebenden Kulturen zu ermöglichen sowie geeignete Räumlichkeiten für Sport, Bildung, Beratung und Begegnung zu schaffen. Durch die räumliche Bündelung einander ergänzender Einrichtungen sowie die Generierung von Synergien aus einem integrierten Ansatz unterschiedlicher sozialer Angebote können dabei nachhaltige Wirkungen für die Quartiersentwicklung erreicht werden. Mit dem Projektantrag zum Investitionspakt wird verfolgt, im Stadtteil Brühl-Innenstadt ein Kinder-, Jugend-, Sport- und Kulturzentrum zu schaffen, das dauerhaft sozialraumverbindende und „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ Seite 8 integrationsfördernde Angebote für die in Brühl-Innenstadt lebenden Menschen mit und ohne Migrationshintergrund sowie - über die Nutzung als Veranstaltungsstätte - auch für die Brühler Bürgerschaft insgesamt eröffnet. Das Gesamtkonzept umfasst im Einzelnen folgende Maßnahmen:  Abriss der maroden Turnhalle und Neubau einer Mehrzweckhalle für den Schul- und Breitensport sowie für Kulturveranstaltungen, soziale Dienste und Integration  Einbeziehung und tlw. Umbau der GGS in bzw. für ein bauliche-konzeptionelles Gesamtkonzept  Aufwertung und tlw. Neugestaltung der Außenanlagen und öffentlichen Räume zu modern gestalteten und ausgestatteten Kommunikations- und Begegnungsräumen  Einsatz eines/einer Integrationsmanagers/in zur Weiterqualifizierung und Umsetzung des Nutzungskonzeptes sowie zur Aktivierung und Betreuung der örtlichen Akteure. 3.2 Neubau Mehrzweckhalle Wie oben dargestellt, ist eine Sanierung der Sporthalle aus den 50er Jahren unwirtschaftlich, sodass der Abriss des Gebäudes vorgesehen ist. Über einen reinen Ersatzneubau hinaus eröffnet sich die Chance, den Standort zwischen Clemens-August-Schule im Norden und Kunst- und Musikschule im Süden als Standort für Gemeinbedarfseinrichtungen funktional zu stärken und weiter zu entwickeln sowie baulichgestalterisch deutlich aufzuwerten. Hierfür soll auf dem Sporthallengrundstück eine neue Mehrzweckhalle errichtet werden, die zum einen Ersatz für die Nutzung als Sportstätte ist, zum anderen als Veranstaltungsraum für Brühler Vereine und Dritte genutzt werden kann. Im Obergeschoss werden soziale Beratungsdienste untergebracht. 3.2.1 Bedarfsnachweis Die Turnhalle der Gemeinschaftshauptschule Clemens August (CAS) wird zur Sicherstellung des Schulsportbetriebes der Schule dringend benötigt. Nach Fertigstellung eines Ersatzneubaus der Sporthalle hat die Unterbringung des Schulsportbetriebs der CAS – wie zuvor in einem wochentäglichen Zeitrahmen von 08:00 bis 15:00 Uhr oberste Priorität. Im Anschluss an diesen Schulsportbetrieb soll die Turnhalle auch wieder dem Vereinssport zur Verfügung gestellt werden. Derzeit sind dies 7 Trainingsgruppen, die dort breiten- wie auch wettkampforientierte Sportangebote vorhalten:  Nach Fertigstellung eines Ersatzneubaus wären zunächst die ausgelagerten Sportvereine wieder im Rahmen der ursprünglichen Nutzungszeiten in der Halle unterzubringen.  Darüber hinaus ist vorgesehen, Vereinen, denen aufgrund der aktuell gesamtstädtisch nahezu ausgelasteten Sporthallenkapazität ihre angefragten Nutzungszeiten nicht zur Verfügung gestellt werden können, in der neu errichteten Hallenanlage Belegungszeiten anzubieten. Hier sind insbesondere auch Karnevalsvereine, die mit einem hohen sportlichen Anspruch ihre Tanz-Corps führen und Trainingsstätten anmieten müssen, zu berücksichtigen.  Fortlaufenden Hallennutzungsbedarf, der aktuell nicht vollumfänglich bedient werden kann, hat darüber hinaus der Integrations-Sport-Verein Kahramanlar Brühl e. V. Diesem Verein sind zahlreiche Mitglieder angeschlossen, die sich in hohem Maße aus Jugendlichen mit Migrationshintergrund und Kindern/Jugendlichen aus Asylbewerberfamilien rekrutieren. Der Verein arbeitet sehr erfolgreich und war bei den diesjährigen Sportlerehrungen mit etlichen „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ Seite 9 Kindern und Jugendlichen aus Asylbewerberfamilien vertreten, die aufgrund ihres erfolgreichen Abschneidens in Wettkämpfen unterschiedlicher Disziplinen ausgezeichnet wurden.  In der neuen Turnhalle sollen zudem an den Wochenenden Wettkämpfe durchgeführt werden, deren Anforderungen an die Hallengröße oder Linierung dort erfüllt werden. Es sind dies u.a. Volleyball-Spiele, Turnen, Judo/Gürtelprüfungen usw.  Darüber hinaus kommt die Turnhalle nach entsprechenden Ausstattungsmaßnahmen (Bodenschutz, Bestuhlung usw.) auch für die Durchführung von Brauchtumsveranstaltungen sowie Theater- und Tanzaufführungen Konzerte der KuMs in Betracht. Es fehlt in Brühl ein geeigneter Saal, der eine mittlere Veranstaltungsgröße von 300-500 Besuchern (Tischbestuhlunh bzw. Stuhlreihen) ermöglicht. Ebenso fehlt ein Konzertsaal für die Proben und Aufführungen der Chöre, Bands und Orchester, die von der KuMs betreut werden. 3.2.2 Nutzungskonzept Auf der Grundlage der ermittelten Bedarfe wurde ein Gesamtkonzept entwickelt, das über den reinen Ersatzneubau für eine Turnhalle hinausgeht. Über ein gemeinsames Eingangsfoyer soll eine bauliche Verbindung zwischen Mehrzweckhalle und dem benachbarten Gebäude der GGS hergestellt werden. Durch den baulichen Verbund können Mehrwerte aus einer gemeinschaftlichen Nutzung von Mehrzweckhalle und GGS-Gebäude generiert und so ein Beitrag zu einer verbesserten Auslastung und Nutzung des GGS-Gebäudes geleistet werden. Das Nutzungskonzept umfasst im Einzelnen: Schaffung der dringend erforderlichen Ersatzräume für den Schul- und Vereinssport Errichtung einer Mehrzweckhalle o Nutzung als Sporthalle, die bei mobiler Abtrennung gegenüber der heutigen Einfachhalle zusätzliche Kapazitäten für den Schul- und Vereinssport schafft; o Nutzung als Veranstaltungshalle mit mobiler Bühne, Bestuhlung und Bodenschutz für Kultur-, Musik- und Brauchtumsveranstaltungen. Unterbringung von Beratungsräumen der sozialen Dienste im Obergeschoss der Mehrzweckhalle Einbeziehung der GGS unter Mitnutzung der Mensa im EG sowie der Fachräume, der Bibliothek, der Klassenräume und der Schulküche in den beiden OG´s Neugestaltung, Aufwertung und Öffnung der Außenanlagen zu attraktiven Gemeinschafts- und Aufenthaltsräumen für Freizeit, Spiel, Verweilung, Begegnung und Kommunikation. Nachfolgend werden das Bebauungs- und Raumkonzept im Detail beschrieben. 3.2.3 Raumkonzept und bauliche Maßnahmen Erdgeschoss: Sporthalle und Veranstaltungsstätte / Sanitär- und Technikräume Das Erdgeschoss ist multifunktional nutzbar. Für den Schul- und Vereinssport steht eine funktionsgerechte Einfachsporthalle zur Verfügung. Am Kopfende der Halle wird eine Bühne eingebaut, die – in Verbindung mit einem mobilen Hallenbodenschutz – die Nutzung der Halle als Veranstaltungsstätte für Kultur- und Brauchtumsveranstaltungen ermöglicht (vgl. Nutzungskonzept). „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ Seite 10 Zur ausführlichen Baubeschreibung vgl. Kapitel 3.6.1. Durch die Erschließungssituation (großzügiges Foyer) ergibt sich die Funktion und Attraktivität als Veranstaltungshalle für alle Brühler Bürgerinnen und Bürger. Das Foyer kann als Treffpunkt und Pausenraum bei Konzert- und Theaterveranstaltungen einbezogen werden. Durch den baulichen Verbund mit dem benachbarten GGS-Gebäude über das Foyer ergeben sich bei Bedarf zudem Möglichkeiten einer Mitnutzung des dortigen Erdgeschosses. Im Eingangsbereich des GGS-Gebäudes befindet sich eine kleine Theke, über die eine Bewirtung z.B. in den Pausen von Konzert- und Theaterveranstaltungen erfolgen kann. Je nach Bedarf ließe sich sogar die gesamt Aula mit nutzen, da sie ebenfalls an das zentrale Foyer angebunden wird und somit – über den bestehenden Hauptzugang zum Schulhof hinaus - einen zweite Zugangsmöglichkeit bekommt. Obergeschoss: Erziehungsberatung, Selbsthilfegruppe sowie Integrationsmanagement Um wohnortnah, alltagsorientiert und bedarfsbezogen gezielte (Präventions-) Angebote vorhalten zu können, soll die Erziehungsberatung der Stadt Brühl im Obergeschoss der Mehrzweckhalle untergebracht werden. Erziehungsberatungsstelle Die Städte Brühl und Wesseling unterhalten auf der Basis einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung eine gemeinsame Erziehungsberatungsstelle mit Standorten in Wesseling und Brühl. Die Beratungsstelle in Brühl ist die Dependance der Hauptstelle in Wesseling und derzeit nur unzureichend in einem. städtischen Gebäude in der Gartenstraße untergebracht, das von anderen Vereinen und Privatpersonen mit genutzt bzw. mitbewohnt wird. In dem Gebäude Gartenstraße stehen in der ersten Etage lediglich ein Besucherzimmer und ein Beratungszimmer zur Verfügung. Dadurch sind die Öffnungszeiten in der Brühler Zweigstelle deutlich eingeschränkt. Es können längst nicht alle Anfragen bedient werden, Brühler Ratsuchende müssen nach Wesseling „umgeleitet“ werden. Eine Verlagerung auf den zentralen Clemens-August-Campus böte nicht nur einen barrierefreien Zugang zu der größeren Beratungsstelle, sondern somit auch die Möglichkeit zur Ausweitung der Beratungszeiten. Aus der unmittelbaren Nachbarschaft weiterer Einrichtungen und Dienste (z.B. Kinderschutzbund, Schulsozialarbeit) drängt sich eine enge Zusammenarbeit geradezu auf. Außerdem würde die Beratungsstelle in unmittelbarer Nachbarschaft der städtischen Hauptschule und der städtischen Kindertagesstätte ihren Platz finden. Auch aus den unterschiedlichen Zielgruppen ergeben sich Synergien für alle Einrichtungen. Zu den Besuchern der Beratungsstelle gehören Familien, Eltern, junge Erwachsene (unter 21 Jahren), Jugendliche und Kinder können in die Beratungsstelle kommen, wenn     sie Fragen zur Kindererziehung und zu ihrem Familienleben haben sie einsam oder unglücklich sind, Angst haben oder mit ihrem Leben nicht zurecht kommen ein Familienmitglied auffälliges Verhalten zeigt oder Probleme hat, z.B. Essstörungen und selbstverletzendes Verhalten Erlebnisse wie Kindesvernachlässigung, Misshandlung oder sexueller Missbrauch vorgekommen sind „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ Seite 11     die Eltern sich trennen wollen oder getrennt haben und dabei Probleme in der Familie auftauchen es Schwierigkeiten und Konflikte in der Familie, mit Freunden oder Partnern gibt sich Familien neu zusammengefunden haben (Stief- und Patchworkfamilien, Pflegefamilien, Adoptivfamilien) und es Probleme gibt Mütter oder Väter alleinerziehend sind und Unterstützung brauchen Die Familien- und Erziehungsberatungsstelle unterstützt Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei familiären und individuellen Fragestellungen, Problemen, Krisen und Konflikten. Das Angebot umfasst Beratung und Therapie für Familien sowie Einzel- und Gruppenarbeit mit Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen. Pädagogische Fachkräfte der Schulen, Kindertageseinrichtungen u.a. erhalten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben Unterstützung durch:  Einzelfallberatung  Fachberatung und Supervision  Fortbildungen  Soziale Trainingskurse  Mobile Erziehungsberatung  Elternabende sowie Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen. Durch die räumliche Bündelung auf dem Campus kann im Rahmen der pädagogischen Arbeit auf unterschiedliche Raumangebote und Nutzungsmöglichkeiten zurückgegriffen und so das Spektrum der Möglichkeiten deutlich erhöht werden. "Aufwind Brühl e.V." (Alzheimer-Gesellschaft Brühl) Die Selbsthilfegruppe „Aufwind“ bekommt im 1. OG einen knapp 45 m² großen Raum und findet dort bessere räumliche Verhältnisses als im derzeitigen Gebäude „Eierburg“, das zudem nicht barrierefrei ist. Im neuen Gebäude der Mehrzweckhalle ist die barrierefreie Erreichbarkeit gesichert; zudem können die dortigen Sport- und anderen Räume für eigene Zwecke mitgenutzt werden. Über das Spektrum der unterschiedlichen Nutzergruppen im Gebäude der Mehrzweckhalle und der GGS kann zudem ein wichtiger Beitrag zur Integration krankheitsbedingt benachteiligter Bevölkerungskreise geleistet werden. Integrationsmanagement Im südlichen Trakt des OG´s ist das Büro der bzw. des Integrationsmanagerin/ers mit einer angebundenen Teeküche vorgesehen. Das Büro hat eine Besprechungsecke für 4-6 Personen, Besprechungen mit größerer Teilnehmerzahl, Workshop´s etc. können in einem Besprechungsraum im 2. OG durchgeführt werden. Da das Integrationsmanagement auf 2 Jahre befristet ist, kann der Raum anschließend als Beratungs- und Besprechungsraum genutzt werden, sofern keine Fortführung erfolgt. Perspektivisch könnte dann hier die Schulsozialarbeit für Grundschulen untergebracht werden, die derzeit im benachbarten Gebäude „Eierburg“ ansässig ist. Zu den Tätigkeitsfeldern und zur Stellenbeschreibung für das Integrationsmanagement vgl. Kapitel 3.5. „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ Seite 12 3.3 Mitnutzung und teilweiser Umbau GGS-Gebäude Wie bereits ausgeführt, sieht das Gesamtkonzept die Herstellung eines baulich-funktionalen Verbunds zwischen dem Neubau der Mehrzweckhalle und dem bestehenden GGS-Gebäude vor. 3.3.1 Erdgeschoss: Mensa / Bewirtung / Bürger-Treff / KInderschutzbund Das Erdgeschoss dient während des Schulbetriebs für die GGS als Mensa und Aula (täglich Mittagessen und vereinzelt Klassenarbeiten bis maximal 15 Uhr). Bereits heute nutzt der Frauenchor der Musikschule die Aula regelmäßig dienstags von 19:15 Uhr bis 21:30 Uhr. Darüber hinaus finden dort Einzelveranstaltungen der Stadt, Förderverein, Wahllokal statt. Die Nutzung der Aula durch Dritte in den Abendstunden und an den Wochenenden sowie in den Schulferien soll zukünftig intensiviert werden.. Die technische Ausstattung und Bestuhlung erlaubt die Durchführung kleinerer Veranstaltungen oder Tagungen. So können z.B. die Vereine, die die benachbarte Sporthalle nutzen, in der Aula ihre Vereinssitzungen und –besprechungen abhalten. Seitens der Stadtverwaltung wird die Aula bereits heute für Bürgerversammlungen genutzt, da sie zentral liegt und mit allen Verkehrsmitteln gut erreichbar ist. Das vorhandene Café soll enger an die Aula angebunden werden – und umgekehrt. So kann sich ein Bürger- und Familiencafé als pulsierender Treffpunkt für die Nutzer und Besucher des Campus entwickeln. Besucher der Beratungseinrichtungen in den Obergeschossen können sich im Café zwanglos treffen. Bereits heute halten sich viele Jugendliche aus dem Jugendtreff dort auf, so dass sich eine Durchmischung unterschiedlicher Besucher ergibt. Das Angebot ist niederschwellig und attraktiv und so strukturiert, dass Menschen unterschiedlichen Alters, mit und ohne Migrations- bzw. Flüchtlingshintergrund sich zwanglos und „natürlich“ treffen und integriert werden können. Das Café wird ehrenamtlich betrieben werden und sollte an 3-4 Tagen in der Woche geöffnet sein. Kinderschutzbund Der Deutsche Kinderschutzbund Ortsverband Brühl e.V. setzt sich seit 40 Jahren für die Belange und Interessen der Brühler Kinder ein. Die Mitglieder des Vereins sind in den verschiedenen Gremien der Stadt ehrenamtlich tätig und vertreten dort aktiv die Interessen aller Brühler Kinder durch ihre Mitwirkung. Ob bei der Stadtplanung, in der Verkehrsplanung oder im Jugendhilfeausschuss, immer wieder bringt der Verein die Sicht der Kinder ein und fordert deren Berücksichtigung bei Entscheidungen. Aktuell hat der Verein 112 Mitglieder. Der Verein finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Wichtige Projekte des Kinderschutzbuntes Brühl sind:  Das Spielmobil Kuntibunt, welches seit 1976 und damit schon von der 3. Kindergeneration bespielt wird. Das Kuntibunt wird gerne auf den Spielplätzen der Stadt als Bereicherung zu den dort vorhandenen Spielangeboten genutzt.  Die kostenlose Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern durch eine Familientherapeutin wird in dem Beratungsraum in der Liblarer Straße sehr gut angenommen. Das niederschwellige Angebot stellt eine Ergänzung und Alternative zu den offiziellen Beratungsangeboten der Stadt dar. Der Kinderschutzbund hat bis ins Jahr 2013 sehr erfolgreich Spielgruppen für Eltern mit Kindern von 0 bis 3 Jahre angeboten. Hier gab es fast täglich Spielgruppen unterschiedlichster „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ Seite 13 Zusammensetzung, welche sich auch an Väter, Familien mit Zwillingen und Familien mit ausländischer Herkunft richtete. Dieses gut genutzte Angebot musste leider aus brandschutztechnischen Gründen eingestellt werden. Da weiterhin ein Bedarf an diesen Spielgruppen für Kinder von 0 bis 18 Monaten besteht, sucht der Verein schon seit langem nach geeigneten Räumlichkeiten, um dieses Angebot wieder anbieten zu können. Das Büro des Kinderschutzbundes OV Brühl e.V. ist Montag bis Freitag von 09:00 – 12:00 Uhr von ehrenamtlichen Helfern des Vereins besetzt, welche die Koordination der Vereinsprojekte und insbesondere die terminliche Koordination der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern organisieren. Um die Arbeit des Deutschen Kinderschutzbuntes OV Brühl e.V. weiterhin erfolgreich durchführen zu können und insbesondere die Spielgruppen wieder anbieten zu können, benötigt der Verein neue Räumlichkeiten. Die Nachfrage nach dem Angebot an Spielgruppen ist so groß, dass wir ohne diese Gruppen zu bewerben, aktuell 2 dieser Gruppen sofort eröffnen könnten. Bei den Räumlichkeiten im GGS-Gebäude können für die Spielgruppen ausreichend Spielfläche, Abstellmöglichkeiten für Spielzeug und auch Möglichkeiten zum Abstellen von Kinderwagen im Flurbereich berücksichtigt werden. Die Größe der Spielgruppen beträgt 8-10 Kinder inkl. eines Elternteils. Für die Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern ist ein Beratungsraum berücksichtigt, der unabhängig von den Spielgruppen besteht. Eine Doppelnutzung bezüglich Büro oder mit anderen Vereinen ist ebenfalls denkbar. Die Zuordnung der Räume für den Kinderschutzbund im EG ist so erfolgt, dass über rückwärtige Außentüren ein Zugang zum Garten der benachbarten Kindertagesstätte und somit bei Bedarf eine gemeinsame Nutzung der Garten- bzw. Außenflächen möglich ist. 3.3.2 Obergeschoss 1: Citytreff / Schulküche Das 1. OG kann durch einige Änderungen in der Raumaufteilung zusätzliche Nutzungen und Dienste aufnehmen sowie hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeiten und generierbaren Synergien optimiert werden. Im Detail ist folgendes Konzept vorgesehen: Jugend- bzw. „Citytreff“ Jugendliche orientieren sich spätestens mit Beginn der Pubertät an Normen und Werten derjenigen Gruppen, denen sie sich zugehörig fühlen oder denen sie tatsächlich angehören. Diese Cliquen sind somit häufig die wichtigeren Sozialisationsinstanzen noch vor der Herkunftsfamilie, der Schule oder der Ausbildungsstelle. Damit bietet die Offene Jugendarbeit (im sprichwörtlichen wie im tatsächlichen Sinne) Räume, in der Jugendliche ihre Freundinnen und Freunde treffen können und somit Geselligkeit statt Langeweile erleben. Also muss das Jugendzentrum oder der Jugendtreff ein Raum sein, in denen die unterschiedlichsten Jugendlichen sich zu Hause fühlen, Heimat finden und soziale Kompetenzen entwickeln können. Dies erfordert jedoch neben personellen Ressourcen auch entsprechende räumliche Rahmenbedingungen. Der heutige „City-Treff“ ist zurzeit in einem Raum im GGS-Gebäude der Clemens-AugustHauptschule untergebracht. Dieser Raum wird von der Schule als „Pausenfreizeitraum“ im „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ Seite 14 Rahmen des Ganztagesbetriebes mit genutzt, sodass hinsichtlich der Raumgestaltung Kompromisse erforderlich sind. Der City-Treff ist derzeit dreimal wöchentlich geöffnet und wird durchschnittlich von über 30 Jugendlichen im Alter von 14-17 Jahren besucht. Da keine Differenzierungsräume vorhanden sind, müssen aufgrund der unterschiedlichen Interessen der Besucher/innen mehrere Angebote gleichzeitig ablaufen. Aufgrund von Problemen mit Anwohnern sind auch Außenaktivitäten nur sehr begrenzt möglich. Der City-Treff wird aufgrund seiner zentralen Lage sehr gut angenommen, die Tendenz hinsichtlich der Besucherzahlen ist weiter steigend. Zunehmend sind auch jüngere Besucher/innen ab 12 Jahren festzustellen. Die Besucherklientel ist durch einen hohen Anteil an Migranten und geflüchtete Jugendliche aus benachteiligten Milieus gekennzeichnet. Aufgrund der oben dargestellten räumlichen Situation ist auch das Grundprinzip der Diversität in der Offenen Jugendarbeit nicht zu leben, d.h. zurzeit lässt sich nur ansatzweise die Arbeit mit Jugendlichen mit wenig optimalen Lebens- und Arbeitsbedingungen verwirklichen und eine Offenheit für andere Besuchergruppen ist nicht umzusetzen. Die Beschreibung der aktuellen Situation vor dem Hintergrund des am Anfang dargestellten Auftrages der Offenen Jugendarbeit macht deutlich, dass ein erweitertes Raumangebot mit einer entsprechenden Außenfläche dringend für die Auftragserfüllung der Einrichtung erforderlich wäre. Im Rahmen des Gesamtkonzeptes für den Clemens-August-Campus ist daher vorgesehen, den Jugendtreff im südlichen Gebäudetrakt des 1. OG unterzubringen. Durch eine Änderung im Grundriss können dort optimale Räumlichkeiten geschaffen werden. Zusammenfassend können durch Verbesserungen erreicht werden:      die neue Raumzuteilung folgende wesentlichen Durch die ausschließliche Nutzung der neuen Räumlichkeiten durch den City-Treff kann der offene Bereich als Aneignungs- und Bildungsraum entsprechend gestaltet werden. Durch das Vorhandensein von Differenzierungsräumen können unterschiedliche Zielgruppen angesprochen werden und das Prinzip der Diversität kann umgesetzt werden Durch eine mögliche Nutzung der entstehenden Turnhalle im Gebäudekomplex sind wichtige Sport- und Bewegungsangebote für die Besucher/innen wesentlich einfacher zu realisieren. Die Ausdehnung der Öffnungszeiten ist möglich. Verminderung der Lärmemission für die Anlieger durch die Verlagerung der Räumlichkeiten weg von der Wohnbebauung. Der „City-Treff“ wird derzeit von einem Sozialarbeiter betreut, der auch Streetwork leistet und insbesondere auf Straßen und Plätzen sozial auffällige Jugendliche mit einem adäquaten sozialpädagogischen Angebot beeinflussen soll. Der Streetworker bekommt ein eigenes Büro im Bereich des Jugendtreffs und ist somit direkt angebunden. Schulküche Über die Nutzung durch die Schülerinnen und Schüler der CAS hinaus soll die heutige Schulküche zukünftig für weitere Zielgruppen zur Verfügung gestellt werden, sie dient fortan Maßnahmen der Integration und Prävention. Wesentlicher Aspekt einer chancengleichen und „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ Seite 15 gesunden Entwicklung ist die frühzeitige Auseinandersetzung mit Ernährung. Die Küche vor Ort bietet die Möglichkeit, insbesondere Familien aus sozial benachteiligten Verhältnissen ohne räumliche, finanzielle oder sozio-emotionale Hürden die adäquate Zubereitung von gesundheitsfördernden bzw. -erhaltenden Nahrungsmitteln zu vermitteln, z.B. Eltern-KindAngebote oder Kurse für Eltern / Erwachsene und Jugendliche. Über dieses präventive Anliegen hinaus bietet die Küche die Möglichkeit, auf sehr niederschwelligem Niveau die sozio-kulturelle Vielfalt des Stadtquartiers aufzugreifen und in gemeinsamkeitsschaffende, d.h. Integration anbahnende und/oder vertiefende Veranstaltungen münden zu lassen, z.B. interkulturelle / kulturspezifische Kochevents; Sonntagsbrunch für Alleinerziehende, Eltern-Kind-Kochen u.a.m.. Durch das Integrationsmanagement kann die Aktivierung der Zielgruppen erfolgen sowie eine anfänglich Unterstützung bei der Organisation und Etablierung von Kursen, Events etc.. 3.3.3 Obergeschoss 2: Schule / Sprachförderung / Berufsberatung Schulbetrieb und Bücherei Im zweiten OG sind heute neben der schuleigenen Bücherei ein Computerraum und mehrere Klassenräume untergebracht. Seitens der Schulverwaltung besteht Bedarf, den Schulbetrieb im 2. OG vollständig aufrecht zu erhalten. Ab 15.00 Uhr sowie in schulfreien Zeiten bei Bedarf auch ganztägig können die Räume für andere Nutzungen vorgesehen werden. Damit ergeben sich Möglichkeiten für eine Optimierung der Ausnutzung, in dem eine Mehrfachbelegung der Klassenräume organisiert wird. Zur Sicherung des Schulbetriebs bleibt die Die Grundrissstruktur unverändert, d.h. bauliche Umbau- oder Anpassungsmaßnahmen sind im 2. OG nicht vorgesehen. Perspektivisch ist Sprachförderung ein grundlegendes Element im Bildungsbereich. Dies gilt auch aber nicht ausschließlich für Sprachkurse für Geflüchtete. Bereits heute bieten unterschiedliche Träger ein breites Spektrum von Kursen an. Ein maßgeblicher Träger ist in diesem Zusammenhang die VHS. Seitens der VHS aber auch anderer Träger werden immer wieder Raumbedarfe formuliert. Von daher ist vorgesehen, die Klassenräume in den Nachmittags- und Abendstunden für Sprachkurse bzw. Maßnahmen der Sprachförderung zu nutzen und den Bildungsträgern aktiv anzubieten. Damit kann die Stadt flexibel auf Anfragen reagieren, der Nutzungszweck der Klassenräume bleibt unverändert und es wird ein Beitrag zur Optimierung der Auslastung des GGS-Gebäudes geleistet. Berufsberatung Um die Vermittlung der Schulabgänger in den Arbeitsmarkt zu unterstützen ist im 2. OG ein Büro- und Besprechungsraum für die Arbeitsagentur vorgesehen, die dort zu festen Terminen ihre Beratungen und Dienste abhält bzw. anbietet. Durch die unmittelbare Nähe zum Schulbetrieb ergibt sich einer enger Kontakt zwischen der Beratern und den Schülern, so dass etwaige Hemmschwellen abgebaut bzw. gar nicht erst entstehen können. „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ Seite 16 3.4 Eingangsfoyer Um einerseits die Flächenpotenziale für den Neubau der Mehrzweckhalle bestmöglich auszunutzen, andererseits die Nutzbarkeit des GGS-Gebäudes – in Verbindung mit dem Hallenneubau – zu verbessern, ist ein zentraler Eingangsbereich vorgesehen, der beide Gebäude miteinander verbindet. Das wintergartenartige Foyer soll überwiegend verglast sein, um eine best mögliche Belichtung sowie eine größt mögliche Transparenz (Vermeidung von Angsträumen) sicherstellen zu können. Die Raumverhältnisse erlauben an dieser Stelle ein zweigeschossiges Foyer, mit Sitzgelegenheiten im Erdgeschoss und einer Galerie im Obergeschoss. Im Foyer bieten sich Möglichkeiten zum interkulturellen Austausch, einfach nur freie Stunden zu verbringen, aber auch an Sport- und anderen Kursen oder an kulturellen Veranstaltungen auf dem Campus teilzunehmen. Es bieten sich Gelegenheiten für informelle Treffs, von „sehen und gesehen werden“, ein Ort, an dem es Spaß macht sich aufzuhalten, neue Bekanntschaften zu knüpfen und selber gestaltend tätig zu werden. Besucher von Veranstaltungen in der Mehrzweckhalle können sich vor und nach den Veranstaltungen dort treffen, bzw. die Pausen verbringen. 3.5 Neugestaltung der Außenanlagen und öffentlichen Räume (zweiter Bauabschnitt) Das städtebauliche Umfeld des Clemens-August-Campus soll überwiegend neu gestaltet und nachhaltig aufgewertet werden. Hierzu gehören der Schulhof der Clemens-August-Schule ebenso, wie die Zwischenräume und Aufenthaltsflächen zwischen den einzelnen Gemeinbedarfseinrichtungen. Schon heute sind Synergien für gemeinsame Nutzungen erkennbar, z.B. zur Mitnutzung des Gartens am Kindergarten durch den Kinderschutzbund. Das Konzept für die Nutzung und Gestaltung der Außenflächen kann nur in enger Zusammenarbeit mit allen beteiligten Einrichtungen und deren Zielgruppen entwickelt und umgesetzt werden. Hierzu sind geeignete Beteiligungsverfahren durchzuführen, um Ansprüche und Ideen zu generieren, die anschließend über einen Planungsprozess qualifiziert werden. Dieser Beteiligungsprozess konnte in der Kürze der zu Verfügung stehenden Zeit zwar begonnen aber nicht zu Ende gebracht werden. Von daher ist vorgesehen, den Beteiligungs- und Planungsprozess im 2. Halbjahr 2017 fort zu setzen und in die ohnehin laufende Fortschreibung des ISEK Innenstadt zu integrieren. Die Umsetzung soll dann in einem zweiten Bauabschnitt nach Fertigstellung der Hochbaumaßnahmen erfolgen. Die Kosten für die Neugestaltung und Aufwertung der Außenanlagen sollen sodann für den Investitionspakt 2018 oder im Rahmen der Städtebauförderung zur Umsetzung des ISEK beantragt und umgesetzt werden. 3.6 Baulich-investive Maßnahmen Für den geplanten Ersatz- und Erweiterungsbau der Sport- und Mehrzweckhalle wurde eine Vorentwurfsplanung durch die AöR der Stadt Brühl erstellt. Dies erfolgte in enger Abstimmung mit einer interdisziplinären Arbeitsgruppe aller Fachbereiche, die eigens zur Erstellung der Antragsunterlagen eingerichtet worden ist. Die Konzeption (vgl. Anlage) greift die Bestandssituation auf und berücksichtigt bereits eine optimale bauliche Ausnutzung der vorhandenen Flächenpotenziale. Aufgrund der westlich „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ Seite 17 des Baugrundstückes angrenzenden wohnbaulichen Nutzungen öffnet sich das geplante Gebäude zur abgewandten Seite Richtung Osten (Stadtbahnlinie), so dass mögliche Nutzungskonflikte zur schützenswerten Wohnnutzung von vornherein vermieden werden können. 3.6.1 Baubeschreibung / Bauweise Die Entwurfsplanung der StadtServiceBrühl (vgl. Anlage 5) ist mit folgender detaillierter Baubeschreibung hinterlegt. Bauwerk: Im Gebäude befindet sich eine Einfachturnhalle in der die gesamte Bandbreite des Schulsports ausgeübt werden kann. Um eine erweiterte Nutzung als Veranstaltungsraum zu erreichen, ist die Halle in Längsrichtung um 10 Meter verlängert. Hier befindet sich hinter einer variablen Trennwand der Bühnenbereich. Während der Sportnutzung können dort die Tische und Stühle sowie der Schutzbelag für den Hallenboden gelagert werden. Die Nutzung als Veranstaltungsraum kann mit einer Reihenbestuhlung für ca. 500 Personen oder mit einer Tischbestuhlung für ca. 300 Personen genutzt werden. Eine Lichtund Tonanlage ist vorgesehen. Im Erdgeschoss befinden sich außerdem die für die Hallennutzung notwendigen Nebenräume (Umkleiden, Duschbereiche, Geräteraum) sowie vom Eingangsbereich erschlossene WC-Anlagen, die bei einer Veranstaltung genutzt werden können. Die Umkleiden können dann als Künstlergarderoben dienen. Im Obergeschoss befinden sich unabhängig nutzbare Büro- und Besprechungsräume, ein Lagerraum und ein Haustechnikraum. Der Haupteingang befindet sich zwischen dem Neubau und dem Bestandsgebäude der Schule. Hier ist ein gläsernes Foyer geplant. Darüber sind beide Gebäude erschlossen. Das Foyer ist flexibel nutzbar und besitzt einen Thekenbereich, der über die vorhandene Küche im Schulgebäude angedient werden kann. Zum darüber liegenden Raum gibt es eine repräsentative Verbindungstreppe und eine Deckenöffnung, so dass dieser Bereich als Ganzes wahrgenommen wird. Dieser Raum kann für Ausstellungen, Empfänge oder als Pausenraum bei Veranstaltungen genutzt werden. Die Sport- und Mehrzweckhalle ist barrierefrei geplant und erfüllt alle Vorgaben des Schall- und Wärmeschutzes sowie der ENEV. Das Gebäude ist ein Massivbau mit einem Stahlbetonskelett als tragende Gebäudestruktur. Die Decken des Büro- und Umkleidetraktes werden ebenfalls als Stahlbetondecken ausgeführt. Trennwände und statisch untergeordnete Bauteile sollen aus Mauerwerk hergestellt werden. Diese Konstruktion wird sich positiv auf die Gebäudeakustik auswirken und durch ausreichend Wärmespeicherkapazität zu einem angenehmen Raumklima beitragen. Auf der Decke über dem Bürotrakt können Lüftungs- u. Heizungskomponenten aufgestellt werden. Das Dach der Sport- und Veranstaltungshalle wird als Flachdach ausgeführt und besteht aus Stahlfachwerkträgern die die Spannweite von 15 Metern als weitgespanntes Tragwerk überbrücken können. Darüber befindet sich eine weitere Lage von Stahlträger zur Lastverteilung. Die Dachfläche bilden Stahltrapezbleche auf denen der Dachaufbau im Gefälle ausgeführt wird. Auf eine Unterkellerung des Gebäudes wird verzichtet, die Hausanschlüsse befinden sich im Erdgeschoss, die Steuerungsanlagen im Technikraum im OG. Die zugehörigen Komponenten auf dem „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ Seite 18 Dach darüber werden mit Schallschutzeinrichtungen versehen um die Lärmbelastung so gering wie möglich zu halten. Technische Ausstattung: Als Wärmeerzeuger kommt eine Luft/Wasser Wärmepumpe zur Außenaufstellung zum Einsatz. Die Aufstellung erfolgt auf dem Dach über dem Bürotrakt. Die Wärmeverteilung, Trinkwarmwasserbereitung und Regelungstechnik ist im Technikraum im 1.OG untergebracht. Als Raumheizflächen werden für den Hallenbereich Deckenstrahlplatten eingesetzt. Alle weiteren Räume erhalten, sofern notwendig, eine Fußbodenheizung. Die Trinkwarmwasserversorgung erfolgt zentral über einen Wärmeerzeuger mit Pufferspeicher und eine Frischwasserstation. Die Verbraucher im Kalt- und Warmwassernetz werden mit einer Hygienespülung ausgestattet. Durch den Einsatz der Frischwasserstation und der Hygienespülung wird die Trinkwasserqualität sichergestellt. Die Be- und Entlüftung des Hallenbereichs und Sanitär-/Umkleidebereich erfolgt über eine zentrale Zuund Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung. Die Lüftungsanlage wird auf dem Dach über dem Bürotrakt auf einer Stahlkonstruktion aufgestellt. Die Auslegung der Lüftungsanlage ergibt sich aus der Nutzung als Veranstaltungsraum mit einer Belegung von maximal 500 Personen und einem Sanitär/Umkleidebereich von ca. 170m² (Gesamtluftmenge ca. 12.000m³/h). Die Luftverteilung erfolgt über Lüftungskanäle die in abgehängten Decken oder sichtbar installiert werden können. Die Hallenbeleuchtung wird gemäß den Erfordernissen des Schul- und Vereinssports ausgeführt. Die Beleuchtung wird ballwurfsicher ausgeführt und die Beleuchtungsstärke ist dimmbar und kann somit für alle Veranstaltungen flexibel angepasst werden. Die Beleuchtung wird als Energiesparende LEDBeleuchtung ausgeführt, die Steuerung erfolgt tageslichtabhängig. (Quelle: Baubeschreibung StadtServiceBrühl) 3.6.2 Kostenberechnung | zuwendungsfähige Ausgaben Entsprechend den Anforderungen an die Förderantragstellung wurden für die investiven Projekte und Maßnahmen durch die StadtServiceBrühl (AöR) eine Entwurfsplanung mit Kostenberechnungen erstellt. Danach ergeben sich folgende Kosten:    Abriss Turnhalle / Ersatzneubau Mehrzweckhalle Technische Ausstattung Mehrzweckhalle: Umbaukosten GGS-Gebäude 3.556.000- € brutto SUMME abzüglich  3.076.000,- € brutto 180.000,- € brutto 300.000,- € brutto Sportpauschale Zuwendungsfähige Ausgaben 120.000,- € brutto 3.436.000,- € brutto „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ Seite 19 Erläuterungen:  Die Planungskosten Hochbau werden von der StadtServiceBrühl (AöR) in Eigenleistung erbracht, sodass in der Kostengruppe 700 lediglich die Kosten für Gutachten, Statik, Brandschutz etc. enthalten sind.  Die Sportgeräte werden aus der alten Turnhalle übernommen.  Für 2017 ist der Stadt Brühl eine Sportpauschale in Höhe von 120.000,- € zugewiesen. Unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips wird dieser Betrag zur Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben von den Gesamtkosten in Abzug gebracht.  Einnahmen durch Vermietung und Verpachtung werden nicht erzielt.  Die Errichtung des GGS-Gebäudes wurde mit Bescheid von August 2006 im Rahmen der „Zuwendungen für Investitionen und Ausstattung in Ganztagsschulen“ mit einer Zuwendung in Höhe von 2,4 Mio. € gefördert. Die Zweckbindungsfrist beträgt für Ausstattungsgegenstände 10 Jahre, für alle anderen Ausgaben 20 Jahre. Die Zweckbestimmung lautet „Nutzung zu Schulzwecken“. Wie oben dargestellt, fallen durch den baulichen Verbund im Erd- und ersten Obergeschoss zwei Bestandsräume weg (rd. 325 m²), im EG werden 2 Räume zugunsten Kinderschutzbund umgenutzt (rd. 106 m²) und im 1. OG werden 3 Räume zugunsten CityTreff/Streetworker (rd. 110 m²) umgenutzt. Im 2. OG bleibt die Schulnutzung vollumfänglich erhalten. Ergänzende Nutzungen finden ausschließlich außerhalb des Schulbetriebs statt. In Summe sind somit rd. 540 m² des GGS-Gebäudes von Änderungsmaßnahmen betroffen, wobei rd. 116 m² auch weiterhin einer öffentlichen Nutzung mit hoher Affinität zum Schulbetrieb erhalten bleiben. Außerdem trägt das Gesamtkonzept zu einer deutlich stärkeren Ausnutzung des GGS-Gebäudes bei. Ob und inwieweit hier eine Rückzahlung von Fördermitteln zu berücksichtigen ist, müsste im Zuge der baufachlichen Prüfung mit der BR Köln geklärt werden. Die Kostenberechnungen sind als Anlage beigefügt. 3.7 Investitionsbegleitende Maßnahmen (Betreuungs-/ Integrationsmanagement) Die Projekte Soziale-Stadt-Brühl Vochem, Inter-Cultra und Komm-Mit zeigen, dass der Erfolg maßgeblich von einer professionellen und kontinuierlich anwesenden Vor-Ort-Betreuung getragen wird. Sowohl die erforderliche Weiterqualifizierung der konzeptionellen Ausgestaltung der Campusidee als auch die aktivierende und koordinierende Integrations- und Quartiersarbeit können im „normalen“ Verwaltungsgeschäft der zuständigen Fachbereiche nicht geleistet werden. Der bzw. die Integrationsmanager/in soll als begleitender Brückenbauer zwischen den geförderten Einrichtungen und den Besuchern, Kunden, Akteuren und Bewohnern ist Stadtteil Innenstadt wirken. Für das Integrations- und Quartiersmanagement ist daher die Besetzung der Stelle eines / einer Sozialpädagoge/in oder Sozialarbeiter/in in Vollzeit (39 Std./Woche) bzw. unter Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch mit zwei Teilzeitkräften vorgesehen. Eine möglichst flexible Arbeitszeitgestaltung auch in den Nachmittags- und Abendstunden sowie bei Bedarf an Wochenenden ist dabei vorgesehen. Die Hauptaufgaben sind:  Weiterqualifizierung des Nutzungskonzeptes „Mehrzweckhalle auf dem Clemens-AugustCampus“ in enger Abstimmung und im Dialog mit den vorhandenen Einrichtungen  Vorbereitung und Durchführung von Beteiligungsverfahren  Laufende Abstimmung mit den Fachbereichen der Stadtverwaltung „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ Seite 20    Initiierung und Ausgestaltung von Stadtteilprojekten und Unterstützung der Vereine und Einrichtungen bei der Umsetzung Vernetzung der beteiligten Akteure im Quartier, Einbeziehung der angrenzenden Bewohner Besetzung eines Vor-Ort-Büros mit regelmäßigen Öffnungs- und Sprechzeiten. Die fachlichen Anforderungen sind:  Abschluss: Dipl. Sozialpädagoge/in oder Dipl. Sozialarbeiter/in  Soziale Kompetenz  Motivations- und Kommunikationsfähigkeit (Erschließen von „schweigenden Mehrheiten“)  Moderations-, Integrations- und Konfliktlösungsfähigkeit  Organisationstalent  Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Kommunalverwaltungen Die Besetzung soll zum 01.01.2018 erfolgen. Die Stelle ist zunächst bis zum 31.12.2019 befristet. Kosten der nicht-investiven Maßnahmen Auf der Grundlage der Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes… (Rdl.Erl. Vom 20.05.2014) wurden für das Integrationsmanagement folgende Personal- und Sachkosten ermittelt:   Betreuungs-/Integrationsmanagement (Besetzung einer Sozialarbeiterstelle für 2 Jahre: Sachkosten für Bürokommunikation und laufenden Betrieb Pauschal 6.000,- € 184.000,- € brutto 6.000,- € brutto 190.000,- € brutto Summe Die Kalkulation der Personalkosten ist als Anlage beigefügt. Kosten des Gesamtantrags Insgesamt ergeben sich für investive und nicht-investive Maßnahmen zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von 3.626.000,- €. Unter Berücksichtigung des Fördersatzes von 90 % wird eine Zuwendung i.H.v. von 3.263.400,- € beantragt. 4 Machbarkeit und zügige Umsetzung des Projektes Das Antragsprojekt ist eingebunden in die strategische Rahmenplanung zur Aufwertung der Brühler Innenstadt. Insofern ist das Projekt Teil einer städtebaulichen Gesamtplanung. Die Gesamtplanung sieht u.a. die Stärkung und Optimierung von Gemeinbedarfseinrichtungen in Brühl-Innenstadt vor. Hierzu gehört – wie oben ausgeführt - zum einen die Errichtung einer neuen Mehrzweckhalle. Die Planungen hierfür liegen im Entwurf vor. Die zügige Umsetzung ist sichergestellt: o Das Grundstück, auf dem der Anbau errichtet werden soll, ist im Eigentum der Stadt und somit sofort verfügbar. „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ Seite 21 o Bauherr des Vorhabens ist die Stadt Brühl; o Das Grundstück ist voll erschlossen; nach Vorliegen aller Voraussetzungen kann mit der Baumaßnahme unmittelbar begonnen werden o Das Raumkonzept liegt vor – es wurde zur Vorbereitung dieses Antrags in einer fachbereichsübergreifenden Arbeitsgruppe unter Beteiligung der KuMs und der CASchule entwickelt und abgestimmt. o Die vorgenannte Arbeitsgruppe tagt regelmäßig und wird die weitere Vorbereitung und die Umsetzung des Projektes konsequent begleiten; damit sind kurze Wege der Abstimmung und Projektsteuerung sichergestellt. o Ein Entwurf für die Neubau- und Umbaumaßnahmen liegt vor (vgl. Anlage); o Im Falle einer Bewilligung kann der Bauantrag vorbereitet werden. o Nach Vorliegen der notwendigen Beschlussfassungen kann die Ausschreibung erfolgen (rd. 3 Monate). o Ein Baubeginn kann somit im 1. Halbjahr 2018 erfolgen. o Die Bauzeit ist mit rd. 18 Monaten veranschlagt, so dass etwa Ende 2019 / Anfang 2020 der Bezug und die Inbetriebnahme erfolgen kann.  o Die Finanzierung ist unter Einrechnung der beantragten Fördermittel sichergestellt o Die Einhaltung des Förderzeitrahmens ist unter den o.g. Bedingungen somit gegeben. Im zweiten Schritt erfolgt die Gestaltung der Außenanlagen (daher nicht Gegenstand dieses Förderantrags). Auch für die Außenanlagen wird aufgrund des schon heute bestehenden dringenden Bedarfs eine zügige Umsetzung angestrebt, wobei auch hierfür die Voraussetzungen, wie Grundstücksverfügbarkeit und erste Konzeptvorschläge vorliegen. Die Beratung über das Konzept und den Förderantrag in den politischen Entscheidungsgremien ist für den 15. Mai (Hauptausschuss) und den 22. Mai (Stadtrat) vor-gesehen. 5 Fazit: Die beantragte Mehrzweckhalle ist eingebunden in die Fortschreibung Rahmenplanung Innenstadt, mit der eine Fortsetzung der erfolgreichen Stadterneuerungsprozesse in Brühl (Gebietskulisse AZ) angestrebt wird. Während bislang die Aufwertung öffentlicher Räume im Vordergrund der Stadterneuerung stand (Ost-West-Achse), ist es in den nächsten Jahren die Stärkung und Modernisierung der öffentlichen Gemeinbedarfseinrichtungen sowie die Förderung der Integration. Hierzu gehören der Neubau des Rathausanbaues im Steinweg sowie der ebenfalls zentral in der Innenstadt gelegene „Clemens-August-Campus“. Wie oben ausführlich dargestellt, sind hier – über mehrere Gebäude verteilt - unterschiedliche soziale Dienste und Beratungseinrichtungen ansässig. Räumlich in der Mitte liegt das Antragsobjekt, eine Einfachturnhalle, Baujahr 1959. Wegen akuter Baumängel ist die Turnhalle seit Dezember 2016 geschlossen. Von daher besteht dringender Handlungsbedarf, die abgängige Turnhalle der GGS-Hauptschule durch einen Neubau zu ersetzen, um den Schul- und Breitensport an diesem zentral gelegenen und integrierten Standort schnellst möglich wieder zu gewährleisten. „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ Seite 22 In diesem Zusammenhang bieten sich weitergehende Chancen für eine umfassende funktionale und städtebaulich-gestalterische Aufwertung des gesamten Quartiers (Campus): Mit der Errichtung einer Mehrzweckhalle können die im Quartier verstreut ansässigen sozialen Einrichtungen und Dienste räumlich zusammengeführt und erforderliche Entwicklungs- und Erweiterungsmöglichkeiten sowie eine barrierefreie Erreichbarkeit der Einrichtungen geschaffen werden. Neben der Nutzung als Sportstätte für den Schul- und Vereinssport soll die Mehrzweckhalle als Tagungs-, Veranstaltungs-, Konzert- und Theaterhalle für Brühler Vereine, die benachbarte Kunst- und Musikschule genutzt werden. Damit eröffnen sich Nutzungsmöglichkeiten, von denen die gesamte Brühler Bürgerschaft profitieren und das Ziel der Integrationsförderung zeitnah erreicht werden kann. Über einen neuen zentralen Eingangsbereich mit einem attraktiven Foyer soll ein baulicher Verbund zwischen der neuen Mehrzweckhalle und dem vorhandenen GGS-Gebäude hergestellt werden. Damit werden für beide Gebäude die Nutzungsoptionen nochmals erhöht und es ergeben sich zusätzliche Synergien aus sich ergänzenden Nutzungsangeboten bzw. Besuchergruppen unterschiedlichen Alters und Kulturen. Mit der räumlichen Bündelung der zahlreichen sozialen Einrichtungen in den Gebäuden der Mehrzweckhalle und der GGS, der konzeptionell-pädagogische Integration und Abstimmung ihrer Dienste und Leistungen und den daraus generierbaren Synergien, einem attraktiver Neubau und einer durchgreifende Aufwertung des städtebaulichen Umfeldes wird der „Clemens-August-Campus“ Strahlkraft für die Gesamtstadt entwickeln. Durch die Nutzung der Mehrzweckhalle als städtische Veranstaltungsstätte wird es zudem zu einer deutlichen Belebung des Clemens-August-Campus über den normalen Schulbetrieb hinaus und damit zu einer besseren städtebaulich-funktionalen Integration in den gesamtstädtischen Kontext kommen. Insgesamt ergeben sich für investive und nicht-investive Maßnahmen zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von 3.626.000,- €. Unter Berücksichtigung des Fördersatzes von 90 % wird eine Zuwendung i.H.v. von 3.263.400,- € beantragt. Brühl, 02. Mai. 2017 „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ Seite 23 6 Anlagen Anlage 1: Bestandsanalyse und Konzeptdarstellung     Stadterneuerungsgebiete im Überblick Fördergebiet Innenstadt Baublock Clemens-August-Straße / Liblarer Straße Antragsobjekt Mehrzweckhalle Anlage 2: Bestandsanalyse und Nutzungsstrukturen Clemens-August-Campus Anlage 3: Belegungspläne Turnhalle 2015 und 2016 Anlage 4: Vergleichsberechnung Abriß/Neubau zu Sanierung Turnhalle Anlage 5: Entwurfsplanung Mehrzweckhalle: - Entwurfsplanung - Kostenberechnung Hochbau / Umbau - Kostenschätzung Technische Ausstattung Mehrzweckhalle Anlage 6: Kostenberechnung Betreuungs-/ Integrationsmanagement „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ Seite 24