Daten
Kommune
Brühl
Größe
223 kB
Datum
07.11.2016
Erstellt
31.10.16, 12:52
Aktualisiert
31.10.16, 12:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
61/1
Lamberty
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
27.10.2016
484/2016
Betreff
Parkraumkonzept
Beratungsfolge
Ausschuss für Verkehr und Mobilität
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
FB 80
Freytag
Schiffer
Wolters
Kalle
RPA
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt die Erläuterungen zum Parkraumkonzept
sowie zu den vorliegenden Bürgeranträgen und Anfragen zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Der aktuelle Entwurf des Parkraumkonzeptes ist nunmehr seit einigen Monaten Inhalt
umfangreicher Diskussionen im politischen wie im bürgerschaftlichen Raum. Nach einer
nicht-öffentlichen Vorstellung im Kreise der stimmberechtigten Ausschussmitglieder am
02.06.2016 erfolgte eine erste öffentliche Vorstellung in der Ausschusssitzung am
22.06.2016, in der die Verwaltung erste Hinweise und Anregungen aufgenommen hat.
In der Sitzung am 20.09.2016 schlug die Verwaltung mit der Vorlage Nr. 339/2016 einen
Beschluss über das Parkraumkonzept vor. Angesichts eines Bürgerantrages der
Anwohner der Schützenstraße wurde eine Beschlussfassung jedoch zurückgestellt und
eine Entscheidung über die Vorlage vertagt. Zwischenzeitlich liegen weitere Bürgeranträge
von Anwohnern der Hermannstraße sowie Anwohnern der Schützenstraße vor.
Darüber hinaus liegen eine Anfrage der SPD-Fraktion vom 16.10.2016 sowie ein Antrag
der FDP-Fraktion vom 15.10.2016 zum Parkraumkonzept vor.
Die Diskussionen und die inzwischen zahlreich mit Innenstadtbewohnern geführten
Gespräche haben deutlich gezeigt, dass viele Annahmen auf Missverständnissen
beruhen. In diesem Zusammenhang räumt die Verwaltung selbstkritisch ein, dass diese
Missverständnisse in großen Teilen dadurch entstanden sind, dass der Versuch
Drucksache 484/2016
Seite - 2 –
unternommen wurde, die im Laufe des Beratungsprozesses eingegangenen Wünsche aus
dem politischen Raum nach entsprechender Prüfung durch die Verwaltung in die
Präsentation und das Konzept aufzunehmen. Dabei ist es jedoch im Einzelfall
unterblieben, die schriftliche „Langversion“ entsprechend fortzuschreiben.
Aus diesem Grund werden nachfolgend die vorgesehenen Regelungen zum
Bewohnerparken nochmals aufgeführt und dem jeweiligen Geltungsbereich zugeordnet.
Reines Bewohnerparken ganztägig, ohne weitere Bewirtschaftungsformen
Die betreffenden Stellplätze dürfen ausschließlich von berechtigten Anwohnern mit
Bewohnerparkausweis genutzt werden. Das Parken ist für alle anderen
Verkehrsteilnehmer hier nicht zulässig. Die Regelung gilt ganztägig.
Geltungsbereich
Kentenichstraße
Tiergartenstraße
Jahnshof / 7 Stellpläzte
Südliche Wallstraße
Schlossstraße
Mühlenstraße in Höhe Kaufhof
Das reine Bewohnerparken findet vor allem in den Bereichen Anwendung, die sich in den
Zuwegungen zu Parkierungsanlagen befinden oder in unmittelbarer Nähe zu diesen
liegen. Und dort, wo Parksuchverkehre auf Grund von sehr beengten Straßenräumen
beziehungsweise auf Grund von Sackgassen möglichst auf die Bewohner beschränkt
werden sollen.
Die Kentenichstraße wurde diesem Bereich zugeordnet, weil es heute dort zu erheblichem
Parksuchverkehr kommt, den es im unmittelbaren Umfeld der St- Franziskus-Schule zu
vermeiden gilt. Im Übrigen soll mit dieser Regelung eine teilweise Kompensation des
Wegfalls des Belvedere-Parkplatzes für Anwohner am Tage erfolgen.
Drucksache 484/2016
Seite - 3 –
Bewohnerparken
ganztägig,
bei
gleichzeitiger
Bewirtschaftung
Parkscheinautomaten in der Zeit von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr
mit
In diesen Bereichen dürfen Anwohner mit Bewohnerparkausweis ganztägig die
ausgewiesenen Stellplätze nutzen. Alle übrigen Verkehrsteilnehmer, die nicht im Besitz
eines Bewohnerparkausweises sind, müssen hier während des o.g. Zeitraumes einen
kostenpflichtigen Parkschein am Automaten erwerben.
Geltungsbereich
Gartenstraße
Mayersweg
Schützenstraße mit Ausnahme des Teilbereiches zwischen Kölnstraße und Hausnr. 7
Nördliche Wallstraße u. westl. Kempishofstraße
Nördliche Mühlenstraße
Hermannstraße
Josefstraße
Uhlstraße südlich Stern
Clemens-August-Straße östl. der Stadtbahnlinie
Bonnstraße im Abschnitt bis zur Zufahrt Schlossparkstadion
10 Stellplätze neben dem Kreisverkehr Uhlstraße/Liblarer Straße
Diese Regelung ersetzt im Wesentlichen bisherige Parkscheibenregelungen. Die
maximale Parkdauer von zwei Stunden mittels Parkschein verkürzt die mit der
Parkscheibenregelung verbundene Karenzzeit (Einstellung auf den nächsten
Teilstrich/halbe Stunde) und sorgt in Verbindung mit der Gebührenhöhe dafür, dass
Parksuchverkehre möglichst direkt preisgünstigere Parkierungsanlagen anfahren
(Parkhaus am Krankenhaus, Belvedere-Parkplatz).
Mit Klarstellung dieser Regelung, dass Anwohner – wie bisher auch – ganztägig die
Straßenrandplätze nutzen können, wird dem wesentlichen Ansinnen der Petenten,
insbesondere der Schützen- und der Hermannstraße, Rechnung getragen. Darüber hinaus
wird derzeit geprüft, ob und an welchen Stellen sog. Ganztagestickets z.B. für auswärtige
Besucher oder Zweitfahrzeuge angeboten werden können.
Bis auf die Tatsache, dass die ganz überwiegende Anzahl der Straßenrandplätze künftig
monetär und nicht nur mit Parkscheibe bewirtschaftet wird, ändert sich für die Anwohner
Drucksache 484/2016
Seite - 4 –
nichts. Außerhalb der Bewirtschaftungszeiten ist somit – wie bisher auch – die Abstellung
eines Zweitfahrzeuges möglich.
Bewohnerparken ganztägig, bei gleichzeitiger Bewirtschaftung mit Parkscheibe
in der Zeit von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Für die Straßen im Bereich „In der Maar“ soll entsprechend der vorstehenden Regelung
ein ganztägiges Bewohnerparken eingerichtet werden. Da die Lage für Kurzzeitparker
wenig attraktiv erscheint, soll jedoch keine monetäre Bewirtschaftung mittels
Parkscheinautomat erfolgen, sondern die Einführung einer Parkscheibenpflicht bis max. 2
Stunden.
Geltungsbereich
In der Maar
Waldorfer Straße
Walberberger Straße
Mertener Straße
Roisdorfer Straße
Hubert-Geuer-Straße
Bewohnerparken in der Zeit von 18:00 Uhr bis 9:00 Uhr, bei gleichzeitiger
Bewirtschaftung mit Parkscheinautomaten in der Zeit von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
In Ergänzung zu den Parkierungsanlagen Belvedere und Amtsgericht, die für eine
vorwiegende Nutzung durch Kurzzeitparker eingerichtet sind, sollen zusätzlich in einigen
Straßenabschnitten auch Straßenrandstellplätze während der Geschäftszeiten für Kunden
des innerstädtischen Einzelhandels zur Verfügung stehen. Auch diese Stellplätze werden
im o.g. Zeitrahmen mit Parkscheinautomaten bewirtschaftet. Ab 18.00 Uhr bis 9.00 Uhr
des folgenden Tages stehen auch diese Stellplätze für das Bewohnerparken zur
Verfügung.
Geltungsbereich
Carl-Schurz-Straße zwischen Mühlenstraße und Haltepunkt Brühl Mitte
Schützenstraße von der Kölnstraße bis einschließlich Hausnummer 7 (ca. 3-4 Stellplätze)
Drucksache 484/2016
Seite - 5 –
Allgemeine Hinweise zum Bewohnerparken
Ausgegebene Bewohnerparkausweise sind unabhängig von der Lage der Wohnung
(eigene Straße) für den darauf vermerkten Bereich (Nord oder Süd) gültig. Das bedeutet,
dass die Ausweisinhaber innerhalb des jeweils auf dem Ausweis vermerkten Bereichs
(Nord oder Süd) alle dort ausgewiesenen Bewohnerstellplätze –gemäß den vorstehenden
Regelungen- nutzen können.
Die Trennlinie der Bewohnerparkbereiche orientiert sich an der Straßenachse CarlSchurz-Straße, Steinweg, Schlossstraße und berücksichtigt dabei die vorhandene
getrennte verkehrliche Erschließung der nördlichen bzw. südlichen Innenstadt.
Soweit die für den Erwerb eines Bewohnerparkausweises erforderlichen Voraussetzungen
erfüllt sind, kann pro Haushalt ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden. In
Einzelfällen besteht allerdings die Möglichkeit, diesen Ausweis für mehrere Kennzeichen
auszustellen.
Erläuterungen zu den vorliegenden Bürgeranträgen
Das entstandene Missverständnis, dass Anwohner tagsüber künftig nicht mehr in ihrer
Wohnstraße ihr Fahrzeug abstellen können, dürfte mit den vorstehenden Erläuterungen
ausgeräumt sein. Die Beschränkung auf das Anwohnerparken in der Zeit von 18:00 Uhr –
09:00 Uhr des darauffolgenden Tages bezieht sich lediglich auf die Stellplätze in den
Bereichen Schützenstraße (von Kölnstraße bis Hausnummer 7) sowie Carl-Schurz-Straße,
die künftig tagsüber den Innenstadtkunden vorbehalten bleiben sollen.
Der Wunsch, den Belvedere-Parkplatz auch künftig tagsüber den Anwohnern als
Abstellmöglichkeit zur Verfügung zu stellen, würde der Intention des Parkraumkonzeptes
widersprechen. Straßenrandplätze sollen möglichst unattraktiv für Kurzzeitparker gemacht
werden, um damit Parksuchverkehre zu vermeiden. Dadurch und durch die Ausweisung
reiner Anwohnerparkplätze (z.B. Kentenichstraße) ist gewährleistet, dass für Bewohner
ausreichend Abstellmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Umgekehrt sollen Kurzzeitparker
weitgehend sicher sein dürfen, auf dem Belvedere-Parkplatz bzw. dem Parkhaus am
Krankenhaus tagsüber einen Abstellplatz zu finden.
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 15.10.2016
Entsprechend den vorstehenden Erläuterungen geht die Verwaltung davon aus, die
derzeit störenden Parksuchverkehre tatsächlich reduzieren zu können. Die
vorgeschlagene Gebühr in Höhe von 2 €/Std. lässt erwarten, dass Kurzzeitparker eher
eine der Parkierungsanlage für 0,50 €/Std. anfahren, wenn erwartet werden kann, dort
tatsächlich auch freie Stellplätze vorzufinden.
Drucksache 484/2016
Seite - 6 –
Es wird erwartet, dass sich die vorgesehenen Investitionen jeweils in kurzer Zeit
amortisieren werden.
a) Parkautomaten
Für die Anschaffung und Aufstellung eines Parkautomaten werden zwischen 6.000 und
7.000 € kalkuliert. Erfahrungswerte der Stadt Köln haben ergeben, dass sich diese Kosten
innerhalb eines Jahres amortisieren. Wenn auch ein direkter Vergleich sicherlich nicht
zulässig ist, so ist dennoch davon auszugehen, dass eine Amortisation innerhalb weniger
Jahre, jedenfalls weit unterhalb der wirtschaftlichen Nutzungsdauer, erfolgen wird.
Es sollen solche Parkautomaten angeschafft werden, die in ihrer Bauweise auch heute
schon mögliche – aber noch nicht eingeführte – Formen von bargeldlosem Bezahlen
berücksichtigen.
b) Pendlerparkplatz hinter dem Finanzamt
Im Rahmen des Parkraumkonzeptes wurde mit der Herrichtung des Parkplatzes hinter
dem Finanzamt ein Vorschlag unterbreitet, wie Angebote für Pendler geschaffen werden
können, die bisher an den unbewirtschafteten Straßenrandplätzen ihr Fahrzeug abgestellt
und somit ebenfalls nicht unerheblichen Parksuchverkehr ausgelöst haben.
Die Planung sieht vor, die rd. 100 möglichen Stellplätze zu einem monatlichen Preis von
40 € für Beschäftigte in der Innenstadt zu vermieten. Die bisherigen Anmietungen auf dem
Belvedere-Parkplatz zu einem Preis von monatlich 60 € sowie die zwischenzeitlich
zahlreich eingegangenen Anfragen lassen erwarten, dass die neu zu schaffenden
Stellplätze auch tatsächlich vermietet werden können.
Wird von einer durchschnittlichen Auslastung von 90 % ausgegangen, können pro Jahr
43.200 € (90 Plätze x 40 € x 12) erlöst werden. Als bauliche Unterhaltung wird in den
ersten Jahren lediglich die normale Reinigung anfallen, so dass sich der Investitionsbetrag
innerhalb von 7-8 Jahren amortisieren wird. Berücksichtigt man die haushalterische
Belastung durch Abschreibung und Finanzierungskosten, so werden durch den Parkplatz
für den Haushalt zudem jährliche Erträge erzielt.
Sofern der jeweilige Standort es ermöglicht, sollen vornehmlich Automaten mit
solargespeister Stromquelle eingesetzt werden. An Orten, wo dies nicht möglich ist, erfolgt
ein Anschluss an das öffentliche Stromnetz, das im Regelfall in den Fußgängerwegen
verfügbar ist. Die Kosten für die Versetzung von Automaten sind demnach schwierig
darzustellen. Diese dürften jedoch im niedrigen vierstelligen Bereich liegen.
Die Fragestellungen zum Anwohnerparken und den Anträgen der Anlieger sind in den
vorstehenden Erläuterungen weitgehend beantwortet. Eine Übersicht der einzelnen
Stellplatzzahlen bezogen auf die jeweilige Straße ergibt sich aus der Legende der
planerischen Darstellung des Parkraumkonzeptes. Der Plan wird allen Fraktionen als
großflächiger Ausdruck sowie als PDF-Datei zur Verfügung gestellt.
Drucksache 484/2016
Seite - 7 –
Anteiliges Bewohnerparken auf dem Belvedere-Platz (tagsüber) wird aus vorgenannten
Gründen nicht empfohlen.
Zum Antrag der FDP-Fraktion zur Ratssitzung am 31.10.2016
Das Parkraumkonzept ist – wie eingangs dargestellt – in einem intensiven
Beratungsprozess öffentlich diskutiert worden. Berichte in den örtlichen Medien haben die
Öffentlichkeit
umfangreich
über
die
geplanten
Änderungen
in
der
Parkraumbewirtschaftung informiert. Und schließlich zeugen die vorliegenden
Bürgeranträge davon, dass sich die Bürgerinnen und Bürger intensiv mit den Vorschlägen
des Konzeptes befasst haben. Kritik und Anregungen sind vielfältig eingegangen und
wurden im Laufe des Prozesses durch zahlreiche Gespräche mit Betroffenen sowie durch
die vorstehenden Erläuterungen aus Sicht der Verwaltung hinreichend gewürdigt.
Eine mögliche Bürgerversammlung dürfte insoweit für die Betroffenen keinerlei neuen
Erkenntnisgewinn bringen. Im Gegenteil: Verwaltung und Politik sähen sich voraussichtlich
einer Vielzahl von aus subjektiver Betroffenheit heraus gekennzeichneten Wünschen der
Bevölkerung gegenüber, ausreichend und kostengünstigen Parkraum für alle zur
Verfügung zu stellen.
Es ist selbstverständlich, dass nach einer Beschlussfassung über das Parkraumkonzept
die Inhalte in geeigneter Form, z.B. Broschüre o.ä., im gesamten Stadtgebiet veröffentlicht
werden. Neben den einzelnen Regelungen gilt es dabei, insbesondere auch noch einmal
die Motive für die Neukonzeption des Parkraumes darzustellen.
Abschließende Erläuterung
Wie bereits mehrmals dargelegt, war in dem bisherigen Planungsprozess intendiert, die
unterschiedlichen Interessenlagen weitgehend zu berücksichtigen.
Auch wenn der Versuch unternommen wurde, möglichst abschließend alle denkbaren
Entwicklungen nach Einführung der vorgeschlagenen Änderungen zu berücksichtigen,
kann dennoch nicht in Gänze ausgeschlossen werden, dass sich nach einer heute noch
nicht definierbaren Zeitspanne zeigt, dass das Konzept an der ein oder anderen Stelle
nachjustiert werden muss.
Aktuell soll lediglich die planerische Darstellung als Arbeitsgrundlage für den weiteren
politischen Prozess dienen. Die ausformulierte Fassung des Parkraumkonzeptes soll
demnach erst nach einer entsprechenden Beschlussfassung eine abschließende
redaktionelle Überarbeitung erfahren.