Daten
Kommune
Brühl
Größe
151 kB
Datum
22.05.2017
Erstellt
09.05.17, 14:53
Aktualisiert
09.05.17, 14:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
66
Gansen
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
19.04.2017
138/2017
Betreff
Zusätzliche Außerplanmäßige Mittelbereitstellung
Baufeldfreimachung und Bodenentsorgung Kita Ost
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle 31100 / 36016700
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
Team Haushalt
Freytag
Schiffer
Schulz
Radermacher Jülich
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die zusätzliche, außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von
250.000 € bei SK / KSt 31100 / 36016700 zur Baufeldfreimachung der geplanten Kita Ost
an der Schildgesstraße neben dem Jugendkulturhaus Cultra.
Deckung: Minderausgabe bei SK / KSt 95050 / 54011050
Römerstraße (Feuerwache)
Erläuterungen:
Zum Bau einer neuen Kindertagesstätte hat die Stadt Brühl das gesamte Vorhaben dem
Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. (ASB) als Bauträger übertragen. Dabei wurde
vertraglich die belastungsfreie Übergabe des Baugrundes an den Bauträger zugesichert.
Im Vorfeld der Baufeldfreimachung wurden bereits Mittel in Höhe von 120.000 € im Zuge
einer Dringlichkeitsentscheidung bereit gestellt.
Dies
war
erforderlich,
um
die
notwendigen
Bodenuntersuchungen
und
Baugrunderkundungen, sowie die ersten Planungsschritte zur Freimachung des Geländes
beauftragen zu können.
Ebenfalls Inhalt der ersten Planungsschritte war die Rodung (Baumfällungen) des
Grundstückes bis zum 28.02.2017 wegen der gesetzlichen Vogelschutzzeit.
Ein detailliertes Bodengutachten hat aufgezeigt, dass durch belastete Einträge früherer
Nutzungen dieser Flächen der Boden nach den derzeitigen Vorschriften nicht ohne weitere
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Maßnahmen für den Bau einer Kindertageseinrichtung geeignet ist. Das Gutachten sieht
deshalb vor, eine Abdeckschicht von mindestens 60 cm unter der späteren Nutzung der
unversiegelten Flächen einzubauen. Um eine Vermischung der Materialien zu vermeiden,
müssen die Auffüllungen im Untergrund mittels Vlies getrennt werden. Neben den
Bodenuntersuchungen wurden auch Bodenanalysen durchgeführt, diese haben keine
weiteren Einschränkungen ergeben.
Außer den o.g. Maßnahmen müssen auf dem Grundstück noch Abbrucharbeiten von
Betonwänden, Entfernung von Pflasterflächen, sowie die Beseitigung sonstiger
Kleinanlagen (z.B. Beleuchtung, Abspannungsmaste etc.) zur Baufeldfreimachung
durchgeführt werden.
Ebenfalls ein Ergebnis der Baugrunduntersuchung ist die mäßige Verdichtung der
Auffüllung aus früherer Nutzung des Geländes. Um eine entsprechende Standfestigkeit
sicher zu stellen, ist es erforderlich unter dem Gebäudekomplex ein sogenanntes
Tragpolster herzustellen. Dieses Tragpolster erfordert eine Ausschachtung bis 1,60 m
Tiefe unter der Flächengründung und die entsprechende Entsorgung der Bodenmassen.
Eine detaillierte Planung der Architekten bezüglich einer Gebäudehöhe (OKFF) lässt jetzt
erst eine belastbare Massenermittlung der aufzunehmenden Bodenmasse zu, somit kann
auch erst die Menge der zu entsorgenden Bodenmassen berechnet werden.
Die Höhenlage des Kindergartens ist an einige Zwangspunkte geknüpft (Laubengang
zwischen InterCultra und Kita, sowie Sportlerheim am angrenzenden Sportplatz und
Zufahrtsbereich zur Kita), die endgültige Höhenangabe liegt bei 61,14 m ü.NN
Mit dieser Angabe wurde eine Modellierung der Massen über das gesamte Grundstück
gelegt und eine entsprechende Massenermittlung und die damit verbundene
Kostenberechnung durchgeführt.
(Anmerkung: Eine Veränderung der Höhe von 0,10 m hat auf Basis der Grundstücksgröße
eine Massenveränderung von ca. 500 m³ zur Folge)
Zu den verbleibenden Restmittel aus der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung vom Jan.
2017 (Planung, Gutachten, Rodung) sind zur endgültigen Baufeldfreimachung zusätzliche
Mittel in Höhe von 250.000 € notwendig.
Die Deckung erfolgt im aktuellen Haushaltsjahr über die Kostenstelle 54011050. Hier
wurden 250.000 € für den Fahrbahnumbau der Römerstraße im Zuge des Neubaus der
Feuerwache eingestellt.
Dies Mittel werden im HH 2018 erneut angemeldet.