Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (15. Änderung Hauptsatzung.)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
65 kB
Datum
22.05.2017
Erstellt
07.02.17, 14:46
Aktualisiert
07.02.17, 14:46
Vorlage (15. Änderung Hauptsatzung.)

öffnen download melden Dateigröße: 65 kB

Inhalt der Datei

15. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Brühl (Brühler Stadtverfassung) Aufgrund von § 7 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, i. d. F. der Bekanntmachung vom 04.07.1994 (GV NRW S. 666 ff/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2016 (GV NRW S. 966) hat der Rat der Stadt Brühl in seiner Sitzung am …folgende Satzung beschlossen: Artikel I In § 11 Abs. 4 Satz 4 a) wird die Angabe 7,50 € durch 8,84 € ersetzt. In § 11 Abs. 4 Satz 4 f) werden die Wörter „den Betrag von 17,50 €“ durch die Wörter „die in der Entschädigungsverordnung festgesetzte Obergrenze“ ersetzt. In § 11 wird folgender Absatz 6 angefügt: Von der Regelung, wonach Vorsitzende von Ausschüssen des Rates grundsätzlich eine zusätzliche Aufwandsentschädigung nach § 46 Satz 1 Nr. 2 GO NRW i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 6 EntschVO erhalten, werden gemäß § 46 Satz 2 GO NRW folgende weitere Ausschüsse ausgenommen: - Ausschuss für Bauen und Umwelt Ausschuss für Kultur, Partnerschaften und Tourismus Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Ausschuss für Verkehr und Mobilität Jugendhilfeausschuss Rechnungsprüfungsausschuss Schulausschuss Sozialausschuss Sportausschuss Vergabe- und Liegenschaftsausschuss Artikel II Diese Satzung tritt zum 1.1.2017 in Kraft.