Daten
Kommune
Brühl
Größe
95 kB
Datum
17.11.2016
Erstellt
08.11.16, 14:02
Aktualisiert
08.11.16, 14:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
51
Frädrich
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
17.10.2016
447/2016
Betreff
Spielraumplanung
hier: Entwidmung der Parzelle 252 in der Gemarkung Brühl, Flur 23 als Kinderspielplatz
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Burkhardt
Schmitz
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Entwidmung der Parzelle 252 in der Gemarkung
Brühl, Flur 23 als Teil des Kinderspielplatzes Elisabethstraße, damit diese veräußert
werden kann. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die Grundstücksfläche
weiterhin als Grünfläche erhalten bleibt.
Erläuterungen:
Der Vergabe- und Liegenschaftsausschuss (VgLa) hat in seiner Sitzung vom 24.08.2016
in Zusammenhang mit dem Bebauungsplan 04.14 – Bergerstraße/Weißerstraße (s.
Anlage) den Verkauf mehrerer Flächen an die Yanmaz Projektentwicklungsgesellschaft
mbH & Co. KG beschlossen. Für eine dieser Flächen, Gemarkung Brühl, Flur 23, Parzelle
252, erfolgte der Beschluss vorbehaltlich einer Zustimmung durch den JHA, da sie eine
Teilfläche des Kinderspielplatzes an der Elisabethstraße darstellt. Die Parzelle ist als
Rasenfläche mit Büschen bewachsen und kann aufgrund ihres Zuschnittes nicht sinnvoll
mit Spielgeräten bestückt werden. Von daher ist sie für die Spielqualität auf der Spielfläche
nicht bedeutsam, zumal die verbleibende Spielfläche noch etwa 1.000 qm groß ist Dies
entspricht ziemlich genau der Größe des Bolzplatzes an der Oberstraße in Schwadorf.
Damit die zukünftige Bebauung in diesem Bereich nicht näher an den Kinderspielplatz
heranrückt, wird empfohlen, den Beschluss unter dem Vorbehalt des Weiterbestehens als
Grünfläche zu treffen. Dies ist von der Yanmaz Projektentwicklungsgesellschaft mbH &
Co. KG auch zugesichert worden
Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Auswirkungen des Verkaufs sind bereits in der
Vorlage 352/2016 in der Sitzung des VgLa vom 24.08.2016 hinreichend dargestellt
worden.
Anlage(n):
(1) Vorentwurf B-Plan 04.14