Daten
Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
01.07.2014
Erstellt
26.06.14, 18:42
Aktualisiert
26.06.14, 18:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
244/2014
Erstellt am:
18.06.2014
Aktenzeichen:
I/001
Verfasser/in:
Herr Krüger
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
01.07.2014
Betreff
Fraktionspersonal
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
X
max. 6.000 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
X
max. 12.000 €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
X ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Nach derzeitigem Kenntnisstand können die Mehrausgaben in Höhe von 6.000 € in diesem Jahr voraussichtlich aus
dem Personalkostenbudget gedeckt werden.
Vorlage Nr.: 244/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
ohne
Erläuterungen
Der Rat hat in seiner Sitzung am 27.03.2007 einen Beschluss zum Fraktionspersonal gefasst (s. Anlage).
Ab der neuen Wahlperiode hat sich die Anzahl der Fraktionen auf sechs erhöht. Damit ergibt sich die Notwendigkeit, den
Beschluss vom 27.03.2007 anzupassen. Insbesondere ist zu entscheiden, welches Stundenkontingent zukünftig zur
Verfügung gestellt und wie es verteilt werden soll.
Seitens der Fraktion PRO NRW wurde der Wunsch geäußert, das Fraktionspersonal selber anzustellen. Dazu ist ebenfalls eine Anpassung der bisherigen Beschlusslage erforderlich.
Denkbar wäre folgende Regelung:
1. Das den Fraktionen zur Verfügung gestellte Personal wird von der Stadt eingestellt. Alternativ erhält eine
Fraktion einen Personalkostenzuschuss für das eigene Fraktionspersonal, max. in der Höhe, wie bei einer
entsprechenden Einstellung durch die Stadt. Der Zuschuss ist zweckgebunden. Über die Verwendung ist ein
Nachweis vorzulegen.
2. Den Fraktionen wird, gestaffelt nach Mitgliederzahl, für Fraktionspersonal folgendes Stundenkontingent zur
Verfügung gestellt:
ab zehn Mitglieder
max. 28,5 Wochenstunden
vier bis neun Mitglieder
max. 19 Wochenstunden
weniger als vier Mitglieder
max. 10 Wochenstunden
3. Das von der Stadt eingestellte Fraktionspersonal hat keinen Anspruch auf Umsetzung innerhalb der Verwaltung. Wechseln Beschäftigte der Verwaltung zu einer Fraktion, besteht kein Anspruch auf Rückumsetzung.
Auch bei auftretenden Konflikten kann nicht die Forderung nach Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz
innerhalb der Verwaltung erhoben werden.
4. Der Besitzstand der vorhandenen Fraktionssekretärinnen bleibt gewahrt. Anpassungen auf freiwilliger Basis
sind jederzeit möglich.
5. Der Beschluss vom 27.03.2007 wird aufgehoben.