Daten
Kommune
Brühl
Größe
99 kB
Datum
14.03.2017
Erstellt
07.03.17, 16:02
Aktualisiert
07.03.17, 16:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
51
Ronig
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
08.02.2017
75/2017
Betreff
Kindertagesbetreuung
hier: Neufassung der Richtlinien zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege als
Leistung der Jugendhilfe
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK Personalaufwendungen (50) / KST 36.01.9000
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Team Haushalt
Freytag
Burkhardt
Schmitz
Jülich
RPA
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt mit Wirkung zum 01.08.2017 die als Anlage
beigefügte Neufassung der Richtlinien zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege als
Leistung der Jugendhilfe.
Erläuterungen:
Die zuletzt durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 18.04.2016 unter der
Vorlagennummer 158/2016 verabschiedeten Richtlinien zur Förderung von Kindern in
Kindertagespflege sind zu aktualisieren. Neben Klarstellungen durch neue Formulierungen
wurden auch für die Arbeit der Tagespflegepersonen wichtige Ergänzungen
vorgenommen.
Diese neue Fassung, die in Zusammenarbeit mit den Tagespflegepersonen erarbeitet
wurde, enthält folgende wesentliche Veränderungen:
-
-
-
Höhere Anforderungen an die formalen Voraussetzungen (z.B. Verpflichtung zur
Vorlage eines pädagogisches Kurzkonzeptes und zum Nachholen von
Fortbildungen)
Laufende Geldleistungen (Vergütung der Eingewöhnung in vollem Umfang,
Nachweis des erhöhten Förderbedarfs, Verpflichtung zu einjähriger Tätigkeit bei
Erstattung der hälftigen Kursgebühren)
Nicht-Übertragbarkeit von Urlaubstagen
Einrichtung eines Vertretungsstützpunktes
Drucksache 75/2017
Seite - 2 –
In der Anlage sind die bisherigen Richtlinien und die beabsichtigten Neuregelungen der
Richtlinien gegenübergestellt. Die geänderten Textstellen sind kursiv dargestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Belastung des städtischen Haushaltes wird im Jahre 2017 25.500 € ausmachen. Für
das Jahr 2018 und die Folgejahre ist mit Kosten von 61.000 € auszugehen.
Anlage(n):
(1) Richtlinien zur Förderung von Kindern in TP _Gegenüberstellung 1 8 16 zu 1 8 17