Daten
Kommune
Pulheim
Größe
119 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
15.09.14, 18:36
Aktualisiert
15.09.14, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
188/2014
Erstellt am:
03.09.2014
Aktenzeichen:
30 91 66 - 7/95
Verfasser/in:
Herr Dr. Auer
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
23.09.2014
Betreff
Zustimmung zu einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) bei Produktsachkonto 01/11/01 5429000/7429000 (Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten)
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
70.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
70.000 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
X nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): siehe Beschlussvorschlag
Vorlage Nr.: 188/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Rat verzichtet auf eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss und beschließt die Zustimmung zu einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) von 70.000 € bei dem Produktsachkonto 01/11/01
5429000/7429000 (Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten).
Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen/Mehreinzahlungen bei Produktsachkonto 10/01/01 4311002/6311002 (Baugenehmigungsgebühren) in Höhe von 55.000 € sowie aus Minderaufwendungen/Minderauszahlungen bei Produktsachkonto 01/07/02 5429000/7429000 (Beratungskosten) in Höhe von 15.000 €.
Erläuterungen
Im Februar 2014 wurde ein seit 1995 andauernder Prozess im Zusammenhang mit der Erweiterung der Zentralkläranlage beendet. Der Sachverhalt ist zuletzt zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.03.2014 mitgeteilt worden.
Es steht die kostenmäßige Abwicklung des Gerichtsverfahrens aus, für das die Stadt Pulheim insbesondere Sachverständigen- und Rechtsanwaltskosten zu zahlen hat. Vor allem wegen der während der langen Verfahrensdauer angefallenen Kosten für verschiedene Sachverständige ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich.