Daten
Kommune
Brühl
Größe
424 kB
Datum
04.05.2017
Erstellt
25.04.17, 15:08
Aktualisiert
25.04.17, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
66
Dieckmann
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
13.04.2017
134/2017
Betreff
Neubau Brückenbauwerk "Auf der Pehle"
Beratungsfolge
Ausschuss für Bauen und Umwelt
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 095050/ 54011229
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
Team Haushalt
Freytag
Schiffer
Schulz
Radermacher Jülich
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Bauen und Umwelt beschließt den Neubau des Brückenbauwerks „Auf
der Pehle“ über den Pingsdorfer Bach
Erläuterungen:
Verkehrswege:
Der Rad- und Gehweg parallel des Pingsdorfer Baches zwischen den Straßen „Alte
Bonnstraße“ und „Auf der Pehle“ wird ca. 30 m vor den Einmündung in die Straße: „Auf
der Pehle“ über eine Holzbrücke geführt.
Zustand des vorhandenen Bauwerks:
Bei der vorhandenen Rad- und Gehwegbrücke handelt es sich um ein 1-Feldbauwerk mit
folgenden Hauptabmessungen:
Gesamtlänge
3,60 m
Breite zwischen Geländern
2,33 m
Kreuzungswinkel
100 gon
Der Überbau besteht aus 4 Vollholz-Einfeldträgern und einem Holzbohlenbelag. Auf dem
ursprünglichen Brückenbelag sind Sperrholzplatten aufgeschraubt. Die steilen
Bachböschungen sind im Bauwerksbereich mit Wasserbausteinen gesichert. Unterhalb
der Brücke ist zur Regulierung der Bachwasserstände ein Stauwehr (Drossel) angeordnet.
Die vorhandene Geländerhöhe mit h = 0,95 m entspricht nicht mehr den gültigen
Vorschriften für Radverkehr. Hier gilt eine erforderliche Höhe von im Bestand h = 1,20 m
und bei Neubauten h=1,30m. Für Geländerhöhen gilt kein Bestandsschutz. Ein
Geländerpfosten ist am Fuß fast komplett durchgefault. Der Holzbohlen-Belag ist von
unten verfault bzw. vermodert. Die nachträglich aufgeschraubten Sperrholzplatten haben
eine relative glatte Oberfläche, die nicht der erforderlichen Rutschhemmungsklasse R 12
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entspricht. Im Übrigen ist grundsätzlich mit sämtlichen Vollholzbelägen als auch mit
kunststoffvergüteten Belägen die Rutschhemmklasse R12 nicht erreichbar. Beide mittleren
Hauptträger weisen Längsrisse t ≥ 0,3 b über die gesamte Länge auf. Das Holz ist über
die gesamte Querschnittsfläche verfault und teilweise von Pilz befallen. Die Tragfähigkeit
für eine Regelverkehrslast von 5,0 kN/m² ist derzeit nicht mehr gegeben.
Der Umfang einer Instandsetzung würde nahezu das gesamte Bauwerk betreffen. Aus
wirtschaftlicher Sicht ist daher ein Neubau (inklusive Widerlager) -wo bei der Materialwahl
(feuchte Umgebungsbedingung durch den Bachlauf und Verschattung durch Bäume)
besondere Beachtung geschenkt werden muss- sinnvoll. Insbesondere unter
Berücksichtigung der Kosten einer späteren Unterhaltung und Wartung wird der Neubau
einer nahezu wartungsfreien Aluminiumbrücke empfohlen.
Neubau:
Das neue Brückenbauwerk wird als Einfeldbauwerk mit einer in Brückenachse
gemessenen Stützweite von 3,60 m ausgeführt. Der Überbau wird als werksmäßig
vorgefertigter Aluminium-Überbau konzipiert. Die Breite zwischen den Geländern muss im
Neubau für Rad- und Gehwege 2,50 m betragen. Die seitliche Absturzsicherung des
Bauwerkes bilden 1,30 m hohe Aluminium-Füllstabgeländer mit aufgesetztem Handlauf.
Der Gehwegbelag besteht aus Hohlflachprofilen der Bauhöhe 50 mm als Profilverbund
geschweißt.
Fotos Zustand des vorhandenen Bauwerks:
Beispielhaftes Foto des Neubaus:
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