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Vorlage (Einzelhandels- und Zentrenkonzept - Fortschreibung -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
95 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
31.10.16, 12:52
Aktualisiert
31.10.16, 12:52
Vorlage (Einzelhandels- und Zentrenkonzept
- Fortschreibung -) Vorlage (Einzelhandels- und Zentrenkonzept
- Fortschreibung -)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Lamberty 61 15 17 19.09.2016 405/2016 Betreff Einzelhandels- und Zentrenkonzept - Fortschreibung Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen x x Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei KS 51010300 / SK 529100 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Team Haushalt Freytag Schiffer Lamberty Radermacher Jülich Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes auf der Grundlage der Erkenntnisse aus dem Zwischenbericht. Erläuterungen: Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Brühl ist in seiner gültigen Fassung aus dem Jahr 2011. Turnusmäßig sollen solche Konzepte möglichst nach fünf Jahren Gültigkeit einer Überprüfung unterzogen und gegebenenfalls inhaltlich fortgeschrieben werden. Vor dem Hintergrund der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes und der damit einhergehenden Diskussion mit den höheren Planungsbehörden ist es zudem angebracht, das vorliegende Einzelhandels- und Zentrenkonzept zu aktualisieren. Nur so können mögliche Entscheidungen hinsichtlich der Richtung zukünftiger planerischer Konzepte in Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung beurteilt werden. Gleichzeitig machen es die aktuellen Entwicklungen in Brühl-Ost notwendig, die unter Umständen mögliche Verlagerung des Einzelhandelsstandorts von der Berzdorfer Straße an die Lise-Meitner-Straße auf ihre Auswirkungen zu untersuchen und - wenn möglich - in eine Gesamtkonzeption einzubinden. Weitere Ausführungen erfolgen in der Sitzung durch den Gutachter. Finanzielle Auswirkungen: Drucksache 405/2016 Seite - 2 – Die Kosten für die Erstellung der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes belaufen sich auf ca. 16.000,00 € und stehen im Haushalt 2016 bei der oben benannten Kostenstelle zur Verfügung.