Daten
Kommune
Pulheim
Größe
228 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
01.09.14, 18:41
Aktualisiert
01.09.14, 18:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
313/2014
Erstellt am:
19.08.2014
Aktenzeichen:
III/261
Verfasser/in:
Herr Weßling / Herr Batist
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
09.09.2014
Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau
X
11.09.2014
Rat
X
23.09.2014
Betreff
Einrichtung eines Energiemanagements
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
X ja
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 313/2014 . Seite 2 / 4
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau empfiehlt, der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt:
Eine unbefristete Stelle zur kontinuierlichen Weiterführung des Energie- und Klimaschutzmanagements in der
kaufm. Abteilung des Immobilienmanagements einzurichten. Im Gegenzug soll eine entsprechend dotierte Stelle
(Entgeltgruppe 10) in der techn. Abteilung des Immobilienmanagements gestrichen werden.
Erläuterungen
Der Rat der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am 04.11.2008 beschlossen, ein Klimaschutzteilkonzept für alle städtischen Gebäude durch ein externes Ingenieurbüro erstellen zu lassen. Die Erstellung dieses Klimaschutzteilkonzeptes
wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) mit 80% der finanziellen Ausgaben bezuschusst.
Im Juli 2010 wurde der Stadt der Abschlussbericht übergeben sowie ein Maßnahmenkatalog, der die einzelnen energetischen Sanierungsmaßnahmen nach wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten priorisiert. Die energetischen
Sanierungsarbeiten mit hoher Priorität, die einen Gesamtaufwand von rd. 4 Mio. € ausmachen, sollten in einem Zeitraum
von insgesamt 8 Jahren umgesetzt werden. Hierfür hatte der Rat im Rahmen der Haushaltberatungen für die Jahre 2011
und 2012 jeweils 500.000 € bereitgestellt. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation konnten für das Jahr 2013 nur
115.000 € und für das Jahr 2014 keinerlei Mittel zur Umsetzung energetischer Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Der Umsetzungszeitraum wird sich dementsprechend verlängern.
Der Rat hatte bereits bei der Beschlussfassung über die Erstellung des Klimaschutzteilkonzeptes in seiner Sitzung am
04.08.2008 entschieden, für die spätere Umsetzung des Konzeptes, das insbesondere die Einführung eines Energiemanagements vorsieht, einen weiteren Förderantrag zur befristeten Einstellung eines Mitarbeiters zu stellen. In der
Stadtratssitzung am 21.12.10 wurde dieser Beschluss nochmals bestätigt.
Ein entsprechender Förderantrag wurde am 23.03.2011 gestellt und mit Zuwendungsbescheid vom 02.12.2011 bewilligt.
Die Besetzung der Stelle gestaltete sich sehr schwierig, da auf dem Arbeitsmarkt kaum entsprechend qualifiziertes
Fachpersonal verfügbar ist. Am 01.08.12 wurde die vakante Stelle des Energiemanagers im Immobilienmanagement
besetzt, die zunächst auf zwei Jahre befristet war. Die ersten 18 Monate der Stellenwahrnehmung waren überwiegend
von Erfassungs-, Einrichtungs- und strukturschaffenden Arbeiten geprägt. Nach einer Aktualisierung der Zählerstruktur
an den einzelnen Gebäuden wurden anschließend die Messstellen sowie Verbrauchszähler im Energiemanagementsystem eingerichtet und nachfolgend historische sowie aktuelle Verbrauchsdaten eingepflegt.
Die Ergebnisse dieser Aufbauarbeit wurden Anfang 2014 mit dem ersten Energiebericht für das Jahr 2012 für alle städtischen Gebäude und Liegenschaften dem LHA der Stadt Pulheim vorgestellt. Die Präsentation fand fraktionsübergreifend
positive Resonanz, woraufhin eine jährliche Berichterstattung von Seiten der Verwaltung unter der Voraussetzung der
Weiterführung des Energiemanagements zugesagt wurde.
Vorlage Nr.: 313/2014 . Seite 3 / 4
Derzeit wird der Energie- und Emissionsbericht für das Jahr 2013 gefertigt und voraussichtlich zum Ende des Jahres
dem LHA präsentiert. Er dient erneut als einheitliches Informations- und Kontrollinstrument und soll zukünftig dabei helfen, energetische Schwachstellen aufzuzeigen, um mögliche Optimierungsmaßnahmen zu Energieverbrauchsreduzierungen einzuleiten. Darüber hinaus kommt der kontinuierlichen Verbrauchsdatenerfassung sowie Berichterstattung besonders bei der Identifizierung und Begleitung von energetischen Sanierungsmaßnahmen eine zentrale Rolle zu.
Damit liegen die grundlegenden Instrumente für eine kontinuierliche Evaluierung der Energieverbräuche aller städtischen Gebäude und Liegenschaften der Stadt Pulheim vor, die die Grundlage schaffen, Auffälligkeiten nachgehen zu
können und Optimierungsvorschläge zu entwickeln. Zudem ist im Falle der Fortführung des Energiemanagements seitens der Verwaltung vorgesehen, die Einbindung der Nutzer sowie die Zusammenarbeit mit den Hausmeistern, insbesondere an den Schulen und Kitas, massiv zu intensivieren. Darüber hinaus soll diese Stelle federführend für die zentrale Energiebeschaffung zuständig sein.
Eine Zusammenfassung der bereits getätigten Maßnahmen sowie eine langfristige Energiemanagementstrategie wurden
vom zuständigen Energiemanager in einem Fachaufsatz zusammengetragen, welcher in der kommenden Ausgabe des
Fachmagazins “CHANC/GE – 100% Klimaschutz kommunal“ veröffentlicht wird. Eine Kopie dieses Fachaufsatzes liegt
dieser Vorlage bei.
Das Aufgabengebiet des Energiemanagers ist derzeit wie folgt beschrieben:
1.
Einführung eines Energiemanagements für die städt. Liegenschaften.
o Erhebung der energetischen Bestandssituation bei der Stadt Pulheim,
o Steuern der notwendigen Arbeiten zur Schaffung der für ein effektives Energiemanagement erforderlichen Datengrundlage
o Analyse und Auswertung der Daten, Zusammenfassung der Ergebnisse und Darstellung der weiteren erforderlichen Arbeitsschritte
o Auswerten der Energieverbrauchsdaten sowie Darstellung der Entwicklung von Energieverbrauch, Kosten und
CO2-Emissionen
o Berechnung von Energiekennwerten
o Erstellen von Energieberichten für die städt. Gebäude sowie Zusammenfassung in einem Bericht
o Information von Entscheidungsträgern, Gremien sowie der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit
o Entwicklung von öffentlichen und internen Präsentationen zum Thema Energie
2.
Begleitung, Kontrolle und Auswertung von energetischen Sanierungsmaßnahmen.
o Begleitung der Umsetzung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an städt. Gebäuden
o Identifizierung und Bewertung weiterer Sanierungsmaßnahmen einschließlich Prognose hinsichtlich Verbrauch, Kosten und Emissionen, soweit erforderlich unter Hinzuziehung externer und interner Fachleute
o Fortschreiben der Prioritätenlisten für klimarelevante Sanierungsmaßnahmen
o Erfolgskontrolle / Überprüfung des Zielerreichungsgrades der durchgeführten Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich Verbrauch, Kosten und Emissionen
Vorlage Nr.: 313/2014 . Seite 4 / 4
3.
Begleitung und Auswertung von Energiesparprojekten an Schulen und Kindertagesstätten
o Abschluss von Einzelabkommen zu Energiesparprojekten an Schulen und Kindergärten im Rahmen des Rahmenabkommens mit der Lokalen Agenda 21
o Begleitung von Energiesparprojekten an Schulen und Kindergärten
o Auswertung der Jahresverbräuche an Schulen und Kindergärten
o Durchführung der Bewertungsgespräche an Schulen und Kindergärten
4.
Zentrale Energiebeschaffung
Um diese mit erheblichem Aufwand verbundene Aufbauarbeit nutzbringend fortzuführen und weiter auszubauen, ist
nach Überzeugung der Verwaltung die dauerhafte Einrichtung einer Vollzeitstelle erforderlich. Nur durch eine konsequente Fortschreibung sowie eine langfristige und qualifizierte Auswertung der Verbrauchsdatenerfassung können zukünftig Handlungsoptionen zur nachhaltigen Energieeinsparung entwickelt werden.
Hierbei ist auch darauf hinzuweisen, dass sowohl die Wohnungswirtschaftliche Treuhand Rheinland-Westfalen GmbH
(WRW) im Rahmen der Organisationsuntersuchung des Immobilienmanagements, als auch die Gemeinde Prüfungsanstalt (GPA) im Rahmen der überörtlichen Prüfung, die dauerhafte Einrichtung eines Energiemanagements empfohlen
hatten.
Obwohl die Verwaltung von der Sinnhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit der dauerhaften Wahrnehmung dieser Aufgabe
überzeugt ist, lässt die Haushaltslage eine Ausweitung des Stellenplans nicht zu. Die Verwaltung schlägt daher vor, eine
der beiden derzeit unbesetzten Ingenieurstellen der technischen Abteilung in die kaufmännische Abteilung des Immobilienmanagements zu verlagern. Diese Stellen konnten trotz mehrerer Versuche bislang nicht besetzt werden, da entsprechend qualifiziertes Personal auf dem Arbeitsmarkt derzeit nicht zu bekommen ist.
Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass dies zur Folge hätte, dass die Verwaltung bei einem erhöhten Arbeitsanfall im
Bereich von Neu- und Umbaumaßnahmen - wie er in den letzten Jahren festzustellen war (Brandschutzsanierungen an
Schulen, Konjunkturpaket 2, Einführung und Ausbau von Ganztagsschulen, U3-Betreuung an Kitas etc. ) - Planungsaufträge auch weiterhin zum Teil an externe Ingenieurbüros vergeben muss oder einzelne Maßnahmen unter Berücksichtigung der verfügbaren Personalressourcen zunächst zurückzustellen sind.
Sollte sich der Rat dazu entscheiden, auf die dauerhafte Einrichtung des Energiemanagements durch Schaffung einer
entsprechenden Stelle zu verzichten, hätte dies zur Folge, dass die vorstehend beschriebenen Aufgaben nicht mehr
wahrgenommen werden könnten, da in der kaufmännischen Abteilung weder entsprechend qualifiziertes Personal zur
Verfügung steht noch die erforderlichen Personalressourcen vorhanden sind. Die mit erheblichem Aufwand verbundene
Aufbau- und Grundlagenarbeit der letzten zwei Jahre wäre damit weitestgehend verloren.
Der derzeitige Energiemanager, der Ingenieur ist, wurde bereits auf einer der vakanten Ingenieurstellen im Immobilienmanagement in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen. Er ist für beide Aufgabenbereiche qualifiziert und einsetzbar.