Daten
Kommune
Pulheim
Größe
179 kB
Datum
01.07.2014
Erstellt
26.06.14, 18:42
Aktualisiert
26.06.14, 18:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
242/2014
Erstellt am:
18.06.2014
Aktenzeichen:
II/40/400
Verfasser/in:
Herr Herpel
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
01.07.2014
Betreff
Bestellung von Mitgliedern für die erweiterten Schulkonferenzen
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt,
1. für die Stadt Pulheim als Schulträgerin jeweils ein stimmberechtigtes und drei beratende Mitglieder (jeweils zuzüglich Vertretungen) in die erweiterten Schulkonferenzen der städtischen Schulen zu entsenden
und
2.
Vorlage Nr.: 242/2014 . Seite 2 / 4
a.) die aus dem Rat entsandten Mitglieder nehmen das Stimmrecht für die Stadt als Schulträgerin wahr.
b.) folgende Vertreterinnen und Vertreter mit den jeweiligen Funktionen zu entsenden. Die Wahl erfolgt getrennt nach
den jeweils zu besetzenden Funktionen als ordentliches oder beratendes Mitglied nach Hare-Niemeyer.
c.) die Entsendung der stellvertretenden Mitglieder entsprechend der Beschlussfassung zu 2.b.).
Schule
Stimmberechtigtes Mitglied 1. Beratendes Mitglied 2. Beratendes Mitglied
(Fraktion/Name)
(Fraktion/Name)
(Fraktion/Name)
Barbara-Schule
KGS Pulheim
Dietrich-Bonhoeffer-Schule
EGS Pulheim
Schule am Buschweg
KGS Pulheim
Richezaschule
GGS Brauweiler
Wolfhelmschule
GGS Dansweiler
Gemeinschaftsgrundschule
Sinthern/Geyen
Christinaschule
GGS Stommeln
Schule an der Kopfbuche
KGS Stommeln
Horionschule
GGS Sinnersdorf
Gemeinschaftshauptschule
Pulheim
Gesamtschule Pulheim
Marion-Dönhoff-Realschule
Pulheim
Arthur-Koepchen-Realschule
Brauweiler
Geschwister-Scholl-Gymnasium
Pulheim
Abtei-Gymnasium
Brauweiler
Schule an der Jahnstraße
Förderschule Brauweiler
alternativ
3.
a.) den Bürgermeister bzw. eine von ihm benannte Vertreterin / einen von ihm benannten Vertreter als stimmberechtigtes Mitglied in die erweiterte Schulkonferenz zu entsenden.
b. ) die drei beratenden Mitglieder wie folgt in die erweiterten Schulkonferenzen zu entsenden (Besetzungsverfahren
nach Hare-Niemeyer).
Vorlage Nr.: 242/2014 . Seite 3 / 4
c.) die Entsendung der stellvertretenden Mitglieder entsprechend der Beschlussfassung zu 3.a. + b.).
Schule
1. beratendes Mitglied 2. Beratendes Mitglied 3. Beratendes Mitglied
(Fraktion/Name)
(Fraktion/Name)
(Fraktion/Name)
Barbara-Schule
KGS Pulheim
Dietrich-Bonhoeffer-Schule
EGS Pulheim
Schule am Buschweg
KGS Pulheim
Richezaschule
GGS Brauweiler
Wolfhelmschule
GGS Dansweiler
Gemeinschaftsgrundschule
Sinthern/Geyen
Christinaschule
GGS Stommeln
Schule an der Kopfbuche
KGS Stommeln
Horionschule
GGS Sinnersdorf
Gemeinschaftshauptschule
Pulheim
Gesamtschule Pulheim
Marion-Dönhoff-Realschule
Pulheim
Arthur-Koepchen-Realschule
Brauweiler
Geschwister-Scholl-Gymnasium
Pulheim
Abtei-Gymnasium
Brauweiler
Schule an der Jahnstraße
Förderschule Brauweiler
Erläuterungen
Nach der Kommunalwahl am 25.05.2014 ist eine Neubestellung von Mitgliedern in den erweiterten Schulkonferenzen
der Schulen in Trägerschaft der Stadt Pulheim erforderlich.
Die erweiterte Schulkonferenz besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Trägers, des Lehrerrates, der Schulpflegschaft sowie in den weiterführenden Schulen der Schülerinnen und Schüler.
Vorlage Nr.: 242/2014 . Seite 4 / 4
zu 1.
Gemäß § 61 (2) SchulG NW sind die Schulkonferenzen für die Bestellungen von Schulleiterinnen/Schulleiter um ein vom
Schulträger zu entsendendes stimmberechtigtes Mitglied und bis zu drei beratend tätige Mitglieder zu erweitern.
zu 2./3.
Der Rat hat zu entscheiden, ob das Stimmrecht vom Bürgermeister oder einem Ratsmitglied wahrzunehmen ist.
In sinngemäßer Anwendung des § 113 GO NW auf die erweiterten Schulkonferenzen soll sichergestellt sein, dass in den
Gremien die Beratungskompetenzen von Rat und Verwaltung eingebracht werden können. Hieraus ergibt sich, dass
dem Bürgermeister bzw. der Verwaltung ein Mandant zugesprochen wird. In Abhängigkeit der zu 2. oder 3. getroffenen
Entscheidung fällt dem Bürgermeister bzw. einer Vertreterin/einem Vertreter ein Mandat zu und die insgesamt drei weiteren Mandate sind vom Rat zu besetzen.
Das Wahlverfahren findet jeweils pro Schule Anwendung. Die Abgabe eines einzelnen Mandates (stimmberechtigt oder
beratend) zwischen Fraktionen oder Listen ist grundsätzlich zulässig. Vorbehaltlich zulässiger Listenbildungen stünden
in der Variante zu 2. der CDU-Fraktion alle stimmberechtigten Mandate zu. Die beratenden Mitglieder in der Variante 2.
sind der Bürgermeister sowie jeweils 1 Mitglied aus den Reihen der CDU- bzw. SPD-Fraktion.
In der Variante 3 hätten die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen jeweils Zugriff auf ein beratendes Mitglied.
Für die Besetzung der jeweils stellvertretend zu benennenden Mitglieder gilt obiges entsprechend.