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Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Krankentransport und Notfallrettungsdienst der Stadt Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
01.09.14, 18:41
Aktualisiert
01.09.14, 18:41
Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Krankentransport und Notfallrettungsdienst der Stadt Pulheim) Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Krankentransport und Notfallrettungsdienst der Stadt Pulheim)

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Vorlage Nr.: 254/2014 Erstellt am: 03.07.2014 Aktenzeichen: II/32.37.41.28 Verfasser/in: Julia Modler Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 09.09.2014 Rat X 23.09.2014 Betreff Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Krankentransport und Notfallrettungsdienst der Stadt Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt/der Rat beschließt die anliegende Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Krankentransport und Notfallrettungsdienst der Stadt Pulheim. Vorlage Nr.: 254/2014 . Seite 2 / 2 Erläuterungen Der Rat hat am 9.7.2013 im Vorfeld der Inbetriebnahme des Notarztstandortes die erste Gebührensatzung beschlossen. Die Parameter, die der Gebührenberechnung zu Grunde gelegt werden mussten, waren dem seinerzeitigen Kenntnisstand nach qualifiziert geschätzt. Mittlerweile existiert eine Datenlage (Einsatzzahlen etc.), die eine genauere Gebührenkalkulation zulassen. Im Zuge der Überarbeitung der Gebührenberechnung für das Notarztwesen wurden auch die weiteren Leistungen Kranken- und Rettungstransportdienste einbezogen, neu kalkuliert und die Gebührensachverhalte in einer Satzung zusammengefasst. Dies entsprach auch den Wünschen der Kassenverbände. Die Kalkulationen wurden im Einzelnen in mehreren Terminen mit den Vertretern der Krankenkassen besprochen; diese haben am 1.7.2014 ihr Einvernehmen gemäß § 14 Abs. 2 des Rettungsgesetzes mitgeteilt.