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Vorlage (Neubau Brückenbauwerk "Auf der Pehle")

Daten

Kommune
Brühl
Größe
424 kB
Datum
04.05.2017
Erstellt
25.04.17, 15:08
Aktualisiert
25.04.17, 15:08
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 66 Dieckmann Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 13.04.2017 134/2017 Betreff Neubau Brückenbauwerk "Auf der Pehle" Beratungsfolge Ausschuss für Bauen und Umwelt Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 095050/ 54011229 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Team Haushalt Freytag Schiffer Schulz Radermacher Jülich Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Bauen und Umwelt beschließt den Neubau des Brückenbauwerks „Auf der Pehle“ über den Pingsdorfer Bach Erläuterungen: Verkehrswege: Der Rad- und Gehweg parallel des Pingsdorfer Baches zwischen den Straßen „Alte Bonnstraße“ und „Auf der Pehle“ wird ca. 30 m vor den Einmündung in die Straße: „Auf der Pehle“ über eine Holzbrücke geführt. Zustand des vorhandenen Bauwerks: Bei der vorhandenen Rad- und Gehwegbrücke handelt es sich um ein 1-Feldbauwerk mit folgenden Hauptabmessungen: Gesamtlänge 3,60 m Breite zwischen Geländern 2,33 m Kreuzungswinkel 100 gon Der Überbau besteht aus 4 Vollholz-Einfeldträgern und einem Holzbohlenbelag. Auf dem ursprünglichen Brückenbelag sind Sperrholzplatten aufgeschraubt. Die steilen Bachböschungen sind im Bauwerksbereich mit Wasserbausteinen gesichert. Unterhalb der Brücke ist zur Regulierung der Bachwasserstände ein Stauwehr (Drossel) angeordnet. Die vorhandene Geländerhöhe mit h = 0,95 m entspricht nicht mehr den gültigen Vorschriften für Radverkehr. Hier gilt eine erforderliche Höhe von im Bestand h = 1,20 m und bei Neubauten h=1,30m. Für Geländerhöhen gilt kein Bestandsschutz. Ein Geländerpfosten ist am Fuß fast komplett durchgefault. Der Holzbohlen-Belag ist von unten verfault bzw. vermodert. Die nachträglich aufgeschraubten Sperrholzplatten haben eine relative glatte Oberfläche, die nicht der erforderlichen Rutschhemmungsklasse R 12 Drucksache 134/2017 Seite - 2 – entspricht. Im Übrigen ist grundsätzlich mit sämtlichen Vollholzbelägen als auch mit kunststoffvergüteten Belägen die Rutschhemmklasse R12 nicht erreichbar. Beide mittleren Hauptträger weisen Längsrisse t ≥ 0,3 b über die gesamte Länge auf. Das Holz ist über die gesamte Querschnittsfläche verfault und teilweise von Pilz befallen. Die Tragfähigkeit für eine Regelverkehrslast von 5,0 kN/m² ist derzeit nicht mehr gegeben. Der Umfang einer Instandsetzung würde nahezu das gesamte Bauwerk betreffen. Aus wirtschaftlicher Sicht ist daher ein Neubau (inklusive Widerlager) -wo bei der Materialwahl (feuchte Umgebungsbedingung durch den Bachlauf und Verschattung durch Bäume) besondere Beachtung geschenkt werden muss- sinnvoll. Insbesondere unter Berücksichtigung der Kosten einer späteren Unterhaltung und Wartung wird der Neubau einer nahezu wartungsfreien Aluminiumbrücke empfohlen. Neubau: Das neue Brückenbauwerk wird als Einfeldbauwerk mit einer in Brückenachse gemessenen Stützweite von 3,60 m ausgeführt. Der Überbau wird als werksmäßig vorgefertigter Aluminium-Überbau konzipiert. Die Breite zwischen den Geländern muss im Neubau für Rad- und Gehwege 2,50 m betragen. Die seitliche Absturzsicherung des Bauwerkes bilden 1,30 m hohe Aluminium-Füllstabgeländer mit aufgesetztem Handlauf. Der Gehwegbelag besteht aus Hohlflachprofilen der Bauhöhe 50 mm als Profilverbund geschweißt. Fotos Zustand des vorhandenen Bauwerks: Beispielhaftes Foto des Neubaus: Drucksache 134/2017 Seite - 3 –