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Vorlage (Kinder und Jugendförderung; hier: Erhöhung der Zuschüsse an den Stadtjugendring Brühl e.V.)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
98 kB
Datum
17.11.2016
Erstellt
08.11.16, 14:02
Aktualisiert
08.11.16, 14:02
Vorlage (Kinder und Jugendförderung;
hier: Erhöhung der Zuschüsse an den Stadtjugendring Brühl e.V.) Vorlage (Kinder und Jugendförderung;
hier: Erhöhung der Zuschüsse an den Stadtjugendring Brühl e.V.)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 51 Frädrich 51-3 Fr 28.10.2016 485/2016 Betreff Kinder und Jugendförderung; hier: Erhöhung der Zuschüsse an den Stadtjugendring Brühl e.V. Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Finanzielle Auswirkungen x x Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK 533101 / KST 36020200 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Burkhardt Schmitz Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Erhöhung der Fördermittel an den Stadtjugendring Brühl e.V. zur Abwicklung der Richtlinienförderung, der Ausstellung der Jugendleitercard sowie zur Gestaltung der Ehrenamtspreisverleihung auf 8.500 €. Von diesem Betrag sind max. 7.000 € für die Personalkosten aufzuwenden. Der restliche Betrag von 1.500 € wird als Sachkostenpauschale gewährt. Erläuterungen: Mit Schreiben vom 30.09.2016 erbittet der Stadtjugendring Brühl e.V. (SJR) eine Erhöhung der Mittel für die Verwaltung der Zuschüsse für die Kinder- und Jugendförderung (Richtlinienförderung). Seit 2009 erhält der SJR 5.500 € für die Deckung der Honorarkosten in Zusammenhang mit der Richtlinienförderung. Der Betrag wurde in den letzten 7 Jahren nicht verändert. Zu den Aufgaben der Honorarkraft gehört inzwischen auch die Neuausstellung und Verlängerung der Jugendleitercard (JuLeiCa), über die zurzeit 54 Brühler Jugendleiter/innen verfügen. In den letzten 10 Jahren hat der SJR ca. 5.400 € aus eigenen Mitteln aufbringen müssen, um den steigenden Stundenaufwand der Honorarkraft für die Verwaltung zu decken. In diesem Zusammenhang wird es ebenfalls als sinnvoll erachtet, dem SJR die Mittel für die Ausrichtung der jährlichen „Ehrenamtspreisverleihung“ zur Verfügung zu stellen, um ihm eine eigenständige Gestaltung der Veranstaltung zu ermöglichen. Bislang wurde die Veranstaltung in Kooperation mit dem SJR durch einen Mitarbeiter des Jugendamtes organisiert und mit städtischen Mitteln in Höhe von bis zu 1.500 € finanziert. Finanzielle Auswirkungen: Der Mittelansatz in der Kostenstelle 36020200 ist im Haushaltsentwurf 2017 um 3.000 € auf 8.500 € erhöht worden. Der Mittelansatz in der Kostenstelle 36020000 ist, wie oben Drucksache 485/2016 Seite - 2 – dargestellt, entsprechend um 1.500 € reduziert worden, sodass der Mittelansatz insgesamt um 1.500 € erhöht wird. Anlage(n): (1) Anschreiben des Stadtjugendring Brühl e.V.