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Beschlussvorlage (Umgebungslärm Stufe 2 Sachstand und Beauftragung der fachlichen Begleitung durch Externe zur Stufe 2 der EU-Umgebungsrichtlinie siehe UPA vom 02.10.2013, Vorlage Nr.: 382/2013)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
121 kB
Datum
17.09.2014
Erstellt
01.09.14, 18:41
Aktualisiert
01.09.14, 18:41
Beschlussvorlage (Umgebungslärm Stufe 2
Sachstand und Beauftragung der fachlichen Begleitung durch Externe zur Stufe 2 der EU-Umgebungsrichtlinie
siehe UPA vom 02.10.2013, Vorlage Nr.: 382/2013) Beschlussvorlage (Umgebungslärm Stufe 2
Sachstand und Beauftragung der fachlichen Begleitung durch Externe zur Stufe 2 der EU-Umgebungsrichtlinie
siehe UPA vom 02.10.2013, Vorlage Nr.: 382/2013)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 343/2014 Erstellt am: 27.08.2014 Aktenzeichen: IV/61 ri/foi/wo Verfasser/in: Herr Ritter Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umweltausschuss X 10.09.2014 Planungsausschuss X 17.09.2014 Betreff Umgebungslärm Stufe 2 Sachstand und Beauftragung der fachlichen Begleitung durch Externe zur Stufe 2 der EUUmgebungsrichtlinie siehe UPA vom 02.10.2013, Vorlage Nr.: 382/2013 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 12.852 € — im Haushalt des laufenden Jahres 12.852 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): X ja nein Vorlage Nr.: 343/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Umweltausschuss empfiehlt dem Planungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen: Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Stufe 2 der EU-Umgebungsrichtlinie mit der fachlichen Begleitung durch Externe durchzuführen. Erläuterungen Der Umwelt- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 02.10.2013 dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, die Möglichkeiten zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes der Stufe 2 für das Stadtgebiet Pulheim durch ein externes Büro zu prüfen. Die Verwaltung ging aufgrund vergleichbarer durchgeführter Planungen in anderen Kommunen davon aus, dass die erforderlichen Mittel sich im Bereich von ca. 20.000 € bewegen würden und zog als ersten Schritt zunächst eine Vorberatung durch ein Fachbüro in Erwägung. Die Einholung von Angeboten ergab jedoch, dass die Durchführung der Lärmaktionsplanung einschließlich einer Bürgerbeteiligung (in Form einer Informationsveranstaltung) weniger als 13.000 € kosten würde. Eine Vorberatung für ca. 1.720 € wurde zwar ebenfalls angeboten, allerdings verdichtete sich in Vorgesprächen bereits die Erkenntnis, dass am Ende die Empfehlung stehen würde, die Lärmaktionsplanung durchzuführen, um den Europa-rechtlichen Vorgaben zu genügen. Die Verwaltung beabsichtigt daher, die Lärmaktionsplanung der Stufe 2 auf Basis der genannten Kosten extern erarbeiten zu lassen.