Daten
Kommune
Brühl
Größe
99 kB
Datum
02.02.2017
Erstellt
24.01.17, 15:42
Aktualisiert
24.01.17, 15:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
51
Gast
51 32 00
23.12.2016
567/2016
Betreff
Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen und Zuschüssen im Rahmen
der wirtschaftlichen Jugendhilfe
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK 533101 + 533201/ TEP 3603
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
Team Haushalt
Freytag
Burkhardt
Schmitz
Radermacher Jülich
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderung der Richtlinien über die Gewährung
von Beihilfen und Zuschüssen im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe rückwirkend
zum 01.01.2017.
Erläuterungen:
§ 39 des Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) „Leistungen zum Unterhalt des Kindes
oder des Jugendlichen“ regelt die Finanzierung der Jugendhilfeleistungen nach den §§ 32
bis 35 und § 35 a Abs. 2 Nr. 2 bis 4 SGB VIII. Hierbei ist festgelegt, dass der regelmäßig
wiederkehrende Bedarf durch laufende Leistungen gedeckt werden soll.
Darüber hinaus können nach § 39 Abs. 3 SGB VIII einmalige Beihilfen, insbesondere zur
Erstausstattung einer Pflegestelle, bei wichtigen persönlichen Anlässen sowie für Urlaubsund Ferienreisen des Kindes oder des Jugendlichen gewährt werden.
Die bestehenden Richtlinien wurden aufgrund der erforderlichen Hilfegewährung für die
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge letztmalig zum 01.01.2016 (siehe Vorlagen-Nr.
80/2016) überarbeitet.
Zur Klarstellung des Verfahrens und Umfanges einiger Punkte und der Wiedereinführung
der Gewährung von „Sonstigen Beihilfen“ sind die Richtlinien redaktionell überarbeitet
worden. Die Veränderungen der Richtlinien sind in der beigefügten Synopse kursiv
dargestellt.
Die mögliche Gewährung von „Sonstigen Beihilfen“ wurde in Ziffer 1.12. neu aufgeführt.
Die Notwendigkeit einer möglichen Gewährung von sonstigen Beihilfen ist aus
erzieherischen Gründen in einigen Fällen notwendig.
Drucksache 567/2016
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Veränderungen in der Höhe der Beihilfen wurden nicht vorgenommen. Die
haushaltsmäßigen Auswirkungen wurden bereits im Haushaltsplan 2017 entsprechend
berücksichtigt.
Anlage(n):
(1) Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen und Zuschüssen im Rahmen der
Wirtschaftlichen Jugendhilfe