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Vorlage (Standortwahl Frischezentrumn der Stadt Köln - Sachstand -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
31.10.16, 12:52
Aktualisiert
31.10.16, 12:52
Vorlage (Standortwahl Frischezentrumn der Stadt Köln
- Sachstand -) Vorlage (Standortwahl Frischezentrumn der Stadt Köln
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Kaiser 61 15 19 24.10.2016 466/2016 Betreff Standortwahl Frischezentrum der Stadt Köln - Sachstand Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Lamberty Schaaf Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Erläuterungen: Sachstand Frischezentrum Der Großmarkt der Stadt Köln soll im Jahr 2020 von seinem innenstadtnahen Standort Raderberg an einen neuen Standort verlagert werden. Da sich die Standortsuche auf dem Kölner Stadtgebiet als schwierig erweist und der bislang beschlossene Standort KölnMarsdorf kritisch diskutiert wird, hat der Rat mit Beschluss vom 15.03.2016 die Kölner Stadtverwaltung beauftragt, für den Bau und Betrieb eines Frischezentrums nach alternativen Standorten in der Region Köln zu suchen. Parallel dazu sollen die Planungen für den Standort Marsdorf fortgesetzt werden. Im Zuge der alternativen Standortsuche wurde auch die Stadt Brühl im April 2016 angeschrieben mit der Bitte um Prüfung, ob ein geeigneter Standort auf Brühler Stadtgebiet zur Verfügung gestellt werden kann. Die geeignete Fläche sollte eine Mindestgröße von ca. 16 ha für das Frischezentrum und weitere ca. 5-10 ha für frischezentrumsaffine gewerbliche Nutzungen aufweisen. Die Stadtverwaltung Brühl hat daraufhin der Stadt Köln den Standort "Am Brühler Heckelchen" vorgeschlagen, der nördlich des Bebauungsplangebietes 11.04, 1. Änd "Gewerbegebiet Nord II" am nördlichen Stadtrand liegt. Diese Fläche weist auf Brühler Stadtgebiet ca. 15 ha auf, sie grenzt zudem an weitere potenzielle Flächen sowohl auf Kölner als auch auf Hürther Stadtgebiet. In Summe könnte das angefragte Drucksache 466/2016 Seite - 2 – Flächenpotential inkl. der frischezentrumsaffinen Gewerbeflächen dort bereit gestellt werden. Zu prüfen wären im weiteren Verfahren, ob eine planungsrechtliche Änderung des Regionalplans und ggf. des Flächennutzungsplans erforderlich sind. Weiter müssten Ersatzflächen als Ausgleichsfläche für den Siedlungsflächenausgleich für eine Erweiterung des Phantasialandes gefunden werden. Im Rat der Stadt Köln wurden am 22.09.2016 neben dem Standort Brühl konkrete Standorte von den Umlandgemeinden Weilerswist / Euskirchen, Hürth und Bornheim als mögliche Standorte für ein Frischezentrum benannt. Der Rat hat daraufhin eine vertiefende Prüfung der Standorte Brühl, Hürth und Bornheim beschlossen. Zum Standort der Stadt Brühl wurde die Verwaltung Köln beauftragt (Vorlage 2531/2016 der Stadt Köln, s. Anlage), die Ergebnisse der vertiefenden Prüfungen hinsichtlich der rechtlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen für ein interkommunales Frischezentrum zu den Standorten in Hürth und Brühl sowie die Ergebnisse von Abstimmungsgesprächen mit den Städten Hürth und Brühl dem Rat der Stadt Köln vorzulegen. Die Stadtverwaltung Brühl wurde daraufhin Ende September 2016 in einem Schreiben gebeten, unter anderem Fragestellungen zu der Möglichkeit der Regionalplanänderung, der FNP-Änderung und der verbindlichen Bauleitplanung, zu der Verfügbarkeit von Ersatzflächen für die Ausgleichsfläche Phantasialand und zu den Themen Lärmproblematik zu Wohnbebauung und die Nähe zum Störfallbetrieb zu klären. Die vertiefende Prüfung soll dem Wirtschaftsausschuss Anfang März und dem Rat der Stadt Köln in der Sitzung im April 2017 vorgelegt werden. Anlage(n): (1) Vorlage 2531/2016 Stadt Köln 'Weitere Vorgehensweise Verlagerung Frischemarkt'