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Vorlage (Budget des Integrationsrates Bezug: Antrag von Herrn Güvendi vom 10.11.2016)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
33 kB
Datum
24.11.2016
Erstellt
15.11.16, 15:19
Aktualisiert
15.11.16, 15:19
Vorlage (Budget des Integrationsrates
Bezug: Antrag von Herrn Güvendi vom 10.11.2016)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 03 Kilian Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 14.11.2016 513/2016 Betreff Budget des Integrationsrates Bezug: Antrag von Herrn Güvendi vom 10.11.2016 Beratungsfolge Integrationsrat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Kämmerer Team Haushalt Radermacher Jülich Beschlussentwurf: Der Integrationsrat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Gemäß § 22 I GemHVO (Gemeindehaushaltsverordnung) ist es grundsätzlich möglich, das Budget von einem Haushaltsjahr ins nächste Haushaltsjahr zu übertragen. Interne Regelungen zur Zulässigkeit: 3.1 Regelung zur Zulässigkeit Ermächtigungsübertragungen für Aufwendungen/Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit werden mit Ausnahme der in § 22 Abs. 3 geregelten Sachverhalte (zweckgebundene Mittel) grundsätzlich nicht zugelassen. Der Kämmerer kann Ausnahmen zulassen zur - Sicherstellung einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsausführung, - Einhaltung gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen - Vermeidung von unbilligen Härtefällen, und wenn die Entwicklung der Haushaltswirtschaft des Folgejahres dies erlaubt. Die abschließende Entscheidung obliegt damit dem Kämmerer der Stadt Brühl.