Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Parkraumkonzept)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
223 kB
Datum
07.11.2016
Erstellt
31.10.16, 12:52
Aktualisiert
31.10.16, 12:52

Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 61/1 Lamberty Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 27.10.2016 484/2016 Betreff Parkraumkonzept Beratungsfolge Ausschuss für Verkehr und Mobilität Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle FB 80 Freytag Schiffer Wolters Kalle RPA Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt die Erläuterungen zum Parkraumkonzept sowie zu den vorliegenden Bürgeranträgen und Anfragen zur Kenntnis. Erläuterungen: Der aktuelle Entwurf des Parkraumkonzeptes ist nunmehr seit einigen Monaten Inhalt umfangreicher Diskussionen im politischen wie im bürgerschaftlichen Raum. Nach einer nicht-öffentlichen Vorstellung im Kreise der stimmberechtigten Ausschussmitglieder am 02.06.2016 erfolgte eine erste öffentliche Vorstellung in der Ausschusssitzung am 22.06.2016, in der die Verwaltung erste Hinweise und Anregungen aufgenommen hat. In der Sitzung am 20.09.2016 schlug die Verwaltung mit der Vorlage Nr. 339/2016 einen Beschluss über das Parkraumkonzept vor. Angesichts eines Bürgerantrages der Anwohner der Schützenstraße wurde eine Beschlussfassung jedoch zurückgestellt und eine Entscheidung über die Vorlage vertagt. Zwischenzeitlich liegen weitere Bürgeranträge von Anwohnern der Hermannstraße sowie Anwohnern der Schützenstraße vor. Darüber hinaus liegen eine Anfrage der SPD-Fraktion vom 16.10.2016 sowie ein Antrag der FDP-Fraktion vom 15.10.2016 zum Parkraumkonzept vor. Die Diskussionen und die inzwischen zahlreich mit Innenstadtbewohnern geführten Gespräche haben deutlich gezeigt, dass viele Annahmen auf Missverständnissen beruhen. In diesem Zusammenhang räumt die Verwaltung selbstkritisch ein, dass diese Missverständnisse in großen Teilen dadurch entstanden sind, dass der Versuch Drucksache 484/2016 Seite - 2 – unternommen wurde, die im Laufe des Beratungsprozesses eingegangenen Wünsche aus dem politischen Raum nach entsprechender Prüfung durch die Verwaltung in die Präsentation und das Konzept aufzunehmen. Dabei ist es jedoch im Einzelfall unterblieben, die schriftliche „Langversion“ entsprechend fortzuschreiben. Aus diesem Grund werden nachfolgend die vorgesehenen Regelungen zum Bewohnerparken nochmals aufgeführt und dem jeweiligen Geltungsbereich zugeordnet.  Reines Bewohnerparken ganztägig, ohne weitere Bewirtschaftungsformen Die betreffenden Stellplätze dürfen ausschließlich von berechtigten Anwohnern mit Bewohnerparkausweis genutzt werden. Das Parken ist für alle anderen Verkehrsteilnehmer hier nicht zulässig. Die Regelung gilt ganztägig. Geltungsbereich Kentenichstraße Tiergartenstraße Jahnshof / 7 Stellpläzte Südliche Wallstraße Schlossstraße Mühlenstraße in Höhe Kaufhof Das reine Bewohnerparken findet vor allem in den Bereichen Anwendung, die sich in den Zuwegungen zu Parkierungsanlagen befinden oder in unmittelbarer Nähe zu diesen liegen. Und dort, wo Parksuchverkehre auf Grund von sehr beengten Straßenräumen beziehungsweise auf Grund von Sackgassen möglichst auf die Bewohner beschränkt werden sollen. Die Kentenichstraße wurde diesem Bereich zugeordnet, weil es heute dort zu erheblichem Parksuchverkehr kommt, den es im unmittelbaren Umfeld der St- Franziskus-Schule zu vermeiden gilt. Im Übrigen soll mit dieser Regelung eine teilweise Kompensation des Wegfalls des Belvedere-Parkplatzes für Anwohner am Tage erfolgen. Drucksache 484/2016  Seite - 3 – Bewohnerparken ganztägig, bei gleichzeitiger Bewirtschaftung Parkscheinautomaten in der Zeit von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr mit In diesen Bereichen dürfen Anwohner mit Bewohnerparkausweis ganztägig die ausgewiesenen Stellplätze nutzen. Alle übrigen Verkehrsteilnehmer, die nicht im Besitz eines Bewohnerparkausweises sind, müssen hier während des o.g. Zeitraumes einen kostenpflichtigen Parkschein am Automaten erwerben. Geltungsbereich Gartenstraße Mayersweg Schützenstraße mit Ausnahme des Teilbereiches zwischen Kölnstraße und Hausnr. 7 Nördliche Wallstraße u. westl. Kempishofstraße Nördliche Mühlenstraße Hermannstraße Josefstraße Uhlstraße südlich Stern Clemens-August-Straße östl. der Stadtbahnlinie Bonnstraße im Abschnitt bis zur Zufahrt Schlossparkstadion 10 Stellplätze neben dem Kreisverkehr Uhlstraße/Liblarer Straße Diese Regelung ersetzt im Wesentlichen bisherige Parkscheibenregelungen. Die maximale Parkdauer von zwei Stunden mittels Parkschein verkürzt die mit der Parkscheibenregelung verbundene Karenzzeit (Einstellung auf den nächsten Teilstrich/halbe Stunde) und sorgt in Verbindung mit der Gebührenhöhe dafür, dass Parksuchverkehre möglichst direkt preisgünstigere Parkierungsanlagen anfahren (Parkhaus am Krankenhaus, Belvedere-Parkplatz). Mit Klarstellung dieser Regelung, dass Anwohner – wie bisher auch – ganztägig die Straßenrandplätze nutzen können, wird dem wesentlichen Ansinnen der Petenten, insbesondere der Schützen- und der Hermannstraße, Rechnung getragen. Darüber hinaus wird derzeit geprüft, ob und an welchen Stellen sog. Ganztagestickets z.B. für auswärtige Besucher oder Zweitfahrzeuge angeboten werden können. Bis auf die Tatsache, dass die ganz überwiegende Anzahl der Straßenrandplätze künftig monetär und nicht nur mit Parkscheibe bewirtschaftet wird, ändert sich für die Anwohner Drucksache 484/2016 Seite - 4 – nichts. Außerhalb der Bewirtschaftungszeiten ist somit – wie bisher auch – die Abstellung eines Zweitfahrzeuges möglich.  Bewohnerparken ganztägig, bei gleichzeitiger Bewirtschaftung mit Parkscheibe in der Zeit von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr Für die Straßen im Bereich „In der Maar“ soll entsprechend der vorstehenden Regelung ein ganztägiges Bewohnerparken eingerichtet werden. Da die Lage für Kurzzeitparker wenig attraktiv erscheint, soll jedoch keine monetäre Bewirtschaftung mittels Parkscheinautomat erfolgen, sondern die Einführung einer Parkscheibenpflicht bis max. 2 Stunden. Geltungsbereich In der Maar Waldorfer Straße Walberberger Straße Mertener Straße Roisdorfer Straße Hubert-Geuer-Straße  Bewohnerparken in der Zeit von 18:00 Uhr bis 9:00 Uhr, bei gleichzeitiger Bewirtschaftung mit Parkscheinautomaten in der Zeit von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr. In Ergänzung zu den Parkierungsanlagen Belvedere und Amtsgericht, die für eine vorwiegende Nutzung durch Kurzzeitparker eingerichtet sind, sollen zusätzlich in einigen Straßenabschnitten auch Straßenrandstellplätze während der Geschäftszeiten für Kunden des innerstädtischen Einzelhandels zur Verfügung stehen. Auch diese Stellplätze werden im o.g. Zeitrahmen mit Parkscheinautomaten bewirtschaftet. Ab 18.00 Uhr bis 9.00 Uhr des folgenden Tages stehen auch diese Stellplätze für das Bewohnerparken zur Verfügung. Geltungsbereich Carl-Schurz-Straße zwischen Mühlenstraße und Haltepunkt Brühl Mitte Schützenstraße von der Kölnstraße bis einschließlich Hausnummer 7 (ca. 3-4 Stellplätze) Drucksache 484/2016 Seite - 5 – Allgemeine Hinweise zum Bewohnerparken Ausgegebene Bewohnerparkausweise sind unabhängig von der Lage der Wohnung (eigene Straße) für den darauf vermerkten Bereich (Nord oder Süd) gültig. Das bedeutet, dass die Ausweisinhaber innerhalb des jeweils auf dem Ausweis vermerkten Bereichs (Nord oder Süd) alle dort ausgewiesenen Bewohnerstellplätze –gemäß den vorstehenden Regelungen- nutzen können. Die Trennlinie der Bewohnerparkbereiche orientiert sich an der Straßenachse CarlSchurz-Straße, Steinweg, Schlossstraße und berücksichtigt dabei die vorhandene getrennte verkehrliche Erschließung der nördlichen bzw. südlichen Innenstadt. Soweit die für den Erwerb eines Bewohnerparkausweises erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann pro Haushalt ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden. In Einzelfällen besteht allerdings die Möglichkeit, diesen Ausweis für mehrere Kennzeichen auszustellen. Erläuterungen zu den vorliegenden Bürgeranträgen Das entstandene Missverständnis, dass Anwohner tagsüber künftig nicht mehr in ihrer Wohnstraße ihr Fahrzeug abstellen können, dürfte mit den vorstehenden Erläuterungen ausgeräumt sein. Die Beschränkung auf das Anwohnerparken in der Zeit von 18:00 Uhr – 09:00 Uhr des darauffolgenden Tages bezieht sich lediglich auf die Stellplätze in den Bereichen Schützenstraße (von Kölnstraße bis Hausnummer 7) sowie Carl-Schurz-Straße, die künftig tagsüber den Innenstadtkunden vorbehalten bleiben sollen. Der Wunsch, den Belvedere-Parkplatz auch künftig tagsüber den Anwohnern als Abstellmöglichkeit zur Verfügung zu stellen, würde der Intention des Parkraumkonzeptes widersprechen. Straßenrandplätze sollen möglichst unattraktiv für Kurzzeitparker gemacht werden, um damit Parksuchverkehre zu vermeiden. Dadurch und durch die Ausweisung reiner Anwohnerparkplätze (z.B. Kentenichstraße) ist gewährleistet, dass für Bewohner ausreichend Abstellmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Umgekehrt sollen Kurzzeitparker weitgehend sicher sein dürfen, auf dem Belvedere-Parkplatz bzw. dem Parkhaus am Krankenhaus tagsüber einen Abstellplatz zu finden. Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 15.10.2016 Entsprechend den vorstehenden Erläuterungen geht die Verwaltung davon aus, die derzeit störenden Parksuchverkehre tatsächlich reduzieren zu können. Die vorgeschlagene Gebühr in Höhe von 2 €/Std. lässt erwarten, dass Kurzzeitparker eher eine der Parkierungsanlage für 0,50 €/Std. anfahren, wenn erwartet werden kann, dort tatsächlich auch freie Stellplätze vorzufinden. Drucksache 484/2016 Seite - 6 – Es wird erwartet, dass sich die vorgesehenen Investitionen jeweils in kurzer Zeit amortisieren werden. a) Parkautomaten Für die Anschaffung und Aufstellung eines Parkautomaten werden zwischen 6.000 und 7.000 € kalkuliert. Erfahrungswerte der Stadt Köln haben ergeben, dass sich diese Kosten innerhalb eines Jahres amortisieren. Wenn auch ein direkter Vergleich sicherlich nicht zulässig ist, so ist dennoch davon auszugehen, dass eine Amortisation innerhalb weniger Jahre, jedenfalls weit unterhalb der wirtschaftlichen Nutzungsdauer, erfolgen wird. Es sollen solche Parkautomaten angeschafft werden, die in ihrer Bauweise auch heute schon mögliche – aber noch nicht eingeführte – Formen von bargeldlosem Bezahlen berücksichtigen. b) Pendlerparkplatz hinter dem Finanzamt Im Rahmen des Parkraumkonzeptes wurde mit der Herrichtung des Parkplatzes hinter dem Finanzamt ein Vorschlag unterbreitet, wie Angebote für Pendler geschaffen werden können, die bisher an den unbewirtschafteten Straßenrandplätzen ihr Fahrzeug abgestellt und somit ebenfalls nicht unerheblichen Parksuchverkehr ausgelöst haben. Die Planung sieht vor, die rd. 100 möglichen Stellplätze zu einem monatlichen Preis von 40 € für Beschäftigte in der Innenstadt zu vermieten. Die bisherigen Anmietungen auf dem Belvedere-Parkplatz zu einem Preis von monatlich 60 € sowie die zwischenzeitlich zahlreich eingegangenen Anfragen lassen erwarten, dass die neu zu schaffenden Stellplätze auch tatsächlich vermietet werden können. Wird von einer durchschnittlichen Auslastung von 90 % ausgegangen, können pro Jahr 43.200 € (90 Plätze x 40 € x 12) erlöst werden. Als bauliche Unterhaltung wird in den ersten Jahren lediglich die normale Reinigung anfallen, so dass sich der Investitionsbetrag innerhalb von 7-8 Jahren amortisieren wird. Berücksichtigt man die haushalterische Belastung durch Abschreibung und Finanzierungskosten, so werden durch den Parkplatz für den Haushalt zudem jährliche Erträge erzielt. Sofern der jeweilige Standort es ermöglicht, sollen vornehmlich Automaten mit solargespeister Stromquelle eingesetzt werden. An Orten, wo dies nicht möglich ist, erfolgt ein Anschluss an das öffentliche Stromnetz, das im Regelfall in den Fußgängerwegen verfügbar ist. Die Kosten für die Versetzung von Automaten sind demnach schwierig darzustellen. Diese dürften jedoch im niedrigen vierstelligen Bereich liegen. Die Fragestellungen zum Anwohnerparken und den Anträgen der Anlieger sind in den vorstehenden Erläuterungen weitgehend beantwortet. Eine Übersicht der einzelnen Stellplatzzahlen bezogen auf die jeweilige Straße ergibt sich aus der Legende der planerischen Darstellung des Parkraumkonzeptes. Der Plan wird allen Fraktionen als großflächiger Ausdruck sowie als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Drucksache 484/2016 Seite - 7 – Anteiliges Bewohnerparken auf dem Belvedere-Platz (tagsüber) wird aus vorgenannten Gründen nicht empfohlen. Zum Antrag der FDP-Fraktion zur Ratssitzung am 31.10.2016 Das Parkraumkonzept ist – wie eingangs dargestellt – in einem intensiven Beratungsprozess öffentlich diskutiert worden. Berichte in den örtlichen Medien haben die Öffentlichkeit umfangreich über die geplanten Änderungen in der Parkraumbewirtschaftung informiert. Und schließlich zeugen die vorliegenden Bürgeranträge davon, dass sich die Bürgerinnen und Bürger intensiv mit den Vorschlägen des Konzeptes befasst haben. Kritik und Anregungen sind vielfältig eingegangen und wurden im Laufe des Prozesses durch zahlreiche Gespräche mit Betroffenen sowie durch die vorstehenden Erläuterungen aus Sicht der Verwaltung hinreichend gewürdigt. Eine mögliche Bürgerversammlung dürfte insoweit für die Betroffenen keinerlei neuen Erkenntnisgewinn bringen. Im Gegenteil: Verwaltung und Politik sähen sich voraussichtlich einer Vielzahl von aus subjektiver Betroffenheit heraus gekennzeichneten Wünschen der Bevölkerung gegenüber, ausreichend und kostengünstigen Parkraum für alle zur Verfügung zu stellen. Es ist selbstverständlich, dass nach einer Beschlussfassung über das Parkraumkonzept die Inhalte in geeigneter Form, z.B. Broschüre o.ä., im gesamten Stadtgebiet veröffentlicht werden. Neben den einzelnen Regelungen gilt es dabei, insbesondere auch noch einmal die Motive für die Neukonzeption des Parkraumes darzustellen. Abschließende Erläuterung Wie bereits mehrmals dargelegt, war in dem bisherigen Planungsprozess intendiert, die unterschiedlichen Interessenlagen weitgehend zu berücksichtigen. Auch wenn der Versuch unternommen wurde, möglichst abschließend alle denkbaren Entwicklungen nach Einführung der vorgeschlagenen Änderungen zu berücksichtigen, kann dennoch nicht in Gänze ausgeschlossen werden, dass sich nach einer heute noch nicht definierbaren Zeitspanne zeigt, dass das Konzept an der ein oder anderen Stelle nachjustiert werden muss. Aktuell soll lediglich die planerische Darstellung als Arbeitsgrundlage für den weiteren politischen Prozess dienen. Die ausformulierte Fassung des Parkraumkonzeptes soll demnach erst nach einer entsprechenden Beschlussfassung eine abschließende redaktionelle Überarbeitung erfahren.