Daten
Kommune
Brühl
Größe
193 kB
Datum
20.02.2017
Erstellt
31.10.16, 12:52
Aktualisiert
15.11.16, 14:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Wagner
61 13 05
27.10.2016
479/2016
Betreff
Linie 18
- Einführung des 10-Minuten-Takts zwischen Brühl-Mitte und Brühl-Schwadorf nach
Beendigung des zweigleisigen Ausbaus –
Bezug: Beschlüsse VKA vom 13.06.05 (Nr. 290/81p) u. Rat vom 20.02.06 (Nr. 290/81q)
Beratungsfolge
Ausschuss für Verkehr und Mobilität
Ausschuss für Verkehr und Mobilität
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 531800/ 54040000
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
Team Haushalt
Freytag
Schiffer
Lamberty
Radermacher Jülich
FB 80
Dez. II
Kalle
Burkhardt
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt, in Anlehnung an seinen Grundsatzbeschluss vom 24.02.1992, nach
Fertigstellung des zweigleisigen Ausbaus der Linie 18 im Stadtgebiet Brühl die Bestellung
von Verkehrsmehrleistungen (Betriebskosten) bei der Stadt Köln (KVB) zur Einführung
eines 10-Minuten-Takts zwischen den Haltepunkten Brühl-Mitte bis Brühl-Schwadorf. Die
erforderlichen Haushaltsmittel werden ab 2018 bereitgestellt.
Folgende Verkehrsmehrleistungen sollen bestellt werden
1.) 10-Min.-Takt nur HVZ Mo-Fr:
2.) durchgehender 30-Min.-Takt
an Sonn- u. Feiertagen:
Summe 1.) und 2.):
ca. + 140.000 €/Jahr
HVZ Mo-Fr
6:30-8:45; 12:30-13:45; 15.45-19:00 Uhr
ca. + 30.000 € (in Klärung mit Stadt Köln)
ca. + 170.000 €/Jahr
Auf bereits bestehende Beschlüsse hinsichtlich der Einführung des 10-Minuten-Takts
(Vorl.Nr. 290/81p vom 13.06.2005 und Vorl.Nr. 290/81q vom 20.02.2006) zu
Hauptverkehrszeiten an Wochentagen und des durchgehenden 30-Minuten-Takts an
Sonn- und Feiertagen wird verwiesen.
Drucksache 479/2016
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Erläuterungen:
Die Häfen und Güterverkehr Köln Aktiengesellschaft führt derzeit den zweigleisigen
Ausbau der Stadtbahnlinie 18 im Stadtgebiet Brühl zwischen Bhf. Brühl-Mitte bis zur
heutigen Eisenbahnüberführung „Rabenpfad“, ca. 300 m südlich des Haltepunktes BrühlBadorf auf einer Länge von 2,1 km durch.
Zitat aus dem Erläuterungsbericht der HGK zum o.g. Bauvorhaben:
„Bis auf die Bereiche der Bahnhöfe sowie die Abschnitte Merten – Waldorf und Roisdorf
West – Alfter verläuft die Strecke zwischen Brühl-Mitte und Bonn-Dransdorf eingleisig und
weist dadurch erhebliche Nachteile im Hinblick auf die Fahrplanstabilität auf.
Verspätungen wirken sich z.T. bis zu den Haltestellen an den Hauptbahnhöfen in Köln und
Bonn aus.
Mit Beschluss des Rates der Stadt Brühl zur Einführung eines 10-Minuten-Taktes bis
Brühl-Schwadorf ist der Ausbau des Streckenabschnitts zwischen Brühl-Mitte und BrühlBadorf erforderlich, um diese Verkehrsmehrleistung mit der notwendigen Fahrplanstabilität
zu ermöglichen.
Eine Netzuntersuchung hat zudem gezeigt, dass mit dem Vorhaben ausreichend
zweigleisige Streckenabschnitte vorhanden sind, um einen 10-Minuten-Takt auf der
gesamten Strecke zu ermöglichen und Zugbegegnungen bei Fahrplanunregelmäßigkeiten
disponieren zu können. Die anderen Abschnitte können zunächst eingleisig verbleiben.“
-
Zitatende -
Nach Beendigung der oben beschriebenen Baumaßnahme (Bauprognose ca. Ende 2017)
soll die Einführung des geplanten 10-Minuten-Takts auf der Strecke zwischen Brühl-Mitte
und Brühl-Schwadorf umgesetzt werden.
Eine verbindliche Bestellung der Verkehrsmehrleistungen bei der Stadt Köln (KVB)
muss noch erfolgen.
Laut Mitteilung der Stadt Köln müsste die Bestellung von Mehrleistungen bis Mai
2017 durchgeführt werden, damit das zusätzliche Fahrplanangebot rechtzeitig zum
Fahrplanwechsel im Dezember 2017 realisiert werden kann.
Die Bestellung der Mehrleistungen hängt letzendlich auch davon davon ab, wie sich der
weitere Baufortschritt gestaltet.
1. Mehrkosten bei Bestellung von Mehrleistungen
Entscheidungsgrundlage für den Beschluss über den Umfang der Mehrleistungen ist die
aktuelle Abfrage bei der Stadt Köln (KVB) nach den bei Einführung des 10-Minuten-Taktes
ab Dezember 2017 voraussichtlich entstehenden Kosten. Die Abfrage vom 01.07.2016
wurde per Schreiben der Stadt Köln vom 31.08.2016 wie folgt beantwortet:
„Laut Mitteilung der KVB vom 29.08.2016 stellen sich die Kosten nach heutigem Stand des
Fahrplanangebotes und den Regularien der Zweckverbandssatzung zur Abrechnung
interlokaler Verkehrsleistungen auf Basis des Kostensatzes 2016 wie folgt dar:
Drucksache 479/2016
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Kompletteinführung des 10-Minuten-Taktes:
1.) Bei einer Angebotserweiterung des 10-Minuten-Taktes zwischen Brühl-Mitte und
Brühl-Schwadorf gemäß Fahrplan würde ab 2018 eine Mehrleistung von 87.253
Zug-km/Jahr entstehen und damit Mehrkosten in Höhe von rd. 340.000 € pro
Jahr.
Alternativen:
2.) Bei einer Angebotserweiterung des 10-Minuten-Taktes zwischen Brühl-Mitte und
Brühl-Schwadorf nur zu den Hauptverkehrszeiten montags bis freitags (6:30 –
8:45 Uhr; 12:30 – 13:45 Uhr; 15:45 – 19:00 Uhr, gerundet auf Viertel-StundenWerte) entstünde eine Mehrleistung von 35.394 Zug-km/Jahr und damit
Mehrkosten von rd. 140.000 €/Jahr.
3.) Bei einer (ergänzenden) Angebotserweiterung des 10-Minuten-Taktes an
Wochentagen um einen Halbstundentakt an Sonn- und Feiertagen ergäbe sich
eine Mehrleistung von rd. 7.703 Zug-km/Jahr und Mehrkosten von rd. 30.000 €/
Jahr.
Ein exaktes Angebot dieser Takterweiterung und die sich daraus tatsächlich
ergebenden Kosten ist bei der Stadt Köln in Arbeit und wird nachgereicht.
Alternative Mehrleistung hier insgesamt von rd. 43.097 Zug-km/Jahr.
Entsprechende Mehrkosten insgesamt von rd. 170.000 €.“
Empfehlung der Verwaltung:
Unter Bezugnahme auf die bereits bestehenden Beschlüsse (Vorl.-Nr. 290/81p VKA vom
13.06.2005 und Vorl.-Nr. 290/81q Rat vom 20.02.2006) wird verwaltungsseits die Auswahl
der von der Stadt Köln angebotenen Alternativen 2.) und 3.) empfohlen, da die 10Minuten-Taktung damit das Hauptnutzeraufkommen zu den Hauptverkehrszeiten montags
bis freitags auffängt und zudem eine attraktive Bereicherung des Fahrplans an Sonn- und
Feiertagen (durchgehender Halbstundentakt) möglich ist. Die Mehrkosten belaufen sich für
diese Alternativen auf zusätzliche ca. 170.000 € pro Jahr. Darüber hinausgehende
Bedarfe können ohne Mehrkosten über das vorhandene AST-Netz abgedeckt werden. Die
Auswahl dieser beiden Alternativen bietet auch ein ausgewogenes Verhältnis zwischen
Angebotserweiterung und Mehrbelastung bei den Betriebskosten.
Kosten aktuell: Im Jahr 2016 zahlt die Stadt für den Betrieb der Linie 18 im Stadtgebiet
Aufwandsdeckungsfehlbeträge in Höhe von 1.056.405 €, die neben den Zahlungen an die
Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft und die Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg auf KSt.
54040000, SK 531800 in Ansatz gebracht sind.
Bei einer Angebotserweiterung gemäß Ziffer 1.) würden hingegen doppelt so hohe Kosten
verursacht (340.000 €/Jahr), die in keinem Verhältnis zum erzielten Nutzen stehen.
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2. Haushalt ab 2018
Die durch die Bestellung der Verkehrsmehrleistungen enstehenden Kosten müssen ab
2018 jährlich zusätzlich in Ansatz gebracht werden (KSt. 54040000, SK 531800). Dies
wurde bei Aufstellung des Haushalts 2017ff. bereits berücksichtigt.
Je nach Beschlusslage müssen die Haushaltsansätze fortgeschrieben werden.
3. Stand der Bauarbeiten des zweigleisigen Ausbaus
3.1 Bisheriger Stand der Arbeiten (Abfrage am 24.08.2016):
Bereich Badorf – Friedhof:
Herstellung Bahnsteigfundamente Haltepunkt Badorf, Anpassung/Verlegen div.
Bestandsschächte aus dem Baufeld
Einschottern des Abschnitts
Auslagen von Schwellen und Schienen (teilweise Nachts)
Montage Gleis
Fahrleitungsarbeiten (teilweise Nachts)
Abschnitt Friedhof Brühl Süd:
Herstellung Tragschicht danach Einbau Gleisschotter
Auslegen von Schwellen und Schienen (tlw. Nachts)
Montage Gleis
Fahrleitungsarbeiten (tlw. Nachts)
3.2 Aktueller Stand der Arbeiten (Abfrage am 25.10.2016):
Derzeit laufen die Kanalverlegearbeiten im Bereich des Haltepunktes Brühl-Süd, die
Baufeldfreimachung zur Erstellung der bergseitigen Lärmschutzwände zwischen BrühlSüd und Brühl-Badorf sowie die Wiederherstellung des Nord-Süd-Weges.
4. Kostenanteile der Stadt (Prognose):
4.1
Maßnahme zweigleisiger Ausbau:
Gesamtkosten:
davon zuwendungsfähig:
23.913.300,00 €
21.242.800,00 €
Städtischer Anteil
10 % der zwf. Kosten:
Anteil nicht zuwendungsfähige Kosten:
2.124.280,00 €
1.338.434,00 € (Kostendeckelung)
Summe Anteil Stadt zweigleisiger Ausbau:
3.462.714,00 €
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Drucksache 479/2016
4.2
Maßnahme Modernisierung der Bahnsteige entlang der Linie 18
im Stadtgebiet Brühl
Gesamtkosten:
1.562.856,92 €
Prüfvermerk Förderantrag ist in Arbeit; erst dann Festlegung der nicht zuwendungsfähigen
Kosten möglich (2017)
Städtischer Anteil (Prognose)
10 % der Gesamtkosten:
Anteil nicht zuwendungsfähige Kosten:
156.285,69 €
100.000,00 € (lt. Prognose HGK)
Summe Anteil Stadt
Modernisierung Bahnsteige:
256.285,69 €