Daten
Kommune
Brühl
Größe
200 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
31.10.16, 12:52
Aktualisiert
31.10.16, 12:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nummer
2531/2016
Die Oberbürgermeisterin
Freigabedatum
Dezernat, Dienststelle
III/III/1
Beschlussvorlage
31.08.2016
zur Behandlung in öffentlicher
Sitzung
Betreff
Weitere Vorgehensweise Verlagerung Frischezentrum
Beschlussorgan
Rat
Gremium
Datum
Wirtschaftsausschuss
01.09.2016
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
05.09.2016
Liegenschaftsausschuss
13.09.2016
Stadtentwicklungsausschuss
15.09.2016
Finanzausschuss
19.09.2016
Rat
22.09.2016
Beschluss:
1. Standortwahl Frischezentrum
Der Rat
-
nimmt die vorläufige Bewertungsmatrix zu den drei regionalen Alternativstandorten zum
Kölner Standort Marsdorf gemäß Anlage 1 zur Kenntnis und beschließt als weitere
Vorgehensweise
o eine vertiefende Prüfung des Standortes „Am Kalscheurer Hof“ in Hürth in Abstimmung
mit der Stadt Hürth und der Bezirksregierung Köln, insbesondere in Bezug auf die
Störfallthematik.
o den Standort „Am Brühler Heckelchen“ in Brühl in Abstimmung mit der Stadt Brühl
unter besonderer Betrachtung der Grünausgleichs- und Auskiesungsproblematik
vertiefend zu prüfen.
o den Standort „PrimeSite Rhine“ in Weilerswist/Euskirchen aufgrund seiner erheblichen
Entfernung des Frischezentrums zum Versorgungsgebiet Köln (Distanz rund 40 km)
nicht weiter zu verfolgen; es sei denn, die Ratsgremien entscheiden sich ausdrücklich
dafür.
-
beauftragt die Verwaltung, ein Gutachten zur Standorteignung im Hinblick auf die
Störfallthematik „Am Kalscheurer Hof“ in Kooperation mit der Stadt Hürth in Auftrag zu geben.
Die Kosten werden hierfür auf 30.000 € (35.700 € brutto) geschätzt. Entsprechende Mittel sind
im Entwurf des Doppelhaushaltes 2016/2017 im Teilergebnisplan 0203 – Märkte – in
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – berücksichtigt.
beauftragt die Verwaltung, die Ergebnisse der vertiefenden Prüfungen hinsichtlich der
rechtlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen für ein interkommunales Frischezentrum
zu den Standorten in Hürth und Brühl sowie die Ergebnisse von Abstimmungsgesprächen mit
-
-
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den Städten Hürth und Brühl dem Rat vorzulegen.
beauftragt die Verwaltung, zusammen mit den vorgenannten Prüfergebnissen einen Vergleich
des Standortes Marsdorf und des interkommunalen Modells in Hürth oder Brühl hinsichtlich
Realisierungszeit, Kosten und Risiken im Abgleich mit den Auswirkungen auf die
städtebauliche und sanierungsrechtliche Projektentwicklung Parkstadt Süd einschließlich einer
Darstellung zur Freistellung des heutigen Großmarktstandorts auszuarbeiten und eine
abschließende Empfehlung für einen Standort für den Neubau des Frischezentrums
vorzulegen.
2. Gutachterliche Prüfung der Betriebsform des Marktbetriebes
Der Rat
-
stellt den Bedarf für die Vergabe eines Gutachtens zur Prüfung der Betriebsform entsprechend
des Beschlusses vom 15.03.2016 (AN/0462/2016) fest. Die Kostenschätzung für die Erstellung des Gutachtens beläuft sich auf ca. 100.000 € netto (ca. 120.000 € inkl. MwSt.). Die entsprechenden Mittel wurden im Hpl.-Entwurf 2016/2017 im Teilergebnisplan 0203 – Märkte – in
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – veranschlagt.
3. Personalbedarf
Der Rat
-
beschließt die Einrichtung einer zunächst auf drei Jahre befristeten Mehrstelle Verwaltungsangestellte/Verwaltungsangestellter, VGr. II hD BAT, bzw. EG 13 TVöD beim Dezernat für
Wirtschaft und Liegenschaften. Da die Besetzung der Stelle bereits mit sofortiger Wirkung
notwendig ist, wird eine entsprechende Stelle im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 verwaltungsintern zur Verfügung gestellt.
Die erforderlichen Mittel i.H.v. 86.800 € sind im Teilergebnisplan 0203 – Märkte – in Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen – abzubilden. Die Kompensation erfolgt aus Sachmitteln,
die im Hpl.-Entwurf 2016/2017 im Teilergebnisplan 0203 – Märkte – in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – veranschlagt wurden.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv
€
Investitionsauszahlungen
Zuwendungen/Zuschüsse
Ja, ergebniswirksam
Nein
Ja
s. Beschlusstext €
Aufwendungen für die Maßnahme
Zuwendungen/Zuschüsse
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam):
a) Personalaufwendungen
%
Nein
Ja
%
ab Haushaltsjahr:
s. Beschlusstext €
€
b) Sachaufwendungen etc.
€
c) bilanzielle Abschreibungen
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam):
a) Erträge
ab Haushaltsjahr:
€
€
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten
Einsparungen:
a) Personalaufwendungen
b) Sachaufwendungen etc.
ab Haushaltsjahr:
€
€
Beginn, Dauer
Begründung
1.
Durch den Ratsbeschluss vom 15.03.2016 (AN/0462/2016) wird die Verwaltung beauftragt, für den
Bau und Betrieb eines Frischezentrums nach geeigneten Standorten in der Region Köln zu suchen.
Parallel dazu sollen die Planungen für den Standort Marsdorf fortgesetzt werden. Bis September
2016 sind die Ergebnisse den zuständigen Ratsgremien vorzulegen.
Im April 2016 hat die Verwaltung eine Abfrage bei den südlich an das Stadtgebiet von Köln angrenzenden Gebietskörperschaften durchgeführt. Hierbei wurden drei konkrete Standorte von den Umlandgemeinden Weilerswist/Euskirchen, Hürth und Brühl als mögliche Standorte für ein Frischezentrum benannt. Durch eine entsprechende Mitteilung wurden der Wirtschaftsausschuss, der Liegenschaftsausschuss und der Stadtentwicklungsausschuss im Juni 2016 über den Sachstand informiert
(vgl. 1929/2016).
Die Ergebnisse der vorläufigen Prüfung dieser drei regionalen Standorte sind zusammengefasst als
Bewertungsmatrix in Anlage 1 dargestellt. Anlage 2 enthält die Lage der Standorte im Überblick sowie
ergänzend Einzeldarstellungen der regionalen Standorte einschließlich ihres relevanten Nahbereichs.
Die Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise für die regionalen Standorte sieht eine vertiefende
Prüfung der Standortvorschläge Hürth und Brühl vor, da eine abschließende Bewertung mit Herleitung eines Entscheidungsvorschlages ohne vertiefende Prüfungen nicht vorgenommen werden kann.
Bestimmte Fragestellungen - z. B. die Störfallbetriebsthematik in Hürth oder die Ausgleichsflächenproblematik in Brühl– müssen zunächst noch vertieft untersucht und bewertet werden.
Im weiteren Verfahren sind die politischen Gremien der Nachbarkommunen zu beteiligen.
Der Standort in Euskirchen/Weilerswist ist aufgrund seiner entfernten Lage des Frischezentrums zum
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Versorgungsgebiet Köln (Hin- und Rückfahrt für Kunden aus Köln rd. 80 km) sowie der damit verbundenen Verkehrs- und Umweltbelastungen aus Sicht der Verwaltung nicht geeignet.
Die in der Bewertungsmatrix in Anlage 1 unter„ Zeithorizont“ dargestellten Planungsschritte müssen
bei der weiteren Prüfung mit konkreten Planungszeiträumen bis zur Baureifmachung hinterlegt werden. Darauf aufbauend wird ein Zeit-/ Maßnahmenplan zur Entwicklung der Parkstadt Süd erstellt, der
u.a. klarstellt, bis zu welchem Zeitpunkt der heutige Großmarktbetrieb unter welchen Bedingungen
fortzuführen ist und wann eine Freistellung des Großmarktgeländes für die Umsetzung der städtebaulichen Projektentwicklung Parkstadt Süd zur Verfügung steht. In diesem Zusammenhang sind auch
die sanierungsrechtlichen Aspekte bezüglich des Sanierungsgebietes südliche InnenstadtErweiterung darzustellen.
2.
Der Ratsbeschluss vom 15.03.2016 (AN/0462/2016) sieht weiterhin vor, verschiedene Betriebsformen
einschließlich des jeweiligen Businessplans vergleichend zu prüfen und Vor- und Nachteile darzustellen.
Folgende Aspekte sollen dabei berücksichtigt werden:
-
Wirtschaftliche Gesamtbilanz inkl. Businessplan unter Berücksichtigung der Gebäudeabschreibungsfristen
Wirtschaftlichkeit des Betriebes und Refinanzierung der städtischen Investitionen (Der Betrieb
soll grundsätzlich bilanziell ausgeglichen wirtschaften)
Beteiligung externer privatwirtschaftlicher Akteure (Händler etc.)
Sicherstellung des städtischen Einflusses
Darstellung differenzierter Miet- und Pachtmodelle
Folgende Betriebsformen sollen hinsichtlich wirtschaftlicher, rechtlicher und steuerlicher Rahmenbedingungen geprüft werden (auch unter Berücksichtigung der gängigen Betriebsformen von Großmärkten in Deutschland):
-
Kommunale GmbH
Gemischt wirtschaftliche GmbH (privat-öffentlich)
kommunaler Eigenbetrieb
Anstalt des öffentlichen Rechts
Marktamt / Betrieb gewerblicher Art
Ggf. weiteres Modell unter Einbeziehung der Händler
Ergebnisse aus früheren Gutachten (z. B. Betriebswirtschaftliche Machbarkeitsstudie aus dem Jahr
2014) und weiteren Untersuchungen sind heranzuziehen und im Austausch mit den Nutzern zu bewerten. Dabei sind u.a. auch zu betrachten:
-
Flächenanteile Lager / Verkauf, Anordnung Lager / Verkauf
Leistbare Miethöhe
Bedarfsanalyse Gesamtgröße
Bedarfsprüfung von Erweiterungsoptionen
Technisches Anforderungsprofil (z. B. zentrale oder dezentrale Kühlung etc.)
Die ermittelte(n) Vorzugsvariante(n) muss (müssen) für eine Umsetzung in Marsdorf bzw. für einen
Standort in der Region geprüft werden.
Das Rechnungsprüfungsamt hat der Bedarfsprüfung zur Vergabe dieses Gutachtens zugestimmt (s.
Anlage 3).
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3.
Mit dem Ratsbeschluss vom 15.03.2016 (AN/0462/2016) wird die Verwaltung zudem beauftragt, beim
Neubau eines Frischezentrums vorrangig eine Eigenrealisierung mit Beauftragung eines Generalübernehmers zu prüfen. Ein ÖPP-Modell soll nicht weiter verfolgt werden. Notwendige Investitionen
für die Restlaufzeit des Standortes Raderberg sind zu prüfen.
Aus diesem Auftrag heraus ergibt sich die Notwendigkeit, eine zusätzliche Stelle Verwaltungsangestellte/ Verwaltungsangestellter (VGr. II h D BAT bzw. EG 13 TVöD) im Dezernat für Wirtschaft und
Liegenschaften einzurichten. Sie wird für Aufgaben im Zusammenhang mit der Vorbereitung eines
Neubaus Frischezentrum, der Verlagerung des Großmarktes und der Gestaltung der Übergangszeit
am Standort Raderberg zuständig sein.
Die Einrichtung dieser Stelle ist in der Vorlaufphase vor der Gebäudeplanung und dem später erfolgenden Baubeschluss erforderlich, da die Aufstellung eines Nutzerbedarfsprofils und die detaillierte
Erarbeitung eines Raumprogramms frühzeitig im Dialog mit den Händlern und Kunden des Großmarktes erfolgen muss. Die Beteiligung und Einbindung der Händler wurde im oben zitierten Ratsbeschluss ausdrücklich eingefordert. Diese Grundlagenermittlung stellt eine wesentliche Basis für den
späteren Bau- und Planungsbeschluss dar.
Die Stelleninhaberin/Der Stelleninhaber führt federführend erforderliche Beschlüsse herbei und begleitet die laut Ratsbeschluss angestrebte intensive Kommunikation mit den beteiligten Akteuren.
Die Eigenrealisierung des Projektes erfordert die Einrichtung von weiteren projektbezogenen befristeten Stellen bei der Gebäudewirtschaft.
Finanzierung:
Die zu erstellenden Gutachten (Betriebsform und Standorteignung incl. Störfallthematik) werden insgesamt rund 155.700 € kosten. Die entsprechenden zahlungswirksamen Aufwandsermächtigungen
wurden im Hpl.-Entwurf 2016/ 2017 im Teilergebnisplan 0203 – Märkte – in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – veranschlagt.
Die Aufwendungen für die befristete Mehrstelle i.H.v. 86.800 € pro Jahr sind im Teilergebnisplan 0203
– Märkte – in Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen abzubilden. Die Kompensation erfolgt aus im
Hpl.-Entwurf 2016/2017 im Teilergebnisplan 0203 – Märkte – in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen - veranschlagten Sachmitteln.
Vorläufige Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW
Die Voraussetzungen des § 82 GO NRW sind erfüllt, denn obwohl die Haushaltssatzung noch nicht
bekannt gegeben ist, handelt es sich bei dieser Teilmaßnahme um die Weiterführung einer notwendigen und unaufschiebbaren Aufgabe zur Verlagerung des Großmarktes - bedingt durch das Sanierungsgebiet ESIE– Entwicklung Südliche Innenstadt-Erweiterung – die bereits durch den Ratsbeschluss aus dem Jahre 2007 begonnen worden ist.
Anlagen
Anlage 1 Bewertungsmatrix Regionale Standortsuche Frischezentrum / Vergleich Marsdorf
Anlage 2 Lage der Standorte für ein Frischezentrum in der Region und Einzeldarstellungen der
Standorte Weilerswist/Euskirchen, Hürth und Brühl mit ihrem Nahbereich
Anlage 3 Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes zur Bedarfsprüfung, Vergabe Gutachten