Daten
Kommune
Brühl
Größe
106 kB
Datum
20.02.2017
Erstellt
14.02.17, 18:26
Aktualisiert
14.02.17, 18:26
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Inhalt der Datei
BP 01.16, Teilbereich II "Südfriedhof, Bonnstraße, Schulzentrum, Linie 18"
10.02.2017
- Seite 1 (8) -
Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' (Vorl.-Nr. 23/2017)
Ergänzung der Vorlage Nr. 23/2017
zum Abwägungsvorschlag 'Frühzeitige Bürgerbeteiligung, A1 Stellungnahmen der Bürger'
Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zum
Bebauungsplan 01.16 „Südfriedhof, Bonnstraße, Schulzentrum, Linie 18“
Der nachfolgende Abwägungsvorschlag zu "A 1 - Stellungnahmen der Bürger" ersetzt den in der Vorlage (Vorl.-Nr. 23/2017) formulierten Abwägungsvorschlag zu "A 1 - Stellungnahmen der Bürger".
A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (14.03. - 08.04.2016) und TÖB-Beteiligung (bis zum 13.04.2016)
A 1 - Stellungnahmen der Bürger
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Bürger
Datum Anschreiben
B1.01 12.04.206 /
04.04.2016
B1.02
Bürger 1
Stellungnahme Bürger
Es werden Absprachen zwischen Verwaltung und Investor gewünscht, mit dem
Ziel, senioren- und behindertengerechte
Wohnungen zu erstellen, ggf. als Teil der
Wohnungen im sozialen Wohnungsbau.
Diese sollen mit Gemeinschaftsräumen
ausgestattet sein.
Der Einwender schlägt die Anlage von
Biotopen auf dem Gelände vor.
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
-
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Die Verwaltung wird mit dem Einwender Kontakt aufnehmen und die Möglichkeiten eines solchen Projektes besprechen.
nein
Wird nicht berücksichtigt.
Mit dem Bebauungskonzept wird eine abwechslungsreiche Bebauungsstruktur angestrebt, die auch eine
Durchgrünung in Form von Hausgärten und kleinen
Plätzen, ermöglicht. Innerhalb solcher Bebauungsstrukturen sind aufgrund der anthropogenen Einflüsse
hochwertige Biotopstrukturen kaum zu entwickeln.
Vor diesem Hintergrund werden die erforderlichen
FNPrelevant
BP 01.16, Teilbereich II "Südfriedhof, Bonnstraße, Schulzentrum, Linie 18"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Bürger
Datum Anschreiben
Stellungnahme Bürger
10.02.2017
- Seite 2 (8) Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
B1.03
Der Einwender schlägt den Bau von kleinen 2-Familienhäusern vor (á ca. 65 70qm).
ja
B2.01 08.04.2016 / Bürger 2
07.04.2016
Im Rahmen des demographischen Wandels sollten auch die Belange älterer Bewohner berücksichtigt werden.
ja
B2.02
Der Einwender wünscht ein altersgerechtes Wohnprojekt mit sozialgeförderten
Wohneinheiten, Begegnungsraum etc..
-
Ausgleichsmaßnahmen an Standorten außerhalb des
Baugebietes entwickelt, wo sie keinem weiteren baulichen Druck ausgesetzt sind und wo sie ihren ökologischen Wert nachhaltig und auf Dauer erfüllen können.
Ist bereits berücksichtigt.
Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die baulichen Strukturen geschaffen, dass unterschiedliche
Bauformen angeboten werden können. Hierzu gehören u.a. auch Wohnungen, in der angefragten Größenordnung, die in Brühl ebenfalls stark nachgefragt
sind. Dem Investor bleibt es letztlich überlassen, die
von ihm selbst erworbenen Grundstücke nach seinem
Ermessen ggf. mit größeren oder - je nach Nachfrage
- mit kleineren Gebäuden oder Wohnungen zu bebauen. Mit dem Bebauungkonzept wird damit eine
soziale Durchmischung angestrebt.
Ist bereits berücksichtigt.
Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für baulichen Strukturen geschaffen, der für alle Altersgruppen
Wohnraum bieten kann. Ein Festsetzen von Wohnungen allein für 'ältere Bewohner' ist planungsrechtlich
nicht möglich.
Mit der tiefbautechnischen Ausbauplanung sowie der
Gestaltung von Plätzen und Grünanlagen werden weitere Belange älterer Bewohner berücksichtigt. Hierzu
zählen neben der guten fußläufige Durchwegung,
auch abgesenkte Bordsteine, Sitzmöglichkeiten etc.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die baulichen Strukturen geschaffen. Das Festsetzen eines
'altersgerechten Wohnprojektes mit sozialgeförderten
Wohneinheiten' ist planungsrechtlich nicht möglich.
FNPrelevant
BP 01.16, Teilbereich II "Südfriedhof, Bonnstraße, Schulzentrum, Linie 18"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Bürger
Datum Anschreiben
B2.03
B3.01 25.04.2016/
22.04.2016
Bürger 3
für Modellbahnfreunde Brühl
e.V.
B3.02
B4.01 11.04.2016 / Bürger 4
08.04.2016
Stellungnahme Bürger
10.02.2017
- Seite 3 (8) Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
Der Einwender setzt sich für alternative
Wohnprojekte ein und würde gerne mit
den entsprechenden Stellen Kontakt aufnehmen und das Konzept vorstellen.
-
Der Einwender gibt zu Bedenken, dass
eine Zufahrt zu dem Gelände der Eisenbahnfreunde weiterhin möglich sein
muss, um ggf. Lokomotiven (auf PKWAnhänger) und / oder Schotter (für das
Gleisbett) per LKW anliefern zu können.
Er erinnert in diesem Zusammenhang an
die 2001 erteilte Ausnahmegenehmigung
zur Befahrung des Weges.
Der Einwender regt an, dass der vorhandene Spielplatz eine Zauneinfriedung erhält, damit Kinder nicht unbedacht auf die
zukünftige Straße laufen.
ja
Der Einwender beantragt die Ausweisung
eines autofreien Wohngebietes, um Einsparung an Straßenland und Parkplätzen
zu erreichen und um Lärm- und Abgasemissionen zu mindern.
nein
-
Unabhängig davon wird der Investor vertraglich aufgefordert, sozialen Wohnraum zu schaffen. Die tatsächliche Herstellung von sozialem Wohnraum ist
aber abhängig von der Verfügbarkeit öffentlicher
(Förder-) Mittel.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Die Verwaltung wird mit dem Einwender Kontakt aufnehmen und die Möglichkeiten eines solchen Projektes besprechen.
Wird berücksichtigt.
Die Zufahrt zu dem durch die Eisenbahnfreunde genutzten (städtischen) Grundstück ist weiterhin möglich. Vertraglich kann der Radweg aus Richtung
Bahnunterquerung (L18) genutzt werden. Dies wird
auch zukünftig möglich sein, der BP 01.16 II steht
dem nicht im Wege.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Das betreffende Grundstück liegt außerhalb des
Bebauungsplanumgriffs.
Unabhängig davon wird vertraglich geregelt, dass der
Projektentwickler die Einzäunung des Spielplatzes
übernimmt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Einsparungen an Straßenland und Parkplätzen wird
über ein solches Projekt nicht gewährleistet, da mit
dem Bauantrag der Nachweis erforderlicher Stellplätze gefordert wird. Das Problem besteht darin, dass
ein solches Projekt planungsrechtlich nicht auf Dauer
gesichert werden kann. Die alleinige Absicht z.B. der
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Lfd. Nr.
B4.02
Eingangsdatum/ Bürger
Datum Anschreiben
Stellungnahme Bürger
Er beantragt die Ausweisung einer Klimaschutzsiedlung oder alternativ einer Solarsiedlung bei kompletter Versorgung
aus regenerativen Quellen und verweist
auf das Landesprogramm '100 Klimaschutzsiedlungen in NRW'.
10.02.2017
- Seite 4 (8) Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
nein
Erstbewohner gewährleistet noch nicht, dass auch
spätere Bewohner auf ein eigenes Fahrzeug verzichten. In der Folge kann auch nicht rechtssicher geregelt werden, dass Lärm und Abgase in dem Umfang,
wie es ein autofreies Wohnprojekt zunächst vermuten
lässt, gemindert werden.
Wird nicht berücksichtigt.
Ein solches Konzept müsste von Anfang an in den
Aufstellungsprozess zum Bebauungsplan einfließen
und mit dem Projektentwickler als gemeinsames Ziel
vereinbart werden, da es umfangreiche energetische
Anforderungen in der Gebäudeplanung wie auch im
Städtebau gibt (nachfolgend Auszüge):
Anforderungen Energie:
Begrenzung der CO2-Emissionen, Wärmedämmstandard, Transmissionswärmeverlust, Luftdichtheit
umfangreiche Verbrauchsdatenerfassung und Übermittlung an die EnergieAgentur.NRW
Anforderung Gebäude (Neubau):
einheitl. Architekturkonzept ink. Material- und Farbkonzept, funktionale und gestalterische Einbindung
technisch energetischer Elemente in die Gebäudekubatur und Fassadengestaltung, Einbindung aller Nebenanlagen in das Gestaltungskonzept der Siedlung
(keine spätere "isolierte Errichtung von Nebenanlagen
im individuellen Nachgang zur 'eigentlichen Baumaßnahme'")
Anforderungen Städtebau
Abweichung der Gebäude von der Südausrichtung im
Mittel kleiner 45°, Einstrahlungsverluste durch Orientierung, Verschattung und Topographie max.
20%,mittleres Fläche/Volumen-Verhältnis der Siedlung nicht höher als 1 / 0,65
Ein umfassendes Konzept der Nutzerbeteiligung, -
FNPrelevant
BP 01.16, Teilbereich II "Südfriedhof, Bonnstraße, Schulzentrum, Linie 18"
Lfd. Nr.
B4.03
Eingangsdatum/ Bürger
Datum Anschreiben
Stellungnahme Bürger
Er beantragt, dass ein Vakuum-BiogasSystem durch Teilstrombehandlung zur
Abwasserentsorgung eingeführt wird.
10.02.2017
- Seite 5 (8) Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
nein
information und -beratung ist anzustreben, das über
den energetischen Bereich hinaus eine aktive Auseinandersetzung der Bewohner mit ihrem Gebäude und
dem ökologischen und sozialen Umfeld ermöglicht.
Antragsteller für die Aufnahme in dieses Förderprogramms ist i.d.R. die Kommune. Dies setzt voraus,
dass die Kommune auch über die zu überplanenden
Flächen verfügt.
Die Summe der vorgenannten Rahmenbedingungen
führt dazu, dass ein solches Konzept in diesem Bebauungsplanverfahren nicht verfolgt werdern soll.
Wird nicht berücksichtigt.
Ein solches Konzept müsste von Anfang an in den
Aufstellungsprozess zum Bebauungsplan einfließen
und mit dem Projektentwickler als gemeinsames Ziel
vereinbart werden.
Zur Erläuterung: Die Teilstrombehandlung meint die
differenzierte Behandlung verschiedener Abwässer: 1.
reines Fäkalabwasser (= Schwarzwasser) und 2. Regenwasser (= Grauwasser).
Zur Schwarzwasserbehandlung müsste im Baugebiet
Raum für eine Vergärungsanlage und ein Blockheizkraftwerk zur Biogasnutzung vorhanden sein.
Für die ortsnahe Grauwasserbehandlung müsste
Platz für eine kleine Kläranlage für das Baugebiet und
ein Gewässer zur Ableitung vorhanden sein. Ein oberirdisches Gewässer ist nicht vorhanden, eine Einleitung in das Grundwasser ist aufgrund der schlechten
Versickerungskennwerte nur mit großem Aufwand
umsetzbar. Abgesehen davon ist das Grundwasser in
Brühl in einem schlechten Zustand (hohe Nitrat- und
Sulfat-Werte), so dass mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von behandeltem Grauwasser
nicht zu rechnen ist.
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BP 01.16, Teilbereich II "Südfriedhof, Bonnstraße, Schulzentrum, Linie 18"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Bürger
Datum Anschreiben
Stellungnahme Bürger
10.02.2017
- Seite 6 (8) Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
B4.04
Zum Ausgleich der Bodenversiegelung
wird beantragt, dass Dachbegrünung vorgeschrieben wird.
nein
B4.05
Die Zufahrt zu seiner Parzelle ist zu sichern. Die vorhandene Wendeanlage
nördlich seines Grundstücks ist dafür
nicht geeignet.
ja
Zur ortsnahen Versickerung des Regenwassers
müsste Platz für eine Versickerungsanlage vorhanden
sein, die aufgrund der schlechten Versickerungskennwerte, recht groß bemessen werden müsste.
Der Aufwand einer solchen Abwasserentsorgung bedeutet insofern umfangreiche Abstimmungen, die
auch mit dem Projektentwickler von Anfang an kommuniziert werden müssen.
Die Summe der vorgenannten Rahmenbedingungen
führt dazu, dass ein solches Konzept in diesem Bebauungsplanverfahren nicht verfolgt werdern soll.
Wird nicht berücksichtigt.
Festsetzungen müssen planungsrechtlich begründbar
sein: Die vorgeschlagene Festsetzung kann entweder
damit begründet werden, dass diese Maßnahme als
Ausgleich zu dem mit der Planung einhergehenden
Eingriff gezählt wird oder es wird mit gestalterischen
Gründen gerechtfertigt.
Der mit der Planung einhergehende Eingriff wird mit
den im Bebauungsplan festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen bereits zu 100% ausgeglichen. Weitere
Maßnahmen sind daher so nicht begründbar.
In gestalterischer Hinsicht sind Dachbegrünungen
kaum wirksam, da sie aufgrund ihrer Lage - in der
Regel auf Garagendächern oder auf Gebäudedächern
- kaum in den öffentlichen Raum wirken.
Ist bereits berücksichtigt.
Der Bebauungsplan 01.16 II (römisch zwei!) bedeutet
für das Grundstück des Einwenders keine Änderung
in der Erschließung. Nach wie vor ist die Anfahrt über
die Friedhofszufahrt möglich. Unabhängig davon ist
das Grundstück über den nördlich anliegenden Bebauungsplan 01.16 I (römisch eins!) und die darin
festgesetzte und unmittelbar heranreichende Er-
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BP 01.16, Teilbereich II "Südfriedhof, Bonnstraße, Schulzentrum, Linie 18"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Bürger
Datum Anschreiben
Stellungnahme Bürger
10.02.2017
- Seite 7 (8) Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
B4.06
Er beanstandet, dass die südlich seines
Grundstücks geplante Bebauung Schattenwurf für sein Grundstück bedeutet und
dass dies eine Beeinträchtigung seiner
Gartennutzung darstellt. Er beantragt daher einen Abstand um die 2,7-fache Gebäudehöhe, mindestens jedoch 15m.
nein
B4.07
Er bittet um Information zum Verfahrensgang, insbesondere, ob der Regionalrat
-
schließungsanlage planungsrechtlich gesichert. Der in
der Örtlichkeit vorhandene Höhenunterschied von
rund 1,0m im Bereich der Wendeanlage ist ein zumutbares Erschließungsniveau. Diese Höhenunterschiede lagen auch bei den Gebäuden innerhalb des
BP 01.16 I an, der zwischenzeitlich überwiegend bebaut ist. Ein Problem stellt dies bisher nicht dar.
Anpassungen sind seitens der Eigentümer vorzunehmen.
Wird nicht berücksichtigt.
Die unmittelbar südlich des Einwendergrundstücks
gelegenen zwei Grundstücke können mit vier freistehenden Einfamilienhäusern bebaut werden. Sie sind
zweigeschossig herzustellen, zulässige Dachform ist
Flachdach oder Pultdach (15°-25° Dachneigung). Jeweils nur auf einer der beiden Gebäudeseiten sind
Garagenstandorte als Nebenanlage festgesetzt.
Insgesamt stellt sich die städtebauliche Situation auch
im Vergleich mit vielen anderen baulichen Situationen
im Stadtgebiet als sehr lockere und offene Bebauung
dar. Die geplante städtebauliche Situation ist weit entfernt von einer erdrückenden oder einschränkenden
Bebauung, die rechtlich zu beanstanden wäre. Es gibt
auch kein Recht darauf, dass ein Grundstück von jeglichem Schattenwurf frei zuhalten ist. Der Schattenwurf stellt keine einklagbare Rechsposition dar, dies
ist obergerichtlich in zahlreichen Fällen entschieden.
Die Abstände der geplanten Baufenster zum
Einwendergrundstück sind mehr als hinreichend.
Weitergehende nachbarschützende Abstände regelt
das Bauordnungsrecht und sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu gewährleisten.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
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BP 01.16, Teilbereich II "Südfriedhof, Bonnstraße, Schulzentrum, Linie 18"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum/ Bürger
Datum Anschreiben
Stellungnahme Bürger
seine Zustimmung erteilt hat.
10.02.2017
- Seite 8 (8) Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
Dem Einwender wurde mit Schreiben vom 21.04.2016
der Ablauf des Verfahrens erläutert und geantwortet,
dass bei Flächen von 'kleiner 10 ha' der Regionalrat
nicht zuständig ist. Der Bebauungsplan umfasst eine
Größe von rund 8,4 ha, insofern liegt die Beantwortung der Anfrage nach Anpassung an die Landesplanung allein in der Verantwortung der Bezirksregierung.
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