Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bestellung von Mitgliedern für die erweiterten Schulkonferenzen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
179 kB
Datum
01.07.2014
Erstellt
26.06.14, 18:42
Aktualisiert
26.06.14, 18:42
Beschlussvorlage (Bestellung von Mitgliedern für die erweiterten Schulkonferenzen) Beschlussvorlage (Bestellung von Mitgliedern für die erweiterten Schulkonferenzen) Beschlussvorlage (Bestellung von Mitgliedern für die erweiterten Schulkonferenzen) Beschlussvorlage (Bestellung von Mitgliedern für die erweiterten Schulkonferenzen)

öffnen download melden Dateigröße: 179 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 242/2014 Erstellt am: 18.06.2014 Aktenzeichen: II/40/400 Verfasser/in: Herr Herpel Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 01.07.2014 Betreff Bestellung von Mitgliedern für die erweiterten Schulkonferenzen Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der Rat beschließt, 1. für die Stadt Pulheim als Schulträgerin jeweils ein stimmberechtigtes und drei beratende Mitglieder (jeweils zuzüglich Vertretungen) in die erweiterten Schulkonferenzen der städtischen Schulen zu entsenden und 2. Vorlage Nr.: 242/2014 . Seite 2 / 4 a.) die aus dem Rat entsandten Mitglieder nehmen das Stimmrecht für die Stadt als Schulträgerin wahr. b.) folgende Vertreterinnen und Vertreter mit den jeweiligen Funktionen zu entsenden. Die Wahl erfolgt getrennt nach den jeweils zu besetzenden Funktionen als ordentliches oder beratendes Mitglied nach Hare-Niemeyer. c.) die Entsendung der stellvertretenden Mitglieder entsprechend der Beschlussfassung zu 2.b.). Schule Stimmberechtigtes Mitglied 1. Beratendes Mitglied 2. Beratendes Mitglied (Fraktion/Name) (Fraktion/Name) (Fraktion/Name) Barbara-Schule KGS Pulheim Dietrich-Bonhoeffer-Schule EGS Pulheim Schule am Buschweg KGS Pulheim Richezaschule GGS Brauweiler Wolfhelmschule GGS Dansweiler Gemeinschaftsgrundschule Sinthern/Geyen Christinaschule GGS Stommeln Schule an der Kopfbuche KGS Stommeln Horionschule GGS Sinnersdorf Gemeinschaftshauptschule Pulheim Gesamtschule Pulheim Marion-Dönhoff-Realschule Pulheim Arthur-Koepchen-Realschule Brauweiler Geschwister-Scholl-Gymnasium Pulheim Abtei-Gymnasium Brauweiler Schule an der Jahnstraße Förderschule Brauweiler alternativ 3. a.) den Bürgermeister bzw. eine von ihm benannte Vertreterin / einen von ihm benannten Vertreter als stimmberechtigtes Mitglied in die erweiterte Schulkonferenz zu entsenden. b. ) die drei beratenden Mitglieder wie folgt in die erweiterten Schulkonferenzen zu entsenden (Besetzungsverfahren nach Hare-Niemeyer). Vorlage Nr.: 242/2014 . Seite 3 / 4 c.) die Entsendung der stellvertretenden Mitglieder entsprechend der Beschlussfassung zu 3.a. + b.). Schule 1. beratendes Mitglied 2. Beratendes Mitglied 3. Beratendes Mitglied (Fraktion/Name) (Fraktion/Name) (Fraktion/Name) Barbara-Schule KGS Pulheim Dietrich-Bonhoeffer-Schule EGS Pulheim Schule am Buschweg KGS Pulheim Richezaschule GGS Brauweiler Wolfhelmschule GGS Dansweiler Gemeinschaftsgrundschule Sinthern/Geyen Christinaschule GGS Stommeln Schule an der Kopfbuche KGS Stommeln Horionschule GGS Sinnersdorf Gemeinschaftshauptschule Pulheim Gesamtschule Pulheim Marion-Dönhoff-Realschule Pulheim Arthur-Koepchen-Realschule Brauweiler Geschwister-Scholl-Gymnasium Pulheim Abtei-Gymnasium Brauweiler Schule an der Jahnstraße Förderschule Brauweiler Erläuterungen Nach der Kommunalwahl am 25.05.2014 ist eine Neubestellung von Mitgliedern in den erweiterten Schulkonferenzen der Schulen in Trägerschaft der Stadt Pulheim erforderlich. Die erweiterte Schulkonferenz besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Trägers, des Lehrerrates, der Schulpflegschaft sowie in den weiterführenden Schulen der Schülerinnen und Schüler. Vorlage Nr.: 242/2014 . Seite 4 / 4 zu 1. Gemäß § 61 (2) SchulG NW sind die Schulkonferenzen für die Bestellungen von Schulleiterinnen/Schulleiter um ein vom Schulträger zu entsendendes stimmberechtigtes Mitglied und bis zu drei beratend tätige Mitglieder zu erweitern. zu 2./3. Der Rat hat zu entscheiden, ob das Stimmrecht vom Bürgermeister oder einem Ratsmitglied wahrzunehmen ist. In sinngemäßer Anwendung des § 113 GO NW auf die erweiterten Schulkonferenzen soll sichergestellt sein, dass in den Gremien die Beratungskompetenzen von Rat und Verwaltung eingebracht werden können. Hieraus ergibt sich, dass dem Bürgermeister bzw. der Verwaltung ein Mandant zugesprochen wird. In Abhängigkeit der zu 2. oder 3. getroffenen Entscheidung fällt dem Bürgermeister bzw. einer Vertreterin/einem Vertreter ein Mandat zu und die insgesamt drei weiteren Mandate sind vom Rat zu besetzen. Das Wahlverfahren findet jeweils pro Schule Anwendung. Die Abgabe eines einzelnen Mandates (stimmberechtigt oder beratend) zwischen Fraktionen oder Listen ist grundsätzlich zulässig. Vorbehaltlich zulässiger Listenbildungen stünden in der Variante zu 2. der CDU-Fraktion alle stimmberechtigten Mandate zu. Die beratenden Mitglieder in der Variante 2. sind der Bürgermeister sowie jeweils 1 Mitglied aus den Reihen der CDU- bzw. SPD-Fraktion. In der Variante 3 hätten die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen jeweils Zugriff auf ein beratendes Mitglied. Für die Besetzung der jeweils stellvertretend zu benennenden Mitglieder gilt obiges entsprechend.