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Vorlage (Wettbewerbsverfahren für die Projekte Rathausanbau Steinweg und Neugestaltung Janshof Bezug: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne vom 11.09.2016 bezügl. „Procedere beim Projekt Rathausanbau – TOP 3 Rat am 12.09.2016“.)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
125 kB
Datum
31.10.2016
Erstellt
18.10.16, 15:24
Aktualisiert
04.11.16, 18:26
Vorlage (Wettbewerbsverfahren für die Projekte Rathausanbau Steinweg und Neugestaltung Janshof
Bezug: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne vom 11.09.2016 bezügl. „Procedere beim Projekt Rathausanbau – TOP 3 Rat am 12.09.2016“.) Vorlage (Wettbewerbsverfahren für die Projekte Rathausanbau Steinweg und Neugestaltung Janshof
Bezug: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne vom 11.09.2016 bezügl. „Procedere beim Projekt Rathausanbau – TOP 3 Rat am 12.09.2016“.) Vorlage (Wettbewerbsverfahren für die Projekte Rathausanbau Steinweg und Neugestaltung Janshof
Bezug: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne vom 11.09.2016 bezügl. „Procedere beim Projekt Rathausanbau – TOP 3 Rat am 12.09.2016“.)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 61 Schaaf Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 27.09.2016 414/2016 Betreff Wettbewerbsverfahren für die Projekte Rathausanbau Steinweg und Neugestaltung Janshof Bezug: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne vom 11.09.2016 bezügl. „Procedere beim Projekt Rathausanbau – TOP 3 Rat am 12.09.2016“. Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen X Ja Nein X Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST KKK 5401 9300/785200 und KKK 1106 0700/78 5100 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Team Haushalt FB 13 Freytag Schiffer Schaaf Radermacher Jülich Müller FB 66 Schulz Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Brühl beschließt - vorbehaltlich einer Bestätigung des am 12.09.2016 unwirksam gefassten Beschlusses zum Neubau der Variante 3 - die Durchführung eines kombinierten Wettbewerbsverfahrens (Hochbau Rathaus Steinweg sowie Verkehrs- und Freiraumanlagen Janshof). Die funktionalen und qualitativen Anforderungen und Vorgaben für die Wettbewerbsauslobung sind dem jeweils zuständigen Ausschuss (HA und PStA) vor Veröffentlichung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ausschreibung zur Auswahl eines geeigneten, externen Fachbüros zur Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbsverfahrens (Wettbewerbsmanagement) durchzuführen. Den beigefügten Ausschreibungsunterlagen für die Durchführung einer beschränkten Ausschreibung wird zugestimmt. Erläuterungen: Mit Beschluss des Stadtrates vom 25.04.2016 zur „Sanierung des denkmalgeschützten Rathauses am Steinweg, den Abriss des Anbaus und die Errichtung eines barrierefreien Neubaus nach neuestem energetischen Standard“ wurde die Verwaltung gleichzeitig beauftragt, für die Hochbaumaßnahme einen Architektenwettbewerb vorzubereiten. Bestandteil des Beschlusses vom 25.04.2016 war auch die einstimmige Empfehlung des Rates, aus wirtschaftlichen Gründen bestimmte Kriterien für den zu erstellenden Neubau zugrunde zu legen. Drucksache 414/2016 Seite - 2 – Mit dieser Beschlussvorlage wird der vorgenannte Auftrag an die Verwaltung entsprechend umgesetzt. Im Zuge der Fortschreibung der Rahmenplanung Innenstadt werden derzeit die Chancen und Möglichkeiten zur Neugestaltung des Janshofs untersucht. Die Neugestaltung des Janshofs ist ein zentraler Baustein im Zuge der Umsetzung der Rahmenplanung Innenstadt und hier speziell der Projekte zur Aufwertung der sog. Ost-West-Achse vom DB-Bahnhof über Steinweg, Brühl-Mitte und Balthasar-Neumann-Platz bis zur Römerstraße. Wie bereits für die erfolgreich umgesetzten Baumaßnahmen Steinweg und BalthasarNeumann-Platz sollen auch für die Neugestaltung des Janshofs Städtebauförderungsmittel beantragt werden. Neben dem Integrierten Handlungskonzept bedarf es hierzu eines qualifizierten städtebaulichen Konzeptes. In einem ersten Schritt wird daher im November eine Planungswerkstatt mit den Anliegern und interessierten Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt, um die Chancen und Potenziale des Janshofs zu diskutieren sowie erste Ideen für eine Neugestaltung zu entwickeln. In einem zweiten Schritt soll ein städtebaulicher bzw. freiraumplanerischer Wettbewerb durchgeführt werden, um ein breites Spektrum an Konzept- und Gestaltungsvorschlägen zu generieren. Die Ergebnisse der Planungswerkstatt werden den Wettbewerbsteilnehmern zur Kenntnis gegeben. Angesichts der unmittelbaren räumlichen Nähe des Rathauses am Steinweg und des Janshofs mit Durchgang zum Steinweg und den sich daraus ergebenden funktionalen, baulichen und gestalterischen Zusammenhängen zwischen Hochbau und Platzgestaltung bietet sich ein kombiniertes Wettbewerbsverfahren an. Konkret ist vorgesehen, einen beschränkten, nicht offenen hochbaulichen Realisierungswettbewerb mit verkehrs- bzw. freiraumplanerischem Anteil (Janshof) durchzuführen. Dabei soll vorgegeben werden, dass nur interdisziplinäre Wettbewerbsteams zugelassen werden, um sowohl die architektonischen als auch die städtebaulich-freiraumplanerischen Planungsleistungen der Verkehrs-/ Freianlagen entsprechend abzudecken. Das genaue Wettbewerbsverfahren ist durch ein noch zu beauftragendes Büro für Wettbewerbsmanagement festzulegen und mit der Architektenkammer NRW abzustimmen. Da die Auftragshöhe der sich an den Wettbewerb anschließenden Planungsleistungen den Schwellenwert von 209.000,- € netto überschreiten wird, soll dem Realisierungswettbewerb zur Auswahl/Losung der Wettbewerbsteilnehmer ein Bewerbungsverfahren auf der Grundlage der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung VgV) vorgeschaltet werden. Eine spätere europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen ist damit entbehrlich. Für das kombinierte Wettbewerbsverfahren sprechen insbesondere folgende Gründe:  Es ist ein Wettbewerbsergebnis „aus einer Hand“ zu erwarten, da nur Wettbewerbsteams /-gemeinschaften aus Hochbau und Städtebau/Freiraumplanung mit entsprechenden Referenzen zugelassen werden.  Beide Planungsbereiche (Rathaus und Janshof) können in einem kompakten Gesamtverfahren bearbeitet werden. Die gesamte Verfahrensadministration (Beauftragung Wettbewerbsbüro, Kolloquium, Preisrichterauswahl und Preisgerichtssitzung etc.) fällt lediglich einmal an. Drucksache 414/2016 Seite - 3 –  Als Grundlage für einen Förderantrag müssen für das Rathaus und für den Janshof bis Ende 2017 entsprechend qualifizierte Planungsunterlagen erarbeitet werden. Diese können aus dem Wettbewerbsergebnis abgeleitet werden. Mit der Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbsverfahrens soll ein qualifiziertes Wettbewerbsbüro beauftragt werden. Das Wettbewerbsbüro erarbeitet unter anderem die Auslobungsunterlagen, die letztlich die Grundlagen und Vorgaben der Stadt Brühl an die Aufgabenstellung für die Wettbewerbsteilnehmer beinhalten. Hierzu gehören u.a. für das Rathaus qualitative Anforderungen, der bauliche Umfang, energetische und gestalterische Aspekte sowie für den Janshof z.B. Vorgaben zur Platzaufteilung, zur Verkehrsführung, zur Berücksichtigung privater Belange u.a.m.. Die Auslobungsunterlagen sind daher mit der Stadt eng abzustimmen und vor Veröffentlichung von der Stadt freizugeben. Die Auswahl und Beauftragung eines geeigneten Wettbewerbsbüros soll bis Ende 2016 abgeschlossen werden, da mit der Vorbereitung des eigentlichen Wettbewerbsverfahrens im Januar begonnen werden muss. Aufgrund der zu beachtenden Fristen und Abläufe des Wettbewerbsverfahrens wird die Sitzung des Preisgerichtes frühestens im 3. Quartal 2017 möglich sein. Da im 4. Quartal 2017 ein Förderantrag für das Integrierte Handlungskonzept und damit auch für die Projekte Rathaus und Janshof vorgelegt werden soll, ergibt sich ein entsprechend strammer Zeitplan. Die Kosten für das Wettbewerbsverfahren werden auf rd. 200.000 € veranschlagt. Darin enthalten sind zum einen die Kosten für das noch zu beauftragende Wettbewerbsbüro und zum zweiten die Kosten für den Wettbewerb (Preisgelder, Honorare und Auslagen für die Preisgerichtssitzungen, Dokumentation etc.). Für die Auswahl des Wettbewerbsbüros soll eine beschränkte Ausschreibung unter 5 einschlägigen Büros durchgeführt werden. Hierzu wurde eine Ausschreibungsunterlage erstellt, die der Vorlage als Anlage beigefügt ist. Finanzielle Auswirkungen: Die Mittel stehen unter folgenden Kostenstellen zur Verfügung: KKK 54019300/785200 und KKK 11060700/785100. Der Gesamtbetrag wird in der Städtebauförderung beantragt. Es ist mit einer Förderung von 60% zu rechnen. Anlage(n): (1) Wettbewerbsmanagement_Leistungsbild - Entwurf