Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Bürgerantrag (Anregung bzgl. Aufhebung der Verkehrsberuhigung Käthe-Kollwitz-Weg)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
590 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Aufhebung der Verkehrsberuhigung Käthe-Kollwitz-Weg) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Aufhebung der Verkehrsberuhigung Käthe-Kollwitz-Weg) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Aufhebung der Verkehrsberuhigung Käthe-Kollwitz-Weg)

öffnen download melden Dateigröße: 590 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister öffentlich B 8/0548 Az.: Amt: - 65- BeschIAusf.: Datum: - 65- 12.05.2005 Der BGrgerantrag wird zur Beschlussfassung zugeleitet an den Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr • Anregung Erftstadt von Frau Barbara Hecker-Ostmann, Käthe-Kollwitz-Weg Betrifft: Aufhebung Käthe-Kollwitz-Weg der Verkehrsberuhigung Finanzielle 38, Auswirkungen: IE] Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 12.05.2005 • Stellungnahme der Verwaltung: Die Einrichtung des "verkehrsberuhigten Bereiches" im Käthe-Kollwitz-Weg wurde aufgrund eines Bürgerantrages (B 7/1882 vom 27.02.2002) der Familie Schweins im Namen aller Anwohner (Unterschriftenliste ) durchgeführt. Öffentliche Stellplätze konnten wegen des beengten Straßenraums nicht ausgezeichnet werden. Diesbezüglich möchte ich anmerken, dass sich einige der Anwohner bei mir auch gegen eine zusätzliche Markierung von Stellplätzen im Käthe-Kollwitz-Weg ausgesprochen haben. Weil immer wieder einige widerrechtlich parkende Fahrzeuge den Weg für Entsorgungsfahrzeuge (Müllfahrzeuge ) versperrt haben, hat das Ordnungsamt der Stadt Erflstadt stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. Im Fall einer Aufhebung des verkehrsberuhigten Bereiches besteht die Gefahr, dass für die Versorgungsfahrzeuge und ggf. für Rettungsfahrzeuge noch häufiger als bisher die Durchfahrt der Straße unzumutbar versperrt wird. Ich schlage vor, die vorhandene Ausweisung des verkehrsberuhigten Bereiches nicht zurückzuziehen, gleichfalls aber zusammen mit dem Ortsvorsteher von Lechenich und den direkten Anliegern während eines Ortstermins nach möglichen öffentlichen Stellplätzen Ausschau zu halten. /' P:\sz\ANlRÄGE\b0548.doc BS/OJtrf • .1 Käthe-Kollwitz-Weg 50374 Erftstadt Barbara Hecker-Ostmann An den Bürgermeister der Stadt Erftstadt Herrn Bösche Am Holzdamm 10 70 65 I. !2O 21 50374 Erftstadt , 38 26. APR. 2005 Fngang 96ro 8Qrgenneister 32 40 43 44 50 63 61 SI Lechenich, 20.04.2005 BÜRGERANTRAG Aufhebung der. Verkehrsberuhigung (Spielstraße)" Käthe-Kollwitz-Weg Sehr geehrter Herr Bösche, hiermit beantrage ich die Aufhebung der Spielstraßenausweisung des Käthe-KollwitzWeges. Begründung: Aufgrund der Enge der Straße ist es nicht möglich, Parkflächen in ausreichendem Maße aufzuzeichnen. Die momentane Situation ist die, dass keine Parkplätze für Besucher der Anwohner vorhanden sind, da auf einer Spielstraße nur in ausgewiesenen Parkflächen geparkt werden darf und keine Parkplätze eingezeichnet sind. Es gibt in erreichbarer Nähe auch keine Ausweichparkplätze. Ein Einzeichnen von Parkflächen wäre nur in geringer Anzahl möglich und bei der Menge der Einfamilienhäuser nicht ausreichend. Die Realität zeigt, dass der ruhende Verkehr (parkende Fahrzeuge) mit Fertigstellung aller Häuser vor 2 Jahren, nun doch keine untergeordnete Rolle mehr spielt. Die Anwohner sind auf Parkflächen angewiesen. Viele Familien verfügen über zweitfahrzeuge, besitzen aber nur einen Stellplatz auf dem eigenen Grundstück. Für Besucher besteht überhaupt keine Parkmöglichkeit. Zur Zeit wird häufig verbotenerweise geparkt. Selbs Anwohner, die über eine Garage oder einen privaten Stellplatz verfügen, nutzen zusätzlich die Straße zum Parken. Um zu einer Lösung zu kommen, denke ich, dass die einzige Möglichkeit darin besteht, die Bezeichnung .Spielstraße" wieder aufzuheben. Im gesamten Neubaugebiet besteht die Tempo-30-Zone, so dass eine hinreichende Verkehrsberuhigung ohnehin gegeben ist. Zudem lassen die Straßenverhältnisse eine höhere Geschwindigkeit gar nicht zu. Als wir vor über vier.Jahren den Antrag auf "Verkehrsberuhigung (Spielstraße)" stellten, war uns allen nicht klar, dass damit ein Parkverbot einhergeht, außerdem war die Bebauung noch nicht abgeschlossen. Das Parkverbot ist also im Fall des Käthe-Kollwitz-Weges eine zu große Hürde, um einen gut funktionierenden • .. t~ "verkehrsberuhigten Bereich" zu gewährleisten und damit liegen nicht alle Voraussetzungen für einen verkehrsberuhigten Bereich vor. Für Berücksichtigung dieses Antrages und möglichst baldige Beratung in den Ausschüssen wäre ich dankbar. Mit freundlichen Grüßen •