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Beschlussvorlage (Fraktionspersonal)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
01.07.2014
Erstellt
26.06.14, 18:42
Aktualisiert
26.06.14, 18:42
Beschlussvorlage (Fraktionspersonal) Beschlussvorlage (Fraktionspersonal)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 244/2014 Erstellt am: 18.06.2014 Aktenzeichen: I/001 Verfasser/in: Herr Krüger Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 01.07.2014 Betreff Fraktionspersonal Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres X max. 6.000 € — in den Haushalten der folgenden Jahre X max. 12.000 € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: X ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Nach derzeitigem Kenntnisstand können die Mehrausgaben in Höhe von 6.000 € in diesem Jahr voraussichtlich aus dem Personalkostenbudget gedeckt werden. Vorlage Nr.: 244/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag ohne Erläuterungen Der Rat hat in seiner Sitzung am 27.03.2007 einen Beschluss zum Fraktionspersonal gefasst (s. Anlage). Ab der neuen Wahlperiode hat sich die Anzahl der Fraktionen auf sechs erhöht. Damit ergibt sich die Notwendigkeit, den Beschluss vom 27.03.2007 anzupassen. Insbesondere ist zu entscheiden, welches Stundenkontingent zukünftig zur Verfügung gestellt und wie es verteilt werden soll. Seitens der Fraktion PRO NRW wurde der Wunsch geäußert, das Fraktionspersonal selber anzustellen. Dazu ist ebenfalls eine Anpassung der bisherigen Beschlusslage erforderlich. Denkbar wäre folgende Regelung: 1. Das den Fraktionen zur Verfügung gestellte Personal wird von der Stadt eingestellt. Alternativ erhält eine Fraktion einen Personalkostenzuschuss für das eigene Fraktionspersonal, max. in der Höhe, wie bei einer entsprechenden Einstellung durch die Stadt. Der Zuschuss ist zweckgebunden. Über die Verwendung ist ein Nachweis vorzulegen. 2. Den Fraktionen wird, gestaffelt nach Mitgliederzahl, für Fraktionspersonal folgendes Stundenkontingent zur Verfügung gestellt: ab zehn Mitglieder max. 28,5 Wochenstunden vier bis neun Mitglieder max. 19 Wochenstunden weniger als vier Mitglieder max. 10 Wochenstunden 3. Das von der Stadt eingestellte Fraktionspersonal hat keinen Anspruch auf Umsetzung innerhalb der Verwaltung. Wechseln Beschäftigte der Verwaltung zu einer Fraktion, besteht kein Anspruch auf Rückumsetzung. Auch bei auftretenden Konflikten kann nicht die Forderung nach Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz innerhalb der Verwaltung erhoben werden. 4. Der Besitzstand der vorhandenen Fraktionssekretärinnen bleibt gewahrt. Anpassungen auf freiwilliger Basis sind jederzeit möglich. 5. Der Beschluss vom 27.03.2007 wird aufgehoben.