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Vorlage (Abwägungsvorschlag zu A1, Stellungnahmen der Bürger)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
106 kB
Datum
20.02.2017
Erstellt
14.02.17, 18:26
Aktualisiert
14.02.17, 18:26

Inhalt der Datei

BP 01.16, Teilbereich II "Südfriedhof, Bonnstraße, Schulzentrum, Linie 18" 10.02.2017 - Seite 1 (8) - Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' (Vorl.-Nr. 23/2017) Ergänzung der Vorlage Nr. 23/2017 zum Abwägungsvorschlag 'Frühzeitige Bürgerbeteiligung, A1 Stellungnahmen der Bürger' Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 01.16 „Südfriedhof, Bonnstraße, Schulzentrum, Linie 18“ Der nachfolgende Abwägungsvorschlag zu "A 1 - Stellungnahmen der Bürger" ersetzt den in der Vorlage (Vorl.-Nr. 23/2017) formulierten Abwägungsvorschlag zu "A 1 - Stellungnahmen der Bürger". A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (14.03. - 08.04.2016) und TÖB-Beteiligung (bis zum 13.04.2016) A 1 - Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Bürger Datum Anschreiben B1.01 12.04.206 / 04.04.2016 B1.02 Bürger 1 Stellungnahme Bürger Es werden Absprachen zwischen Verwaltung und Investor gewünscht, mit dem Ziel, senioren- und behindertengerechte Wohnungen zu erstellen, ggf. als Teil der Wohnungen im sozialen Wohnungsbau. Diese sollen mit Gemeinschaftsräumen ausgestattet sein. Der Einwender schlägt die Anlage von Biotopen auf dem Gelände vor. Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein - Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Die Verwaltung wird mit dem Einwender Kontakt aufnehmen und die Möglichkeiten eines solchen Projektes besprechen. nein Wird nicht berücksichtigt. Mit dem Bebauungskonzept wird eine abwechslungsreiche Bebauungsstruktur angestrebt, die auch eine Durchgrünung in Form von Hausgärten und kleinen Plätzen, ermöglicht. Innerhalb solcher Bebauungsstrukturen sind aufgrund der anthropogenen Einflüsse hochwertige Biotopstrukturen kaum zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund werden die erforderlichen FNPrelevant BP 01.16, Teilbereich II "Südfriedhof, Bonnstraße, Schulzentrum, Linie 18" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Bürger Datum Anschreiben Stellungnahme Bürger 10.02.2017 - Seite 2 (8) Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein B1.03 Der Einwender schlägt den Bau von kleinen 2-Familienhäusern vor (á ca. 65 70qm). ja B2.01 08.04.2016 / Bürger 2 07.04.2016 Im Rahmen des demographischen Wandels sollten auch die Belange älterer Bewohner berücksichtigt werden. ja B2.02 Der Einwender wünscht ein altersgerechtes Wohnprojekt mit sozialgeförderten Wohneinheiten, Begegnungsraum etc.. - Ausgleichsmaßnahmen an Standorten außerhalb des Baugebietes entwickelt, wo sie keinem weiteren baulichen Druck ausgesetzt sind und wo sie ihren ökologischen Wert nachhaltig und auf Dauer erfüllen können. Ist bereits berücksichtigt. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die baulichen Strukturen geschaffen, dass unterschiedliche Bauformen angeboten werden können. Hierzu gehören u.a. auch Wohnungen, in der angefragten Größenordnung, die in Brühl ebenfalls stark nachgefragt sind. Dem Investor bleibt es letztlich überlassen, die von ihm selbst erworbenen Grundstücke nach seinem Ermessen ggf. mit größeren oder - je nach Nachfrage - mit kleineren Gebäuden oder Wohnungen zu bebauen. Mit dem Bebauungkonzept wird damit eine soziale Durchmischung angestrebt. Ist bereits berücksichtigt. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für baulichen Strukturen geschaffen, der für alle Altersgruppen Wohnraum bieten kann. Ein Festsetzen von Wohnungen allein für 'ältere Bewohner' ist planungsrechtlich nicht möglich. Mit der tiefbautechnischen Ausbauplanung sowie der Gestaltung von Plätzen und Grünanlagen werden weitere Belange älterer Bewohner berücksichtigt. Hierzu zählen neben der guten fußläufige Durchwegung, auch abgesenkte Bordsteine, Sitzmöglichkeiten etc. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die baulichen Strukturen geschaffen. Das Festsetzen eines 'altersgerechten Wohnprojektes mit sozialgeförderten Wohneinheiten' ist planungsrechtlich nicht möglich. FNPrelevant BP 01.16, Teilbereich II "Südfriedhof, Bonnstraße, Schulzentrum, Linie 18" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Bürger Datum Anschreiben B2.03 B3.01 25.04.2016/ 22.04.2016 Bürger 3 für Modellbahnfreunde Brühl e.V. B3.02 B4.01 11.04.2016 / Bürger 4 08.04.2016 Stellungnahme Bürger 10.02.2017 - Seite 3 (8) Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein Der Einwender setzt sich für alternative Wohnprojekte ein und würde gerne mit den entsprechenden Stellen Kontakt aufnehmen und das Konzept vorstellen. - Der Einwender gibt zu Bedenken, dass eine Zufahrt zu dem Gelände der Eisenbahnfreunde weiterhin möglich sein muss, um ggf. Lokomotiven (auf PKWAnhänger) und / oder Schotter (für das Gleisbett) per LKW anliefern zu können. Er erinnert in diesem Zusammenhang an die 2001 erteilte Ausnahmegenehmigung zur Befahrung des Weges. Der Einwender regt an, dass der vorhandene Spielplatz eine Zauneinfriedung erhält, damit Kinder nicht unbedacht auf die zukünftige Straße laufen. ja Der Einwender beantragt die Ausweisung eines autofreien Wohngebietes, um Einsparung an Straßenland und Parkplätzen zu erreichen und um Lärm- und Abgasemissionen zu mindern. nein - Unabhängig davon wird der Investor vertraglich aufgefordert, sozialen Wohnraum zu schaffen. Die tatsächliche Herstellung von sozialem Wohnraum ist aber abhängig von der Verfügbarkeit öffentlicher (Förder-) Mittel. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Die Verwaltung wird mit dem Einwender Kontakt aufnehmen und die Möglichkeiten eines solchen Projektes besprechen. Wird berücksichtigt. Die Zufahrt zu dem durch die Eisenbahnfreunde genutzten (städtischen) Grundstück ist weiterhin möglich. Vertraglich kann der Radweg aus Richtung Bahnunterquerung (L18) genutzt werden. Dies wird auch zukünftig möglich sein, der BP 01.16 II steht dem nicht im Wege. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Das betreffende Grundstück liegt außerhalb des Bebauungsplanumgriffs. Unabhängig davon wird vertraglich geregelt, dass der Projektentwickler die Einzäunung des Spielplatzes übernimmt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Einsparungen an Straßenland und Parkplätzen wird über ein solches Projekt nicht gewährleistet, da mit dem Bauantrag der Nachweis erforderlicher Stellplätze gefordert wird. Das Problem besteht darin, dass ein solches Projekt planungsrechtlich nicht auf Dauer gesichert werden kann. Die alleinige Absicht z.B. der FNPrelevant BP 01.16, Teilbereich II "Südfriedhof, Bonnstraße, Schulzentrum, Linie 18" Lfd. Nr. B4.02 Eingangsdatum/ Bürger Datum Anschreiben Stellungnahme Bürger Er beantragt die Ausweisung einer Klimaschutzsiedlung oder alternativ einer Solarsiedlung bei kompletter Versorgung aus regenerativen Quellen und verweist auf das Landesprogramm '100 Klimaschutzsiedlungen in NRW'. 10.02.2017 - Seite 4 (8) Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein nein Erstbewohner gewährleistet noch nicht, dass auch spätere Bewohner auf ein eigenes Fahrzeug verzichten. In der Folge kann auch nicht rechtssicher geregelt werden, dass Lärm und Abgase in dem Umfang, wie es ein autofreies Wohnprojekt zunächst vermuten lässt, gemindert werden. Wird nicht berücksichtigt. Ein solches Konzept müsste von Anfang an in den Aufstellungsprozess zum Bebauungsplan einfließen und mit dem Projektentwickler als gemeinsames Ziel vereinbart werden, da es umfangreiche energetische Anforderungen in der Gebäudeplanung wie auch im Städtebau gibt (nachfolgend Auszüge): Anforderungen Energie: Begrenzung der CO2-Emissionen, Wärmedämmstandard, Transmissionswärmeverlust, Luftdichtheit umfangreiche Verbrauchsdatenerfassung und Übermittlung an die EnergieAgentur.NRW Anforderung Gebäude (Neubau): einheitl. Architekturkonzept ink. Material- und Farbkonzept, funktionale und gestalterische Einbindung technisch energetischer Elemente in die Gebäudekubatur und Fassadengestaltung, Einbindung aller Nebenanlagen in das Gestaltungskonzept der Siedlung (keine spätere "isolierte Errichtung von Nebenanlagen im individuellen Nachgang zur 'eigentlichen Baumaßnahme'") Anforderungen Städtebau Abweichung der Gebäude von der Südausrichtung im Mittel kleiner 45°, Einstrahlungsverluste durch Orientierung, Verschattung und Topographie max. 20%,mittleres Fläche/Volumen-Verhältnis der Siedlung nicht höher als 1 / 0,65 Ein umfassendes Konzept der Nutzerbeteiligung, - FNPrelevant BP 01.16, Teilbereich II "Südfriedhof, Bonnstraße, Schulzentrum, Linie 18" Lfd. Nr. B4.03 Eingangsdatum/ Bürger Datum Anschreiben Stellungnahme Bürger Er beantragt, dass ein Vakuum-BiogasSystem durch Teilstrombehandlung zur Abwasserentsorgung eingeführt wird. 10.02.2017 - Seite 5 (8) Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein nein information und -beratung ist anzustreben, das über den energetischen Bereich hinaus eine aktive Auseinandersetzung der Bewohner mit ihrem Gebäude und dem ökologischen und sozialen Umfeld ermöglicht. Antragsteller für die Aufnahme in dieses Förderprogramms ist i.d.R. die Kommune. Dies setzt voraus, dass die Kommune auch über die zu überplanenden Flächen verfügt. Die Summe der vorgenannten Rahmenbedingungen führt dazu, dass ein solches Konzept in diesem Bebauungsplanverfahren nicht verfolgt werdern soll. Wird nicht berücksichtigt. Ein solches Konzept müsste von Anfang an in den Aufstellungsprozess zum Bebauungsplan einfließen und mit dem Projektentwickler als gemeinsames Ziel vereinbart werden. Zur Erläuterung: Die Teilstrombehandlung meint die differenzierte Behandlung verschiedener Abwässer: 1. reines Fäkalabwasser (= Schwarzwasser) und 2. Regenwasser (= Grauwasser). Zur Schwarzwasserbehandlung müsste im Baugebiet Raum für eine Vergärungsanlage und ein Blockheizkraftwerk zur Biogasnutzung vorhanden sein. Für die ortsnahe Grauwasserbehandlung müsste Platz für eine kleine Kläranlage für das Baugebiet und ein Gewässer zur Ableitung vorhanden sein. Ein oberirdisches Gewässer ist nicht vorhanden, eine Einleitung in das Grundwasser ist aufgrund der schlechten Versickerungskennwerte nur mit großem Aufwand umsetzbar. Abgesehen davon ist das Grundwasser in Brühl in einem schlechten Zustand (hohe Nitrat- und Sulfat-Werte), so dass mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von behandeltem Grauwasser nicht zu rechnen ist. FNPrelevant BP 01.16, Teilbereich II "Südfriedhof, Bonnstraße, Schulzentrum, Linie 18" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Bürger Datum Anschreiben Stellungnahme Bürger 10.02.2017 - Seite 6 (8) Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein B4.04 Zum Ausgleich der Bodenversiegelung wird beantragt, dass Dachbegrünung vorgeschrieben wird. nein B4.05 Die Zufahrt zu seiner Parzelle ist zu sichern. Die vorhandene Wendeanlage nördlich seines Grundstücks ist dafür nicht geeignet. ja Zur ortsnahen Versickerung des Regenwassers müsste Platz für eine Versickerungsanlage vorhanden sein, die aufgrund der schlechten Versickerungskennwerte, recht groß bemessen werden müsste. Der Aufwand einer solchen Abwasserentsorgung bedeutet insofern umfangreiche Abstimmungen, die auch mit dem Projektentwickler von Anfang an kommuniziert werden müssen. Die Summe der vorgenannten Rahmenbedingungen führt dazu, dass ein solches Konzept in diesem Bebauungsplanverfahren nicht verfolgt werdern soll. Wird nicht berücksichtigt. Festsetzungen müssen planungsrechtlich begründbar sein: Die vorgeschlagene Festsetzung kann entweder damit begründet werden, dass diese Maßnahme als Ausgleich zu dem mit der Planung einhergehenden Eingriff gezählt wird oder es wird mit gestalterischen Gründen gerechtfertigt. Der mit der Planung einhergehende Eingriff wird mit den im Bebauungsplan festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen bereits zu 100% ausgeglichen. Weitere Maßnahmen sind daher so nicht begründbar. In gestalterischer Hinsicht sind Dachbegrünungen kaum wirksam, da sie aufgrund ihrer Lage - in der Regel auf Garagendächern oder auf Gebäudedächern - kaum in den öffentlichen Raum wirken. Ist bereits berücksichtigt. Der Bebauungsplan 01.16 II (römisch zwei!) bedeutet für das Grundstück des Einwenders keine Änderung in der Erschließung. Nach wie vor ist die Anfahrt über die Friedhofszufahrt möglich. Unabhängig davon ist das Grundstück über den nördlich anliegenden Bebauungsplan 01.16 I (römisch eins!) und die darin festgesetzte und unmittelbar heranreichende Er- FNPrelevant BP 01.16, Teilbereich II "Südfriedhof, Bonnstraße, Schulzentrum, Linie 18" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Bürger Datum Anschreiben Stellungnahme Bürger 10.02.2017 - Seite 7 (8) Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein B4.06 Er beanstandet, dass die südlich seines Grundstücks geplante Bebauung Schattenwurf für sein Grundstück bedeutet und dass dies eine Beeinträchtigung seiner Gartennutzung darstellt. Er beantragt daher einen Abstand um die 2,7-fache Gebäudehöhe, mindestens jedoch 15m. nein B4.07 Er bittet um Information zum Verfahrensgang, insbesondere, ob der Regionalrat - schließungsanlage planungsrechtlich gesichert. Der in der Örtlichkeit vorhandene Höhenunterschied von rund 1,0m im Bereich der Wendeanlage ist ein zumutbares Erschließungsniveau. Diese Höhenunterschiede lagen auch bei den Gebäuden innerhalb des BP 01.16 I an, der zwischenzeitlich überwiegend bebaut ist. Ein Problem stellt dies bisher nicht dar. Anpassungen sind seitens der Eigentümer vorzunehmen. Wird nicht berücksichtigt. Die unmittelbar südlich des Einwendergrundstücks gelegenen zwei Grundstücke können mit vier freistehenden Einfamilienhäusern bebaut werden. Sie sind zweigeschossig herzustellen, zulässige Dachform ist Flachdach oder Pultdach (15°-25° Dachneigung). Jeweils nur auf einer der beiden Gebäudeseiten sind Garagenstandorte als Nebenanlage festgesetzt. Insgesamt stellt sich die städtebauliche Situation auch im Vergleich mit vielen anderen baulichen Situationen im Stadtgebiet als sehr lockere und offene Bebauung dar. Die geplante städtebauliche Situation ist weit entfernt von einer erdrückenden oder einschränkenden Bebauung, die rechtlich zu beanstanden wäre. Es gibt auch kein Recht darauf, dass ein Grundstück von jeglichem Schattenwurf frei zuhalten ist. Der Schattenwurf stellt keine einklagbare Rechsposition dar, dies ist obergerichtlich in zahlreichen Fällen entschieden. Die Abstände der geplanten Baufenster zum Einwendergrundstück sind mehr als hinreichend. Weitergehende nachbarschützende Abstände regelt das Bauordnungsrecht und sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu gewährleisten. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. FNPrelevant BP 01.16, Teilbereich II "Südfriedhof, Bonnstraße, Schulzentrum, Linie 18" Lfd. Nr. Eingangsdatum/ Bürger Datum Anschreiben Stellungnahme Bürger seine Zustimmung erteilt hat. 10.02.2017 - Seite 8 (8) Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein Dem Einwender wurde mit Schreiben vom 21.04.2016 der Ablauf des Verfahrens erläutert und geantwortet, dass bei Flächen von 'kleiner 10 ha' der Regionalrat nicht zuständig ist. Der Bebauungsplan umfasst eine Größe von rund 8,4 ha, insofern liegt die Beantwortung der Anfrage nach Anpassung an die Landesplanung allein in der Verantwortung der Bezirksregierung. FNPrelevant