Daten
Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
01.09.14, 18:41
Aktualisiert
01.09.14, 18:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
254/2014
Erstellt am:
03.07.2014
Aktenzeichen:
II/32.37.41.28
Verfasser/in:
Julia Modler
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
09.09.2014
Rat
X
23.09.2014
Betreff
Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Krankentransport und Notfallrettungsdienst der Stadt Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt/der Rat beschließt die anliegende Satzung über die Erhebung von Gebühren
für den Krankentransport und Notfallrettungsdienst der Stadt Pulheim.
Vorlage Nr.: 254/2014 . Seite 2 / 2
Erläuterungen
Der Rat hat am 9.7.2013 im Vorfeld der Inbetriebnahme des Notarztstandortes die erste Gebührensatzung beschlossen.
Die Parameter, die der Gebührenberechnung zu Grunde gelegt werden mussten, waren dem seinerzeitigen Kenntnisstand nach qualifiziert geschätzt. Mittlerweile existiert eine Datenlage (Einsatzzahlen etc.), die eine genauere Gebührenkalkulation zulassen. Im Zuge der Überarbeitung der Gebührenberechnung für das Notarztwesen wurden auch die weiteren Leistungen Kranken- und Rettungstransportdienste einbezogen, neu kalkuliert und die Gebührensachverhalte in
einer Satzung zusammengefasst. Dies entsprach auch den Wünschen der Kassenverbände.
Die Kalkulationen wurden im Einzelnen in mehreren Terminen mit den Vertretern der Krankenkassen besprochen; diese
haben am 1.7.2014 ihr Einvernehmen gemäß § 14 Abs. 2 des Rettungsgesetzes mitgeteilt.