Daten
Kommune
Brühl
Größe
33 kB
Datum
24.11.2016
Erstellt
15.11.16, 15:19
Aktualisiert
15.11.16, 15:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
03
Kilian
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
14.11.2016
513/2016
Betreff
Budget des Integrationsrates
Bezug: Antrag von Herrn Güvendi vom 10.11.2016
Beratungsfolge
Integrationsrat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Kämmerer
Team Haushalt
Radermacher Jülich
Beschlussentwurf:
Der Integrationsrat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Gemäß § 22 I GemHVO (Gemeindehaushaltsverordnung) ist es grundsätzlich möglich,
das Budget von einem Haushaltsjahr ins nächste Haushaltsjahr zu übertragen.
Interne Regelungen zur Zulässigkeit:
3.1 Regelung zur Zulässigkeit
Ermächtigungsübertragungen für Aufwendungen/Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit werden mit Ausnahme der in § 22 Abs. 3 geregelten
Sachverhalte (zweckgebundene Mittel) grundsätzlich nicht zugelassen.
Der Kämmerer kann Ausnahmen zulassen zur
- Sicherstellung einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsausführung,
- Einhaltung gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen
- Vermeidung von unbilligen Härtefällen,
und wenn die Entwicklung der Haushaltswirtschaft des Folgejahres dies erlaubt.
Die abschließende Entscheidung obliegt damit dem Kämmerer der Stadt Brühl.