Daten
Kommune
Brühl
Größe
819 kB
Datum
22.05.2017
Erstellt
09.05.17, 14:53
Aktualisiert
09.05.17, 14:53
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Inhalt der Datei
Investitionspakt Soziale Integration im Quartier in NRW 2017
Erläuterungsbericht zum Programmantrag
der Stadt Brühl
Mehrzweckhalle für Sport, Bildung, Kultur und Begegnung
April 2017
Inhaltsverzeichnis
1
Ausgangssituation .................................................................................................................................................3
1.1
Kennziffern zur Stadt Brühl ........................................................................................................................... 3
1.2
Projekte zur sozialen Integration der Stadt Brühl .......................................................................................... 4
2
Handlungsbedarf im Quartier Innenstadt ...............................................................................................................6
2.1
Grundlegender Handlungsbedarf ..................................................................................................................6
2.2
Vertiefungsstandort Baublock Clemens-August-Straße / Liblarer Straße...................................................... 6
3
Konzept „Clemens-August- Campus“ - Mehrzweckhalle ....................................................................................... 8
3.1
Überblick Gesamtkonzept ............................................................................................................................. 8
3.2
Neubau Mehrzweckhalle ............................................................................................................................... 9
3.2.1
Bedarfsnachweis ................................................................................................................................ 9
3.2.2
Nutzungskonzept ............................................................................................................................. 10
3.2.3
Raumkonzept und bauliche Maßnahmen......................................................................................... 10
3.3
Mitnutzung und teilweiser Umbau GGS-Gebäude....................................................................................... 13
3.3.1
Erdgeschoss: Mensa / Bewirtung / Bürger-Treff / KInderschutzbund ............................................... 13
3.3.2
Obergeschoss 1: Citytreff / Schulküche ........................................................................................... 14
3.3.3
Obergeschoss 2: Schule / Sprachförderung / Berufsberatung ......................................................... 16
3.4
Eingangsfoyer ............................................................................................................................................. 17
3.5
Neugestaltung der Außenanlagen und öffentlichen Räume (zweiter Bauabschnitt) .................................... 17
3.6
Baulich-investive Maßnahmen .................................................................................................................... 17
3.6.1
Baubeschreibung / Bauweise ........................................................................................................... 18
3.6.2
Kostenberechnung | zuwendungsfähige Ausgaben ......................................................................... 19
3.7
Investitionsbegleitende Maßnahmen (Betreuungs-/ Integrationsmanagement) .......................................... 20
4
Machbarkeit und zügige Umsetzung des Projektes ............................................................................................. 21
5
Fazit: .................................................................................................................................................................... 22
6
Anlagen ............................................................................................................................................................... 24
„Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“
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1 Ausgangssituation
Die Stadt Brühl hat in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl unterschiedlicher Initiativen, Projekte und
Maßnahmen zur Förderung der Integration unterschiedlicher, in Brühl lebender und arbeitender sozialer
Bevölkerungsgruppen angestoßen und umgesetzt. Mit dem Projektaufruf „Investitionspakt Soziale
Infrastruktur im Quartier in NRW 2017“ eröffnen sich Chancen, den erfolgreichen Prozess der
Integrationsförderung fort zu setzen und – nach den Quartieren Brühl-Vochem und Brühl-Ost (s.u.) nun
die Einrichtungen der sozialen Infrastruktur im Quartier Innenstadt anforderungsgerecht zu stärken und
zu erneuern.
Besonderer Handlungsdruck besteht
aufgrund
eines
dringend
erforderlichen Ersatzneubaues für
eine abgängige Sporthalle. Durch
eine Förderung im Rahmen des
Investitionspakts würde die Stadt in
die Lage versetzt, die Sporthalle
schnellstmöglich wieder für den
Schulund
Breitensport
zur
Verfügung zu stellen.
Aufgrund des steigenden Bedarfes an
Beratungs- und Betreuungsangeboten wäre zudem eine Erweiterung/
Ergänzung des bereits vor Ort
stattfindenden
Angebotes
zu
begrüßen. Die Praxis hat in der
Vergangenheit gezeigt, dass oftmals dezentrale Angebote eine große Hemmschwelle für einen Teil der
Betreffenden darstellen. Durch eine räumliche Zusammenfassung und die Möglichkeit, zentral auf
spezielle Beratungs- und Betreuungsangebote zugreifen zu können, erhöht sich deren Akzeptanz und
ermöglichte damit einen effektiven und individuell bedarfsgerechten Integrationsprozess.
1.1 Kennziffern zur Stadt Brühl
Das Mittelzentrum Brühl liegt im Süden des Rhein-Erft-Kreises, zwischen Köln und Bonn. Brühl hat rd.
45.331 Einwohner (Stand 31.12.2014, Quelle it.nrw) auf einer Fläche von 36,12 qkm, das entspricht rd.
1.255 Einwohner pro km².
Gemäß Prognose der von it.nrw ist in den nächsten 10 Jahren (vom 01.01.2014 bis 01.01.2025) mit
einem Bevölkerungsanstieg um 4,3 % auf rd. 45.900 EW zu rechnen, bis 2040 um gut 5 % auf knapp
46.400 EW. Die Prognosen berücksichtigen noch nicht die Zunahme der Einwohner aufgrund der
Flüchtlingsthematik. Es ist davon auszugehen, dass ein Teil der Flüchtlinge nach Anerkennung ihrer
Asylanträge dauerhaft in Brühl bleiben werden. Tendenziell positiv auf die Einwohnerentwicklung wird
sich auch die extrem angespannte Wohnungsmarktsituation in den benachbarten Oberzentren von Köln
und Bonn auswirken, die schon heute zu einer verstärkten Wohnbaulandnachfrage in der Region führt.
Das beantragte Projekt liegt in der Brühler Innenstadt. Im Stadtteil Innenstadt leben rd. 23.000
Einwohner. Der Anteil der Migranten und Migrantinnen an allen Einwohnern liegt in Brühl bei 14,44%,
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(EU-Ausländer und sonstige Ausländer, Daten von 12/2015). In Brühl leben zurzeit rund 555 Menschen,
die aus ihrer Heimat flüchten mussten. Seit Dezember 2016 erhält die Stadt Brühl wieder Zuweisungen.
Nach einer Zielvereinbarung mit der Bezirksregierung kann man vom 28.11.2016 bis zum 31.05.2017 mit
circa 240 Personen rechnen.
1.2 Projekte zur sozialen Integration der Stadt Brühl
Wie eingangs erwähnt, kann die Stadt Brühl auf Erfahrungen aus mehreren Integrationsprojekten
aufbauen, die z.T. mit finanzieller Unterstützung des Bundes und des Landes aber auch durch privates
Engagement erfolgreich umgesetzt worden sind bzw. derzeit umgesetzt werden:
Soziale Stadt Brühl-Vochem
Im Rahmen des städtebaulichen Förderprogramms „Soziale Stadt“ des Bundesministeriums für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung hat die Stadt Brühl von Juni 2009 bis Dezember 2015 das Projekt „Soziale
Stadt Brühl-Vochem“ umgesetzt. Die Gesamtausgaben für das Projekt „Soziale Stadt Brühl-Vochem“
betrugen rd. 3,36 Mio. Euro. Bund und Land trugen 60 Prozent der Kosten (rd. 2,016 Mio. Euro), die
Stadt Brühl 40 Prozent (rd. 1,34 Mio. Euro.).
Auf der Grundlage des integrierten Handlungskonzeptes wurde ein breiter Strauß baulich-investiver wie
sozial-integrativer Projekte und Maßnahmen umgesetzt, koordiniert und gesteuert durch eine Quartiersmanagerin im Vor-Ort-Büro. Zu den Schwerpunkten der Integrationsmaßnahmen gehörte der systematische Ausbau von insbesondere niedrigschwelligen Bildungs-, Beratungs-, Aufklärungs- und Therapieangeboten unter dem Dach des Kinder- und Familienzentrums, das im Soziale-Stadt-Gebiet neu errichtet
worden ist.
Neubau KiTa Soziale Stadt Gebiet Brühl-Vochem
Thüringer Platz nach Umgestaltung (Fotos: DSK)
Die Evaluation der Fördermaßnahme führt hierzu aus: „Viele Bewohnende, insbesondere auch finanziell
schwache und bildungsferne Familien und Familien mit Migrationshintergrund, konnten sensibilisiert
werden, den Nutzen von Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten zu erkennen und
entsprechend motiviert werden, diese gezielter und frühzeitiger als bisher in Anspruch zu nehmen, bevor
Probleme z.B. kulminieren. Sie werden inzwischen vom institutionalisierten Hilfesystem besser erreicht
und ihnen kann so leichter geholfen werden.“ und weiter heißt es „Als besonderer Erfolg ist zu
verzeichnen, dass sich auch neue und breitere Zielgruppen, die bislang in der Form und in dem Umfang
von Angeboten und Aktivitäten im Stadtteil nicht erreicht wurden, durch die Initiierung insbesondere auch
interkultureller Angebote angesprochen fühlten (Bewohnende mit Migrationshintergrund, Singles, ältere
Männer und Frauen ohne Anbindung z.B. an Vereine oder Pfarrei im Stadtteil)“ (Quelle Ergebnisse der
Evaluation, Abschlussbericht, Dezember 2015, Verfasser: in puncto: pfaender & team GmbH, Köln, S.
29/31).
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Über die parallel durchgeführten baulich-investiven Maßnahmen zur Modernisierung der Wohnungsbestände sowie zur Aufwertung der öffentlichen Räume (u.a. Thüringer Platz, Schulhof Grundschule,
Spiel- und Bolzplatz) wurde nicht nur das Erscheinungsbild des Stadtteils nachhaltig verbessert sondern
es wurden auch formelle und informelle Treff´s bzw. Gelegenheiten für Begegnung und Kommunikation
geschaffen, die nach wie vor sehr gut angenommen werden.
Soziokulturelles Zentrum Inter-Cultra Brühl-Ost
Mit der erfolgreichen Aufnahme in das Sonderprogramm des Landes NRW „Hilfe im Städtebau für
Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ des Landes NRW Ende 2015 wird die Stadt Brühl in die
Lage versetzt, im Stadtteil Brühl-Ost, in unmittelbarer Nachbarschaft zu einer Erstaufnahmeeinrichtung
bzw. zu Unterkünften für Flüchtende
Räumlichkeiten und soziale Angebote für die aktive
Integrationsarbeit zu schaffen.
Das Projekt „Inter-Cultra“ wird an eine etablierte Jugend-, Freizeit- und Kultureinrichtung
(Jugendkulturhaus „Passwort Cultra“) angebunden. Dort halten sich bereits heute vornehmlich Kinder und
Jugendliche unterschiedlichen Alters und sozialer Herkunft auf, so dass dort auch heute schon ein
wichtiger Beitrag für eine nachhaltige Integration der in Brühl und speziell der in Brühl-Ost lebenden
Migrantinnen und Migranten geleistet wird.
Mit dem Erweiterungsanbau an das Inter-Cultra, der aus Mitteln der Städtebauförderung unterstützt wird,
wurde bereits begonnen.
Als investitionsbegleitende Maßnahme hat das Betreuungsmanagement bereits Mitte 2016 die Arbeit im
Inter-Cultra aufgenommen. Zu den Aufgaben gehört u.a., die konzeptionelle Ausgestaltung für das
Projekt „Inter-Cultra“ weiter voran zu treiben und die unterschiedlichen Nutzergruppen und Akteure hieran
zu beteiligen.
KOMM-MIT
Das KOMM-MIT ist derzeit zentrale Anlaufstelle für Ratsuchende mit Fluchterfahrung. In den
Räumlichkeiten den der Auguste-Viktoria-Str. 1-19 (Brühl-Nord) befinden sich neben den Büroräumen der
Stabsstelle – 03 (Integration) zahlreiche Schulungsräume, sowie das Angebot des
‚Interimskindergartens‘.
Im Sommer 2016 sind dort die durch Spenden und Angebote diverser Bildungsträger initiierten
Sprachkurse angesiedelt und sukzessive erweitert, optimiert und angepasst worden.
Zwischenzeitlich finden regelmäßige Beratungs- und Schulungsangebote statt (für Geflüchtete,
Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe, aber auch alle Brühlerinnen und Brühler mit und ohne
Migrationshintergrund, die sich interessieren, engagieren und teilhaben möchten am gesamtstädtischen
Integrationsangebot).
Die Möglichkeit, aktive Netzwerkarbeit zu betreiben und eine Plattform zum Informationsaustausch und
für Begegnung zu schaffen, hat sich für alle in Brühl tätigen Akteure in der Integrationsarbeit zu einem
unverzichtbaren Baustein ihrer Arbeit entwickelt.
Aufgrund der zeitlich begrenzten Nutzungsmöglichkeiten der genannten Räumlichkeiten (bis Sommer
2018) ist geplant, einen Teil des Angebotes im ‚Inter-Cultra‘ anzusiedeln.
„Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“
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2 Handlungsbedarf im Quartier Innenstadt
2.1 Grundlegender Handlungsbedarf
In der Innenstadt Brühl wird seit 2009 mit finanzieller Unterstützung aus dem Förderprogramm „Aktive
Stadt und Ortsteilzentren“ die „Rahmenplanung Brühl-Innenstadt“ umgesetzt. Schwerpunkt der
Städtebauförderungsmaßnahmen, die im Geltungsbereich eines förmlichen Sanierungsgebietes
durchgeführt werden, ist die Stärkung der Innenstadtfunktionen über die Aufwertung öffentlicher Räume.
Konkret wurde die sog. Ost-West-Achse der Innenstadt (Fußgängerzone zwischen Brühler Schloss und
Brühl-West) neu gestaltet. Hierzu gehörte u.a. die Neugestaltung des Balthasar-Neumann-Platz,
räumlicher Mittelpunkt des gleichnamigen Nebenzentrums und öffentlicher Raum für Veranstaltungen,
Märkte, Gastronomie, Begegnung und Kommunikation. Im Förderzeitraum 2009-2016 wurden rd. 6,3 Mio.
€ zuwendungsfähiger Ausgaben investiert, die ein Mehrfaches an privaten Investitionen bewirkt haben.
Gemeinbedarfseinrichtungen bzw. Einrichtungen der sozialen Infrastruktur waren bislang allerdings nicht
Gegenstand der Stadterneuerung. Über die laufenden Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen hinaus wurden hier keine öffentlichen Investitionen durchgeführt.
Die Fortschreibung der Rahmenplanung Innenstadt, die derzeit durchgeführt wird und unter dem
Arbeitstitel „Brühl 2.0“ läuft, hat daher insbesondere die Stärkung, Sanierung und Modernisierung der
kommunalen Gemeinbedarfseinrichtungen zum Ziel. Aus den bislang im Rahmen der Fortschreibung des
ISEK
durchgeführten
Analysen
und
Beteiligungsverfahren
wird
deutlich,
dass
viele
Gemeinbedarfseinrichtungen aufgrund der tlw. veralteten baulich-räumlichen und technischen
Verhältnissen den aktuellen und zukünftigen Anforderungen an eine moderne Daseinsvorsorge nicht
mehr gerecht werden. Tlw. fehlen barrierefrei Zugänge, die energetischen Standards sind veraltet,
Grundrisse und Ausstattung von Beratungsräumen sind suboptimal und wenig bürgerfreundlich.
Dies gilt z.B. für das Rathaus im Steinweg. Zu den geplanten Projekten und Maßnahmen von „Brühl 2.0“
gehören daher der Abriss und Neubau des 50er Jahre Anbaus an das Rathaus im Steinweg. Dort sollen
mit der Stadtbibliothek und weiteren Angeboten der sozialen Infrastruktur zusätzliche
Gemeinbedarfsangebote für die Brühler Bürgerschaft geschaffen werden. Der angrenzende Janshof soll
neu gestaltet und zu einem attraktiven öffentlichen Raum für Gastronomie, Verweilen, Begegnung und
Kommunikation umgebaut werden. Der städtebauliche Wettbewerb für Rathausanbau und Janshof wurde
bereits ausgelobt, die Preisgerichtssitzung ist für Juli terminiert.
Dies gilt aber auch für weitere Gemeinbedarfseinrichtungen in der Innenstadt. Hierauf wird nachfolgend
näher eingegangen.
2.2 Vertiefungsstandort Baublock Clemens-August-Straße / Liblarer Straße
Einen Überblick über die Gemeinbedarfseinrichtungen in der Innenstadt gibt Folie 9 in Anlage 1. Auf den
ersten Blick ist die räumliche Konzentration von öffentlichen Einrichtungen zwischen der Liblarer
Straße und der Clemens-August-Straße erkennbar. Dort sind im Einzelnen folgende Einrichtungen
ansässig (von Süd nach Nord):
Kunst- und Musikschule (KuMa)
Gebäude „Eierburg“ mit folgenden Einrichtungen
o
Dt. Kinderschutzbund, Ortsverband Brühl e.V.
o
"Aufwind Brühl e.V." (Allzheimer-Gesellschaft Brühl)
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o
„Sonderspaß e.V.“ (Verein zur Gestaltung von Inklusion)
o
„donum vitae Rhein-Erft e.V. (Konfliktberatung für Schwangere) und
o
Schulsozialarbeit der Stadt Brühl
Städtische Kindertagesstätte
Turnhalle der Gemeinschaftshauptschule Clemens-August-Schule (z.Zt. geschlossen)
GGS der CAS mit Mensa, Aula und Citytreff
Schulhof Clemens-August-Schule
Clemens-August-Schule (Hauptschule)
Die einzelnen Gebäude und Einrichtungen sind weder baulich-gestalterisch miteinander verbunden
noch pädagogisch-konzeptionell integriert; sie bilden keine Einheit sondern grenzen sich eher
gegeneinander ab; Zaunanlagen verhindern Kooperationen, Durchlässigkeit und Begegnung. Das
jeweilige Umfeld ist unterschiedlich gestaltet bzw. wird unterschiedlich genutzt, mal als Parkplatz, mal als
ungestaltete Grünfläche, mal als Spielplatz, mal aus Pausenhof etc..
Über die vorgenannten Mängel und Defizite hinaus ergeben sich folgende weitere Handlungsbedarfe:
Die im Quartier ansässigen Einrichtungen, insbesondere die Kunst- und Musikschule (KuMs)
aber auch Sport- und Karnevalsvereine aus der Gesamtstadt haben Erweiterungs- bzw.
Raumbedarfe. Vor allem mangelt es an geeigneten und ausreichend großen Probe- und
Veranstaltungsräumen für die Vereinsarbeit bzw. für Kultur- und Brauchtumsveranstaltungen.
Aufgrund der leicht rückläufigen Schülerzahlen der Clemens-August-Schule (Hauptschule) ist die
GGS mit Mensa und Aula bereits heute nicht mehr vollständig ausgelastet, so dass sich
zusätzliche Nutzungsoptionen für eine Öffnung der Einrichtungen für andere Bedarfsträger und
Nutzergruppen ergeben.
Die Aufenthalts- und Freiräume innerhalb des Baublocks sind dringend erneuerungsbedürftig.
Die Flächen sind deutlich „in die Jahre“ gekommen, weisen baulich-gestalterische Mängel auf
(u.a. Schäden am Oberbau, Verbuschung, fehlende Vernetzung, marodes Mobiliar etc.) und
werden den heutigen Anforderungen an offene, multifunktional nutzbare und modern gestaltete
Aufenthalts- und Kommunikationsräume nicht mehr gerecht.
Bestandsanalyse Antragsobjekt Turnhalle
Das Antragsobjekt liegt räumlich nahezu in der Mitte von Brühl, am südlichen Rand der Innenstadt und
damit innerhalb der Gebietskulisse der Städtebaufördermaßnahme (AZ) „Rahmenplanung BrühlInnenstadt“, für das in diesem Jahr das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept fortgeschrieben
wird. Der Standort liegt im Geltungsbereich eines rechtkräftigen Sanierungsgebietes.
Nördlich schließen das Amtsgericht und der gerade fertiggestellte, mit finanzieller Unterstützung aus der
Städtebauförderung neu gestaltete Balthasar-Neumann-Platz an.
Südlich grenzt das Gebäude der Kunst- und Musikschule, im Westen grenzen Wohngebiete an. Östlich
der heutigen Turnhalle verläuft die Linie 18 der KVB Richtung Bonn/Köln, wobei die Haltepunkte
Pingsdorfer Straße und Brühl-Mitte jeweils ca. 5 Gehminuten vom Projektstandort entfernt sind. Parallel
zu den Bahngleisen verläuft ein breiter Fuß- und Radweg.
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Etwa in der Mitte des Baublocks liegt die städtische Turnhalle der Clemens-August-Schule. Die
Einfachsporthalle, Baujahr 1959, ist aufgrund gravierender Mängel seit Dezember 2016
geschlossen und steht dem Schul- und Vereinssport seither nicht mehr zur Verfügung. Ein
statisches Gutachten belegt, dass die Statik nicht mehr gesichert ist. Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
der StadtServiceBetrieb Brühl (AöR) kommt zu dem Ergebnis, dass eine Sanierung ca. 81,5 % der
vergleichbaren Neubaukosten verursachen würde (Sanierungskosten rd. 1,7 Mio. €, Neubaukosten rd.
2,1 Mio. €. Da die Turnhalle seit 2010 komplett abgeschrieben ist und nur noch mit einem Restwert von
1,- € im Anlagevermögen steht, ist eine Sanierung unwirtschaftlich (vgl. Anlage 4, Vergleichsberechnung).
Die Turnhalle der Gemeinschaftshauptschule Clemens August (CAS) wird zur Sicherstellung des
Schulsportbetriebes der Schule benötigt. Die Schulsportnutzungszeiten in der Turnhalle der CAS
erstreckten sich vor der Schließung von Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr. Im Anschluss daran
fand der Vereinssport in der Halle statt – in der Regel wochentäglich von 17:00 bis 22:00 Uhr. Die
Belegungspläne der Jahre 2015 und 2016 sind als Anlage beigefügt (Anlage 3).
Aufgrund der Hallenschließung wurden der CAS in Absprache mit dem städtischen Gymnasium
gemeinsame Nutzungszeiten in den vom Gymnasium genutzten Sportstätten festgelegt, die aber den
Schulsport der CAS aktuell nur teilweise sicherstellen, so dass dieses (Not-) Modell nur für einen
vorübergehenden Zeitraum in Betracht kommen kann. Langfristig ist die Bereitstellung einer „eigenen“
Turnhalle zur Sicherstellung des Schulsports der CAS unverzichtbar.
Aufgrund der aktuellen Hallenschließung wurde ebenso versucht, den Sportvereinen adäquate
Ersatzzeiten in anderen Sportstätten zur Verfügung zu stellen, was jedoch weder im gewünschten
Umfang noch zu den „Originalzeiten“ möglich war. Die betroffenen Trainingsgruppen beklagen dies sehr
und teilen mit, dass manche Gruppen sogar auseinanderzubrechen drohten, da die Abweichung von den
Originalzeiten in die gesamte Wochenplanung der Aktiven eingreife.
Aufgrund des dringenden Handlungsbedarfs durch die Hallenschließung auf der einen und der
Potenziale, die sich durch die Einrichtungen und Dienste im Baublock sowie einen Hallenneubau
erschließen lassen, wurde ein Gesamtkonzept entwickelt, das die aktuellen und mittelfristigen Bedarfe
der unterschiedlichen Einrichtungen und Vereine berücksichtigt und die baulichen Voraussetzungen für
eine optimale Ausnutzung der Raum- und Platzverhältnisse schafft.
Die räumliche Bündelung und die damit erzielbaren Synergieeffekte erinnern an den „CampusGedanken“, so dass für das Projekt der Arbeitstitel „Clemens-August-Campus“ gewählt worden ist.
Nachfolgend wird das Konzept im Einzelnen vorgestellt.
3 Konzept „Clemens-August- Campus“ - Mehrzweckhalle
3.1 Überblick Gesamtkonzept
Ziel der Stadt Brühl ist es - ähnlich wie in Brühl-Vochem und Brühl-Ost - zusätzliche Gelegenheiten für
Begegnung und Kommunikation unter den verschiedenen in Brühl lebenden Kulturen zu ermöglichen
sowie geeignete Räumlichkeiten für Sport, Bildung, Beratung und Begegnung zu schaffen. Durch die
räumliche Bündelung einander ergänzender Einrichtungen sowie die Generierung von Synergien aus
einem integrierten Ansatz unterschiedlicher sozialer Angebote können dabei nachhaltige Wirkungen für
die Quartiersentwicklung erreicht werden.
Mit dem Projektantrag zum Investitionspakt wird verfolgt, im Stadtteil Brühl-Innenstadt ein Kinder-,
Jugend-, Sport- und Kulturzentrum zu schaffen, das dauerhaft sozialraumverbindende und
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integrationsfördernde Angebote für die in Brühl-Innenstadt lebenden Menschen mit und ohne
Migrationshintergrund sowie - über die Nutzung als Veranstaltungsstätte - auch für die Brühler
Bürgerschaft insgesamt eröffnet.
Das Gesamtkonzept umfasst im Einzelnen folgende Maßnahmen:
Abriss der maroden Turnhalle und Neubau einer Mehrzweckhalle für den Schul- und Breitensport
sowie für Kulturveranstaltungen, soziale Dienste und Integration
Einbeziehung und tlw. Umbau der GGS in bzw. für ein bauliche-konzeptionelles Gesamtkonzept
Aufwertung und tlw. Neugestaltung der Außenanlagen und öffentlichen Räume zu modern
gestalteten und ausgestatteten Kommunikations- und Begegnungsräumen
Einsatz eines/einer Integrationsmanagers/in zur Weiterqualifizierung und Umsetzung des
Nutzungskonzeptes sowie zur Aktivierung und Betreuung der örtlichen Akteure.
3.2 Neubau Mehrzweckhalle
Wie oben dargestellt, ist eine Sanierung der Sporthalle aus den 50er Jahren unwirtschaftlich, sodass der
Abriss des Gebäudes vorgesehen ist. Über einen reinen Ersatzneubau hinaus eröffnet sich die Chance,
den Standort zwischen Clemens-August-Schule im Norden und Kunst- und Musikschule im Süden als
Standort für Gemeinbedarfseinrichtungen funktional zu stärken und weiter zu entwickeln sowie baulichgestalterisch deutlich aufzuwerten. Hierfür soll auf dem Sporthallengrundstück eine neue Mehrzweckhalle
errichtet werden, die zum einen Ersatz für die Nutzung als Sportstätte ist, zum anderen als
Veranstaltungsraum für Brühler Vereine und Dritte genutzt werden kann. Im Obergeschoss werden
soziale Beratungsdienste untergebracht.
3.2.1 Bedarfsnachweis
Die Turnhalle der Gemeinschaftshauptschule Clemens August (CAS) wird zur Sicherstellung des
Schulsportbetriebes der Schule dringend benötigt. Nach Fertigstellung eines Ersatzneubaus der
Sporthalle hat die Unterbringung des Schulsportbetriebs der CAS – wie zuvor in einem wochentäglichen
Zeitrahmen von 08:00 bis 15:00 Uhr oberste Priorität.
Im Anschluss an diesen Schulsportbetrieb soll die Turnhalle auch wieder dem Vereinssport zur
Verfügung gestellt werden. Derzeit sind dies 7 Trainingsgruppen, die dort breiten- wie auch
wettkampforientierte Sportangebote vorhalten:
Nach Fertigstellung eines Ersatzneubaus wären zunächst die ausgelagerten Sportvereine wieder
im Rahmen der ursprünglichen Nutzungszeiten in der Halle unterzubringen.
Darüber hinaus ist vorgesehen, Vereinen, denen aufgrund der aktuell gesamtstädtisch nahezu
ausgelasteten Sporthallenkapazität ihre angefragten Nutzungszeiten nicht zur Verfügung gestellt
werden können, in der neu errichteten Hallenanlage Belegungszeiten anzubieten. Hier sind
insbesondere auch Karnevalsvereine, die mit einem hohen sportlichen Anspruch ihre Tanz-Corps
führen und Trainingsstätten anmieten müssen, zu berücksichtigen.
Fortlaufenden Hallennutzungsbedarf, der aktuell nicht vollumfänglich bedient werden kann, hat
darüber hinaus der Integrations-Sport-Verein Kahramanlar Brühl e. V. Diesem Verein sind
zahlreiche Mitglieder angeschlossen, die sich in hohem Maße aus Jugendlichen mit
Migrationshintergrund und Kindern/Jugendlichen aus Asylbewerberfamilien rekrutieren. Der
Verein arbeitet sehr erfolgreich und war bei den diesjährigen Sportlerehrungen mit etlichen
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Kindern und Jugendlichen aus Asylbewerberfamilien vertreten, die aufgrund ihres erfolgreichen
Abschneidens in Wettkämpfen unterschiedlicher Disziplinen ausgezeichnet wurden.
In der neuen Turnhalle sollen zudem an den Wochenenden Wettkämpfe durchgeführt werden,
deren Anforderungen an die Hallengröße oder Linierung dort erfüllt werden. Es sind dies u.a.
Volleyball-Spiele, Turnen, Judo/Gürtelprüfungen usw.
Darüber hinaus kommt die Turnhalle nach entsprechenden Ausstattungsmaßnahmen
(Bodenschutz, Bestuhlung usw.) auch für die Durchführung von Brauchtumsveranstaltungen
sowie Theater- und Tanzaufführungen Konzerte der KuMs in Betracht. Es fehlt in Brühl ein
geeigneter Saal, der eine mittlere Veranstaltungsgröße von 300-500 Besuchern (Tischbestuhlunh
bzw. Stuhlreihen) ermöglicht. Ebenso fehlt ein Konzertsaal für die Proben und Aufführungen der
Chöre, Bands und Orchester, die von der KuMs betreut werden.
3.2.2
Nutzungskonzept
Auf der Grundlage der ermittelten Bedarfe wurde ein Gesamtkonzept entwickelt, das über den reinen
Ersatzneubau für eine Turnhalle hinausgeht. Über ein gemeinsames Eingangsfoyer soll eine bauliche
Verbindung zwischen Mehrzweckhalle und dem benachbarten Gebäude der GGS hergestellt werden.
Durch den baulichen Verbund können Mehrwerte aus einer gemeinschaftlichen Nutzung von
Mehrzweckhalle und GGS-Gebäude generiert und so ein Beitrag zu einer verbesserten Auslastung und
Nutzung des GGS-Gebäudes geleistet werden.
Das Nutzungskonzept umfasst im Einzelnen:
Schaffung der dringend erforderlichen Ersatzräume für den Schul- und Vereinssport
Errichtung einer Mehrzweckhalle
o Nutzung als Sporthalle, die bei mobiler Abtrennung gegenüber der heutigen Einfachhalle
zusätzliche Kapazitäten für den Schul- und Vereinssport schafft;
o Nutzung als Veranstaltungshalle mit mobiler Bühne, Bestuhlung und Bodenschutz für
Kultur-, Musik- und Brauchtumsveranstaltungen.
Unterbringung von Beratungsräumen der sozialen Dienste im Obergeschoss der Mehrzweckhalle
Einbeziehung der GGS unter Mitnutzung der Mensa im EG sowie der Fachräume, der Bibliothek,
der Klassenräume und der Schulküche in den beiden OG´s
Neugestaltung, Aufwertung und Öffnung der Außenanlagen zu attraktiven Gemeinschafts- und
Aufenthaltsräumen für Freizeit, Spiel, Verweilung, Begegnung und Kommunikation.
Nachfolgend werden das Bebauungs- und Raumkonzept im Detail beschrieben.
3.2.3
Raumkonzept und bauliche Maßnahmen
Erdgeschoss: Sporthalle und Veranstaltungsstätte / Sanitär- und Technikräume
Das Erdgeschoss ist multifunktional nutzbar. Für den Schul- und Vereinssport steht eine
funktionsgerechte Einfachsporthalle zur Verfügung.
Am Kopfende der Halle wird eine Bühne eingebaut, die – in Verbindung mit einem mobilen
Hallenbodenschutz – die Nutzung der Halle als Veranstaltungsstätte für Kultur- und
Brauchtumsveranstaltungen ermöglicht (vgl. Nutzungskonzept).
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Zur ausführlichen Baubeschreibung vgl. Kapitel 3.6.1.
Durch die Erschließungssituation (großzügiges Foyer) ergibt sich die Funktion und Attraktivität
als Veranstaltungshalle für alle Brühler Bürgerinnen und Bürger. Das Foyer kann als Treffpunkt
und Pausenraum bei Konzert- und Theaterveranstaltungen einbezogen werden. Durch den
baulichen Verbund mit dem benachbarten GGS-Gebäude über das Foyer ergeben sich bei
Bedarf zudem Möglichkeiten einer Mitnutzung des dortigen Erdgeschosses. Im Eingangsbereich
des GGS-Gebäudes befindet sich eine kleine Theke, über die eine Bewirtung z.B. in den Pausen
von Konzert- und Theaterveranstaltungen erfolgen kann. Je nach Bedarf ließe sich sogar die
gesamt Aula mit nutzen, da sie ebenfalls an das zentrale Foyer angebunden wird und somit –
über den bestehenden Hauptzugang zum Schulhof hinaus - einen zweite Zugangsmöglichkeit
bekommt.
Obergeschoss: Erziehungsberatung, Selbsthilfegruppe sowie Integrationsmanagement
Um wohnortnah, alltagsorientiert und bedarfsbezogen gezielte (Präventions-) Angebote vorhalten
zu können, soll die Erziehungsberatung der Stadt Brühl im Obergeschoss der Mehrzweckhalle
untergebracht werden.
Erziehungsberatungsstelle
Die Städte Brühl und Wesseling unterhalten auf der Basis einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung eine gemeinsame Erziehungsberatungsstelle mit Standorten in Wesseling und
Brühl. Die Beratungsstelle in Brühl ist die Dependance der Hauptstelle in Wesseling und derzeit
nur unzureichend in einem. städtischen Gebäude in der Gartenstraße untergebracht, das von
anderen Vereinen und Privatpersonen mit genutzt bzw. mitbewohnt wird. In dem Gebäude
Gartenstraße stehen in der ersten Etage lediglich ein Besucherzimmer und ein Beratungszimmer
zur Verfügung. Dadurch sind die Öffnungszeiten in der Brühler Zweigstelle deutlich
eingeschränkt. Es können längst nicht alle Anfragen bedient werden, Brühler Ratsuchende
müssen nach Wesseling „umgeleitet“ werden.
Eine Verlagerung auf den zentralen Clemens-August-Campus böte nicht nur einen barrierefreien
Zugang zu der größeren Beratungsstelle, sondern somit auch die Möglichkeit zur Ausweitung der
Beratungszeiten.
Aus der unmittelbaren Nachbarschaft weiterer Einrichtungen und Dienste (z.B.
Kinderschutzbund, Schulsozialarbeit) drängt sich eine enge Zusammenarbeit geradezu auf.
Außerdem würde die Beratungsstelle in unmittelbarer Nachbarschaft der städtischen
Hauptschule und der städtischen Kindertagesstätte ihren Platz finden.
Auch aus den unterschiedlichen Zielgruppen ergeben sich Synergien für alle Einrichtungen. Zu
den Besuchern der Beratungsstelle gehören Familien, Eltern, junge Erwachsene (unter 21
Jahren), Jugendliche und Kinder können in die Beratungsstelle kommen, wenn
sie Fragen zur Kindererziehung und zu ihrem Familienleben haben
sie einsam oder unglücklich sind, Angst haben oder mit ihrem Leben nicht zurecht
kommen
ein Familienmitglied auffälliges Verhalten zeigt oder Probleme hat, z.B. Essstörungen
und selbstverletzendes Verhalten
Erlebnisse wie Kindesvernachlässigung, Misshandlung oder sexueller Missbrauch
vorgekommen sind
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die Eltern sich trennen wollen oder getrennt haben und dabei Probleme in der
Familie auftauchen
es Schwierigkeiten und Konflikte in der Familie, mit Freunden oder Partnern gibt
sich Familien neu zusammengefunden haben (Stief- und Patchworkfamilien, Pflegefamilien, Adoptivfamilien) und es Probleme gibt
Mütter oder Väter alleinerziehend sind und Unterstützung brauchen
Die Familien- und Erziehungsberatungsstelle unterstützt Eltern, Kinder, Jugendliche und junge
Erwachsene bei familiären und individuellen Fragestellungen, Problemen, Krisen und Konflikten.
Das Angebot umfasst Beratung und Therapie für Familien sowie Einzel- und Gruppenarbeit mit
Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen. Pädagogische Fachkräfte der Schulen,
Kindertageseinrichtungen u.a. erhalten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben Unterstützung
durch:
Einzelfallberatung
Fachberatung und Supervision
Fortbildungen
Soziale Trainingskurse
Mobile Erziehungsberatung
Elternabende sowie Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen.
Durch die räumliche Bündelung auf dem Campus kann im Rahmen der pädagogischen Arbeit auf
unterschiedliche Raumangebote und Nutzungsmöglichkeiten zurückgegriffen und so das
Spektrum der Möglichkeiten deutlich erhöht werden.
"Aufwind Brühl e.V." (Alzheimer-Gesellschaft Brühl)
Die Selbsthilfegruppe „Aufwind“ bekommt im 1. OG einen knapp 45 m² großen Raum und findet
dort bessere räumliche Verhältnisses als im derzeitigen Gebäude „Eierburg“, das zudem nicht
barrierefrei ist. Im neuen Gebäude der Mehrzweckhalle ist die barrierefreie Erreichbarkeit
gesichert; zudem können die dortigen Sport- und anderen Räume für eigene Zwecke mitgenutzt
werden.
Über das Spektrum der unterschiedlichen Nutzergruppen im Gebäude der Mehrzweckhalle und
der GGS kann zudem ein wichtiger Beitrag zur Integration krankheitsbedingt benachteiligter
Bevölkerungskreise geleistet werden.
Integrationsmanagement
Im südlichen Trakt des OG´s ist das Büro der bzw. des Integrationsmanagerin/ers mit einer
angebundenen Teeküche vorgesehen. Das Büro hat eine Besprechungsecke für 4-6 Personen,
Besprechungen mit größerer Teilnehmerzahl, Workshop´s etc. können in einem
Besprechungsraum im 2. OG durchgeführt werden. Da das Integrationsmanagement auf 2 Jahre
befristet ist, kann der Raum anschließend als Beratungs- und Besprechungsraum genutzt
werden, sofern keine Fortführung erfolgt. Perspektivisch könnte dann hier die Schulsozialarbeit
für Grundschulen untergebracht werden, die derzeit im benachbarten Gebäude „Eierburg“
ansässig ist.
Zu den Tätigkeitsfeldern und zur Stellenbeschreibung für das Integrationsmanagement vgl.
Kapitel 3.5.
„Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“
Seite 12
3.3 Mitnutzung und teilweiser Umbau GGS-Gebäude
Wie bereits ausgeführt, sieht das Gesamtkonzept die Herstellung eines baulich-funktionalen
Verbunds zwischen dem Neubau der Mehrzweckhalle und dem bestehenden GGS-Gebäude vor.
3.3.1
Erdgeschoss: Mensa / Bewirtung / Bürger-Treff / KInderschutzbund
Das Erdgeschoss dient während des Schulbetriebs für die GGS als Mensa und Aula (täglich
Mittagessen und vereinzelt Klassenarbeiten bis maximal 15 Uhr). Bereits heute nutzt der
Frauenchor der Musikschule die Aula regelmäßig dienstags von 19:15 Uhr bis 21:30 Uhr.
Darüber hinaus finden dort Einzelveranstaltungen der Stadt, Förderverein, Wahllokal statt.
Die Nutzung der Aula durch Dritte in den Abendstunden und an den Wochenenden sowie in den
Schulferien soll zukünftig intensiviert werden..
Die technische Ausstattung und Bestuhlung erlaubt die Durchführung kleinerer Veranstaltungen
oder Tagungen. So können z.B. die Vereine, die die benachbarte Sporthalle nutzen, in der Aula
ihre Vereinssitzungen und –besprechungen abhalten. Seitens der Stadtverwaltung wird die Aula
bereits heute für Bürgerversammlungen genutzt, da sie zentral liegt und mit allen Verkehrsmitteln
gut erreichbar ist.
Das vorhandene Café soll enger an die Aula angebunden werden – und umgekehrt. So kann
sich ein Bürger- und Familiencafé als pulsierender Treffpunkt für die Nutzer und Besucher des
Campus entwickeln. Besucher der Beratungseinrichtungen in den Obergeschossen können sich
im Café zwanglos treffen. Bereits heute halten sich viele Jugendliche aus dem Jugendtreff dort
auf, so dass sich eine Durchmischung unterschiedlicher Besucher ergibt. Das Angebot ist
niederschwellig und attraktiv und so strukturiert, dass Menschen unterschiedlichen Alters, mit und
ohne Migrations- bzw. Flüchtlingshintergrund sich zwanglos und „natürlich“ treffen und integriert
werden können. Das Café wird ehrenamtlich betrieben werden und sollte an 3-4 Tagen in der
Woche geöffnet sein.
Kinderschutzbund
Der Deutsche Kinderschutzbund Ortsverband Brühl e.V. setzt sich seit 40 Jahren für die Belange
und Interessen der Brühler Kinder ein. Die Mitglieder des Vereins sind in den verschiedenen
Gremien der Stadt ehrenamtlich tätig und vertreten dort aktiv die Interessen aller Brühler Kinder
durch ihre Mitwirkung. Ob bei der Stadtplanung, in der Verkehrsplanung oder im
Jugendhilfeausschuss, immer wieder bringt der Verein die Sicht der Kinder ein und fordert deren
Berücksichtigung bei Entscheidungen.
Aktuell hat der Verein 112 Mitglieder. Der Verein finanziert sich ausschließlich durch
Mitgliedsbeiträge und Spenden. Wichtige Projekte des Kinderschutzbuntes Brühl sind:
Das Spielmobil Kuntibunt, welches seit 1976 und damit schon von der 3. Kindergeneration
bespielt wird. Das Kuntibunt wird gerne auf den Spielplätzen der Stadt als Bereicherung zu
den dort vorhandenen Spielangeboten genutzt.
Die kostenlose Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern durch eine Familientherapeutin
wird in dem Beratungsraum in der Liblarer Straße sehr gut angenommen. Das
niederschwellige Angebot stellt eine Ergänzung und Alternative zu den offiziellen
Beratungsangeboten der Stadt dar.
Der Kinderschutzbund hat bis ins Jahr 2013 sehr erfolgreich Spielgruppen für Eltern mit Kindern
von 0 bis 3 Jahre angeboten. Hier gab es fast täglich Spielgruppen unterschiedlichster
„Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“
Seite 13
Zusammensetzung, welche sich auch an Väter, Familien mit Zwillingen und Familien mit
ausländischer Herkunft richtete. Dieses gut genutzte Angebot musste leider aus brandschutztechnischen Gründen eingestellt werden.
Da weiterhin ein Bedarf an diesen Spielgruppen für Kinder von 0 bis 18 Monaten besteht, sucht der
Verein schon seit langem nach geeigneten Räumlichkeiten, um dieses Angebot wieder anbieten zu
können.
Das Büro des Kinderschutzbundes OV Brühl e.V. ist Montag bis Freitag von 09:00 – 12:00 Uhr
von ehrenamtlichen Helfern des Vereins besetzt, welche die Koordination der Vereinsprojekte
und insbesondere die terminliche Koordination der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und
Eltern organisieren.
Um die Arbeit des Deutschen Kinderschutzbuntes OV Brühl e.V. weiterhin erfolgreich
durchführen zu können und insbesondere die Spielgruppen wieder anbieten zu können, benötigt
der Verein neue Räumlichkeiten. Die Nachfrage nach dem Angebot an Spielgruppen ist so
groß, dass wir ohne diese Gruppen zu bewerben, aktuell 2 dieser Gruppen sofort eröffnen
könnten.
Bei den Räumlichkeiten im GGS-Gebäude können für die Spielgruppen ausreichend Spielfläche,
Abstellmöglichkeiten für Spielzeug und auch Möglichkeiten zum Abstellen von Kinderwagen im
Flurbereich berücksichtigt werden. Die Größe der Spielgruppen beträgt 8-10 Kinder inkl. eines
Elternteils.
Für die Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern ist ein Beratungsraum berücksichtigt,
der unabhängig von den Spielgruppen besteht. Eine Doppelnutzung bezüglich Büro oder mit
anderen Vereinen ist ebenfalls denkbar.
Die Zuordnung der Räume für den Kinderschutzbund im EG ist so erfolgt, dass über rückwärtige
Außentüren ein Zugang zum Garten der benachbarten Kindertagesstätte und somit bei Bedarf
eine gemeinsame Nutzung der Garten- bzw. Außenflächen möglich ist.
3.3.2
Obergeschoss 1: Citytreff / Schulküche
Das 1. OG kann durch einige Änderungen in der Raumaufteilung zusätzliche Nutzungen und
Dienste aufnehmen sowie hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeiten und generierbaren Synergien
optimiert werden. Im Detail ist folgendes Konzept vorgesehen:
Jugend- bzw. „Citytreff“
Jugendliche orientieren sich spätestens mit Beginn der Pubertät an Normen und Werten
derjenigen Gruppen, denen sie sich zugehörig fühlen oder denen sie tatsächlich angehören.
Diese Cliquen sind somit häufig die wichtigeren Sozialisationsinstanzen noch vor der
Herkunftsfamilie, der Schule oder der Ausbildungsstelle. Damit bietet die Offene Jugendarbeit
(im sprichwörtlichen wie im tatsächlichen Sinne) Räume, in der Jugendliche ihre Freundinnen
und Freunde treffen können und somit Geselligkeit statt Langeweile erleben. Also muss das
Jugendzentrum oder der Jugendtreff ein Raum sein, in denen die unterschiedlichsten
Jugendlichen sich zu Hause fühlen, Heimat finden und soziale Kompetenzen entwickeln können.
Dies erfordert jedoch neben personellen Ressourcen auch entsprechende räumliche
Rahmenbedingungen.
Der heutige „City-Treff“ ist zurzeit in einem Raum im GGS-Gebäude der Clemens-AugustHauptschule untergebracht. Dieser Raum wird von der Schule als „Pausenfreizeitraum“ im
„Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“
Seite 14
Rahmen des Ganztagesbetriebes mit genutzt, sodass hinsichtlich der Raumgestaltung
Kompromisse erforderlich sind.
Der City-Treff ist derzeit dreimal wöchentlich geöffnet und wird durchschnittlich von über 30
Jugendlichen im Alter von 14-17 Jahren besucht. Da keine Differenzierungsräume vorhanden
sind, müssen aufgrund der unterschiedlichen Interessen der Besucher/innen mehrere Angebote
gleichzeitig ablaufen. Aufgrund von Problemen mit Anwohnern sind auch Außenaktivitäten nur
sehr begrenzt möglich.
Der City-Treff wird aufgrund seiner zentralen Lage sehr gut angenommen, die Tendenz
hinsichtlich der Besucherzahlen ist weiter steigend. Zunehmend sind auch jüngere
Besucher/innen ab 12 Jahren festzustellen.
Die Besucherklientel ist durch einen hohen Anteil an Migranten und geflüchtete Jugendliche
aus benachteiligten Milieus gekennzeichnet. Aufgrund der oben dargestellten räumlichen
Situation ist auch das Grundprinzip der Diversität in der Offenen Jugendarbeit nicht zu leben, d.h.
zurzeit lässt sich nur ansatzweise die Arbeit mit Jugendlichen mit wenig optimalen
Lebens- und Arbeitsbedingungen verwirklichen und eine Offenheit für andere
Besuchergruppen ist nicht umzusetzen.
Die Beschreibung der aktuellen Situation vor dem Hintergrund des am Anfang dargestellten
Auftrages der Offenen Jugendarbeit macht deutlich, dass ein erweitertes Raumangebot mit einer
entsprechenden Außenfläche dringend für die Auftragserfüllung der Einrichtung erforderlich wäre.
Im Rahmen des Gesamtkonzeptes für den Clemens-August-Campus ist daher vorgesehen,
den Jugendtreff im südlichen Gebäudetrakt des 1. OG unterzubringen. Durch eine
Änderung im Grundriss können dort optimale Räumlichkeiten geschaffen werden.
Zusammenfassend können durch
Verbesserungen erreicht werden:
die
neue
Raumzuteilung
folgende
wesentlichen
Durch die ausschließliche Nutzung der neuen Räumlichkeiten durch den City-Treff kann
der offene Bereich als Aneignungs- und Bildungsraum entsprechend gestaltet werden.
Durch das Vorhandensein von Differenzierungsräumen können unterschiedliche
Zielgruppen angesprochen werden und das Prinzip der Diversität kann umgesetzt
werden
Durch eine mögliche Nutzung der entstehenden Turnhalle im Gebäudekomplex sind
wichtige Sport- und Bewegungsangebote für die Besucher/innen wesentlich einfacher zu
realisieren.
Die Ausdehnung der Öffnungszeiten ist möglich.
Verminderung der Lärmemission für die Anlieger durch die Verlagerung der
Räumlichkeiten weg von der Wohnbebauung.
Der „City-Treff“ wird derzeit von einem Sozialarbeiter betreut, der auch Streetwork leistet und
insbesondere auf Straßen und Plätzen sozial auffällige Jugendliche mit einem adäquaten
sozialpädagogischen Angebot beeinflussen soll. Der Streetworker bekommt ein eigenes Büro im
Bereich des Jugendtreffs und ist somit direkt angebunden.
Schulküche
Über die Nutzung durch die Schülerinnen und Schüler der CAS hinaus soll die heutige
Schulküche zukünftig für weitere Zielgruppen zur Verfügung gestellt werden, sie dient fortan
Maßnahmen der Integration und Prävention. Wesentlicher Aspekt einer chancengleichen und
„Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“
Seite 15
gesunden Entwicklung ist die frühzeitige Auseinandersetzung mit Ernährung. Die Küche vor Ort
bietet die Möglichkeit, insbesondere Familien aus sozial benachteiligten Verhältnissen ohne
räumliche, finanzielle oder sozio-emotionale Hürden die adäquate Zubereitung von
gesundheitsfördernden bzw. -erhaltenden Nahrungsmitteln zu vermitteln, z.B. Eltern-KindAngebote oder Kurse für Eltern / Erwachsene und Jugendliche.
Über dieses präventive Anliegen hinaus bietet die Küche die Möglichkeit, auf sehr
niederschwelligem Niveau die sozio-kulturelle Vielfalt des Stadtquartiers aufzugreifen und in
gemeinsamkeitsschaffende, d.h. Integration anbahnende und/oder vertiefende Veranstaltungen
münden zu lassen, z.B. interkulturelle / kulturspezifische Kochevents; Sonntagsbrunch für
Alleinerziehende, Eltern-Kind-Kochen u.a.m..
Durch das Integrationsmanagement kann die Aktivierung der Zielgruppen erfolgen sowie eine
anfänglich Unterstützung bei der Organisation und Etablierung von Kursen, Events etc..
3.3.3
Obergeschoss 2: Schule / Sprachförderung / Berufsberatung
Schulbetrieb und Bücherei
Im zweiten OG sind heute neben der schuleigenen Bücherei ein Computerraum und mehrere
Klassenräume untergebracht. Seitens der Schulverwaltung besteht Bedarf, den Schulbetrieb im
2. OG vollständig aufrecht zu erhalten. Ab 15.00 Uhr sowie in schulfreien Zeiten bei Bedarf auch
ganztägig können die Räume für andere Nutzungen vorgesehen werden.
Damit ergeben sich Möglichkeiten für eine Optimierung der Ausnutzung, in dem eine
Mehrfachbelegung der Klassenräume organisiert wird.
Zur Sicherung des Schulbetriebs bleibt die Die Grundrissstruktur unverändert, d.h. bauliche
Umbau- oder Anpassungsmaßnahmen sind im 2. OG nicht vorgesehen.
Perspektivisch ist Sprachförderung ein grundlegendes Element im Bildungsbereich. Dies gilt
auch aber nicht ausschließlich für Sprachkurse für Geflüchtete. Bereits heute bieten
unterschiedliche Träger ein breites Spektrum von Kursen an. Ein maßgeblicher Träger ist in
diesem Zusammenhang die VHS. Seitens der VHS aber auch anderer Träger werden immer
wieder Raumbedarfe formuliert. Von daher ist vorgesehen, die Klassenräume in den
Nachmittags- und Abendstunden für Sprachkurse bzw. Maßnahmen der Sprachförderung zu
nutzen und den Bildungsträgern aktiv anzubieten. Damit kann die Stadt flexibel auf Anfragen
reagieren, der Nutzungszweck der Klassenräume bleibt unverändert und es wird ein Beitrag zur
Optimierung der Auslastung des GGS-Gebäudes geleistet.
Berufsberatung
Um die Vermittlung der Schulabgänger in den Arbeitsmarkt zu unterstützen ist im 2. OG ein
Büro- und Besprechungsraum für die Arbeitsagentur vorgesehen, die dort zu festen Terminen
ihre Beratungen und Dienste abhält bzw. anbietet. Durch die unmittelbare Nähe zum
Schulbetrieb ergibt sich einer enger Kontakt zwischen der Beratern und den Schülern, so dass
etwaige Hemmschwellen abgebaut bzw. gar nicht erst entstehen können.
„Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“
Seite 16
3.4 Eingangsfoyer
Um einerseits die Flächenpotenziale für den Neubau der Mehrzweckhalle bestmöglich auszunutzen,
andererseits die Nutzbarkeit des GGS-Gebäudes – in Verbindung mit dem Hallenneubau – zu
verbessern, ist ein zentraler Eingangsbereich vorgesehen, der beide Gebäude miteinander
verbindet. Das wintergartenartige Foyer soll überwiegend verglast sein, um eine best mögliche
Belichtung sowie eine größt mögliche Transparenz (Vermeidung von Angsträumen) sicherstellen zu
können. Die Raumverhältnisse erlauben an dieser Stelle ein zweigeschossiges Foyer, mit
Sitzgelegenheiten im Erdgeschoss und einer Galerie im Obergeschoss.
Im Foyer bieten sich Möglichkeiten zum interkulturellen Austausch, einfach nur freie Stunden zu
verbringen, aber auch an Sport- und anderen Kursen oder an kulturellen Veranstaltungen auf dem
Campus teilzunehmen. Es bieten sich Gelegenheiten für informelle Treffs, von „sehen und gesehen
werden“, ein Ort, an dem es Spaß macht sich aufzuhalten, neue Bekanntschaften zu knüpfen und
selber gestaltend tätig zu werden.
Besucher von Veranstaltungen in der Mehrzweckhalle können sich vor und nach den
Veranstaltungen dort treffen, bzw. die Pausen verbringen.
3.5 Neugestaltung der Außenanlagen und öffentlichen Räume (zweiter Bauabschnitt)
Das städtebauliche Umfeld des Clemens-August-Campus soll überwiegend neu gestaltet und nachhaltig
aufgewertet werden. Hierzu gehören der Schulhof der Clemens-August-Schule ebenso, wie die
Zwischenräume und Aufenthaltsflächen zwischen den einzelnen Gemeinbedarfseinrichtungen. Schon
heute sind Synergien für gemeinsame Nutzungen erkennbar, z.B. zur Mitnutzung des Gartens am
Kindergarten durch den Kinderschutzbund.
Das Konzept für die Nutzung und Gestaltung der Außenflächen kann nur in enger Zusammenarbeit mit
allen beteiligten Einrichtungen und deren Zielgruppen entwickelt und umgesetzt werden. Hierzu sind
geeignete Beteiligungsverfahren durchzuführen, um Ansprüche und Ideen zu generieren, die
anschließend über einen Planungsprozess qualifiziert werden.
Dieser Beteiligungsprozess konnte in der Kürze der zu Verfügung stehenden Zeit zwar begonnen aber
nicht zu Ende gebracht werden. Von daher ist vorgesehen, den Beteiligungs- und Planungsprozess im 2.
Halbjahr 2017 fort zu setzen und in die ohnehin laufende Fortschreibung des ISEK Innenstadt zu
integrieren. Die Umsetzung soll dann in einem zweiten Bauabschnitt nach Fertigstellung der
Hochbaumaßnahmen erfolgen.
Die Kosten für die Neugestaltung und Aufwertung der Außenanlagen sollen sodann für den
Investitionspakt 2018 oder im Rahmen der Städtebauförderung zur Umsetzung des ISEK beantragt und
umgesetzt werden.
3.6 Baulich-investive Maßnahmen
Für den geplanten Ersatz- und Erweiterungsbau der Sport- und Mehrzweckhalle
wurde eine
Vorentwurfsplanung durch die AöR der Stadt Brühl erstellt. Dies erfolgte in enger Abstimmung mit einer
interdisziplinären Arbeitsgruppe aller Fachbereiche, die eigens zur Erstellung der Antragsunterlagen
eingerichtet worden ist. Die Konzeption (vgl. Anlage) greift die Bestandssituation auf und berücksichtigt
bereits eine optimale bauliche Ausnutzung der vorhandenen Flächenpotenziale. Aufgrund der westlich
„Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“
Seite 17
des Baugrundstückes angrenzenden wohnbaulichen Nutzungen öffnet sich das geplante Gebäude zur
abgewandten Seite Richtung Osten (Stadtbahnlinie), so dass mögliche Nutzungskonflikte zur
schützenswerten Wohnnutzung von vornherein vermieden werden können.
3.6.1
Baubeschreibung / Bauweise
Die Entwurfsplanung der StadtServiceBrühl (vgl. Anlage 5) ist mit folgender detaillierter Baubeschreibung
hinterlegt.
Bauwerk:
Im Gebäude befindet sich eine Einfachturnhalle in der die gesamte Bandbreite des Schulsports ausgeübt
werden kann. Um eine erweiterte Nutzung als Veranstaltungsraum zu erreichen, ist die Halle in
Längsrichtung um 10 Meter verlängert. Hier befindet sich hinter einer variablen Trennwand der
Bühnenbereich. Während der Sportnutzung können dort die Tische und Stühle sowie der Schutzbelag für
den Hallenboden gelagert werden. Die Nutzung als Veranstaltungsraum kann mit einer Reihenbestuhlung
für ca. 500 Personen oder mit einer Tischbestuhlung für ca. 300 Personen genutzt werden. Eine Lichtund Tonanlage ist vorgesehen.
Im Erdgeschoss befinden sich außerdem die für die Hallennutzung notwendigen Nebenräume
(Umkleiden, Duschbereiche, Geräteraum) sowie vom Eingangsbereich erschlossene WC-Anlagen, die
bei einer Veranstaltung genutzt werden können. Die Umkleiden können dann als Künstlergarderoben
dienen.
Im Obergeschoss befinden sich unabhängig nutzbare Büro- und Besprechungsräume, ein Lagerraum
und ein Haustechnikraum.
Der Haupteingang befindet sich zwischen dem Neubau und dem Bestandsgebäude der Schule. Hier ist
ein gläsernes Foyer geplant. Darüber sind beide Gebäude erschlossen. Das Foyer ist flexibel nutzbar und
besitzt einen Thekenbereich, der über die vorhandene Küche im Schulgebäude angedient werden kann.
Zum darüber liegenden Raum gibt es eine repräsentative Verbindungstreppe und eine Deckenöffnung, so
dass dieser Bereich als Ganzes wahrgenommen wird. Dieser Raum kann für Ausstellungen, Empfänge
oder als Pausenraum bei Veranstaltungen genutzt werden.
Die Sport- und Mehrzweckhalle ist barrierefrei geplant und erfüllt alle Vorgaben des Schall- und
Wärmeschutzes sowie der ENEV.
Das Gebäude ist ein Massivbau mit einem Stahlbetonskelett als tragende Gebäudestruktur. Die Decken
des Büro- und Umkleidetraktes werden ebenfalls als Stahlbetondecken ausgeführt. Trennwände und
statisch untergeordnete Bauteile sollen aus Mauerwerk hergestellt werden. Diese Konstruktion wird sich
positiv auf die Gebäudeakustik auswirken und durch ausreichend Wärmespeicherkapazität zu einem
angenehmen Raumklima beitragen. Auf der Decke über dem Bürotrakt können Lüftungs- u.
Heizungskomponenten aufgestellt werden.
Das Dach der Sport- und Veranstaltungshalle wird als Flachdach ausgeführt und besteht aus
Stahlfachwerkträgern die die Spannweite von 15 Metern als weitgespanntes Tragwerk überbrücken
können. Darüber befindet sich eine weitere Lage von Stahlträger zur Lastverteilung. Die Dachfläche
bilden Stahltrapezbleche auf denen der Dachaufbau im Gefälle ausgeführt wird.
Auf eine Unterkellerung des Gebäudes wird verzichtet, die Hausanschlüsse befinden sich im
Erdgeschoss, die Steuerungsanlagen im Technikraum im OG. Die zugehörigen Komponenten auf dem
„Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“
Seite 18
Dach darüber werden mit Schallschutzeinrichtungen versehen um die Lärmbelastung so gering wie
möglich zu halten.
Technische Ausstattung:
Als Wärmeerzeuger kommt eine Luft/Wasser Wärmepumpe zur Außenaufstellung zum Einsatz. Die
Aufstellung erfolgt auf dem Dach über dem Bürotrakt. Die Wärmeverteilung, Trinkwarmwasserbereitung
und Regelungstechnik ist im Technikraum im 1.OG untergebracht. Als Raumheizflächen werden für den
Hallenbereich Deckenstrahlplatten eingesetzt. Alle weiteren Räume erhalten, sofern notwendig, eine
Fußbodenheizung.
Die Trinkwarmwasserversorgung erfolgt zentral über einen Wärmeerzeuger mit Pufferspeicher und eine
Frischwasserstation. Die Verbraucher im Kalt- und Warmwassernetz werden mit einer Hygienespülung
ausgestattet. Durch den Einsatz der Frischwasserstation und der Hygienespülung wird die
Trinkwasserqualität sichergestellt.
Die Be- und Entlüftung des Hallenbereichs und Sanitär-/Umkleidebereich erfolgt über eine zentrale Zuund Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung. Die Lüftungsanlage wird auf dem Dach über dem Bürotrakt
auf einer Stahlkonstruktion aufgestellt.
Die Auslegung der Lüftungsanlage ergibt sich aus der Nutzung als Veranstaltungsraum mit einer
Belegung von maximal 500 Personen und einem Sanitär/Umkleidebereich von ca. 170m²
(Gesamtluftmenge ca. 12.000m³/h). Die Luftverteilung erfolgt über Lüftungskanäle die in abgehängten
Decken oder sichtbar installiert werden können.
Die Hallenbeleuchtung wird gemäß den Erfordernissen des Schul- und Vereinssports ausgeführt. Die
Beleuchtung wird ballwurfsicher ausgeführt und die Beleuchtungsstärke ist dimmbar und kann somit für
alle Veranstaltungen flexibel angepasst werden. Die Beleuchtung wird als Energiesparende LEDBeleuchtung ausgeführt, die Steuerung erfolgt tageslichtabhängig.
(Quelle: Baubeschreibung StadtServiceBrühl)
3.6.2
Kostenberechnung | zuwendungsfähige Ausgaben
Entsprechend den Anforderungen an die Förderantragstellung wurden für die investiven Projekte und
Maßnahmen durch die StadtServiceBrühl (AöR) eine Entwurfsplanung mit Kostenberechnungen erstellt.
Danach ergeben sich folgende Kosten:
Abriss Turnhalle / Ersatzneubau Mehrzweckhalle
Technische Ausstattung Mehrzweckhalle:
Umbaukosten GGS-Gebäude
3.556.000- € brutto
SUMME
abzüglich
3.076.000,- € brutto
180.000,- € brutto
300.000,- € brutto
Sportpauschale
Zuwendungsfähige Ausgaben
120.000,- € brutto
3.436.000,- € brutto
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Erläuterungen:
Die Planungskosten Hochbau werden von der StadtServiceBrühl (AöR) in Eigenleistung erbracht,
sodass in der Kostengruppe 700 lediglich die Kosten für Gutachten, Statik, Brandschutz etc.
enthalten sind.
Die Sportgeräte werden aus der alten Turnhalle übernommen.
Für 2017 ist der Stadt Brühl eine Sportpauschale in Höhe von 120.000,- € zugewiesen. Unter
Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips wird dieser Betrag zur Ermittlung der
zuwendungsfähigen Ausgaben von den Gesamtkosten in Abzug gebracht.
Einnahmen durch Vermietung und Verpachtung werden nicht erzielt.
Die Errichtung des GGS-Gebäudes wurde mit Bescheid von August 2006 im Rahmen der
„Zuwendungen für Investitionen und Ausstattung in Ganztagsschulen“ mit einer Zuwendung in
Höhe von 2,4 Mio. € gefördert. Die Zweckbindungsfrist beträgt für Ausstattungsgegenstände 10
Jahre, für alle anderen Ausgaben 20 Jahre. Die Zweckbestimmung lautet „Nutzung zu
Schulzwecken“. Wie oben dargestellt, fallen durch den baulichen Verbund im Erd- und ersten
Obergeschoss zwei Bestandsräume weg (rd. 325 m²), im EG werden 2 Räume zugunsten
Kinderschutzbund umgenutzt (rd. 106 m²) und im 1. OG werden 3 Räume zugunsten CityTreff/Streetworker (rd. 110 m²) umgenutzt. Im 2. OG bleibt die Schulnutzung vollumfänglich
erhalten. Ergänzende Nutzungen finden ausschließlich außerhalb des Schulbetriebs statt.
In Summe sind somit rd. 540 m² des GGS-Gebäudes von Änderungsmaßnahmen betroffen,
wobei rd. 116 m² auch weiterhin einer öffentlichen Nutzung mit hoher Affinität zum Schulbetrieb
erhalten bleiben. Außerdem trägt das Gesamtkonzept zu einer deutlich stärkeren Ausnutzung
des GGS-Gebäudes bei. Ob und inwieweit hier eine Rückzahlung von Fördermitteln zu
berücksichtigen ist, müsste im Zuge der baufachlichen Prüfung mit der BR Köln geklärt werden.
Die Kostenberechnungen sind als Anlage beigefügt.
3.7 Investitionsbegleitende Maßnahmen (Betreuungs-/ Integrationsmanagement)
Die Projekte Soziale-Stadt-Brühl Vochem, Inter-Cultra und Komm-Mit zeigen, dass der Erfolg maßgeblich
von einer professionellen und kontinuierlich anwesenden Vor-Ort-Betreuung getragen wird. Sowohl die
erforderliche Weiterqualifizierung der konzeptionellen Ausgestaltung der Campusidee als auch die
aktivierende und koordinierende Integrations- und Quartiersarbeit können im „normalen“
Verwaltungsgeschäft der zuständigen Fachbereiche nicht geleistet werden. Der bzw. die
Integrationsmanager/in soll als begleitender Brückenbauer zwischen den geförderten Einrichtungen
und den Besuchern, Kunden, Akteuren und Bewohnern ist Stadtteil Innenstadt wirken.
Für das Integrations- und Quartiersmanagement ist daher die Besetzung der Stelle eines / einer
Sozialpädagoge/in oder Sozialarbeiter/in in Vollzeit (39 Std./Woche) bzw. unter Berücksichtigung der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch mit zwei Teilzeitkräften vorgesehen. Eine möglichst flexible
Arbeitszeitgestaltung auch in den Nachmittags- und Abendstunden sowie bei Bedarf an Wochenenden ist
dabei vorgesehen.
Die Hauptaufgaben sind:
Weiterqualifizierung des Nutzungskonzeptes „Mehrzweckhalle auf dem Clemens-AugustCampus“ in enger Abstimmung und im Dialog mit den vorhandenen Einrichtungen
Vorbereitung und Durchführung von Beteiligungsverfahren
Laufende Abstimmung mit den Fachbereichen der Stadtverwaltung
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Initiierung und Ausgestaltung von Stadtteilprojekten und Unterstützung der Vereine und
Einrichtungen bei der Umsetzung
Vernetzung der beteiligten Akteure im Quartier, Einbeziehung der angrenzenden Bewohner
Besetzung eines Vor-Ort-Büros mit regelmäßigen Öffnungs- und Sprechzeiten.
Die fachlichen Anforderungen sind:
Abschluss: Dipl. Sozialpädagoge/in oder Dipl. Sozialarbeiter/in
Soziale Kompetenz
Motivations- und Kommunikationsfähigkeit (Erschließen von „schweigenden Mehrheiten“)
Moderations-, Integrations- und Konfliktlösungsfähigkeit
Organisationstalent
Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Kommunalverwaltungen
Die Besetzung soll zum 01.01.2018 erfolgen. Die Stelle ist zunächst bis zum 31.12.2019 befristet.
Kosten der nicht-investiven Maßnahmen
Auf der Grundlage der Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes… (Rdl.Erl. Vom
20.05.2014) wurden für das Integrationsmanagement folgende Personal- und Sachkosten ermittelt:
Betreuungs-/Integrationsmanagement (Besetzung einer
Sozialarbeiterstelle für 2 Jahre:
Sachkosten für Bürokommunikation und laufenden Betrieb
Pauschal 6.000,- €
184.000,- € brutto
6.000,- € brutto
190.000,- € brutto
Summe
Die Kalkulation der Personalkosten ist als Anlage beigefügt.
Kosten des Gesamtantrags
Insgesamt ergeben sich für investive und nicht-investive Maßnahmen zuwendungsfähige
Ausgaben in Höhe von 3.626.000,- €.
Unter Berücksichtigung des Fördersatzes von 90 % wird eine Zuwendung i.H.v. von 3.263.400,- €
beantragt.
4 Machbarkeit und zügige Umsetzung des Projektes
Das Antragsprojekt ist eingebunden in die strategische Rahmenplanung zur Aufwertung der Brühler
Innenstadt. Insofern ist das Projekt Teil einer städtebaulichen Gesamtplanung. Die Gesamtplanung sieht
u.a. die Stärkung und Optimierung von Gemeinbedarfseinrichtungen in Brühl-Innenstadt vor. Hierzu
gehört – wie oben ausgeführt - zum einen die Errichtung einer neuen Mehrzweckhalle. Die Planungen
hierfür liegen im Entwurf vor.
Die zügige Umsetzung ist sichergestellt:
o
Das Grundstück, auf dem der Anbau errichtet werden soll, ist im Eigentum der Stadt und
somit sofort verfügbar.
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o
Bauherr des Vorhabens ist die Stadt Brühl;
o
Das Grundstück ist voll erschlossen; nach Vorliegen aller Voraussetzungen kann mit der
Baumaßnahme unmittelbar begonnen werden
o
Das Raumkonzept liegt vor – es wurde zur Vorbereitung dieses Antrags in einer
fachbereichsübergreifenden Arbeitsgruppe unter Beteiligung der KuMs und der CASchule entwickelt und abgestimmt.
o
Die vorgenannte Arbeitsgruppe tagt regelmäßig und wird die weitere Vorbereitung und
die Umsetzung des Projektes konsequent begleiten; damit sind kurze Wege der
Abstimmung und Projektsteuerung sichergestellt.
o
Ein Entwurf für die Neubau- und Umbaumaßnahmen liegt vor (vgl. Anlage);
o
Im Falle einer Bewilligung kann der Bauantrag vorbereitet werden.
o
Nach Vorliegen der notwendigen Beschlussfassungen kann die Ausschreibung erfolgen
(rd. 3 Monate).
o
Ein Baubeginn kann somit im 1. Halbjahr 2018 erfolgen.
o
Die Bauzeit ist mit rd. 18 Monaten veranschlagt, so dass etwa Ende 2019 / Anfang 2020
der Bezug und die Inbetriebnahme erfolgen kann.
o
Die Finanzierung ist unter Einrechnung der beantragten Fördermittel sichergestellt
o
Die Einhaltung des Förderzeitrahmens ist unter den o.g. Bedingungen somit gegeben.
Im zweiten Schritt erfolgt die Gestaltung der Außenanlagen (daher nicht Gegenstand dieses
Förderantrags). Auch für die Außenanlagen wird aufgrund des schon heute bestehenden
dringenden Bedarfs eine zügige Umsetzung angestrebt, wobei auch hierfür die Voraussetzungen,
wie Grundstücksverfügbarkeit und erste Konzeptvorschläge vorliegen.
Die Beratung über das Konzept und den Förderantrag in den politischen Entscheidungsgremien ist für
den 15. Mai (Hauptausschuss) und den 22. Mai (Stadtrat) vor-gesehen.
5 Fazit:
Die beantragte Mehrzweckhalle ist eingebunden in die Fortschreibung Rahmenplanung Innenstadt, mit
der eine Fortsetzung der erfolgreichen Stadterneuerungsprozesse in Brühl (Gebietskulisse AZ)
angestrebt wird. Während bislang die Aufwertung öffentlicher Räume im Vordergrund der
Stadterneuerung stand (Ost-West-Achse), ist es in den nächsten Jahren die Stärkung und
Modernisierung der öffentlichen Gemeinbedarfseinrichtungen sowie die Förderung der Integration.
Hierzu gehören der Neubau des Rathausanbaues im Steinweg sowie der ebenfalls zentral in der
Innenstadt gelegene „Clemens-August-Campus“. Wie oben ausführlich dargestellt, sind hier – über
mehrere Gebäude verteilt - unterschiedliche soziale Dienste und Beratungseinrichtungen ansässig.
Räumlich in der Mitte liegt das Antragsobjekt, eine Einfachturnhalle, Baujahr 1959.
Wegen akuter Baumängel ist die Turnhalle seit Dezember 2016 geschlossen. Von daher besteht
dringender Handlungsbedarf, die abgängige Turnhalle der GGS-Hauptschule durch einen Neubau zu
ersetzen, um den Schul- und Breitensport an diesem zentral gelegenen und integrierten Standort
schnellst möglich wieder zu gewährleisten.
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In diesem Zusammenhang bieten sich weitergehende Chancen für eine umfassende funktionale und
städtebaulich-gestalterische Aufwertung des gesamten Quartiers (Campus):
Mit der Errichtung einer Mehrzweckhalle können die im Quartier verstreut ansässigen sozialen
Einrichtungen und Dienste räumlich zusammengeführt und erforderliche Entwicklungs- und
Erweiterungsmöglichkeiten sowie eine barrierefreie Erreichbarkeit der Einrichtungen geschaffen werden.
Neben der Nutzung als Sportstätte für den Schul- und Vereinssport soll die Mehrzweckhalle als Tagungs-, Veranstaltungs-, Konzert- und Theaterhalle für Brühler Vereine, die benachbarte Kunst- und
Musikschule genutzt werden. Damit eröffnen sich Nutzungsmöglichkeiten, von denen die gesamte
Brühler Bürgerschaft profitieren und das Ziel der Integrationsförderung zeitnah erreicht werden kann.
Über einen neuen zentralen Eingangsbereich mit einem attraktiven Foyer soll ein baulicher Verbund
zwischen der neuen Mehrzweckhalle und dem vorhandenen GGS-Gebäude hergestellt werden. Damit
werden für beide Gebäude die Nutzungsoptionen nochmals erhöht und es ergeben sich zusätzliche
Synergien aus sich ergänzenden Nutzungsangeboten bzw. Besuchergruppen unterschiedlichen Alters
und Kulturen.
Mit der räumlichen Bündelung der zahlreichen sozialen Einrichtungen in den Gebäuden der
Mehrzweckhalle und der GGS, der konzeptionell-pädagogische Integration und Abstimmung ihrer Dienste
und Leistungen und den daraus generierbaren Synergien, einem attraktiver Neubau und einer
durchgreifende Aufwertung des städtebaulichen Umfeldes wird der „Clemens-August-Campus“
Strahlkraft für die Gesamtstadt entwickeln.
Durch die Nutzung der Mehrzweckhalle als städtische Veranstaltungsstätte wird es zudem zu einer
deutlichen Belebung des Clemens-August-Campus über den normalen Schulbetrieb hinaus und damit zu
einer besseren städtebaulich-funktionalen Integration in den gesamtstädtischen Kontext kommen.
Insgesamt ergeben sich für investive und nicht-investive Maßnahmen zuwendungsfähige Ausgaben in
Höhe von 3.626.000,- €. Unter Berücksichtigung des Fördersatzes von 90 % wird eine Zuwendung i.H.v.
von 3.263.400,- € beantragt.
Brühl, 02. Mai. 2017
„Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“
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6 Anlagen
Anlage 1: Bestandsanalyse und Konzeptdarstellung
Stadterneuerungsgebiete im Überblick
Fördergebiet Innenstadt
Baublock Clemens-August-Straße / Liblarer Straße
Antragsobjekt Mehrzweckhalle
Anlage 2: Bestandsanalyse und Nutzungsstrukturen Clemens-August-Campus
Anlage 3: Belegungspläne Turnhalle 2015 und 2016
Anlage 4: Vergleichsberechnung Abriß/Neubau zu Sanierung Turnhalle
Anlage 5: Entwurfsplanung Mehrzweckhalle:
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Entwurfsplanung
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Kostenberechnung Hochbau / Umbau
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Kostenschätzung Technische Ausstattung Mehrzweckhalle
Anlage 6: Kostenberechnung Betreuungs-/ Integrationsmanagement
„Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“
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