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Vorlage (Spielraumplanung hier: Entwidmung der Parzelle 252 in der Gemarkung Brühl, Flur 23 als Kinderspielplatz)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
95 kB
Datum
17.11.2016
Erstellt
08.11.16, 14:02
Aktualisiert
08.11.16, 14:02
Vorlage (Spielraumplanung
hier: Entwidmung der Parzelle 252 in der Gemarkung Brühl, Flur 23 als Kinderspielplatz)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 51 Frädrich Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 17.10.2016 447/2016 Betreff Spielraumplanung hier: Entwidmung der Parzelle 252 in der Gemarkung Brühl, Flur 23 als Kinderspielplatz Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Burkhardt Schmitz Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Entwidmung der Parzelle 252 in der Gemarkung Brühl, Flur 23 als Teil des Kinderspielplatzes Elisabethstraße, damit diese veräußert werden kann. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die Grundstücksfläche weiterhin als Grünfläche erhalten bleibt. Erläuterungen: Der Vergabe- und Liegenschaftsausschuss (VgLa) hat in seiner Sitzung vom 24.08.2016 in Zusammenhang mit dem Bebauungsplan 04.14 – Bergerstraße/Weißerstraße (s. Anlage) den Verkauf mehrerer Flächen an die Yanmaz Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG beschlossen. Für eine dieser Flächen, Gemarkung Brühl, Flur 23, Parzelle 252, erfolgte der Beschluss vorbehaltlich einer Zustimmung durch den JHA, da sie eine Teilfläche des Kinderspielplatzes an der Elisabethstraße darstellt. Die Parzelle ist als Rasenfläche mit Büschen bewachsen und kann aufgrund ihres Zuschnittes nicht sinnvoll mit Spielgeräten bestückt werden. Von daher ist sie für die Spielqualität auf der Spielfläche nicht bedeutsam, zumal die verbleibende Spielfläche noch etwa 1.000 qm groß ist Dies entspricht ziemlich genau der Größe des Bolzplatzes an der Oberstraße in Schwadorf. Damit die zukünftige Bebauung in diesem Bereich nicht näher an den Kinderspielplatz heranrückt, wird empfohlen, den Beschluss unter dem Vorbehalt des Weiterbestehens als Grünfläche zu treffen. Dies ist von der Yanmaz Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG auch zugesichert worden Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Auswirkungen des Verkaufs sind bereits in der Vorlage 352/2016 in der Sitzung des VgLa vom 24.08.2016 hinreichend dargestellt worden. Anlage(n): (1) Vorentwurf B-Plan 04.14