Daten
Kommune
Brühl
Größe
65 kB
Datum
22.05.2017
Erstellt
07.02.17, 14:46
Aktualisiert
07.02.17, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
15. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Brühl
(Brühler Stadtverfassung)
Aufgrund von § 7 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f)
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, i. d. F. der Bekanntmachung vom 04.07.1994 (GV NRW S. 666 ff/SGV NRW 2023), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 15.11.2016 (GV NRW S. 966) hat der Rat der Stadt Brühl in
seiner Sitzung am …folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
In § 11 Abs. 4 Satz 4 a) wird die Angabe 7,50 € durch 8,84 € ersetzt.
In § 11 Abs. 4 Satz 4 f) werden die Wörter „den Betrag von 17,50 €“ durch die Wörter
„die in der Entschädigungsverordnung festgesetzte Obergrenze“ ersetzt.
In § 11 wird folgender Absatz 6 angefügt:
Von der Regelung, wonach Vorsitzende von Ausschüssen des Rates grundsätzlich
eine zusätzliche Aufwandsentschädigung nach § 46 Satz 1 Nr. 2 GO NRW i. V. m. §
3 Abs. 1 Nr. 6 EntschVO erhalten, werden gemäß § 46 Satz 2 GO NRW folgende
weitere Ausschüsse ausgenommen:
-
Ausschuss für Bauen und Umwelt
Ausschuss für Kultur, Partnerschaften und Tourismus
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Ausschuss für Verkehr und Mobilität
Jugendhilfeausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Schulausschuss
Sozialausschuss
Sportausschuss
Vergabe- und Liegenschaftsausschuss
Artikel II
Diese Satzung tritt zum 1.1.2017 in Kraft.