Daten
Kommune
Pulheim
Größe
121 kB
Datum
17.09.2014
Erstellt
01.09.14, 18:41
Aktualisiert
01.09.14, 18:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
343/2014
Erstellt am:
27.08.2014
Aktenzeichen:
IV/61 ri/foi/wo
Verfasser/in:
Herr Ritter
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
10.09.2014
Planungsausschuss
X
17.09.2014
Betreff
Umgebungslärm Stufe 2
Sachstand und Beauftragung der fachlichen Begleitung durch Externe zur Stufe 2 der EUUmgebungsrichtlinie
siehe UPA vom 02.10.2013, Vorlage Nr.: 382/2013
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
12.852 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
12.852 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
X ja
nein
Vorlage Nr.: 343/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss empfiehlt dem Planungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Stufe 2 der EU-Umgebungsrichtlinie mit der fachlichen Begleitung durch Externe durchzuführen.
Erläuterungen
Der Umwelt- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 02.10.2013 dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt,
die Möglichkeiten zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes der Stufe 2 für das Stadtgebiet Pulheim durch ein externes
Büro zu prüfen. Die Verwaltung ging aufgrund vergleichbarer durchgeführter Planungen in anderen Kommunen davon
aus, dass die erforderlichen Mittel sich im Bereich von ca. 20.000 € bewegen würden und zog als ersten Schritt zunächst
eine Vorberatung durch ein Fachbüro in Erwägung. Die Einholung von Angeboten ergab jedoch, dass die Durchführung
der Lärmaktionsplanung einschließlich einer Bürgerbeteiligung (in Form einer Informationsveranstaltung) weniger als
13.000 € kosten würde. Eine Vorberatung für ca. 1.720 € wurde zwar ebenfalls angeboten, allerdings verdichtete sich in
Vorgesprächen bereits die Erkenntnis, dass am Ende die Empfehlung stehen würde, die Lärmaktionsplanung durchzuführen, um den Europa-rechtlichen Vorgaben zu genügen.
Die Verwaltung beabsichtigt daher, die Lärmaktionsplanung der Stufe 2 auf Basis der genannten Kosten extern erarbeiten zu lassen.