Daten
Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
31.10.16, 12:52
Aktualisiert
31.10.16, 12:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Kaiser
61 15 19
24.10.2016
466/2016
Betreff
Standortwahl Frischezentrum der Stadt Köln
- Sachstand Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Lamberty
Schaaf
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Sachstand Frischezentrum
Der Großmarkt der Stadt Köln soll im Jahr 2020 von seinem innenstadtnahen Standort
Raderberg an einen neuen Standort verlagert werden. Da sich die Standortsuche auf dem
Kölner Stadtgebiet als schwierig erweist und der bislang beschlossene Standort KölnMarsdorf kritisch diskutiert wird, hat der Rat mit Beschluss vom 15.03.2016 die Kölner
Stadtverwaltung beauftragt, für den Bau und Betrieb eines Frischezentrums nach
alternativen Standorten in der Region Köln zu suchen. Parallel dazu sollen die Planungen
für den Standort Marsdorf fortgesetzt werden.
Im Zuge der alternativen Standortsuche wurde auch die Stadt Brühl im April 2016
angeschrieben mit der Bitte um Prüfung, ob ein geeigneter Standort auf Brühler
Stadtgebiet zur Verfügung gestellt werden kann. Die geeignete Fläche sollte eine
Mindestgröße von ca. 16 ha für das Frischezentrum und weitere ca. 5-10 ha für
frischezentrumsaffine gewerbliche Nutzungen aufweisen.
Die Stadtverwaltung Brühl hat daraufhin der Stadt Köln den Standort "Am Brühler
Heckelchen" vorgeschlagen, der nördlich des Bebauungsplangebietes 11.04, 1. Änd
"Gewerbegebiet Nord II" am nördlichen Stadtrand liegt. Diese Fläche weist auf Brühler
Stadtgebiet ca. 15 ha auf, sie grenzt zudem an weitere potenzielle Flächen sowohl auf
Kölner als auch auf Hürther Stadtgebiet. In Summe könnte das angefragte
Drucksache 466/2016
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Flächenpotential inkl. der frischezentrumsaffinen Gewerbeflächen dort bereit gestellt
werden. Zu prüfen wären im weiteren Verfahren, ob eine planungsrechtliche Änderung des
Regionalplans und ggf. des Flächennutzungsplans erforderlich sind. Weiter müssten
Ersatzflächen als Ausgleichsfläche für den Siedlungsflächenausgleich für eine Erweiterung
des Phantasialandes gefunden werden.
Im Rat der Stadt Köln wurden am 22.09.2016 neben dem Standort Brühl konkrete
Standorte von den Umlandgemeinden Weilerswist / Euskirchen, Hürth und Bornheim als
mögliche Standorte für ein Frischezentrum benannt. Der Rat hat daraufhin eine
vertiefende Prüfung der Standorte Brühl, Hürth und Bornheim beschlossen. Zum Standort
der Stadt Brühl wurde die Verwaltung Köln beauftragt (Vorlage 2531/2016 der Stadt Köln,
s. Anlage), die Ergebnisse der vertiefenden Prüfungen hinsichtlich der rechtlichen und
betrieblichen Rahmenbedingungen für ein interkommunales Frischezentrum zu den
Standorten in Hürth und Brühl sowie die Ergebnisse von Abstimmungsgesprächen mit den
Städten Hürth und Brühl dem Rat der Stadt Köln vorzulegen.
Die Stadtverwaltung Brühl wurde daraufhin Ende September 2016 in einem Schreiben
gebeten, unter anderem Fragestellungen zu der Möglichkeit der Regionalplanänderung,
der FNP-Änderung und der verbindlichen Bauleitplanung, zu der Verfügbarkeit von
Ersatzflächen für die Ausgleichsfläche Phantasialand und zu den Themen
Lärmproblematik zu Wohnbebauung und die Nähe zum Störfallbetrieb zu klären.
Die vertiefende Prüfung soll dem Wirtschaftsausschuss Anfang März und dem Rat der
Stadt Köln in der Sitzung im April 2017 vorgelegt werden.
Anlage(n):
(1) Vorlage 2531/2016 Stadt Köln 'Weitere Vorgehensweise Verlagerung Frischemarkt'