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Vorlage (Kulturstiftung für die Stadt Brühl hier: Besetzung Stiftungsrat Bezug: KPTA 08.09.2016)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
116 kB
Datum
12.12.2016
Erstellt
20.09.16, 11:31
Aktualisiert
07.11.16, 09:13
Vorlage (Kulturstiftung für die Stadt Brühl
hier: Besetzung Stiftungsrat
Bezug: KPTA 08.09.2016) Vorlage (Kulturstiftung für die Stadt Brühl
hier: Besetzung Stiftungsrat
Bezug: KPTA 08.09.2016)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 13/1 Claßen Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 13.07.2016 292/2016 (332/2016) Betreff Kulturstiftung für die Stadt Brühl hier: Besetzung Stiftungsrat Bezug: KPTA 08.09.2016 Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Rat Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Brandt i.V. Claßen Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Rat beschließt gem. § 50 Abs. 4 i.V.m. § 113 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen für den Stiftungsrat der „Kulturstiftung für die Stadt Brühl“ folgende Mitglieder zu benennen: 1. 2. 3. 4. 5. ………… ………… ………… Dr. Lutz Förster Andreas Spering als Vertreter/in des Rates als Vertreter/in des Rates als Vertreter/in des Rates als Jurist mit besonderen Kenntnissen im Stiftungsrecht als Brühler Künstler Erläuterungen: Gem. § 10 der Satzung für die „Kulturstiftung für die Stadt Brühl“ besteht der Stiftungsrat unter anderem aus  fünf Ratsmitgliedern,  einem Juristen bzw. einer Juristin, der/die besondere Kenntnisse im Stiftungsrecht besitzt,  einem Brühler Künstler oder einer Brühler Künstlerin Seite - 2 – Drucksache 292/2016 die vom Rat der Stadt Brühl für eine Amtszeit von 4 Jahren zu benennen sind. Die Amtszeit der Stiftungsratsmitglieder, 1. 2. 3. 4. 5. Ulla Vilkman (SPD) Ulla Baule (fw/bVb) Thea Brämer (FDP) Dr. Lutz Förster Andreas Spering als Vertreter/in des Rates als Vertreter/in des Rates als Vertreter/in des Rates als Jurist mit besonderen Kenntnissen im Stiftungsrecht als Brühler Künstler die dem Stiftungsrat seit 27.11.2012 angehören läuft am 26.11.2016 ab; eine Neubenennung ist daher erforderlich. Die Mitglieder bleiben noch bis zur Bestellung von Nachfolgern im Amt. Eine Wiederwahl ist grundsätzlich zulässig, lediglich Frau Baule kann als Vertreterin des Rates nicht wiedergewählt werden, da sie dem Rat nicht mehr angehört. Der Ausschuss für Kultur, Partnerschaften und Tourismus hat in seiner Sitzung am 08.09.2016 die Wiederwahl von Herrn Andreas Spering empfohlen. Herr Dr. Lutz Förster hat seine Bereitschaft erklärt, auch weiterhin seine Fachkenntnisse in den Stiftungsrat einzubringen. Die Amtszeit der Stiftungsratsmitglieder Markus Weber (GRÜNE) und Pia Regh (CDU) läuft erst 2018 aus, so dass hier derzeit keine Nachbenennung erforderlich ist. Die dem Stiftungsrat angehörenden Personen sollen besondere Fachkompetenz und Erfahrung im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung der Stiftung aufweisen.