Daten
Kommune
Brühl
Größe
125 kB
Datum
31.10.2016
Erstellt
18.10.16, 15:24
Aktualisiert
04.11.16, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
61
Schaaf
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
27.09.2016
414/2016
Betreff
Wettbewerbsverfahren für die Projekte Rathausanbau Steinweg und Neugestaltung
Janshof
Bezug: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne vom 11.09.2016 bezügl.
„Procedere beim Projekt Rathausanbau – TOP 3 Rat am 12.09.2016“.
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
X Ja
Nein
X Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST KKK 5401 9300/785200 und
KKK 1106 0700/78 5100
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
Team Haushalt FB 13
Freytag
Schiffer
Schaaf
Radermacher Jülich
Müller
FB 66
Schulz
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Brühl beschließt - vorbehaltlich einer Bestätigung des am 12.09.2016
unwirksam gefassten Beschlusses zum Neubau der Variante 3 - die Durchführung eines
kombinierten Wettbewerbsverfahrens (Hochbau Rathaus Steinweg sowie Verkehrs- und
Freiraumanlagen Janshof). Die funktionalen und qualitativen Anforderungen und Vorgaben
für die Wettbewerbsauslobung sind dem jeweils zuständigen Ausschuss (HA und PStA)
vor Veröffentlichung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ausschreibung zur Auswahl eines geeigneten,
externen Fachbüros zur Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbsverfahrens
(Wettbewerbsmanagement) durchzuführen. Den beigefügten Ausschreibungsunterlagen
für die Durchführung einer beschränkten Ausschreibung wird zugestimmt.
Erläuterungen:
Mit Beschluss des Stadtrates vom 25.04.2016 zur „Sanierung des denkmalgeschützten
Rathauses am Steinweg, den Abriss des Anbaus und die Errichtung eines barrierefreien
Neubaus nach neuestem energetischen Standard“ wurde die Verwaltung gleichzeitig
beauftragt, für die Hochbaumaßnahme einen Architektenwettbewerb vorzubereiten.
Bestandteil des Beschlusses vom 25.04.2016 war auch die einstimmige Empfehlung des
Rates, aus wirtschaftlichen Gründen bestimmte Kriterien für den zu erstellenden Neubau
zugrunde zu legen.
Drucksache 414/2016
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Mit dieser Beschlussvorlage wird der vorgenannte Auftrag an die Verwaltung
entsprechend umgesetzt.
Im Zuge der Fortschreibung der Rahmenplanung Innenstadt werden derzeit die Chancen
und Möglichkeiten zur Neugestaltung des Janshofs untersucht. Die Neugestaltung des
Janshofs ist ein zentraler Baustein im Zuge der Umsetzung der Rahmenplanung
Innenstadt und hier speziell der Projekte zur Aufwertung der sog. Ost-West-Achse vom
DB-Bahnhof über Steinweg, Brühl-Mitte und Balthasar-Neumann-Platz bis zur
Römerstraße.
Wie bereits für die erfolgreich umgesetzten Baumaßnahmen Steinweg und BalthasarNeumann-Platz sollen auch für die Neugestaltung des Janshofs
Städtebauförderungsmittel beantragt werden. Neben dem Integrierten Handlungskonzept
bedarf es hierzu eines qualifizierten städtebaulichen Konzeptes. In einem ersten Schritt
wird daher im November eine Planungswerkstatt mit den Anliegern und interessierten
Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt, um die Chancen und Potenziale des Janshofs zu
diskutieren sowie erste Ideen für eine Neugestaltung zu entwickeln. In einem zweiten
Schritt soll ein städtebaulicher bzw. freiraumplanerischer Wettbewerb durchgeführt
werden, um ein breites Spektrum an Konzept- und Gestaltungsvorschlägen zu generieren.
Die Ergebnisse der Planungswerkstatt werden den Wettbewerbsteilnehmern zur Kenntnis
gegeben.
Angesichts der unmittelbaren räumlichen Nähe des Rathauses am Steinweg und des
Janshofs mit Durchgang zum Steinweg und den sich daraus ergebenden funktionalen,
baulichen und gestalterischen Zusammenhängen zwischen Hochbau und Platzgestaltung
bietet sich ein kombiniertes Wettbewerbsverfahren an. Konkret ist vorgesehen, einen
beschränkten, nicht offenen hochbaulichen Realisierungswettbewerb mit verkehrs- bzw.
freiraumplanerischem Anteil (Janshof) durchzuführen. Dabei soll vorgegeben werden,
dass nur interdisziplinäre Wettbewerbsteams zugelassen werden, um sowohl die architektonischen als auch die städtebaulich-freiraumplanerischen Planungsleistungen der
Verkehrs-/ Freianlagen entsprechend abzudecken. Das genaue Wettbewerbsverfahren ist
durch ein noch zu beauftragendes Büro für Wettbewerbsmanagement festzulegen und mit
der Architektenkammer NRW abzustimmen.
Da die Auftragshöhe der sich an den Wettbewerb anschließenden Planungsleistungen den
Schwellenwert von 209.000,- € netto überschreiten wird, soll dem
Realisierungswettbewerb zur Auswahl/Losung der Wettbewerbsteilnehmer ein
Bewerbungsverfahren auf der Grundlage der Verordnung über die Vergabe öffentlicher
Aufträge (Vergabeverordnung VgV) vorgeschaltet werden. Eine spätere europaweite
Ausschreibung der Planungsleistungen ist damit entbehrlich.
Für das kombinierte Wettbewerbsverfahren sprechen insbesondere folgende Gründe:
Es ist ein Wettbewerbsergebnis „aus einer Hand“ zu erwarten, da nur
Wettbewerbsteams /-gemeinschaften aus Hochbau und
Städtebau/Freiraumplanung mit entsprechenden Referenzen zugelassen werden.
Beide Planungsbereiche (Rathaus und Janshof) können in einem kompakten
Gesamtverfahren bearbeitet werden. Die gesamte Verfahrensadministration
(Beauftragung Wettbewerbsbüro, Kolloquium, Preisrichterauswahl und
Preisgerichtssitzung etc.) fällt lediglich einmal an.
Drucksache 414/2016
Seite - 3 –
Als Grundlage für einen Förderantrag müssen für das Rathaus und für den Janshof
bis Ende 2017 entsprechend qualifizierte Planungsunterlagen erarbeitet werden.
Diese können aus dem Wettbewerbsergebnis abgeleitet werden.
Mit der Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbsverfahrens soll ein qualifiziertes
Wettbewerbsbüro beauftragt werden. Das Wettbewerbsbüro erarbeitet unter anderem die
Auslobungsunterlagen, die letztlich die Grundlagen und Vorgaben der Stadt Brühl an die
Aufgabenstellung für die Wettbewerbsteilnehmer beinhalten. Hierzu gehören u.a. für das
Rathaus qualitative Anforderungen, der bauliche Umfang, energetische und gestalterische
Aspekte sowie für den Janshof z.B. Vorgaben zur Platzaufteilung, zur Verkehrsführung,
zur Berücksichtigung privater Belange u.a.m.. Die Auslobungsunterlagen sind daher mit
der Stadt eng abzustimmen und vor Veröffentlichung von der Stadt freizugeben.
Die Auswahl und Beauftragung eines geeigneten Wettbewerbsbüros soll bis Ende 2016
abgeschlossen werden, da mit der Vorbereitung des eigentlichen Wettbewerbsverfahrens
im Januar begonnen werden muss. Aufgrund der zu beachtenden Fristen und Abläufe des
Wettbewerbsverfahrens wird die Sitzung des Preisgerichtes frühestens im 3. Quartal 2017
möglich sein. Da im 4. Quartal 2017 ein Förderantrag für das Integrierte
Handlungskonzept und damit auch für die Projekte Rathaus und Janshof vorgelegt werden
soll, ergibt sich ein entsprechend strammer Zeitplan.
Die Kosten für das Wettbewerbsverfahren werden auf rd. 200.000 € veranschlagt. Darin
enthalten sind zum einen die Kosten für das noch zu beauftragende Wettbewerbsbüro und
zum zweiten die Kosten für den Wettbewerb (Preisgelder, Honorare und Auslagen für die
Preisgerichtssitzungen, Dokumentation etc.).
Für die Auswahl des Wettbewerbsbüros soll eine beschränkte Ausschreibung unter 5
einschlägigen Büros durchgeführt werden. Hierzu wurde eine Ausschreibungsunterlage
erstellt, die der Vorlage als Anlage beigefügt ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Mittel stehen unter folgenden Kostenstellen zur Verfügung: KKK 54019300/785200
und KKK 11060700/785100.
Der Gesamtbetrag wird in der Städtebauförderung beantragt. Es ist mit einer Förderung
von 60% zu rechnen.
Anlage(n):
(1) Wettbewerbsmanagement_Leistungsbild - Entwurf