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Vorlage (Kindertagesbetreuung hier: Neufassung der Richtlinien zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege als Leistung der Jugendhilfe)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
99 kB
Datum
14.03.2017
Erstellt
07.03.17, 16:02
Aktualisiert
07.03.17, 16:02
Vorlage (Kindertagesbetreuung
hier: Neufassung der Richtlinien zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege als Leistung der Jugendhilfe) Vorlage (Kindertagesbetreuung
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 51 Ronig Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 08.02.2017 75/2017 Betreff Kindertagesbetreuung hier: Neufassung der Richtlinien zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege als Leistung der Jugendhilfe Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK Personalaufwendungen (50) / KST 36.01.9000 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Team Haushalt Freytag Burkhardt Schmitz Jülich RPA Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss beschließt mit Wirkung zum 01.08.2017 die als Anlage beigefügte Neufassung der Richtlinien zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege als Leistung der Jugendhilfe. Erläuterungen: Die zuletzt durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 18.04.2016 unter der Vorlagennummer 158/2016 verabschiedeten Richtlinien zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege sind zu aktualisieren. Neben Klarstellungen durch neue Formulierungen wurden auch für die Arbeit der Tagespflegepersonen wichtige Ergänzungen vorgenommen. Diese neue Fassung, die in Zusammenarbeit mit den Tagespflegepersonen erarbeitet wurde, enthält folgende wesentliche Veränderungen: - - - Höhere Anforderungen an die formalen Voraussetzungen (z.B. Verpflichtung zur Vorlage eines pädagogisches Kurzkonzeptes und zum Nachholen von Fortbildungen) Laufende Geldleistungen (Vergütung der Eingewöhnung in vollem Umfang, Nachweis des erhöhten Förderbedarfs, Verpflichtung zu einjähriger Tätigkeit bei Erstattung der hälftigen Kursgebühren) Nicht-Übertragbarkeit von Urlaubstagen Einrichtung eines Vertretungsstützpunktes Drucksache 75/2017 Seite - 2 – In der Anlage sind die bisherigen Richtlinien und die beabsichtigten Neuregelungen der Richtlinien gegenübergestellt. Die geänderten Textstellen sind kursiv dargestellt. Finanzielle Auswirkungen: Die Belastung des städtischen Haushaltes wird im Jahre 2017 25.500 € ausmachen. Für das Jahr 2018 und die Folgejahre ist mit Kosten von 61.000 € auszugehen. Anlage(n): (1) Richtlinien zur Förderung von Kindern in TP _Gegenüberstellung 1 8 16 zu 1 8 17