Daten
Kommune
Pulheim
Größe
140 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
01.09.14, 18:41
Aktualisiert
01.09.14, 18:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
246/2014
Erstellt am:
24.06.2014
Aktenzeichen:
III / 20 / 200 gs
Verfasser/in:
David Gerhards
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
09.09.2014
Rat
X
23.09.2014
Betreff
Betriebsabrechnung Friedhöfe und Bestattungen 2013
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 246/2014 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der HFA empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt
1.
die anliegende Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Friedhöfe und Bestattungen 2013 und
2.
die festgestellte Unterdeckung von 36.907 € in die Gebührenkalkulationen Friedhöfe und Bestattungen für die
Jahre 2015 bis 2017 als Kostenpositionen aufzunehmen.
Erläuterungen
Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2013 wurde die als Anlage beigefügte Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Friedhöfe und Bestattungen 2013 erstellt.
Die Betriebsabrechnung 2013 schließt mit einem Kostendeckungsgrad von 96,81 % und einer Unterdeckung von
36.907 € ab.
Der Aufwand lag insgesamt um rund 10 T€ (0,9%) über der Kalkulationsannahme. Dabei wurde Mehraufwand bei verschiedenen Positionen durch Minderaufwand bei anderen Positionen fast ausgeglichen.
Erstmals wurde der Erstattungsaufwand bei Grabrückgaben gesondert ausgewiesen (s. Seite 1 Zeile 20 der Anlage) und
mit 11.092 € festgestellt. Bisher wirkte dieser Aufwand ertragsreduzierend, da er auf dem Ertragskonto systembedingt
verbucht wird.
Die Gebührenerträge für Bestattungen lagen mit rund 29,3 T€ (7,3 %) über dem Kalkulationswert und der Ankauf von
Nutzungsrechten erzielte mit rund 56,4 T€ (8,9%) deutlich weniger als kalkuliert (s. Seite 5 - Gegenüberstellung der
Kalkulationsfallzahlen und Betriebsabrechnungsergebnisse der Jahre 2010 - 2013).
2010
2011
2012
2013
Sterbefälle Stadt Pulheim
512
467
473
505
Bestattungen
444
399
380
431
Differenz zu Bestattungen (auswärtige Bestattungen)
68
68
93
74
13,28%
14,56%
19,66%
14,65%
Anteil der auswärtigen Bestattungen an den Sterbefällen
Die vorstehende Tabelle lässt einen kleinen Trend erkennen, dass mehr verstorbene Personen außerhalb Pulheims
bestattet werden, weist allerdings auch im Vergleich der Jahre 2010 bis 2013 eine deutliche Schwankungsbreite der
Sterbefälle aus.
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten
vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die Unterdeckung von 36.907 € als Kostenposition in die Gebührenkalkulationen für die
Jahre 2015 bis 2017 aufzunehmen. Die Aufteilung auf die Jahre erfolgt unter der Prämisse, dass soweit wie möglich der
Gebührenstabilität Vorrang eingeräumt werden soll. In der Vorlage zur Gebührenkalkulation für das Jahr 2015 wird dazu
ein Vorschlag enthalten sein.
Vorlage Nr.: 246/2014 . Seite 3 / 3
Festzuhalten bleibt, auch wenn im Jahr 2013 eine kleine Verbesserung der Refinanzierung über Gebühren im Vergleich
zu Vorjahren erreicht werden konnte, dass der Friedhofsbereich seit 2007 ununterbrochen mit oftmals deutlichen Unterdeckungen abschließt. Die Folge sind stark steigende Gebühren (Bestattungen über 50% teurer, Nutzungsrechte bis
20% teurer). Die Steigerungen der Gebühren wurden dabei in den Kalkulationen für die Jahre 2013 und 2014 aufgrund
der gesetzlichen Möglichkeit, die Unterdeckungen auf jeweils drei statt nur zwei Jahre verteilen zu können, etwas abgemildert. Dies ist jedoch bei weiterhin anhaltend defizitären Ergebnissen nur ein vorübergehender Effekt.
Ein Konzept zur zukünftigen Ausgestaltung der Friedhofsanlagen und der Bestattungsangebote wird voraussichtlich im
nächsten Sitzungsturnus Haupt- und Finanzausschuss und Rat vorgelegt werden.