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Antrag (Antrag bzgl Einsparpotential durch Aufschaltung der Notrufnummern auf die Kreisleitstelle)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
712 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Antrag (Antrag bzgl Einsparpotential durch Aufschaltung der Notrufnummern auf die Kreisleitstelle) Antrag (Antrag bzgl Einsparpotential durch Aufschaltung der Notrufnummern auf die Kreisleitstelle) Antrag (Antrag bzgl Einsparpotential durch Aufschaltung der Notrufnummern auf die Kreisleitstelle) Antrag (Antrag bzgl Einsparpotential durch Aufschaltung der Notrufnummern auf die Kreisleitstelle) Antrag (Antrag bzgl Einsparpotential durch Aufschaltung der Notrufnummern auf die Kreisleitstelle) Antrag (Antrag bzgl Einsparpotential durch Aufschaltung der Notrufnummern auf die Kreisleitstelle)

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Inhalt der Datei

AO fOP STADT ERFTSTADT DER BÜRGERMEISTER Gemäß § :2 Geschäftsordnung i. V. m. den Bestimmungen den beigefügten Antrag der I des ~ SPDCDU~ Fraktion Fraktion 0 clan 0 o F.D.P.Fraktion der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt leite ich o Fraktion BÜNDNIS 90 I DIEGRUNEN StY die zuständigen Ausschüsse weiter. Öffentlich A8/0558 • Amt: - 370- . .'l-l ., ... , .... ,·;.\.11 I.: '~••. :..... 01 l: _ .. nI=p "-"'1.'1 .. 1'J'I1..~1....'1 I;Datum:i 2.05.2005 c ,.'~'i C~ ''; ,t·· -Betreff,----Antr-ag-bzgl..Einsparpotential.durch-Aufschaltung-der ~:rJ}.LJ'. rrr ~g~rtl!f"WTloo~rf;1 a uf die Kreisleitstelle ....r'io." Ii ...... .. • "~"'l:>:"~t BeschlAusf.: - 370 - den beigi,;?\Jgtf:n f\ilt':)0 ~JPf . d2'S n 8F'Di-' CC~U ,"-: !=.DY.L-! Fr8kton LJ Ffdkü;;:1 ~ J Ff:"l~tir,n -·1 I '_ ..-': ._,-.~'"' ..::.._..... _ ,- ..------.----- ._I- ~ qCtPr:.r:l::)!\fla::i~TI=f.~· Auswirku Fin a nzielle ~"#".r.. .~ ~ If' 0 q(;~,;it~'~I<",'" ~"'''i.''1'1~ ;t~':':SJ'::,,";r.,~~\ .. ,_ ~ f .......'., .. ~ ,'<" ,,,'" n gen: Keine , Dr::R EURGFi"r,lE!~:lT Mittel stehen im HHJ 2005 zur Verfügung • •• 1_1 .':::-'.'. ,_•.•..-.,.-.. I • ~ i ':'or .'.I't·1·' I" ,"- ,-, 1 _.\ ,---t Der Ahtrag1wird·zü"rißesctilussfässung;'zugeleitet Stellungnahme <, ~ '"'" ... o o• , '-'.'" r-'. •• .>., L , , 1 ,;.;~\/ an den der Verwaltung: Der Probebetrieb in der neu errichteten Kreisleitstelle in der Feuerwache Kerpen ß..~·'i"'h_~~··"?' '-";---:P"'''i''$~'~~'''1' ;'1'" vy~r~e~r~gl).~~I'i~c.~J~;>s~~rTest- und Schulungsphase am 27.04.2005 aufgenommen. Seitäiesem'Zeitpünkf istdie alte Leitstelle im Kreishaus Bergheim nicht mehr besetzt. Eine, A.!Jfschaltung .derJünf Städte. die _poc;h..eine eigeneEinsa.tzzem~ralE!J)etreibE'ln.;jst "·~·'v~< ..,;' ..,\,,ul'-,:: nach Durchführung der technischen Umrüstungen IR den Wachen und der Leitstelle frühestens'ab'ErideAugust'sukzessive möglich. ..- :,{. . :',' r;.r·_ , r .~ :,. f' ~, Nach der;Aufl;c;hal~ung :ul"!dder i'lbge.sc,h!<?ssener}tech~i~c;hen Urnrüstunq ist eine Bese~~ngdeI"Furiktiori' Disponenten in der Einsatzzentrale der Städt Erftstadt in . ~ ~- .. .. ; '_~ ... "",.,'.t,-.".~._,, '~'" 'd' -., I'" des' - .. ,'., ....•. ",' "'.' < ;'" >.·c-,' .,"~ .• ~.,.~:.,~, .. ._. der jetzigen Form nicht mehr erforderlich und diese Funktionsstelle muss nicht mehr besetzt werden. Hier war die Einsparmöglichkeit in Höhe von 160.000 € jährlich im blauen Wunder begründet. Eine Übernahme der durch die Einsatzzentralen bei den Städten erbrachten Serviceleistungen wurde zwar zu Beginn der Planungen zur neuen Kreisleitstelle in Aussicht gestellt, jedoch hat sich dies inzwischen in der Form zerschlagen, das der Kreis diese Leistungen nur in Teilen und gegen entsprechende Vergütung gewährleisten will. • Die Erbringung ausschließlich dieser Serviceleitungen durch das freiwerdende Personal aus der Einsatzzentrale und nur zu Zeiten an denen die originär zuständigen Verwaltungsdienststellen nicht besetzt sind, ist nicht wirtschaftlich. Hier wird derzeit über mögliche Synergielösungen nachgedacht. Tatsächlich ist das bisher dort eingesetzte Personal noch vorhanden, kann aber im Bereich Feuerschutz/Rettungsdienst wegen fehlender Einsatzdiensttauglichkeit nicht eingesetzt werden. Da sich aus dem neuen Brandschutzbedarfsplan Pt. 8.3 jedoch die Erfordernis ergibt, eine Funktionsstelle für den Einsatzdienst zu schaffen um die als Qualitätsmerkmal zwingend geforderte Mindestfunktionsstärke im Erstabmarsch der hauptamtlichen Kräfte zu erreichen, müssen die vorhandene Stellen der Disponenten mit einsatzdiensttauglichem Personal besetzt werden. • Eine seinerzeit im blauen Wunder 32110 dargestellte Einsparung von Personalkosten in Höhe von 160.000 € IJahr im Zusammenhang mit der Aufgabe der Meldezentrale ist daher nach Erfüllung der Vorgaben aus dem Brandschutzbedarfsplan nicht zu erreichen. Die Investitionskosten in Höhe von ca. 100.000 € zur erforderlichen Umrüstung der Wache sind weiterhin erforderlich. Die technische Umrüstung wird derzeit beplant und soll bis zum Herbst 2005 umgesetzt sein. Andere Maßnahmen aus dem blauen Wunder, wie z. B. ,,32111 Unterhaltungskosten Feuerwehrgerätehäuser", wurden in 2003 und 2004 umgesetzt und haben seitdem schon zu einer Energiekostenersparnis von ca. 44.000 € geführt. Die Maßnahmen selbst wurden nach Ausarbeitung durch einen Fachplaner überwiegend in Eigenleistung ausgeführt. (Erner) SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt rJG }tJSfS SPD-Fraktion • Bahnhofstraße 38 • 50374 Erftstadt 11M Herrn Bürgermeister Ernst-Dieter Bösche Rathaus im Einkaufszentrum Holzdamm to I-- I 14 :-- \:0 50374 Erftstadt 21 .. : 1051.1.~L!lL~ Stadt Ert1stadt _ Der BürgcrmEHster - 27. APR.200 5 ....?Q...!3' ernd Bohlen 65 -,"""'ambertusstraße 63 ~I0374 Erftstadt 69 r---T. el. (0 22 35) 46 30 05 Eingang Büro BOrgermeisler 61 51 32140143144150 26. April 2005 , ANTRAG Sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens der SPD-Fraktion bitte ich Sie, den folgenden Antrag den zuständigen Gremien des Rates zuzuleiten: Die Verwaltung stellt im zuständigen bezifferte Einsparpotenzial Fachausschuss dar, wie sie das im blauen Wunder durch Aufschaltung der Notrufnummer auf die Kreisleitstelle erreicht hat oder erreichen will. I Begründung: Im blauen Wunder wurde seinerzeit angekündigt, dass sich bei Aufschaltung der Notrufnummer auf die einmalige Kreisleitstelle Investitionen hat seinerzeit in Erftstadt ein erhebliches Einsparvolumen in Höhe von rund 100.000 DM gegenüber. dieser Maßnahme unter anderem zugestimmt, ergibt. Dem Der Rat der Stadt Erftstadt um damit gleichzeitig Einsparungen zu realisieren. Mit freundlichen Grüßen p, teL Bernd Bohlen Fraktionsvorsitzender SPD-Bürgerbüro' Bahnhofstraße standen 38 • 50374 Erftstadt • Telefon (02235) 46 30 03 auch die nichtöffentlich Anlage 1 zu A 8/ 0558 Zur Finanz- und Personalausschusssitzung am 28.06.2005 15.06.2005 Voraussichtlich ab September 2005 wird die Kreisleitstelle des Rhein-Erft-Kreises ihren Echtbetrieb aufnehmen. Die Umschaltung des Notrufes der Stadt Erftstadt auf die Kreisleitstelle soll bis zum 31.12.2005 erfolgen. • Der Finanz- und Personalausschuss hat mich beauftragt, Vorschläge zur weiteren Verwendung (Versetzung, Pensionierung o.ä.) der Mitarbeiter der Einsatzzentrale, die mit Aufschaltung auf die Kreisleitstelle aufgegeben wird, aufzuzeigen . . In d er Fmsa tzz en tlra e sm ind d erzet·t emqese tzt Heinz-UdoSchäfer Theo Krug Name .Oberbrandmeister Oberbrandmeister beschäftigt als Besoldunu/verqütunq A8 A8 Alter 49 57 beschäftigt seit 01.10.81 08.06.76 i [a, seit 1995 schwerbehindert nein gesundheitliche Einkein Feuerwehr- u. keine Atemschutzschränkung RettungSdienst tauglichkeit ausgeübt werden können • jähr1.Personalkosten ca. leichte überwiegend Verwaltungstätigsitzende Tätigkeit keit 46.205€ Franz-Jakob Flimm Angestellter Vc 54 16.07.77 nein keine Atemschutzlauglichkeit kein Feuerwehrdienst kein Tragen v. Lasten> 10Kg kein Transport v. Kranken kein Einsatz bei Bränden Telefondienst NEF-Fahrer Maschinentätigkeit an Fahrzeugen 52.600€ 47.000€ Die beamtenrechtlichen bzw. arbeitsrechtlichen Maßnahmen bei verminderter Einsatzfähigkeit stellen sich unterschiedlich dar: 1. Beamtenrecht Stellt der Dienstvorgesetzte nach Einholung ärztlicher Gutachten die Dienstunfähigkeit des Beamten fest, so ist der Beamte in den Ruhestand zu versetzen. Nach § 45 Abs. 3 LBG soll jedoch im Rahmen der Fürsorgepflicht von der Versetzung des Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit abgesehen werden, wenn ihm ein anderes Amt derselben oder einer anderen Laufbahn übertragen werden kann; die Übertragung eines anderen Amtes ohne Zustimmung des Beamten ist zulässig, wenn das neue Amt zum Bereich seines Dienstherm gehört, es mit mindestens demselben Endgrundgehalt verbunden ist wie das bisherige Amt und zu erwarten ist, dass der Beamte den gesundheitlichen Anforderungen des neuen Amtes genügt. Besitzt der Beamte nicht die Befähigung für die andere Laufbahn, hat er an Maßnahmen für den Erwerb der neuen Befähigung teilzunehmen. Dem Beamten kann zur Vermeidung seiner Versetzung in den Ruhestand unter Beibehaltung seines 2 Amtes ohne seine Zustimmung auch eine geringer wertige Tätigkeit innerhalb seiner Laufbahngruppe im Bereich seines Dienstherrn übertragen werden, wenn eine anderweitige Verwendung nicht möglich ist und dem Beamten die Wahrnehmung der neuen Aufgabe unter Berücksichtigung seiner bisherigen Tätigkeit zuzumuten ist. • Im Zusammenhang mit § 45 Abs. 3 LBG ist deshalb in der zum 04.05.2005 in Kraft getretenen Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung eine neue Bestimmung für den Befähigungserwerb durch feuerwehrdienstuntaugliche Beamte eingeführt worden. Danach ist ein Laufbahnwechsel aus der Laufbahn des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes in den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst bei den Gemeinden bei Feuerwehrdienstuntauglichkeit ermöglicht worden. Die Befähigung für die Laufbahn des mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst wird nach § 30 der geänderten Laufbahnverordnung durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang erlangt, eine Prüfung ist dabei nicht gefordert . Mit dem Laufbahnwechsel gilt nicht mehr die im feuerwehrtechnischen Dienst abgesenkte Altersgrenze von 60 Jahren, vielmehr sind die allgemeinen Bestimmungen des LBG anzuwenden. (mit Pensionsabschlag frühestens mit Vollendung des 53.Lebensjahres, bzw. bei schwerbehinderten Beamten frühestens mit Vollendung des sechzigsten Lebensjahres.) 2. Tarifrecht Ist ein Arbeitnehmer auf Dauer krankheitsbedingt nicht in der Lage, seine arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen, kann das Arbeitsverhältnis krankheitsbedingt gekündigt werden. Auch die krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers kann eine Kündigung rechtfertigen, wenn sie zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führt. • Voraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung ist unter anderem eine negative Gesundheitsprognose zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung. Selbst wenn jedoch auch für die Zukunft mit Ausfallzeiten des Arbeitnehmers zu rechnen ist und damit die betrieblichen Interessen des Arbeitgebers erheblich beeinträchtigt sind, kommt für den Arbeitgeber die Kündigung dann nicht in Betracht, wenn die Interessen des Arbeitnehmers an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses überwiegen. Dabei ist neben dessen Alter auch die Dauer seiner Betriebszugehörigkeit und der bisherige Verlauf des Arbeitsverhältnisses von Bedeutung. Nicht unerheblich ist auch, ob eine Versetzung des Arbeitnehmers auf einen freien Arbeitsplatz möglich ist oder eine Weiterbeschäftigung nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen in Betracht kommt. Vor einer Versetzung in dertRuhestand der beiden beamteten Mitarbeiter, bzw. einer krankheitsbedingten Kündigung des Angestellten muss geprüft werden, ob -gegebenenfalls nach Teilnahme an einem Lehrgang- ein anderes Aufgabengebiet zugewiesen werden kann. Bei der Besetzung der in der nächsten Zeit anstehenden Stellenvakanzen sind diese Mitarbeiter daher vorrangig zu berücksichtigen. Einsatzmöglichkeiten könnten sich in folgenden Bereichen ergeben: Nach Genehmigung des Stellenplans ist eine Stelle in der Stadtkasse, Vollstreckung (A 8) zu besetzen. Bei der Besetzung dieser Stelle oder in Folge oder einer sich dar- 3 aus in einem anderen Bereich ergebenden Vakanz, könnte einer der genannten Mitarbeiter berücksichtigt werden. Darüber hinaus ergeben sich u.U, weitere Vakanzen durch die Zuweisung von Mitarbeiter/innen an die ARGE (Stadtkasse, Abfallbeseitigung) • Da alle Mitarbeiter aufgrund der Tätigkeit bei der Feuerwehr Erfahrung im handwerklichen Bereich haben, ist auch eine Verwendung im Hausmeisterbereich denkbar. Hier ist es in den vergangenen Monaten durch krankheitsbedingte Ausfälle vermehrt zu Personalengpässen gekommen. Durch einen Einsatz der genannten Mitarbeiter in diesem Bereich könnten die vorhandenen Hausmeister entlastet werden. Wie bereits in der A 8/0558 dargestellt, ist eine Übernahme der derzeitig durch die Einsatzzentralen bei den Städten erbrachten Serviceleistungen durch die neue KreisleitsteIle nur in Teilen und kostenpflichtig möglich. So diese Serviceleistungen weiterhin zentral wahrgenommen werden sollen, könnten diese von einem personell verstärkten Hausmeisterdienst mit übernommen werden . Mit den 3 Mitarbeitern werde ich kurzfristig, unter Beteiligung des Personalrats, Personalgespräche führen und mit ihnen eine mögliche weitere Verwendung erörtern. Über den Verlauf des weiteren Verfahrens werde ich berichten. In Vertretung •