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Vorlage (Zusätzliche Außerplanmäßige Mittelbereitstellung Baufeldfreimachung und Bodenentsorgung Kita Ost)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
151 kB
Datum
22.05.2017
Erstellt
09.05.17, 14:53
Aktualisiert
09.05.17, 14:53
Vorlage (Zusätzliche Außerplanmäßige Mittelbereitstellung
Baufeldfreimachung und Bodenentsorgung Kita Ost) Vorlage (Zusätzliche Außerplanmäßige Mittelbereitstellung
Baufeldfreimachung und Bodenentsorgung Kita Ost)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 66 Gansen Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 19.04.2017 138/2017 Betreff Zusätzliche Außerplanmäßige Mittelbereitstellung Baufeldfreimachung und Bodenentsorgung Kita Ost Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle 31100 / 36016700 BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Team Haushalt Freytag Schiffer Schulz Radermacher Jülich Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die zusätzliche, außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 250.000 € bei SK / KSt 31100 / 36016700 zur Baufeldfreimachung der geplanten Kita Ost an der Schildgesstraße neben dem Jugendkulturhaus Cultra. Deckung: Minderausgabe bei SK / KSt 95050 / 54011050 Römerstraße (Feuerwache) Erläuterungen: Zum Bau einer neuen Kindertagesstätte hat die Stadt Brühl das gesamte Vorhaben dem Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. (ASB) als Bauträger übertragen. Dabei wurde vertraglich die belastungsfreie Übergabe des Baugrundes an den Bauträger zugesichert. Im Vorfeld der Baufeldfreimachung wurden bereits Mittel in Höhe von 120.000 € im Zuge einer Dringlichkeitsentscheidung bereit gestellt. Dies war erforderlich, um die notwendigen Bodenuntersuchungen und Baugrunderkundungen, sowie die ersten Planungsschritte zur Freimachung des Geländes beauftragen zu können. Ebenfalls Inhalt der ersten Planungsschritte war die Rodung (Baumfällungen) des Grundstückes bis zum 28.02.2017 wegen der gesetzlichen Vogelschutzzeit. Ein detailliertes Bodengutachten hat aufgezeigt, dass durch belastete Einträge früherer Nutzungen dieser Flächen der Boden nach den derzeitigen Vorschriften nicht ohne weitere Drucksache 138/2017 Seite - 2 – Maßnahmen für den Bau einer Kindertageseinrichtung geeignet ist. Das Gutachten sieht deshalb vor, eine Abdeckschicht von mindestens 60 cm unter der späteren Nutzung der unversiegelten Flächen einzubauen. Um eine Vermischung der Materialien zu vermeiden, müssen die Auffüllungen im Untergrund mittels Vlies getrennt werden. Neben den Bodenuntersuchungen wurden auch Bodenanalysen durchgeführt, diese haben keine weiteren Einschränkungen ergeben. Außer den o.g. Maßnahmen müssen auf dem Grundstück noch Abbrucharbeiten von Betonwänden, Entfernung von Pflasterflächen, sowie die Beseitigung sonstiger Kleinanlagen (z.B. Beleuchtung, Abspannungsmaste etc.) zur Baufeldfreimachung durchgeführt werden. Ebenfalls ein Ergebnis der Baugrunduntersuchung ist die mäßige Verdichtung der Auffüllung aus früherer Nutzung des Geländes. Um eine entsprechende Standfestigkeit sicher zu stellen, ist es erforderlich unter dem Gebäudekomplex ein sogenanntes Tragpolster herzustellen. Dieses Tragpolster erfordert eine Ausschachtung bis 1,60 m Tiefe unter der Flächengründung und die entsprechende Entsorgung der Bodenmassen. Eine detaillierte Planung der Architekten bezüglich einer Gebäudehöhe (OKFF) lässt jetzt erst eine belastbare Massenermittlung der aufzunehmenden Bodenmasse zu, somit kann auch erst die Menge der zu entsorgenden Bodenmassen berechnet werden. Die Höhenlage des Kindergartens ist an einige Zwangspunkte geknüpft (Laubengang zwischen InterCultra und Kita, sowie Sportlerheim am angrenzenden Sportplatz und Zufahrtsbereich zur Kita), die endgültige Höhenangabe liegt bei 61,14 m ü.NN Mit dieser Angabe wurde eine Modellierung der Massen über das gesamte Grundstück gelegt und eine entsprechende Massenermittlung und die damit verbundene Kostenberechnung durchgeführt. (Anmerkung: Eine Veränderung der Höhe von 0,10 m hat auf Basis der Grundstücksgröße eine Massenveränderung von ca. 500 m³ zur Folge) Zu den verbleibenden Restmittel aus der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung vom Jan. 2017 (Planung, Gutachten, Rodung) sind zur endgültigen Baufeldfreimachung zusätzliche Mittel in Höhe von 250.000 € notwendig. Die Deckung erfolgt im aktuellen Haushaltsjahr über die Kostenstelle 54011050. Hier wurden 250.000 € für den Fahrbahnumbau der Römerstraße im Zuge des Neubaus der Feuerwache eingestellt. Dies Mittel werden im HH 2018 erneut angemeldet.