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Vorlage (Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen und Zuschüssen im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
99 kB
Datum
02.02.2017
Erstellt
24.01.17, 15:42
Aktualisiert
24.01.17, 15:42
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 51 Gast 51 32 00 23.12.2016 567/2016 Betreff Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen und Zuschüssen im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK 533101 + 533201/ TEP 3603 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Team Haushalt Freytag Burkhardt Schmitz Radermacher Jülich Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen und Zuschüssen im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe rückwirkend zum 01.01.2017. Erläuterungen: § 39 des Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) „Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen“ regelt die Finanzierung der Jugendhilfeleistungen nach den §§ 32 bis 35 und § 35 a Abs. 2 Nr. 2 bis 4 SGB VIII. Hierbei ist festgelegt, dass der regelmäßig wiederkehrende Bedarf durch laufende Leistungen gedeckt werden soll. Darüber hinaus können nach § 39 Abs. 3 SGB VIII einmalige Beihilfen, insbesondere zur Erstausstattung einer Pflegestelle, bei wichtigen persönlichen Anlässen sowie für Urlaubsund Ferienreisen des Kindes oder des Jugendlichen gewährt werden. Die bestehenden Richtlinien wurden aufgrund der erforderlichen Hilfegewährung für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge letztmalig zum 01.01.2016 (siehe Vorlagen-Nr. 80/2016) überarbeitet. Zur Klarstellung des Verfahrens und Umfanges einiger Punkte und der Wiedereinführung der Gewährung von „Sonstigen Beihilfen“ sind die Richtlinien redaktionell überarbeitet worden. Die Veränderungen der Richtlinien sind in der beigefügten Synopse kursiv dargestellt. Die mögliche Gewährung von „Sonstigen Beihilfen“ wurde in Ziffer 1.12. neu aufgeführt. Die Notwendigkeit einer möglichen Gewährung von sonstigen Beihilfen ist aus erzieherischen Gründen in einigen Fällen notwendig. Drucksache 567/2016 Seite - 2 – Veränderungen in der Höhe der Beihilfen wurden nicht vorgenommen. Die haushaltsmäßigen Auswirkungen wurden bereits im Haushaltsplan 2017 entsprechend berücksichtigt. Anlage(n): (1) Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen und Zuschüssen im Rahmen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe